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129 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenentwicklung"


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Drucksache 265/11

... Anpassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an zwischenzeitlich geändertes Recht und Kostenentwicklungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Fahrzeugteileverordnung

Artikel 4
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Weitere Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Nachhaltigkeit

B. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

A. Grundgebühr

B. Verfahrensgebühr

Zu Nummer 16

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1276: Entwurf einer Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 283/11

... (3) Die Renten und Anwartschaften zum 31. Dezember 2049 werden für diejenigen Versorgungsanwärter und Versorgungsanwärterinnen sowie Rentner und Rentnerinnen ermittelt, deren um vier Jahre erhöhte durchschnittliche Lebenserwartung nach dem 31. Dezember 2049 endet. Die Regelaltersgrenze wird nach dem Geburtsjahrgang festgesetzt. Der Barwert der Beihilfeverpflichtungen ist unter Berücksichtigung der altersabhängigen Kostenentwicklung gesondert zu berechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Abgrenzung der Altersversorgungsverpflichtungen

§ 3
Versicherungsmathematische Vorgaben

§ 4
Höhe, Überprüfung und Anpassung der Zuweisungsbeträge

§ 5
Zahlverfahren

§ 6
Anlage der Mittel

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

F. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1472: Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände


 
 
 


Drucksache 267/10

... Mitgliedstaaten, die infolge einer auf Dauer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit oder infolge ihrer Aufsichts- oder Steuerpolitik hohe Leistungsbilanzungleichgewichte zu verzeichnen haben sollten die tiefer liegenden Ursachen durch Maßnahmen in den betreffenden Bereichen beseitigen z.B. in der Fiskalpolitik, der Lohnentwicklung, oder durch Strukturreformen auf den Produkt- und Finanzdienstleistungsmärkten sowie auf den Arbeitsmärkten entsprechend den beschäftigungspolitischen Leitlinien. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme und eine mit der Preisstabilität, der Produktivitätsentwicklung und der Notwendigkeit der Verringerung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Einklang stehende Arbeitskostenentwicklung schaffen. Die Lohnentwicklungen sollten Unterschieden bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen Rechnung tragen und auf große Unterschiede in der Wirtschaftsleistung der verschiedenen Regionen eines Landes reagieren.



Drucksache 856/10 (Beschluss)

... ist zum 2. Januar 2002 erfolgt. Die allgemeine Kostenentwicklung erfordert nach fast zehn Jahren unveränderter Gebühren eine geringfügige Gebührenerhöhung, um eine kostendeckende Gebühr zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 57a Absatz 4 Satz 1 und 2 BZRG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c Nummer 805 der Anlage zu § 2 Absatz 1 JVKostO , Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 GewO Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 ist zu streichen.


 
 
 


Drucksache 581/1/10

... 2009 wurde anerkannt, dass selbst die volle Rate der Grundlohnsummenentwicklung die Kostenentwicklung in Krankenhäusern nur unterproportional abbildet. Die in § 10 Absatz 6 KHEntgG angekündigte Entwicklung eines hierfür besser geeigneten Orientierungswerts wird mit dem Gesetzentwurf dagegen faktisch wieder ausgesetzt. Die Summe dieser den Krankenhäusern auferlegten Einschnitte würde eine nicht tragbare Verschlechterung der Versorgung bedingen und die Politik dem berechtigten Vorwurf eines "Schlingerkurses" in der Krankenhauspolitik aussetzen. Die Regelungen über Mehrleistungsabschläge ist daher zur Sicherstellung ausgewogener und gleichmäßiger Konsolidierungsbeiträge aller Leistungserbringer zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,

20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 635/10 (Beschluss)

... Buch Sozialgesetzbuch vorgetragene Auffassung aufrecht, dass der Anpassungsmechanismus zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung abbildet, zum anderen retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/10 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 477/10

... Die Stundensätze für die hoheitliche Bauartzulassung von Messgeräten und für die Prüfung von Normalgeräten und Prüfungshilfsmitteln (insbesondere der Eichbehörden) durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) müssen aus haushaltsrechtlichen Gründen regelmäßig und zeitnah an die aktuellen Kostenentwicklungen angepasst werden. Die letzte Anpassung der Stundensätze erfolgte im Jahr 1999. Die damals festgelegten Stundensätze sind nicht mehr kostendeckend. Nach Einführung der Kosten-Leistungsrechnung in der PTB ist aus Gründen der Haushaltsführung und der Transparenz zudem eine Abkehr von der laufbahnbezogenen Gebührenermittelung erforderlich. Dies hat auch die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung bei der PTB ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/10




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Gebührenberechnung

Anlage
(§§ 1, 2)

Artikel 2

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1312: Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung


 
 
 


Drucksache 856/1/10

... ist zum 2. Januar 2002 erfolgt. Die allgemeine Kostenentwicklung erfordert nach fast zehn Jahren unveränderter Gebühren eine geringfügige Gebührenerhöhung, um eine kostendeckende Gebühr zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 57a Absatz 4 Satz 1 und 2 BZRG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c Nummer 805 der Anlage zu § 2 Absatz 1 JVKostO , Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO

Begründung

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 GewO


 
 
 


Drucksache 637/10

... In Absatz 5 ist die Anpassung an zukünftige Kostenentwicklungen geregelt. Diese Regelung berücksichtigt, dass es sich bei der Wärmelieferung um ein Dauerschuldverhältnis mit zum Teil langen Vertragslaufzeiten handelt. Wichtig ist hierbei, dass Preisänderungen nicht in das Belieben einer Vertragspartei gestellt werden, sondern nur im Maße der tatsächlichen Änderungen zulässig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 550a
Energieausweise

§ 556b
Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 790/1/10

... Buches Sozialgesetzbuch vorgetragen, bildet dieser Anpassungsmechanismus jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen.



Drucksache 635/1/10

... Buch Sozialgesetzbuch vorgetragene Auffassung aufrecht, dass der Anpassungsmechanismus zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung abbildet, zum anderen retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/1/10




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 790/10 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch vorgetragen, bildet dieser Anpassungsmechanismus jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen.



Drucksache 667/1/10

... 55. Der Bundesrat betrachtet mit großer Sorge die Kostenentwicklung europäischer Großprojekte. Bessere Planung und besseres Management sind erforderlich. Die Beauftragung privater Projektträger, wenn diese das Risiko einer Kostenüberschreitung tragen, kann einen Beitrag dazu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/1/10




a Grundsätzliche Anmerkungen

b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

aa Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik in allen Regionen

Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie

Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung

Konzentration und Verbesserung der Kohärenz

Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten

Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen

Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen

bb Innovation, Bildung und Jugend

cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

dd Landwirtschaft

ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik

c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

e Reform des Einnahmensystems der EU


 
 
 


Drucksache 581/10 (Beschluss)

... 2009 wurde anerkannt, dass selbst die volle Rate der Grundlohnsummenentwicklung die Kostenentwicklung in Krankenhäusern nur unterproportional abbildet. Die in § 10 Absatz 6 KHEntgG angekündigte Entwicklung eines hierfür besser geeigneten Orientierungswerts wird mit dem Gesetzentwurf dagegen faktisch wieder ausgesetzt. Die Summe dieser den Krankenhäusern auferlegten Einschnitte würde eine nicht tragbare Verschlechterung der Versorgung bedingen und die Politik dem berechtigten Vorwurf eines "Schlingerkurses" in der Krankenhauspolitik aussetzen. Die Regelungen über Mehrleistungsabschläge sind daher zur Sicherstellung ausgewogener und gleichmäßiger Konsolidierungsbeiträge aller Leistungserbringer zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 88/09 (Beschluss)

... Durch die vorliegende Verordnung sollen die Gebühren durchgehend um ca. 30 Prozent erhöht werden. Jedoch werden die Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer um 25 Prozent (auf 75 EUR) und für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Segelflugzeugführer um 28,6 Prozent (auf 50 EUR) reduziert. Umstände, die dies rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Weder der Umfang der theoretischen Prüfung noch der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand haben sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage geändert. Vor dem Hintergrund der ansonsten in der Änderungsverordnung durchgängig geplanten moderaten Anhebung der Gebühren z.B. für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Berufshubschrauber- und Verkehrsflugzeugführer im Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes, des öffentlichen Interesses an einer kostendeckenden Verwaltung auch bei den Landesluftfahrtbehörden und im Privatflugzeugführerbereich sowie des allgemein gestiegenen Kostenniveaus ist eine moderate Anhebung der Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer in Höhe von 30 Prozent vielmehr erforderlich und angemessen. Gebührensenkungen im Privatflugzeugführerbereich liefen der allgemeinen Kostenentwicklung demgegenüber entgegen und fügten sich auch nicht in das übrige System der Änderungsverordnung ein, da in sämtlichen anderen Bereichen des Gebührenverzeichnisses der allgemeinen Kostensteigerung durch eine moderate Gebührenanhebung Rechnung getragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/09 (Beschluss)




1. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Spalte Gebühr Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 8 Buchstabe a LuftKostV

2. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummern 20 bis 22 und 33 LuftKostV

3. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 29 LuftKostV

4. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 35 - neu - LuftKostV

5. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 16 LuftKostV

6. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummern 17 - neu - , 18 - neu - und 19 - neu - LuftKostV

7. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 20 - neu - LuftKostV

8. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 3 Buchstabe d, Nummer 4 Buchstabe d, Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe c LuftKostV

9. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 2 Buchstabe a LuftKostV

10. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 2 Buchstabe b LuftKostV

11. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 4 Buchstabe a LuftKostV

12. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 6 Buchstaben a bis d LuftKostV

13. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 7 Buchstabe a LuftKostV

14. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 10 Buchstabe a LuftKostV

15. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 16 Buchstabe a LuftKostV

16. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 17 Buchstabe a LuftKostV

17. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 21 Buchstabe b LuftKostV

18. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Spalte Gebühr Nummern 11 bis 14 LuftKostV

19. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 15a - neu - LuftKostV

20. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 16 LuftKostV

21. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VII Nummer 34a - neu - LuftKostV

22. Zu Artikel 2

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 116/1/09

... 18. Um durchgängig ein belastbares Bild der aktuellen bürokratischen Belastung durch EU-Regelungen zur Verfügung zu haben, fordert der Bundesrat die Kommission zur Ausarbeitung eines Konzepts für ein kontinuierliches Monitoring der Bürokratiekostenentwicklung auf.



Drucksache 116/09 (Beschluss)

... 18. Um durchgängig ein belastbares Bild der aktuellen bürokratischen Belastung durch EU-Regelungen zur Verfügung zu haben, fordert der Bundesrat die Kommission zur Ausarbeitung eines Konzepts für ein kontinuierliches Monitoring der Bürokratiekostenentwicklung auf.



Drucksache 864/09 (Beschluss)

... Dieser Anpassungsmechanismus bildet jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen.



Drucksache 88/1/09

... Durch die vorliegende Verordnung sollen die Gebühren durchgehend um ca. 30 Prozent erhöht werden. Jedoch werden die Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer um 25 Prozent (auf 75 EUR) und für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Segelflugzeugführer um 28,6 Prozent (auf 50 EUR) reduziert. Umstände, die dies rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Weder der Umfang der theoretischen Prüfung noch der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand haben sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage geändert. Vor dem Hintergrund der ansonsten in der Änderungsverordnung durchgängig geplanten moderaten Anhebung der Gebühren z.B. für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Berufshubschrauber- und Verkehrsflugzeugführer im Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes, des öffentlichen Interesses an einer kostendeckenden Verwaltung auch bei den Landesluftfahrtbehörden und im Privatflugzeugführerbereich sowie des allgemein gestiegenen Kostenniveaus ist eine moderate Anhebung der Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer in Höhe von 30 Prozent vielmehr erforderlich und angemessen. Gebührensenkungen im Privatflugzeugführerbereich liefen der allgemeinen Kostenentwicklung demgegenüber entgegen und fügten sich auch nicht in das übrige System der Änderungsverordnung ein, da in sämtlichen anderen Bereichen des Gebührenverzeichnisses der allgemeinen Kostensteigerung durch eine moderate Gebührenanhebung Rechnung getragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/09




1. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Spalte Gebühr Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 8 Buchstabe a LuftKostV

2. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummern 20 bis 22 und 33 LuftKostV

3. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 29 LuftKostV

4. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 35 - neu - LuftKostV

5. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 16 LuftKostV

6. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummern 17 - neu - , 18 - neu - und 19 - neu - LuftKostV

7. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 20 - neu - LuftKostV

8. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 3 Buchstabe d, Nummer 4 Buchstabe d, Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe c LuftKostV

9. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 2 Buchstabe a LuftKostV

10. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 2 Buchstabe b LuftKostV

11. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 4 Buchstabe a LuftKostV

12. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 6 Buchstaben a bis d LuftKostV

13. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 7 Buchstabe a LuftKostV

14. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 10 Buchstabe a LuftKostV

15. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 16 Buchstabe a LuftKostV

19. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 21 Buchstabe b LuftKostV

20. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Spalte Gebühr Nummern 11 bis 14 LuftKostV

21. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 15a - neu - LuftKostV

22. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 16 LuftKostV

23. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VII Nummer 34a - neu - LuftKostV


 
 
 


Drucksache 864/1/09

... Dieser Anpassungsmechanismus bildet jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen.



Drucksache 3/09 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, eine aktuelle Kostenschätzung auf der Basis des Gesetzentwurfs vorzulegen, die auch die durch einzelne teilweise erstmals vorgesehene Verfahrensvorgaben ausgelösten Mehrkosten gegenüber dem Referentenentwurf beziffert. Die im Vorblatt des Gesetzentwurfs zitierte vorläufige Kostenkalkulation stammt vom Juni 2008 und ist angesichts der inzwischen stattgefundenen Weiterentwicklungen der Erhebungs- und Aufbereitungskonzepte überholt. In den ausgewiesenen Zahlen sind zudem weder die durch die erhöhten Anforderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung abzusehenden Mehrkosten noch die allgemeine Kostenentwicklung berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09 (Beschluss)




3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4, § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h - neu - ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011

11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011

13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011

14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011

15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a,

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h - neu - ZensG 2011

18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011

20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011

25. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011

Zu § 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011

27. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011

30. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011

32. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011

33. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011

34. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

35. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

38. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011

40. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011

41. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

43. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011

44. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 bis 5 sowie Absatz 7 und 8 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

45. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

46. Zu Artikel 1 §§ 25 bis 27 - neu - ZensG 2011

§ 25
Finanzzuweisung

§ 26
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

§ 27
Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

47. Zu Artikel 1 allgemein


 
 
 


Drucksache 166/09

... " pro Jahr in etwa 20 Jahren circa fünf Millionen Euro jährlich betragen. Bis dahin ist von einem sukzessiven Anwachsen der Kosten auszugehen. Eine lineare Kostenentwicklung unterstellt, werden pro Jahr circa 250 000 Euro neue Kosten entstehen; nach rund 20 Jahren gestaltet sich die Zahl der jährlichen Zugänge und Abgänge etwa ausgewogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 116a
Übergangsregelung zur Beitragshaftung

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2b
Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. September 2011

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft

Einführung einer gesonderten Meldung der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Aspekte

Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzieller Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Unfallversicherungsschutz für Freiwilligendienst weltwärts

4 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft

4 Bürokratiekosten

Unfallversicherungsschutz für Freiwilligendienst weltwärts

Meldeverfahren der Künstlersozialkasse KSK an die Krankenkassen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz


 
 
 


Drucksache 3/1/09

... Die im Vorblatt des Gesetzentwurfs zitierte vorläufige Kostenkalkulation stammt vom Juni 2008 und ist angesichts der inzwischen stattgefundenen Weiterentwicklungen der Erhebungs- und Aufbereitungskonzepte überholt. In den ausgewiesenen Zahlen sind zudem weder die durch die erhöhten Anforderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung abzusehenden Mehrkosten noch die allgemeine Kostenentwicklung berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4,

3 6.

3 7.

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011

11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011

13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011

14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011

15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 3 Nummer 5 ZensG 2011

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - ZensG 2011

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011

3 19.

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 7 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011

24. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

25. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011

26.b

27.b

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

29. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011

31. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011

33. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011

2 Allgemeines

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

35. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011

36. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

37. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

38. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011

39. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011

40. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011

41. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

42. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011

43. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011

44. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

45. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011

46. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011

47. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011 In Artikel 1 ist in § 16 Satz 1 das Wort nur nach den Wörtern Anschriften mit durch das Wort grundsätzlich zu ersetzen.

48. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

49. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

50. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011

51. Zu Artikel 1 § 18 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

52. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 22 Absatz 2 Satz 4 ZensG 2011

53. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

54. Zu Artikel 1 § 25 - neu - ZensG 2011

§ 25
Finanzzuweisung

55. Zu Artikel 1 § 26 - neu - ZensG 2011

§ 26
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

56. Zu Artikel 1 § 27 - neu - ZensG 2011

§ 27
Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren

Zu Artikel 1

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 31/09

... (3) Die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 vereinbaren nach den Vorgaben der Absätze 1, 2 und 4 das Entgeltsystem, seine grundsätzlich jährliche Weiterentwicklung und Anpassung, insbesondere an medizinische Entwicklungen, Veränderungen der Versorgungsstrukturen und Kostenentwicklungen, und die Abrechnungsbestimmungen, soweit diese nicht gesetzlich vorgegeben werden. Es ist ein gemeinsames Entgeltsystem zu entwickeln; dabei ist von den Daten nach Absatz 9 und für Einrichtungen, die die Psychiatrie-Personalverordnung anwenden, zusätzlich von den Behandlungsbereichen nach der Psychiatrie-Personalverordnung auszugehen. Mit der Durchführung der Entwicklungsaufgaben beauftragen die Vertragsparteien das DRG-Institut. § 17b Abs. 2 Satz 2 bis 8 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich ist der Bundespsychotherapeutenkammer Gelegenheit zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen zu geben, soweit psychotherapeutische und psychosomatische Fragen betroffen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 10
Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung

§ 17a
Finanzierung von Ausbildungskosten.

§ 17b
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.

§ 17d
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

§ 3
Grundlagen

§ 4
Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.

§ 5
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.

B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 122
Behandlung in Praxiskliniken

Artikel 4
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4a
Änderung der Abgrenzungsverordnung

Artikel 4b
Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 748/09 (Beschluss)

... Zum einen bildet dieser Anpassungsfaktor nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten (durchschnittliche Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich des Vorjahres zum Vorvorjahr) einbezogen.



Drucksache 521/09

... 1974 unter Berücksichtigung des heutigen Standes der Schallschutztechnik im Hochbau fort, legt ergänzende Anforderungen an Belüftungseinrichtungen fest und passt den zuletzt in der Schallschutzerstattungsverordnung 1977 festgelegten Höchstbetrag der Kostenerstattung je Quadratmeter Wohnfläche an die Kostenentwicklung an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Grundsatz

§ 3
Schallschutzanforderungen

§ 4
Einhaltung der Anforderungen

§ 5
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen

§ 6
Zugänglichkeit der Normblätter

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 719: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung 2. FlugLSV)


 
 
 


Drucksache 748/1/09

... Zum einen bildet dieser Anpassungsfaktor nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten (durchschnittliche Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich des Vorjahres zum Vorvorjahr) einbezogen.



Drucksache 696/1/08

... Der Bundesrat begrüßt die Ablösung der Veränderungsrate nach § 71 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch einen Orientierungswert für Krankenhäuser. Die bisherige Begrenzung des Basisfallwerts durch die Veränderungsrate hat zu einer Unterfinanzierung der Kostenstrukturen und Kostenentwicklungen im Krankenhaus geführt. Dies bestätigen die notwendig gewordene anteilige Nachfinanzierung von Tariferhöhungen in Absatz 5 und das Sonderprogramm in § 4 Abs. 10 zur Neueinstellung von ausgebildetem Pflegepersonal, das dem seit längerem anhaltenden Stellenabbau entgegenwirken soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 10 Abs. 2 Satz 1 und 6 KHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe e § 10 Abs. 6 KHEntgG

3. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe i § 10 Abs. 8 Satz 4a - neu - KHEntgG

4. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe i § 10 Abs. 9 Satz 1, 2, 3 und 4 KHEntgG

5. Zu Artikel 3 Nr. 1 und 2 § 37b Abs. 1 Satz 3 und § 295 Abs. 1b Satz 1 und 3 SGB V *

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 3 Nr. 1 und 2 § 137 Abs. 3 Satz 3 und § 295 Abs. 1b Satz 1 und Satz 3 SGB V *

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

7. Zu Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BPflV


 
 
 


Drucksache 9/08

... 2. die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


Drucksache 696/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Ablösung der Veränderungsrate nach § 71 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch einen Orientierungswert für Krankenhäuser. Die bisherige Begrenzung des Basisfallwerts durch die Veränderungsrate hat zu einer Unterfinanzierung der Kostenstrukturen und Kostenentwicklungen im Krankenhaus geführt. Dies bestätigen die notwendig gewordene anteilige Nachfinanzierung von Tariferhöhungen in Absatz 5 und das Sonderprogramm in § 4 Abs. 10 zur Neueinstellung von ausgebildetem Pflegepersonal, das dem seit längerem anhaltenden Stellenabbau entgegenwirken soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 10 Abs. 2 Satz 1 und 6 KHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe e § 10 Abs. 6 KHEntgG

3. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe i § 10 Abs. 8 Satz 4a - neu - KHEntgG

4. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe i § 10 Abs. 9 Satz 1, 2, 3 und 4 KHEntgG

5. Zu Artikel 3 Nr. 1, 2 und 3 § 37b Abs. 1 Satz 3, § 137 Abs. 3 Satz 3 und § 295 Abs. 1b Satz 1 und Satz 3 SGB V

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

6. Zu Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BPflV


 
 
 


Drucksache 696/08

... - Beauftragung des Statistischen Bundesamtes einen Orientierungswert zu ermitteln der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und voraussichtlich ab dem Jahr 2011 als Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 10
Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung

§ 17a
Finanzierung von Ausbildungskosten .

§ 17b
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser .

§ 17d
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

§ 3
Grundlagen

§ 4
Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009 .

§ 5
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen .

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu § 295

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Öffentliche Haushalte

3. Wirtschaft

4. Bürgerinnen und Bürger

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht


 
 
 


Drucksache 643/07 (Beschluss)

... Da der Technikeinsatz in gerichtlichen Verfahren finanzielle Vorleistungen der Justizverwaltungen voraussetzt, bevor sich Entlastungen innerhalb der Verfahren und der Kostenentwicklung zeitigen werden, sieht die Öffnungsklausel vor, das Gesetz an eine Verordnungsermächtigung und eine Zulassung durch Bund und Länder für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche zu knüpfen. Ein Anspruch des Gerichts oder Verfahrensbeteiligter auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden ist damit ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 128a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 91a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 102a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 110a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

§ 58b

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 185

Zu Artikel 2

Zu § 128a

Zu § 608

Zu § 640

Zu Artikel 3

Zu § 91a

Zu § 93a

Zu Artikel 4

Zu § 102a

Zu Artikel 5

Zu § 110a

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu § 115

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 75/07

... "(4b) Als Zielwert für die Angleichung der krankenhausindividuellen Finanzierungsbeträge nach Absatz 3 Satz 6 ermitteln die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 jährlich für die einzelnen Berufe nach § 2 Nr. 1a die durchschnittlichen Kosten je Ausbildungsplatz in den Ausbildungsstätten und die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen und vereinbaren für das folgende Kalenderjahr entsprechende Richtwerte unter Berücksichtigung zu erwartender Kostenentwicklungen; die Beträge können nach Regionen differenziert festgelegt werden. Zur Umsetzung der Vorgaben nach Satz 1 entwickeln die Vertragsparteien insbesondere unter Nutzung der Daten nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c des Krankenhausentgeltgesetzes und von Daten aus einer Auswahl von Krankenhäusern und Ausbildungsstätten, die an einer gesonderten Kalkulation teilnehmen, jährlich schrittweise das Verfahren zur Erhebung der erforderlichen Daten und zur Kalkulation und Vereinbarung von Richtwerten. Kommt eine Vereinbarung nach Satz 1 nicht zustande, kann das Bundesministerium für Gesundheit das Verfahren oder die Richtwerte durch eine Rechtsverordnung nach § 17b Abs. 7 vorgeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 68/07

... ), zulässig sind. Die Regelung soll nach Wegfall des bisherigen § 5 Preisklauselverordnung unter Berücksichtigung des Zieles des Bürokratieabbaus sicherstellen dass die Rechtmäßigkeit solcher Klauseln allein nach den Vorgaben des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Wärmelieferungsverträgen beurteilt wird, das eine spezielle Regelung in § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV enthält. Verträge über Wärmelieferung wurden bisher als ein wichtiger Anwendungsfall des Ausnahmetatbestandes nach § 5 Preisklauselverordnung angesehen. Nach § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV dürfen Preisänderungsklauseln in solchen Verträgen nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem nationalen Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Diese Klauseln beziehen somit Kostenveränderungen auch von Konkurrenzenergieträgern ein, d.h. solche Energieträger, die das Fernwärmeversorgungsunternehmen bei der Erzeugung der Fernwärme selbst nicht einsetzt, auf die aber Wettbewerber des Fernwärmeversorgungsunternehmens auf dem Wärmemarkt zurückgreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage 1
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

Wird das Gaststättenrecht geändert.

Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.

wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.

wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.

wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.

wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.

wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

1. Zu § 1

2. Zu §§ 2 bis 7

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

3. Zu § 7

4. Zu § 8

5. Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

zu Nr. 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 9

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 10

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 19

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 22

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 25

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 815/1/07

... Die Verwaltungsverhandlungen zur Vorladung zum Verkehrsunterricht erfordern jedoch einen beachtlichen Aufwand. Im Gegensatz zu anderen Gebührensätzen ist die Gebühr für die Vorladung zum Verkehrsunterricht von 7,70 € seit mehreren Jahrzehnten nicht der Kostenentwicklung angepasst worden. Der Verwaltungsaufwand des Verkehrsunterrichts mit den gegenwärtigen Kostensätzen ist für die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr tragbar. Der BLFA-GebOSt sowie der BLFA-StVO haben sich in den zurückliegenden Jahren intensiv mit der Thematik befasst und mehrheitlich für die Gebührenerhöhung ausgesprochen. An die Auswahl der Teilnehmer zum Verkehrsunterricht und die Begründung der Vorladung sind hohe rechtliche Anforderungen geknüpft. Es ist eine gründliche Einzelfallbearbeitung erforderlich, die keine routinierte Pauschalbearbeitung gestattet. Hinzu kommt die Kontrolle über die tatsächlich erfolgte Teilnahme am Unterricht mit den Folgemaßnahmen bei Nichtteilnahme. Der Aufwand für die Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht ist vergleichbar mit dem Aufwand für die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Gebührennummer 210, für die eine Gebühr von 25,60 € zu erheben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe j1 - neu - Gebührennr. 262

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe p Gebührennr. 401.3 Tiret 10 - neu - und 2. Tiret


 
 
 


Drucksache 815/07 (Beschluss)

... Die Verwaltungsverhandlungen zur Vorladung zum Verkehrsunterricht erfordern jedoch einen beachtlichen Aufwand. Im Gegensatz zu anderen Gebührensätzen ist die Gebühr für die Vorladung zum Verkehrsunterricht von 7,70 € seit mehreren Jahrzehnten nicht der Kostenentwicklung angepasst worden. Der Verwaltungsaufwand des Verkehrsunterrichts mit den gegenwärtigen Kostensätzen ist für die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr tragbar. Der BLFA-GebOSt sowie der BLFA-StVO haben sich in den zurückliegenden Jahren intensiv mit der Thematik befasst und mehrheitlich für die Gebührenerhöhung ausgesprochen. An die Auswahl der Teilnehmer zum Verkehrsunterricht und die Begründung der Vorladung sind hohe rechtliche Anforderungen geknüpft. Es ist eine gründliche Einzelfallbearbeitung erforderlich, die keine routinierte Pauschalbearbeitung gestattet. Hinzu kommt die Kontrolle über die tatsächlich erfolgte Teilnahme am Unterricht mit den Folgemaßnahmen bei Nichtteilnahme. Der Aufwand für die Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht ist vergleichbar mit dem Aufwand für die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Gebührennummer 210, für die eine Gebühr von 25,60 € zu erheben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe j1 - neu - Gebührennr. 262

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe p Gebührennr. 401.3 Tiret 10 - neu - und 2. Tiret


 
 
 


Drucksache 643/07

... Da der Technikeinsatz in gerichtlichen Verfahren finanzielle Vorleistungen der Justizverwaltungen voraussetzt, bevor sich Entlastungen innerhalb der Verfahren und der Kostenentwicklung zeitigen werden, sieht die Öffnungsklausel vor, das Gesetz an eine Verordnungsermächtigung und eine Zulassung durch Bund und Länder für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche zu knüpfen. Ein Anspruch des Gerichts oder Verfahrensbeteiligter auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden ist damit ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

§ 185

Zu Artikel 2

§ 128a

§ 608

§ 640

Zu Artikel 3

§ 91a

Zu Artikel 4

§ 95

Zu Artikel 5

§ 111

Zu Artikel 6

§ 58b

§ 118a

§ 163a

§ 233

§ 247a

§ 453

§ 454

§ 462

Zu Artikel 7

§ 115

Zu Artikel 8

GKG und KostO

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 145/06

... "Bei aller Unterschiedlichkeit ihrer sozialen Sicherungssysteme sehen sich die Länder Europas allesamt derselben Herausforderung gegenüber: sie müssen ihre politischen Strategien neu ausrichten um die Effizienz ihrer Volkswirtschaften zu steigern. Das Hauptziel heißt Arbeitsmarktintegration, denn für viele Menschen ist Beschäftigung der beste Schutz vor sozialer Ausgrenzung und die einzige Maßnahme, die sich auf lange Sicht selbst trägt. Damit die Integration aber auch wirklich gelingt, muss sich das Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen auszahlen. Strategien, die darauf abstellen, Arbeit lohnend zu machen, können nur zum Erfolg führen wenn sie innerhalb des Spannungsverhältnisses zwischen drei zentralen Zielen - Schaffung größerer Arbeitsanreize, Armutsbekämpfung, Vermeidung einer nicht nachhaltigen Kostenentwicklung - ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/06




1. Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung AUS dem Arbeitsmarkt: eine ständige Herausforderung für die Europäische Union

1.1. Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten

1.2. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene

1.3. Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen

2. MÖGLICHE Ausrichtung weiterer Massnahmen auf EU-Ebene

2.1. Worin besteht die Herausforderung?

2.2. Anhörung

2.3. Grundorientierungen

2.4. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 141/06

... Die Unternehmensinvestitionen dürften überproportional zur Produktion steigen. Die Investitionsentwicklung profitiert von den kräftig gestiegenen Gewinnen, der moderaten Arbeitskostenentwicklung und den niedrigen Zinsen. Zudem werden die Unternehmen durch Steuersenkungen und Umfinanzierungen der Sozialbeiträge entlastet. Mit weiter ansteigender Kapazitätsauslastung besteht auch ein zunehmender Bedarf für Erweiterungsinvestitionen. Die Ausrüstungsinvestitionen könnten somit nach der Zurückhaltung der vergangenen Jahre um real rd. 5 Prozent p. a. zunehmen. Der Abwärtstrend der Bauinvestitionen setzt sich nicht weiter fort, im Gegenteil:



Drucksache 755/06

... 1. die voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 238/05

... Satz 1 enthält die Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Absatz 1. Die insbesondere mit der Regelungsmaterie der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln dauerhaft befasste Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur verfügt über spezielle Fachkenntnisse, die sie in die Lage versetzt, die erforderlichen Gebühren- und Auslagenregelungen sach- und fachnah zu regeln und die festen Sätze und Rahmengebühren zeitnah an die jeweilige Kostenentwicklung anzupassen. Im Hinblick darauf ist beabsichtigt, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung von seiner Subdelegationsermächtigung Gebrauch macht, um der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur größtmögliche Eigenständigkeit auch in Gebührenfragen einzuräumen. In diesem Falle beschließt nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 der Verwaltungsrat über Erlass und Inhalt der entsprechenden Verordnungen. Da das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Verwaltungsrat vertreten sind und nach § 8 Abs. 4 Satz 3 Beschlüsse über Kostenverordnungen nur im Einvernehmen der Bundesvertreter gefasst werden können, bedarf es beim Erlass der Rechtsverordnungen durch die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur nicht des Einvernehmens mit den zuständigen Bundesressorts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Verteilung der Versorgungslasten

§ 18
Überleitung von Beschäftigten

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Folgeänderungen des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung

Artikel 10
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Begründung

A. Allgemeines

B. Die Vorschriften im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 477/05

... Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2000 der Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) zugestimmt und gleichzeitig in einer Entschließung die Bundesregierung gebeten, bis zum 31. Dezember 2002 einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Verordnung, die eingetretene Kostenentwicklung und ihre Ursachen vorzulegen (BR-Drs. 734/00 (Beschluss)).

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Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

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Schriftliche Erhebung 2003

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Expertinnengespräche 2003

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3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

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Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

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Relation von Empfängerinnen und Empfängern

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Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

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- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

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3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

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Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

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Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

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3.3 Verwaltung und Kosten

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3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

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4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

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2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 401/05

... 1des Absatzes 3. Weitergehend als die Regelungen des bisherigen Absatzes 3 Satz 2 und 3 sowie des bisherigen Absatzes 4, mit denen zunächst der Höchstbetrag zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden gesetzlich festgelegt worden war und mit denen dann die Bundesregierung ermächtigt worden war, durch Rechtsverordnung den Höchstbetrag entsprechend der Kostenentwicklung heraufzusetzen, was durch die SchallschutzerstattungsV 77 vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1553) auch erfolgt ist, sieht Satz

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Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 15/05

... Eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses zur Kostenverordnung an die Kostenentwicklung bei gleichzeitiger Umstellung auf den Euro bleibt einer gesonderten Verordnung vorbehalten.

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Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 737/1/04

... 29. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ohne eine Anpassung der Arbeitszeitrichtlinie und anschließende Umsetzung in das nationale Recht die derzeitige Rechtslage ab 2006 zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten und extremen Kostenentwicklungen sowie Engpässen in der Gesundheitsversorgung führen kann.



Drucksache 586/04

einzuschränken, um die Kostenentwicklung zu

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Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 20/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 376/18 PDF-Dokument



Drucksache 402/16 PDF-Dokument



Drucksache 429/16 PDF-Dokument



Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Drucksache 444/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.