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35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Luftreinhalteplänen"


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Drucksache 216/18

... So sind Emissionen in solchen Gebieten und Ballungsräumen zu mindern, in denen zu hohe Schadstoffbelastungen der Luft vorliegen und / oder die erheblich zur Luftverschmutzung in anderen Gebieten und Ballungsräumen (auch in Nachbarländern) beitragen. Vor diesem Hintergrund soll das nationale Luftreinhalteprogramm zur erfolgreichen Umsetzung von Luftreinhalteplänen gemäß § 27 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 575/2/18

... Angesichts jüngster Gerichtsentscheidungen in Nordrhein-Westfalen, nach denen in die Fortschreibung von Luftreinhalteplänen nicht nur für bestimmte Dieselfahrzeuge, sondern auch für Benziner schlechterer Schadstoffklassen Fahrverbote aufgenommen werden sollen, sollte die im Gesetzentwurf vorgenommene Einschränkung auf Verbote des Kraftfahrzeugverkehrs für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor entfallen. Sie ist zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels einer Ermessenslenkung der planaufstellenden Behörde, bei geringfügigen Überschreitungen des Grenzwerts für Stickstoffdioxid unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zunächst andere weniger eingreifende Maßnahmen in den Plan aufzunehmen, auch nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/2/18




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 422/17

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass Bund, Länder und Gemeinden bereits zahlreiche Maßnahmen geprüft und ergriffen haben, um die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Luftreinhalteplanung zu bewirken. Dennoch werden in über 40 Städten vor allem an viel befahrenen Straßen insbesondere die Stickstoffdioxid (NO2) Grenzwerte noch überschritten. Zur dauerhaften Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte müssen im Interesse des Gesundheitsschutzes ergänzend zu den in Luftreinhalteplänen auf lokaler und regionaler Ebene festzulegenden Maßnahmen zusätzliche, bundesweit wirkungsvolle Minderungsansätze ergriffen werden.



Drucksache 422/1/17

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass Bund, Länder und Gemeinden bereits zahlreiche Maßnahmen geprüft und ergriffen haben, um die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Luftreinhalteplanung zu bewirken. Dennoch werden in über 80 Städten vor allem an viel befahrenen Straßen insbesondere die Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte noch überschritten. Zur dauerhaften Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der NO2 Grenzwerte müssen im Interesse des Gesundheitsschutzes ergänzend zu den in Luftreinhalteplänen auf lokaler und regionaler Ebene festzulegenden Maßnahmen zusätzliche, bundesweit wirkungsvolle Minderungsansätze ergriffen werden.



Drucksache 364/16

... /EG Rechnung getragen. In der Verordnung werden hierzu unter anderem Regelungen zu den inhaltlichen Anforderungen an Jahresberichte zur Luftqualität, die der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen sind, angepasst und Anforderungen an die Inhalte von Luftreinhalteplänen ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 617/16

... Erhebliche Anstrengungen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen haben zu einer signifikanten Reduzierung der Partikel- und Stickstoffoxidemissionen geführt. Trotz der Verbesserung der Luftqualität werden aber noch nicht in allen Gebieten die die zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Grenzwerte eingehalten. Auch die von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid und die aktuellen Gerichtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen mehrere Bundesländer wegen der Fortschreibung von Luftreinhalteplänen zeigen zusätzlichen Handlungsbedarf auf europäischer, nationaler und kommunaler Ebene für eine weitere Verringerung der Partikel- und der Stickstoffoxidemissionen nochmals auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 422/16

... -Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erforderlich, um zukünftig die Anwendung umweltbezogener Bestimmungen durch Privatpersonen oder Behörden überprüfbar zu machen. Des Weiteren muss zur Umsetzung des Beschlusses V/9h der 5. Vertragsstaatenkonferenz im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 2 der UN ECE Aarhus-Konvention die Einschränkung der Rügebefugnis auf "Vorschriften, die dem Umweltschutz dienen", entfallen. Demgegenüber soll im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 3 der UN ECE Aarhus- Konvention an diesem die Rügebefugnis einschränkenden Kriterium festgehalten werden. Bedarf zur Änderung des deutschen Rechts ergibt sich mit Blick auf Artikel 9 Absatz 3 der UN ECE Aarhus-Konvention auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 5. September 2013 (7 C 21.12) zur umweltrechtlichen Verbandsklage bei Luftreinhalteplänen sowie aus dem Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vom 8. März 2011 im Fall Slowakischer Braunbär (Rechtssache C240/09).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 332/1/16

... "Die Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr, soweit Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 817/1/13

... 11. Der Bundesrat erkennt die Vorschläge der Kommission zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung durch den Europäischen Strukturund Investitionsfonds und das LIFE-Programm an. Das LIFE-Programm stellt jedoch für die Durchführung von Luftreinhaltemaßnahmen kein geeignetes Instrument dar, da investive Maßnahmen ausgeschlossen sind und die bürokratischen Hürden für die [für die Maßnahmenumsetzung] zuständigen Kommunen sehr hoch sind. Das mit beträchtlichen Mitteln ausgestattete LIFE-Programm geht mit der Förderung von "Plänen und Programmen und Umweltrecht" an den aktuellen Erfordernissen - der Minderung von verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen als Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen - vorbei. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass das LIFE-Programm auch zur Umsetzung von Maßnahmen aus Luftreinhalteplänen eingesetzt werden kann und der Zugang zu diesen Fördermöglichkeiten vereinfacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/13




Zur Vorlage insgesamt

Zu weiteren Aspekten der Vorlage


 
 
 


Drucksache 817/13 (Beschluss)

... 8. Er erkennt die Vorschläge der Kommission zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung durch den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und das LIFE-Programm an. Das LIFE-Programm stellt jedoch für die Durchführung von Luftreinhaltemaßnahmen kein geeignetes Instrument dar, da investive Maßnahmen ausgeschlossen sind und die bürokratischen Hürden für die für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Kommunen sehr hoch sind. Das mit beträchtlichen Mitteln ausgestattete LIFE-Programm geht mit der Förderung von "Plänen und Programmen und Umweltrecht" an den aktuellen Erfordernissen - der Minderung von verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen als Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen - vorbei. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass das LIFE-Programm auch zur Umsetzung von Maßnahmen aus Luftreinhalteplänen eingesetzt werden kann und der Zugang zu diesen Fördermöglichkeiten vereinfacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/13 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Typprüfung und zur Einführung von Anreizsystemen

Zu weiteren Aspekten der Vorlage


 
 
 


Drucksache 819/1/13

... 8. Der Bundesrat unterstützt die in dem NERC-Richtlinienvorschlag enthaltene Festlegung einer nationalen Verpflichtung für die Reduktion der Emission der kleineren PM2,5-Feinstaubpartikel [(gesundheitlich besonders bedenkliche Feinstaubpartikel)] im Zeitraum bis 2030 und die dabei geforderte Priorisierung von Maßnahmen zur Minderung der besonders gesundheits- und klimaschädlichen Rußpartikel bei der Erstellung und Umsetzung des dafür erforderlichen nationalen Luftreinhalteprogramms. Der Bundesrat unterstreicht in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der im Vorschlag für die NERC-Richtlinie geforderten engen Verknüpfung zwischen den lokalen Luftreinhalteplänen und dem nationalen Luftreinhalteprogramm, um mit dem nationalen Programm die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in städtischen Ballungsräumen nach 2020 zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/13




Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 819/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat unterstützt die in dem NEC-Richtlinienvorschlag enthaltene Festlegung einer nationalen Verpflichtung für die Reduktion der Emission der kleineren PM2,5-Feinstaubpartikel (gesundheitlich besonders bedenkliche Feinstaubpartikel) im Zeitraum bis 2030 und die dabei geforderte Priorisierung von Maßnahmen zur Minderung der besonders gesundheits- und klimaschädlichen Rußpartikel bei der Erstellung und Umsetzung des dafür erforderlichen nationalen Luftreinhalteprogramms. Er unterstreicht in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der im Vorschlag für die NEC-Richtlinie geforderten engen Verknüpfung zwischen den lokalen Luftreinhalteplänen und dem nationalen Luftreinhalteprogramm, um mit dem nationalen Programm die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in städtischen Ballungsräumen nach 2020 zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 745/12 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Anforderungen der EU-Immissionsgesetzgebung zu den EU-Emissionsvorschriften passen, um die ambitionierten Immissionsbegrenzungen der Luftqualitätsrichtlinie erreichen zu können. Dies gilt auch für den Schutz der Ökosysteme: Hier sollten die Maßnahmen an der Quelle im Vordergrund stehen und nicht die Festlegung von Immissionsgrenzwerten. Wie die bisherigen Erfahrungen der Luftreinhalteplanung zeigen, ist der Handlungsspielraum auf regionaler und lokaler Ebene beschränkt, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Anspruchsvolle, realistische und einhaltbare Immissionsstandards können nur mit einer integrierten und systematischen Minderungsstrategie erfüllt werden, die alle maßgeblichen Quellen erfasst; d.h. Maßnahmen, wie sie in Luftreinhalteplänen von örtlichen Stellen verfügt werden können, sind ohne flankierende Maßnahmen auf EU-Ebene in der Regel nicht ausreichend, die Einhaltung der Immissionsstandards herbeizuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Anforderungen der EU-Immissionsgesetzgebung zu den EU-Emissionsvorschriften passen, um die ambitionierten Immissionsbegrenzungen der Luftqualitätsrichtlinie erreichen zu können. Dies gilt auch für den Schutz der Ökosysteme: Hier sollten die Maßnahmen an der Quelle im Vordergrund stehen und nicht die Festlegung von Immissionsgrenzwerten. Wie die bisherigen Erfahrungen der Luftreinhalteplanung zeigen, ist der Handlungsspielraum auf regionaler und lokaler Ebene beschränkt, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Anspruchsvolle, realistische und einhaltbare Immissionsstandards können nur mit einer integrierten und systematischen Minderungsstrategie erfüllt werden, die alle maßgeblichen Quellen erfasst; d.h. Maßnahmen, wie sie in Luftreinhalteplänen von örtlichen Stellen verfügt werden können, sind ohne flankierende Maßnahmen auf EU-Ebene in der Regel nicht ausreichend, die Einhaltung der Immissionsstandards herbeizuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 117/10 (Beschluss)

... In Ländern, in denen die Kommunen für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig sind, wurde in der Folge die Inanspruchnahme einer Fristverlängerung/Ausnahme nach Artikel 22 Absatz 1 und 2 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10 (Beschluss)




A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 14 Satz 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 22

3. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 37

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu -

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 8 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3

11. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1

12. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1, § 24 Absatz 1 Satz 2, § 25 Absatz 2

13. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1

15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3

16. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 1, Absatz 8

17. Zu Artikel 1 § 31, § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3

18. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt A nach der Tabelle Satz 4

19. Zu Artikel 1 Anlage 3 Abschnitt C einleitender Satz

20. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt A Nummer 1 Fußnote 1 Satz 2 und Fußnote 2 Satz 2

21. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt B

22. Zu Artikel 1 Anlage 6 Abschnitt B Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2

23. Zu Artikel 1 Anlage 11 Abschnitt B Fußnote 2

24. Zu Artikel 1 Anlage 13 Nummer 8

25. Zu Artikel 1 Anlage 18 Abschnitt D

B Entschließung

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zur Ermittlung der Emissionsmengen von Ammoniak


 
 
 


Drucksache 117/1/10

... In Ländern, in denen die Kommunen für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig sind, wurde in der Folge die Inanspruchnahme einer Fristverlängerung/

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/1/10




1. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 14 Satz 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 22

3. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 37

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu -

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 8 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3

11. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1

12. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1, § 24 Absatz 1 Satz 2, § 25 Absatz 2

13. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1

15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

18. Zu Artikel 1 § 31, § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3

19. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt A nach der Tabelle Satz 4

20. Zu Artikel 1 Anlage 3 Abschnitt C einleitender Satz

21. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt A Nummer 1 Fußnote 1 Satz 2 und Fußnote 2 Satz 2

22. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt B

23. Zu Artikel 1 Anlage 6 Abschnitt B Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Anlage 11 Abschnitt B Fußnote 2

25. Zu Artikel 1 Anlage 13 Nummer 8

26. Zu Artikel 1 Anlage 18 Abschnitt D

28. Zur Verordnung allgemein

29. Zur Ermittlung der Emissionsmengen von Ammoniak


 
 
 


Drucksache 5/10

... – Luftreinhaltepläne bei Überschreitung von Zielwerten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und die Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

IX. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 117/10

... /EG umgesetzt. Diese beinhalten die Information der Öffentlichkeit, den Wegfall von Aktionsplänen bei Grenzwertüberschreitungen sowie die Pflicht zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen bei der Überschreitung des PM2,5-Feinstaub-Zielwertes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV

Artikel 1
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Immissionswerte

§ 2
Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid

§ 3
Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

§ 4
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)

§ 5
Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)

§ 6
Immissionsgrenzwert für Blei

§ 7
Immissionsgrenzwert für Benzol

§ 8
Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

§ 9
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon

§ 10
Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

§ 11
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

§ 12
Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 13
Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 14
Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 15
Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition

§ 16
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 17
Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten

§ 18
Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten

§ 19
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten

§ 20
Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

§ 21
Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 22
Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind

§ 23
Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

§ 24
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

§ 25
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Teil 5
Pläne

§ 27
Luftreinhaltepläne

§ 28
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

§ 29
Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

§ 30
Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31
Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon

§ 32
Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

§ 33
Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen

§ 34
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

§ 35
Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 36
Zugänglichkeit der Normen

Anlage 1
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten

Anlage 2
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 3
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anlage 4
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 5
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

1. Diffuse Quellen

2. Punktquellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden

C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden

Anlage 6
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Neue Messeinrichtungen

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anlage 7
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anlage 8
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anlage 9
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden

Anlage 10
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 11
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Immissionsgrenzwerte

Anlage 12
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Immissionsgrenzwert

Anlage 13
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)

Anlage 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)

Anlage 15
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 16
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)

A. Großräumige Standortkriterien

B. Kleinräumige Standortkriterien

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

a Diffuse Quellen

b Punktquellen

Anlage 17
(Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

A. Datenqualitätsziele

B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

D. Standardbedingungen

Anlage 18
(Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren

A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten der Wirtschaft

b. Bürokratiekosten der Verwaltung

c. Bürokratiekosten für private Haushalte

V. Befristung

V. Änderung der geltenden Rechtslage

B Einzelbegründungen

Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Teil 2
Immissionswerte

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 5
Pläne

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

Zu § 36

Zu den Anlagen

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Anlage 13

Zu Anlage 14

Zu Anlage 15

Zu Anlage 16

Zu Anlage 17

Zu Anlage 18

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 246/1/06

... " einen in jährlichen Stufen abnehmenden Wert, um den der Immissionsgrenzwert innerhalb der in den §§ 3, 5 und 6 festgesetzten Fristen überschritten werden darf, ohne die Erstellung von Luftreinhalteplänen zu bedingen;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 1 Nr. 5

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 5 Satz 1 und 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 8

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 3

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 einleitender Satz

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt I

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt II Satz 1 und 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt III Satz 1 und 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 514/06 (Beschluss)

... erlauben weiterhin die Erstellung eines qualitativ ausreichenden Emissionskatasters. Dies ist zur Unterstützung von zielgerichteten Entscheidungen im Bereich der Luftreinhaltung und zur Erstellung von Luftreinhalteplänen erforderlich. Zukünftige Berichterstattungen zu Schadstofffrachten und Emittenten außerhalb des demnächst verbindlichen PRTR an den Bund und die Europäische Gemeinschaft sind so weiterhin gewährleistet. Bei Wegfall der Emissionserklärung müssten Einzelabfragen beim Anlagenbetreiber an deren Stelle treten, was für die Industrie eine größere Belastung bedeuten würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte

1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der 11. BImSchV

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c - neu - Anhang zur 11. BImSchV


 
 
 


Drucksache 514/1/06

... erlauben weiterhin die Erstellung eines qualitativ ausreichenden Emissionskatasters. Dies ist zur Unterstützung von zielgerichteten Entscheidungen im Bereich der Luftreinhaltung und zur Erstellung von Luftreinhalteplänen erforderlich. Zukünftige Berichterstattungen zu Schadstofffrachten und Emittenten außerhalb des demnächst verbindlichen PRTR an den Bund und die Europäische Gemeinschaft sind so weiterhin gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Satz 1 der 11. BImSchV

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c - neu - Anhang zur 11. BImSchV


 
 
 


Drucksache 551/1/06

... "(5a) Bei der Aufstellung oder Änderung von Luftreinhalteplänen nach Absatz 1 ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Aufstellung oder Änderung eines Luftreinhalteplanes sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren sind in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder im Internet öffentlich bekannt zu machen. Der Entwurf des neuen oder geänderten Luftreinhalteplanes ist einen Monat zugänglich zu machen; bis zwei Wochen nach Ablauf der Monatsfrist kann zu dem Entwurf schriftlich Stellung genommen werden; der Zeitpunkt des Fristablaufs und die Adresse, an die die Stellungnahme zu richten ist, sind bei der Bekanntmachung nach Satz 2 mitzuteilen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden von der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Der aufgestellte Plan ist in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder im Internet öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung sind das überplante Gebiet und eine Übersicht über die wesentlichen Maßnahmen darzustellen. Eine Ausfertigung des Plans, einschließlich einer Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens und der Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht, wird zwei Wochen zugänglich gemacht. Dieser Absatz findet keine Anwendung, wenn es sich bei dem Luftreinhalteplan nach Absatz 1 um einen Plan handelt, für den nach dem Gesetz über die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 und 13 § 3c Satz 6 und § 14b Abs. 4 Satz 4 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 1 Satz 4 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 1 BImSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG , Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG , Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV , Artikel 4 Nr. 3 § 6 Abs. 2 Satz 1 AtVfV

7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 19 UVPG

8. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 10 Abs. 7 BImSchG

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

12. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a BImSchG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a Satz 2 und 5 BImSchG

14. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV

15. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. BImSchV

16. Zu Artikel 3 Nr. 6 Buchstabe a und b § 11a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV

17. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 - neu - der 9. BImSchV

18. Zu Artikel 6 § 1a Abs. 4 Satz 3 und 4 DüngeMG

19. Zu Artikel 7 § 41 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7, § 86 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 FlurbG

20. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 1 KrW-/AbfG

21. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 2 KrW-/AbfG

22. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 3 KrW-/AbfG

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 5 und 6 - neu - KrW-/AbfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 246/06 (Beschluss)

... " einen in jährlichen Stufen abnehmenden Wert, um den der Immissionsgrenzwert innerhalb der in den §§ 3, 5 und 6 festgesetzten Fristen überschritten werden darf, ohne die Erstellung von Luftreinhalteplänen zu bedingen;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 1 Nr. 5

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 5 Satz 1 und 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 8

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 3

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 einleitender Satz

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt I

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt II Satz 1 und 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt III Satz 1 und 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 162/2/06

... durch Einfügen von Vorschriften über die Anforderungen an Partikelminderungssysteme für Diesel-Kfz - das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium eine Protokollerklärung abgegeben. Darin wurde zugesagt, dass im Januar 2006 ein erster Entwurf für die Vorschriften für Partikelminderungssysteme für Nutzfahrzeuge und die Ergänzung der zur Beschlussfassung anstehenden Vorschriften für PKW für sog. EURO-1-Fahrzeuge vorgelegt würde. Dieser Entwurf ging einigen Ländern auf Arbeitsebene zu. Die formelle Länderanhörung steht jedoch aus. Eine Terminierung für das Bundesratsverfahren ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ihrer Zusage nachzukommen. Der Zeitdruck ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass die diesjährigen Messergebnisse für den Luftschadstoff Feinstaub bereits im ersten Quartal 2006 in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte verzeichnen. Maßnahmen der Länder, die an der Feinstaubquelle Verkehr ansetzen, sind ohne vollständiges rechtliches Instrumentarium erschwert. Gerade für vergleichsweise alte Fahrzeuge ist mit Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Luftreinhalteplänen zu rechnen. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen muss für die Halter solcher Fahrzeuge klar sein, ob und unter welchen Bedingungen für sie eine Nachrüstung ihres Fahrzeugs in Betracht kommt. Die Vorschriften für Nutzfahrzeuge sind dringlich damit der gewerbliche Verkehrssektor sich entsprechend einstellen kann. Nicht zuletzt braucht die Automobilindustrie Klarheit, in welche Richtung die einschlägige Produktion gehen muss.



Drucksache 144/05

... vorzulegen, mit der die Kriterien und die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung festgelegt und die Voraussetzungen für eine pragmatische Umsetzung von Benutzervorteilen in den Luftreinhalteplänen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist ein flächendeckendes Verkehrszeichen in Anlehnung an das Verkehrszeichen 270



Drucksache 52/1/05

... Lärmminderungs- und Luftreinhaltepläne setzen keinen Rahmen für spätere Zulassungsentscheidungen, da diese Vorschriften keine selbstständigen Rechtsgrundlagen für Maßnahmen enthalten. Allenfalls das in anderen Rechtsgrundlagen enthaltene Ermessen kann eingeschränkt werden. Die auch nur konditional vorgesehene Erstreckung der SUP auf Lärmminderungs- und Luftreinhaltepläne ist deshalb abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG

8. a In Artikel 1 Nr. 11 ist § 14o Abs. 2 zu streichen.

9.b Artikel 2 Nr. 5 ist wie folgt zu ändern:

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG


 
 
 


Drucksache 52/05 (Beschluss)

... Lärmminderungs- und Luftreinhaltepläne setzen keinen Rahmen für spätere Zulassungsentscheidungen, da diese Vorschriften keine selbstständigen Rechtsgrundlagen für Maßnahmen enthalten. Allenfalls das in anderen Rechtsgrundlagen enthaltene Ermessen kann eingeschränkt werden. Die auch nur konditional vorgesehene Erstreckung der SUP auf Lärmminderungs- und Luftreinhaltepläne ist deshalb abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/05 (Beschluss)




Anlage

1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG

4 Folgeänderungen:

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 2 UVPG und Artikel 2 Nr. 5 § 36 Abs. 7 Satz 3 WHG

4 Folgeänderung:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG

4 Folgeänderung:

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG

4 Folgeänderungen:

11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG

4 Folgeänderungen:

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG

4 Folgeänderung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG

4 Folgeänderung:

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG


 
 
 


Drucksache 610/04

... Weiterhin ergeben sich Synergie- und Einspareffekte, wenn bei entsprechender Konzeption ein Lärmminderungsplan auch im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung weiter verwendet werden kann. Die akustischen Berechnungen können zudem in der Bauleitplanung Verwendung finden. Die Aufstellung eines Lärmminderungsplans verursacht in diesen Fällen nicht nur Kosten, sondern führt auch zu Einsparungen an anderer Stelle. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Erstellung von Luftreinhalteplänen, da zum Teil ähnliche Eingangsdaten wie für die Berechnung von Strategischen Lärmkarten benötigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 47l
Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie

3. Umsetzungsbedarf

4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht

5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG

IV. Erweiterung des § 32 BImSchG

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie

3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 471
Gemeinsame Aufstellungsverfahren

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 954/03 (Beschluss)

... und Emissionsberichten ist, eine Beurteilungsgrundlage relevanter Emittenten zu schaffen. Damit kann eine Datengrundlage zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen und für den Emissionshandel gegeben werden. Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 954/03 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV)

2 Änderungen

1. Zu § 1

2. Zu § 1

3. Zu § 1 Satz 2 - neu -Dem § 1 ist folgender Satz anzufügen:

4. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 - neu -

5. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 1

6. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 3

7. Zu § 3 Abs. 2

8. Zu § 3 Abs. 4 Satz 1 und 3 § 3 Abs. 4 ist wie folgt zu ändern:

9. Zu § 3 Abs. 4 Satz 2

10. Zu § 3 Abs. 4 Satz 2

11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 3

12. Zu § 4 Abs. 4

13. Zu § 4 Abs. 4

14. Zu Anhang 2 Spalte Inhalt der Emissionserklärung Zeile Betreiber, Werk/Betrieb, Anlagen und Anlageteile und Nebeneinrichtungen AN Fußnote 1 - neu -

15. Zu Anhang 2 Spalte Inhalt der Emissionserklärung Zeile Quellen

16. Zu Anhang 2 Spalte Erläuterung Zeile Quellen,

17. Zu Anhang 2 Spalte Erläuterung Zeile Emissionen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 551/06 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.