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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"LKW-Maut-Verordnung"


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Drucksache 543/14

... Mit dem Gesetzentwurf werden für die Wirtschaft fünf bestehende Informationspflichten geändert (§ 5 Absatz 2 und 3, § 6 Absatz 1 und 1a sowie § 7 Lkw-Maut-Verordnung). Es ergeben sich jährliche Bürokratiekosten in Höhe von ca. 450 000 Euro. Darüber hinaus entsteht den Unternehmen, die sich für den Einbau eines Fahrzeuggerätes für die automatisierte Mauterhebung entscheiden, ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 21 Mio. Euro (250 Euro pro Einbau).



Drucksache 392/13

... Änderung der Lkw-Maut-Verordnung



Drucksache 857/10

... Die Lkw-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. November 2008 (BGBl. I S. 2226) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



Drucksache 162/06

... "Damit die Plakettenausgabe auch für ausländische Fahrzeuge möglich ist, sind auch für diese Fahrzeuge Regelungen vorzusehen. So können für die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe bei Fahrzeugen, die unter die Mautregelung fallen, die in der Lkw-Maut-Verordnung nach den §§ 8 und 9 vorgesehenen Nachweise vorgelegt werden. Bei Fahrzeugen, für die kein Nachweis über die Einhaltung einer bestimmten Abgasrichtlinie vorgelegt werden kann, wird vermutet dass die Fahrzeuge am Tage der erstmaligen Zulassung zum Verkehr die zu der Zeit geltende EG-Abgasrichtlinie eingehalten haben. Diese Richtlinie ist maßgebend für die Zuordnung zu der entsprechenden Schadstoffgruppe.



Drucksache 552/05

... ) für die Durchführung von Abgasuntersuchungen zugelassenen Stellen. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischem Zulassungskennzeichen. Die Zuordnung eines Kraftfahrzeuges zu einer Schadstoffklasse und Emissionsgruppe wird durch die im Kraftfahrzeugbrief und -schein eingetragene emissionsbezogene Schlüsselnummer und für Emissionsgruppe B zusätzlich durch Herstellerbescheinigung nachgewiesen. Bei Vorlage von Herstellerbescheinigungen dürfen nur die Kfz-Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen die Plakettenausgabe vornehmen. Für Kraftfahrzeuge, die unter die Regelungen des Mautgesetzes fallen, kann die Zuordnung zu einer Emissionsgruppe durch Nachweise nach § 8 und § 9 der Lkw-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 10.03) nachgewiesen werden.



Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.