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"Luftreinhalte- und Aktionsplänen"
Drucksache 162/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... Die Verwendung des Zeichens bei Smogalarm war auf wenige Tage beschränkt, an denen tatsächlich sehr hohe, z.T. sichtbare Luftbelastungen herrschten. In den aktuellen Luftreinhalte- und Aktionsplänen sind dagegen teilweise dauerhafte Fahrverbote, z.B. in Form einer Umweltzone, vorgesehen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 - neu - und Anhang 3 - neu - ... BImSchV *
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 der ... BImSchV
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - und Anhang 1 der ... BImSchV **
4. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe g und h, Nr. 3 Buchstabe j
5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO
6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO
7. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 514/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
... Die Emissionserklärung soll im Wesentlichen nur noch als Grundlage für die Beurteilung der Luftqualität zur Aufstellung und Durchführung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen dienen.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der 11. BImSchV
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c - neu - Anhang zur 11. BImSchV
Drucksache 162/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... Die Verwendung des Zeichens bei Smogalarm war auf wenige Tage beschränkt, an denen tatsächlich sehr hohe, z.T. sichtbare Luftbelastungen herrschten. In den aktuellen Luftreinhalte- und Aktionsplänen sind dagegen teilweise dauerhafte Fahrverbote, z.B. in Form einer Umweltzone, vorgesehen.
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO
6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO
8. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 514/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
... Die Emissionserklärung soll im Wesentlichen nur noch als Grundlage für die Beurteilung der Luftqualität zur Aufstellung und Durchführung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen dienen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Satz 1 der 11. BImSchV
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c - neu - Anhang zur 11. BImSchV
Drucksache 746/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Thematische Strategie zur Luftreinhaltung KOM (2005) 446 endg.; Ratsdok. 12735/05
... Erkenntnisse, die die Länder in der Zwischenzeit bei der Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen gewonnen haben, zeigen deutlich, dass eine Einhaltung der seit 1. Januar 2005 geltenden Feinstaubgrenzwerte ohne zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene sehr schwierig ist.
Drucksache 552/05
Verordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ... BImSchV )
... Da es bei den Fahrbeschränkungen im Rahmen der Umsetzung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen im Gegensatz zum früheren Ozongesetz, wonach die gesamte Fläche eines Bundeslandes unter die Verkehrsbeschränkungen fallen konnte, um erheblich kleinräumigere Begrenzungen geht (z.B. einzelne Straßenzüge), sind besondere Regelungen für die Erteilung der Plaketten an ausländische Kraftfahrzeughalter nicht vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Verordnung
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen
1 Schadstoffklassen
1.1 Schadstoffklasse 1:
1.2 Schadstoffklasse 2:
1.3 Schadstoffklasse 3:
1.4 Schadstoffklasse 4:
1.5 Schadstoffklasse 5:
1.6 Schadstoffklasse 0:
1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.
2. Emissionsgruppen
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ausgabe der Plaketten
§ 5 In-Kraft-Treten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nr. 1
Zu. 1.1
Zu 1.2
Zu 1.3
Zu 1.4
Zu Nr. 1
zu Nr. 1
zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 552/05 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV )
... Da es bei den Fahrbeschränkungen im Rahmen der Umsetzung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen im Gegensatz zum früheren Ozongesetz, wonach die gesamte Fläche eines Landes unter die Verkehrsbeschränkungen fallen konnte, um erheblich kleinräumigere Begrenzungen geht (z.B. einzelne Straßenzüge), sind besondere Regelungen für die Erteilung der Plaketten an ausländische Kraftfahrzeughalter nicht vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
1.1 Schadstoffgruppe 1:
1.2 Schadstoffgruppe 2:
1.3 Schadstoffgruppe 3:
1.4 Schadstoffgruppe 4:
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ausgabe der Plaketten
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 552/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 31 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ... BImSchV ) - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Da es bei den Fahrbeschränkungen im Rahmen der Umsetzung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen im Gegensatz zum früheren Ozongesetz, wonach die gesamte Fläche eines Landes unter die Verkehrsbeschränkungen fallen konnte, um erheblich kleinräumigere Begrenzungen geht (z.B. einzelne Straßenzüge), sind besondere Regelungen für die Erteilung der Plaketten an ausländische Kraftfahrzeughalter nicht vorgesehen.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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