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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lebendgeborenen"


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Drucksache 32/12 (Beschluss)

... Die Erhebungsmerkmale "Körpergewicht und Körperlänge" sind wichtige Indikatoren für die Beschreibung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und der Leistungsfähigkeit der Medizin, insbesondere im Zusammenhang mit der Frühgeburtlichkeit. Die Angabe zu Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht ist im Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder enthalten. Bei einer Streichung der Merkmale sind negative Auswirkungen auf die Gesundheits- und Sozialberichterstattung absehbar. Die Merkmale müssen aus wissenschaftlichmedizinischer Sicht weiterhin im Standesamt erhoben werden. Datenerhebungen nichthoheitlicher Akteure im Gesundheitswesen können diese Aufgabe nicht ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,

4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/1/12

... Die Erhebungsmerkmale "Körpergewicht und Körperlänge" sind wichtige Indikatoren für die Beschreibung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und der Leistungsfähigkeit der Medizin, insbesondere im Zusammenhang mit der Frühgeburtlichkeit. Die Angabe zu Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht ist im Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder enthalten. Bei einer Streichung der Merkmale sind negative Auswirkungen auf die Gesundheits- und Sozialberichterstattung absehbar. Die Merkmale müssen aus wissenschaftlichmedizinischer Sicht weiterhin im Standesamt erhoben werden. Datenerhebungen nichthoheitlicher Akteure im Gesundheitswesen können diese Aufgabe nicht ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 894/04

... Kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, werden von der Zuschlagspflicht ausgenommen. Diese - generalisierende - Begünstigung auch von solchen heutigen Rentnern, die keine Kinder erzogen haben, ist vor dem Hintergrund der generativen Entwicklung im System der Sozialversicherung gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht führte hierzu in seinem Urteil (aa0, Seite 266) aus, dass "die Benachteiligung der beitragspflichtigen Versicherten mit Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der Sozialen Pflegeversicherung, die jeweils der Generation der Beitragszahler angehören", vom Gesetzgeber solange habe vernachlässigt werden können, "wie eine deutliche Mehrheit der Versicherten Erziehungsleistungen erbracht hat." "Der Gesetzgeber kann unter solchen Umständen von seinem Recht zur Generalisierung Gebrauch machen und von einer die Erziehungsleistung berücksichtigenden Differenzierung der Beiträge absehen." Weiterhin führte das Bundesverfassungsgericht aus, in Deutschland sei "seit Mitte der sechziger Jahre die Zahl der Lebendgeborenen je Frau von 2,49 in rascher Folge auf mittlerweile 1,3 gesunken".

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Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


Drucksache 263/20 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.