[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

123 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenberechnung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 98/20

... Zu 13: Für die Verwaltung ergibt sich ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da die Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf Grünland im Herbst überprüft werden muss. Die Anzahl der kontrollierten Betriebe wurde aus der Kostenberechnung für die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Düngeverordnung1

§ 8
Nährstoffvergleich (aufgehoben)

§ 9
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).

§ 13a
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen

§ 15
Übergangsvorschrift

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung

Bundesweite Maßnahmen:

Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe ad

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten

Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs

Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht

Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025

Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags

Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5 KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 84/20

... Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entsteht zusätzlicher Aufwand aufgrund der Notwendigkeit, die Informationen über die zusätzlich geltenden Arbeitsbedingungen zusammenzutragen und diese Informationen laufend zu aktualisieren. Der Personalbedarf des BMAS beläuft sich auf eine Planstelle in der Wertigkeit des gehobenen Dienstes (A13g). Ausgehend von dem Berechnungsschema des BMF für Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen vom 12. April 2019 betragen die Personaleinzelkosten für die zusätzlichen und dauerhaft anfallenden Aufgaben rund 135 000 Euro für das BMAS. Für das BMAS entsteht zusätzlich einmaliger Aufwand für die Übersetzung der neu auf die Internetseite aufzunehmenden Informationen in Höhe von 10 000 Euro sowie jährlicher Aufwand in Höhe von 2 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 395/19 (Beschluss)

... Unabhängig von der ohnehin lückenhaften Datengrundlage spiegelt aus Sicht des Bundesrates die von der Bundesregierung zugrunde gelegte Kostenberechnung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz die Belastungen für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe nicht in angemessenem Umfang wider. So ist insbesondere im Bereich der Hilfen zur Pflege nach Kapitel 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 27c Absatz 1 Nummer 2 SGB XII , Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 134 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB IX , Nummer 7 § 142 Absatz 3, 4 SGB IX*

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 140 Satz 1 Nummer 2 SGB XII

5. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 98 Absatz 5 - neu - SGB IX

6. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX

7. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 185 Absatz 5 Satz 2 SGB IX , Nummer 9 § 191 SGB IX


 
 
 


Drucksache 401/19

... Für die Erledigung der Fachaufgaben sind sechs Stellen des höheren und zwei Stellen des gehobenen Dienstes notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich einschließlich der Sacheinzelkosten und eines Gemeinkostenzuschlags nach dem Rundschreiben für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. April 2019 (BMF Gz II A 3 - H 1012-10/07/0001 :015) auf 1.029.083 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 28b
Bestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat

§ 28c
Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungsleitungen mit Drittstaaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4920, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/692 des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 395/1/19

... Unabhängig von der ohnehin lückenhaften Datengrundlage spiegelt aus Sicht des Bundesrates die von der Bundesregierung zugrunde gelegte Kostenberechnung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz die Belastungen für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe nicht in angemessenem Umfang wider. So ist insbesondere im Bereich der Hilfen zur Pflege nach Kapitel 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 27c Absatz 1 Nummer 2 SGB XII , Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 134 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB IX , Nummer 7 § 142 Absatz 3, 4 SGB IX*

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 140 Satz 1 Nummer 2 SGB XII

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 60 Absatz 2 Nummer 8 SGB IX Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.

7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 98 Absatz 5 - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX

9. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 185 Absatz 5 Satz 2 SGB IX , Nummer 9 § 191 SGB IX


 
 
 


Drucksache 216/18

... Auf Grundlage des Berechnungsschemas für Personal- und Sachkosten für Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Bundesministeriums der Finanzen wird für den Bund von einem zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 422.000 Euro ausgegangen. Dieser setzt sich zusammen aus vier neuen Stellen der Ent-geltgruppe E 13 sowie einem anteiligen jährlichen Erfüllungsaufwand von 22.500 Euro für die regelmäßig alle vier Jahre vorzunehmende Aktualisierung des nationalen Luftreinhal-teprogramms. Dieser Erfüllungsaufwand soll aus den Ansätzen des jeweils betroffenen Einzelplans erwirtschaftet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 563/18

... Die Berechnung erfolgte nach dem Berechnungsschema und den Werten des aktuellen BMF-Erlasses vom 14. Mai 2018 ("Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen/WU"). Bei den Personalkosten handelt es sich um Personaleinzelkosten zzgl. Versorgung (Beamte)/Personalnebenkosten (Tarifbeschäftigte) und sonst. Personalnebenkosten. Bei den Sachkosten ist eine Sachkostenpauschale (sächliche Verwaltungsausgaben, Investitionen, Büroräume) von 21.400 Euro pro Beschäftigtem Bei der Bundesnetzagentur entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgrund der neuen Kompetenzen gemäß - § 13j Abs. 5 i.V.m. § 13 Abs. 1c EnWG (Festlegung Netzreserve)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 551/18

... Auf Grundlage des Berechnungsschemas für Personal- und Sachkosten für Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Bundesministeriums der Finanzen wird für die Länder von einem zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 588 000 Euro ausgegangen. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand für die Länder in Höhe von 406 000 Euro. Dieser Erfüllungsaufwand soll aus den Ansätzen des jeweils betroffenen Einzelplans erwirtschaftet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 58/18

... 10. Den Berechnungen liegen die Daten für den nachgeordneten Bereich aus der VV des BMF vom 19.05.2015 "Personalkosten in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen" zugrunde:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

C. Erfüllungsaufwand

C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1

2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr

3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden

4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden

5. Berechnung Bundesgebiet

D. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 413/16

... Die allgemeinen pauschalen Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nach Anlage 1 berücksichtigen die unter der vorgenannten Nummer 2 dargestellten Besonderheiten des Polizeivollzugsbereichs. Sie wurden auf der Grundlage der Zahlen der Personal- und Sachkosten für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (PKS) berechnet. Daher können die allgemeinen pauschalen Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nach Anlage 1 nicht nur für die Bundespolizei, sondern grundsätzlich auch bei einer Gebührenerhebung durch das Bundeskriminalamt zugrunde gelegt werden, wenn die gebührenfähige Leistung durch Polizeivollzugsbeamtinnen oder beamte erbracht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Teil
A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

Artikel 5
Änderung des Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzes- und Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 357/16

... 10. Den Berechnungen liegen die Daten für den nachgeordneten Bereich aus der VV des BMF vom 19.05.2015 "Personalkosten in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen" zugrunde:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

C. Erfüllungsaufwand

C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVO erfordern1

2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr

3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden

4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden

5. Berechnung Bundesgebiet

D. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 233/16

... Durch die Herstellung der Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit weiterer Cannabisarzneimittel nimmt die Anzahl der nach gegenwärtiger Rechtslage beim BfArM erforderlichen Verfahren zur Erteilung betäubungsmittelrechtlicher Ausnahmeerlaubnisse für den Besitz von medizinischem Cannabis in Form getrockneter Blüten und Extrakte und ihrem Bezug aus Apotheken sowohl im Hinblick auf die Apotheken als auch im Hinblick auf Patientinnen und Patienten ab. Hiermit kann eine sehr geringfügige personelle Entlastung einhergehen, die sich nicht genau, sondern nur typisierend berechnen lässt. Folgende Teilschritte bei der Bearbeitung der Ausnahmeerlaubnisse lassen sich beschreiben: Antragseingang bei der Poststelle im BfArM und Weiterleitung zur Verteilung in der Bundesopiumstelle, Prüfung auf formale Vollständigkeit, inhaltliche Prüfung u.a. der Erklärungen zum Betäubungsmittelverantwortlichen sowie der ärztlich Bescheinigungen und Gutachten. Für die stattgebende Bearbeitung eines formal und inhaltlich vollständigen Antrages können durchschnittlich sechs Stunden veranschlagt werden. Allerdings bilden vollständige Anträge die Ausnahme. Der zeitliche Aufwand für die ganz überwiegende Zahl unvollständiger Anträge fällt mit durchschnittlich acht Stunden deutlich höher aus. Aufgrund unterschiedlicher jährlicher Antragsvolumina mit steigender Entwicklung verbietet es sich, die Aufwands-/Kostenberechnung auf ein bestimmtes Jahr zu konzentrieren. In Betracht kommt hier eine Durchschnittsberechnung unter Zugrundelegung eines mehrjährigen Zeitraumes, ausgehend von dem Jahr der ersten Antragseingänge. Ausgehend von rund 1 000 Anträgen im Zeitraum von 2007 bis 2015 und einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von acht Stunden beläuft sich der Gesamtbearbeitungsaufwand für alle Anträge auf 8 000 Stunden über neun Jahre. Bei jährlich 250 Arbeitstagen fallen in neun Jahren 2 250 Arbeitstage an, auf die sich der zeitliche Bearbeitungsgesamtaufwand von 8 000 Stunden mit der Folge verteilen lässt, dass auf jeden Arbeitstag dreieinhalb Stunden Antragsbearbeitung entfallen. Unter Berücksichtigung der Lohnkostensätze für die Bundesverwaltung verursachen diese dreieinhalb Stunden durchschnittliche Kosten von täglich 126 Euro. Bezogen auf ein Kalenderjahr belaufen sich die nach gegenwärtiger Rechtslage für die Antragsbearbeitung jährlich anfallenden Kosten damit auf 31 500 Euro (dreieinhalb Stunden x 36 Euro = 126 Euro pro Tag x 250 Arbeitstage jährlich = 31 500 Euro pro Jahr). Dieser Aufwand nimmt durch die neue Rechtslage ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Gemeinden

c Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder

c Gesetzliche Krankenversicherung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 31
Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.

Artikel 5
Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder

c GKV

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

a Bund

b Länder

c GKV

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 18/16

... Kostenberechnung nach durchschnittlichen Echtkosten KBS

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 435/16

... die Preisblätter mit den jeweiligen Entgelten zum 15. Oktober eines jeden Jahres mit Geltung für das Folgejahr veröffentlichen müssen. Die Berechnung der zu wälzenden Kosten ist derzeit in §§ 9 und 10 der Kooperationsvereinbarung vom 30.06.2016 zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen geregelt. Hier sind die Modalitäten der einheitlichen Kostenberechnung der Marktraumumstellung für beide Marktgebiete festzulegen. Die Anschlussnetzbetreiber haben den jeweiligen technischen Umstellungstermin zwei Jahre vorher öffentlich bekannt zu geben. Der technische Umstellungstermin ist dabei entsprechend der Kooperationsvereinbarung der Zeitpunkt, ab dem H-Gas in das umzustellende Netzsegment des Fernleitungsnetzbetreibers eingespeist wird. In der Kooperationsvereinbarung vom 30.06.2016 zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen ist mit § 8 Absatz 3 die Vereinbarung eines Umstellungsfahrplans spätestens 2 Jahre und 8 Monate vor dem Umstellungszeitraum vorgesehen. Dieser Umstellungsfahrplan enthält unter anderem auch bereits den (voraussichtlichen) technischen Umstellungstermin. Der zwischen BDEW/VKU/GEODE abgestimmte, aus zwei Teilen bestehende Leitfaden Marktraumumstellung beschreibt zudem die operativen Abläufe zwischen den Netzbetreibern und ihren Marktpartnern. Die hier insbesondere im Zeitplan angelegte Informationspflicht stellt für die Letztverbraucher eine wesentliche Information dar, um sich frühzeitig auf das Thema einzustellen. Insofern wird die Informationspflicht, verknüpft mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Jahren vor der Umstellung, gesetzlich verankert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 364/15

... - Nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden bei Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen pro Mitarbeiter 1.563 Arbeitsstunden pro Jahr zugrunde gelegt. Dies entspricht jährlich rund 6.250 Anträge pro Mitarbeiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte

§ 16
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 17
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 18
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung

§ 19
Kostenfreiheit und Duldungspflicht

Anlage 1
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019

Anlage 2
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019

Anlage 3
(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 16
(Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 17
(Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 18
(Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)

§ 19
(Kostenfreiheit und Duldungspflicht)

Anlage 1
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)

Anlage 2
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)

Anlage 3
(Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erstattungskosten

2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten


 
 
 


Drucksache 344/15 (Beschluss)

... Die erweiterte statistische Erfassung verursacht nicht nur - wie im Vorblatt des Gesetzentwurfs angegeben - erhebliche zusätzliche Kosten beim Statistischen Bundesamt sowie bei den Leistungsbehörden, sondern auch bei den Statistischen Landesämtern. Diese Kosten sind bisher nicht festgestellt worden. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, umgehend entsprechende Kostenberechnungen erstellen zu lassen und diese für das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 260/15

... Das NaPro wurde parallel zu diesem Gesetz nach den Vorgaben aus der Richtlinie erstmalig erstellt. Für die Erstellung des NaPro entstand in den Jahren 2011 bis 2015 ein einmaliger Aufwand von ca. 1,35 Millionen Euro. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird kein weiterer einmaliger Erfüllungsaufwand entstehen. Regelmäßig, mindestens jedoch im Abstand von zehn Jahren, sind Überprüfungen und, bei Bedarf, Aktualisierungen vorzunehmen. Für diese regelmäßigen Tätigkeiten wird ein geschätzter Erfüllungsaufwand von ca. 68 000 Euro pro Jahr angenommen. Dieser jährliche Kostenaufwand ergibt sich aus einer Verteilung der Hälfte der für die erstmalige Erstellung des NaPro, einschließlich der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, angenommenen Kosten von ca. 1,35 Millionen Euro auf zehn Jahre. Der Zeitaufwand für die erstmalige Erstellung des NaPro betrug drei Jahre. Die Kosten hierfür ergeben sich unter Berücksichtigung der Personal- und Sachkostenberechnungen sowie den Arbeitsstundenansätzen des Bundes für eine oberste Bundesbehörde wie folgt:



Drucksache 367/15 (Beschluss)

... Deshalb wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob diese Statistik nach § 114 Absatz 2 GWB-E als reguläre Bundesstatistik gemäß § 5 BStatG geregelt werden kann. Auf diese Weise könnte gewährleistet werden, dass die Kernkompetenzen der Länder bei der Erhebung und Aufbereitung der Daten (Heranziehung der Berichtspflichtigen, Vollzähligkeits- und Vollständigkeitsprüfung sowie fachlichinhaltliche Plausibilisierung) und bei der Bereitstellung regionalisierter Ergebnisse für die vielfältigen Interessensgruppen auf Landesund Regionalebene genutzt werden können. Eine dergestalt erweiterte statistische Erfassung würde auch zu einem Mehraufwand bei den Statistischen Landesämtern führen. Die Bundesregierung wird deshalb im Rahmen der Prüfung gebeten, entsprechende Kostenberechnungen erstellen zu lassen und diese für das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 5/15

... fallen zusätzliche Kosten im Schlachthof für Buchführung, Kühllagerung des Schlachtkörpers bis zur Vorlage des Ergebnisses der BSE-Untersuchung an. Wie bei der Kostenberechnung für die Wirtschaft dargelegt, werden für den Kauf der BSE-Tests durchschnittliche Kosten in Höhe von 8,32 Euro und für die Untersuchung etwa 5,70 Euro, mithin zusammen etwa 14 Euro angesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE (BSE-Monitoringverordnung - BSEMonitV)

§ 1
Untersuchungspflicht

§ 2
Durchführung der Untersuchung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

§ 1a
Durchführung von BSE-Tests

Artikel 3
Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3094: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:

II.4 Sonstige Kosten Gebühren

II.5 Prüfung von Alternativen


 
 
 


Drucksache 367/1/15

... Deshalb wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob diese Statistik nach § 114 Absatz 2 GWB-E als reguläre Bundesstatistik gemäß § 5 BStatG geregelt werden kann. Auf diese Weise könnte gewährleistet werden, dass die Kernkompetenzen der Länder bei der Erhebung und Aufbereitung der Daten (Heranziehung der Berichtspflichtigen, Vollzähligkeits- und Vollständigkeitsprüfung sowie fachlichinhaltliche Plausibilisierung) und bei der Bereitstellung regionalisierter Ergebnisse für die vielfältigen Interessensgruppen auf Landes- und Regionalebene genutzt werden können. Eine dergestalt erweiterte statistische Erfassung würde auch zu einem Mehraufwand bei den Statistischen Landesämtern führen. Die Bundesregierung wird deshalb im Rahmen der Prüfung gebeten, entsprechende Kostenberechnungen erstellen zu lassen und diese für das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

§ 129
Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 431/15

... /EG in Bezug auf gemeinsame Sicherheitsindikatoren und gemeinsame Methoden für die Unfallkostenberechnung ist bis zum 30. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen.



Drucksache 344/1/15

... Die erweiterte statistische Erfassung verursacht nicht nur - wie im Vorblatt des Gesetzentwurfs angegeben - erhebliche zusätzliche Kosten beim Statistischen Bundesamt sowie bei den Leistungsbehörden, sondern auch bei den Statistischen Landesämtern. Diese Kosten sind bisher nicht festgestellt worden. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, umgehend entsprechende Kostenberechnungen erstellen zu lassen und diese für das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/15




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII Artikel 1a - neu - § 11a Absatz 6 - neu - SGB II

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 430/15

... Durch die Erhöhung des festen Betrages des § 50 Absatz 3 Satz 2 BWG entstehen bei Bundestagswahlen Mehrkosten in Höhe von rund 2.195.000 Euro und bei Europawahlen Mehrkosten in Höhe von rund 2.188.000 Euro. Die Kostenberechnung basiert auf den für die Erstattungen nach § 50 Absatz 3 Satz 1 und 2 BWG maßgeblichen Daten der jeweils letzten Bundestags- bzw. Europawahl hinsichtlich der Zahl der Wahlberechtigten und deren Verteilung auf die Länder und Gemeinden sowie hinsichtlich der Anzahl der Gemeindegrößenklassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Feste Beträge der Wahlkostenerstattung

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 58/15

... Gemäß der Richtlinie muss sich das Gebührenberechnungsverfahren nach objektiven, transparenten und überprüfbaren Kriterien richten; die Festlegung und Annahme dieser Kriterien wird jedoch gänzlich den Mitgliedstaaten überlassen. Bei der ersten Stufe der Kostenberechnung werden alle relevanten Kosten, die in Betracht kommen, addiert. Einnahmen aus der Erfassung oder Erstellung von Dokumenten, z.B. Registrierungsgebühren oder -abgaben, sollten von den Gesamtkosten abgezogen werden, um die "Nettokosten" der Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zu ermitteln. Die Gebühren müssen möglicherweise auf der Grundlage der geschätzten potenziellen Weiterverwendungsnachfrage in einem bestimmten Zeitraum (statt anhand einer tatsächlichen Zahl von Nutzeranfragen) festgesetzt werden, da sich die Gebührenobergrenze nach den Gesamteinnahmen richtet, die zum Berechnungszeitpunkt jedoch noch nicht feststehen. Da eine Berechnung der Kosten je Dokument oder Datensatz aufwendig wäre, ist es wichtig, dass ein quantifizierbarer Output der Tätigkeiten des öffentlichen Sektors als Referenz herangezogen wird, um zu gewährleisten, dass die Gebühren nach geeigneten, überprüfbaren Kriterien ermittelt werden. Diese Anforderung wird am besten durch eine Berechnung auf Datenbank- oder Katalogebene erfüllt; hier wird empfohlen, bei der Berechnung Gesamtwerte als Referenz zu verwenden. Öffentlichen Stellen wird empfohlen, Kosten und Nachfrage regelmäßig zu überprüfen und die Gebühren entsprechend anzupassen. Bei dem in der Richtlinie genannten "entsprechenden Abrechnungszeitraum" kann in den meisten Fällen von einem Jahr ausgegangen werden. (...)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich.

§ 2a
Grundsatz der Weiterverwendung

§ 3a
Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 4
Nutzungsbestimmungen

§ 5
Grundsätze zur Entgeltberechnung

§ 6
Transparenz

§ 8
Praktische Vorkehrungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu a und b , Änderung von Absatz 1

Zu c , Änderungen in Absatz 2

Zu d Einfügung eines neuen Absatzes 2a

Zu Nummer 2

Zu a :

Zu b :

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a :

Zu b und c :

Zu c :

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9


 
 
 


Drucksache 508/14

... § 21 KoA-VV normiert die Abrechnung des Versorgungszuschlages. Derzeit ist für zukünftige Versorgungsaufwendungen für im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende tätige Beamtinnen und Beamte ein kalkulatorischer Versorgungszuschlag von "bis zu 30 vom Hundert" der tatsächlichen Dienstbezüge anerkennungsfähig. Die Höhe des Wertes stimmt seit Inkrafttreten der KoA-VV mit dem von den obersten Bundesbehörden für Kostenberechnungen oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zugrunde zu legendem Wert des Versorgungszuschlages für Beamtinnen und Beamte überein (BMF-Rundschreiben vom 30. Juli 2007, Az.: II A 3 - H 1012-10/07/0001) und ist seit dem nicht verändert worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der KommunalträgerAbrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Folgen, die sich aus der Änderung ergeben

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 539/14

... "(10) Zu den Herstellungskosten selbst erstellter Software zählen die bei der Neuoder Weiterentwicklung anfallenden Aufwendungen bei der Anwendung von Forschungsergebnissen oder anderem Wissen. Nicht zu den Herstellungskosten selbst erstellter Software gehören Aufwendungen für Forschung. Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen. Grundlage für die Ermittlung der Herstellungskosten sind die auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelten Kosten. Sofern keine Kosten- und Leistungsrechnung vorliegt, werden die Herstellungskosten anhand der geleisteten Arbeitsstunden und der jeweils gültigen Personalkostensätze für Kostenberechnungen/ Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Bundesministeriums der Finanzen errechnet. Die Herstellungskosten nach Satz 1 dürfen erst von dem Zeitpunkt an aktiviert werden, in dem die Aktivierungsvoraussetzungen vorliegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Neunte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 544/14 (Beschluss)

... Die bisherige Formulierung "... zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht" wird geändert in ..." einschließlich der Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht". Die vorgeschlagene Änderung ist erforderlich zur Klarstellung des Gewollten und damit zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie. Bei einer reinen Untersuchung und Darstellung des Ist-Zustandes der Energieverbräuche, kann noch keine Lebenszykluskostenberechnung oder andere Art von Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen, wie es in Artikel 8 Absatz 2 bzw. im Anhang VI der



Drucksache 544/1/14

... Die bisherige Formulierung "... zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht" wird geändert in ..." einschließlich der Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht". Die vorgeschlagene Änderung ist erforderlich zur Klarstellung des Gewollten und damit zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie. Bei einer reinen Untersuchung und Darstellung des Ist-Zustandes der Energieverbräuche, kann noch keine Lebenszykluskostenberechnung oder andere Art von Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen, wie es in Artikel 8 Absatz 2 bzw. im Anhang VI der Energieeffizienzrichtlinie



Drucksache 98/13

... Für die Berechnung der in Tabelle 5 dargestellten Personalausgaben auf der Basis des ermittelten Gesamtpersonalbedarfs einschließlich der entsprechenden Sach- und Gemeinkosten wurden die Personalkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen für Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Quelle: II A 3 -- H 1012-10/07/0001 :006; DOK 2012/0520897) zugrunde gelegt. Dabei wurde von einem mittleren Verhältnis von Beamten zu Angestellten von 1:1 über alle betrachteten Behörden ausgegangen. Tabelle 4 enthält die der Berechnung der Personalausgaben zugrunde liegenden durchschnittlichen Personalkosten (Personalkostensatz, Sachkostenpauschale, sonstige Personalgemeinkosten) je Stelle und Laufbahn.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Abschnitt IIa
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 12a
Beteiligte Bundesbehörden

§ 12b
Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien

§ 12c
Aufgaben der Bewertungsstellen

§ 12d
Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden

§ 12e
Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 12f
Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden

§ 12g
Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen

§ 12h
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des AFS-Gesetzes

Artikel 6
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand

bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

c. Erfüllungsaufwand

aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes

bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 12a

Zu § 12b

Zu § 12c

Zu § 12d

Zu § 12e

Zu § 12f

Zu § 12g

Zu § 12h

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 819/1/13

... 17. Weiter bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine detaillierte Folgekostenberechnung der von der EU geplanten Maßnahmen vorzunehmen. Bei dieser sind insbesondere auch etwaige durch die geplanten Maßnahmen verursachte Produktionseinschränkungen, Ertragsminderungen und weitere indirekte Folgen in der Land- und Forstwirtschaft mit einzubeziehen.



Drucksache 819/13 (Beschluss)

... 13. Weiter bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine detaillierte Folgekostenberechnung der von der EU geplanten Maßnahmen vorzunehmen. Bei dieser sind insbesondere auch etwaige durch die geplanten Maßnahmen verursachte Produktionseinschränkungen, Ertragsminderungen und weitere indirekte Folgen in der Land- und Forstwirtschaft mit einzubeziehen.



Drucksache 517/1/12

... zuständigen Nachlassgericht zu konzentrieren. Auch wenn die Ausschlagungserklärungen oftmals bei überschuldeten Nachlässen abgegeben werden und demzufolge lediglich die Mindestgebühr zu erheben ist, liegen dort regelmäßig alle für die Kostenberechnung relevanten Informationen vor, die von dem nach § 344 Absatz 7 FamFG zuständigen Gericht zusätzlich erlangt werden müssten. Daher soll die in § 18 Absatz 2 GNotKG-E hinsichtlich der Kosten für die Eröffnung von Todes wegen bereits vorgesehene besondere Zuständigkeitsregelung im Interesse der Verfahrensvereinfachung für die Kostenbehandlung auch auf die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft oder der Anfechtung der Ausschlagung erstreckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

6. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 -neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

19. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

21. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

22. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

26. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 12420,12420a - neu - KV GNot KG

33. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

52. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

56. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

59. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

60. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

61. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

62. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

64. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG ,

Zu Artikel 3

67. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

68. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG , Nummer 3c - neu - Nummer 1223 KV GKG , Nummer 88a - neu - Nummer 5122 KV GKG , Nummer 88b - neu - Nummer 5124 KV GKG , Nummer 93a - neu - Nummer 7120 KV GKG , Nummer 93b - neu - Nummer 7122 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

72. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

74. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

75. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

76. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

79. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

80. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG In Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a ist in Anlage 1 Kostenverzeichnis Nummer 2000 wie folgt zu ändern:

81. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

82. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

3. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

84. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

88. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

89. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

90. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

Zu Artikel 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

93. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

94. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

100. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

102. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

103. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

104. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

105. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

106. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummer 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

107. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

108. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

109. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

110. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

111. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 ist wie folgt zu fassen:

112. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

113. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 308/12 (Beschluss)

... b) In Artikel 9 Nummer 1 sind in § 1b die Wörter "Jede Kostenrechnung, jede anfechtbare Entscheidung und jede Kostenberechnung eines Notars" durch die Wörter "Jede befristet anfechtbare Entscheidung und jede vollstreckbare Ausfertigung der Kostenberechnung eines Notars (§ 155)" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158, 174 FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 16/12

... 225. Wird eine gemeinsame Methode für die Berechnung der Lebenszykluskosten im Rahmen eines Rechtsakts der Union, einschließlich eines delegierten Rechtsakts auf der Grundlage einer sektorspezifischen Rechtsetzung, angenommen, findet sie Anwendung, sofern in die Zuschlagskriterien gemäß Artikel 76 Absatz 1 die Lebenszykluskostenberechnung einbezogen wurde.



Drucksache 517/12

... Der Kostenschuldner hat die Kostenforderung zu verzinsen, wenn ihm eine vollstreckbare Ausfertigung der Kostenberechnung (§ 19) zugestellt wird, die Angaben über die Höhe der zu verzinsenden Forderung, den Verzinsungsbeginn und den Zinssatz enthält. Die Verzinsung beginnt einen Monat nach der Zustellung. Der jährliche Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)

Kapitel 1
Vorschriften für Gerichte und Notare

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Kostenfreiheit bei Gerichtskosten

§ 3
Höhe der Kosten

§ 4
Auftrag an einen Notar

§ 5
Verweisung, Abgabe

§ 6
Verjährung, Verzinsung

§ 7
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Abschnitt 2
Fälligkeit

§ 8
Fälligkeit der Kosten in Verfahren mit Jahresgebühren

§ 9
Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen

§ 10
Fälligkeit der Notarkosten

Abschnitt 3
Sicherstellung der Kosten

§ 11
Zurückbehaltungsrecht

§ 12
Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten

§ 13
Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren

§ 14
Auslagen des Gerichts

§ 15
Abhängigmachung bei Notarkosten

§ 16
Ausnahmen von der Abhängigmachung

§ 17
Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4
Kostenerhebung

§ 18
Ansatz der Gerichtskosten

§ 19
Einforderung der Notarkosten

§ 20
Nachforderung von Gerichtskosten

§ 21
Nichterhebung von Kosten

Abschnitt 5
Kostenhaftung

Unterabschnitt 1
Gerichtskosten

§ 22
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

§ 23
Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren

§ 24
Kostenhaftung der Erben

§ 25
Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge

§ 26
Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen

§ 27
Weitere Fälle der Kostenhaftung

§ 28
Erlöschen der Zahlungspflicht

Unterabschnitt 2
Notarkosten

§ 29
Kostenschuldner im Allgemeinen

§ 30
Haftung der Urkundsbeteiligten

§ 31
Besonderer Kostenschuldner

Unterabschnitt 3
Mehrere Kostenschuldner

§ 32
Mehrere Kostenschuldner

§ 33
Erstschuldner der Gerichtskosten

Abschnitt 6
Gebührenvorschriften

§ 34
Wertgebühren

Abschnitt 7
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 35
Grundsatz

§ 36
Allgemeiner Geschäftswert

§ 37
Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände und Kosten

§ 38
Belastung mit Verbindlichkeiten

§ 39
Auskunftspflichten

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 40
Erbschein, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvol lstreckerzeugnis

§ 41
Zeugnisse zum Nachweis der Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtguts

§ 42
Wohnungs- und Teileigentum

§ 43
Erbbaurechts beste l l u ng

§ 44
Mithaft

§ 45
Rangverhältnisse und Vormerkungen

Unterabschnitt 3
Bewertungsvorschriften

§ 46
Sache

§ 47
Sache bei Kauf

§ 48
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

§ 49
Grundstücksgleiche Rechte

§ 50
Bestimmte schuldrechtliche Verpflichtungen

§ 51
Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen

§ 52
Nutzungs- und Leistungsrechte

§ 53
Grundpfandrechte und sonstige Sicherheiten

§ 54
Bestimmte Gesellschaftsanteile

Kapitel 2
Gerichtskosten

Abschnitt 1
Gebührenvorschriften

§ 55
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 56
Teile des Verfahrensgegenstands

§ 57
Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

§ 58
Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 59
Zeitpunkt der Wertberechnung

§ 60
Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder

§ 61
Rechtsmittelverfahren

§ 62
Einstweilige Anordnung

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 63
Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

§ 64
Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung

§ 65
Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern

§ 66
Bestimmte Teilungssachen

§ 67
Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereins- und Stiftungssachen

§ 68
Verhandlung über Dispache

§ 69
Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister

§ 70
Gemeinschaften zur gesamten Hand

§ 71
Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs

§ 72
Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer

§ 73
Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

§ 74
Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz

§ 75
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 76
Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht

Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung

§ 77
Angabe des Werts

§ 78
Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

§ 79
Festsetzung des Geschäftswerts

§ 80
Schätzung des Geschäftswerts

Abschnitt 3
Erinnerung und Beschwerde

§ 81
Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

§ 82
Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

§ 83
Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

§ 84
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 3
Notarkosten

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 85
Notarielle Verfahren

§ 86
Beurkundungsgegenstand

§ 87
Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle

Abschnitt 2
Kostenerhebung

§ 88
Verzinsung des Kostenanspruchs

§ 89
Beitreibung der Kosten und Zinsen

§ 90
Zurückzahlung, Schadensersatz

Abschnitt 3
Gebührenvorschriften

§ 91
Gebührenermäßigung

§ 92
Rahmengebühren

§ 93
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 94
Verschiedene Gebührensätze

Abschnitt 4
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 95
Mitwirkung der Beteiligten

§ 96
Zeitpunkt der Wertberechnung

Unterabschnitt 2
Beurkundung

§ 97
Verträge und Erklärungen

§ 98
Vollmachten und Zustimmungen

§ 99
Miet-, Pacht- und Dienstverträge

§ 100
Güterrechtliche Angelegenheiten

§ 101
Annahme als Kind

§ 102
Erbrechtliche Angelegenheiten

§ 103
Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht

§ 104
Rechtswahl

§ 105
Anmeldung zu bestimmten Registern

§ 106
Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern

§ 107
Gesellschaftsrechtliche Verträge, Satzungen und Pläne

§ 108
Beschlüsse von Organen

§ 109
Derselbe Beurkundungsgegenstand

§ 110
Verschiedene Beurkundungsgegenstände

§ 111
Besondere Beurkundungsgegenstände

Unterabschnitt 3
Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten

§ 112
Vollzug des Geschäfts

§ 113
Betreuungstätigkeiten

Unterabschnitt 4
Sonstige notarielle Geschäfte

§ 114
Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung

§ 115
Vermögensverzeichnis, Siegelung

§ 116
Freiwillige Versteigerung von Grundstücken

§ 117
Versteigerung von beweglichen Sachen und von Rechten

§ 118
Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

§ 119
Entwurf

§ 120
Beratung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung

§ 121
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

§ 122
Rangbescheinigung

§ 123
Gründungsprüfung

§ 124
Verwahrung

Abschnitt 5
Gebührenvereinbarung

§ 125
Verbot der Gebührenvereinbarung

§ 126
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Abschnitt 6
Gerichtliches Verfahren in Notarkostensachen

§ 127
Antrag auf gerichtliche Entscheidung

§ 128
Verfahren

§ 129
Beschwerde und Rechtsbeschwerde

§ 130
Gemeinsame Vorschriften

§ 131
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 4
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 132
Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 133
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 134
Übergangsvorschrift

§ 135
Sonderregelung für Baden-Württemberg

§ 136
Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis


 
 
 


Drucksache 308/12

... Jede Kostenrechnung, jede anfechtbare Entscheidung und jede Kostenberechnung eines Notars hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über die Stelle, bei der dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über deren Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen der Zivilprozessordnung

§ 232
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 19a
Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 5b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 1b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 8a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 11
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 3a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 12
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 13
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

§ 4c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 15
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 16
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 18
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

V. Erfüllungsaufwand

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1775: Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess


 
 
 


Drucksache 517/12 (Beschluss)

... zuständigen Nachlassgericht zu konzentrieren. Auch wenn die Ausschlagungserklärungen oftmals bei überschuldeten Nachlässen abgegeben werden und demzufolge lediglich die Mindestgebühr zu erheben ist, liegen dort regelmäßig alle für die Kostenberechnung relevanten Informationen vor, die von dem nach § 344 Absatz 7 FamFG zuständigen Gericht zusätzlich erlangt werden müssten. Daher soll die in § 18 Absatz 2 GNotKG-E hinsichtlich der Kosten für die Eröffnung von Todes wegen bereits vorgesehene besondere Zuständigkeitsregelung im Interesse der Verfahrensvereinfachung für die Kostenbehandlung auch auf die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft oder der Anfechtung der Ausschlagung erstreckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

3. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

4. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

5. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

7. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

9. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 - neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

16. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

19. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12420, 12420a - neu - KV GNot KG

29. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

52. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

55. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

56. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

57. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

58. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

59. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG Artikel 3a - neu - § 110 Absatz 2 Satz 2 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 ZPO

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

60. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG , Artikel 5 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

61. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 52 Absatz 2 GKG Buchstabe b § 52 Absatz 4 Nummer 1 GKG

62. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

64. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

65. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG ,

66. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

67. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

72. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

73. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

74. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

75. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG

76. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

79. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

80. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG , Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Nummer 711 Anmerkung Absatz 2 Satz 3 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

81. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG , Absatz 2 Nummer 32 Nummern 430, 431 -neu-, 432 -neu-, 433 - neu - KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

82. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

83. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG , Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG , Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

84. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

86. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe a Nummer 711 KV GvKostG , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Nummer 711 Anmerkung Absatz 4 Satz 2 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

88. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

89. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

90. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

91. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

92. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

93. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

94. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

100. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG , Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG , Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG , Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

102. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

103. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG

104. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

Zu § 58

105. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 690/12

... Jede Kostenrechnung, jede anfechtbare Entscheidung und jede Kostenberechnung eines Notars hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über die Stelle, bei der dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über deren Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 232
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 19a
Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 5b
Rechtsbehelfsbelehrung

Abschnitt 5
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz.

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 1b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 8a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 11
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 3a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 12
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 13
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

§ 4c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 15
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 16
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 18
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 20
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 308/1/12

... b) In Artikel 9 Nummer 1 sind in § 1b die Wörter "Jede Kostenrechnung, jede anfechtbare Entscheidung und jede Kostenberechnung eines Notars" durch die Wörter "Jede befristet anfechtbare Entscheidung und jede vollstreckbare Ausfertigung der Kostenberechnung eines Notars (§ 155)" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10aneu- § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158,174FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 462/12

... bezieht sich auf den Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sowie auf die Höhe der Monatsraten, die die drittbetroffene Person aus dem einzusetzenden Einkommen zahlen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 115 Absatz 4 ZPO Kostenhilfe nicht bewilligt wird, wenn die Kosten der Prozessführung einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dieser Betrag wird individuell bestimmt. Er beträgt vier Monatsraten zuzüglich der entsprechend § 115 Absatz 3 ZPO aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge. Bei der Kostenberechnung muss die geltende Gebührentabelle zu Grunde gelegt werden, da nicht auf Kosten der Staatskasse eine teure Honorarvereinbarung abgeschlossen werden darf. Wenn, wie in Verfahren vor dem EGMR im Regelfall, keine mündliche Verhandlung erfolgt, sind die Kosten deshalb überschaubar. Es wird daher nicht wenige Fälle geben, in denen die Kosten mit vier Monatsraten gedeckt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Voraussetzungen; Verfahren

§ 2
Bewilligung

§ 3
Festsetzung; Verordnungsermächtigung

§ 4
Rechtsmittel

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit der vorgesehen Maßnahme

1. Keine Prozesskostenhilfe nach nationalem Recht

2. Prozesskostenhilfesystem des EGMR: Nur für den Beschwerdeführer

3. Regelung in der Verfahrensordnung des EGMR ausgeschlossen

4. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

II. Lösungsansätze

III. Umsetzung

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2023: Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


 
 
 


Drucksache 820/11

... Die Änderung der derzeitigen Bestimmungen der Richtlinie (Option 4) würde dazu beitragen, einen günstigeren Rechtsrahmen für die Weiterverwendung zu schaffen. Dadurch würde der Anwendungsbereich der Richtlinie auf kulturelles Material ausgedehnt, ein durchsetzbarer unionsrechtlicher Anspruch auf Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors geschaffen, eine Senkung der Preise für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors bewirkt, die Effektivität von Rechtsbehelfen zur Durchsetzung des Weiterverwendungsanspruchs verbessert, und es würden gleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentliche Stellen und private Weiterverwender geschaffen. Diese Option birgt allerdings die Gefahr von Abweichungen - und somit Rechtsunsicherheit - bei der Anwendung einzelner Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Kostenberechnung und Lizenzbedingungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

1.3.1. Weiterverwendungspolitik und Wettbewerbsrecht der Union

1.3.2. Weiterverwendungspolitik und Umweltpolitik

1.3.3. Weiterverwendungspolitik und integrierte Meerespolitik

1.3.4. Weiterverwendungspolitik und gemeinsame Verkehrspolitik

1.3.5. Weiterverwendungspolitik und die Initiative für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen

1.3.6. Weiterverwendungspolitik und Politik für die Digitalisierung und das Kulturerbe

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1.1. Öffentliche Anhörungen

2.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.1.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/98/EG

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 9
Praktische Vorkehrungen

Artikel 12

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 300/11

... Der Versorgungszuschlag soll die Zukunftsbelastung aus dem Dienstverhältnis der aktuell im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende tätigen Beamtinnen und Beamten berücksichtigen. Die Kosten für Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen an Ruhestandbeamte sind umfasst. Der Versorgungszuschlag in Höhe von bis zu 30 Prozent entspricht dem vom Bundesministerium der Finanzen in seinem jährlichen Rundschreiben zu den Personalkosten für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen festgelegten Pauschalsatz für Versorgungsaufwendungen aktiver Beamtinnen und Beamter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 2
Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

§ 3
Eingliederungsleistungen

§ 4
Vollzeitäquivalent

§ 5
Personalkosten

§ 6
Personalnebenkosten

§ 7
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 8
Kosten der Personalverwaltung

§ 9
Sachkosten

§ 10
Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 11
Leistungen Dritter

§ 12
Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik

§ 13
Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten

§ 14
Bestimmung der Personalkosten

§ 15
Bestimmung der Personalnebenkosten

§ 16
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 17
Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung

§ 18
Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 19
Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter

§ 20
Bestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik

§ 21
Monitoring

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1731: Entwurf einer Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung


 
 
 


Drucksache 121/11

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf gemeinsame Sicherheitsindikatoren und gemeinsame Methoden für die Unfallkostenberechnung in deutsches Recht umzusetzen.



Drucksache 45/11

... Die von der Kommission eingerichteten Foren und Projekte, die den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der Mechanismen der Zusammenarbeit helfen sollen 27, können auch der Steuerung anderer Aspekte und Reformen der nationalen Förderregelungen dienen. Andere Initiativen könnten die gemeinsame Technologiegruppenbildung („technology banding“), Daten für die jährliche Überprüfung, Methoden/Indizes für die Kostenberechnung, eine einheitlichere Umrechnung von Einspeisevergütungen in Einspeiseprämien (wenn die Technologien ausgereift sind) und die laufende Arbeit am Aufbau regionaler Cluster für gemeinsame Förderregelungen (wie beispielsweise die gerade zwischen Norwegen und Schweden vereinbarte Regelung über „grüne Zertifikate”) betreffen. Die Mechanismen bieten ferner Raum für die Förderung des Ausbaus der Erzeugung erneuerbarer Energien in Drittländern. Dadurch können diese Mechanismen echte Fortschritte bei der Konvergenz der europäischen Förderregeln erleichtern und so größere Kohärenz im Binnenmarkt gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 312/10

... Absatz 7 regelt die Kostenberechnung für vom Marktgebietsverantwortlichen bereitgestellte Ausgleichsenergie aufgrund der tatsächlichen Differenzen, die über den Flexibilitätsrahmen hinaus entstanden sind. Die Vergütung richtet sich nach diskriminierungsfreien Verfahren für die tatsächlichen und effizienten Kosten für die Lieferung von Ausgleichsenergie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 174/10

... Kostenberechnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Kennzeichnung

§ 3
Antragstellung

§ 4
Ergänzende Informationen der Genehmigungsbehörden

§ 5
Bewertungsverfahren

§ 6
Genehmigungsverfahren

§ 7
Verfahren bei klinischen Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko

§ 8
Änderungen

§ 9
Anforderungen an Prüfer

§ 10
Durchführung der klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung

§ 11
Überwachung

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Überblick über die Regelungen

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Kosten

4.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

4.2 Sonstige Kosten

4.3 Bürokratiekosten

1. der Wirtschaft

2. für Bürgerinnen und Bürger

3. für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

4 Personalbedarfsberechnung

4 Kostenberechnung

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1153: Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 377/09

... Kostenberechnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 15
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

Dritter Abschnitt

§ 32
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 33
Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 34
Zustellung

§ 35
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 36
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

Vierter Abschnitt

§ 112a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 112b
Örtliche Zuständigkeit

§ 112c
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112d
Klagegegner und Vertretung

§ 112e
Berufung

§ 112f
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

§ 173
Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei

Dritter Abschnitt

§ 191f
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erster Abschnitt

§ 192
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 193
Gerichtskosten

§ 194
Streitwert

§ 208
Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft

§ 210
Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

§ 215
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 34a
Mitteilungspflichten

Teil 6
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.

§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 39
Gebühren und Auslagen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen.

§ 43
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 111

§ 111a

§ 111b

§ 111c

§ 111d

§ 111e

§ 111f

§ 111g

§ 112

§ 118

Anlage
(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 15a
Anrechnung einer Gebühr

Artikel 8
Änderung des FGG-Reformgesetzes

Artikel 9
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 275/09 (Beschluss)

... Geschäftskostenberechnungen belegen, dass bei Geschäftskosten von ca. 124 600 Euro und 134 900 Jahresarbeitsminuten erst bei 0,92 Euro das gegenwärtige Einkommensniveau erreicht werden kann. Damit würde sich auch der erhebliche Unterschied zum Betrag von 1,01 Euro in den alten Ländern geringfügig ändern. 20 Jahre nach der Deutschen Einheit sind derartige Unterschiede zwischen Ost und West nicht mehr vermittelbar und sollten weiter abgebaut werden.



Drucksache 395/09

... 3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/09




Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland

2. Deregulierung der Beratungsleistungen

3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells

4. Honorarerhöhungen

§ 4a
(Abweichende Honorarermittlung)

§ 6
(Wegfall von Zeithonoraren)

§ 21
(Zeitliche Trennung der Ausführung)

§ 23
(Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)

§ 25
Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)

§ 26
(Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)

Teil III
(Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)

§ 36
(Kosten von EDV-Leistungen)

§ 42
(Sonstige städtebauliche Leistungen)

§ 44
(Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)

§ 49
(Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)

§ 50
(Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)

§ 57
(Örtliche Bauüberwachung)

§ 58
(Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)

§ 61
(Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)

Teil VIIa
: Verkehrsplanerische Leistungen

§ 61a
(Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)

§ 66
Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)

§ 67
Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)

IV. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zur Überschrift

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Teil 2
Flächenplanung

Abschnitt 1
Bauleitplanung

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 2
Landschaftsplanung

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
Objektplanung

Abschnitt 1
Gebäude und raumbildende Ausbauten

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

§ 35
(Leistungen im Bestand)

Zu § 36

Abschnitt 2
Freianlagen

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 3
Ingenieurbauwerke

Zu § 40

Zu § 41

Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Zu § 43

Abschnitt 4
Verkehrsanlagen

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Teil 4
Fachplanung

Abschnitt 1
Tragwerksplanung

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Abschnitt 2
Technischen Ausrüstung

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

§ 54
(Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)

Zu § 55

Zu § 56

Zu den Anlagen:

Im Einzelnen:

3 Beratungsleistungen

Besondere Leistungen

3 Objektlisten

3 Leistungsbilder

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen


 
 
 


Drucksache 286/09

... Konkrete Angaben zu den dadurch entstehenden Bürokratiekosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht machen, da diese Informationspflichten neu sind und noch nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Anträge insbesondere mit welchen Stückzahlen oder Mengen gestellt werden. Ferner ist die Höhe der zu erwartenden Bürokratiekosten abhängig von der konkreten Ausgestaltung der noch zu erlassenden Verordnung nach § 2 Abs. 6. Eine endgültige Kostenberechnung wird mit Entwurf der Rechtsverordnungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verbote

§ 3
Mitwirkung von Zolldienststellen

§ 4
Überwachung

§ 5
Bußgeldvorschriften

§ 6
Gebühren und Auslagen

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Übergangsvorschriften

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

a. Vereinbarkeit mit Artikel 133 EG-Vertrag

b. Vereinbarkeit mit Artikel 28 EG-Vertrag

c. Notifizierungen anderer Mitgliedstaaten

3. Gesetzgebungskompetenz

a Gesetzgebungskompetenz des Bundes

b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

7. Vollzugskosten

8. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

§ 1
(Begriffsbestimmungen)

§ 2
(Verbote)

Zu §§ 3

§ 3
(Mitwirkung Zollbehörden):

§ 4
(Überwachung):

§ 5
(Bußgeldvorschrift)

§ 6
(Gebühren und Auslagen)

§ 7
(Verkündung von Rechtsverordnungen)

§ 8
(Übergangsvorschriften)

§ 9
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen


 
 
 


Drucksache 172/09

... Personalkostenberechnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Medizinproduktegesetzes

§ 7
Grundlegende Anforderungen

§ 15a
Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 22a
Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 22b
Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung

§ 22c
Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen

§ 23
Durchführung der klinischen Prüfung

§ 23a
Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen

§ 23b
Ausnahmen zur klinischen Prüfung

§ 24
Leistungsbewertungsprüfung

§ 32
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich

§ 37a
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

§ 14a
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

§ 4a
Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien

Artikel 5
Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

§ 3
Klassifizierung und Abgrenzung von Produkten

§ 5
Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen

§ 6
Beratungen

Artikel 6
Weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Neuregelungen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Kosten

5.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

a Genehmigung und Überwachung der klinischen Prüfung von Medizinprodukten.

b Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten sowie die Einstufung und Klassifizierung eines Medizinproduktes

5.2 Sonstige Kosten

5.3 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

Tabelle

Tabelle

Tabelle

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 6

zu Nummer 7

zu Nummer 8

zu Nummer 9

zu Nummer 10

zu Nummer 11

zu Nummer 12

zu Nummer 13

zu Nummer 14

zu Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Vorbemerkung zu Nummern 16 bis 19

zu Nummer 16

zu Nummer 17

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 18

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 20

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 21

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 23

zu Nummer 24

zu Nummer 25

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

zu Buchstabe c

zu Buchstabe d

zu Nummer 26

zu Nummer 27

zu Nummer 28

Zu Artikel 2

zu Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Artikel 3

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

zu Nummer 4

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 6

zu Nummer 7

zu Nummer 8

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 9

zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 11

zu Nummer 12

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 13

zu Nummer 14

zu Nummer 15

zu Nummer 16

zu Nummer 17

zu Nummer 18

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 19

zu Nummer 20

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Artikel 4

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Zu Artikel 5

4 Vorbemerkung

zu Nummer 1

zu Nummer 2

zu Nummer 2

zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 823: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 180/08 (Beschluss)

... II grundsätzlich die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten. Die Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift sieht für die Abrechnung von Personalnebenkosten und Sachkosten bei den an der Experimentierklausel teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten eine jährliche Kostenerstattung jeweils in Höhe eines Pauschbetrages je Vollzeitäquivalent vor. Die Höhe dieser Kostenerstattungen stimmt mit den derzeit von den obersten Bundesbehörden für Kostenberechnungen oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zugrunde zu legenden Personal- und Sachkostenpauschalen überein.



Drucksache 487/08 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Intention der Kommission, mit der Einführung eines Mechanismus für die Kostenberechnung (Artikel 6 Abs. 4) die Transparenz für Patientinnen und Patienten bezüglich der im Ausland entstehenden Behandlungskosten erhöhen zu wollen. Es ist allerdings eine Klarstellung erforderlich, dass Artikel 6 Abs. 4 von den Mitgliedstaaten nur verlangt, einen Mechanismus für die Berechnung der Höhe der Kostenerstattung im eigenen System des jeweiligen Versicherungsmitgliedstaates festzulegen.



Drucksache 560/08

... Der Entwurf führt eine neue Informationspflicht im Sinne des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKR - Gesetz) für Unternehmen und Bürger ein. Die Informationspflicht für die Unternehmen verursacht voraussichtlich Kosten in Höhe von 4,65 Millionen Euro jährlich. Dieser Kostenberechnung liegen 3 Millionen Fälle jährlich bei Kosten von 1,55 Euro pro Fall zugrunde. Die Kosten des Aufwandes für die Bürgerinnen und Bürger durch das Erfordernis einer Willenserklärung in Textform sind zur Zeit nicht ermittelbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 700/08 (Beschluss)

... "Kostenberechnung"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c § 31 Abs. 3 BRAO

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 36 Abs. 2 Satz 3 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nr. 21a - neu - § 57 Abs. 1 Satz 1 BRAO

4. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe c § 59i Abs. 2 BRAO

5. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 73 Abs. 3 Satz 3 BRAO

6. Zu Artikel 1 Nr. 33a - neu - § 93 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BRAO

7. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 95 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - BRAO

8. Zu Artikel 1 Nr. 35a - neu - § 102 BRAO

9. Zu Artikel 1 Nr. 41 § 112c Abs. 1a - neu - BRAO

10. Zu Artikel 1 Nr. 54 § 191f Abs. 5 Nr. 5 BRAO

11. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 7 Abs. 7 Satz 1 BNotO

12. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 17 Abs. 1 Satz 3 BNotO Nr. 11 § 93 Abs. 3 Satz 4 BNotO

13. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 41 Abs. 1 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - BNotO

14. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 46 Satz 3 - neu - BNotO

15. Zu Artikel 3 Nr. 4a - neu - § 48 Satz 3 - neu - BNotO

16. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 51 Abs. 2 BNotO

17. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe c § 54 Abs. 4 Nr. 4 - neu - BNotO

18. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe b § 64a Abs. 2 BNotO

19. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe c § 64a Abs. 3 Satz 3 BNotO

20. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe 0a - neu - § 67 Abs. 2 Satz 3 Nr. 11 BNotO

21. Zu Artikel 3 Nr. 17 § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO

22. Zu Artikel 3 Nr. 17 § 111b Abs. 1a - neu - BNotO


 
 
 


Drucksache 520/08

... (14) Entfernungsabhängige Mautgebühren sollten einen Gebührenbestandteil für externe Kosten enthalten können, der sich bemisst nach den überwiegend auf lokaler Ebene anfallenden Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie – auf gewöhnlich überlasteten Straßen und während der Hauptverkehrszeiten – den Kosten von Verkehrsstauungen. Der in Mautgebühren enthaltene Gebührenbestandteil für externe Kosten sollte unter der Voraussetzung, dass bei der Kostenberechnung bestimmte Bedingungen zur Vermeidung überhöhter Gebühren beachtet werden, zu den Infrastrukturkosten hinzuaddiert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/08




Begründung

1. Hintergrund Des Vorschlag

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Geltende Richtlinien

1.4. Effizientere und umweltgerechtere Entgelterhebung

1.5. Kohärenz mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage, Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 7

Artikel 7a

Artikel 7b

Artikel 7c

Artikel 7d

Artikel 7e

Artikel 7f

Artikel 7g

Artikel 7h

Artikel 7i

Artikel 7j

Artikel 8c

Artikel 9b

Artikel 9c

Artikel 11

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang III
A Mindestanforderungen bei der Erhebung von Gebühren für externe Kosten und Höchstbetrag der Gebührenbestandteile für externe Kosten

1. Betroffene Netzabschnitte

2. Betroffene Fahrzeuge, Strassen und Zeiträume

3. Gebührenhöhe

4. Gebührenbestandteile für externe Kosten

4.1. Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung

Tabelle

4.2 Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung

Tabelle

4.3 Verkehrsstaukosten

Tabelle


 
 
 


Drucksache 10/08A

... weiterzuleiten ist der jeweils für die eigene Differenzkostenberechnung zu Grunde gelegte Wert.



Drucksache 487/1/08

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Intention der Kommission, mit der Einführung eines Mechanismus für die Kostenberechnung (Artikel 6 Abs. 4) die Transparenz für Patientinnen und Patienten bezüglich der im Ausland entstehenden Behandlungskosten erhöhen zu wollen. Es ist allerdings eine Klarstellung erforderlich, dass Artikel 6 Abs. 4 von den Mitgliedstaaten nur verlangt, einen Mechanismus für die Berechnung der Höhe der Kostenerstattung im eigenen System des jeweiligen Versicherungsmitgliedstaates festzulegen.



Drucksache 339/08

... Aufgrund der bereits oben dargestellten mangelhaften bzw. völlig fehlenden Kennzeichnung der Produkte aus Katzen- und Hundefellen in der Vergangenheit lassen sich keine konkreten Angaben zu den Kosten machen. Ferner ist die Höhe der zu erwartenden Bürokratiekosten abhängig von der konkreten Ausgestaltung der noch zu erlassenden Verordnungen nach § 6 Abs. 1, 2. Eine endgültige Kostenberechnung wird mit dem Entwurf der Rechtsverordnungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Aufgabenübertragung

§ 2
Eingriffsbefugnisse

§ 3
Auskunfts- und Duldungspflichten

§ 4
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 5
Bußgeldvorschriften

§ 6
Verordnungsermächtigungen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gesetzgebungskompetenz

a Gesetzgebungskompetenz des Bundes

b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

6. Vollzugskosten

7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen


 
 
 


Drucksache 9/08

... -Energien-Wärmegesetz, also durch die Nutzungspflicht des § 3 Abs. 1 und die finanzielle Förderung nach § 13, ausgelöst wird lässt sich derzeit nicht quantifizieren. Für die Kostenberechnung ist die Beantwortung der Frage maßgeblich, für welche Erneuerbare Energien sich wie viele verpflichtete Eigentümer entscheiden oder in welchem Umfang sie von Ersatzmaßnahmen Gebrauch machen werden und wie viele Eigentümer freiwillig aufgrund der Förderung durch die finanzielle Förderung Erneuerbare Energien nutzen werden. Eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung ist hier zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Gerade die Nutzungspflicht des § 3 Abs. 1 ist grundsätzlich technologieoffen und es belässt den Eigentümern die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen unterschiedlich investitionskostenintensiven Erneuerbaren Energien. Da die durch das Gesetz eingeführte Pflicht neu ist, liegen keine Daten aus der Vergangenheit vor, die auf die Zukunft extrapoliert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.