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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kommissionsbediensteten"


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Drucksache 554/18

... - Die Kommission hat im Mai 2015 zum ersten Mal integrierte Leitlinien zur besseren Rechtsetzung ausgearbeitet und 2017 eine umfassende Aktualisierung dieser Leitlinien abgeschlossen. Mit diesen Leitlinien und Instrumenten, die als Richtschnur für die Arbeit der Kommissionsbediensteten über den gesamten Politikzyklus hinweg11 dienen, wurden neue Orientierungshilfen für die Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bereitgestellt. Sie werden veröffentlicht, um die weitere Beteiligung des Europäischen Parlaments, des Rates und anderer interessierter Kreise an der Politikgestaltung der Union zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/18




1. Einleitung

2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung

4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente

4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden

4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen

4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität

5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ

Themen der Konferenz in Bregenz

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU

Anhang I
Die neun Empfehlungen der Taskforce

Empfehlung 1 der Taskforce

Empfehlung 2 der Taskforce

Empfehlung 3 der Taskforce

Empfehlung 4 der Taskforce

Empfehlung 5 der Taskforce

Empfehlung 6 der Taskforce

Empfehlung 7 der Taskforce

Empfehlung 8 der Taskforce

Empfehlung 9 der Taskforce

Anhang II
Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)

Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters


 
 
 


Drucksache 521/13

... Der Legislativvorschlag ist haushaltsneutral und erfordert keine zusätzlichen Personalressourcen. Die Kommissionsbediensteten (2,5 VZÄ), die derzeit in der DG EMPL für Fragen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zuständig sind, werden das Sekretariat des Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Initiativen des Netzwerks

Artikel 4
Zusammenarbeit

Artikel 5
Funktionsweise des Netzwerks

Artikel 6
Finanzielle Unterstützung für diese Anreizmaßnahme

Artikel 7
Annahme eines allgemeinen Rahmens

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 810/11

... Eine Finanzhilfe ("Maßnahme zur Kofinanzierung von Programmen") wird der Rechtsperson gewährt, die von den Mitgliedern des EFDA für die Durchführung und Koordinierung ihrer Tätigkeiten gegründet oder bestimmt wird. Diese Finanzhilfe kann Sachleistungen der Gemeinschaft umfassen, u.a. die wissenschaftliche und technische Nutzung der JET-Anlage gemäß Artikel 10 Euratom-Vertrag, oder die Abstellung von Kommissionsbediensteten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einrichtung des Programms

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Assoziierung von Drittländern

Titel II
Durchführung

Kapitel I
Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung

Artikel 6
Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung

Artikel 7
Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse

Artikel 8
Bereichsübergreifende Tätigkeiten

Artikel 9
Gleichstellung von Männern und Frauen

Artikel 10
Ethische Grundsätze

Artikel 11
Arbeitsprogramme

Artikel 12
Leitung des Programms

Artikel 13
Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft

Kapitel II
Spezifische Massnahmenbereiche

Artikel 14
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Artikel 15
Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften

Artikel 16
Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen

Artikel 17
Kommunikation und Verbreitung

Kapitel III
Kontrolle

Artikel 18
Kontrolle und Audit

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Überwachung Bewertung

Artikel 20
Überwachung

Artikel 21
Bewertung

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 22
Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang I
Tätigkeiten

1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020

2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten

2.1. Indirekte Maßnahmen

2.2. Direkte Maßnahmen der JRC

3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS

4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020

5. Festlegung der Prioritäten

6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen

2. Indikatoren für direkte Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 306/11

... Derzeit wird die Beobachtungsstelle von drei Kommissionsbediensteten (zwei AD und ein AST) verwaltet, die darüber hinaus sämtliche politischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Beobachtungsstelle durchführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

5 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Erläuterung der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufgaben und Tätigkeiten

Artikel 3
Finanzierung

Artikel 4
Sitzungen der Beobachtungsstelle

Artikel 5
Informationspflichten

Artikel 6
Interne Verwaltungsvorschriften und Mitteilungen

Artikel 7
Inhalt des Tätigkeitsberichts

Artikel 8
Evaluierung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 748/10

... 1. Ortstermine werden von Teams durchgeführt, die von der Kommission zusammengestellt werden. Die Teams setzen sich aus Experten, die aus der in Artikel 9 genannten Expertenliste ausgewählt wurden, und Kommissionsbediensteten zusammen. Die Kommission gewährleistet eine in geografischer Hinsicht ausgewogene Zusammensetzung der Teams und Fachkompetenzen der Experten in jedem Team. Die nationalen Experten dürfen nicht an Ortsterminen in dem Mitgliedstaat teilnehmen, in dem beschäftigt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/10




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

Folgemaßnahmen der Evaluierung

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Fragebogen

Artikel 8
Jahresprogramm

Artikel 9
Liste der Experten

Artikel 10
Teams für Ortstermine

Artikel 11
Durchführung der Ortstermine

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 235/09

... 1. Ortstermine werden von Teams durchgeführt, die von der Kommission zusammengestellt werden. Die Teams setzen sich aus Experten, die aus der in Artikel 8 genannten Expertenliste ausgewählt wurden, und einem oder mehreren Kommissionsbediensteten zusammen. Die Kommission sorgt für eine in geografischer Hinsicht ausgewogene Zusammensetzung der Team und stellt sicher, dass deren Mitglieder über die erforderlichen Fachkompetenzen verfügen. Die nationalen Experten dürfen nicht an Ortsterminen in dem Mitgliedstaat teilnehmen, in dem sie ihrer eigentlichen Beschäftigung nachgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

5 Evaluierungsmethoden

Experten aus den Mitgliedstaaten

Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5 Dänemark:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Jahresprogramm

Artikel 8
Liste der Experten

Artikel 9
Teams für Ortstermine

Artikel 10
Durchführung der Ortstermine

Artikel 11
Fragebogen

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

Binnengrenzen:

Außengrenzen:

Visa:

Datenschutz

Schengener Informationssystem SIS /Sirene

Drogen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 236/09

... 1. Ortstermine werden von Teams durchgeführt, die von der Kommission zusammengestellt werden. Die Teams setzen sich aus Experten, die aus der in Artikel 7 genannten Expertenliste ausgewählt wurden, und einem oder mehreren Kommissionsbediensteten zusammen. Die Kommission stellt eine in geografischer Hinsicht ausgewogene Zusammensetzung des Teams und stellt sicher, dass deren Mitglieder über die erforderlichen Fachkompetenzen verfügen. Die nationalen Experten dürfen nicht an Ortsterminen in dem Mitgliedstaat teilnehmen, in dem sie ihrer eigentlichen Beschäftigung nachgehen. Experten von Europol und Eurojust dürfen nur als Beobachter teilnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

5 Evaluierungsmethoden

Experten aus den Mitgliedstaaten

Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinigtes Königreich und Irland:

Norwegen und Island:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Jahresprogramm

Artikel 7
Liste der Experten

Artikel 8
Teams für Ortstermine

Artikel 9
Durchführung der Ortstermine

Artikel 10
Fragebogen

Artikel 11
Evaluierungsberichte

Artikel 12
Vertraulichkeit

Artikel 13
Übergangsbestimmungen

Artikel 14
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang

Polizeiliche Zusammenarbeit

Datenschutz

Schengener Informationssystem SIS /Sirene

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Drogen


 
 
 


Drucksache 349/06

... " der Kommission, der bei den Beziehungen zur Öffentlichkeit als Maßstab für gute Dienstleistungen dient. Die berufsethischen Regeln für die Kommissionsbediensteten finden sich im Beamtenstatut und in dessen Durchführungsvorschriften. Was die politische Ebene betrifft, so enthält der EG-Vertrag eindeutige Vorschriften zu ethischen Standards, die von den Kommissionsmitgliedern beachtet werden müssen. Diese wurden durch den "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/06




Grünbuch Europäische Transparenzinitiative

I. Einführung

Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit

Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation

Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit

1. Definitionen und Rahmenbestimmungen

2. Mögliche Problembereiche

3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung

3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation

Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Umfassendere Informationen

3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten

3 Fragen:

III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation

3 Frage:

IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern

3 Fragen:

Anhang 1
Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags

Anhang 2
Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21


 
 
 


Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 227/18 PDF-Dokument



Drucksache 263/18 PDF-Dokument



Drucksache 736/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.