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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenrelevante"


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Drucksache 400/14

... Kostenrelevante Erschwernisse durch zusätzliche materielle Anforderungen für die Wirtschaft entstehen nicht, weil die auf der EG-Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 23/13

... Die Regelungen zur Gebührenerhebung des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, des Kraftfahrt-Bundesamtes (ehemalige Gebührennummer 007 und 008) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt werden in diese Kostenverordnung übernommen. Die Überführung der kostenrelevanten Regelungen aus den bisherigen Kostenverordnungen bzw. der Dienstanweisung der vorgenannten Behörden erfolgt im Interesse eines einheitlichen Vollzugs des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen. Mit der Aufnahme dieser Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen und Untersuchungen, in die Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter sollen insbesondere die etablierten Verfahren dieser Behörden beibehalten werden.



Drucksache 557/12

... Das Scannen ist einer der kostenrelevanten Teilbereiche der elektronischen Aktenführung. Zur Vermeidung der parallelen Führung von Papier- und elektronischen Akten (E-Akten), müssen Dokumente, auf die regelmäßig zugegriffen wird, sowie Posteingänge digitalisiert werden.



Drucksache 257/1/12

... In der Folge könnten nur Teilnehmer des Regelverfahrens der Anreizregulierung die Kosten für die Nachrüstung von Wechselrichtern über die Netzentgelte refinanzieren, während dies für Teilnehmer des vereinfachten Verfahrens nicht möglich wäre. Das kostenrelevante "Fotojahr" für die zweite Regulierungsperiode der Anreizregulierung bildet das Jahr 2011, so dass bei einem Beginn der Nachrüstung der Wechselrichter frühestens im Jahr 2012 eine Abbildung der entstehenden Kosten in den kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der zweiten Regulierungsperiode ausscheiden würde. Dieses Ergebnis ist gegenüber den im vereinfachten Verfahren regulierten Unternehmen nicht vertretbar.



Drucksache 688/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass aus Gründen der Standortsicherheit der deutschen Wirtschaft Ausnahmeregeln bei der Energie- und Stromsteuer sowie weiteren energie- und klimapolitischen Instrumenten grundsätzlich gerechtfertigt sind. Diese sind jedoch nach Ansicht des Bundesrats ebenso grundsätzlich auf energieintensive Unternehmen zu beschränken, die im internationalen Wettbewerb stehen oder kostenrelevanter spezifischer Teil entsprechender Wertschöpfungsketten sind. Die Regularien müssen dabei so ausgestaltet werden, dass das energiepolitische Zieldreieck "sicher, bezahlbar, umweltverträglich" durch Ausnahmetatbestände nicht gefährdet wird. Eine genaue Überprüfung der steuer- und sonstigen abgabenrechtlichen Ausnahmetatbestände ist aus Sicht des Bundesrates erforderlich, um Missbrauch auf Kosten für die Allgemeinheit zu verhindern.



Drucksache 257/12 (Beschluss)

... In der Folge könnten nur Teilnehmer des Regelverfahrens der Anreizregulierung die Kosten für die Nachrüstung von Wechselrichtern über die Netzentgelte refinanzieren, während dies für Teilnehmer des vereinfachten Verfahrens nicht möglich wäre. Das kostenrelevante "Fotojahr" für die zweite Regulierungsperiode der Anreizregulierung bildet das Jahr 2011, so dass bei einem Beginn der Nachrüstung der Wechselrichter frühestens im Jahr 2012 eine Abbildung der entstehenden Kosten in den kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der zweiten Regulierungsperiode ausscheiden würde. Dieses Ergebnis ist gegenüber den im vereinfachten Verfahren regulierten Unternehmen nicht vertretbar.



Drucksache 688/1/12

... 1. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass aus Gründen der Standortsicherheit der deutschen Wirtschaft Ausnahmeregeln bei der Energie- und Stromsteuer sowie weiteren energie- und klimapolitischen Instrumenten grundsätzlich gerechtfertigt sind. Diese sind jedoch nach Ansicht des Bundesrats ebenso grundsätzlich auf energieintensive Unternehmen zu beschränken, die im internationalen Wettbewerb stehen oder kostenrelevanter spezifischer Teil entsprechender Wertschöpfungsketten sind. Die Regularien müssen dabei so ausgestaltet werden, dass das energiepolitische Zieldreieck "sicher, bezahlbar, umweltverträglich" durch Ausnahmetatbestände nicht gefährdet wird. Eine genaue Überprüfung der steuer- und sonstigen abgabenrechtlichen Ausnahmetatbestände ist aus Sicht des Bundesrates erforderlich, um Missbrauch auf Kosten für die Allgemeinheit zu verhindern.



Drucksache 859/10

... Gleichzeitig führt die Einführung eines nunmehr freiwilligen Wehrdienstes jedoch zu neuen bzw. geänderten Informationspflichten. Für Bürgerinnen und Bürger werden zwei Informationspflichten - mit einem geschätzten Zeitaufwand ca. 30 und 5 Minuten - eingeführt. Für den Bereich der Verwaltung werden drei neue Informationspflichten eingeführt und eine bestehende geändert. Bei zwei bisher kostenrelevanten Informationspflichten der Wirtschaft kommt es auf Grund der nunmehr geringeren Fallzahlen von freiwillig Wehrdienstleistenden zu einer jährlichen Einsparung in Höhe von ca. 210.000 €.



Drucksache 849/10

... Auch für die Wirtschaft werden insgesamt neun - davon fünf kostenrelevante - Informationspflichten ausgesetzt. Das Regelungsvorhaben ist insoweit allerdings kostenneutral. Dadurch, dass der neue



Drucksache 262/09

... Absatz 2 Satz 4 stellt klar, dass kostenrelevante Vereinbarungen im Sinne des Absatzes 2 stets auch einer Regelung der Kostentragungspflicht bedürfen.



Drucksache 894/09

... Der Wirtschaft und hier insbesondere der mittelständischen Wirtschaft entstehen durch die Verordnung keine Kosten, da keine kostenrelevanten Veränderungen der Höchstgehalte oder anderer Vorschriften vorgesehen sind. Auswirkungen auf die Einzelpreise sowie Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau sind daher nicht zu erwarten.



Drucksache 713/08

... Die Verordnung sieht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus keine neuen kostenrelevanten Maßnahmen oder Tatbestände vor.



Drucksache 294/08

... enthält der Entwurf Ermächtigungsgrundlagen, nach denen das Ressort bürokratiekostenrelevante Rechtsverordnungen erlassen kann.



Drucksache 275/07

... X. Von dem Entwurf sind folgende kostenrelevante Auswirkungen zu erwarten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 680/06

... Die Wirtschaftsverbände und Unternehmen, auch die der mittelständischen Industrie, sind zum Entwurf des EMVG um Stellungnahme gebeten worden. Aufgrund des neuen Gesetzes haben sich keine wesentlichen von den Unternehmen angesprochenen kostenrelevanten Änderungen ergeben.



Drucksache 359/06

... Den Telekommunikationsanbietern entstehen durch die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zusätzliche, im Einzelnen nicht genau bezifferbare Kostenbelastungen (z.B. kundenschützende Maßnahmen). Vor dem Hintergrund, dass kostenrelevante Anforderungen bereits heute schon in relativ großem Umfang von den Unternehmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden (z.B. sog. Handshake-SMS § 45l



Drucksache 401/05

... Die Schätzung der Kostenfolgen der Novelle erfolgte nach folgender Vorgehensweise: Die zivilen Flugplätze, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, wurden vor allem im Hinblick auf ihre potenzielle Bedeutung für die Kostenfolgen in drei Gruppen (internationaler Verkehrsflughafen, regionaler Verkehrsflughafen und Verkehrslandeplatz mit Fluglinien- oder Pauschalreiseverkehr) eingeteilt. Für jede Gruppe wurden spezifische methodische Ansätze der Kostenschätzung ausgewählt. Bei den internationalen Verkehrsflughäfen, denen hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Kostenfolgen generell besondere Bedeutung beizumessen ist, wurden die kostenrelevanten Annahmen und Ergebnisse der vorhandenen Kostenschätzungen von Umweltbundesamt und ADV insbesondere hinsichtlich Plausibilität und Konsistenz eingehend geprüft und unter Berücksichtigung der methodischen Ansätze und der Prämissen der Arbeitsgruppe angepasst. Für die Gruppe der regionalen Verkehrsflughäfen wurde eine Kostenschätzung auf der Basis einer Hochrechnung der vom Umweltbundesamt durchgeführten Modellrechungen für einen als repräsentativ ausgewählten Flughafen, einschließlich der Parameter über die Besiedlungsdichte, die Gebäudegröße und die Größe der Fensterflächen, vorgenommen. Analog ging die Arbeitsgruppe bei der Kategorie der Verkehrslandeplätze mit Linien- und Pauschalverkehr vor. Für die modellhafte Berechnung der Lärmkonturen wurden die den heutigen Erkenntnissen entsprechenden flugbetrieblichen und akustischen Daten der Flugzeuge verwandt.



Drucksache 92/05

... Den Telekommunikationsanbietern entstehen durch die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zusätzliche, im Einzelnen nicht genau bezifferbare Kostenbelastungen (z.B. kundenschützende Maßnahmen). Vor dem Hintergrund, dass kostenrelevante Anforderungen bereits heute schon in relativ großem Umfang von den Unternehmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden (z.B. sog. Handshake-SMS § 451



Drucksache 396/05

... Die Erstattung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Benutzung der Bibliothek und die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ist bisher in der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung der Bibliothek geregelt. Die Einzelheiten der Benutzung einschließlich der Erhebung von Gebühren und der Erstattung von Auslagen bedürfen keiner gesetzlichen Regelung. Entsprechend den Vorschriften in anderen Gesetzen (z.B. § 6 Bundesarchivgesetz) und mit Blick auf das kostenrelevante Dienstleistungsspektrum der Bibliothek, das sich auch in Zukunft insbesondere durch die neuen Medien weiter verändern wird, ist eine gesetzliche Ermächtigung für den Erlass der Kostenordnung durch den Verwaltungsrat geboten. Bei der Festlegung der Gebührensätze für die Dienstleistungen der Bibliothek ist darauf zu achten, dass diese sich nicht nachteilig auf die Wahrnehmung der Wissenschafts- und Informationsrechte der Bibliotheksbenutzer auswirken. Das Bundesverwaltungskostengesetz (künftig: Gesetz über Verwaltungsgebühren und Auslagen des Bundes) ist anzuwenden.



Drucksache 477/05

... - Kostenrelevante Veränderungen gegenüber der bis zum 31. Juli 2001 geltenden Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG als Folge der. Neufassung konnten nicht festgestellt werden. Weder ist es zu einer Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten noch zu einem Anstieg des Anteils leistungsberechtigter Frauen gekommen. Soweit es seit In-Kraft-Treten der neuen Verordnung Veränderungen hinsichtlich des Personenkreises oder der Kosten gegeben hat, sind hierfür andere Gründe maßgeblich, wie z.B. die allgemeine Zunahme psychischer Auffälligkeiten und deren Folgeerscheinungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

Tabelle

Schriftliche Erhebung 2003

Tabelle

Expertinnengespräche 2003

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

Tabelle

Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

Tabelle

Relation von Empfängerinnen und Empfängern

Tabelle

Tabelle

Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

Tabelle

- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

Tabelle

Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

Tabelle

Tabelle

Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.3 Verwaltung und Kosten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

Tabelle

Tabelle

4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 664/04

für ihn einen auch kostenrelevanten Unterschied machen kann,



Drucksache 542/15 PDF-Dokument



Drucksache 602/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.