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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers"


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Drucksache 472/1/11

... (3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers zulassen, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/1/11




1. Zur Verordnung insgesamt*

§ 1
Mitteilungspflicht

§ 2
Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

§ 3
Übermittlungen der zuständigen Behörden

§ 4
Nicht mehr anzuwendende Vorschriften

§ 5
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen

Anlage 2
(zu § 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 3
(zu § 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 1) Im Rahmen der Mitteilung von Untersuchungsergebnissen der Lebensmittel-und Futtermittelunternehmen sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Anlage 5
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Im Rahmen der Übermittlung amtlicher Untersuchungsergebnisse sind mindestens die in der nachfolgenden Tabelle als Pflichtfelder markierten Angaben zu machen. Die übrigen Angaben können zusätzlich gemacht werden.

2. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2*


 
 
 


Drucksache 472/11 (Beschluss)

... (3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers zulassen, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/11 (Beschluss)




Anlage
Neufassung der Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung - MitÜbermitV)

§ 1
Mitteilungspflicht

§ 2
Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

§ 3
Übermittlungen der zuständigen Behörden

§ 4
Nicht mehr anzuwendende Vorschriften

§ 5
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen

Anlage 2
(zu § 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 3
(zu § 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 1)

Anlage 5
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)


 
 
 


Drucksache 283/1/05

... Die Kontaktstelle hat nur eine Funktion in der Weiterleitung der Meldungen an bzw. vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Unterrichtung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers ist in der Verordnung (EG) Nr.178/2002 festgelegt. Diese Information muss durch die zuständigen Behörden und nicht durch eine Kontaktstelle erfolgen. Dies liegt in der Verantwortung der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/1/05




Der federführende Agrarausschuss A und der Gesundheitsausschuss G

1. Zu § 2 Nr. 7 - neu -

2. Zu § 6

3. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 5

4. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6

6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 7 - neu -

4 Folgeänderung:

7. Zu § 7 Abs. 7 Satz 2 und § 8 Abs. 5 Satz 2

8. Zu § 9 Abs. 4

9. Zu § 9 Abs. 4


 
 
 


Drucksache 283/05

... (2) „Sitzland“ ist das Land, in dem der Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer (Hersteller oder erstmaliger Inverkehrbringer in Deutschland) seinen Sitz hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/05




A. Problem und Ziel

B. Kosten, Preiswirkung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Teil 1
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Behörden

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Erreichbarkeit der zuständigen Behörden

Teil 2
Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission

§ 5
Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel

§ 6
Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel

§ 7
Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln

§ 8
Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln

§ 9
Erstellung und Übermittlung einer Meldung

§ 10
Bearbeitung der Meldung durch das Bundesamt

§ 11
Weiterleitung der Meldung durch das Bundesamt

Teil 3
Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland

§ 12
Bearbeitung und Weitergabe der Meldungen durch das Bundesamt

Teil 4
Regelungen für Meldungen zu Futtermitteln gemäß Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

§ 13
Meldungen gemäß Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 712/05

... ist das Land, in dem der Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer (Hersteller oder erstmaliger Inverkehrbringer in Deutschland) seinen Sitz hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Anwendungsbereich Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift soll

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Erreichbarkeit der zuständigen Behörden

§ 5
Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel

§ 6
Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel

§ 7
Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln

§ 8
Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln

§ 9
Erstellung und Übermittlung einer Meldung

§ 10
Bearbeitung der Meldung durch das Bundesamt

§ 11
Weiterleitung der Meldung durch das Bundesamt

§ 12
Bearbeitung und Weitergabe der Meldungen durch das Bundesamt

§ 13
Meldungen gemäß Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

§ 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 283/05 (Beschluss)

... Die Kontaktstelle hat nur eine Funktion in der Weiterleitung der Meldungen an bzw. vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Unterrichtung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers ist in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgelegt. Diese Information muss durch die zuständigen Behörden und nicht durch eine Kontaktstelle erfolgen. Dies liegt in der Verantwortung der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/05 (Beschluss)




Änderungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS

1. Zu § 2 Nr. 7 - neu -

2. Zu § 6

3. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 5

4. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6

6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 7 - neu -

4 Folgeänderung:

7. Zu § 7 Abs. 7 Satz 2 und § 8 Abs. 5 Satz 2

8. Zu § 9 Abs. 4

9. Zu § 9 Abs. 4

10. Zu § 12 Abs. 3


 
 
 


Suchbeispiele: