[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

457 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktzugang"


⇒ Schnellwahl ⇒

0490/20
0088/20
0097/20
0501/20
0661/19
0007/19B
0177/19B
0572/19
0149/19
0668/19
0528/19
0411/19
0034/1/18
0617/18
0468/18
0127/18
0034/18B
0312/18
0067/18
0072/18
0224/18
0380/18
0063/18B
0063/1/18
0667/17
0666/17
0441/17B
0649/17B
0649/1/17
0441/1/17
0771/17B
0443/1/17
0680/1/17
0443/17B
0680/17B
0487/17
0098/17
0179/17
0352/17
0387/17
0725/17
0649/17
0098/17B
0654/1/17
0601/1/16
0603/16
0116/16
0797/16B
0143/16B
0290/16
0266/1/16
0316/16
0013/16
0143/1/16
0797/1/16
0311/16
0046/16
0026/16B
0612/1/16
0301/16
0741/16
0026/2/16
0205/16
0612/16B
0741/16B
0044/1/16
0044/16B
0446/15
0298/15B
0022/15
0509/15
0016/15
0204/15
0063/15
0500/15
0298/15
0058/15
0046/15
0447/15
0071/15
0642/1/14
0383/14
0183/14
0383/14B
0249/14B
0295/14
0392/14B
0295/14B
0642/14B
0392/1/14
0642/2/14
0084/14
0312/14
0018/1/14
0183/14B
0018/14B
0249/1/14
0097/13
0207/13
0344/1/13
0173/13B
0418/13
0756/13B
0182/13
0636/1/13
0439/13B
0028/13
0636/13B
0182/1/13
0321/13
0410/13B
0410/1/13
0433/13
0126/13B
0515/13
0182/13B
0262/1/13
0060/13
0063/1/13
0756/13
0185/13
0063/13B
0464/13
0173/13
0208/1/13
0439/1/13
0464/1/13
0173/1/13
0031/13
0063/13
0344/13B
0262/13B
0464/13B
0363/12
0621/12
0369/12
0223/12
0372/12
0081/12
0581/12
0015/12B
0016/12
0618/12
0434/12
0692/12
0162/12
0165/12
0610/12
0077/12
0015/1/12
0413/1/12
0413/12B
0038/12
0329/12
0739/1/11
0114/1/11
0520/1/11
0347/1/11
0631/11
0378/11
0114/11
0347/11B
0744/4/11
0370/11
0650/11
0650/2/11
0720/11
0114/11B
0232/11
0831/11
0179/11
0347/11
0037/11
0739/11B
0874/11
0185/11
0462/11
0520/11B
0832/11
0661/10
0616/10
0306/10
0443/10B
0737/10
0482/10
0738/10
0309/1/10
0312/10
0693/10B
0782/10
0518/1/10
0188/10
0518/10B
0693/1/10
0694/10
0698/10
0231/10
0260/10
0235/10
0443/1/10
0091/10
0056/10
0309/10B
0264/10
0309/10
0449/10
0113/10
0422/09
0070/09
0417/09
0441/09
0770/09
0228/09
0004/1/09
0441/09B
0429/09
0173/09
0231/09
0132/09
0846/09
0232/09
0311/09
0441/1/09
0318/09
0794/09
0339/09
0226/09
0313/09
0272/09
0670/09
0004/09B
0338/09
0309/09
0171/09
0172/09
0818/09
0758/09
0233/09
0289/09
0522/09
0735/09
0420/09
0103/09
0824/09
0183/08
0686/08
0960/08
0917/08
0026/1/08
0486/08B
0047/08
0775/08
0351/08
0777/08
0400/08B
0235/08
0914/08
0452/1/08
0687/08
0097/08
0961/1/08
0134/08
0806/08
0378/08
0091/08
0732/08
0961/08B
0486/1/08
0486/08
0818/08
0192/08
0883/08
0383/08
0605/08
0498/08
0029/1/08
0026/08
0090/08
0400/1/08
0311/08
0827/08
0452/08B
0384/08
0029/08B
0105/08
0026/08B
0798/08
0840/08
0511/08
0470/08
0195/08
0804/08
0396/08
0109/07
0952/07
0224/1/07
0378/07
0261/07
0762/1/07
0789/07
0312/07B
0259/07
0066/07
0256/07
0247/07
0762/07
0461/07
0492/07
0712/07
0792/07B
0306/07
0818/07
0865/07
0863/07
0380/1/07
0612/07
0414/07B
0120/07
0150/07B
0380/07B
0800/1/07
0312/1/07
0150/07
0682/07
0447/07
0716/07
0061/07
0404/07
0792/1/07
0380/07
0478/07
0679/07
0800/07B
0919/07
0792/07
0414/1/07
0415/1/07
0922/07
0762/07B
0224/07B
0415/07B
0262/07
0621/06
0505/06
0096/06
0308/06
0597/06
0460/06
0324/06
0460/06B
0375/06
0619/06
0145/06
0588/06
0138/06
0083/06
0261/06
0128/06
0801/06
0207/06
0302/06
0486/06
0731/06
0358/06
0485/06
0606/05
0037/1/05
0931/05
0870/05
0870/05B
0710/05
0184/05
0250/05
0763/05
0932/05
0364/05
0911/05
0870/1/05
0806/05
0037/05B
0213/05
0555/05
0761/05
0663/05
0670/05
0287/05B
0287/05
0595/05
0699/1/05
0568/05
0914/05
0679/05
0020/05
0423/05
0699/05B
0270/05
0576/05
0538/05
0107/05
0846/05
0095/05
0287/1/05
0607/05
0802/1/04
0727/1/04
0883/04
0802/04B
0622/04
0727/04B
0128/04B
0566/04
0487/1/04
0967/04
Drucksache 490/20

... Ohne die Verordnung würden für die Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien die erleichterten Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang entfallen. Demnach könnte nicht mehr grundsätzlich jede Beschäftigung ausgeübt werden. Zudem müsste dann für den Arbeitsmarktzugang in der Regel die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses nachgewiesen werden. Durch die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Arbeitsmarkt soll - befristet - erreicht werden, dass die betroffenen Staatsangehörigen grundsätzlich jede Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden Qualifikation ohne das Durchlaufen eines Anerkennungsverfahrens fortsetzen oder aufnehmen können.



Drucksache 88/20

... Die neu eingeführte Nummer 5 setzt Artikel 8a Absatz 5 Unterabsatz 3 AbfRRL um. Hiernach sollen Hersteller, die keine Niederlassung im Geltungsbereich des KrWG haben, einen Bevollmächtigten bestellen, der die Pflichten des Herstellers wahrnimmt. Dadurch wird zum einen den Betroffenen eine einfache Möglichkeit des Marktzugangs eröffnet und zum anderen ein effektiver behördlicher Vollzug der jeweils auf die Verordnungsermächtigung gestützten Verordnungen zur Wahrnehmung der Produktverantwortung gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 97/20

... Was Handel und Investitionen anbelangt, so wird die Kommission weiterhin gegen ungerechtfertigte Beschränkungen für europäische Unternehmen in Drittländern - wie Datenlokalisierungsauflagen - angehen und ehrgeizige Ziele in Bezug auf Marktzugang, Achtung des geistigen Eigentums, Forschungs-, Entwicklungs- und Normungsprogramme verfolgen. Die laufenden Diskussionen über den Aufbau einer vertrauenswürdigen Datenallianz mit gleich gesinnten Partnern, die unsere Werte und hohen Standards teilen, könnten den Datenverkehr und den Pool verfügbarer hochwertiger Daten verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 501/20

... wird entfristet. Staatsangehörige aus den oben genannten Staaten des Westbalkans erhalten so weiterhin die Möglichkeit der legalen Migration durch einen erleichterten Arbeitsmarktzugang, unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation.



Drucksache 661/19

... a. In der EU sind externe Ratings lediglich bei dem sehr geringen Anteil der Unternehmen mit Kapitalmarktzugang verbreitet. Selbst große Mittelständer in Deutschland verfügen über kein Rating. Der "Entweder/Oder"-Ansatz nach Basel III final ist deshalb mit Blick auf die heimische Realwirtschaft nicht sachgerecht. Wie im heutigen System bedarf es aus Sicht des Bundesrats vielmehr einer hybriden Lösung, die beide Ansätze des Basel III final-Pakets kombiniert.



Drucksache 7/19 (Beschluss)

... schafft die Möglichkeit, in näher bestimmten Engpassberufen, auch außerhalb der Berufe in der Informations- und Kommunikationstechnologie, Ausländern/-innen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen einen Arbeitsmarktzugang zu gewähren.



Drucksache 177/19 (Beschluss)

... Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Zugangsvoraussetzungen zu ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen zu vereinheitlichen und mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang zu harmonisieren. Dies soll zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umsetzen. In der vorliegenden Form wird der Gesetzentwurf diesem Anspruch für die Gruppe der Gestatteten und Geduldeten unter anderem bezüglich der ausbildungsvorbereitenden Phase der Assistierten Ausbildung (AsA) nicht gerecht. Insbesondere für Gestattete mit guter Bleibeperspektive erfolgt durch den Gesetzentwurf eine deutliche Schlechterstellung, da ihnen der Zugang zwölf Monate länger als bisher verwehrt bleibt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb gerade für jene Personen die zügige und erfolgreiche Integration in Ausbildung und Beschäftigung erschwert wird, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aufenthaltserlaubnis erhalten werden.



Drucksache 572/19

... - §§ 3 und 4, die Regelungen für Führungskräfte bzw. leitende Angestellte und Spezialisten beinhalten: Die bisherigen §§ 3 und 4 enthalten für die Personengruppe der leitenden Angestellten verschiedene Regelungen. Diese werden vereinheitlicht. Zudem stellte sich in der Praxis die Frage, ob die im bisherigen § 3 geregelte Gruppe der Personengesellschafterinnen- und Gesellschafter den Selbständigen oder den abhängig Beschäftigten zuzuordnen ist. Hier wird durch Streichung der Regelung Rechtsklarheit geschaffen. Außerdem wird für alle Führungskräfte die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einheitlich eingeführt, um einer missbräuchlichen Nutzung der Arbeitsmarktzugangsregelung vorzubeugen.



Drucksache 149/19

... Ziel dieses Entwurfs ist es, den bereits zum Zeitpunkt des Brexit in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangehörigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung und bürokratischen Aufwand fortgesetzt werden können. Dies erfasst auch Arbeitsverhältnisse mit britischen Staatsangehörigen, die bislang aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Pendler oder in Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitsorten). Darüber hinaus soll es für einen Zeitraum bis Ende 2019 gleichermaßen ermöglicht werden, neu einreisende britische Staatsangehörige ohne ausländerbeschäftigungsrechtliche Hürden in Deutschland zu beschäftigen, zum Beispiel bei Versetzungen nach Deutschland. Danach soll für britische Staatsangehörige, die nicht vor dem Brexit in Deutschland lebten oder arbeiteten, bis Ende 2020 ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie für Staatsangehörige wichtiger Handelspartner (zum Beispiel der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas) gelten.



Drucksache 668/19

... (AbwV). Nach dem neuen Bauordnungsrecht werden für europäisch harmonisierte Bauprodukte keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) mehr durch das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt. Dies gilt auch für europäisch harmonisierte Kleinkläranlagen. Hintergrund hierfür ist, dass nach dem EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2014 zusätzliche Anforderungen an den Marktzugang und an die Verwendung von Bauprodukten, die von harmonisierten europäischen Normen erfasst werden und mit der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4706, BMU: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (BMU)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 528/19

... Ziel dieses Entwurfs ist es, den bereits zum Zeitpunkt des Brexit in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangehörigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung und bürokratischen Aufwand fortgesetzt werden können. Dies umfasst auch Arbeitsverhältnisse mit britischen Staatsangehörigen, die bislang nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Pendler oder in Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitsorten). Darüber hinaus soll es für einen Zeitraum von 14 Monaten gleichermaßen ermöglicht werden, neu einreisende britische Staatsangehörige ohne ausländerbeschäftigungsrechtliche Hürden in Deutschland zu beschäftigen (zum Beispiel bei Versetzungen nach Deutschland). Anschließend soll für britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit nicht in Deutschland lebten oder arbeiteten, für ein weiteres Jahr ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie für Staatsangehörige wichtiger Handelspartner (zum Beispiel der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas) gelten.



Drucksache 411/19

... Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die in erheblichem Maße an das Vereinigte Königreich gebunden sind, könnten infolge des Verlusts des einfachen Marktzugangs in Schwierigkeiten geraten oder mit schwierigeren Handelsbeziehungen konfrontiert sein. Dadurch könnten auch Arbeitsplätze verloren gehen. Durch die Einführung von Beihilferegelungen, die betroffenen Unternehmen helfen, die Veränderungen zu bewältigen, oder von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus könnten die Mitgliedstaaten versuchen, negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aufzufangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/19




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1

TITEL I Geltungsbereich und FÖRDERFÄHIGKEIT

Artikel 3a

Artikel 3b

TITEL II Verfahren

Kapitel I
Naturkatastrophen

Kapitel II
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Artikel 4a

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 4b

TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 34/1/18

... unterliegen. Die Kommission gibt in der Begründung an, durch diese verpflichtende einheitliche Bewertung Hindernisse und Verzerrungen beim Marktzugang neuer Gesundheitstechnologien abbauen zu wollen.



Drucksache 617/18

... Die EU unterstützt auch die weltweite Liberalisierung von Investitionen. Sie führt Investitionsverhandlungen mit Partnern, um Investoren auf beiden Seiten einen vorhersehbaren, langfristigen Marktzugang zu bieten und um die Investoren und ihre Investitionen zu schützen. Die EU hat u.a. mit Kanada, Singapur, Vietnam, Japan und China Investitionsverhandlungen aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 468/18

... § 14 wurde weitgehend unverändert aus dem TierZG 2006 übernommen. Durch die Regelung in § 14 soll der Marktzugang aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum entsprechend den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts gewährleistet werden. Damit sind sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Tierseuchenrecht (Richtlinie 88/407/EWG) genehmigte Besamungsstationen und Samendepots zur Abgabe von Samen berechtigt. Zudem werden Besamungsstationen erfasst, die auf dem Gebiet Deutschlands ihren Sitz haben und lediglich über eine Erlaubnis nach den Vorschriften des Tierzuchtgesetzes verfügen, mithin keine tierseuchenrechtliche Genehmigung innehaben. Dadurch soll es weiterhin möglich sein, allein nach dem Tierzuchtgesetz erlaubte Besamungsstationen zu betreiben, die vorwiegend aus reproduktionstechnischen Gründen Samen gewinnen oder deren Betrieb der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen dient. Ein Samendepot hingegen muss stets nach tierseuchenrechtlichen Gemeinschaftsregelungen zugelassen sein, da Bezug und Abgabe des Samens in der Regel auf eine Marktteilnahme abzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 127/18

... sind einige sehr restriktive Markzugangsanforderungen untersagt und andere dürfen nur dann gelten, wenn sie nicht diskriminierend, durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. In dieser Hinsicht sollen durch die Richtlinie zudem effiziente, objektive und nicht diskriminierende Verfahren für den Marktzugang innerhalb angemessener Fristen gewährleistet werden. Ähnliche Anforderungen sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union für Fälle vorgesehen, in denen die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 34/18 (Beschluss)

... unterliegen. Die Kommission gibt in der Begründung an, durch diese verpflichtende einheitliche Bewertung Hindernisse und Verzerrungen beim Marktzugang neuer Gesundheitstechnologien abbauen zu wollen.



Drucksache 312/18

... bedürfen Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz im Ausland, die keine organisierten Märkte oder multilateralen Handelssysteme im Sinne dieses Gesetzes sind, oder ihre Betreiber der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt, wenn sie Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland über ein elektronisches Handelssystem einen unmittelbaren Marktzugang gewähren."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

§ 3a
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung

§ 3b
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung

§ 3c
Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger

§ 22a
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 23a
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 24a
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt

Artikel 2
Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 65a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 338b
Geldmarktfonds

Artikel 10
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 11
Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Artikel 13
Folgeänderungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 67/18

... 1. Ab dem 2. Quartal 2018 wird die Kommission Kontakt zu allen betroffenen Interessenträgern aufnehmen, um die Vorteile einer Änderung der Verordnung über Ratingagenturen zu prüfen, die dazu führen soll, dass Ratingagenturen Nachhaltigkeitsfaktoren ausdrücklich so in ihre Bewertungen einfließen lassen müssen, dass der Marktzugang für kleinere Akteure erhalten bleibt. Die Kommissionsdienststellen werden zum 3. Quartal 2019 über die diesbezüglichen Fortschritte Bericht erstatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 72/18

... Zu diesen Hindernissen gehört die unterschiedliche nationale Durchsetzung dieser beiden Richtlinien, die es den Investmentfonds erschwert, die Vorteile der im Vertrag verankerten Freiheiten in vollem Umfang zu nutzen. Es werden einige Änderungen der geltenden Vorschriften vorgeschlagen, um dort, wo es erforderlich ist, für mehr Klarheit und eine stärkere Harmonisierung zu sorgen. Durch diese Änderungen sollen die schädlichen Auswirkungen der ermittelten Hindernisse beseitigt werden, die Verwaltern, die ihre Investmentfonds in einem anderen Mitgliedstaat anbieten möchten, indem sie grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder eine Zweigniederlassung in diesem anderen Mitgliedstaat gründen, den Marktzugang verwehren. Vorgeschlagen werden die Angleichung der für OGAW und für AIFM geltenden Vorschriften sowie neue Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1

2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU

Artikel 30a
Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM

Artikel 32a
Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 43a
Einrichtungen für Kleinanleger

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Bewertung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 224/18

... Es besteht das Risiko einer Marktfragmentierung, wenn die Mitgliedstaaten unkoordiniert Maßnahmen ergreifen, die sich in Inhalt, Umfang und Ausrichtung unterscheiden. Die derzeitigen Maßnahmen zielen auf verschiedene Kunststoffprodukte und verfolgen unterschiedliche Ansätze (z.B. das Verbot von Plastikwattestäbchen in Italien oder die Beschränkungen in Frankreich für die Vermarktung von Einwegkunststoffbechern und -tellern, die bestimmte Kriterien für die biologische Abbaubarkeit nicht erfüllen). Folgen könnten verschiedenste Beschränkungen des Marktzugangs zwischen den Mitgliedstaaten, Hindernisse für den freien Warenverkehr und ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Herstellern in den einzelnen Ländern sein. Dadurch bestünde die Gefahr, dass sich das Ziel, die Meeresabfälle zu verringern, weniger effizient erreichen lässt - mit weiterreichenden Auswirkungen auf EU- und internationaler Ebene. Aus diesem Grund wird ein harmonisierter Rechtsrahmen benötigt, mit dem gemeinsame Ziele und Maßnahmen auf EU-Ebene zur Vermeidung und Verringerung der Vermüllung der Meere festgelegt werden, damit sich die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf bestimmte Einwegkunststoffartikel und auf Fanggeräte mit Kunststoffanteil konzentrieren. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, richtet sich - auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertung - nach den jeweiligen Kunststoffartikeln, wobei der Mehrwert möglicher EU-Maßnahmen und die Komplementarität mit den Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 380/18

... es (Artikel 2) ergibt sie sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 6 und aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 4 GG (Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer), letzterer in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 des GG. Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Nur durch eine einheitliche Bundesgesetzgebung im Bereich des Arbeitsmarktzugangs von Asylbewerbern und Geduldeten wird einer Binnenwanderung der betroffenen Ausländer entgegengewirkt.



Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der "Brexit" negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung sowie die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland haben kann, insbesondere beim Marktzutritt innovativer Arzneimittel und Medizinprodukte und soweit bereits verkehrsfähige Arzneimittel und Medizinprodukte durch den "Brexit" ihre Marktzugangsbe-rechtigung verlieren und damit in Deutschland nicht mehr vertrieben werden können. Er spricht sich daher dafür aus, rechtliche Grundlagen für einen möglichst freien gegenseitigen Marktzutritt unter Fortgeltung der regulatorischen Anforderungen des EU-Acquis zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 63/1/18

... 25. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der "Brexit" negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung sowie die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland haben kann, insbesondere beim Marktzutritt innovativer Arzneimittel und Medizinprodukte und soweit bereits verkehrsfähige Arzneimittel und Medizinprodukte durch den "Brexit" ihre Marktzugangsberechtigung verlieren und damit in Deutschland nicht mehr vertrieben werden können. Er spricht sich daher dafür aus, rechtliche Grundlagen für einen möglichst freien gegenseitigen Marktzutritt unter Fortgeltung der regulatorischen Anforderungen des EU-Acquis zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 667/17

... - Erörterung von Durchsetzungsaspekten mit den Mitgliedstaaten und - Förderung von Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Marktzugangs für KMU und Subunternehmer (Empfehlung an Mitgliedstaaten und Kontakte mit den betreffenden Wirtschaftszweigen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 666/17

... Die am 26. April 2017 vorgestellte europäische Säule sozialer Rechte3 legt 20 Grundsätze und Rechte zur Unterstützung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme fest. Diese Grundsätze und Rechte sind in drei Kategorien unterteilt, die sämtlich für die Bereitstellung einer hochwertigen und nachhaltigen Berufsausbildung von Bedeutung sind: 1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2) faire Arbeitsbedingungen, 3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Der erste Grundsatz besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen erwerben und bewahren kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.



Drucksache 441/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Regelungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Bestimmungen zum Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wirksamer zu gestalten und einen einheitlicheren Vollzug sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Im Interesse einer umfassenden Rechtsdurchsetzung müssen die Vorgaben so gestaltet sein, dass sie sowohl von der betroffenen Wirtschaft als auch von den zuständigen Verwaltungsbehörden effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden können und zusätzliche Belastungen ohne einen erkennbaren, hinreichenden Nutzen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen verbindet der Bundesrat mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften folgende Forderungen:



Drucksache 649/17 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen sowohl hinsichtlich handelspolitischer Schutzinstrumente als auch verschiedener Aspekte des Marktzugangs (unter anderem auch der öffentliche Beschaffungsmarkt) für die Akzeptanz der Handelspolitik unverzichtbar ist. Die Schlussfolgerungen für auch künftige Handelsabkommen müssen neben den bestehenden Vereinbarungen (zum Beispiel bezüglich derzeitigen Zollkontingenten für landwirtschaftliche Produkte aus Neuseeland) die Auswirkungen des "Brexits" sowie das Gleichgewicht zwischen den Interessen der handelspolitischen Partner im Blick haben. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich für faire Wettbewerbsbedingungen in den für Deutschland relevanten Branchen wie der Landwirtschaft oder der energieintensiven Industrien mit teilweise sensiblen Produkten einzusetzen.



Drucksache 649/1/17

... 28. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen sowohl hinsichtlich handelspolitischer Schutzinstrumente als auch verschiedener Aspekte des Marktzugangs (unter anderem auch der öffentliche Beschaffungsmarkt) für die Akzeptanz der Handelspolitik unverzichtbar ist. Die Schlussfolgerungen für auch künftige Handelsabkommen müssen neben den bestehenden Vereinbarungen (zum Beispiel bezüglich derzeitigen Zollkontingenten für landwirtschaftliche Produkte aus Neuseeland) die Auswirkungen des "Brexits" sowie das Gleichgewicht zwischen den Interessen der handelspolitischen Partner im Blick haben. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich für faire Wettbewerbsbedingungen in den für Deutschland relevanten Branchen wie der Landwirtschaft oder der energieintensiven Industrien mit teilweise sensiblen Produkten einzusetzen.



Drucksache 441/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Regelungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Bestimmungen zum Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wirksamer zu gestalten und einen einheitlicheren Vollzug sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Im Interesse einer umfassenden Rechtsdurchsetzung müssen die Vorgaben so gestaltet sein, dass sie sowohl von der betroffenen Wirtschaft als auch von den zuständigen Verwaltungsbehörden effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden können und zusätzliche Belastungen ohne einen erkennbaren, hinreichenden Nutzen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen verbindet der Bundesrat mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften folgende Forderungen:



Drucksache 771/17 (Beschluss)

... Die Artikel 7 und 8 sollten ersatzlos entfallen. Die Marktüberwachung dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz und sorgt für gleiche Marktzugangsbedingungen und einen fairen Wettbewerb. Die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden müssen ihrer Tätigkeit unabhängig und unvoreingenommen nachgehen können. Bei den angedachten Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Marktüberwachungsbehörde und Wirtschaftsakteur erklärt sich die Behörde bereit, den Wirtschaftsakteur in Bezug auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union zu beraten und zu unterstützen. Dies kann neben einem erheblichen Mehraufwand seitens der Behörde im Fall einer von dritter Seite vermuteten Nichtkonformität zu In-teressenskonflikten führen, wohingegen die Vorteile einer solchen Vereinbarung als gering eingeschätzt werden. Den Marktüberwachungsbehörden könnte zudem vorgeworfen werden, ihre eigenen Beratungsergebnisse zu überwachen. Für vergleichbare Beratungstätigkeiten stehen den Wirtschaftsakteuren Wirtschaftsverbände bzw. privatwirtschaftliche Dienstleister zur Verfügung. Die Aufgabe von Unternehmen oder Organisationen, die Unternehmen vertreten, besteht im Grundsatz in der Wahrnehmung der jeweiligen Unternehmensinteressen. Bei einer aktiven und direkten Beteiligung an behördlichen Marktüberwachungstätigkeiten besteht die Gefahr eines Konflikts mit der unabhängigen, unparteiischen und unvoreingenommenen Aufgabenerfüllung der Marktüberwachungsbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zu Begriffsbestimmungen

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung

Zu Kontrollsystemen

Zu Sanktionsregelungen

Zum Anhang

Zur Übersetzung von Dokumenten


 
 
 


Drucksache 443/1/17

... 12. - dass die Kommission mit Regelungen zur lokalen Mobilitätsplanung in die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden eingreifen will und - dass die geplanten Änderungen zum Berufs- und Marktzugang eine massive Erhöhung des Verwaltungsaufwandes mit sich bringen (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juli 2017, BR-Drucksache 441/17(B)).



Drucksache 680/1/17

... 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die EU mit verbindlichen Sicherheitsanforderungen nicht allein stünde. Die Kommission selbst hat in ihrer Mitteilung "Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen" (BR-Drucksache 654/17) darauf hingewiesen, dass in einer Reihe von Drittstaaten bereits verbindliche Cybersicherheitsanforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen darüber entscheiden, ob Waren und Dienstleistungen aus der EU dort einen Marktzugang erhalten.



Drucksache 443/17 (Beschluss)

... - dass die geplanten Änderungen zum Berufs- und Marktzugang eine massive Erhöhung des Verwaltungsaufwandes mit sich bringen (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juli 2017, BR-Drucksache 441/17(B)).



Drucksache 680/17 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die EU mit verbindlichen Sicherheitsanforderungen nicht allein stünde. Die Kommission selbst hat in ihrer Mitteilung "Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen" (BR-Drucksache 654/17) darauf hingewiesen, dass in einer Reihe von Drittstaaten bereits verbindliche Cybersicherheitsanforderungen in wichtigen Wirtschaftszweigen darüber entscheiden, ob Waren und Dienstleistungen aus der EU dort einen Marktzugang erhalten.



Drucksache 487/17

... Damit wird europäischem Recht Rechnung getragen und der Marktzugang gewährleistet. Es handelt sich um eine Sonderregelung für die Kassensicherheit im gewerblichen Bereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

§ 1
Elektronische Aufzeichnungssysteme

§ 2
Protokollierung von digitalen Grundaufzeichnungen

§ 3
Speicherung der Grundaufzeichnungen

§ 4
Einheitliche digitale Schnittstelle

§ 5
Anforderungen an die technische Sicherungseinrichtung

§ 6
Anforderungen an den Beleg

§ 7
Zertifizierung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4163, BMF: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 98/17

... - Kontroll- und Untersagungsmöglichkeiten sollten am Grundsatz der Reziprozität festgemacht werden, das heißt wenn ausländische Direktinvestoren aus Herkunftsländern stammen, die keinen oder nur einen sehr stark eingeschränkten Marktzugang gewähren, sollten deren Investitionen in Europa auch strengeren Vorgaben unterfallen.



Drucksache 179/17

... Durch die Regelung wird den Ländern in Anlehnung an die Regelung für sichere Herkunftsstaaten (Absatz 1a) die Möglichkeit eingeräumt, für Asylbewerber ohne Bleibeperspektive eine längere Wohnverpflichtung als die in Absatz 1 vorgesehenen sechs Monate vorzusehen. Damit soll insbesondere vermieden werden können, dass eine anstehende Aufenthaltsbeendigung durch einen nach dem Ende der Wohnverpflichtung erforderlichen Wohnortwechsel des Ausländers unnötig erschwert wird. In welcher Form die Länder die Regelung treffen, richtet sich nach Landes-(Verfassungs-)Recht. Dabei werden die Länder unter anderem auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern zu berücksichtigen haben. Absatz 1b geht ebenso wie Absatz 1a in ihrem Regelungsbereich als lex specialis der Regelung in § 49 Absatz 1 des Asylgesetzes, nach der die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, zu beenden ist, wenn eine Abschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung kurzfristig nicht möglich ist, insoweit vor. Im Übrigen bleiben die Regelungen der §§ 48 bis 50 des Asylgesetzes unberührt, was in Satz 2 klargestellt wird. Satz 3 betont dabei ausdrücklich, dass, wenn das Bundesamt nicht oder nicht kurzfristig entscheiden kann, ob ein Asylantrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, die Person aus der Aufnahmeeinrichtung zu entlassen ist.



Drucksache 352/17

... In diesem Zusammenhang soll die europäische Säule sozialer Rechte neue und wirksamere Rechte für Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Die 20 in der Säule festgeschriebenen Grundsätze und Rechte sind in drei Kategorien unterteilt: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion. Der Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung des in den EU-Verträgen verankerten Versprechens einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Die Grundsätze und Rechte gelten für alle, müssen aber nicht über einen einzigen schablonenhaften Ansatz umgesetzt werden: In der Säule wird den vielfältigen Gegebenheiten und den unterschiedlichen verfügbaren Mitteln zum Erreichen dieser gemeinsamen Ziele Rechnung getragen.



Drucksache 387/17

... Eine stärker integrierte und proaktivere europäische Wirtschaftsdiplomatie würde auch bessere Ergebnisse für unsere Bürgerinnen und Bürger erzielen. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten durch eine bessere Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen und Instrumente Wachstum und Beschäftigung in Europa fördern und für eine effizientere Vertretung unserer wirtschaftlichen Interessen außerhalb der EU sorgen. Je nach Land könnten zu diesen EU-Interessen die Sicherung der makroökonomischen Stabilität, die Förderung der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Reformen oder die Beseitigung von Hindernissen für den Marktzugang gehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 725/17

... /EG über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme, der Überarbeitung von Rechtsvorschriften über den Marktzugang und über die Arbeitsbedingungen im Güterkraftverkehrssektor sowie weiteren Schritten für den Aufbau einer kooperativen, vernetzten, automatisierten Mobilität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 649/17

... Um neue Märkte zu erschließen, verfolgt die Europäische Kommission eine umfassende Verhandlungsagenda auf multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene, die einen gegenseitigen Marktzugang sicherstellen soll. Grundlage für unsere Handelsbeziehungen in der Welt sind die multilateralen Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Im Vorfeld der für Dezember angesetzten Ministerkonferenz in Buenos Aires geht die EU bei der Neugestaltung der Verhandlungsagenda der WTO voran in dem Bestreben, die Regeln des Welthandels zu modernisieren und das Primat der WTO bei der Aufstellung von Regeln wiederherzustellen, insbesondere angesichts des zunehmenden Protektionismus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/17




1. Einleitung

2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL

Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten

Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht

Wahrung des Regelungsrechts

Eingehen neuer Partnerschaften

3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT

4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 98/17 (Beschluss)

... - Kontroll- und Untersagungsmöglichkeiten sollten am Grundsatz der Reziprozität festgemacht werden, das heißt wenn ausländische Direktinvestoren aus Herkunftsländern stammen, die keinen oder nur einen sehr stark eingeschränkten Marktzugang gewähren, sollten deren Investitionen in Europa auch strengeren Vorgaben unterfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern


 
 
 


Drucksache 654/1/17

... Es erschließt sich letzthin nicht, warum die Kommission sich nicht auf die Schaffung effektiver IT-sicherheitsrelevanter Marktzugangsregelungen konzentriert und stattdessen eine EU-Cybersicherheitsindustrie fördern möchte.



Drucksache 601/1/16

... Dieses Urteil führt unter anderem zukünftig zu einem unterschiedlichen Marktzugang und einer unterschiedlichen Preisgestaltung für ausländische Versandapotheken und inländische Apotheken. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die mit diesem Urteil verbundenen Fragen - auch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - umfassend zu prüfen und geeignete Lösungen vorzuschlagen, die verfassungs- und europarechtlich zulässig sind und die Interessen der Patientinnen und Patienten an einer flächendeckenden, zeitnahen Arzneimittelversorgung ebenso berücksichtigen wie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 603/16

... Im Hinblick auf die Berufs- und Marktzugangsvoraussetzungen zum gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr unterliegen somit nunmehr die EWR-Staaten den gleichen Regelungen wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 116/16

... - Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, auch Entwicklung von Kompetenzen und lebenslanges Lernen sowie aktive Unterstützung der Beschäftigung zwecks Erhöhung der Beschäftigungschancen, Erleichterung des Übergangs in einen anderen Erwerbsstatus und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. - Faire Arbeitsbedingungen zur Herstellung eines ausgewogenen und verlässlichen Verhältnisses zwischen Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer/-innen und der Arbeitgeber sowie zwischen Flexibilitäts- und Sicherheitselementen zwecks Erleichterung der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Aufnahme einer Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen sowie zwecks Förderung des sozialen Dialogs.



Drucksache 797/16 (Beschluss)

... Die Registrierung von Verpackungen und die Vergabe einer Registrierungsnummer sind Voraussetzungen für den Marktzugang der Hersteller. Zuständig hierfür ist nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 die Zentrale Stelle. Der Widerruf dieser Voraussetzung für den Marktzugang ist ein stark in die Rechtspositionen des Herstellers eingreifendes, aber sehr wirkungsvolles Vollzugsinstrument. Es sollte bei schwerwiegenden Verletzungen der Systembeteiligungspflicht möglich sein, den Marktzugang zu unterbinden, auch um zu verhindern, dass wettbewerbsverzerrende, rechtswidrige Handlungsweisen ohne ausreichende Gegenmaßnahmen bleiben. Jedoch rechtfertigen nur schwerwiegende Verstöße einen Widerruf der Registrierung. Die vorgeschlagene Regelung entspricht inhaltlich und hinsichtlich der Formulierung der entsprechenden, bereits seit 2005 bestehenden Regelung im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

3. Zu Artikel 1 § 12 VerpackG

§ 12
Ausnahmen

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

12. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

13. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

14. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 143/16 (Beschluss)

... ) über einen Marktzugang entsprechender Düngeprodukte mit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Anhängen

Zu Anhang I Teil II PFC 3


 
 
 


Drucksache 290/16

... 2. Verweigerung des Marktzugangs oder einseitige Änderung der Bedingungen für den Marktzugang, einschließlich des Zugangs zu grundlegenden Unternehmensdaten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/16




1. Einleitung

2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft

3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN

4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt

5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU

i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste

ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen

iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness

- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position

- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds

iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 266/1/16

... Um eine Zuwanderung aus asylfremden Motiven weiter einzudämmen, sollte abgelehnten Asylbewerbern, aber auch illegal eingereisten Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, die kein Asylgesuch gestellt haben, ein Arbeitsmarktzugang generell nicht ermöglicht werden. Vielmehr sollten diese auf die Möglichkeit der legalen Einreise verwiesen werden. Mit der nun vorgesehen Öffnung der Regelung für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, die vor dem 31. August 2015 ein oder gar kein Asylgesuch gestellt haben, würde aber im Gegenteil wieder ein Anreiz für eine Zuwanderung aus asylfremden Motiven für Illegale geschaffen werden.



Drucksache 316/16

... Der EQR umfasst auf Lernergebnissen basierende Qualifikationen, die auf formalen Bildungswegen der allgemeinen oder beruflichen Bildung erworben wurden (z.B. Abschluss der Sekundarstufe II) . Gleichzeitig ermöglicht der auf Lernergebnissen basierende Ansatz des EQR den Erwerb von Qualifikationen auf der Grundlage von Lernergebnissen, die in nichtformalen oder informellen Lernumgebungen erzielt wurden, was in der Erwachsenenbildung meistens der Fall ist. Die meisten Mitgliedstaaten haben ihre Qualifikationen der Sekundarstufe II dem EQR-Niveau 4 zugeordnet; diese Bildungsstufe entwickelt sich stets mehr zu einer Schwelle hin zu einem besseren Arbeitsmarktzugang und Weiterbildungsangeboten. Die Beschäftigungsquote der Personen, die dieses Niveau nicht erreicht haben, liegt 25 Prozentpunkte unter der Quote der Personen, die einen entsprechenden Abschluss erworben haben; die Zahl der Arbeitsplätze für Menschen ohne Sekundarstufe-II-Abschluss ist stark rückläufig; und sogar als wenig kompetenzintensiv eingestufte Arbeitsplätze werden künftig ein höheres Kompetenzniveau erfordern.



Drucksache 13/16

... Die Kommission fordert die europäischen Normungsorganisationen auf, sich weiterhin gemeinsam für die Förderung internationaler und europäischer Normen in den Teilen der Welt einzusetzen, in denen die europäische Industrie von gestärkten Beziehungen im Normenbereich und einem leichteren Marktzugang profitieren kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 143/1/16

... ) über einen Marktzugang entsprechender Düngeprodukte mit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Anhängen

Zu Anhang I Teil II PFC 3

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 797/1/16

... Die Registrierung von Verpackungen und die Vergabe einer Registrierungsnummer sind Voraussetzungen für den Marktzugang der Hersteller. Zuständig hierfür ist nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 die Zentrale Stelle. Der Widerruf dieser Voraussetzung für den Marktzugang ist ein stark in die Rechtspositionen des Herstellers eingreifendes, aber sehr wirkungsvolles Vollzugsinstrument. Es sollte bei schwerwiegenden Verletzungen der Systembeteiligungspflicht möglich sein, den Marktzugang zu unterbinden, auch um zu verhindern, dass wettbewerbsverzerrende, rechtswidrige Handlungsweisen ohne ausreichende Gegenmaßnahmen bleiben. Jedoch rechtfertigen nur schwerwiegende Verstöße einen Widerruf der Registrierung. Die vorgeschlagene Regelung entspricht inhaltlich und hinsichtlich der Formulierung der entsprechenden, bereits seit 2005 bestehenden Regelung im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote

Abstimmung Kommunen/Systeme

Zentrale Stelle

Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

Papier, Pappe und Kartonage PPK

2 Hinweispflicht

2 Pfandregelungen

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

Zu Artikel 1

§ 12
Ausnahmen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG

14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 311/16

... 2.1. Marktzugangsanforderungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 46/16

... Wenn Drittstaaten einzelne inländische Unternehmen durch Steuervergünstigungen, Verwaltungspraktiken oder Steuervorbescheide unterstützen, kann dies den Marktzugang für exportierende Unternehmen aus der EU einschränken, da sie gegenüber den geförderten lokalen Unternehmen benachteiligt werden. Solche potenziell wettbewerbsverzerrenden Praktiken fallen nur teilweise unter die WTO-Regeln. EU-Abkommen mit Drittländern könnten einen weiteren Beitrag zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/16




1. Einleitung

2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln

2.1 Mehr Steuertransparenz

2.2 Fairer Steuerwettbewerb

3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern

3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich

3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen

4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung

4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen

5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern

5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen

5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern

5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten

6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH

7. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

Anhang 1
STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH

1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen

1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

2. FAIRER STEUERWETTBEWERB

3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD

4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS

Anhang 2
AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 26/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtbranche ebenso wie die Nachhaltigkeit der gesamten Wertschöpfung im europäischen Luftverkehr auch in Zukunft erhalten und stärken zu wollen. Dazu gehört es im Besonderen, den Marktzugang zu Drittländern und damit Investitionsmöglichkeiten zu fördern.



Drucksache 612/1/16

... 11. Im Einzelnen lehnt der Bundesrat eine undifferenzierte Festlegung von Frequenzzuteilungen für die Dauer von jeweils mindestens 25 Jahren gemäß Artikel 49 Absatz 2 ab. Es ist für den Bundesrat nicht erkennbar, auf welcher Grundlage bzw. nach welcher Prüfung der Auswirkungen auf Marktzugang, Wettbewerb, Innovationsanreize und künftige technische Entwicklungen eine derart pauschale Festlegung gerechtfertigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/1/16




2 Grundsätzliches

2 Ziele

Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen

2 Frequenzpolitik

2 Zugangsregulierung

2 GEREK

Regulierung für Over-The-Top-Player OTT

2 Universaldienste

2 Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 301/16

... Rechtsvorschriften, welche die Marktzugangsbedingungen in Dienstleistungsbranchen berühren, einführen oder überarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017

1. Einleitung

2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

2.1. IKT-Normung

2.2. Normung von Dienstleistungen

2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen

3. Internationale Zusammenarbeit

4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

5. NÄCHSTER ZYKLUS


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.