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"Kostenentwicklung"
Drucksache 265/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Anpassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an zwischenzeitlich geändertes Recht und Kostenentwicklungen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Fahrzeugteileverordnung
Artikel 4 Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 6 Weitere Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Nachhaltigkeit
B. Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer n
Zu Nummer 15
A. Grundgebühr
B. Verfahrensgebühr
Zu Nummer 16
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1276: Entwurf einer Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 283/11
Verordnung des Bundesversicherungsamtes
Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung - KK-AltRückV)
... (3) Die Renten und Anwartschaften zum 31. Dezember 2049 werden für diejenigen Versorgungsanwärter und Versorgungsanwärterinnen sowie Rentner und Rentnerinnen ermittelt, deren um vier Jahre erhöhte durchschnittliche Lebenserwartung nach dem 31. Dezember 2049 endet. Die Regelaltersgrenze wird nach dem Geburtsjahrgang festgesetzt. Der Barwert der Beihilfeverpflichtungen ist unter Berücksichtigung der altersabhängigen Kostenentwicklung gesondert zu berechnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Abgrenzung der Altersversorgungsverpflichtungen
§ 3 Versicherungsmathematische Vorgaben
§ 4 Höhe, Überprüfung und Anpassung der Zuweisungsbeträge
§ 5 Zahlverfahren
§ 6 Anlage der Mittel
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
F. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1472: Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände
Drucksache 267/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 KOM (2010) 193 endg.
... Mitgliedstaaten, die infolge einer auf Dauer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit oder infolge ihrer Aufsichts- oder Steuerpolitik hohe Leistungsbilanzungleichgewichte zu verzeichnen haben sollten die tiefer liegenden Ursachen durch Maßnahmen in den betreffenden Bereichen beseitigen z.B. in der Fiskalpolitik, der Lohnentwicklung, oder durch Strukturreformen auf den Produkt- und Finanzdienstleistungsmärkten sowie auf den Arbeitsmärkten entsprechend den beschäftigungspolitischen Leitlinien. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme und eine mit der Preisstabilität, der Produktivitätsentwicklung und der Notwendigkeit der Verringerung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Einklang stehende Arbeitskostenentwicklung schaffen. Die Lohnentwicklungen sollten Unterschieden bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen Rechnung tragen und auf große Unterschiede in der Wirtschaftsleistung der verschiedenen Regionen eines Landes reagieren.
Drucksache 856/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
... ist zum 2. Januar 2002 erfolgt. Die allgemeine Kostenentwicklung erfordert nach fast zehn Jahren unveränderter Gebühren eine geringfügige Gebührenerhöhung, um eine kostendeckende Gebühr zu erreichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 57a Absatz 4 Satz 1 und 2 BZRG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c Nummer 805 der Anlage zu § 2 Absatz 1 JVKostO , Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO
3. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 GewO Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 ist zu streichen.
Drucksache 581/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... 2009 wurde anerkannt, dass selbst die volle Rate der Grundlohnsummenentwicklung die Kostenentwicklung in Krankenhäusern nur unterproportional abbildet. Die in § 10 Absatz 6 KHEntgG angekündigte Entwicklung eines hierfür besser geeigneten Orientierungswerts wird mit dem Gesetzentwurf dagegen faktisch wieder ausgesetzt. Die Summe dieser den Krankenhäusern auferlegten Einschnitte würde eine nicht tragbare Verschlechterung der Versorgung bedingen und die Politik dem berechtigten Vorwurf eines "Schlingerkurses" in der Krankenhauspolitik aussetzen. Die Regelungen über Mehrleistungsabschläge ist daher zur Sicherstellung ausgewogener und gleichmäßiger Konsolidierungsbeiträge aller Leistungserbringer zu streichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V
7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur
8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V
15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV
16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X
'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG
Artikel 5a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,
20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG
21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten
22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen
Drucksache 635/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Buch Sozialgesetzbuch vorgetragene Auffassung aufrecht, dass der Anpassungsmechanismus zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung abbildet, zum anderen retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen werden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 477/10
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung
... Die Stundensätze für die hoheitliche Bauartzulassung von Messgeräten und für die Prüfung von Normalgeräten und Prüfungshilfsmitteln (insbesondere der Eichbehörden) durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) müssen aus haushaltsrechtlichen Gründen regelmäßig und zeitnah an die aktuellen Kostenentwicklungen angepasst werden. Die letzte Anpassung der Stundensätze erfolgte im Jahr 1999. Die damals festgelegten Stundensätze sind nicht mehr kostendeckend. Nach Einführung der Kosten-Leistungsrechnung in der PTB ist aus Gründen der Haushaltsführung und der Transparenz zudem eine Abkehr von der laufbahnbezogenen Gebührenermittelung erforderlich. Dies hat auch die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung bei der PTB ergeben.
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gebührenberechnung
Anlage (§§ 1, 2)
Artikel 2
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Kosten- und Preiswirkungen
B. Im Einzelnen:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1312: Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung
Drucksache 856/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
... ist zum 2. Januar 2002 erfolgt. Die allgemeine Kostenentwicklung erfordert nach fast zehn Jahren unveränderter Gebühren eine geringfügige Gebührenerhöhung, um eine kostendeckende Gebühr zu erreichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 57a Absatz 4 Satz 1 und 2 BZRG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c Nummer 805 der Anlage zu § 2 Absatz 1 JVKostO , Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO
Begründung
3. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 150c Absatz 3 GewO
Drucksache 637/10
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten
... In Absatz 5 ist die Anpassung an zukünftige Kostenentwicklungen geregelt. Diese Regelung berücksichtigt, dass es sich bei der Wärmelieferung um ein Dauerschuldverhältnis mit zum Teil langen Vertragslaufzeiten handelt. Wichtig ist hierbei, dass Preisänderungen nicht in das Belieben einer Vertragspartei gestellt werden, sondern nur im Maße der tatsächlichen Änderungen zulässig sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 550a Energieausweise
§ 556b Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 790/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Buches Sozialgesetzbuch vorgetragen, bildet dieser Anpassungsmechanismus jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen.
Drucksache 635/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Buch Sozialgesetzbuch vorgetragene Auffassung aufrecht, dass der Anpassungsmechanismus zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung abbildet, zum anderen retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen werden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 790/10 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Buches Sozialgesetzbuch vorgetragen, bildet dieser Anpassungsmechanismus jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen.
Drucksache 667/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 55. Der Bundesrat betrachtet mit großer Sorge die Kostenentwicklung europäischer Großprojekte. Bessere Planung und besseres Management sind erforderlich. Die Beauftragung privater Projektträger, wenn diese das Risiko einer Kostenüberschreitung tragen, kann einen Beitrag dazu leisten.
a Grundsätzliche Anmerkungen
b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
aa Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik in allen Regionen
Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie
Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung
Konzentration und Verbesserung der Kohärenz
Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten
Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen
Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen
bb Innovation, Bildung und Jugend
cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
dd Landwirtschaft
ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik
c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
e Reform des Einnahmensystems der EU
Drucksache 581/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... 2009 wurde anerkannt, dass selbst die volle Rate der Grundlohnsummenentwicklung die Kostenentwicklung in Krankenhäusern nur unterproportional abbildet. Die in § 10 Absatz 6 KHEntgG angekündigte Entwicklung eines hierfür besser geeigneten Orientierungswerts wird mit dem Gesetzentwurf dagegen faktisch wieder ausgesetzt. Die Summe dieser den Krankenhäusern auferlegten Einschnitte würde eine nicht tragbare Verschlechterung der Versorgung bedingen und die Politik dem berechtigten Vorwurf eines "Schlingerkurses" in der Krankenhauspolitik aussetzen. Die Regelungen über Mehrleistungsabschläge sind daher zur Sicherstellung ausgewogener und gleichmäßiger Konsolidierungsbeiträge aller Leistungserbringer zu streichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V
7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur
8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV
15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X
'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG
Artikel 5b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG
18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG
20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten
21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen
Drucksache 88/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Durch die vorliegende Verordnung sollen die Gebühren durchgehend um ca. 30 Prozent erhöht werden. Jedoch werden die Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer um 25 Prozent (auf 75 EUR) und für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Segelflugzeugführer um 28,6 Prozent (auf 50 EUR) reduziert. Umstände, die dies rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Weder der Umfang der theoretischen Prüfung noch der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand haben sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage geändert. Vor dem Hintergrund der ansonsten in der Änderungsverordnung durchgängig geplanten moderaten Anhebung der Gebühren z.B. für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Berufshubschrauber- und Verkehrsflugzeugführer im Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes, des öffentlichen Interesses an einer kostendeckenden Verwaltung auch bei den Landesluftfahrtbehörden und im Privatflugzeugführerbereich sowie des allgemein gestiegenen Kostenniveaus ist eine moderate Anhebung der Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer in Höhe von 30 Prozent vielmehr erforderlich und angemessen. Gebührensenkungen im Privatflugzeugführerbereich liefen der allgemeinen Kostenentwicklung demgegenüber entgegen und fügten sich auch nicht in das übrige System der Änderungsverordnung ein, da in sämtlichen anderen Bereichen des Gebührenverzeichnisses der allgemeinen Kostensteigerung durch eine moderate Gebührenanhebung Rechnung getragen wird.
1. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Spalte Gebühr Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 8 Buchstabe a LuftKostV
2. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummern 20 bis 22 und 33 LuftKostV
3. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 29 LuftKostV
4. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 35 - neu - LuftKostV
5. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 16 LuftKostV
6. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummern 17 - neu - , 18 - neu - und 19 - neu - LuftKostV
7. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 20 - neu - LuftKostV
8. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 3 Buchstabe d, Nummer 4 Buchstabe d, Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe c LuftKostV
9. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 2 Buchstabe a LuftKostV
10. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 2 Buchstabe b LuftKostV
11. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 4 Buchstabe a LuftKostV
12. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 6 Buchstaben a bis d LuftKostV
13. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 7 Buchstabe a LuftKostV
14. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 10 Buchstabe a LuftKostV
15. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 16 Buchstabe a LuftKostV
16. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 17 Buchstabe a LuftKostV
17. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 21 Buchstabe b LuftKostV
18. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Spalte Gebühr Nummern 11 bis 14 LuftKostV
19. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 15a - neu - LuftKostV
20. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 16 LuftKostV
21. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VII Nummer 34a - neu - LuftKostV
22. Zu Artikel 2
Artikel 2
Drucksache 116/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dritte strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2009) 15 endg.; Ratsdok. 5791/09
... 18. Um durchgängig ein belastbares Bild der aktuellen bürokratischen Belastung durch EU-Regelungen zur Verfügung zu haben, fordert der Bundesrat die Kommission zur Ausarbeitung eines Konzepts für ein kontinuierliches Monitoring der Bürokratiekostenentwicklung auf.
Drucksache 116/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dritte strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2009) 15 endg.; Ratsdok. 5791/09
... 18. Um durchgängig ein belastbares Bild der aktuellen bürokratischen Belastung durch EU-Regelungen zur Verfügung zu haben, fordert der Bundesrat die Kommission zur Ausarbeitung eines Konzepts für ein kontinuierliches Monitoring der Bürokratiekostenentwicklung auf.
Drucksache 864/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Dieser Anpassungsmechanismus bildet jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen.
Drucksache 88/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Durch die vorliegende Verordnung sollen die Gebühren durchgehend um ca. 30 Prozent erhöht werden. Jedoch werden die Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer um 25 Prozent (auf 75 EUR) und für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Segelflugzeugführer um 28,6 Prozent (auf 50 EUR) reduziert. Umstände, die dies rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Weder der Umfang der theoretischen Prüfung noch der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand haben sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage geändert. Vor dem Hintergrund der ansonsten in der Änderungsverordnung durchgängig geplanten moderaten Anhebung der Gebühren z.B. für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Berufshubschrauber- und Verkehrsflugzeugführer im Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes, des öffentlichen Interesses an einer kostendeckenden Verwaltung auch bei den Landesluftfahrtbehörden und im Privatflugzeugführerbereich sowie des allgemein gestiegenen Kostenniveaus ist eine moderate Anhebung der Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer in Höhe von 30 Prozent vielmehr erforderlich und angemessen. Gebührensenkungen im Privatflugzeugführerbereich liefen der allgemeinen Kostenentwicklung demgegenüber entgegen und fügten sich auch nicht in das übrige System der Änderungsverordnung ein, da in sämtlichen anderen Bereichen des Gebührenverzeichnisses der allgemeinen Kostensteigerung durch eine moderate Gebührenanhebung Rechnung getragen wird.
1. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Spalte Gebühr Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 8 Buchstabe a LuftKostV
2. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummern 20 bis 22 und 33 LuftKostV
3. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 29 LuftKostV
4. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 35 - neu - LuftKostV
5. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 16 LuftKostV
6. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummern 17 - neu - , 18 - neu - und 19 - neu - LuftKostV
7. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 20 - neu - LuftKostV
8. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 3 Buchstabe d, Nummer 4 Buchstabe d, Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe c LuftKostV
9. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 2 Buchstabe a LuftKostV
10. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 2 Buchstabe b LuftKostV
11. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 4 Buchstabe a LuftKostV
12. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 6 Buchstaben a bis d LuftKostV
13. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 7 Buchstabe a LuftKostV
14. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 10 Buchstabe a LuftKostV
15. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 16 Buchstabe a LuftKostV
19. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 21 Buchstabe b LuftKostV
20. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Spalte Gebühr Nummern 11 bis 14 LuftKostV
21. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 15a - neu - LuftKostV
22. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 16 LuftKostV
23. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VII Nummer 34a - neu - LuftKostV
Drucksache 864/1/09
... Dieser Anpassungsmechanismus bildet jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen.
Drucksache 3/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... f) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, eine aktuelle Kostenschätzung auf der Basis des Gesetzentwurfs vorzulegen, die auch die durch einzelne teilweise erstmals vorgesehene Verfahrensvorgaben ausgelösten Mehrkosten gegenüber dem Referentenentwurf beziffert. Die im Vorblatt des Gesetzentwurfs zitierte vorläufige Kostenkalkulation stammt vom Juni 2008 und ist angesichts der inzwischen stattgefundenen Weiterentwicklungen der Erhebungs- und Aufbereitungskonzepte überholt. In den ausgewiesenen Zahlen sind zudem weder die durch die erhöhten Anforderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung abzusehenden Mehrkosten noch die allgemeine Kostenentwicklung berücksichtigt.
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4, § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h - neu - ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011
10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011
11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011
12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011
13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011
14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011
15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a,
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h - neu - ZensG 2011
18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011
20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011
25. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011
Zu § 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011
27. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
29. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011
30. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011
32. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011
33. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011
34. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
35. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011
36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011
37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
38. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011
39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011
40. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011
41. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
42. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
43. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011
44. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 bis 5 sowie Absatz 7 und 8 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
45. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
46. Zu Artikel 1 §§ 25 bis 27 - neu - ZensG 2011
§ 25 Finanzzuweisung
§ 26 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
§ 27 Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
47. Zu Artikel 1 allgemein
Drucksache 166/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... " pro Jahr in etwa 20 Jahren circa fünf Millionen Euro jährlich betragen. Bis dahin ist von einem sukzessiven Anwachsen der Kosten auszugehen. Eine lineare Kostenentwicklung unterstellt, werden pro Jahr circa 250 000 Euro neue Kosten entstehen; nach rund 20 Jahren gestaltet sich die Zahl der jährlichen Zugänge und Abgänge etwa ausgewogen.
Drucksache 3/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Die im Vorblatt des Gesetzentwurfs zitierte vorläufige Kostenkalkulation stammt vom Juni 2008 und ist angesichts der inzwischen stattgefundenen Weiterentwicklungen der Erhebungs- und Aufbereitungskonzepte überholt. In den ausgewiesenen Zahlen sind zudem weder die durch die erhöhten Anforderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung abzusehenden Mehrkosten noch die allgemeine Kostenentwicklung berücksichtigt.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4,
3 6.
3 7.
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011
10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011
11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011
12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011
13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011
14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011
15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 3 Nummer 5 ZensG 2011
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - ZensG 2011
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011
3 19.
20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 7 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011
24. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
25. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011
26.b
27.b
28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
29. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011
31. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011
33. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011
2 Allgemeines
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
35. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011
36. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
37. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
38. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011
39. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011
40. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011
41. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
42. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011
43. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011
44. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
45. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011
46. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011
47. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011 In Artikel 1 ist in § 16 Satz 1 das Wort nur nach den Wörtern Anschriften mit durch das Wort grundsätzlich zu ersetzen.
48. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
49. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
50. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011
51. Zu Artikel 1 § 18 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
52. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 22 Absatz 2 Satz 4 ZensG 2011
53. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
54. Zu Artikel 1 § 25 - neu - ZensG 2011
§ 25 Finanzzuweisung
55. Zu Artikel 1 § 26 - neu - ZensG 2011
§ 26 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
56. Zu Artikel 1 § 27 - neu - ZensG 2011
§ 27 Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren
Zu Artikel 1
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 31/09
... (3) Die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 vereinbaren nach den Vorgaben der Absätze 1, 2 und 4 das Entgeltsystem, seine grundsätzlich jährliche Weiterentwicklung und Anpassung, insbesondere an medizinische Entwicklungen, Veränderungen der Versorgungsstrukturen und Kostenentwicklungen, und die Abrechnungsbestimmungen, soweit diese nicht gesetzlich vorgegeben werden. Es ist ein gemeinsames Entgeltsystem zu entwickeln; dabei ist von den Daten nach Absatz 9 und für Einrichtungen, die die Psychiatrie-Personalverordnung anwenden, zusätzlich von den Behandlungsbereichen nach der Psychiatrie-Personalverordnung auszugehen. Mit der Durchführung der Entwicklungsaufgaben beauftragen die Vertragsparteien das DRG-Institut. § 17b Abs. 2 Satz 2 bis 8 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich ist der Bundespsychotherapeutenkammer Gelegenheit zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen zu geben, soweit psychotherapeutische und psychosomatische Fragen betroffen sind.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten.
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.
B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 122 Behandlung in Praxiskliniken
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4a Änderung der Abgrenzungsverordnung
Artikel 4b Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 748/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Zum einen bildet dieser Anpassungsfaktor nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten (durchschnittliche Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich des Vorjahres zum Vorvorjahr) einbezogen.
Drucksache 521/09
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)
... 1974 unter Berücksichtigung des heutigen Standes der Schallschutztechnik im Hochbau fort, legt ergänzende Anforderungen an Belüftungseinrichtungen fest und passt den zuletzt in der Schallschutzerstattungsverordnung 1977 festgelegten Höchstbetrag der Kostenerstattung je Quadratmeter Wohnfläche an die Kostenentwicklung an.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Grundsatz
§ 3 Schallschutzanforderungen
§ 4 Einhaltung der Anforderungen
§ 5 Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen
§ 6 Zugänglichkeit der Normblätter
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 719: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung 2. FlugLSV)
Drucksache 748/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Zum einen bildet dieser Anpassungsfaktor nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen werden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten (durchschnittliche Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich des Vorjahres zum Vorvorjahr) einbezogen.
Drucksache 696/1/08
... Der Bundesrat begrüßt die Ablösung der Veränderungsrate nach § 71 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch einen Orientierungswert für Krankenhäuser. Die bisherige Begrenzung des Basisfallwerts durch die Veränderungsrate hat zu einer Unterfinanzierung der Kostenstrukturen und Kostenentwicklungen im Krankenhaus geführt. Dies bestätigen die notwendig gewordene anteilige Nachfinanzierung von Tariferhöhungen in Absatz 5 und das Sonderprogramm in § 4 Abs. 10 zur Neueinstellung von ausgebildetem Pflegepersonal, das dem seit längerem anhaltenden Stellenabbau entgegenwirken soll.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 10 Abs. 2 Satz 1 und 6 KHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe e § 10 Abs. 6 KHEntgG
3. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe i § 10 Abs. 8 Satz 4a - neu - KHEntgG
4. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe i § 10 Abs. 9 Satz 1, 2, 3 und 4 KHEntgG
5. Zu Artikel 3 Nr. 1 und 2 § 37b Abs. 1 Satz 3 und § 295 Abs. 1b Satz 1 und 3 SGB V *
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
6. Zu Artikel 3 Nr. 1 und 2 § 137 Abs. 3 Satz 3 und § 295 Abs. 1b Satz 1 und Satz 3 SGB V *
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
7. Zu Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BPflV
Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... 2. die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zur Nutzungspflicht
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen
I. Solare Strahlungsenergie
II. Biomasse
III. Geothermie und Umweltwärme
IV. Kraft-Wärme-Kopplung
V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a Überblick
b Preiswirkungen
c Beschäftigungsimpulse
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Private
a Überblick
b Investitionskosten 6
c Investitionsvolumen
d Amortisation
e Nachweiskosten
4. Kosten für die Wirtschaft
5. Bürokratiekosten
a Überblick
b Informationspflicht nach §§ 9 und 10
c Alternativenprüfung
d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10
e Weitere Kosten
f Überprüfung
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Teil 1 . Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Teil 2 . Nutzung Erneuerbarer Energien
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Teil 3 . Finanzielle Förderung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Teil 4 . Schlussbestimmungen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zur Anlage zu §§ 3 und 7
Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
Drucksache 696/08 (Beschluss)
... Der Bundesrat begrüßt die Ablösung der Veränderungsrate nach § 71 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch einen Orientierungswert für Krankenhäuser. Die bisherige Begrenzung des Basisfallwerts durch die Veränderungsrate hat zu einer Unterfinanzierung der Kostenstrukturen und Kostenentwicklungen im Krankenhaus geführt. Dies bestätigen die notwendig gewordene anteilige Nachfinanzierung von Tariferhöhungen in Absatz 5 und das Sonderprogramm in § 4 Abs. 10 zur Neueinstellung von ausgebildetem Pflegepersonal, das dem seit längerem anhaltenden Stellenabbau entgegenwirken soll.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 10 Abs. 2 Satz 1 und 6 KHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe e § 10 Abs. 6 KHEntgG
3. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe i § 10 Abs. 8 Satz 4a - neu - KHEntgG
4. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe i § 10 Abs. 9 Satz 1, 2, 3 und 4 KHEntgG
5. Zu Artikel 3 Nr. 1, 2 und 3 § 37b Abs. 1 Satz 3, § 137 Abs. 3 Satz 3 und § 295 Abs. 1b Satz 1 und Satz 3 SGB V
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
6. Zu Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BPflV
Drucksache 696/08
... - Beauftragung des Statistischen Bundesamtes einen Orientierungswert zu ermitteln der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und voraussichtlich ab dem Jahr 2011 als Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten .
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser .
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009 .
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen .
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu § 295
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Öffentliche Haushalte
3. Wirtschaft
4. Bürgerinnen und Bürger
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 643/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
... Da der Technikeinsatz in gerichtlichen Verfahren finanzielle Vorleistungen der Justizverwaltungen voraussetzt, bevor sich Entlastungen innerhalb der Verfahren und der Kostenentwicklung zeitigen werden, sieht die Öffnungsklausel vor, das Gesetz an eine Verordnungsermächtigung und eine Zulassung durch Bund und Länder für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche zu knüpfen. Ein Anspruch des Gerichts oder Verfahrensbeteiligter auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden ist damit ausgeschlossen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 128a Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Artikel 3 Änderung der Finanzgerichtsordnung
§ 91a Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Artikel 4 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 102a Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Artikel 5 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 110a Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Artikel 6 Änderung der Strafprozessordnung
§ 58b
Artikel 7 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Artikel 8 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 9 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 185
Zu Artikel 2
Zu § 128a
Zu § 608
Zu § 640
Zu Artikel 3
Zu § 91a
Zu § 93a
Zu Artikel 4
Zu § 102a
Zu Artikel 5
Zu § 110a
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 7
Zu § 115
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... "(4b) Als Zielwert für die Angleichung der krankenhausindividuellen Finanzierungsbeträge nach Absatz 3 Satz 6 ermitteln die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 jährlich für die einzelnen Berufe nach § 2 Nr. 1a die durchschnittlichen Kosten je Ausbildungsplatz in den Ausbildungsstätten und die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen und vereinbaren für das folgende Kalenderjahr entsprechende Richtwerte unter Berücksichtigung zu erwartender Kostenentwicklungen; die Beträge können nach Regionen differenziert festgelegt werden. Zur Umsetzung der Vorgaben nach Satz 1 entwickeln die Vertragsparteien insbesondere unter Nutzung der Daten nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c des Krankenhausentgeltgesetzes und von Daten aus einer Auswahl von Krankenhäusern und Ausbildungsstätten, die an einer gesonderten Kalkulation teilnehmen, jährlich schrittweise das Verfahren zur Erhebung der erforderlichen Daten und zur Kalkulation und Vereinbarung von Richtwerten. Kommt eine Vereinbarung nach Satz 1 nicht zustande, kann das Bundesministerium für Gesundheit das Verfahren oder die Richtwerte durch eine Rechtsverordnung nach § 17b Abs. 7 vorgeben."
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... ), zulässig sind. Die Regelung soll nach Wegfall des bisherigen § 5 Preisklauselverordnung unter Berücksichtigung des Zieles des Bürokratieabbaus sicherstellen dass die Rechtmäßigkeit solcher Klauseln allein nach den Vorgaben des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Wärmelieferungsverträgen beurteilt wird, das eine spezielle Regelung in § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV enthält. Verträge über Wärmelieferung wurden bisher als ein wichtiger Anwendungsfall des Ausnahmetatbestandes nach § 5 Preisklauselverordnung angesehen. Nach § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV dürfen Preisänderungsklauseln in solchen Verträgen nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem nationalen Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Diese Klauseln beziehen somit Kostenveränderungen auch von Konkurrenzenergieträgern ein, d.h. solche Energieträger, die das Fernwärmeversorgungsunternehmen bei der Erzeugung der Fernwärme selbst nicht einsetzt, auf die aber Wettbewerber des Fernwärmeversorgungsunternehmens auf dem Wärmemarkt zurückgreifen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
Drucksache 815/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Die Verwaltungsverhandlungen zur Vorladung zum Verkehrsunterricht erfordern jedoch einen beachtlichen Aufwand. Im Gegensatz zu anderen Gebührensätzen ist die Gebühr für die Vorladung zum Verkehrsunterricht von 7,70 € seit mehreren Jahrzehnten nicht der Kostenentwicklung angepasst worden. Der Verwaltungsaufwand des Verkehrsunterrichts mit den gegenwärtigen Kostensätzen ist für die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr tragbar. Der BLFA-GebOSt sowie der BLFA-StVO haben sich in den zurückliegenden Jahren intensiv mit der Thematik befasst und mehrheitlich für die Gebührenerhöhung ausgesprochen. An die Auswahl der Teilnehmer zum Verkehrsunterricht und die Begründung der Vorladung sind hohe rechtliche Anforderungen geknüpft. Es ist eine gründliche Einzelfallbearbeitung erforderlich, die keine routinierte Pauschalbearbeitung gestattet. Hinzu kommt die Kontrolle über die tatsächlich erfolgte Teilnahme am Unterricht mit den Folgemaßnahmen bei Nichtteilnahme. Der Aufwand für die Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht ist vergleichbar mit dem Aufwand für die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Gebührennummer 210, für die eine Gebühr von 25,60 € zu erheben ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe j1 - neu - Gebührennr. 262
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe p Gebührennr. 401.3 Tiret 10 - neu - und 2. Tiret
Drucksache 815/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Die Verwaltungsverhandlungen zur Vorladung zum Verkehrsunterricht erfordern jedoch einen beachtlichen Aufwand. Im Gegensatz zu anderen Gebührensätzen ist die Gebühr für die Vorladung zum Verkehrsunterricht von 7,70 € seit mehreren Jahrzehnten nicht der Kostenentwicklung angepasst worden. Der Verwaltungsaufwand des Verkehrsunterrichts mit den gegenwärtigen Kostensätzen ist für die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr tragbar. Der BLFA-GebOSt sowie der BLFA-StVO haben sich in den zurückliegenden Jahren intensiv mit der Thematik befasst und mehrheitlich für die Gebührenerhöhung ausgesprochen. An die Auswahl der Teilnehmer zum Verkehrsunterricht und die Begründung der Vorladung sind hohe rechtliche Anforderungen geknüpft. Es ist eine gründliche Einzelfallbearbeitung erforderlich, die keine routinierte Pauschalbearbeitung gestattet. Hinzu kommt die Kontrolle über die tatsächlich erfolgte Teilnahme am Unterricht mit den Folgemaßnahmen bei Nichtteilnahme. Der Aufwand für die Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht ist vergleichbar mit dem Aufwand für die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Gebührennummer 210, für die eine Gebühr von 25,60 € zu erheben ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe j1 - neu - Gebührennr. 262
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe p Gebührennr. 401.3 Tiret 10 - neu - und 2. Tiret
Drucksache 643/07
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
... Da der Technikeinsatz in gerichtlichen Verfahren finanzielle Vorleistungen der Justizverwaltungen voraussetzt, bevor sich Entlastungen innerhalb der Verfahren und der Kostenentwicklung zeitigen werden, sieht die Öffnungsklausel vor, das Gesetz an eine Verordnungsermächtigung und eine Zulassung durch Bund und Länder für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche zu knüpfen. Ein Anspruch des Gerichts oder Verfahrensbeteiligter auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden ist damit ausgeschlossen.
Drucksache 145/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen KOM (2006) 44 endg.; Ratsdok. 6239/06
... "Bei aller Unterschiedlichkeit ihrer sozialen Sicherungssysteme sehen sich die Länder Europas allesamt derselben Herausforderung gegenüber: sie müssen ihre politischen Strategien neu ausrichten um die Effizienz ihrer Volkswirtschaften zu steigern. Das Hauptziel heißt Arbeitsmarktintegration, denn für viele Menschen ist Beschäftigung der beste Schutz vor sozialer Ausgrenzung und die einzige Maßnahme, die sich auf lange Sicht selbst trägt. Damit die Integration aber auch wirklich gelingt, muss sich das Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen auszahlen. Strategien, die darauf abstellen, Arbeit lohnend zu machen, können nur zum Erfolg führen wenn sie innerhalb des Spannungsverhältnisses zwischen drei zentralen Zielen - Schaffung größerer Arbeitsanreize, Armutsbekämpfung, Vermeidung einer nicht nachhaltigen Kostenentwicklung - ("
1. Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung AUS dem Arbeitsmarkt: eine ständige Herausforderung für die Europäische Union
1.1. Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten
1.2. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
1.3. Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen
2. MÖGLICHE Ausrichtung weiterer Massnahmen auf EU-Ebene
2.1. Worin besteht die Herausforderung?
2.2. Anhörung
2.3. Grundorientierungen
2.4. Die nächsten Schritte
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Die Unternehmensinvestitionen dürften überproportional zur Produktion steigen. Die Investitionsentwicklung profitiert von den kräftig gestiegenen Gewinnen, der moderaten Arbeitskostenentwicklung und den niedrigen Zinsen. Zudem werden die Unternehmen durch Steuersenkungen und Umfinanzierungen der Sozialbeiträge entlastet. Mit weiter ansteigender Kapazitätsauslastung besteht auch ein zunehmender Bedarf für Erweiterungsinvestitionen. Die Ausrüstungsinvestitionen könnten somit nach der Zurückhaltung der vergangenen Jahre um real rd. 5 Prozent p. a. zunehmen. Der Abwärtstrend der Bauinvestitionen setzt sich nicht weiter fort, im Gegenteil:
Drucksache 755/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... 1. die voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklung,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Kosten- und Preiswirkungsklausel
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 16 Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
Artikel 29d Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 238/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Satz 1 enthält die Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Absatz 1. Die insbesondere mit der Regelungsmaterie der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln dauerhaft befasste Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur verfügt über spezielle Fachkenntnisse, die sie in die Lage versetzt, die erforderlichen Gebühren- und Auslagenregelungen sach- und fachnah zu regeln und die festen Sätze und Rahmengebühren zeitnah an die jeweilige Kostenentwicklung anzupassen. Im Hinblick darauf ist beabsichtigt, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung von seiner Subdelegationsermächtigung Gebrauch macht, um der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur größtmögliche Eigenständigkeit auch in Gebührenfragen einzuräumen. In diesem Falle beschließt nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 der Verwaltungsrat über Erlass und Inhalt der entsprechenden Verordnungen. Da das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Verwaltungsrat vertreten sind und nach § 8 Abs. 4 Satz 3 Beschlüsse über Kostenverordnungen nur im Einvernehmen der Bundesvertreter gefasst werden können, bedarf es beim Erlass der Rechtsverordnungen durch die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur nicht des Einvernehmens mit den zuständigen Bundesressorts.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Verteilung der Versorgungslasten
§ 18 Überleitung von Beschäftigten
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Folgeänderungen des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung
Artikel 10 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Begründung
A. Allgemeines
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Drucksache 477/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes
... Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2000 der Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) zugestimmt und gleichzeitig in einer Entschließung die Bundesregierung gebeten, bis zum 31. Dezember 2002 einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Verordnung, die eingetretene Kostenentwicklung und ihre Ursachen vorzulegen (BR-Drs. 734/00 (Beschluss)).
Drucksache 401/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
... 1des Absatzes 3. Weitergehend als die Regelungen des bisherigen Absatzes 3 Satz 2 und 3 sowie des bisherigen Absatzes 4, mit denen zunächst der Höchstbetrag zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden gesetzlich festgelegt worden war und mit denen dann die Bundesregierung ermächtigt worden war, durch Rechtsverordnung den Höchstbetrag entsprechend der Kostenentwicklung heraufzusetzen, was durch die SchallschutzerstattungsV 77 vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1553) auch erfolgt ist, sieht Satz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
3. § 2 wird wie folgt gefasst:
§ 2 Einrichtung von Lärmschutzbereichen
4. § 3 wird wie folgt geändert:
5. § 4 wird wie folgt geändert:
6. § 5 wird wie folgt geändert:
7. In § 6
8. § 7 wird wie folgt geändert:
9. § 8 wird wie folgt geändert:
10. § 9 wird wie folgt geändert:
11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:
§ 13 Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften
§ 14 Schutzziele für die Lärmminderungsplanung
§ 15 Anhörung beteiligter Kreise
14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Fortgeltung von Vorschriften
Artikel 4 Übergangsvorschrift
Artikel 5 Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Ermittlungsverfahren und Resultate
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 15/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG) ... Eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses zur Kostenverordnung an die Kostenentwicklung bei gleichzeitiger Umstellung auf den Euro bleibt einer gesonderten Verordnung vorbehalten.
Drucksache 737/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88 /EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung KOM (2004) 607 ; Ratsdok. 12683/04
... 29. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ohne eine Anpassung der Arbeitszeitrichtlinie und anschließende Umsetzung in das nationale Recht die derzeitige Rechtslage ab 2006 zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten und extremen Kostenentwicklungen sowie Engpässen in der Gesundheitsversorgung führen kann.
Drucksache 586/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG )
einzuschränken, um die Kostenentwicklung zu
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
Artikel 4 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 2/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
Drucksache 20/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG )
Drucksache 20/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG )
Drucksache 22/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 22/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Drucksache 187/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) COM(2016) 864 final
Drucksache 376/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
Drucksache 402/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
Drucksache 429/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
Drucksache 432/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 432/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 444/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2017) 291 final
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