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42 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kommunalhaushalt"


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Drucksache 560/17 (Beschluss)

... d) Die Lage der Kommunalhaushalte hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit insgesamt deutlich verbessert, wobei große Unterschiede zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Kommunen bestehen. Nach wie vor stellen die Aufwendungen für die Aufnahme, aber insbesondere auch für die Integration von Flüchtlingen eine Herausforderung auch für die Haushalte der Kommunen in den kommenden Jahren dar. Der Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2015 an diesen Kosten. Der Bundesrat spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die entsprechenden Regelungen über das Jahr 2018 hinaus zumindest unverändert fortgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 774/17

... Den alten Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2018 voraussichtlich rund 522 Millionen € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 808/16

... Den alten Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2017 voraussichtlich rund 500 000 000 € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 544/1/16

... Die Bundesregierung geht in der Begründung zum Gesetzentwurf davon aus, dass die Neuregelung der steuerlichen Verlustverrechnung zu Einnahmeausfällen in den öffentlichen Haushalten von insgesamt 600 Mio. Euro in der vollen Jahreswirkung führen wird; hiervon entfällt mit 235 Mio. Euro der größte Teil auf die Kommunalhaushalte. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Belastung in diesem Umfang für alle Haushaltsebenen nicht tragbar ist. Er fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zu prüfen, um die Steuerausfälle, insbesondere auch für die kommunale Ebene, zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 281/1/15

... b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Tarifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird. Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Konsolidierung der Länder- und Kommunalhaushalte. Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder. Die Ausgestaltung der Schuldenbremse für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund. Auch erhalten fünf Länder derzeit - bis zum Jahr 2019 - Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenregel, die von Bund und Ländergemeinschaft gemeinsam finanziert werden.



Drucksache 281/15 (Beschluss)

... b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Tarifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird. Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Konsolidierung der Länder- und Kommunalhaushalte. Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder. Die Ausgestaltung der Schuldenbremse für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund. Auch erhalten fünf Länder derzeit - bis zum Jahr 2019 - Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenregel, die von Bund und Ländergemeinschaft gemeinsam finanziert werden.



Drucksache 3/15

... Den alten Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2015 voraussichtlich rund 500 000 000 € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 638/15

... Den alten Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2016 voraussichtlich rund 500 000 000 € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

§ 6
Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes findet in Berlin und Hamburg keine Anwendung.

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 115/15

... Es wurden die Managementregeln und Indikatoren der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie geprüft. Hervorzuheben sind die Managementregel Nummer 7 (öffentliche Haushalte) sowie die Nachhaltigkeitsindikatoren Nummer 6 (Indikatorenbereich Staatsverschuldung) und Nummer 11b (Indikatorenbereich Mobilität sichern - Umwelt schonen). Durch die Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes können den Länder- bzw. den Kommunalhaushalten Einsparungen entstehen, wenn aufgrund einer höheren Anzahl an Personen, die eine Fahrkarte kaufen, im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geringere Bestellentgelte anfallen. Außerdem kann ein geringerer Anteil von "Schwarzfahrern" die Akzeptanz des ÖPNV und des SPNV in der Bevölkerung insgesamt steigern, was wiederum dazu beitragen kann, mehr Menschen dazu zu bewegen, das eigene Auto stehen zu lassen und stattdessen mit Bus und Bahn zu fahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtliche Folgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 501/1/13

... 2. Die Zielsetzung des Gesetzes wird vom Bundesrat ausdrücklich unterstützt. Der Bundesrat weist jedoch ausdrücklich auf die Befürchtungen der Kommunen hin, das Gesetz könne zu nicht unerheblichen Belastungen der Kommunalhaushalte führen. Die laut Begründung des Gesetzentwurfs angestrebte Entlastung der Haushalte der Länder, die sich aus der betreuungsvermeidenden Wirkung der besseren Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben ergeben soll, ist aus Sicht des Bundesrates sehr zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, dass der Bund die Folgekosten des Gesetzes vollständig finanziell kompensiert.



Drucksache 768/13 (Beschluss)

... Mit den delegierten Rechtsakten wären Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsaufgaben der Länder und insbesondere der Kommunen verbunden. Das Subsidiaritätsprinzip würde voraussichtlich verletzt. Die geforderte Umsetzung von Maßnahmen bedarf parlamentarischer Beschlüsse auf der Ebene der Länder (z.B. über Landesstraßenbedarfspläne inklusive ihrer Finanzierung), der Kommunen (Absicherung der Maßnahmen in eigener Trägerschaft aus dem Luftreinhalteplan im Kommunalhaushalt) und der Kreise (z.B. Finanzierung des ÖPNV). Damit ist die verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie nur unter Wahrung föderaler und subsidiärer Rechte und Pflichten möglich;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/13 (Beschluss)




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang

Anhang des
Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 768/1/13

... Mit den delegierten Rechtsakten wären Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsaufgaben der Länder und insbesondere der Kommunen verbunden. Das Subsidiaritätsprinzip würde voraussichtlich verletzt. Die geforderte Umsetzung von Maßnahmen bedarf parlamentarischer Beschlüsse auf der Ebene der Länder (z.B. über Landesstraßenbedarfspläne inklusive ihrer Finanzierung), der Kommunen (Absicherung der Maßnahmen in eigener Trägerschaft aus dem Luftreinhalteplan im Kommunalhaushalt) und der Kreise (z.B. Finanzierung des ÖPNV). Damit ist die verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie nur unter Wahrung föderaler und subsidiärer Rechte und Pflichten möglich;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/1/13




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang


 
 
 


Drucksache 600/1/13

... n) Der Bundesrat betont zum wiederholten Mal, dass es nach wie vor einer erheblichen Entlastung der Kommunalhaushalte von Sozialausgaben bedarf. Viele Kommunen sind bereits durch die hohe Belastung der Sozialausgaben an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gedrängt. Die Entlastung der Gemeinden von den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kam lediglich auf Druck der Länder und unter einer faktisch hälftigen Beteiligung der Länderhaushalte zustande. Die von der Bundesregierung zugesagte Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wurde bislang nicht in Angriff genommen.



Drucksache 811/13 (Beschluss)

... - Belastungen der Länder- und Kommunalhaushalte, die durch die etwaige Einführung einheitlicher europäischer Rechnungsführungsgrundsätze entstehen, finanziell auszugleichen, da diese im internationalen Bereich, für den die Bundesregierung die Verantwortung trägt, ausgelöst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament


 
 
 


Drucksache 811/13

... • Belastungen der Länder- und Kommunalhaushalte, die durch die etwaige Einführung einheitlicher europäischer Rechnungsführungsgrundsätze entstehen, finanziell auszugleichen, da diese im internationalen Bereich, für den die Bundesregierung die Verantwortung trägt, ausgelöst werden.



Drucksache 600/13 (Beschluss)

... n) Der Bundesrat betont zum wiederholten Mal, dass es nach wie vor einer erheblichen Entlastung der Kommunalhaushalte von Sozialausgaben bedarf. Viele Kommunen sind bereits durch die hohe Belastung der Sozialausgaben an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gedrängt. Die Entlastung der Gemeinden von den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kam lediglich auf Druck der Länder und unter einer faktisch hälftigen Beteiligung der Länderhaushalte zustande. Die von der Bundesregierung zugesagte Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wurde bislang nicht in Angriff genommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 842/11

... Den alten Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2012 voraussichtlich rund 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 842/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1930: Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzierungsreformgesetzes im Jahr 2012


 
 
 


Drucksache 150/11 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf führt in wesentlichen Teilen zu Belastungen der Länder- und Kommunalhaushalte. Insbesondere die genannten Maßnahmen führen zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Ländern, der im Übrigen von der Bundesregierung nicht belastbar dargelegt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2 IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 3 Satz 2 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 6 Satz 1 und 2 - neu - IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 9 - neu - IfSG und Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 114 Absatz 2 Satz 7 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu - IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 36 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 1a - neu - IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 73 Absatz 1 Nummer 2a - neu - IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 73 Absatz 1 Nummer 24 IfSG

10. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 111 Absatz 5 Satz 1a und 1b - neu - SGB V

11. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 111b Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

12. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 111b Absatz 4 SGB V

13. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 172 Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 4b - neu - § 172a - neu - SGB V

§ 172a
Informationsrechte der Verbände

14. Zu Artikel 3 Nummer 4c - neu - § 274 Absatz 1 Satz 3 SGB V

15. Zu Artikel 3 Nummer 4d - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 bis 5 SGB V

16. Zu Artikel 3a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 3a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

17. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 - neu - KHEntgG und Nummer 2 § 10 Absatz 12 Satz 2 KHEntG

'Artikel 5 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

18. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 92c Absatz 5 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 97c SGB XI ,

20. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 115 Absatz 1a Satz 10 bis 13 SGB XI

21. Zu Artikel 6a - neu - § 79 Absatz 5 Satz 1 AMG

'Artikel 6a Änderung des Arzneimittelgesetzes

22. Zur Anschubfinanzierung neuer Netzwerke

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 150/1/11

... Der Gesetzentwurf führt in wesentlichen Teilen zu Belastungen der Länder- und Kommunalhaushalte. Insbesondere die genannten Maßnahmen führen zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Ländern, der im Übrigen von der Bundesregierung nicht belastbar dargelegt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 2 IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 9 - neu - IfSG und Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 114 Absatz 2 Satz 7 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 3 Satz 2 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 23 Absatz 6 Satz 1 und 2 - neu - IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8aneu - § 28 Absatz 1 Satz 2 und 2aneu - IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 36 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 1aneu - IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 73 Absatz 1 Nummer 2aneu - IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 73 Absatz 1 Nummer 24 IfSG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 111b Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 111b Absatz 4 SGB V

11. Zu Artikel 3 Nummer 4aneu - § 172 Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 4bneu - § 172aneu - SGB V

§ 172a
Informationsrechte der Verbände

12. Zu Artikel 3 Nummer 4cneu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 3aneu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 3a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 - neu - KHEntgG und Nummer 2 § 10 Absatz 12 Satz 2 KHEntG

'Artikel 5 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe e § 114a Absatz 5a Satz 1 und Satz 2 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 115 Absatz 1a Satz 10 bis 13 SGB XI

17. Zu Artikel 6aneu - § 79 Absatz 5 Satz 1 AMG

'Artikel 6a Änderung des Arzneimittelgesetzes

18. Zur Anschubfinanzierung neuer Netzwerke

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf führt – entgegen der in den Gesetzesbegründungen abgegebenen Einschätzung der Bundesregierung - in wesentlichen Teilen zu Belastungen der Länder- und Kommunalhaushalte (v.a. Gesetzesbegründung unter A. V.1 b). Insbesondere die genannten Maßnahmen führen zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Ländern, die im Übrigen von der Bundesregierung nicht belastbar dargelegt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 661/10

... Durch die Erweiterung der Option von 69 auf maximal 110 zugelassene kommunale Träger ist es erforderlich, unabhängig von den jeweiligen verschiedenen Landes- oder Kommunalhaushaltsordnungen eine der Bewirtschaftung von Bundesmitteln zugrunde liegende Regelung für einen einheitlichen und vergleichbaren Bewirtschaftungsrahmen für sämtliche zugelassene kommunale Träger zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 604/10 (Beschluss)

... - Auf Bedenken stößt insbesondere die nach Artikel 3 vorgesehene Verpflichtung für alle Teilsektoren des Staats, und damit auch die Kommunen, monatliche Haushaltsdaten auf Kassenbasis innerhalb eines Monats nach Ablauf des Berichtsmonats zu liefern, und zwar einschließlich einer Umrechnung dieser Daten nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 95 (ESVG 95). Da die Kommunen ihre Haushaltsdaten vierteljährlich melden, würde für diesen Bereich - einschließlich einer Aufbereitung durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder - eine Verdreifachung des Aufwandes eintreten. Dies wird der finanzpolitischen Bedeutung des Kommunalbereichs im Rahmen der Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland nicht gerecht. Selbst im Krisenjahr 2009 entfiel nur 5,5 Prozent des Finanzierungssaldos des deutschen Staatssektors (Berechnungsstand: August 2010) auf die Kommunen. In den drei Vorjahren erzielten die Kommunen Finanzierungsüberschüsse. Ende 2009 waren nur 6,7 Prozent der Kreditmarktschulden (einschließlich Kassenkredite) des öffentlichen Gesamthaushalts auf die Kommunen zurückzuführen. - Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass vierteljährliche Steuertermine und Quartalszahlungen im kommunalen Finanzausgleich bei den Kommunalhaushalten ein wesentlich höheres Gewicht haben als entsprechende Vorgänge bei Bund und Ländern. Monatsergebnisse können die Entwicklung in diesem Bereich daher nicht zuverlässig abbilden.



Drucksache 819/10

... Den alten Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2011 voraussichtlich rund 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1530: Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011


 
 
 


Drucksache 604/1/10

... - Auf Bedenken stößt insbesondere die nach Artikel 3 vorgesehene Verpflichtung für alle Teilsektoren des Staats, und damit auch die Kommunen, monatliche Haushaltsdaten auf Kassenbasis innerhalb eines Monats nach Ablauf des Berichtsmonats zu liefern, und zwar einschließlich einer Umrechnung dieser Daten nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 95 (ESVG 95). Da die Kommunen ihre Haushaltsdaten vierteljährlich melden, würde für diesen Bereich - einschließlich einer Aufbereitung durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder - eine Verdreifachung des Aufwandes eintreten. Dies wird der finanzpolitischen Bedeutung des Kommunalbereichs im Rahmen der Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland nicht gerecht. Selbst im Krisenjahr 2009 entfiel nur 5,5 Prozent des Finanzierungssaldos des deutschen Staatssektors (Berechnungsstand: August 2010) auf die Kommunen. In den drei Vorjahren erzielten die Kommunen Finanzierungsüberschüsse. Ende 2009 waren nur 6,7 Prozent der Kreditmarktschulden (einschließlich Kassenkredite) des öffentlichen Gesamthaushalts auf die Kommunen zurückzuführen. - Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass vierteljährliche Steuertermine und Quartalszahlungen im kommunalen Finanzausgleich bei den Kommunalhaushalten ein wesentlich höheres Gewicht haben als entsprechende Vorgänge bei Bund und Ländern. Monatsergebnisse können die Entwicklung in diesem Bereich daher nicht zuverlässig abbilden.



Drucksache 1/2/10

... 7. Die Finanzlage der Kommunen hat sich infolge des konjunkturellen Einbruchs, aber auch wegen der Steuersenkungspolitik der Bundesregierung dramatisch verschlechtert. In einer Vielzahl von Gemeinden droht die Entlassung von Beschäftigten, die Einschränkung elementarer Dienstleistungen und die Erhöhung der Gebühren für Kindergärten sowie Kultur- und Sporteinrichtungen. In dieser schwierigen Situation fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein kurzfristig wirksames Maßnahmenpaket zur Stützung der Kommunalhaushalte aufzulegen, das unter anderem eine vollständige Kompensation der Kommunen für die durch das so genannte



Drucksache 748/09 (Beschluss)

... Im Vergleich der Jahre 2008 und 2007 war bundesweit ein Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften um rund 4,3 Prozent (2009 zu 2008: - 3,9 Prozent) zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu sind die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung nicht gesunken. Hierfür sind insbesondere die gestiegenen Energiepreise des Vorjahres sowie die Zunahme der Arbeitslosigkeit in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise maßgebend. Seit Februar 2009 ist bundesweit ein kontinuierlicher Anstieg der Kosten der Unterkunft und Heizung zu verzeichnen, der sich in 2010 voraussichtlich infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich fortsetzen wird. Die negative finanzielle Entwicklung in den Kommunalhaushalten ist absehbar: Im Jahre 2010 sind die kommunalen Träger erheblichen Mehrausgaben bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung ausgesetzt, während gleichzeitig die Bundesbeteiligung sinkt. Im Ergebnis werden die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise im



Drucksache 896/09

... Den alten Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2010 voraussichtlich rund 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 896/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1080: Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzierungsreformgesetzes im Jahr 2010


 
 
 


Drucksache 748/1/09

... Im Vergleich der Jahre 2008 und 2007 war bundesweit ein Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften um rund 4,3 Prozent (2009 zu 2008: - 3,9 Prozent) zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu sind die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung nicht gesunken. Hierfür sind insbesondere die gestiegenen Energiepreise des Vorjahres sowie die Zunahme der Arbeitslosigkeit in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise maßgebend. Seit Februar 2009 ist bundesweit ein kontinuierlicher Anstieg der Kosten der Unterkunft und Heizung zu verzeichnen, der sich in 2010 voraussichtlich infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich fortsetzen wird. Die negative finanzielle Entwicklung in den Kommunalhaushalten ist absehbar: Im Jahre 2010 sind die kommunalen Träger erheblichen Mehrausgaben bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung ausgesetzt, während gleichzeitig die Bundesbeteiligung sinkt. Im Ergebnis werden die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise im



Drucksache 992/08

... Den Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2009 voraussichtlich rd. 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 992/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 721: Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzierungsreformgesetzes im Jahr 2009


 
 
 


Drucksache 937/07

... Den Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2008 voraussichtlich rd. 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes


 
 
 


Drucksache 567/1/07

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass durch den Gesetzentwurf für die Länder- und Kommunalhaushalte keine Steuermindereinnahmen entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG

6. Zu Artikel 1 § 5 WKBG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG

9. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 § 11 WKBG

11. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 19 WKBG

13. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG

14. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 9 UBGG

15. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG

16. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 Satz 3 - neu - EStG

17. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG

18. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG

19. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG Nr. 2 Buchstabe a § 34 Abs. 6 Satz 5 und 6 KStG

20. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG

21. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 142/06

... Die Bundesregierung bekräftigt in diesem Zusammenhang ihr Ziel, die Landes- und Kommunalhaushalte dort zu entlasten, wo sie durch bundesgesetzliche Regelungen z.B. Standards, Bürokratisierung) belastet sind. Sie erklärt nachdrücklich ihre Bereitschaft, die von den Ländern hierzu entwickelten Vorschläge im Sinne eines konstruktiven Dialogs aufzugreifen, um das Gesetzgebungsverfahren einleiten und schnellstmöglich abschließen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Deutsche

Artikel 6
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzpolitische Ausgangslage

2. Konzeption der Bundesregierung

3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden

7. Finanzielle Auswirkungen

8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

3 Allgemeines

1. Ziel und Wirkung des Gesetzes

1.1 Ausgangslage

1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010

1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung

1.4 Klarstellende Regelungen

1.5 Sonstiges

2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 2

3 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 790/06

... Den Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2007 voraussichtlich rd. 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 790/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 39/05

... Der vorliegende Verordnungsentwurf verursacht keine zusätzlichen Kosten für Wirtschaftsunternehmen und wird deshalb auch keine selbstständigen Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau haben. Eine Mehrbelastung der Landes- und Kommunalhaushalte entsteht nicht. Durch die Möglichkeit der Gebührenerhebung werden die Landes- und Kommunalhaushalte entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

§ 1
Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle

§ 2
Zulassung als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle

§ 3
Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

§ 4
Bericht an die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

§ 5
Gebühren

§ 6
Erstattung von Auslagen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 656/05

... Die Formulierung „überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert“ (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BuchPrG) verlangt, dass sich die öffentliche Hand mit mehr als der Hälfte der Gesamtkosten an der Finanzierung der Schulbücher beteiligt. Da der Gesetzeswortlaut auf eine Finanzierung durch die öffentliche Hand abstellt, genügt eine möglicherweise stattfindende Umwidmung der Gelder in öffentliche Haushaltsgelder (Landeshaushalt oder Kommunalhaushalt) nicht, um das Tatbestandsmerkmal zu erfüllen. Selbst wenn die von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler erhobenen Entgelte bzw. Abgaben für die Schulbuchbeschaffung und -nutzung haushaltsrechtlich vereinnahmt und öffentlich-rechtlich umgewidmet würden, stammen die betreffenden Gelder wirtschaftlich betrachtet weiterhin von Privatpersonen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Art. 1 Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Art. 2 In-Kraft-Treten

Begründung


 
 
 


Drucksache 22/05

... Die Auskunftsersuchen der Vormundschaftsgerichte bei dem Zentralen Vorsorgeregister werden bei den Ländern geringe Kosten verursachen, die insbesondere durch die Nutzung des automatisierten Abrufs noch minimiert werden können. Diesen Kosten stehen jedoch weit höhere Einsparungen gegenüber, die durch die Vermeidung überflüssiger Betreuungen zu erwarten sind. Die Kommunalhaushalte werden entlastet, da die Vormundschaftsgerichte bei frühzeitiger Kenntnis einer die Betreuung ausschließenden Vorsorgevollmacht die Betreuungsbehörden nicht in Anspruch nehmen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters

§ 2
Eintragungsantrag

§ 3
Vorschuss, Antragsrücknahme bei Nichtzahlung

§ 4
Benachrichtigung des Bevollmächtigten

§ 5
Änderung, Ergänzung und Löschung von Eintragungen

§ 6
Auskunft an die Vormundschaftsgerichte

§ 7
Protokollierung der Auskunftserteilungen

§ 8
Sicherung der Daten

§ 9
Aufbewahrung von Dokumenten

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10


 
 
 


Drucksache 616/05

... Auswirkungen auf die Haushalte der Länder werden entstehen, wenn von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ermächtigung zur Einrichtung zentraler elektronischer Personenstandsregister Gebrauch gemacht wird. Der hierfür erforderliche finanzielle Aufwand ist - unter Einbeziehung möglicher Einsparungen in den Kommunalhaushalten - abhängig von den landesspezifisch gewählten Lösungen. Die Beteiligung der Länder an der Erstellung eines Programms zur Übermittlung von Registerdaten zwischen den Standesämtern wird ebenfalls zu Kosten führen. Gleiches gilt für die vorgesehene Übernahme der älteren Personenstandsregister durch die Archive der Länder. Auch hier dürften die Mehrausgaben bei den Archiven durch entsprechende Minderausgaben bei den kommunalen Haushalten ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1
Personenstand, Aufgaben des Standesamts

§ 2
Standesbeamte

§ 3
Personenstandsregister

§ 4
Sicherungsregister

§ 5
Fortführung der Personenstandsregister

§ 6
Aktenführung

§ 7
Aufbewahrung

§ 8
Neubeurkundung nach Verlust eines Registers

§ 9
Beurkundungsgrundlagen

§ 10
Auskunfts- und Nachweispflicht

§ 11
Zuständigkeit

§ 12
Anmeldung der Eheschließung

§ 13
Prüfung der Ehevoraussetzungen

§ 14
Eheschließung

§ 15
Eintragung in das Eheregister

§ 16
Fortführung

§ 17
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

§ 18
Anzeige

§ 19
Anzeige durch Personen

§ 20
Anzeige durch Einrichtungen

§ 21
Eintragung in das Geburtenregister

§ 22
Fehlende Vornamen

§ 23
Zwillings- oder Mehrgeburten

§ 24
Findelkind

§ 25
Person mit ungewissem Personenstand

§ 26
Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes

§ 27
Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

§ 28
Anzeige

§ 29
Anzeige durch Personen

§ 30
Anzeige durch Einrichtungen und Behörden

§ 31
Eintragung in das Sterberegister

§ 32
Fortführung

§ 33
Todeserklärungen

§ 34
Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

§ 35
Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

§ 36
Geburten und Sterbefälle im Ausland

§ 37
Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen

§ 38
Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern

§ 39
Ehefähigkeitszeugnis

§ 40
Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung

§ 41
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

§ 42
Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern

§ 43
Erklärungen zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern

§ 44
Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

§ 45
Erklärungen zur Namensführung des Kindes

§ 46
Änderung einer Anzeige

§ 47
Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung

§ 48
Berichtigung auf Anordnung des Gerichts

§ 49
Anweisung durch das Gericht

§ 50
Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 51
Gerichtliches Verfahren

§ 52
Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

§ 53
Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

§ 54
Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden

§ 55
Personenstandsurkunden

§ 56
Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden

§ 59
Geburtsurkunde

§ 60
Sterbeurkunde

§ 61
Allgemeine Vorschriften für die Benutzung

§ 62
Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

§ 63
Benutzung in besonderen Fällen

§ 64
Sperrvermerke

§ 65
Benutzung durch Behörden und Gerichte

§ 66
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

§ 67
Einrichtung zentraler Register

§ 68
Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen

§ 69
Erzwingung von Anzeigen

§ 70
Bußgeldvorschriften

§ 72
Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 73
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 75
Übergangsbeurkundung

§ 76
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher

§ 77
Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher

§ 78
Heiratsbuch

Artikel 2
Änderung von Bundesgesetzen

§ 82a

2. In § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „ § 29b des Personenstandsgesetzes “ durch die Angabe „ § 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes “ ersetzt.

Artikel 3
Änderung von Rechtsverordnungen

1. § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Das geltende Personenstandsrecht

2. Das Personenstandswesen im Ausland

3. Anlass und Gegenstand der Reform

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Die Neuorganisation des Personenstandswesens

2. Die Benutzung der Personenstandsbücher

3. Die Kommunikation mit dem Bürger, den Behörden und den Gerichten

4. Die Durchführungsvorschriften

5. Die Übergangsregelungen

III. Änderung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen (Art. 2 und 3 PStRG-E)

IV. Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Abschaffung des Familienbuchs

1.2 Wegfall des Anordnungsverfahrens

1.3 Wegfall des Buches für Todeserklärungen

1.4 Wegfall der Abstammungsurkunde

1.5 Wegfall des Geburtsscheines

1.6 Vereinfachung der Berichtigungsmöglichkeiten

2. Einführung der Informationstechnik IT

2.1 Nutzung des elektronischen Mitteilungsverkehrs

2.2 Wegfall von Archivierungskosten

2.3 Wegfall von Matrixdruckern

2.4 Sonstige IT-bedingte Effizienzsteigerungen

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Kosten für Rückführung und Abgleich der Familienbücher,

2. Einführung der Informationstechnik

2.1 Kosten des Datenaustauschprogramms

2.2 Kosten des Registrierungsprogramms

2.3 Kosten des Signaturverfahrens

2.4 Kosten der Software-Administration

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

1. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu Artikel 2

Zu den Absätzen 1 bis 6, 8, 11, 12, 14, 15, 19, 21 und 22

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Absatz 10

Zu Nummer 2

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 82a

Zu § 82b

Zu Absatz 16

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 2

Zu Absatz 18

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 20

Zu Absatz 23

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 638/05

... Den Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2006 voraussichtlich rd. 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 545/05

... Für den Bundeshaushalt entstehen keine Kosten. Auswirkungen auf die Länder- und Kommunalhaushalte auf Grund der erforderlichen technischen Umstellungen sind nicht bezifferbar, jedoch allenfalls geringfügig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Allgemeines

B. Zu den Einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 727/1/04

... erfV) eine Regelung für erforderlich, die es auch den langjährig Geduldeten ermöglicht, weiterhin eine (versicherungspflichtige) Beschäftigung auszuüben. In Deutschland dürften gegenwärtig etwa 150 000 Geduldete einer Beschäftigung nachgehen. Wäre diesem Personenkreis künftig die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verwehrt, könnte dies zu erheblichen Schwierigkeiten, gerade auch für Mittelstand und Handwerk führen. Außerdem wären erhebliche Zusatzbelastungen für die sozialen Sicherungssysteme und insbesondere die Kommunalhaushalte zu erwarten. In der Öffentlichkeit wäre es nach den früheren Erfahrungen mit der entsprechenden Problemstellung bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nur schwer zu vermitteln, dass dieser Personenkreis nicht selbst ­ zumindest teilweise ­ seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ein Arbeitsverbot für Geduldete würde nach Auffassung des Bundesrates per Saldo nicht zu einer Abmilderung, sondern tendenziell zu einer Verschärfung der Beschäftigungsprobleme in Deutschland führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/1/04




1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2 - neu - BeschV

4. Zu § 18 Satz 1 BeschV

5. Zu § 25 BeschV

6. Zu § 30 BeschV

7. Zu § 47 Satz 2 BeschV


 
 
 


Drucksache 998/04

... Den Ländern fließen auf Grund der Verordnung im Jahr 2005 voraussichtlich rd. 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 998/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 727/04 (Beschluss)

... erfV) eine Regelung für erforderlich, die es auch den langjährig Geduldeten ermöglicht, weiterhin eine (versicherungspflichtige) Beschäftigung auszuüben. In Deutschland dürften gegenwärtig etwa 150 000 Geduldete einer Beschäftigung nachgehen. Wäre diesem Personenkreis künftig die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verwehrt, könnte dies zu erheblichen Schwierigkeiten, gerade auch für Mittelstand und Handwerk führen. Außerdem wären erhebliche Zusatzbelastungen für die sozialen Sicherungssysteme und insbesondere die Kommunalhaushalte zu erwarten. In der Öffentlichkeit wäre es nach den früheren Erfahrungen mit der entsprechenden Problemstellung bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nur schwer zu vermitteln, dass dieser Personenkreis nicht selbst ­ zumindest teilweise ­ seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ein Arbeitsverbot für Geduldete würde nach Auffassung des Bundesrates per Saldo nicht zu einer Abmilderung, sondern tendenziell zu einer Verschärfung der Beschäftigungsprobleme in Deutschland führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/04 (Beschluss)




Änderungen und Entschließungen zur Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung Beschäftigungsverordnung - BeschV

A Änderungen

1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 30 BeschV

B Entschließungen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.