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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Millionen-Euro-Begrenzung"


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Drucksache 733/1/11

... 19. - Das Mittelstandskreditgeschäft hat auch während der Finanzkrise zu keinen substanziellen Risiken für Kreditinstitute geführt. Angesichts der tatsächlich eingetretenen Verluste in diesem Geschäftsbereich führt die für Mittelstandskredite aufsichtsrechtlich vorgegebene Eigenkapitalunterlegung zu einer Überzeichnung der Risiken. Im Hinblick auf eine risikoadäquate Eigenkapitalunterlegung sind eine Anhebung der Retailkreditgrenze sowie eine Absenkung des Risikoanrechnungssatzes von 75 Prozent auf 50 Prozent gerechtfertigt. Durch die Verdoppelung der Retailkreditgrenze würde dem Aspekt Rechnung getragen, dass sich die 1 Millionen-Euro-Begrenzung in der Vergangenheit als vergleichsweise knapp bemessen erwiesen hat und auf eine unter bank- und realwirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolle Größe angehoben werden muss. Durch die vorgenannten Maßnahmen könnten die in Folge der verschärften Eigenkapitalanforderungen resultierenden zusätzlichen Belastungen des Mittelstandskreditgeschäfts durch Basel III vermieden werden.



Drucksache 733/11 (Beschluss)

... - Des Weiteren muss das in Artikel 118 des Vorschlags genannte Risikogewicht von 75 Prozent für Retailforderungen (Kredite an natürliche Personen und KMU) auf 50 Prozent abgesenkt werden. Außerdem sollte die in Artikel 118 Buchstabe c angegebene Betragsgrenze von 1 Millionen Euro auf 2 Millionen Euro angehoben werden. Das Mittelstandskreditgeschäft hat auch während der Finanzkrise zu keinen substanziellen Risiken für Kreditinstitute geführt. Angesichts der tatsächlich eingetretenen Verluste in diesem Geschäftsbereich führt die für Mittelstandskredite aufsichtsrechtlich vorgegebene Eigenkapitalunterlegung zu einer Überzeichnung der Risiken. Im Hinblick auf eine risikoadäquate Eigenkapitalunterlegung sind eine Anhebung der Retailkreditgrenze sowie eine Absenkung des Risikoanrechnungssatzes von 75 Prozent auf 50 Prozent gerechtfertigt. Durch die Verdoppelung der Retailkreditgrenze würde dem Aspekt Rechnung getragen, dass sich die 1 Millionen-Euro-Begrenzung in der Vergangenheit als vergleichsweise knapp bemessen erwiesen hat und auf eine unter bank- und realwirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolle Größe angehoben werden muss. Durch die vorgenannten Maßnahmen könnten die in Folge der verschärften Eigenkapitalanforderungen resultierenden zusätzlichen Belastungen des Mittelstandskreditgeschäfts durch Basel III vermieden werden.



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