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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Liberalisierungsbefugnis"


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Drucksache 128/04 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die insbesondere in den Artikeln 16, 19 und 37 des Richtlinienvorschlags enthaltenen Regelungen über das Herkunftslandprinzip von der Regelungskompetenz der Gemeinschaft nach Artikel 47 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 55 EGV nicht gedeckt sind, weil sie über eine Koordinierung der nationalen Bestimmungen hinausgehen. Sie führen zu einer weitest gehenden Verdrängung der Vorschriften des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, zu Gunsten der Vorschriften des Herkunftsstaats. Zugleich beschränken sie die Möglichkeit der Behörden des erstgenannten Staates, auf dessen Hoheitsgebiet gegen einen in einem anderen Staat niedergelassenen Dienstleister vorzugehen. Hierfür bietet der EG-Vertrag keine Rechtsgrundlage. Insbesondere kann auch die Liberalisierungsbefugnis des Artikels 52 EGV nicht herangezogen werden, weil sie nur bereichsspezifische Regelungen hinsichtlich "einer bestimmten" Dienstleistung, nicht aber fach- und berufsfeldübergreifende Regelungen zulässt.



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