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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Markt- und Preisentwicklung"


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Drucksache 247/15 (Beschluss)

... 1. Der Einfluss der Weltmärkte auf die Markt- und Preisentwicklung in der EU hat zugenommen. Der Agrarpolitische Bericht zeigt für den Berichtszeitraum 2011 bis 2014 eine hohe Preisvolatilität auf. Vor allem der Milchmarkt bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Agrarpolitik. Um Marktverwerfungen rechtzeitig begegnen zu können, ist ein wirksames Sicherheitsnetz erforderlich. Notwendig sind flexible und schnell wirksame Instrumente. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich verstärkt für die Belange der Milchviehbetriebe einzusetzen. Die aktuelle Lage auf dem Milchmarkt, die viele milchviehhaltende Betriebe in ihrer Existenz bedroht, unterstreicht den Handlungsbedarf. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Milchviehhalter dauerhaft angemessene Einkommen erzielen können. Für den Milchmarkt sind auch künftig flexible und wirksame Kriseninstrumente auf EU-Ebene erforderlich. Aus Sicht des Bundesrates muss bei der Milchmarktbeobachtungsstelle ein Frühwarnsystem etabliert werden, welches die Marktsituation transparent, umfassend und zeitnah abbildet, damit erforderliche Krisenmaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Zusätzlich sind die Milchmarktinstrumente der Europäischen Union auszubauen und zu flexibilisieren. Insbesondere ist die Anhebung des Interventionspreises für Butter und Magermilchpulver auf ein angemessenes Niveau erforderlich. Zudem ist die private Lagerhaltung effizienter zu gestalten und "Mitnahmeeffekte" sind auszuschließen. Auch sollten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Mengenreduzierung geschaffen werden.



Drucksache 247/1/15

... a) Der Einfluss der Weltmärkte auf die Markt- und Preisentwicklung in der EU hat zugenommen. Der Agrarpolitische Bericht zeigt für den Berichtszeitraum 2011 bis 2014 eine hohe Preisvolatilität auf. Vor allem der Milchmarkt bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Agrarpolitik. Um Marktverwerfungen rechtzeitig begegnen zu können, ist ein wirksames Sicherheitsnetz erforderlich. Notwendig sind flexible und schnell wirksame Instrumente. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich verstärkt für die Belange der Milchviehbetriebe einzusetzen. Die aktuelle Lage auf dem Milchmarkt, die viele milchviehhaltende Betriebe in ihrer Existenz bedroht, unterstreicht den Handlungsbedarf. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Milchviehhalter dauerhaft angemessene Einkommen erzielen können. Für den Milchmarkt sind auch künftig flexible und wirksame Kriseninstrumente auf EU-Ebene erforderlich. Aus Sicht des Bundesrates muss bei der Milchmarktbeobachtungsstelle ein Frühwarnsystem etabliert werden, welches die Marktsituation transparent, umfassend und zeitnah abbildet, damit erforderliche Krisenmaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Zusätzlich sind die Milchmarktinstrumente der Europäischen Union auszubauen und zu flexibilisieren. Insbesondere ist die Anhebung des Interventionspreises für Butter und Magermilchpulver auf ein angemessenes Niveau erforderlich. Zudem ist die private Lagerhaltung effizienter zu gestalten und "Mitnahmeeffekte" sind auszuschließen. Auch sollten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Mengenreduzierung geschaffen werden.



Drucksache 695/08

... Derzeit ist nicht absehbar, wie viele der übrigen Anbieter von Postdienstleistungen die Voraussetzungen zur Erlangung der Umsatzsteuerfreiheit erfüllen werden. Hinsichtlich des gesamten Marktes für Postdienstleistungen ist über den Finanzplanungszeitraum die Markt- und Preisentwicklung, insbesondere der Umfang der elektronischen Substitution von herkömmlichen Postdienstleistungen nicht absehbar. Eine exakte Prognose der finanziellen Auswirkungen ist daher nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Sonstige Kosten

Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 388: Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 206/06

... das Bundesministerium der Finanzen unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Erstellung eines jährlichen Berichts an den Deutschen Bundestag, der die Markt- und Preisentwicklung von Biokraft- und Bioheizstoffen analysiert und im Falle einer Überförderung Vorschläge zu einer steuerlichen Anpassung unterbreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 92/05 (Beschluss)

... Die Preisgrenze, ab der das Bestätigungsverfahren erfolgen soll, sollte dynamisch festgesetzt werden. Die Regulierungsbehörde sollte - wie auch nach § 66d TKG-E - die Möglichkeit haben, den Wert der Markt- und Preisentwicklung anzupassen.



Drucksache 92/1/05

... Die Preisgrenze, ab der das Bestätigungsverfahren erfolgen soll, sollte dynamisch festgesetzt werden. Die Regulierungsbehörde sollte - wie auch nach § 66d TKG-E - die Möglichkeit haben, den Wert der Markt- und Preisentwicklung anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/1/05




2 A

§ 47b
Zwingende Vorschriften

§ 66g
Entstehung des Entgeltanspruchs

2 B


 
 
 


Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.