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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kartellrechtsdurchsetzung"


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Drucksache 514/1/13

... Der Richtlinienvorschlag lässt den Einwand der Schadensabwälzung auf nachfolgende bzw. vorhergehende Vertriebsstufen grundsätzlich zu (Artikel 12 und Artikel 14 Absatz 2). Folgerichtig können alle Abnehmer und Lieferanten der relevanten Vertriebsstufen aktivlegitimiert im Sinne der Artikel 2, 13 ff. sein; ihnen sind Beweiserleichterungen zu gewähren (Artikel 13 Absatz 2). Für diesen Grundansatz spricht, dass er die Rechte der mittelbar Beteiligten stärkt, die häufig die wirtschaftlich Hauptbetroffenen einer Kartellrechtsverletzung sein werden (vergleiche Beschluss des Bundesrates vom 4. Juli 2008, a.a.O., Ziffer 15 a. E.; BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - BGH KZR 75/ 10 - "ORWI", juris-Rnr. 26). Allerdings besteht, wenn Preisaufschläge an Verbraucher als mittelbare Abnehmer weitergegeben werden und keine wirkungsvollen Instrumente zur kollektiven Wahrnehmung und Durchsetzung kartellbedingter Schadensersatzansprüche bestehen, die Gefahr, dass der Einwand der Schadensabwälzung die Effektivität der privaten Kartellrechtsdurchsetzung mindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

Beweisbeschränkungen/Gesamtschuldnerische Haftung

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 514/13 (Beschluss)

... Der Richtlinienvorschlag lässt den Einwand der Schadensabwälzung auf nachfolgende bzw. vorhergehende Vertriebsstufen grundsätzlich zu (Artikel 12 und Artikel 14 Absatz 2). Folgerichtig können alle Abnehmer und Lieferanten der relevanten Vertriebsstufen aktivlegitimiert im Sinne der Artikel 2, 13 ff. sein; ihnen sind Beweiserleichterungen zu gewähren (Artikel 13 Absatz 2). Für diesen Grundansatz spricht, dass er die Rechte der mittelbar Beteiligten stärkt, die häufig die wirtschaftlich Hauptbetroffenen einer Kartellrechtsverletzung sein werden (vergleiche Beschluss des Bundesrates vom 4. Juli 2008, a.a.O., Ziffer 15 a. E.; BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - BGH KZR 75/ 10 - "ORWI", juris-Rnr. 26). Allerdings besteht, wenn Preisaufschläge an Verbraucher als mittelbare Abnehmer weitergegeben werden und keine wirkungsvollen Instrumente zur kollektiven Wahrnehmung und Durchsetzung kartellbedingter Schadensersatzansprüche bestehen, die Gefahr, dass der Einwand der Schadensabwälzung die Effektivität der privaten Kartellrechtsdurchsetzung mindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

2 Beweisbeschränkungen

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 207/13

... effizientere Gestaltung des Bußgeldverfahrens und Erhöhung des Bußgeldrahmens für Ordnungswidrigkeiten, Regelung zur Rechtsnachfolge und angemessene Beteiligung der Verbraucherverbände an der privaten Kartellrechtsdurchsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 176/12 (Beschluss)

... Für eine effektive und gleichzeitig verbrauchernahe Kartellrechtsdurchsetzung im Bereich der Wasserversorgung sollen die Kartellbehörden das Recht erhalten, Feststellungen für die Vergangenheit zu treffen und Rückzahlungen an die Verbraucher anordnen zu können. Dies wird dadurch erreicht, dass die entsprechenden Regelungen der allgemeinen Missbrauchsaufsicht in § 32 für anwendbar erklärt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

4. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 ff. GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 1 GWB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 31b

Zu § 32

18. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 176/1/12

... Mit der Einräumung eines Unterlassungsanspruchs sowie eines Anspruchs auf Vorteilsabschöpfung für den Fall von Massen- und Streuschäden für Verbraucherorganisationen vollzieht die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine überfällige Angleichung des Rechtsrahmens für private Kartellrechtsdurchsetzung an das System des Rechtsschutzes im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein*

1. Zur bußgeldrechtlichen Haftung der Gesamtrechtsnachfolger

3 2.

3 3.

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

6. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils und § 01 - neu - GWB

§ 01
Zweck des Gesetzes

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

2 Hauptempfehlung:*

10. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 bis 31b GWB allgemein

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 3 1 ff. GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 3 GWB

2 Hauptempfehlung:*1

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10 und 14:*2

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1a Absatz 1 Satz 1 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 6 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 17

3 21.

3 22.

Zu Ziffer 2 1:

Zu Ziffer 22:

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 GWB

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB 4

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3 und Absatz 5 GWB

26. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB 5

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 3 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 3

Zu § 32

29. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b § 81 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a GWB

30. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 8a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

33. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 3 SGB V allgemein

35. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 248/1/08

... 3. Private Kartellrechtsdurchsetzung spielt in Deutschland eine wichtige und wertvolle Rolle. Sie ergänzt die behördliche Kartellbekämpfung und führt infolge der dadurch erweiterten Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen zu einer Stärkung der allgemeinen Kartellrechtskultur. Allerdings muss bei solchen Überlegungen berücksichtigt werden, dass spürbare Schadenersatzansprüche aus generalpräventiven Gründen zwar erwünscht sind, andererseits aber die Gefahr besteht, dass die von Kronzeugenprogrammen ausgehende und gewollte Anreizwirkung zur Aufdeckung von Hardcore-Kartellen dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Dieses Risiko gilt es im Interesse einer wirksamen behördlichen Kartellbekämpfung zu minimieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/1/08




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2 Schadensabwälzung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 248/08 (Beschluss)

... 3. Private Kartellrechtsdurchsetzung spielt in Deutschland eine wichtige und wertvolle Rolle. Sie ergänzt die behördliche Kartellbekämpfung und führt infolge der dadurch erweiterten Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen zu einer Stärkung der allgemeinen Kartellrechtskultur. Allerdings muss bei solchen Überlegungen berücksichtigt werden, dass spürbare Schadenersatzansprüche aus generalpräventiven Gründen zwar erwünscht sind, andererseits aber die Gefahr besteht, dass die von Kronzeugenprogrammen ausgehende und gewollte Anreizwirkung zur Aufdeckung von Hardcore-Kartellen dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Dieses Risiko gilt es im Interesse einer wirksamen behördlichen Kartellbekämpfung zu minimieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 12/1/06

... 16. Die staatliche Wettbewerbsrechtsdurchsetzung ist für eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung der sich aus den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des EGV ergebenden Verpflichtungen von zentraler Bedeutung. Im Hinblick auf die damit zu schützenden Gemeinwohlinteressen muss gewährleistet sein, dass die Modalitäten der privaten Kartellrechtsdurchsetzung nicht den Anforderungen und Instrumenten einer effizienten behördlichen Wettbewerbsrechtsdurchsetzung zuwiderlaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... Die staatliche Wettbewerbsrechtsdurchsetzung ist für eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung der sich aus den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des EGV ergebenden Verpflichtungen von zentraler Bedeutung. Im Hinblick auf die damit zu schützenden Gemeinwohlinteressen muss gewährleistet sein, dass die Modalitäten der privaten Kartellrechtsdurchsetzung nicht den Anforderungen und Instrumenten einer effizienten behördlichen Wettbewerbsrechtsdurchsetzung zuwiderlaufen. Nach Auffassung des Bundesrates sollte eine Verwertung von Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren der Kartellbehörde in Zivilverfahren nicht von vornherein ausgeschlossen sein. Nach Auffassung des Bundesrates ist deshalb darauf zu achten, dass Verschärfungen der Schadenersatzsanktionen die erfahrungsgemäß hohe Effektivität von Kronzeugen- bzw. Bonusregelungen für die Aufklärung von Wettbewerbsrechtsverstößen nicht beeinträchtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 247/17 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 606/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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