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74 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestlöhne"


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Drucksache 295/20

... Wesentlich für einen gelungenen Aufbau wird sein, dass sich alle Arbeitnehmer in der EU einen angemessenen Lebensstandard leisten können. Mindestlöhne in angemessener Höhe helfen schutzbedürftigen Arbeitnehmern beim Aufbau einer finanziellen Reserve in guten Zeiten und bremsen den Einkommensrückgang in schlechten Zeiten. Da Frauen in vielen systemrelevanten Berufen überrepräsentiert und unterbezahlt sind, ist es umso dringender, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu beheben, etwa durch verbindliche Lohntransparenzmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 21/1/20

... 8. Etwa jeder sechste Arbeitnehmer in der EU ist ein Niedriglohnempfänger. Die Tendenz ist steigend. Zwar gibt es in 22 Ländern der EU einen gesetzlichen Mindestlohn; die Höhe zwischen den einzelnen Staaten variiert jedoch stark. Der Bundesrat betont, dass ein Mindestlohn gerecht ist, wenn er vor dem Hintergrund nationaler wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen einen angemessenen Lebensstandard für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU gewährleistet und Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindert. Er begrüßt daher die Initiative der Kommission zu gerechten Mindestlöhnen in der EU. Wie von der Kommission angekündigt, sollte dabei kein einheitliches Mindestlohnniveau festgelegt werden. Die soziale Säule stellt klar, dass alle Löhne und Gehälter gemäß den nationalen Verfahren und unter Wahrung der Tarifautonomie auf transparente und verlässliche Weise festgelegt werden.



Drucksache 21/20

... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa sollten einen angemessenen Mindestlohn erhalten, der ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Das bedeutet nicht, dass für jeden Arbeitnehmer in der EU derselbe Mindestlohn festgelegt wird. Mindestlöhne sollten entsprechend der jeweiligen nationalen Tradition durch Tarifverträge oder Rechtsvorschriften festgelegt werden. Gut funktionierende Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sind ein sehr wirksames Mittel, um angemessene und faire Mindestlöhne festzulegen, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Branche und ihre Region am besten kennen. Die Kommission leitet heute eine erste Anhörungsphase der Sozialpartner zu der Frage ein, wie gerechte Mindestlöhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Union gewährleistet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 84/20

... es bestimmt, dass den gesetzlichen Mindestlohn übersteigende Branchenmindestlöhne und die dazu bestehenden Regelungen nach AEntG und



Drucksache 349/1/19

... c) Nach Auffassung des Bundesrats muss bei der Erstreckung tariflicher Entgelte sowie der Festsetzung von Mindestlöhnen durch die Pflegekommission deshalb insbesondere Folgendes gewährleistet sein:



Drucksache 655/1/19

... 118. Der Bundesrat verweist auf die nach wie vor hohe und weiter zunehmende Anzahl der von Erwerbsarmut Betroffenen in der EU. Er unterstützt ausdrücklich die Maßgabe der politischen Leitlinien für die Kommission 2019 bis 2024, wonach jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in der EU einen gerechten Mindestlohn erhalten muss und spricht sich für einen europäischen Rahmen für nationale Mindestlohnregelungen aus. Er verbindet dies mit einem Appell an die europäischen Sozialpartner, ihre Anstrengungen für eine Rahmenvereinbarung zur Festlegung von Mindestbedingungen für Mindestlöhne in Europa und zur Ausweitung der Tarifbindung zu verstärken. Gleichzeitig muss die Tarifautonomie gesichert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... 32. Der Bundesrat spricht sich zudem für einen Rahmen für Mindestlohnregelungen in den Mitgliedstaaten aus. Er verbindet dies im Einklang mit Grundsatz 6 der ESSR, wonach alle Löhne und Gehälter gemäß den nationalen Verfahren und unter Wahrung der Tarifautonomie auf transparente und verlässliche Weise festgelegt werden, mit einem Appell an die Europäischen Sozialpartner, ihre Anstrengungen für eine Rahmenvereinbarung zur Festlegung von Mindestbedingungen für Mindestlöhne in Europa zu verstärken, die in keinem sektoralen Tarifvertrag mehr unterschritten werden dürfen. Gleichzeitig muss die Tarifbindung ausgeweitet und die Tarifautonomie gesichert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/19




COM 2019 22 final

2 Allgemeines

2 Verkehrssektor

Nachhaltiges Finanzwesen

SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 352/17

... In der Endfassung des Textes werden auch politische Erwägungen allgemeinerer Art und rechtliche Beschränkungen voll berücksichtigt. Für Gebiete wie das Arbeitsrecht, Mindestlöhne, Bildung und Erziehung, Gesundheitsfürsorge sowie die Organisation der Sozialschutzsysteme sind in erster Linie oder sogar ausschließlich die Mitgliedstaaten und, in vielen Bereichen, die Sozialpartner zuständig. Sie tragen auf den Gebieten, die zur europäischen Säule sozialer Rechte gehören, auch die finanzielle Hauptlast. Bei der Umsetzung der in der Säule festgelegten Grundsätze und Rechte auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten sind die jeweiligen Zuständigkeiten streng zu beachten. Dies entspricht auch den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, welche besagen, dass die EU nur tätig wird, wenn Ziele auf Unionsebene besser erreicht werden können, und dass die Maßnahmen nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen dürfen. Durch diese Prinzipien wird sichergestellt, dass Entscheidungen so nahe wie möglich an den Unionsbürgern getroffen werden und dass vorgeschlagene Maßnahmen auf EU-Ebene einen nachgewiesenen Mehrwert aufweisen. Dieses Vorgehen entspricht den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und ist zugleich das wirksamste und effizienteste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/17




Mitteilung

1. Einführung

2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte

Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte

3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule

4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte

Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig

Bessere Durchsetzung des EU-Rechts

Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU

Schlussfolgerungen

EU -Finanzhilfen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 116/16

... Entsprechende Mindestlöhne und -gehälter gewährleisten den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard und tragen dazu bei, dem Problem der Armut trotz Erwerbstätigkeit zu begegnen. Eine möglichst breite Erfassung verhindert Verzerrungen, die zu einem zweigeteilten Arbeitsmarkt führen. Eine prognostizierbare Entwicklung bei Löhnen und Gehältern ist wichtig für ein stabiles Unternehmensumfeld. Die Höhe der Mindestlöhne und -gehälter muss so gewählt werden, dass geringqualifizierte Personen weiterhin eine Chance auf Beschäftigung haben und sich eine Erwerbstätigkeit für arbeits- und erwerbslose Personen lohnt. Für die Wettbewerbsfähigkeit, vor allem im Euro-Raum, hat es sich als wichtig erwiesen, die Entwicklung der Löhne und Gehälter an die Produktivität zu koppeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 677/16

... Die Mitgliedstaaten sollten zusammen mit den Sozialpartnern und im Einklang mit nationalen Vorgehensweisen sicherstellen, dass ihre Lohnfestsetzungssysteme sowohl im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen als auch auf die Erhöhung der Reallöhne Wirkung zeigen und sich so besser an im Laufe der Zeit eintretende Produktivitätsänderungen anpassen. In einer Reihe von Mitgliedstaaten bildet die Lohnentwicklung die Entwicklung der Produktivität nicht hinreichend ab. Dies kann entweder zu einer Aushöhlung der Wettbewerbsfähigkeit oder, im Fall von zu geringen Lohnentwicklungen, zu einer schwächeren Gesamtnachfrage und weniger Wachstum führen. Außerdem kann dies Produktivitätssteigerungen, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Investitionen in das Humankapital zur Verbesserung von Qualifikationen im Wege stehen. Zudem könnten dadurch Anreize für eine Umverteilung von Ressourcen hin zu Sektoren mit höherer Wertschöpfung verzerrt und somit weitere strukturelle Veränderungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Volkswirtschaften behindert werden. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass die unterschiedlichen Kompetenzen und Wirtschaftsleistungen der verschiedenen Regionen, Sektoren und Unternehmen berücksichtigt werden. Bei der Festlegung von Mindestlöhnen sollten die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner die Auswirkungen auf die trotz Erwerbstätigkeit bestehende Armut, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit in Erwägung ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 116/16 (Beschluss)

... 18. Nach dem Entwurf der Kommission sollen Mindestlöhne und -gehälter mit einem transparenten und vorhersehbaren Mechanismus in einer Weise festgelegt werden, die den Zugang zu Beschäftigung und die Motivation, sich Arbeit zu suchen, gewährleistet. Entsprechend der Kompetenzverteilung in den Verträgen verbleibt die Festlegung von Mindestlöhnen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Unabhängig davon ist die Lohnfindung Angelegenheit der Tarifpartner, die sich dabei regelmäßig auch an der Produktivität orientiert (siehe zuletzt auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 503/15(B)).



Drucksache 116/1/16

... 41. Nach dem Entwurf der Kommission sollen Mindestlöhne und -gehälter mit einem transparenten und vorhersehbaren Mechanismus in einer Weise festgelegt werden, die den Zugang zu Beschäftigung und die Motivation, sich Arbeit zu suchen, gewährleistet. Entsprechend der Kompetenzverteilung in den Verträgen verbleibt die Festlegung von Mindestlöhnen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Unabhängig davon ist die Lohnfindung Angelegenheit der Tarifpartner, die sich dabei regelmäßig auch an der Produktivität orientiert (siehe zuletzt auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 503/15(B)).



Drucksache 117/15

... Die Mitgliedstaaten sollten zusammen mit den Sozialpartnern Lohnfestsetzungsmechanismen fördern, die die Anpassung der Löhne an die Produktivitätsentwicklungen ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollten Unterschiede bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen sowie bei der Wirtschaftsleistung der verschiedenen Regionen, Sektoren und Unternehmen berücksichtigt werden. Bei der Festlegung von Mindestlöhnen sollten die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner die Auswirkungen auf die Armut trotz Erwerbstätigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit in Erwägung ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/15




Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang
- Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Anhang
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften

Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen

Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte

Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit


 
 
 


Drucksache 147/14 (Beschluss)

... ) für alle Branchen die Möglichkeit geschaffen, branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären zu lassen und dies auch für aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hiermit werden aus Sicht des Bundesrates die richtigen Maßnahmen mit Blick auf den zunehmenden Druck auf herkömmliche Tarifstrukturen und -regelungen und die in Deutschland seit Jahren rückläufige Tarifbindung ergriffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/14 (Beschluss)




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG

13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 147/1/14

... ) für alle Branchen die Möglichkeit geschaffen, branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären zu lassen und dies auch für aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hiermit werden aus Sicht des Bundesrates die richtigen Maßnahmen mit Blick auf den zunehmenden Druck auf herkömmliche Tarifstrukturen und -regelungen und die in Deutschland seit Jahren rückläufige Tarifbindung ergriffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/14




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG

17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG

20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 81/14

... Das AEntG bietet einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Tarifvertragsparteien aus Branchen, die in den Anwendungsbereich des AEntG aufgenommen sind, können hierzu die Erstreckung der von ihnen geschlossenen Tarifverträge auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Durch eine Rechtsverordnung oder Allgemeinverbindlicherklärung können dann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessene Mindestarbeitsbedingungen geschaffen werden. Dies gilt gleichermaßen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (NKR-Nr. 2785)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 136/13

... Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns warnen vor negativen Beschäftigungswirkungen. Dem kann vor allem die neuere empirische Forschung entgegen gehalten werden. Denn entgegen vieler Prognosen hat u.a. die Evaluation der acht Branchenmindestlöhne in Deutschland 7, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010 in Auftrag gegeben hatte, gezeigt, dass in keiner der acht Branchen statistisch signifikante negative Wirkungen auf die Beschäftigung festgestellt werden konnten. Damit ist auch die zuvor bei den fiskalischen Effekten gemachte Annahme, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns keine Beschäftigungseffekte bzw. keine negativen Beschäftigungseffekte als zumindest nicht unberechtigt einzustufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 19. Der Arbeitsmarkt ist heterogener geworden, flexible Beschäftigungsformen kommen den Bedürfnissen des globalen Wettbewerbs entgegen. Insgesamt ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen. Gleichzeitig hat jedoch die Zahl prekärer, niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse zugenommen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem



Drucksache 197/13

... 4. In welcher Weise und wann will die Bundesregierung die Empfehlung des Sachverständigengutachtens, angesichts des hohen Anteils von Frauen im Niedriglohnbereich gesetzliche Mindestlöhne zu schaffen, umsetzen?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/13




Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf


 
 
 


Drucksache 25/1/13

... Der Arbeitsmarkt ist heterogener geworden, flexible Beschäftigungsformen kommen den Bedürfnissen des globalen Wettbewerbs entgegen. Insgesamt ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen. Gleichzeitig hat jedoch die Zahl prekärer, niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse zugenommen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem



Drucksache 136/13 (Beschluss)

... Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns warnen vor negativen Beschäftigungswirkungen. Dem kann vor allem die neuere empirische Forschung entgegen gehalten werden. Denn entgegen vieler Prognosen hat unter anderem die Evaluation der acht Branchenmindestlöhne in Deutschland7, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010 in Auftrag gegeben hatte, gezeigt, dass in keiner der acht Branchen statistisch signifikante negative Wirkungen auf die Beschäftigung festgestellt werden konnten. Damit ist auch die zuvor bei den fiskalischen Effekten gemachte Annahme, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns keine Beschäftigungseffekte beziehungsweise keine negativen Beschäftigungseffekte habe, als zumindest nicht unberechtigt einzustufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 223/12

... - Geringere Arbeitsplatzunsicherheit und niedrigere Steuerbelastung durch interne Flexibilität: Die Krise hat gezeigt, dass interne Flexibilität in Zeiten einer Wirtschaftsrezession sehr wirksam sein kann, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Anpassungskosten zu senken. Arbeitszeitkonten oder Zeitguthaben, Kurzarbeitsregelungen und verschiedene Öffnungsklauseln in Kollektivverträgen haben dazu beigetragen, Arbeitsplätze zu retten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten, indem Entlassungen vermieden oder aufgeschoben wurden. Obwohl Kurzarbeitsregelungen häufig zu einem leichten Sinken der Produktivität führen, helfen sie, Qualifikationen, Arbeitsplätze und Vertrauen zu wahren, und ihre Kosten sind allgemein geringer als die Kosten für Arbeitslosenleistungen. Da jedoch der budgetäre Spielraum für die Finanzierung derartiger Programme derzeit geringer ist als vor zwei Jahren, spielt der soziale Dialog auf Unternehmensebene und höheren Ebenen eine wichtigere Rolle, wenn es darum geht, optimale Lösungen für die interne Flexibilität zu finden. - Menschenwürdige und nachhaltige Entgelte ohne Niedrigentgeltfallen: Bereits vor der Krise war ein Arbeitsplatz nicht immer eine Garantie gegen Armut, und die Armutsrate trotz Beschäftigung liegt in der EU nach wie vor über 8 %. Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen und Personen, die in Alleinerziehenden-Haushalten oder Haushalten mit geringer Erwerbsintensität leben, haben ein hohes Risiko, trotz Beschäftigung zu verarmen, vor allem in Ländern mit unausgewogener Einkommensverteilung und niedrigen Mindestentgelten. 20 Die Festlegung von Mindestentgelten in angemessener Höhe kann einen Anstieg der Armutsrate trotz Beschäftigung verhindern helfen 21 und ist ein wichtiger Faktor, um menschenwürdige Beschäftigungsqualität zu gewährleisten. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es gesetzlich festgelegte oder in anderer Form rechtsverbindliche oder allgemeingültige Mindestlöhne und -gehälter. 22 Ein solches Mindestentgelt kann je nach festgelegter Höhe in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Angebot und Nachfrage sowie andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Einrichtungen haben. Entgeltuntergrenzen müssen unter Einbindung der Sozialpartner so angepasst werden können, dass sie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung widerspiegeln. Differenzierte Mindestlöhne und -gehälter, die es in mehreren Mitgliedstaaten bereits gibt, können in diesem Kontext ein wirksames Mittel zur Stützung der Arbeitskräftenachfrage sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 542/12

... Die Gesamtschau der bestehenden, branchenbasierten Regelungen zeigt, dass eine hohe Bandbreite für die Höhe der Mindestlöhne existiert, die von knapp sieben bis über dreizehn Euro reicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohnes

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 159/12

... "Artikel 3 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 2 verpflichten die Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften Mindestlöhne nicht vorgesehen sind, nicht dazu, solche Löhne vorzusehen."4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 28/1/12

... Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem



Drucksache 569/1/11

... 14. Zu einer langfristigen und nachhaltigen Wachstumsstrategie in Europa gehört auch, dass die Binnennachfrage in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den exportstarken Ländern, gestärkt wird. In Deutschland kann die Vereinbarung von Mindestlöhnen - so wie sie in nahezu allen anderen EU-Mitgliedstaaten bereits gelten - einen Beitrag hierzu leisten und zur Solidarität in der EU beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/1/11




I. Die europäische Einigung nützt uns

II. Aus der Krise der Währungsunion darf keine Krise Europas werden

III. Die Ursachen der Krise bekämpfen - eine nachhaltige Wachstums- und Stabilitätsstrategie entwickeln


 
 
 


Drucksache 196/11

... -Entsendegesetz aufgenommen werden, damit allen Branchen die Möglichkeit offensteht, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen besonders im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen. Zudem muss ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze geschaffen werden, um weiteren Druck auf das deutsche Lohngefüge zu verhindern. Nur so kann gewährleistet werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zu den gleichen Mindestlöhnen wie deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden.

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Drucksache 196/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 816/11

... Gesetzliche Mindestlöhne gehören in 20 von 27 Ländern der Europäischen Union (Luxemburg, Frankreich, Niederlande, Belgien, Irland, Großbritannien, Slowenien, Griechenland, Spanien, Malta, Portugal, Polen, Tschechien, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien) zu den selbstverständlichen Instrumenten zur Regulierung des Arbeitsmarktes.



Drucksache 95/11

... nachfolgend möchte ich Sie über den Sachstand zur Entschließung 52/09(B) des Bundesrates aus dem Fachgebiet des Ausschusses für Gesundheit informieren: Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist nach Auffassung des Bundesrates geeignet, der Gefahr einer sich abwärts bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambulanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbindung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vorliegen, entgegenzuwirken.



Drucksache 41/3/10

... 8. Mit Sorge sieht der Bundesrat die Entwicklung des privaten Konsums. Eine wesentliche Ursache für die schwache Konsumnachfrage ist die in den letzten Jahren gewachsene Ungleichverteilung der Einkommen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Tarifbindung zu erhöhen und in möglichst vielen Branchen allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne einzuführen. Ziel ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn als unterste Grenze, um Armutslöhne zu verhindern, die unmittelbar zu Lasten der Binnennachfrage gehen.



Drucksache 41/1/10

... 5. Der Bundesrat teilt die grundsätzlich ablehnende Haltung des Sachverständigenrates gegenüber flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen, da diese die Gefahr bergen, insbesondere die Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten zu verringern. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat die Ankündigung der Bundesregierung, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn bis Oktober 2011 zu evaluieren.



Drucksache 661/2/10

... d) Bedürftigkeit vermeiden: Ausweitung der Mindestlöhne, Verbesserung bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/2/10




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 438/10

... 96. Die Monopolkommission sieht in der mit Wirkung zum 1. Januar 2008 erlassenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen neben weiteren Faktoren eine Ursache für die von ihr festgestellte stagnierende Wettbewerbsentwicklung in diesem Sektor. Seitens verschiedener Briefdienstleister wurde die Höhe der Mindestlöhne in dem durch die Mindestlohnverordnung für Briefdienstleistungen erstreckten Tarifvertrag stets kritisiert.

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Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 814/10

... 6. Auch die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer mit Mindestlöhnen sind positiv. In Deutschland hat die Einführung von branchenbezogenen Mindestlöhnen nach dem

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Drucksache 814/10




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 847/1/10

... -Entsendegesetz bildet bereits seit 1996 einen bewährten und verlässlichen Rahmen für die Schaffung und Kontrolle branchenbezogener Mindestlöhne sowie für die Sanktionierung von entsprechenden Verstößen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthält in § 20 besondere Regelungen über die Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden. § 21

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Drucksache 847/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG

Zu a:

Zu b:

2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG

'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Zu § 4

Zu § 6

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 864/1/10

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Hinweise der Monopolkommission zu den wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitischen Folgen von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen und der Festsetzung von Mindestlöhnen sehr ernst zu nehmen.



Drucksache 561/10

... - In segmentierten Arbeitsmärkten sollten sie Folgendes einführen: ein einziges, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer ausreichend langen Probezeit und zeitlich gestaffelten Arbeitnehmerschutzrechten, Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen des lebenslangen Lernens und Berufsberatung für alle Arbeitnehmer. Weiterhin sollten sie spezielle Mindestlöhne für junge Menschen und speziell abgestufte Lohnnebenkosten einführen, damit die unbefristete Anstellung von Jugendlichen attraktiver wird und der Segmentierung des Arbeitsmarktes entsprechend den gemeinsamen Flexicurity-Grundsätzen entgegengewirkt werden kann.

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Drucksache 561/10




1. Einleitung

1.1. Schwerpunkt der Initiative

2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen

4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken

4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität

5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung

5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen

5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen

5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit

6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

7. überwachung und Berichterstattung

8. Informationskampagne

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 412/10

... -Entsendegesetz auf alle Branchen auszuweiten, damit allen Branchen die Möglichkeit offensteht, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen insbesondere im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Vollendung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2011 notwendig.



Drucksache 789/2/10

... 2. Bedürftigkeit vermeiden: Ausweitung der Mindestlöhne,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/2/10




I. Verfassungsrechtlich problematische Regelungen des Gesetzes

II. Unzumutbare Mehrbelastung für die Kommunen, für die ein adäquater Ausgleich fehlt

III. Der Bundesrat hält es für unverzichtbar,

IV. Der Bundesrat bedauert,


 
 
 


Drucksache 780/10

... 17. betont erneut, dass Mindesteinkommenssysteme – wie wichtig diese auch sein mögen – von einer koordinierten Strategie auf nationaler und auf europäischer Ebene begleitet werden müssen, in deren Mittelpunkt erweiterte Aktionen und spezifische Maßnahmen stehen, wie aktive Arbeitsmarktmaßnahmen für diejenigen Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die am wenigsten qualifizierten Menschen, Mindestlöhne, sozialer Wohnungsbau und die Bereitstellung von erschwinglichen, zugänglichen und qualitativ hochwertigen öffentlichen Diensten;



Drucksache 52/09 (Beschluss)

... a) Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist geeignet, der Gefahr einer sich abwärts bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambulanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbindung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vorliegen, entgegen zu wirken.



Drucksache 52/1/09

... a) Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist geeignet, der Gefahr einer sich abwärts bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambulanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbindung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vorliegen, entgegen zu wirken.



Drucksache 313/09

... 23. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemeinverbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;

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Drucksache 313/09




Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen

Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten

Der europäische Handlungsrahmen

Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg


 
 
 


Drucksache 183/09

... Die Behörden der Zollverwaltung prüfen unter anderem, ob im Bereich des Baugewerbes die in den Tarifverträgen vorgeschriebenen Mindestlöhne, rechtzeitigen Lohnzahlungen und Urlaubsbedingungen sowie die Abführung von Beiträgen an Urlaubskassen und die Pflicht ausländischer Arbeitgeber, in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer anzumelden, eingehalten werden.

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Drucksache 183/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Artikel 1
Zweck des Vertrags

Artikel 2
Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stellen

Artikel 4
Ebenen der Zusammenarbeit

Artikel 5
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 6
Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Datenschutz

Artikel 9
Gemischte Kommission

Artikel 10
Änderung des Vertrags und Anlagen

Artikel 11
Durchführung des Vertrags

Artikel 12
Registrierung des Vertrags

Artikel 13
Inkrafttreten des Vertrags

Artikel 14
Kündigung des Vertrags

Anlage zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

A Bundesrepublik Deutschland

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags

II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

B Republik Bulgarien

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik

II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur

III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:

IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen

V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien

2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit


 
 
 


Drucksache 548/09

... 14. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemeinverbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;;

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Drucksache 548/09




Prioritäre Aktionen

Europäische Sozialmodelle

Sozial - und beschäftigungspolitische Maßnahmen

3 Einwanderung

Die EU und ihre Außenbeziehungen

3 Strukturfonds

Instrumentelle Aktionen

Sozialer und ziviler Dialog

EU -Recht

Offene Koordinierungsmethode OKM


 
 
 


Drucksache 549/09

... 10. schlägt vor, dass sich die Mitgliedstaaten aktiv mit der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Festsetzung von Mindestlöhnen befassen, um damit das Problem der wachsenden Zahl der erwerbstätigen Armen anzugehen und Arbeit zu einer lohnenswerten Perspektive für arbeitsmarktferne Menschen zu machen;



Drucksache 266/08

... 14. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, als Arbeitgeber in Entwicklungsländern durch eine Erhöhung der Löhne gemäß der Empfehlung 135 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1970 betreffend die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer, dem Prinzip der menschenwürdigen Arbeit Rechnung zu tragen;



Drucksache 542/1/08

... In Kombination mit § 7 Abs. 1 Satz 1 AEntG-E (vgl. Drucksache. 542/08) würde die Möglichkeit eröffnet, bundesweit flächendeckend Mindestlöhne für grundsätzlich alle Branchen bzw. Wirtschaftszweige entweder auf der Grundlage des

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Drucksache 542/1/08




Zu den Gesetzentwürfen allgemein

Zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 541/08:

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

4. Zur Überschrift,

Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1 Abs. 2 MiArbG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 3 Satz 1 MiArbG

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1 Satz 1 MiArbG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 4 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 4 MiArbG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 8 Abs. 2 und 3 MiArbG

10. Zu § 3 Satz 2 - neu -Dem § 3 ist folgender Satz anzufügen:

11. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1

12. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2

13. Zu § 7 Abs. 5 Satz 1

14. Zu § 9 Satz 3

15. Zu Abschnitt 5 Überschrift

16. Zu § 12

17. Zu § 17 Abs. 2:


 
 
 


Drucksache 542/08

... -Entsendegesetz bietet einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Tarifvertragsparteien aus Branchen, die in den Anwendungsbereich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Zielsetzung

§ 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

Abschnitt 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4
Einbezogene Branchen

§ 5
Arbeitsbedingungen

§ 6
Besondere Regelungen

§ 7
Rechtsverordnung

§ 8
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4
Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 10
Haftung des Auftraggebers

§ 11
Gerichtsstand

Abschnitt 5
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber

§ 12
Zuständigkeit

§ 13
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 14
Meldepflicht

§ 15
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 16
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 17
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 18
Zustellung

§ 19
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 20
Evaluation

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzesziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)


 
 
 


Drucksache 605/08 Mindestlöhne


Drucksache 73/1/08

... 8. Der Bundesrat warnt davor, die hohe Beschäftigungsdynamik durch einen gesetzlichen Mindestlohn oder die flächendeckende Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne zu gefährden. Die Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes darf nicht dazu führen, die Tarifautonomie zu untergraben und tarifvertragliche Regelungen durch politische Entscheidungen auszuhebeln. Der Bundesrat fordert, branchenspezifische Mindestlöhne nur dann für allgemeinverbindlich zu erklären bzw. über das Mindestarbeitsbedingungsgesetz zu verordnen, wenn ein ernster sozialer Missstand vorliegt und wenn sichergestellt ist, dass damit keine Arbeitsplätze vernichtet werden.



Drucksache 194/08

... 45. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemein verbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/08




Allgemeine Überlegungen

Binnenmarkt und strategische Antworten auf die Globalisierung

Der Arbeitsmarkt und Investitionen in die Menschen

Messung der Fortschritte und Überwachung des Lissabon-Prozesses


 
 
 


Drucksache 460/1/08

... 7. Angesichts der veralteten Datenbasis und dem gesellschaftlichen Trend zu Einpersonenhaushalten warnt der Bundesrat davor, aus den Ergebnissen reflexartig sozialpolitischen Handlungsbedarf, wie z.B. die Einführung weiterer branchenspezifischer Mindestlöhne, abzuleiten. Die Einführung zu hoher Mindestlöhne kann negative Beschäftigungseffekte verursachen und das Armutsrisiko damit erhöhen.



Drucksache 814/08

... " garantiert wird; in der Erwägung, dass sich das Parlament und die Kommission im Jahre 1993 mit der Notwendigkeit von koordinierten Politikmaßnahmen für Mindestlöhne befasst haben, um dieses Recht der Arbeitnehmer auf ein "



Drucksache 517/1/07

... Der Bundesrat lehnt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ab. Mindestlöhne würden Arbeitsplätze massiv gefährden, da sie unabhängig von der Produktivität der Arbeitsplätze und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt werden. Nach einer Berechnung des Ifo-Instituts könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro zu einem Verlust von rund 620 000 Arbeitsplätzen führen. Mindestlöhne würden zudem die Tarifautonomie aushöhlen und die Regulierungsproblematik in Deutschland weiter verschärfen. Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft wird in Deutschland der Arbeitsmarkt im Vergleich der Industrienationen bereits heute am stärksten reguliert.



Drucksache 622/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat lehnt die Einführung eines Mindestlohngesetzes ab. Mindestlöhne würden Arbeitsplätze massiv gefährden, da sie unabhängig von der Produktivität der Arbeitsplätze und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt werden. Nach einer Berechnung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, zum Beispiel in Höhe von 7,50 Euro, zu einem Verlust von rund 620 000 Arbeitsplätzen führen. Bezogen auf die Gesamtzahl aller Beschäftigten in Deutschland entspräche dies einer Verringerung der Beschäftigungszahlen um 3 Prozent in West- und immerhin 6,4 Prozent in Ostdeutschland. Betroffen hiervon wären insbesondere Geringverdiener. Zudem wäre ein Anstieg der Schwarzarbeit zu befürchten.



Drucksache 634/1/07

... -Entsendegesetzes auf sämtliche Wirtschaftsbereiche bzw. die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Branchen, in denen tarifvertragliche Lösungen nicht greifen, ab. Mindestlöhne gleich welcher Art würden Arbeitsplätze massiv gefährden, da sie unabhängig von der Produktivität der Arbeitsplätze und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt werden. Nach einer Berechnung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, zum Beispiel in Höhe von 7,50 Euro, zu einem Verlust von rund 620 000 Arbeitsplätzen führen. Bezogen auf die Gesamtzahl aller Beschäftigten in Deutschland entspräche dies einer Verringerung der Beschäftigungszahlen um 3 Prozent in West- und immerhin 6,4 Prozent in Ostdeutschland. Betroffen hiervon wären insbesondere Geringverdiener. Zudem wäre ein Anstieg der Schwarzarbeit zu befürchten.



Drucksache 517/07

... In Anerkennung der grundrechtlich geschützten Tarifautonomie soll den Tarifparteien mit der Ausdehnung des Geltungsbereiches des Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftszweige die Möglichkeit gegeben werden, branchenspezifische Mindestlöhne festzulegen. Im Übrigen sei die gesetzliche Regelung eines verbindlichen Mindestlohnes in 20 von 27 Mitgliedstaaten gesetzlich eingeführt, ohne dass dies zu einem signifikanten Abbau von Arbeitsplätzen geführt habe. Ziel sei es, das Armutsrisiko zu senken, da festzustellen sei, dass rund 500 000 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich auf ergänzende Grundsicherungsleistungen aus Steuermitteln angewiesen seien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/07




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes


 
 
 


Drucksache 73/1/07

... 11. Nach Einschätzung des Bundesrates wird sich damit auch in diesem Jahr die Erholung auf dem Arbeitsmarkt fortsetzen. In Übereinstimmung mit dem Sachverständigenrat kommt es aus seiner Sicht angesichts des hohen Anteils schlecht qualifizierter Langzeitarbeitsloser jetzt auch darauf an, deutlich mehr Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich zu mobilisieren. Die hohe Arbeitsmarktdynamik muss dazu genutzt werden, speziell die Vermittlung der ALG-II-Empfänger mit großer Intensität voranzutreiben. Gesetzliche Mindestlöhne hält der Bundesrat in diesem Zusammenhang für nicht zielführend.



Drucksache 762/07

... Mitgliedstaaten, die keine Mindestlöhne festgelegt haben, legen ein Mindestniveau fest, das mindestens dreimal so hoch wie der Mindestlohn ist, bei dem die Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats Anspruch auf Sozialhilfe haben, oder anwendbaren Kollektivvereinbarungen oder der Praxis in den entsprechenden Beschäftigungsbranchen entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgründe

Artikel 10
Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsanträge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangehörige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


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