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"Kapitalansammlung"
Drucksache 63/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... 5. Eine Kapitalmarktunion sollte sich auf stabile marktfördernde Rahmenbedingungen stützen, die angemessenen Wettbewerb sicherstellen. Von zentraler Bedeutung im Zusammenhang mit der Kapitalverkehrsfreiheit und der Erbringung von Finanzdienstleistungen ist das konsequente weitere Bemühen um die Verwirklichung einer - noch nicht vollständig bestehenden - einheitlichen Ausgestaltung der regulatorischen Anforderungen (europäisches Level Playing Field). Hierzu ist eine effektive EU-weite Regulierung unverzichtbar. Nur durch ein einheitliches, in sich konsistentes europäisches Regelwerk lässt sich der Regulierungsarbitrage, die entsprechende Kapitalansammlungen nach sich zieht, auf Dauer wirkungsvoll begegnen. Das "Level Playing Field" sollte sich auf alle Finanzdienstleistungsinstitutionen, Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte erstrecken.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 63/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... 4. Eine Kapitalmarktunion sollte sich auf stabile marktfördernde Rahmenbedingungen stützen, die angemessenen Wettbewerb sicherstellen. Von zentraler Bedeutung im Zusammenhang mit der Kapitalverkehrsfreiheit und der Erbringung von Finanzdienstleistungen ist das konsequente weitere Bemühen um die Verwirklichung einer - noch nicht vollständig bestehenden - einheitlichen Ausgestaltung der regulatorischen Anforderungen (europäisches Level Playing Field). Hierzu ist eine effektive EU-weite Regulierung unverzichtbar. Nur durch ein einheitliches, in sich konsistentes europäisches Regelwerk lässt sich der Regulierungsarbitrage, die entsprechende Kapitalansammlungen nach sich zieht, auf Dauer wirkungsvoll begegnen. Das "Level Playing Field" sollte sich auf alle Finanzdienstleistungsinstitutionen, Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte erstrecken.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 64/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit KOM (2002) 443 ; Ratsdok. 12138/02
... " kann dazu führen, dass das mit der Angabe des effektiven Jahreszinses verfolgte Ziel der Vergleichbarkeit der Kosten nicht erreicht, vielmehr der Verbraucher irregeführt wird. Um eine Vergleichbarkeit der Kosten für einen Kredit herzustellen, ist von vergleichbaren Tatbeständen auszugehen. Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung stellt eine von dem Kreditvertrag insoweit unabhängige Leistung dar, als sie dem Verbraucher zur Kapitalansammlung dient. Es sollten Prämien nur für solche Versicherungen als Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag einbezogen werden müssen, die ausschließlich die Rückzahlung an den Darlehensgeber bei Verwirklichung des versicherten Risikos zum Ziel haben. Da der Anteil der Risikoabsicherungen eines Kapitallebensversicherungsvertrags sich nur mit unvertretbarem Aufwand und nur unter fiktiven Annahmen berechnen ließe, sollten allenfalls nur bestimmte Kosten - wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren - in die Berechnung einfließen müssen.
Drucksache 64/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit KOM (2002) 443 endg.; Ratsdok. 12138/02
... - Die Formulierung "Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag" kann dazu führen, dass das mit der Angabe des effektiven Jahreszinses verfolgte Ziel der Vergleichbarkeit der Kosten nicht erreicht vielmehr der Verbraucher irregeführt wird. Um eine Vergleichbarkeit der Kosten für einen Kredit herzustellen, ist von vergleichbaren Tatbeständen auszugehen. Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung stellt eine von dem Kreditvertrag insoweit unabhängige Leistung dar, als sie dem Verbraucher zur Kapitalansammlung dient. Es sollten Prämien nur für solche Versicherungen als Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag einbezogen werden müssen, die ausschließlich die Rückzahlung an den Darlehensgeber bei Verwirklichung des versicherten Risikos zum Ziel haben. Da der Anteil der Risikoabsicherungen eines Kapitallebensversicherungsvertrags sich nur mit unvertretbarem Aufwand und nur unter fiktiven Annahmen berechnen ließe, sollten allenfalls nur bestimmte Kosten - wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren - in die Berechnung einfließen müssen.
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
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Energienutzung ,
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Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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