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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mietrechtsreformgesetz"


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Drucksache 469/19

... Schon seit mehreren Jahren wird daher immer wieder die Änderung der Gesetzeslage in diesem Punkt gefordert. Bereits in einer vom Mietgerichtstag im Jahr 2011 herausgegebenen Schrift mit dem Titel "10 Jahre Mietrechtsreformgesetz - Eine Bilanz -" hatten sich allein neun Aufsätze mit dem Thema der Schriftform bei längerfristigen Mietverträgen beschäftigt. Dabei bedauerten mehrere Autoren, dass der Gesetzgeber im Zuge der Mietrechtsreform im Jahr 2001 die Chance verpasst habe, auch den Inhalt des § 550 BGB zu ändern. Bis heute ist diese Diskussion auch keineswegs verstummt. Vielmehr ist sie insbesondere aufgrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2017 und 2018 wieder aufgelebt. Auch auf dem Mietgerichtstag im Jahr 2018 war die Schriftformklausel Thema eines Arbeitskreises, in dem der Richter am Bundesgerichtshof Peter Günter in seinem Impulsvortrag3 erneut dringend eine Reform durch den Gesetzgeber anmahnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

G. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

1. Ersatzlose Streichung des § 550 BGB und Einführung einer Haftung des Veräußerers

2. Streichung des § 550 BGB und Einführung eines öffentlichen Registers

3. Streichung der Geltung des § 550 BGB für den Bereich des Gewerbemietrechts

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 469/19 (Beschluss)

... Schon seit mehreren Jahren wird daher immer wieder die Änderung der Gesetzeslage in diesem Punkt gefordert. Bereits in einer vom Mietgerichtstag im Jahr 2011 herausgegebenen Schrift mit dem Titel "10 Jahre Mietrechtsreformgesetz - Eine Bilanz -" hatten sich allein neun Aufsätze mit dem Thema der Schriftform bei längerfristigen Mietverträgen beschäftigt. Dabei bedauerten mehrere Autoren, dass der Gesetzgeber im Zuge der Mietrechtsreform im Jahr 2001 die Chance verpasst habe, auch den Inhalt des § 550 BGB zu ändern. Bis heute ist diese Diskussion auch keineswegs verstummt. Vielmehr ist sie insbesondere aufgrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2017 und 2018 wieder aufgelebt. Auch auf dem Mietgerichtstag im Jahr 2018 war die Schriftformklausel Thema eines Arbeitskreises, in dem der Richter am Bundesgerichtshof Peter Günter in seinem Impulsvortrag3 erneut dringend eine Reform durch den Gesetzgeber anmahnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

F. Sonstige Kosten

G. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

1. Ersatzlose Streichung des § 550 BGB und Einführung einer Haftung des Veräußerers

2. Streichung des § 550 BGB und Einführung eines öffentlichen Registers

3. Streichung der Geltung des § 550 BGB für den Bereich des Gewerbemietrechts

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 317/17

... Nur bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs sieht das Gesetz besondere Vorkehrungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor dem Verlust ihrer Wohnung vor, wenn sie den Mietrückstand vollständig ausgeglichen haben. Ihrem Wortlaut nach gelten die Bestimmungen über den Ausschluss der Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei vorherigem Ausgleich bzw. über die Unwirksamkeit der Kündigung bei Aufrechnung mit einer Gegenforderung (§ 543 Absatz 2 Satz 2 und 3 BGB), über die Kündigung von Wohnraum wegen Verzugs mit der Sicherheitsleistung (§ 569 Absatz 2a BGB) und die ergänzenden Regelungen für die Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzugs, insbesondere Nachholrecht und Schonfrist (§ 569 Absatz 3 BGB) nur für die fristlose Kündigung. Der Bundesgerichtshof hat erstmals in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2005 (Az. VIII ZR 6/04) ausdrücklich festgestellt, dass die systematische Stellung sowie Sinn und Zweck von Nachholrecht und Schonfrist einer analogen Anwendung auf die ordentliche Kündigung entgegenstehen. Eine entsprechende Regelung oder Verweisung fehle bei den Bestimmungen über die ordentliche Kündigung und der Gesetzgeber habe im Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 trotz Schonfristverlängerung keine weitergehende Angleichung formuliert, auch nicht für den Ausgleich des Mietrückstandes vor Zugang der Kündigung (BGH, Urteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04) und für die Kündigungssperrfrist des § 569 Absatz 3 Nummer 3 BGB (Az. VIII ZR 107/12).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Im Einzelnen:

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 124/14

... Anwendung entgegenstehen. Eine entsprechende Regelung oder Verweisung fehle bei den Bestimmungen über die ordentliche Kündigung in §§ 573f. BGB. Von einem gesetzgeberischen Versehen könne nicht ausgegangen werden, weil der Gesetzgeber im Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 die Schonfrist zwar verlängert habe, aber keine anderweitige Regelung im Hinblick auf die ordentliche Kündigung getroffen habe. Dies gelte auch in Bezug auf § 543 Absatz 2 Satz 2 BGB (BGH, Urteil vom 11. Januar 2006, Az. VIII ZR 364/04, NJW 2006, 1585). Die gleichen Erwägungen hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 107/12; NZM 2013, 20) herangezogen, um klarzustellen, dass auch die Kündigungssperrfrist des § 569 Absatz 3 Nummer 3 BGB keine analoge Anwendung auf die ordentliche Kündigung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 9/1/08

... 67. Aufl., § 554 Rn 2, 14; Sternel NZM 2001, 1058 (1060)). Auf diese Rechtslage abstellend war noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Mietrechtsreformgesetz von einer Änderung des § 554 BGB abgesehen worden (vgl. BT-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/08




1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2

Zu § 3

§ 3
Nutzungspflicht

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 5 Abs. 1 Satz 2

11. Zu § 5 Abs. 2 und 3 Satz 2

12. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

13. Zu § 6 Satz 2

14. Zu § 6 Satz 2

15. Zu § 6 Satz 2

16. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b

17. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:

18. Zu § 7 Nr. 4 - neu -

19. Zu § 9

§ 9
Ausnahmen und Befreiungen

20. Zu § 9 Nr. 1 und 2

Zu § 9

21. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -*

22. Zu §§ 10 und 11

23. Zu § 10

§ 10
Nachweise

24. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2

25. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Abs. 6 Satz 1*

26. Zu § 11

§ 11
Überwachung

27. Zu § 11 Überschrift, Absatz 1 und 1a - neu -

§ 11
Überwachung

28. Zu § 12

29. Zu § 15 Satz 1

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu § 15

31. Zu § 16

32. Zu § 16

33. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1

34. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1a - neu -In § 17 Abs. 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:

35. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1*

36. Zu § 19 Abs. 2 Satz 1*

Zu § 19a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

39. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

40. Zu Anlage Nr. II.2

43. Zu der Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:

44. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:

45. Zur Anlage Nr. V.2

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 9/08 (Beschluss)

... 67. Aufl., § 554 Rn 2, 14; Sternel NZM 2001, 1058 (1060)). Auf diese Rechtslage abstellend war noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Mietrechtsreformgesetz von einer Änderung des § 554 BGB abgesehen worden (vgl. BT-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 3

§ 3
Nutzungspflicht

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

8. Zu § 6 Satz 2

9. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b

10. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:

11. Zu § 7 Nr. 4 - neu -

12. Zu § 9 Nr. 1 und 2

13. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -In § 9 Nr. 2 ist dem Buchstaben b folgender Satz anzufügen:

14. Zu § 10

§ 10
Nachweise

15. Zu § 11

§ 11
Überwachung

16. Zu § 12

17. Zu § 15 Satz 1

18. Zu § 16

19. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1

20. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu § 19a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

22. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage Nr. II.2

24. Zu Anlage Nr. III.1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb

25. Zu Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:

26. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:

27. Zu Anlage Nr. V.2

28. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 559/07

... a. F.) auf 12 Monate reduziert werden. Bereits diese Frist ist insbesondere auch für ältere Hinterbliebene angemessen, um sich auf die veränderten Lebensumstände einzustellen. Auch angesichts der Verkürzung der Kündigungsfristen für den Mieter auf einheitlich drei Monate durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 zum 1. Januar 2002 (§ 573c Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

§ 1
Zweck des Wohngeldes

§ 2
Wohnraum

§ 3
Wohngeldberechtigung

Teil 2
Berechnung und Höhe des Wohngeldes

Kapitel 1
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

§ 4
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Kapitel 2
Haushaltsmitglieder

§ 5
Haushaltsmitglieder

§ 6
Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

§ 7
Ausschluss vom Wohngeld

§ 8
Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen

Kapitel 3
Miete und Belastung

§ 10
Belastung

§ 11
Zu berücksichtigende Miete und Belastung

§ 12
Höchstbeträge für Miete und Belastung

Kapitel 4
Einkommen

§ 13
Gesamteinkommen

§ 14
Jahreseinkommen

§ 15
Ermittlung des Jahreseinkommens

§ 16
Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

§ 17
Freibeträge

§ 18
Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

Kapitel 5
Höhe des Wohngeldes

§ 19
Höhe des Wohngeldes

Teil 3
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

§ 20
Gesetzeskonkurrenz

§ 21
Sonstige Gründe

Teil 4
Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

§ 22
Wohngeldantrag

§ 23
Auskunftspflicht

§ 24
Wohngeldbehörde und Entscheidung

§ 25
Bewilligungszeitraum

§ 26
Zahlung des Wohngeldes

§ 27
Änderung des Wohngeldes

§ 28
Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs

§ 29
Haftung, Aufrechnung und Verrechnung

§ 30
Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall

§ 31
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Teil 5
Kostentragung und Datenabgleich

§ 32
Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

§ 33
Datenabgleich

Teil 6
Wohngeldstatistik

§ 34
Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht

§ 35
Erhebungsmerkmale

§ 36
Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 37
Bußgeld

§ 38
Verordnungsermächtigung

§ 39
Wohngeld- und Mietenbericht

§ 40
Einkommen bei anderen Sozialleistungen

§ 41
Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung

Teil 8
Überleitungsvorschriften

§ 42
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

§ 43
Festlegung der Mietenstufen

§ 44
Weitergeltung bisherigen Rechts

Anlage 1
Werte für a, b und c

Anlage n
3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Änderung der Wohngeldverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Artikel 7
Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

4. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für die Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung

Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

Zu § 20

Zu § 21

Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu den Anlagen 1 bis 7

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 513/06

... Das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juni 2001 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 769/04

... Nach § 4 Absatz 5 des Landpachtverkehrsgesetzes vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2075), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juli 2001 (BGBl. I S. 1149), wird folgender Absatz 6 angefügt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.