[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

130 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kartellrecht"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 9/20 (Beschluss)

... Im Kartellrecht wird gemeinhin davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen einer verwaltungsrechtlichen Durchsuchung nach § 59 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 3 VSchDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 VSchDG

§ 4
Befugnisse bei Inländerbetroffenheit

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 VSchDG

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 7 BfJG


 
 
 


Drucksache 9/1/20

... Im Kartellrecht wird gemeinhin davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen einer verwaltungsrechtlichen Durchsuchung nach § 59 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 3 VSchDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 VSchDG

§ 4
Befugnisse bei Inländerbetroffenheit

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 VSchDG

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 7 BfJG


 
 
 


Drucksache 136/1/20

... 13. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den derzeitigen EU-Wettbewerbsrahmen überprüft. Die Regeln zu kartellrechtlichen Abhilfemaßnahmen, die Vorschriften zu horizontalen und vertikalen Vereinbarungen und die Bekanntmachung zur Marktabgrenzung müssen möglicherweise den aktuellen Entwicklungen entsprechend angepasst werden. Dabei sollte der Kommission bewusst sein, dass europäische Unternehmen einem Wettbewerb großer Konkurrenten, insbesondere aus Asien, ausgesetzt sind.



Drucksache 97/20

... Was insbesondere das EU-Wettbewerbsrecht betrifft, so sind seine Grundsätze für die digitale Wirtschaft ebenso relevant wie für traditionelle Wirtschaftszweige. Das EU-Wettbewerbsrecht bringt Europa große Vorteile, indem es zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen beiträgt, durch die die Märkte in den Dienst der Verbraucher gestellt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Wettbewerbsregeln für eine Welt geeignet sind, die sich rasch verändert, sich zunehmend digitalisiert und zugleich umweltfreundlicher werden muss. Vor diesem Hintergrund prüft die Kommission derzeit, ob die Anwendung der geltenden Vorschriften, z.B. hinsichtlich kartellrechtlicher Maßnahmen‚ wirksam erfolgt, und erwägt eine mögliche Bewertung und Überprüfung der Vorschriften selbst, um sicherzustellen, dass sie den heutigen digitalen und ökologischen Herausforderungen gerecht werden.



Drucksache 136/20 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den derzeitigen EU-Wettbewerbsrahmen überprüft. Die Regeln zu kartellrechtlichen Abhilfemaßnahmen, die Vorschriften zu horizontalen und vertikalen Vereinbarungen und die Bekanntmachung zur Marktabgrenzung müssen möglicherweise den aktuellen Entwicklungen entsprechend angepasst werden. Dabei sollte der Kommission bewusst sein, dass europäische Unternehmen einem Wettbewerb großer Konkurrenten, insbesondere aus Asien, ausgesetzt sind.



Drucksache 325/20

... Da Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nunmehr schärfer geahndet werden, haben die Verpflichteten nach Wegen gesucht, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern. Die entsprechenden Maßnahmen reichen von der Zuweisung zusätzlicher Ressourcen und der Einrichtung weitreichender Abhilfeprogramme bis hin zur radikalen Überprüfung der Geschäftsmodelle und zur Aufgabe bestimmter Produkte, Kunden oder Märkte, einschließlich bestimmter Korrespondenzbankbeziehungen. Dies könnte ungewollte Folgen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen und die Finanzierung der Wirtschaft haben. Technologische Lösungen, die die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten verbessern könnten, müssen mit den internationalen und den EU-Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie mit den EU-Vorschriften in anderen Bereichen, insbesondere auch Datenschutz und Kartellrecht, in Einklang stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 643/19

Entschließung des Bundesrates zur teilweisen Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten der Verbraucherarbeit



Drucksache 643/1/19

Entschließung des Bundesrates zur teilweisen Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten der Verbraucherarbeit - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -



Drucksache 442/19

... Die Kontrolle großer Marktmacht wird darüber hinaus auch mit Blick auf Plattformen, für die Daten eine besondere Bedeutung haben, durch das deutsche und europäische Kartellrecht sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten vom 23. November 2018 Drucksache 519/18 B

Zu Ziff. 2:

Zu Ziff. 3:

Zu Ziff. 4:

Zu Ziff. 5:


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... Der Nachweis, ob die Konzentration von akutstationären Versorgungskapazitäten wettbewerbsrechtlich bzw. kartellrechtlich zulässig ist, behindert und verzögert die Umsetzung der notwendigen Änderungen im Krankenhausplan des jeweiligen Landes und der entsprechenden Planung der Baumaßnahmen erheblich. Die notwendige Einbeziehung des jeweils zuständigen Landesministeriums und des Bundeskartellamts stellt einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, der die termin- und fristgerechte Planung und das Ziel der Zusammenlegung von Kapazitäten gefährdet. So fallen beispielsweise Krankenhausverbünde, die in Übereinstimmung mit dem Krankenhausplan ihre Versorgungskapazitäten abgestimmt haben, nicht automatisch unter das Wettbewerbsrecht, wären aber bei einem entsprechenden Antrag aufwändig zu prüfen.



Drucksache 170/1/18

... 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Parallelstrukturen und Doppelregelungen zu vermeiden sind. Er bittet die Bundesregierung und die Kommission, das Verhältnis des Verordnungsvorschlags zum Kartellrecht klarzustellen.



Drucksache 456/18

... Seit dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle sind beim Bundekartellamt keine Verfahren gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wegen des Verbots wettbewerbsbeschränkender Absprachen geführt worden. Es gab einige Fusionskontrollverfahren, etwa in den Bereichen Radio bzw. Produktions- und Rechteverwertungsunternehmen, die alle in der ersten Phase vom Bundeskartellamt freigegeben worden sind. Die zuständigen Beschlussabteilungen haben auch mit Vertretern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf allgemeiner Ebene Gespräche über kartellrechtlich zulässige Kooperationsmöglichkeiten geführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B

1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland

2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH

a. Deutschland

b. Europäische Union


 
 
 


Drucksache 554/18

... Die Kommission hat bei der Suche nach Möglichkeiten, die Politik der Union durch weniger Maßnahmen auf Unionsebene und mehr auf nationaler Ebene effizienter zu gestalten, bereits Fortschritte erzielt. Derzeit werden mehr als 97 % der staatlichen Beihilfen anhand eindeutig festgelegter Kriterien direkt auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt, ohne dass eine vorherige Genehmigung der Kommission erforderlich ist. Dank der neuen Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden konnten diese seit 2004 rund 85 % der Entscheidungen über die Durchsetzung des Kartellrechts treffen. Mit der vorgeschlagenen Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik wird die Vielfalt der lokalen Bedingungen in der Union anerkannt, und es wird den nationalen Behörden die Verantwortung übertragen, wirksame und maßgeschneiderte Lösungen für die Unterstützung der Landwirtschaft und der Umwelt zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/18




1. Einleitung

2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung

4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente

4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden

4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen

4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität

5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ

Themen der Konferenz in Bregenz

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU

Anhang I
Die neun Empfehlungen der Taskforce

Empfehlung 1 der Taskforce

Empfehlung 2 der Taskforce

Empfehlung 3 der Taskforce

Empfehlung 4 der Taskforce

Empfehlung 5 der Taskforce

Empfehlung 6 der Taskforce

Empfehlung 7 der Taskforce

Empfehlung 8 der Taskforce

Empfehlung 9 der Taskforce

Anhang II
Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)

Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters


 
 
 


Drucksache 170/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Parallelstrukturen und Doppelregelungen zu vermeiden sind. Er bittet die Bundesregierung und die Kommission, das Verhältnis des Verordnungsvorschlags zum Kartellrecht klarzustellen.



Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 24. Auf dem Gebiet des Kartellrechts sollte eine Vereinbarung angestrebt werden, die zur effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen von Unternehmen beiträgt. Hierzu sind eine enge strukturierte Kooperation der Wettbewerbsbehörden und insbesondere der Informationsaustausch über zu untersuchende Sachverhalte und Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 63/1/18

... 24. Auf dem Gebiet des Kartellrechts sollte eine Vereinbarung angestrebt werden, die zur effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen von Unternehmen beiträgt. Hierzu sind eine enge strukturierte Kooperation der Wettbewerbsbehörden und insbesondere der Informationsaustausch über zu untersuchende Sachverhalte und Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 207/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Gesetz grundsätzlich. Die vom Bundesrat geforderten Ausnahmen vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. Beschluss des Bundesrates vom 25. November 2016, BR-Drucksache 606/16 (B) Nummer 4) wurden jedoch bedauerlicherweise nicht aufgenommen. Der Bundestag ist dabei der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums gefolgt, wonach aus kartellrechtlicher Sicht die geforderte Bereichsausnahme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht erforderlich sei und die bekannt gewordenen Kooperationsvorhaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, insbesondere Kooperationen innerhalb der ARD (zwischen den ARD-Gesellschaften) und zwischen ARD und ZDF, unproblematisch seien. Demnach würden die gewünschten Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder in Konflikt mit dem Kartellverbot des § 1



Drucksache 207/2/17

... Der Bundesrat begrüßt das Gesetz grundsätzlich. Die vom Bundesrat geforderten Ausnahmen vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. Beschluss des Bundesrates vom 25. November 2016, BR-Drucksache 606/16 (B) Nummer 4) wurden jedoch bedauerlicherweise nicht aufgenommen. Der Bundestag ist dabei der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums gefolgt, wonach aus kartellrechtlicher Sicht die geforderte Bereichsausnahme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht erforderlich sei und die bekannt gewordenen Kooperationsvorhaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, insbesondere Kooperationen innerhalb der ARD (zwischen den ARD-Gesellschaften) und zwischen ARD und ZDF, unproblematisch seien. Demnach würden die gewünschten Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder in Konflikt mit dem Kartellverbot des § 1



Drucksache 606/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die in Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB-E vorgesehene Überarbeitung der Regelungen zur Bewertung der Marktstellung und Ermittlung der Marktbeherrschung eines Unternehmens, mit denen auch verbraucherunfreundlichen Geschäftspraktiken besser begegnet werden kann. Im digitalen Zeitalter zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher für die Nutzung eines Dienstes oftmals kein Entgelt, sondern als Gegenleistung wird eine weitreichende Einwilligung in die unternehmerische Datennutzung und verwertung verlangt. Hier besteht aus Verbrauchersicht die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der geforderten Einwilligung in eine weitreichende Datennutzung einem unfairen Druck ausgesetzt werden, weil es an einer echten Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern fehlt. Denn wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich beispielsweise für die Nutzung eines sozialen Netzwerkes oder eines Messenger-Dienstes interessieren, dürfte bei der Auswahl vor allem entscheidend sein, ob über diese Dienste das persönliche soziale Umfeld erreicht werden kann. Hier droht auf Seiten der Anbieter eine Marktmacht zu Lasten der berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der mit den Mitteln des Kartellrechts wirksam begegnet werden sollte. Die gesetzliche Klarstellung, wonach es der Annahme eines Marktes nicht entgegensteht, dass eine Leistung unentgeltlich erbracht wird (§ 18 Absatz 2a GWB-E), ist nach Ansicht des Bundesrates daher ebenso zu begrüßen wie die Regelung, wonach bei der Beurteilung der Marktmacht eines Unternehmens auch der (exklusive) Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten eine bedeutende Rolle spielen kann (§ 18 Absatz 3a Nummer 4 GWB-E).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 11

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34 GWB und 19 § 34a GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB


 
 
 


Drucksache 566/1/16

... 14. Der Bundesrat bittet die Kommission um Überprüfung, ob die hinter Artikel 2 des Verordnungsvorschlags stehenden Erwägungen bezüglich der Anwendung des Ursprungslandprinzips auf ergänzende Online-Dienste tatsächlich zutreffend sind und die Interessen der Rechteinhaber tatsächlich ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere im Zusammenspiel mit kartellrechtlichen Vorschriften und Entscheidungen könnten exklusive Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber sowie der Grundsatz der Vertragsfreiheit ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen verringert werden.



Drucksache 222/16

... (1) Jede Organisation, die eine Vereinbarung oder einen Beschluss im Sinne des in § 1 genannten Unionsrechtes geschlossen oder gefasst hat, hat alle für die kartellrechtliche Freistellung erheblichen Unterlagen bis zum Ablauf des vierten Jahres, das dem Abschluss der Vereinbarung oder der Beschlussfassung folgt, aufzubewahren. Andere Vorschriften, nach denen eine längere Aufbewahrungsfrist besteht, bleiben unberührt.



Drucksache 73/1/16

... 4. c) Wegen der außerordentlich hohen Bedeutung der Energieversorgung ist die "Konzessionsvergabe" häufig Gegenstand umfangreicher politischer Debatten in der örtlichen Gemeinschaft. Viele Gemeinden haben sich entschieden, die Voraussetzungen für eine Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu schaffen, die den Betrieb von Energienetzen einschließt. Der Gesetzentwurf nimmt diese Debatten um Rekommunalisierung nicht auf und ermöglicht die von der Kartellrechtsprechung untersagte Inhouse-Vergabe nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 566/16 (Beschluss)

... 9. Er bittet die Kommission außerdem um Überprüfung, ob die hinter Artikel 2 des Verordnungsvorschlags stehenden Erwägungen bezüglich der Anwendung des Ursprungslandprinzips auf ergänzende Online-Dienste tatsächlich zutreffend sind und die Interessen der Rechteinhaber tatsächlich ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere im Zusammenspiel mit kartellrechtlichen Vorschriften und Entscheidungen könnten exklusive Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber sowie der Grundsatz der Vertragsfreiheit ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen verringert werden.



Drucksache 680/16

... Die vorgesehene Änderung zielt insbesondere darauf, das Bundeswaldgesetz an aktuelle Erfordernisse des Kartellrechts anzupassen und dabei die bisherige hohe Qualität der nachhaltigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung in Deutschland auch künftig sicherzustellen. Private und kommunale Waldbesitzer sollen auch künftig die Möglichkeit haben, sich bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder - soweit sie dieses wünschen - durch das fachkundige Personal der staatlichen Forstverwaltungen betreuen zu lassen. Die Gesetzesänderung soll den rechtlichen Rahmen dafür schaffen, dass die bisherigen staatlichen Betreuungsangebote der Länder kartellrechtlich zulässig gestaltet werden und weiter aufrechterhalten werden können. Dies ist - vor allem für kleinere Waldbesitzer und ihre Zusammenschlüsse - ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer nachhaltigen Waldwirtschaft, insbesondere auch vor dem Hintergrund von zunehmend komplexeren Herausforderungen (z.B. Klimaänderung) und Anforderungen an die Waldbewirtschaftung (z.B. Natur- und Artenschutz). Die Änderungen tragen dazu bei, dass die Forstwirtschaft in Deutschland auch künftig nachhaltig bleibt und die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten werden. Dies betrifft insbesondere die Indikatoren 7 und 10 der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Die Änderungen des Bundeswaldgesetzes tragen außerdem auch dazu bei, dass die Waldbestände nur im Rahmen ihrer Fähigkeit zur Regeneration genutzt werden. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte wie z.B. Generationengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt, Lebensqualität und die Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen sind - auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren - sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeswaldgesetzes

§ 46
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen

Artikel 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 40

Zu § 46

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 606/1/16

... In einer Vielzahl von Staaten wird der wirtschaftliche Verbraucherschutz behördlich durchgesetzt; teils ist die Durchsetzung von Verbraucher- und Wettbewerbsrecht einer gemeinsamen Behörde zugewiesen. 2014 hat sich beispielsweise das Vereinigte Königreich sowie Irland und seit 2013 die Niederlande diesem Konzept angeschlossen. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis Kartellrecht, der jährlich auf Einladung des Bundeskartellamtes stattfindet, auf seiner Tagung am 6. Oktober 2016 die Frage nach einem Gleichlauf zwischen Verbraucherschutz und Kartellrecht weitestgehend bejaht und das Fazit gezogen, dass in den Bereichen, in denen Wettbewerbs* und Verbraucherrechtsdurchsetzung schon jetzt parallel laufen, sich gezeigt habe, dass die Instrumente sich gegenseitig gut ergänzen können. Auch die Bundesregierung hat in ihrer Gesetzesbegründung zur 7. GWB-Novelle klargestellt, dass das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/16




1. Zu Artikel 1 § 1 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 11

5. Zu Artikel 1 § 29 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB , Buchstabe b § 30 Absatz 2c - neu - GWB , Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 3 Satz 3 - neu - GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 81a GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB * In Artikel 1 Nummer 68 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 326/15 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat sieht langfristige Verträge zwischen den Marktteilnehmern, die dazu dienen sollen, Sicherheit für kapitalintensive Investitionen zu schaffen, grundsätzlich positiv, weist allerdings darauf hin, dass der Umsetzung dieses Gedankens bislang noch Hindernisse im Kartellrecht entgegenstehen, das marktbeherrschenden Energieversorgern den Abschluss von langfristigen Lieferverträgen grundsätzlich untersagt. Er fordert daher die Bundesregierung auf, dieses Problem und mögliche Lösungen in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt zu untersuchen.



Drucksache 25/15 (Beschluss)

... muss jedoch wegen des engen Sachzusammenhangs weiterhin auf den Regelungsbereich des Kartellvergaberechts abgestimmt sein. Entscheidend für die Tatbestandsmerkmale "Waren oder gewerbliche Leistungen" sind die kartellrechtlichen Vorschriften (vgl. § 19 Absatz 2, §§ 97 ff.



Drucksache 437/15 (Beschluss)

... Die Geldbußen des neuen § 340 Absatz 7 Nummer 1 KAGB werden gegenüber der bisherigen Rechtslage erheblich angehoben. Die Unternehmensgeldbuße orientiert sich in der Höhe an dem kartellrechtlichen Bußgeldrahmen des § 81 Absatz 4 Satz 2



Drucksache 326/1/15

... 9. Der Bundesrat sieht langfristige Verträge zwischen den Marktteilnehmern, die dazu dienen sollen, Sicherheit für kapitalintensive Investitionen zu schaffen, grundsätzlich positiv, weist allerdings darauf hin, dass der Umsetzung dieses Gedankens bislang noch Hindernisse im Kartellrecht entgegenstehen, das marktbeherrschenden Energieversorgern den Abschluss von langfristigen Lieferverträgen grundsätzlich untersagt. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, dieses Problem und mögliche Lösungen in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt zu untersuchen.



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 11. Soweit die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz und der regulatorischen Aufsicht über Paketzustelldienste auf den Weg bringen und dadurch den grenzüberschreitenden Online-Handel fördern will, weist der Bundesrat darauf hin, dass Maßnahmen der Preistransparenz ebenso wie Maßnahmen des Kartellrechts dazu beitragen können, einen stärkeren Wettbewerb auch auf dem Gebiet der Paketzustellung sicherzustellen. Direkte Markteingriffe sollten auf extreme Ausnahmefälle, insbesondere den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, beschränkt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Allgemeine Bestimmungen

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft

Zu Bildungsfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 437/1/15

... Die Geldbußen des neuen § 340 Absatz 7 Nummer 1 KAGB werden gegenüber der bisherigen Rechtslage erheblich angehoben. Die Unternehmensgeldbuße orientiert sich in der Höhe an dem kartellrechtlichen Bußgeldrahmen des § 81 Absatz 4 Satz 2



Drucksache 25/1/15

... muss jedoch wegen des engen Sachzusammenhangs weiterhin auf den Regelungsbereich des Kartellvergaberechts abgestimmt sein. Entscheidend für die Tatbestandsmerkmale "Waren oder gewerbliche Leistungen" sind die kartellrechtlichen Vorschriften (vgl. § 19 Absatz 2, §§ 97 ff.



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen, die sich stark an die kartellrechtlichen Befugnisse nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 309/14

... 22. Als Ergänzung zu der bereits erzielten erfolgreichen "soft convergence", die wie oben dargelegt beibehalten und verstärkt werden sollte, sollten die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden den Übergang zu einem System prüfen, bei dem alle Behörden - ähnlich wie schon bei der Durchsetzung des Kartellrechts - dasselbe materielle Unionsrecht anwenden. 22 Dies würde jedoch eine ehrgeizigere Überarbeitung des derzeitigen Systems des Fusionskontrollrechts in der EU voraussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/14




1. Einführung

2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004

2.1. Materiellrechtliche Würdigung

2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz

2.3. Schlussfolgerung

3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN

3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?

3.1.1. Schadenstheorien

3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet

3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen

3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?

3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz

3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen

3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV

3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen

4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN

4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission

4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission

4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat

5. VERSCHIEDENES

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 402/14

... Absatz 2 stellt zum einen klar, dass die sonstigen Rechte und Verpflichtungen zur Neukalkulation und die Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Änderungen der Allgemeinen Preise unberührt bleiben. Insoweit bleibt es bei der geltenden Rechtslage. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Frage, ob ein Recht oder eine Verpflichtung des Grundversorgers zur Änderung der Allgemeinen Preise (z.B. aufgrund einer Änderung von Beschaffungs- oder Vertriebskosten oder der gesetzlich veranlassten oder regulierten Preisbestandteile) oder der Allgemeinen Bedingungen besteht und nach welchen materiellrechtlichen Maßstäben die Berechtigung einer Preisänderung gegebenenfalls zu beurteilen ist. Ein solches Recht oder eine solche Verpflichtung, die inzident auch eine Neukalkulation erfordert, kann sich zum Beispiel aus Kartellrecht oder § 315 BGB ergeben. Zum anderen stellt Absatz 2 klar, dass im Falle einer Preisänderung auch weiterhin die Regelungen nach § 5 Abs. 2 und 3 StromGVV gelten. Nach Absatz 2 bleiben im Falle einer Änderung der Allgemeinen Preise ausdrücklich auch die Rechte des Kunden nach § 5 Absatz 3 StromGVV unberührt. Für ihre Ausübung ist damit nicht erheblich, worauf eine Preisänderung beruht. Maßgeblich ist allein, dass eine Änderung des Allgemeinen Preises der Grundversorgung erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 207/13

... 2. Die Bundesregierung will den Wettbewerb auf den Energiegroßhandels- und Kraftstoffmärkten durch die Einrichtung von Markttransparenzstellen bei der Bundesnetzagentur und beim Bundeskartellamt intensivieren. Sie sollen helfen, unerlaubtes Verhalten, wie Kartellrechtsverstöße, leichter aufzudecken. Im Kraftstoffbereich wird zudem Autofahrern ein Vergleich der aktuellen Tankstellenpreise ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 627/13

... , um eine einheitliche Anwendung der kartellrechtlichen Regelungen auch bei der Ermittlung der Jahresumsätze im Fall einer Universaldienstverpflichtung zu gewährleisten (s. a. Begründung zu Nummer 5).



Drucksache 195/13

... Mit der Regelung wird das seit Jahrzehnten bewährte Presse-Grosso-Vertriebssystem kartellrechtlich abgesichert und die Branchenvereinbarungen der Pressegrossisten und Verlage gesetzlich abgesichert. Die Regelungen zum Presse-Grosso entsprechen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) des Deutschen Bundestages zum Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen



Drucksache 219/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat sich im Kartellrecht bereits für eine entsprechende Verwendung und Verwaltung abgeschöpfter Vorteile ausgesprochen - BR-Drs. 176/12(B).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 513/13

... 39. In Bezug auf das Wettbewerbsrecht wird von vielen Konsultationsteilnehmern nachdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Wirksamkeit der von der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden praktizierten Kronzeugenregelungen bei der Anwendung des EU-Kartellrechts zu wahren. Häufig erwähnt werden in diesem Zusammenhang auch die Bindungswirkung von Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden zur Feststellung eines Wettbewerbsverstoßes bei Folgeklagen auf Schadensersatz und die Festsetzung besonderer Verjährungsfristen für solche Folgeklagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 666/1/13

... § 4 Absatz 3 der Agrarmarktstrukturverordnung sieht eine Beteiligung der Kartellbehörden im Anerkennungsverfahren für Agrarorganisationen vor. Das Marktstrukturgesetz sah keine vergleichbare Beteiligung der Kartellbehörden im Zuge des Anerkennungsverfahrens von Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen vor. Die nunmehr vorgesehene formalisierte Einbeziehung der Kartellbehörden erhöht den Verwaltungsaufwand. Die generellen Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden bleiben im Übrigen durch das Agrarmarktstrukturgesetz und die Agrarmarktstrukturverordnung unberührt und sind ausreichend, um mögliche Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen zu untersuchen. Die Beteiligungsregelung wird deshalb abgelehnt und ist zu streichen.



Drucksache 522/13

... Die Energiebelieferung wurde für Wettbewerb geöffnet. Hierzu gehört im Grundsatz, dass für Energielieferverträge - wie für andere Lieferverträge auch - das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt und sie den allgemeinen zivilrechtlichen und kartellrechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen sind, nicht aber einer wettbewerbsdämpfenden energiespezifischen Regulierung. Die zwingende Vorgabe von Vertragselementen kann die Unternehmen beim Einsatz von Wettbewerbsmitteln beschränken. Daher bedarf es einer besonderen Prüfung, ob hier ein Markteingriff, der über die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen hinausgeht, erforderlich und gerechtfertigt sein kann.



Drucksache 234/1/13

... Basis bei der Fortentwicklung des Kartellrechts und seiner Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/1/13




1. Allgemein

2. Zum Glücksspielstaatsvertrag

3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen

4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung

5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur

6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen

8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen


 
 
 


Drucksache 514/1/13

... 6. Bei der Frage nach dem Zugang der beweisbelasteten Partei zu Urkunden, die sich im Besitz der Gegenpartei befinden, handelt es sich um eine Problemstellung des allgemeinen Zivilprozessrechts, deren Bedeutung sich nicht auf Schadensersatzklagen wegen behaupteter Kartellrechtsverstöße beschränkt. Gegenüber der Schaffung bereichsspezifischer Sonderregelungen ist daher nach Auffassung des Bundesrates Zurückhaltung geboten. Die in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Regelung lässt zudem außer Acht, dass über eine Tatsachenbehauptung nur dann Beweis zu erheben ist, wenn sie durch die Gegenpartei wirksam bestritten wurde. Das setzt in Fällen, in denen die Gegenpartei über einen Informationsvorsprung verfügt, voraus, dass diese ihrer sekundären Darlegungslast nachkommt und substantiiert zu dem betreffenden Geschehen Stellung nimmt. Hinsichtlich der praktischen Umsetzung der in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Regelung äußert die gerichtliche Praxis vor diesem Hintergrund Bedenken und regt an, die Voraussetzungen, unter denen das Gericht zum Erlass einer Offenlegungsanordnung berechtigt bzw. verpflichtet werden soll, weiter zu präzisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

Beweisbeschränkungen/Gesamtschuldnerische Haftung

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 195/13 (Beschluss)

... Mit der Regelung wird das seit Jahrzehnten bewährte Presse-Grosso-Vertriebssystem kartellrechtlich abgesichert und die Branchenvereinbarungen der Pressegrossisten und Verlage gesetzlich abgesichert. Die Regelungen zum PresseGrosso entsprechen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) des Deutschen Bundestages zum Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen



Drucksache 666/13 (Beschluss)

... § 4 Absatz 3 der Agrarmarktstrukturverordnung sieht eine Beteiligung der Kartellbehörden im Anerkennungsverfahren für Agrarorganisationen vor. Das Marktstrukturgesetz sah keine vergleichbare Beteiligung der Kartellbehörden im Zuge des Anerkennungsverfahrens von Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen vor. Die nunmehr vorgesehene formalisierte Einbeziehung der Kartellbehörden erhöht den Verwaltungsaufwand. Die generellen Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden bleiben im Übrigen durch das Agrarmarktstrukturgesetz und die Agrarmarktstrukturverordnung unberührt und sind ausreichend, um mögliche Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen zu untersuchen. Die Beteiligungsregelung wird deshalb abgelehnt und ist zu streichen.



Drucksache 514/13 (Beschluss)

... 6. Bei der Frage nach dem Zugang der beweisbelasteten Partei zu Urkunden, die sich im Besitz der Gegenpartei befinden, handelt es sich um eine Problemstellung des allgemeinen Zivilprozessrechts, deren Bedeutung sich nicht auf Schadensersatzklagen wegen behaupteter Kartellrechtsverstöße beschränkt. Gegenüber der Schaffung bereichsspezifischer Sonderregelungen ist daher nach Auffassung des Bundesrates Zurückhaltung geboten. Die in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Regelung lässt zudem außer Acht, dass über eine Tatsachenbehauptung nur dann Beweis zu erheben ist, wenn sie durch die Gegenpartei wirksam bestritten wurde. Das setzt in Fällen, in denen die Gegenpartei über einen Informationsvorsprung verfügt, voraus, dass diese ihrer sekundären Darlegungslast nachkommt und substantiiert zu dem betreffenden Geschehen Stellung nimmt. Hinsichtlich der praktischen Umsetzung der in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Regelung äußert die gerichtliche Praxis vor diesem Hintergrund Bedenken und regt an, die Voraussetzungen, unter denen das Gericht zum Erlass einer Offenlegungsanordnung berechtigt bzw. verpflichtet werden soll, weiter zu präzisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

2 Beweisbeschränkungen

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 234/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält die eingehende Würdigung der zentralen wettbewerbspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Fragen sowie der Praxis der Kartellbehörden durch die Monopolkommission für eine wichtige fundierte Basis bei der Fortentwicklung des Kartellrechts und seiner Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/13 (Beschluss)




1. Allgemein

2. Zum Glücksspielstaatsvertrag

3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen

4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung

5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur

6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen

8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen


 
 
 


Drucksache 641/12 (Beschluss)

... "In Bezug auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge findet eine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle nicht statt."'



Drucksache 556/12

... 2. soweit eine Agrarorganisation gegen eine anwendbare Bestimmung des Kartellrechts verstößt, das Ruhen oder den Widerruf der Anerkennung einschließlich des Verfahrens zu regeln, und,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - Agrar-MSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit

§ 4
Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung

§ 5
Kartellbestimmungen

§ 6
Agrarorganisationenregister

§ 7
Überwachung; Mitteilungen; Veröffentlichung

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Rechtsverordnung in besonderen Fällen

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2264: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 253/1/12

... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass es mit Blick auf die oligopolistische Marktstruktur auf dem Kraftstoffmarkt und deren Auswirkungen auf die Preisbildung einer zentralen behördlichen und fortlaufenden Marktbeobachtung bedarf, um die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/1/12




Zu Artikel 1

Zu Ziffern 1, 2 und 4:

Zu Ziffern 3 und 4:

Zu Ziffern 4 und 5:

Zu Ziffern 6, 7, 8 und 10:

Zu Ziffer 11:

Zu Artikel 2

12. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 581/12

... Auf dem Weg zur Verwirklichung dieser Vision wurden bei vielen Verkehrsträgern und mit der Umsetzung des dritten Energiepakets bereits beträchtliche Fortschritte gemacht, die für eine größere Auswahl im Dienstleistungssektor und zu einem größeren Nutzen für die Verbraucher geführt haben. Im Bemühen, die Integration des europäischen Binnenmarkts für Verkehr und Energie zu fördern, wird die Kommission weiter auf eine konsequente Durchsetzung der Wettbewerbsregeln und insbesondere des Kartellrechts hinarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 176/12 (Beschluss)

... Diese Regelungslücke muss im Interesse einer wirksamen Kartellverfolgung geschlossen werden. Dabei sollte bei einer entsprechenden Regelung ein Gleichlauf mit dem europäischen Kartellrecht angestrebt werden, das eine effektive Kartellverfolgung auch bei Gesamtrechtsnachfolge und in den wichtigen einschlägigen Konstellationen der Einzelrechtsnachfolge sicherstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

4. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 ff. GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 1 GWB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 31b

Zu § 32

18. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 60/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bekräftigt daher seine in der Stellungnahme vom 24. September 2010 in Ziffer 8 der BR-Drucksache 484/10(B) bereits geäußerte Auffassung, dass die parallele Rechtsaufsicht nach dem Sozialrecht und die Missbrauchsaufsicht nach dem Kartellrecht zu Wertungswidersprüchen und neuer Bürokratie führen würden.



Drucksache 60/1/12

... 3. Der Bundesrat bekräftigt daher seine in der Stellungnahme vom 24. September 2010 in Ziffer 8 der BR-Drucksache 484/10(B) bereits geäußerte Auffassung, dass die parallele Rechtsaufsicht nach dem Sozialrecht und die Missbrauchsaufsicht nach dem Kartellrecht zu Wertungswidersprüchen und neuer Bürokratie führen würden.



Drucksache 559/2/12

... in denen sich die missbräuchliche Verhaltensweise aus der Netzgebundenheit des Marktes ergibt. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Marktmacht aufgrund des Zugriffs auf ein Netz an Infrastrukturen, Angeboten oder Informationen ergibt. Endkunden des Personen- und Güterverkehrs erwarten in der Regel ein Gesamtangebot des Systems, nicht die einzelnen Elemente daraus. Hingegen soll es bei der allein kartellrechtlichen Zuständigkeit bleiben, wenn der Missbrauch keinen besonderen Netzbezug aufweist, z.B. europaweit freizügig einsetzbare Personen- oder Güterwagen oder die Preisgestaltung auf Punkt-zu-Punkt-Relationen des Fernverkehrs, da ein möglicher Marktmissbrauch dort allenfalls auf den Marktanteilen der Anbieter beruhen würde. Daher ist kein Sachgrund ersichtlich, die Zuständigkeit der Kartellbehörden zu beschneiden. Vielmehr hat sich auch in anderen regulierten Bereichen ein Nebeneinander der Wettbewerbsaufsicht bewährt, so dass dieses System auch für den Eisenbahnsektor übernommen werden sollte. Die in Absatz 4 geregelte Zusammenarbeit der Behörden stellt sicher, dass in derselben Sache nicht mehr als ein Verfahren geführt wird. Bei der Einführung eines offenen Rechtsbegriffs ist es auch eine Maßnahme der Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, eine Behörde mit unbestreitbarer Zuständigkeit als Rückfallebene vorzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 395/12

... Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Artikel 5 Absatz 4 EUV) und geht nicht über das zur Erreichung der angestrebten Ziele erforderliche Maß hinaus. Mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Leitung, Beaufsichtigung und Transparenz von Verwertungsgesellschaften wird zu einem großen Teil das Fallrecht des Gerichtshofs im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Entscheidungen und Beschlüssen der Kommission kodifiziert15. Dabei wird auch die Größe der Verwertungsgesellschaften berücksichtigt, was den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, sehr kleine Gesellschaften von bestimmten Verpflichtungen, die unverhältnismäßig erscheinen können, auszunehmen. Die Vorschriften zu Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Musikwerken betreffen ausschließlich Urheberrechte und beschränken sich auf die Grundsätze, die für das Funktionieren eines effektiven und modernen Lizenzierungssystems im digitalen Zeitalter und für die Verbindung von Musikrepertoires - auch von Musikwerken, die weniger bekannt sind oder Nischen besetzen - erforderlich sind. Hierfür gibt es angemessene Garantien: So wird eine Verwertungsgesellschaft beispielsweise selbst entscheiden können, ob sie selbst die Mehrgebietslizenzen für ihr Repertoire erteilt oder eine andere Gesellschaft damit betraut; auch bleibt ein Urheber nicht an eine Verwertungsgesellschaft gebunden, die selbst keine Mehrgebietslizenzen erteilt und auch keine anderen Gesellschaft damit beauftragen will.



Drucksache 176/1/12

... Diese Regelungslücke muss im Interesse einer wirksamen Kartellverfolgung geschlossen werden. Dabei sollte bei einer entsprechenden Regelung ein Gleichlauf mit dem europäischen Kartellrecht angestrebt werden, das eine effektive Kartellverfolgung auch bei Gesamtrechtsnachfolge und in den wichtigen einschlägigen Konstellationen der Einzelrechtsnachfolge sicherstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein*

1. Zur bußgeldrechtlichen Haftung der Gesamtrechtsnachfolger

3 2.

3 3.

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

6. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils und § 01 - neu - GWB

§ 01
Zweck des Gesetzes

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

2 Hauptempfehlung:*

10. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 bis 31b GWB allgemein

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 3 1 ff. GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 3 GWB

2 Hauptempfehlung:*1

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10 und 14:*2

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1a Absatz 1 Satz 1 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 6 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 17

3 21.

3 22.

Zu Ziffer 2 1:

Zu Ziffer 22:

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 GWB

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB 4

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3 und Absatz 5 GWB

26. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB 5

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 3 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 3

Zu § 32

29. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b § 81 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a GWB

30. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 8a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

33. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 3 SGB V allgemein

35. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 253/12

... Ziel des Gesetzes ist es daher auch, die Preisbildung bei Kraftstoffen im Hinblick auf ihre Wettbewerbskonformität zu beobachten. Eine zentrale behördliche und laufende Marktbeobachtung soll die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 760/1/12

... 2. Der Bundesrat hält eine Übertragung der für Kartellverfahren geltenden Regelungen auf das Beihilferecht für nicht gerechtfertigt. Zwischen dem Kartellrecht und dem Beihilferecht bestehen gravierende Unterschiede. Während das Kartellrecht wettbewerbsverzerrende Verhaltensweisen von Unternehmen verhindern soll, wird im Beihilferecht das Verhalten von Staaten im Hinblick auf seine wettbewerbsverzerrende Wirkung untersucht. Soweit es um das Verhalten von Unternehmen wie Kartellabsprachen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Fusionen geht, bedarf es genauer Marktkenntnisse, um die wettbewerbsverzerrende Wirkung beurteilen zu können. Denn hier müssen die komplexen Auswirkungen der Marktstellung und des Verhaltens von Unternehmen im Wettbewerb beurteilt werden. Genauester Marktkenntnisse bedarf bereits die Feststellung, ob ein Unternehmen oder ein Oligopol eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Die bei den Missbrauchstatbeständen erforderliche weitere Untersuchung, ob die marktbeherrschende Stellung durch Konditionen, Geschäftsbedingungen etc. im Geschäftsverkehr ausgenutzt wird, ist sehr komplex und nur schwer nachweisbar. Demgegenüber wird im Beihilferecht die wettbewerbliche Auswirkung der Begünstigung eines Unternehmens oder Unternehmenszweigs durch den Staat untersucht. Aus dem Vorliegen einer Begünstigung wird nach der Rechtsprechung des EuGH aber bereits die wettberbsverzerrende Wirkung indiziert. Für die Feststellung einer Begünstigung aus staatlichen Mitteln bedarf es nicht derartig tiefgreifender Marktkenntnisse. Der mit den vorgeschlagenen Markterkundungsinstrumenten oder einer Sektoruntersuchung verbundene Aufwand wäre für die betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.