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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Luftsicherheitsassistent"


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Drucksache 576/19 (Beschluss)

... beliehene Personen, das heißt Personen, die als Luftsicherheitsassistent/in mit der Personenkontrolle an Flughäfen betraut werden sollen, werden durch die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten besondere Maßstäbe angelegt. Mitunter ist es aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und der geltenden Regelvermutung in § 7 Absatz 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 576/1/19

... beliehene Personen, das heißt Personen, die als Luftsicherheitsassistent/in mit der Personenkontrolle an Flughäfen betraut werden sollen, werden durch die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten besondere Maßstäbe angelegt. Mitunter ist es aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und der geltenden Regelvermutung in § 7 Absatz 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 32/08

... Durch die Verordnung entstehen Bund und Ländern Kosten. Das Luftfahrt-Bundesamt und die Luftsicherheitsbehörden der Länder lassen Ausbilder zu und stellen Befähigungszeugnisse aus. Sie nehmen Prüfungen für Luftsicherheitsassistenten und Luftsicherheitskontrollkräfte ab. Die Verordnung enthält dementsprechend Gebührentatbestände zur angestrebten Refinanzierung, die als Änderungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausbildungspersonal

§ 3
Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte

§ 4
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen

§ 5
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen

§ 6
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen

§ 7
Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten

§ 8
Schulungen für sonstiges Personal

§ 9
Lernerfolgskontrollen, Prüfungen

§ 10
Prüfungszweck

§ 11
Prüfungsausschuss

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen, Fristen

§ 13
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen

§ 14
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen

§ 15
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen

§ 16
Zulassung zur praktischen Prüfung

§ 17
Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 18
Täuschung, sonstige Verstöße

§ 19
Wiederholung der Prüfung

§ 20
Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen

§ 21
Musterlehrpläne und Formulare

§ 22
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

§ 4
Prüfungsgebühren

Artikel 3
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen


 
 
 


Drucksache 520/06

... Die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen im Sinne von Absatz 2 Nr. 3 erfolgt vor der Beleihung (z.B. als Luftsicherheitsassistent) oder der Beauftragung mit einer Tätigkeit, um zu verhindern, dass Personen eine Arbeit als Fluggastkontrollkraft aufnehmen und ggf. dabei Insiderwissen erwerben, ohne vorab auf ihre Zuverlässigkeit überprüft worden zu sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstiqe Kosten

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 520/06 (Beschluss)

... als Beliehene eingesetzt werden sollen, muss vor Aufnahme einer Ausbildung als Luftsicherheitsassistent erfolgen, um zu verhindern, dass diese Personen im Rahmen der Ausbildung umfangreiches Wissen über Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen erlangen, ohne vorab auf ihre Zuverlässigkeit überprüft worden zu sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/06 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 3 LuftSiZüV

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 - neu - LuftSiZüV

3. Zu § 3 Abs. 5 Satz 1 LuftSiZüV

4. Zu § 3 Abs. 5 Satz 4 - neu - LuftSiZüV

5. Zu § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - LuftSiZüV


 
 
 


Drucksache 520/1/06

... als Beliehene eingesetzt werden sollen, muss vor Aufnahme einer Ausbildung als Luftsicherheitsassistent erfolgen, um zu verhindern, dass diese Personen im Rahmen der Ausbildung umfangreiches Wissen über Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen erlangen, ohne vorab auf ihre Zuverlässigkeit überprüft worden zu sein.

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Drucksache 520/1/06




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 3 LuftSiZÜV

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 - neu - LuftSiZÜV

3. Zu § 3 Abs. 5 Satz 1 LuftSiZÜV

4. Zu § 3 Abs. 5 Satz 1 LuftSiZÜV

5. Zu § 3 Abs. 5 Satz 4 - neu - LuftSiZÜV

6. Zu § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - LuftSiZüV


 
 
 


Drucksache 414/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.