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42 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Luftreinhalteplanes"


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Drucksache 5/10

... Satz 1 gilt entsprechend, soweit eine Rechtsverordnung nach § 48a Absatz 1 zur Einhaltung von Zielwerten die Aufstellung eines Luftreinhalteplans regelt. Die Maßnahmen eines Luftreinhalteplans müssen geeignet sein, den Zeitraum einer Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten.

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Drucksache 5/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und die Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

IX. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 551/1/06

... "(5a) Bei der Aufstellung oder Änderung von Luftreinhalteplänen nach Absatz 1 ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Aufstellung oder Änderung eines Luftreinhalteplanes sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren sind in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder im Internet öffentlich bekannt zu machen. Der Entwurf des neuen oder geänderten Luftreinhalteplanes ist einen Monat zugänglich zu machen; bis zwei Wochen nach Ablauf der Monatsfrist kann zu dem Entwurf schriftlich Stellung genommen werden; der Zeitpunkt des Fristablaufs und die Adresse, an die die Stellungnahme zu richten ist, sind bei der Bekanntmachung nach Satz 2 mitzuteilen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden von der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Der aufgestellte Plan ist in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder im Internet öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung sind das überplante Gebiet und eine Übersicht über die wesentlichen Maßnahmen darzustellen. Eine Ausfertigung des Plans, einschließlich einer Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens und der Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht, wird zwei Wochen zugänglich gemacht. Dieser Absatz findet keine Anwendung, wenn es sich bei dem Luftreinhalteplan nach Absatz 1 um einen Plan handelt, für den nach dem Gesetz über die

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Drucksache 551/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 und 13 § 3c Satz 6 und § 14b Abs. 4 Satz 4 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 1 Satz 4 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 1 BImSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG , Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG , Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV , Artikel 4 Nr. 3 § 6 Abs. 2 Satz 1 AtVfV

7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 19 UVPG

8. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 10 Abs. 7 BImSchG

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

12. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a BImSchG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a Satz 2 und 5 BImSchG

14. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV

15. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. BImSchV

16. Zu Artikel 3 Nr. 6 Buchstabe a und b § 11a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV

17. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 - neu - der 9. BImSchV

18. Zu Artikel 6 § 1a Abs. 4 Satz 3 und 4 DüngeMG

19. Zu Artikel 7 § 41 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7, § 86 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 FlurbG

20. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 1 KrW-/AbfG

21. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 2 KrW-/AbfG

22. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 3 KrW-/AbfG

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 5 und 6 - neu - KrW-/AbfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 551/06 PDF-Dokument



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