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"Kommissar"


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0567/05
0364/05B
0146/05
0319/1/05
0087/05
0804/05
0287/1/05
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0917/04
0280/04
0983/04B
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 117/11

... 7. unterstützt die Einsetzung der drei Kommissionen, denen jeweils eine unabhängige und bekannte Persönlichkeit vorsitzt und die sich mit den institutionellen Reformen und der Reform der institutionellen Gesetze, der Bekämpfung der Korruption und den Ereignissen nach dem 17. Dezember befassen sollen; hebt hervor, dass diese Kommissionen die Möglichkeit haben müssen, völlig unabhängig zu handeln, und dass sie wirksame Untersuchungsbefugnisse erhalten müssen; ist der Ansicht, dass sie zudem die Möglichkeit haben müssen, auf Wunsch auf das Fachwissen und die Unterstützung der Hohen Kommissarin für Menschenrechte und die einschlägigen Mechanismen der Vereinten Nationen zurückzugreifen;



Drucksache 89/11

... B. in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen am vergangenen 7. Dezember verlautbarte, dass man besorgt sei wegen der etwa 250 eritreischen Migranten, von denen angenommen wird, dass sie in der Wüste Sinai gefangen gehalten werden,



Drucksache 168/1/11

... Die vorstehenden Bedenken und die ablehnende Haltung gegen eine Verlängerung der Mindestehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht sind auch von zahlreichen Expertinnen und Experten im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 14. März 2011 sowie in vielen Verbändestellungnahmen bis hin zu einem Schreiben der Prälaten der Evangelischen Kirche Deutschlands und des Kommissariats der deutschen Bischöfe vom 11. März 2011 deutlich zum Ausdruck gebracht worden.



Drucksache 869/11

... - das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 869/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

Öffentliche Konsultation

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte

1. Titel I: Durchführung - Artikel 1 bis 3

2. Titel II: Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden - Artikel 4 bis 6

3. Titel III: Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren - Artikel 8 bis 12

4. Titel IV: Schlussbestimmungen - Artikel 13 bis 17

Vorschlag

Titel I
Durchführung

Artikel 1
Gegenstand und Grundsätze

Artikel 2
Annahme von Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Sondermaßnahmen

Artikel 3
Flankierende Maßnahmen

Titel II
Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden

Artikel 4
Allgemeine Finanzierungsbestimmungen

Artikel 5
Steuern, Zölle und sonstige Abgaben

Artikel 6
Besondere Finanzierungsbestimmungen

Artikel 7
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel III
Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren

Artikel 8
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 9
DCI, ENI, PI und INSC

Artikel 10
IPA

Artikel 11
IfS und EIDHR

Artikel 12
Evaluierung der Maßnahmen

Titel IV
Sonstige Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 13
Zweijahresbericht

Artikel 14
Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt

2 Schlussbestimmungen

Artikel 15
Ausschüsse

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung der Instrumente

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 661/10

... "Bis zur Bestellung einer neuen Geschäftsführerin oder eines neuen Geschäftsführers führt sie oder er die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung kommissarisch."



Drucksache 349/10

... (3) Der Geschäftsführer einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum ... geltenden Fassung nimmt die Aufgaben der Geschäftsführung in der gemeinsamen Einrichtung bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode nach § 44d Absatz 2 dieses Buches in der bis zum ... geltenden Fassung wahr. § 44d Absatz 2 Satz 7 bleibt unberührt. Endet die Amtsperiode des Geschäftsführers einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum ... geltenden Fassung vor Bildung der gemeinsamen Einrichtung oder läuft seine Amtsperiode nach Satz 1 ab, bevor die Trägerversammlung nach §§ 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 einen neuen Geschäftsführer bestellt hat, bestimmt die Anstellungskörperschaft des bisherigen Geschäftsführers einen kommissarischen Geschäftsführer, der die Geschäfte führt, bis die Trägerversammlung einen Geschäftsführer bestellt hat.



Drucksache 215/10

... G. in der Erwägung, dass der designierte Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen in seinen schriftlichen Antworten auf den Fragebogen des Parlaments erklärte, er beabsichtige, der Kommission eine Gesetzesinitiative zur Festsetzung von einem oder mehreren Terminen für die Umstellung auf SEPA-Produkte für Lastschriftverfahren und Überweisungen sowie eine Initiative zur Verbesserung der Governance vorzulegen,



Drucksache 452/10

... I. in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston, sowie Alan Dos, Leiter der Friedenssicherungstruppe der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo, jeweils Erklärungen abgegeben haben, in denen sie die Ermordung Floribert Chebeya Bahizires verurteilen, und eine unabhängige Untersuchung fordern,



Drucksache 783/10

... 14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen der ASEAN- und ASEM-Mitgliedstaaten, dem ASEM-Sekretariat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie der Regierung und Nationalversammlung des Königreichs Kambodscha zu übermitteln.



Drucksache 226/10

... entsprechende Anwendung. Kann in der Trägerversammlung keine Einigung über die Person des Geschäftsführers erzielt werden, unterrichtet der Vorsitzende der Trägerversammlung den Kooperationsausschuss. Der Kooperationsausschuss hört die Träger der gemeinsamen Einrichtung an und unterbreitet einen Vorschlag. Können sich die Mitglieder des Kooperationsausschusses nicht auf einen Vorschlag verständigen oder kann in der Trägerversammlung trotz Vorschlags keine Einigung erzielt werden, wird der Geschäftsführer von der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger abwechselnd jeweils für zweieinhalb Jahre bestimmt; die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Der Geschäftsführer kann auf Beschluss der Trägerversammlung vorzeitig abberufen werden. Bis zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers führt er die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung kommissarisch.



Drucksache 733/10

... – unter Hinweis auf die am 27. August 2010 abgegebene Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton und des EU-Entwicklungskommissars Andris Piebalgs zu den erneuten Gewaltakten in Nord-Kivu in der Demokratischen Republik Kongo,



Drucksache 430/10

... "), Daw Aung San Suu Kyi, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechte in Birma/Myanmar zu übermitteln.



Drucksache 698/10 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat lehnt sowohl den Einsatz einer an die Behörden der Mitgliedstaaten gerichteten sogenannten "Toolbox", die es ermöglichen soll, lokale öffentliche Dienstleistungen von hoher Qualität zu erbringen, als auch Maßnahmen betreffend die Bewertung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab. Auch hier steht zu befürchten, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten ausgehöhlt wird. Im Vertrag von Lissabon wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen anerkannt. Vor allem im Interesse der Kommunen ist daher darauf zu achten, dass die Kommission die neue Regelungskompetenz der EU für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht zu Steuerungszwecken einsetzt und versucht, für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge eigene Qualitäts- und Sozialstandards einzuführen. Die Daseinsvorsorge muss im Entscheidungsbereich der Kommunen verbleiben. Nur so kann auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen werden. Der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, unterstützt diese Haltung nach Auffassung des Bundesrates in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa" vom 10. Mai 2010, indem er betont, dass es primär Sache der Mitgliedstaaten sei, Qualität und Umfang von sozialen und lokalen öffentlichen Dienstleistungen festzulegen. Diese Leistungen werden auch durch die Mitgliedstaaten finanziert und sind Teil der nationalen Identität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 60/10

... 3. ist außerordentlich besorgt über die Verschlechterung der humanitären Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo nach den Gräueltaten an der örtlichen Bevölkerung, wie sie in zwei kürzlich erschienenen Berichten der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte beschrieben wurden; ist insbesondere besorgt über die jüngsten Berichte über von kongolesischen Soldaten durchgeführte gezielte Morde an mindestens 270 Zivilpersonen in den Städten Nyabiondo und Pinga in Nord-Kivu und neuerliche Kämpfe, durch die 21 800 Menschen aus ihren Häusern in und um Dongo im Westen des Landes vertrieben wurden; bekräftigt erneut, dass rasches Handeln notwendig ist, um eine neuerliche humanitäre Katastrophe zu verhindern;



Drucksache 138/10

... 12. fordert die königliche Thai-Regierung auf, den Karen-Flüchtlingen, die vor den Missbräuchen in Burma/Myanmar fliehen, auch weiterhin Aufnahme und Schutz zu gewähren, und mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Grenzkonsortium Thai-Burma (TBBC) und der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um eine alternative Lösung zu finden, mit der die Sicherheit der 3.000 Karen-Flüchtlinge gewährleistet wird;



Drucksache 771/1/10

... EU-Kommissar Dacian Cioloe hat am 18. November 2010 die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen" der Öffentlichkeit vorgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/1/10




I. Einleitung

II. Der Finanzrahmen

III. Der eingeschlagene Reformweg

IV. Die künftigen Herausforderungen

V. Gründe für eine Reform

VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP

VII. Zukunft der Direktzahlungen

VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen

IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung

X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP

XI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 698/1/10

... 31. Der Bundesrat lehnt sowohl den Einsatz einer an die Behörden der Mitgliedstaaten gerichteten sogenannten "Toolbox", die es ermöglichen soll, lokale öffentliche Dienstleistungen von hoher Qualität zu erbringen, als auch Maßnahmen betreffend die Bewertung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab. Auch hier steht zu befürchten, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten ausgehöhlt wird. Im Vertrag von Lissabon wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen anerkannt. Vor allem im Interesse der Kommunen ist daher darauf zu achten, dass die Kommission die neue Regelungskompetenz der EU für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht zu Steuerungszwecken einsetzt und versucht, für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge eigene Qualitäts- und Sozialstandards einzuführen. Die Daseinsvorsorge muss im Entscheidungsbereich der Kommunen verbleiben. Nur so kann auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen werden. Der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, unterstützt diese Haltung nach Auffassung des Bundesrates in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa" vom 10. Mai 2010, indem er betont, dass es primär Sache der Mitgliedstaaten sei, Qualität und Umfang von sozialen und lokalen öffentlichen Dienstleistungen festzulegen. Diese Leistungen werden auch durch die Mitgliedstaaten finanziert und sind Teil der nationalen Identität.(bei Annahme entfällt Ziffer 34).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 258/10

... – unter Hinweis auf die Berichte der Agentur für Grundrechte über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 20091und die Berichte des Menschenrechtskommissars des Europarats Thomas Hammarberg,



Drucksache 176/10

... 2. begrüßt, dass ein Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Durchsetzung aller Menschenrechte und über die möglichen Maßnahmen zur Verringerung dieser Auswirkungen auf der Tagesordnung der 13. Tagung des UNHRC steht; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, einen aktiven Beitrag zu dieser Debatte zu leisten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/10




Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Mitwirkung der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 134/10

... 24. bedauert, dass die türkische Regierung weiterhin Vorbehalte gegen die im Völkerrecht verankerten Rechte von Minderheiten anmeldet, dass sie einschlägige Übereinkommen des Europarates noch nicht unterzeichnet hat und dass sie mit dem Hohen Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten noch nicht in einen Dialog eingetreten ist; fordert die Regierung eindringlich auf, ihre Politik vollständig mit den internationalen Normen und der EMRK in Einklang zu bringen, und fordert alle Parteien im Parlament auf, diese Schritte zu unterstützen; verweist in diesem Zusammenhang auf die verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, denen die Schulen von Minderheiten begegnen, und das anachronistische duale Leitungssystem; fordert die Regierung ferner nachdrücklich auf, ein Klima der uneingeschränkten Achtung von Minderheiten zu unterstützen und zu gewährleisten, dass Fälle von Feindseligkeit und Gewalt vor Gericht gebracht werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/10




Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen

Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei


 
 
 


Drucksache 813/10

... Nach den Beschlüssen im Rahmen des Gesundheitschecks im November 2008 durchlief der Milchsektor eine schwere Krise, da außergewöhnlich hohe Preise im Jahr 2007 zu einer Verlagerung der Nachfrage zulasten von Milchprodukten führten. Sicherheitsnetzinstrumente erwiesen sich hier als wirksames Mittel zur Überwindung solcher schwierigen Situationen. In der Krise wurden darüber hinaus einige Mängel bei der Marktorientierung des Milchsektors deutlich. Der Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung beschloss daher, eine hochrangige Expertengruppe "Milch" (HLG) einzusetzen, die einen mittel- und langfristigen Regulierungsrahmen erarbeiten sollte, der unter Beachtung der Ergebnisse des Gesundheitschecks zur Stabilisierung des Marktes und des Einkommens der Erzeuger beitragen und mehr Transparenz schaffen kann. Die HLG kam von Oktober 2009 bis Juni 2010 zehnmal zusammen und legte am 15. Juni 2010 einen Bericht mit sieben Empfehlungen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/10




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 4a
Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten

Abschnitt IIa
Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse

Artikel 126a
Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 177a
Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 179
Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen

Artikel 185e
Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 185f
Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 196a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 196b
Durchführungsrechtsakte

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 221/09

... 2 REDE /07/311 von Kommissarin Mariann Fischer Boel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund

3. Aktionsbereiche und derzeitige Lage

3.1. IKT-Entwicklungen und Prioritäten für ländliche Gebiete

3.2. Versäumte Chancen

5 Agrarbetriebe

Junge Menschen

5 Frauen

Senioren und benachteiligte Gruppen

3.3. Potenzielle Auswirkungen von IKT-Projekten im ländlichen Raum18

4. Aktionen zur Förderung von IKT in ländlichen Gebieten

4.1. Der ELER und IKT

5 Aktionen

5 Mittel

Zielfestsetzung, Überwachung und Bewertung

4.2. Mittel der Kohäsionspolitik und IKT

4.3. Forschung

4.4. IKT-Projekte in ländlichen Gebieten und Motoren für ihre erfolgreiche Umsetzung23

Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft

Unterstützung durch nationale und regionale Behörden

Beteiligung und Kooperation lokaler Akteure

4.5. Förderung guter IKT-Praktiken in ländlichen Gebieten

5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 918/09

... 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten von Vietnam und Laos, dem ASEAN-Sekretariat, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/09




2 Vietnam

2 Laos

2 Vietnam

2 Laos

2 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 157/09

... Obwohl die Rechnung zu Betrugszwecken verwendet werden kann, ist sie doch in vielen Fällen das Dokument, auf das sich die Steuerverwaltungen in erster Linie stützen wenn sie prüfen, ob die Steuer abgeführt wurde. Deshalb erklärte Kommissar Kovacs in seinem mündlichen Bericht auf der Tagung des Rates für Wirtschaft und Finanzen, dass bei einer Aktualisierung der Rechnungsstellungsvorschriften auch darauf geachtet werden müsse, den Steuerverwaltungen eine bessere Kontrolle der Steuerpflichtigen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/09




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Förderung von KMU

Beitrag zur Betrugsbekämpfung

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Recht auf Vorsteuerabzug

Cash -accounting-Regelung

Ausstellung einer Rechnung

Anzuwendende Vorschriften

5 Rechnungsangaben

Rechnung mit ausführlichen MwSt-Angaben

Elektronische Rechnungsstellung

Aufbewahrung von Rechnungen

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

4 Vereinfachung

3 Entsprechungstabelle

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG

Artikel 67a

Artikel 167a

Artikel 180

Artikel 218a

Artikel 219a

Artikel 220a

Artikel 221

Artikel 222

Artikel 223

Artikel 226a

Artikel 226b

Artikel 230

Artikel 232

Artikel 243

Artikel 244

Artikel 247

Artikel 248a

Artikel 249

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 71. Die angekündigte Machbarkeitsstudie zur gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb der EU muss auch auf die damit verbundenen hohen Risiken eingehen, denn die Einhaltung der einschlägigen Asylverfahrens- und Schutzstandards kann bei einer Bearbeitung im EU-Ausland nur schwer kontrolliert werden. Im Übrigen erachtet der Bundesrat die in früheren Kommissionsmitteilungen in diesem Zusammenhang angekündigte enge Abstimmung mit dem UNHCR als nicht unproblematisch, da die Positionen des Hohen Flüchtlingskommissars von nationalen Interessen abweichen können.



Drucksache 826/09

... In Beantwortung des Schreibens von Forschungskommissar Poto.nik vom November 2008 haben die Forschungsminister der an BONUS teilnehmenden Staaten nochmals ihre politischen und finanziellen Zusagen für die Initiative bestätigt und hervorgehoben, dass die ursprüngliche Version von BONUS-169 entsprechend den IAEG-Empfehlungen überarbeitet werden muss.



Drucksache 71/09

... 5. Nach Artikel 19 der Haager Konvention sind die Konfliktparteien im Falle eines nicht internationalen bewaffneten Konflikts nur verpflichtet, diejenigen Bestimmungen der Konvention anzuwenden, welche die allgemeinen Pflichten zur Respektierung von Kulturgut (in Artikel 4 der Konvention) betreffen; nicht anwendbar sind damit etwa die Bestimmungen über die Gewährung des Sonderschutzes für unbewegliche Kulturgüter von sehr hoher Bedeutung. Die hierin liegende weitgehende Einschränkung des Anwendungsbereichs des Kulturgüterschutzes auf internationale bewaffnete Konflikte ist angesichts der von den zahlreichen nicht internationalen bewaffneten Konflikten für Kulturgüter ausgehenden Gefahren nicht länger haltbar. Darüber hinaus hat sich der in der Konvention vorgesehene Durchsetzungsmechanismus, der auf dem Schutzmächtesystem und der Einrichtung eines Generalkommissars für Kulturgut beruht, in der Praxis als nicht funktionsfähig erwiesen. Der Konvention fehlen schließlich ausreichende Bestimmungen, um die großflächigen und systematischen Zerstörungen von Kulturgütern wirksam zu unterbinden und angemessen zu ahnden. Außerdem sollte mit der Einführung des Systems des "



Drucksache 496/09

... " des Menschenrechtskommissars des Europarats, Thomas Hammarberg9, auf die Allgemeinen Politischen Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats Nr. 8 über den Kampf gegen den Rassismus bei der Terrorismusabwehr10 und Nr. 11 über die Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung bei der Polizei11 sowie auf den Bericht über "



Drucksache 877/09

... Buches Sozialgesetzbuch. Der Kooperationsausschuss hört die Träger an und unterbreitet einen Vorschlag. Können sich die Mitglieder des Kooperationsausschusses nicht auf einen Vorschlag verständigen oder kann in der Trägerversammlung trotz Vorschlags eine Einigung nicht erzielt werden, führt ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmter Geschäftsführer die Geschäfte kommissarisch, bis ein von der Trägerversammlung bestellter Geschäftsführer die Geschäfte aufnimmt.



Drucksache 180/09

... l. I S. 1373) vom Anwendungsbereich ausgenommen. Das Pfandbriefgesetz beruht auf einem eigenständigen Regelungskonzept und sieht besondere gesetzliche Abwicklungsmechanismen vor. Mehrheitsentscheidungen der Pfandbriefgläubiger sind darin zwar nicht vorgesehen, sie sind aber auch nicht erforderlich. Insbesondere werden Pfandbriefgläubiger von einer Insolvenz der Pfandbriefbank insofern nicht betroffen, als die Deckungswerte nicht in die Insolvenzmasse fallen. Zur kommissarischen Verwaltung der Deckungsmasse wird ein von der staatlichen Aufsicht bestellter Sachwalter eingesetzt. Vor diesem Hintergrund wird auch kein Bedürfnis erkennbar, die Anleihebedingungen eines gedeckten Pfandbriefs während der Laufzeit zu ändern. Gleiches gilt für Schuldverschreibungen, deren Schuldner der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde ist; insbesondere weil diese Schuldner nicht insolvenzfähig sind, besteht hier kein Bedürfnis, die Anleihebedingungen während der Laufzeit dieser Schuldverschreibungen zu ändern. Auch von der öffentlichen Hand - wie etwa vom Finanzmarktstabilisierungsfonds - garantierte Schuldverschreibungen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.



Drucksache 229/09

... – unter Hinweis auf die Erklärung des Menschenrechtskommissars des Europarats vom 19. Januar 2009,



Drucksache 230/09

... 21. beglückwünscht das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und die Vertreter der nichtstaatlichen Organisationen zu ihrer Arbeit im Bereich der Rechtsberatung, stellt jedoch fest, dass diese Organisationen die Verantwortung der Staaten nicht ersetzen können;



Drucksache 192/09

... (9) Um auf das Fachwissen und die Unterstützung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zurückgreifen zu können, sollte das Büro eng mit ihm zusammenarbeiten. Der UNHCR, dessen Mandat uneingeschränkt anzuerkennen ist, sollte deshalb in vollem Umfang in die Arbeiten des Büros einbezogen werden. Das Büro sollte überdies eng mit der Kommission und mit den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, die Aufgaben im Asylbereich wahrnehmen, sowie mit den nationalen Einwanderungs- und Asylbehörden oder anderen Stellen zusammenarbeiten und deren Kapazitäten und Fachkenntnisse nutzen. Die Mitgliedstaaten sollten mit dem Büro zusammenarbeiten, um die Erfüllung seines Auftrags zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 192/09




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Inhalt des Vorschlags

Bewertung

Vorschlag

Kapitel 1
Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag

Artikel 1
Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Artikel 2
Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Kapitel 2
Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Abschnitt 1
Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich

Artikel 3
Austausch von Informationen und bewährten Praktiken

Artikel 4
Herkunftslandinformationen

Artikel 5
Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen

Artikel 6
Schulungen

Artikel 7
Unterstützung im Außenbereich

Abschnitt 2
Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten

Artikel 8
Besondere Belastung

Artikel 9
Sammlung und Auswertung von Informationen

Artikel 10
Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems

Artikel 11
Sammlung und Austausch von Informationen

Artikel 12
Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros

Kapitel 3
Asyl-Unterstützungsteams

Artikel 13
Koordinierung

Artikel 14
Technische Hilfe

Artikel 15
Asyl-Einsatzpool

Artikel 16
Entsendung

Artikel 17
Entscheidung über die Entsendung eines Teams

Artikel 18
Einsatzplan

Artikel 19
Nationale Kontaktstelle

Artikel 20
EU-Kontaktstelle

Artikel 21
Kosten

Kapitel 4
Organisation des Büros

Artikel 22
Organe des Büros

Artikel 23
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 24
Vorsitz des Verwaltungsrats

Artikel 25
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 26
Abstimmungsmodalitäten

Artikel 27
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 28
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 29
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 30
Exekutivausschuss

Artikel 31
Arbeitsgruppen

Artikel 32
Beirat

Kapitel 5
Finanzbestimmungen

Artikel 33
Haushaltsplan

Artikel 34
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 35
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 36
Rechnungslegung und Entlastung

Artikel 37
Finanzregelung

Kapitel 6
Bestimmungen betreffend das Personal

Artikel 38
Personal

Artikel 39
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
Rechtsstellung

Artikel 41
Sprachenregelung

Artikel 42
Zugang zu Dokumenten

Artikel 43
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Bewertung und Überarbeitung

Artikel 46
Verwaltungskontrolle

Artikel 47
Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern

Artikel 48
Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR

Artikel 49
Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen

Artikel 50
Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros

Artikel 51
Aufnahme der Tätigkeit des Büros

Artikel 52
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 74. Die angekündigte Machbarkeitsstudie zur gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb der EU muss auch auf die damit verbundenen hohen Risiken eingehen, denn die Einhaltung der einschlägigen Asylverfahrens- und Schutzstandards kann bei einer Bearbeitung im EU-Ausland nur schwer kontrolliert werden. Im Übrigen erachtet der Bundesrat die in früheren Kommissionsmitteilungen in diesem Zusammenhang angekündigte enge Abstimmung mit dem UNHCR als nicht unproblematisch, da die Positionen des Hohen Flüchtlingskommissars von nationalen Interessen abweichen können.



Drucksache 910/09

... 44. betont, dass ständig und in enger Zusammenarbeit mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und betroffenen Drittstaaten angemessen ausgestattete regionale Schutzprogramme mit hochgesteckten Zielen entwickelt werden müssen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 858/09

... 10. empfiehlt, einen Sonderbeauftragten der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte nach Iran zu entsenden, um die Lage der politischen Gefangenen zu beobachten und sicherzustellen, dass sich die iranischen Behörden an internationale Prozessstandards und ihre rechtsverbindlichen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte halten;



Drucksache 102/09

... 18. fordert, dass das Mandat der FRONTEX ausdrücklich die Verpflichtung beinhaltet, die internationalen Menschenrechtsstandards zu erfüllen, sowie eine Verantwortung gegenüber Asylbewerbern bei Rettungsaktionen auf hoher See, und dass die Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen relevanten nichtstaatlichen Organisationen im Rahmen des Mandats verankert wird;



Drucksache 321/09

... 22. bekräftigt, dass auf der Grundlage des Vertrages von Lausanne (1923) die europäischen Werte des Pluralismus und der Vielfalt auch die Wahrung einer viel weiter gefassten Definition des Begriffs Minderheiten umfassen, als sie die Türkei vertritt; ist besorgt über die anhaltende Feindseligkeit und Gewalt gegenüber Minderheiten; ist besorgt darüber, dass die Türkei keine Fortschritte bezüglich der Garantie der kulturellen Vielfalt und der Förderung der Achtung für und des Schutzes von Minderheiten im Einklang mit den EMRK-Normen erzielt hat; fordert die türkische Regierung auf, den schon lange fälligen Dialog mit dem OSZE-Hochkommissar für nationale Minderheiten über Themen einzuleiten wie die Teilhabe von Minderheiten am öffentlichen Leben und Rundfunk- und Fernsehsendungen in Minderheitensprachen;



Drucksache 791/09

... (21) Konsultationen mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge können den Mitgliedstaaten wertvolle Hilfe bei der Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft nach Artikel 1 der Genfer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 493/09

... C. in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte die irakische Regierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 nachdrücklich aufgefordert hat, die Bewohner des Lagers Ashraf vor Abschiebung, Ausweisung oder zwangsweiser Rückführung, die einen Verstoß gegen den Grundsatz des Non-Refoulement darstellen würde, zu schützen und auf jegliche Maßnahme zu verzichten, die ihr Leben oder ihre Sicherheit gefährden würde,



Drucksache 755/09

... Mit der Veröffentlichung des Grünbuchs über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem5 im Juni 2007 war eine umfassende Konsultation aller Interessengruppen zur Asylpolitik eingeleitet worden, die eine breite Übereinstimmung darüber zeigte, dass die Neuansiedlung ein zentrales Element der externen Asylpolitik der EU sein sollte und dass eine engere diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, dem Flüchtlingskommissariat UNHCR und NRO sehr nützlich wäre. In der Mitteilung vom 17. Juni 2008 über die künftige Asylstrategie6 erklärte die Kommission deshalb, dass die Neuansiedlung weiter gefördert und zu einem wirksamen Schutzinstrument ausgebaut werden sollte, das die EU einsetzen kann, um den Flüchtlingsschutz in Drittländern zu gewährleisten und ihre Solidarität mit Drittländern, die Erstasyl gewähren, unter Beweis zu stellen.



Drucksache 322/09

... 31. begrüßt gemeinsam mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR), dass bisher keine Angehörige der aus Kosovo geflüchteten Minderheiten, deren Mitglieder keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, zur Ausreise gezwungen wurden, und hofft, dass die Regierung und der UNHCR sich bald darüber einigen, wer für die finanzielle Unterstützung dieser Gruppe zuständig ist;



Drucksache 137/09

... – in Kenntnis der Berichte der Organe des Europarates, insbesondere der Berichte der Parlamentarischen Versammlung und des Kommissars für Menschenrechte über die Lage der Menschenrechte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 138/09

... 14. fordert Verbesserungen bei der Auswahl und Benennung von geeigneten Mandatsträgern für Sonderverfahren, insbesondere indem Mittel und Wege gesucht werden, um das bestehende Kandidatenverzeichnis innerhalb des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zu stärken, und indem die Unabhängigkeit der Mandatsträger durch die Berücksichtigung von Erfahrung und Fachwissen der Kandidaten gestärkt wird, wobei jedoch auch auf die geografische Verteilung und auf eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern geachtet werden sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/09




Gesamtbewertung der ersten drei Tätigkeitsjahre des UNHRC

2 Sonderverfahren

Allgemeine regelmäßige Überprüfung

Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des UNHRC

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Die Rolle der Europäischen Union im UNHRC


 
 
 


Drucksache 233/09

... 65. begrüßt die Einrichtung des Mechanismus für einen Wirtschafts- und Handelsdialog auf hoher Ebene (HLM) als Plattform für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China auf strategischer Ebene; vertritt die Ansicht, dass ein wichtiges Element dieses Prozesses darin zu sehen ist, dass der Mechanismus zufriedenstellende Lösungen für Ärgernisse im Handel ermöglicht; fordert die Kommission auf, dem HLM dadurch mehr Profil zu verleihen, dass sie 2009 einen der Vizepräsidenten der neu gebildeten Kommission zum Kommissar mit koordinierender Funktion ernennt und mit der Leitung der HLM-Delegation beauftragt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/09




2 Allgemeines

2 Marktzugang

Hemmnisse, Normen

3 Rohstoffe

Staatliche Beihilfen

Öffentliches Auftragswesen

3 Währung

Präsenz und Hilfe der Europäischen Union

Energie, nachhaltige Energiewirtschaft

3 Finanzdienstleistungen

Freier und fairer Handel

Anti -Dumping-Maßnahmen/Marktwirtschaftsstatus

Rechte des geistigen Eigentums und Produktfälschungen

3 Zoll

Soziale und ökologische Auswirkungen

Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 507/09

... " in Lettland das Wahlrecht für Kommunalwahlen eingeräumt werden soll; erinnert daran, dass die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, die Parlamentarische Versammlung des Europarats, der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates, der Menschenrechtskommissar des Europarats, die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa fordern, dass "



Drucksache 724/09

... auf freiwilliger Basis weitere Fortschritte bei der Neuansiedlung von Personen, die unter dem Schutz des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen stehen, im Gebiet der Europäischen Union zu erzielen



Drucksache 310/09

... . unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Menschenrechtskommissars des Europarats über die Menschenrechtssituation der Roma, Sinti und Fahrenden in Europa von 2006,



Drucksache 228/08 (Beschluss)

... 19. In organisatorischer Hinsicht sollten die Agenturen unter Berücksichtigung der Tätigkeitsschwerpunkte in größtmöglichem Maße vereinheitlicht werden. In Fällen, in denen die Aufgabenstellung einer Agentur nicht zwingend die Mitwirkung aller Mitgliedstaaten erfordert, sollte die Größe der Verwaltungsräte aus Gründen der Effizienz und der Sicherung seiner Arbeitsfähigkeit auf ein angemessenes Maß reduziert werden. Dabei betont der Bundesrat, dass das Mitbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten auch in diesen Fällen gewahrt bleiben muss. Eine Besetzung der Verwaltungsräte mit Vertretern der Mitgliedstaaten nach den Rotationsbestimmungen des Vertrags von Lissabon, welche die Anzahl der EU-Kommissare reduzieren sollen, wäre hier eine mögliche Alternative.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/08 (Beschluss)




Kritik am Status quo

Grundsätze für die Neugründung und Ausweitung des Mandats von Gemeinschaftsagenturen

Kontrolle und Haushalt von Gemeinschaftsagenturen


 
 
 


Drucksache 228/1/08

... 21. In organisatorischer Hinsicht sollten die Agenturen unter Berücksichtigung der Tätigkeitsschwerpunkte in größtmöglichem Maße vereinheitlicht werden. In Fällen, in denen die Aufgabenstellung einer Agentur nicht zwingend die Mitwirkung aller Mitgliedstaaten erfordert, sollte die Größe der Verwaltungsräte aus Gründen der Effizienz und der Sicherung seiner Arbeitsfähigkeit auf ein angemessenes Maß reduziert werden. Dabei betont der Bundesrat, dass das Mitbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten auch in diesen Fällen gewahrt bleiben muss. Eine Besetzung der Verwaltungsräte mit Vertretern der Mitgliedstaaten nach den Rotationsbestimmungen des Vertrags von Lissabon, welche die Anzahl der EU-Kommissare reduzieren sollen, wäre hier eine mögliche Alternative.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/08




Kritik am Status quo

Grundsätze für die Neugründung und Ausweitung des Mandats von Gemeinschaftsagenturen

Kontrolle und Haushalt von Gemeinschaftsagenturen


 
 
 


Drucksache 684/08

... 20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Regierungen von Staaten, in denen die Menschenrechte laut den Berichten des Amtes der Hohen Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen massiv verletzt werden, keine Freihandels- und/oder Assoziierungsabkommen – auch nicht mit Menschenrechtsklauseln – vorzuschlagen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/08




Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU

Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie

Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft

Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen

Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?

Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus

Für eine kombinierte Sanktionspolitik

Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 518/08

... E. in der Erwägung, dass der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die iranischen Behörden am 10. Juni 2008 an das absolute Verbot der Vollstreckung der Todesstrafe an jugendlichen Straftätern gemäß dem Völkerrecht erinnert hat,



Drucksache 394/08

... – die ausdrückliche Einrichtung eines Mechanismus, mit dem die Europäische Union Menschenrechtsprobleme an den Kommissar für Menschenrechte verweisen kann, um die Tätigkeit der innerhalb der Europäischen Union bestehenden Organe zu ergänzen, sei es im Rahmen ihres Erweiterungsprozesses, der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) oder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 196/08

... 33. fordert den Rat und die Kommission dringend auf, ihre Erfahrungen und bewährten Praktiken bei der Förderung des Schutzes der Menschenrechte von Migranten, vor allem von Asylbewerbern und Flüchtlingen, voll und ganz zu nutzen; verurteilt die Zwangsauslieferung von Asylbewerbern, und vor allem usbekischen Flüchtlingen, durch die Regierungen zentralasiatischer Länder und fordert den Rat und die Kommission auf, mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte beim Schutz und der Unterstützung politischer Flüchtlinge zusammenzuarbeiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/08




2 Kasachstan

2 Kirgisistan

2 Tadschikistan

2 Turkmenistan

2 Usbekistan

2 Umwelt

2 Energie


 
 
 


Drucksache 691/08 (Beschluss)

... ") an die Erfordernisse der Praxis anzupassen. Entgegen der Auffassung der Kommission (E-1359/08DE, Antwort von Kommissar Orban im Namen der Kommission vom 11. Juni 2008) bestehen aus Sicht des Bundesrates erhebliche Probleme, was den Bedarf an Übersetzungen ins Deutsche und deren fristgerechte Vorlage angeht. Der Bundesrat erneuert damit seine Kritik an der Praxis der Kommission, Übersetzungen auf "



Drucksache 514/08

... 8. bekundet seine tiefe Sorge angesichts der ständigen Berichte russischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen über den Einsatz von Folter und über unmenschliche und erniedrigende Handlungen in Gefängnissen, Polizeikommissariaten und geheimen Inhaftierungszentren in Tschetschenien; bekundet darüber hinaus seine ernsthafte Besorgnis angesichts der immer häufiger werdenden Angriffe auf ethnische, rassische und religiöse Minderheiten in Russland;



Drucksache 517/08

... 15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem EU-Sondergesandten für Birma, dem Staats-Friedens- und Entwicklungsrat Birmas, den Regierungen der ASEAN-Staaten und der Teilnehmerstaaten des Asien-Europa-Treffens, dem ASEAN Inter-Parliamentary Myanmar Caucus, Aung San Suu Kyi, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte und dem Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechtskommission für Birma zu übermitteln.



Drucksache 683/08

... 10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der israelischen Regierung, der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sonderbeauftragten des Nahost-Quartetts, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes zu übermitteln.



Drucksache 462/08

... F. in der Erwägung, dass der Aufbau von Kontakten und die Vertrauensbildung zu einem Abbau negativer Einstellungen führen können; in der Erwägung, dass die Förderung des gegenseitigen Verständnisses unter jungen Menschen künftigen Führungspersönlichkeiten hilft, die Geschichte und Kultur beider Gemeinschaften zu verstehen G. in der Erwägung, dass die Arbeit im Rahmen einer Partnerschaft mit lokalen Gemeinschaften zwar zeitaufwendiger sein kann, da sie mehr Beteiligte und Verfahren umfasst es jedoch offensichtlich ist, dass sie einen wesentlichen zusätzlichen Nutzen bringt denn eine niedrigere Verwaltungsebene und eine höhere Beteiligungsebene verstärken die Öffentlichkeitswirksamkeit sowohl der Programme als auch der Europäischen Union, H. in der Erwägung, dass zuvor marginalisierte Gruppen sowie Menschen, die von dem Konflikt und von der Gewalt besonders stark betroffen waren, im Rahmen der PEACE-Programme die Möglichkeit erhalten haben, sich aktiv an der Friedensschaffung zu beteiligen in der Erwägung, dass die im Rahmen der PEACE-Programme durchgeführten Projekte den am stärksten marginalisierten Gesellschaftsschichten zugute kommen, indem Aktivitäten für Einzelne und Gruppen wie Opfer des Konflikts, ältere und hilfsbedürftige Menschen, Behinderte Menschen, Opfer häuslicher Gewalt, ehemalige Gefangene und arbeitslose junge Menschen entwickelt werden13, I. in der Erwägung, dass viele Menschen, die an Projekten zur Friedensbildung und Versöhnung mitgearbeitet haben, dies auf freiwilliger Basis getan haben, J. in der Erwägung, dass Programme zur Konsolidierung des Friedens, insbesondere Programme, an denen sich Bürger- und Freiwilligengruppen beteiligen, unbedingt weiter finanziell unterstützt werden müssen, wenn die PEACE-Programme auslaufen, K. in der Erwägung, dass der Freiwilligen- und der Gemeinschaftssektor dafür bekannt sind dass sie positive Ergebnisse bei der Bekämpfung von sozialem Niedergang und Armut erzielt haben und gut dafür geeignet sind, Dienstleistungen vor Ort für die am meisten benachteiligten sozialen Gruppen zu entwickeln und zu erbringen; in der Erwägung, dass Frauen eine sehr positive Rolle bei der Friedensbildung spielen, L. in der Erwägung, dass die PEACE-Programme durch die Gründung neuer Unternehmen zur Entwicklung wirtschaftlicher Projekte in benachteiligten Gebieten beigetragen haben, M. in der Erwägung, dass viele von Bürger- und Freiwilligengruppen ins Leben gerufene Initiativen, die im Rahmen von PEACE II finanziert werden, zeitlich unbegrenzt laufen und wesentliche Gemeinschaftsdienste, insbesondere für Randgruppen bereitstellen, und dass nun die weitere Bereitstellung von Mitteln erwartet wird, damit sie diese Dienste weiterhin erbringen können, N. in der Erwägung, dass ein Aspekt der wirtschaftlichen Entwicklung, die sich aus der im Rahmen der PEACE-Programme gewährten Unterstützung ergab, darin bestand, dass sowohl städtische als auch ländliche Gebiete daraus Nutzen gezogen haben, O. in der Erwägung, dass die Finanzierung durch den Internationalen Fonds für Irland (IFI) oft komplementär ist und beide Programme, IFI und PEACE, es ermöglicht haben dass die Projekte eine Phase erreicht haben, in der sie auf andere EU-Mittel, zum Beispiel aus dem Programm INTERREG, zurückgreifen konnten, P. in der Erwägung, dass viele der Maßnahmen der Unterprogramme von PEACE, der Programme des Internationalen Fonds für Irland (IFI) und der Initiative INTERREG dennoch beträchtliche Ähnlichkeiten aufwiesen und dass es in bestimmten Fällen einen gewissen Grad an Überschneidungen gab, Q. in der Erwägung, dass Verantwortlichkeit und Transparenz, Teilhabe, Anerkennung der gegenseitigen Abhängigkeit aller Menschen, erfolgreiche Beseitigung von Ungleichheit, Förderung von Vielfalt sowie Aufmerksamkeit für besonders hilfsbedürftige Gruppen und Chancengleichheit wichtige Elemente der Friedensbildung und Versöhnung sind, R. in der Erwägung, dass im Bericht des Interim Commissioner for Victims and Survivors14 festgestellt wird, dass Hilfsgruppen für Opfer und Überlebende von nichtwiederkehrenden Mittelzuweisungen im Rahmen des PEACE-Programms abhängen und dass nicht klar ist, wie Projekte für Opfer und Überlebende weitergeführt werden können wenn nicht länger PEACE-Mittel zur Verfügung stehen; ferner in der Erwägung, dass der Erste Minister und der Stellvertretende Erste Minister von Nordirland vor kurzem vier neue Kommissare für die Opfer benannt haben, S. in der Erwägung, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein fester Bestandteil der Friedensbildung und des Wiederaufbaus von Gesellschaften nach einem Konflikt sind,



Drucksache 270/08

... 6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Mitgliedstaaten, dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für das Flüchtlingswesen und Seyed Mehdi Kazemi zu übermitteln.



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