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"Mindestlöhnen"
Drucksache 21/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... 8. Etwa jeder sechste Arbeitnehmer in der EU ist ein Niedriglohnempfänger. Die Tendenz ist steigend. Zwar gibt es in 22 Ländern der EU einen gesetzlichen Mindestlohn; die Höhe zwischen den einzelnen Staaten variiert jedoch stark. Der Bundesrat betont, dass ein Mindestlohn gerecht ist, wenn er vor dem Hintergrund nationaler wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen einen angemessenen Lebensstandard für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU gewährleistet und Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindert. Er begrüßt daher die Initiative der Kommission zu gerechten Mindestlöhnen in der EU. Wie von der Kommission angekündigt, sollte dabei kein einheitliches Mindestlohnniveau festgelegt werden. Die soziale Säule stellt klar, dass alle Löhne und Gehälter gemäß den nationalen Verfahren und unter Wahrung der Tarifautonomie auf transparente und verlässliche Weise festgelegt werden.
Drucksache 349/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz)
... c) Nach Auffassung des Bundesrats muss bei der Erstreckung tariflicher Entgelte sowie der Festsetzung von Mindestlöhnen durch die Pflegekommission deshalb insbesondere Folgendes gewährleistet sein:
Drucksache 352/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... In der Endfassung des Textes werden auch politische Erwägungen allgemeinerer Art und rechtliche Beschränkungen voll berücksichtigt. Für Gebiete wie das Arbeitsrecht, Mindestlöhne, Bildung und Erziehung, Gesundheitsfürsorge sowie die Organisation der Sozialschutzsysteme sind in erster Linie oder sogar ausschließlich die Mitgliedstaaten und, in vielen Bereichen, die Sozialpartner zuständig. Sie tragen auf den Gebieten, die zur europäischen Säule sozialer Rechte gehören, auch die finanzielle Hauptlast. Bei der Umsetzung der in der Säule festgelegten Grundsätze und Rechte auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten sind die jeweiligen Zuständigkeiten streng zu beachten. Dies entspricht auch den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, welche besagen, dass die EU nur tätig wird, wenn Ziele auf Unionsebene besser erreicht werden können, und dass die Maßnahmen nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen dürfen. Durch diese Prinzipien wird sichergestellt, dass Entscheidungen so nahe wie möglich an den Unionsbürgern getroffen werden und dass vorgeschlagene Maßnahmen auf EU-Ebene einen nachgewiesenen Mehrwert aufweisen. Dieses Vorgehen entspricht den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und ist zugleich das wirksamste und effizienteste.
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte
Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte
3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule
4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene
Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte
Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig
Bessere Durchsetzung des EU-Rechts
Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU
Schlussfolgerungen
EU -Finanzhilfen
5. Schlussfolgerung
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Die Mitgliedstaaten sollten zusammen mit den Sozialpartnern und im Einklang mit nationalen Vorgehensweisen sicherstellen, dass ihre Lohnfestsetzungssysteme sowohl im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen als auch auf die Erhöhung der Reallöhne Wirkung zeigen und sich so besser an im Laufe der Zeit eintretende Produktivitätsänderungen anpassen. In einer Reihe von Mitgliedstaaten bildet die Lohnentwicklung die Entwicklung der Produktivität nicht hinreichend ab. Dies kann entweder zu einer Aushöhlung der Wettbewerbsfähigkeit oder, im Fall von zu geringen Lohnentwicklungen, zu einer schwächeren Gesamtnachfrage und weniger Wachstum führen. Außerdem kann dies Produktivitätssteigerungen, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Investitionen in das Humankapital zur Verbesserung von Qualifikationen im Wege stehen. Zudem könnten dadurch Anreize für eine Umverteilung von Ressourcen hin zu Sektoren mit höherer Wertschöpfung verzerrt und somit weitere strukturelle Veränderungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Volkswirtschaften behindert werden. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass die unterschiedlichen Kompetenzen und Wirtschaftsleistungen der verschiedenen Regionen, Sektoren und Unternehmen berücksichtigt werden. Bei der Festlegung von Mindestlöhnen sollten die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner die Auswirkungen auf die trotz Erwerbstätigkeit bestehende Armut, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit in Erwägung ziehen.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 116/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... 18. Nach dem Entwurf der Kommission sollen Mindestlöhne und -gehälter mit einem transparenten und vorhersehbaren Mechanismus in einer Weise festgelegt werden, die den Zugang zu Beschäftigung und die Motivation, sich Arbeit zu suchen, gewährleistet. Entsprechend der Kompetenzverteilung in den Verträgen verbleibt die Festlegung von Mindestlöhnen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Unabhängig davon ist die Lohnfindung Angelegenheit der Tarifpartner, die sich dabei regelmäßig auch an der Produktivität orientiert (siehe zuletzt auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 503/15(B)).
Drucksache 116/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... 41. Nach dem Entwurf der Kommission sollen Mindestlöhne und -gehälter mit einem transparenten und vorhersehbaren Mechanismus in einer Weise festgelegt werden, die den Zugang zu Beschäftigung und die Motivation, sich Arbeit zu suchen, gewährleistet. Entsprechend der Kompetenzverteilung in den Verträgen verbleibt die Festlegung von Mindestlöhnen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Unabhängig davon ist die Lohnfindung Angelegenheit der Tarifpartner, die sich dabei regelmäßig auch an der Produktivität orientiert (siehe zuletzt auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 503/15(B)).
Drucksache 117/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... Die Mitgliedstaaten sollten zusammen mit den Sozialpartnern Lohnfestsetzungsmechanismen fördern, die die Anpassung der Löhne an die Produktivitätsentwicklungen ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollten Unterschiede bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen sowie bei der Wirtschaftsleistung der verschiedenen Regionen, Sektoren und Unternehmen berücksichtigt werden. Bei der Festlegung von Mindestlöhnen sollten die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner die Auswirkungen auf die Armut trotz Erwerbstätigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit in Erwägung ziehen.
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Anhang - Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Anhang Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften
Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen
Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte
Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit
Drucksache 136/13
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG )
... Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns warnen vor negativen Beschäftigungswirkungen. Dem kann vor allem die neuere empirische Forschung entgegen gehalten werden. Denn entgegen vieler Prognosen hat u.a. die Evaluation der acht Branchenmindestlöhne in Deutschland 7, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010 in Auftrag gegeben hatte, gezeigt, dass in keiner der acht Branchen statistisch signifikante negative Wirkungen auf die Beschäftigung festgestellt werden konnten. Damit ist auch die zuvor bei den fiskalischen Effekten gemachte Annahme, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns keine Beschäftigungseffekte bzw. keine negativen Beschäftigungseffekte als zumindest nicht unberechtigt einzustufen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Ziel des Mindestlohngesetzes
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohnes
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 25/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 693/12 b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung Drucksache: 25/13
... 19. Der Arbeitsmarkt ist heterogener geworden, flexible Beschäftigungsformen kommen den Bedürfnissen des globalen Wettbewerbs entgegen. Insgesamt ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen. Gleichzeitig hat jedoch die Zahl prekärer, niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse zugenommen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem
Drucksache 25/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung
... Der Arbeitsmarkt ist heterogener geworden, flexible Beschäftigungsformen kommen den Bedürfnissen des globalen Wettbewerbs entgegen. Insgesamt ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen. Gleichzeitig hat jedoch die Zahl prekärer, niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse zugenommen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem
Drucksache 136/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG )
... Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns warnen vor negativen Beschäftigungswirkungen. Dem kann vor allem die neuere empirische Forschung entgegen gehalten werden. Denn entgegen vieler Prognosen hat unter anderem die Evaluation der acht Branchenmindestlöhne in Deutschland7, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010 in Auftrag gegeben hatte, gezeigt, dass in keiner der acht Branchen statistisch signifikante negative Wirkungen auf die Beschäftigung festgestellt werden konnten. Damit ist auch die zuvor bei den fiskalischen Effekten gemachte Annahme, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns keine Beschäftigungseffekte beziehungsweise keine negativen Beschäftigungseffekte habe, als zumindest nicht unberechtigt einzustufen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)
§ 1 Ziel des Mindestlohngesetzes
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohns
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Geringere Arbeitsplatzunsicherheit und niedrigere Steuerbelastung durch interne Flexibilität: Die Krise hat gezeigt, dass interne Flexibilität in Zeiten einer Wirtschaftsrezession sehr wirksam sein kann, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Anpassungskosten zu senken. Arbeitszeitkonten oder Zeitguthaben, Kurzarbeitsregelungen und verschiedene Öffnungsklauseln in Kollektivverträgen haben dazu beigetragen, Arbeitsplätze zu retten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten, indem Entlassungen vermieden oder aufgeschoben wurden. Obwohl Kurzarbeitsregelungen häufig zu einem leichten Sinken der Produktivität führen, helfen sie, Qualifikationen, Arbeitsplätze und Vertrauen zu wahren, und ihre Kosten sind allgemein geringer als die Kosten für Arbeitslosenleistungen. Da jedoch der budgetäre Spielraum für die Finanzierung derartiger Programme derzeit geringer ist als vor zwei Jahren, spielt der soziale Dialog auf Unternehmensebene und höheren Ebenen eine wichtigere Rolle, wenn es darum geht, optimale Lösungen für die interne Flexibilität zu finden. - Menschenwürdige und nachhaltige Entgelte ohne Niedrigentgeltfallen: Bereits vor der Krise war ein Arbeitsplatz nicht immer eine Garantie gegen Armut, und die Armutsrate trotz Beschäftigung liegt in der EU nach wie vor über 8 %. Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen und Personen, die in Alleinerziehenden-Haushalten oder Haushalten mit geringer Erwerbsintensität leben, haben ein hohes Risiko, trotz Beschäftigung zu verarmen, vor allem in Ländern mit unausgewogener Einkommensverteilung und niedrigen Mindestentgelten. 20 Die Festlegung von Mindestentgelten in angemessener Höhe kann einen Anstieg der Armutsrate trotz Beschäftigung verhindern helfen 21 und ist ein wichtiger Faktor, um menschenwürdige Beschäftigungsqualität zu gewährleisten. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es gesetzlich festgelegte oder in anderer Form rechtsverbindliche oder allgemeingültige Mindestlöhne und -gehälter. 22 Ein solches Mindestentgelt kann je nach festgelegter Höhe in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Angebot und Nachfrage sowie andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Einrichtungen haben. Entgeltuntergrenzen müssen unter Einbindung der Sozialpartner so angepasst werden können, dass sie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung widerspiegeln. Differenzierte Mindestlöhne und -gehälter, die es in mehreren Mitgliedstaaten bereits gibt, können in diesem Kontext ein wirksames Mittel zur Stützung der Arbeitskräftenachfrage sein.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 28/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Wi-AS-Fz-G b) Wi-AS-Fz-G-K a) Jahresgutachten 2011/12 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung
... Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt, obwohl eine Evaluierung ergeben hat, dass in allen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem
Drucksache 569/1/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz - StabMechG )
... 14. Zu einer langfristigen und nachhaltigen Wachstumsstrategie in Europa gehört auch, dass die Binnennachfrage in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den exportstarken Ländern, gestärkt wird. In Deutschland kann die Vereinbarung von Mindestlöhnen - so wie sie in nahezu allen anderen EU-Mitgliedstaaten bereits gelten - einen Beitrag hierzu leisten und zur Solidarität in der EU beitragen.
I. Die europäische Einigung nützt uns
II. Aus der Krise der Währungsunion darf keine Krise Europas werden
III. Die Ursachen der Krise bekämpfen - eine nachhaltige Wachstums- und Stabilitätsstrategie entwickeln
Drucksache 196/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg
Entschließung des Bundesrates - Die Chancen der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch klare Regeln für gute Arbeit sichern
... -Entsendegesetz aufgenommen werden, damit allen Branchen die Möglichkeit offensteht, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen besonders im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen. Zudem muss ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze geschaffen werden, um weiteren Druck auf das deutsche Lohngefüge zu verhindern. Nur so kann gewährleistet werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zu den gleichen Mindestlöhnen wie deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 95/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... nachfolgend möchte ich Sie über den Sachstand zur Entschließung 52/09(B) des Bundesrates aus dem Fachgebiet des Ausschusses für Gesundheit informieren: Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist nach Auffassung des Bundesrates geeignet, der Gefahr einer sich abwärts bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambulanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbindung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vorliegen, entgegenzuwirken.
Drucksache 41/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2009/10 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung
... 5. Der Bundesrat teilt die grundsätzlich ablehnende Haltung des Sachverständigenrates gegenüber flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen, da diese die Gefahr bergen, insbesondere die Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten zu verringern. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat die Ankündigung der Bundesregierung, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn bis Oktober 2011 zu evaluieren.
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 96. Die Monopolkommission sieht in der mit Wirkung zum 1. Januar 2008 erlassenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen neben weiteren Faktoren eine Ursache für die von ihr festgestellte stagnierende Wettbewerbsentwicklung in diesem Sektor. Seitens verschiedener Briefdienstleister wurde die Höhe der Mindestlöhne in dem durch die Mindestlohnverordnung für Briefdienstleistungen erstreckten Tarifvertrag stets kritisiert.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 814/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
... 6. Auch die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer mit Mindestlöhnen sind positiv. In Deutschland hat die Einführung von branchenbezogenen Mindestlöhnen nach dem
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 864/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009 Wi - G - In b) Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009 Stellungnahme der Bundesregierung Wi - AS - G - In
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Hinweise der Monopolkommission zu den wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitischen Folgen von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen und der Festsetzung von Mindestlöhnen sehr ernst zu nehmen.
Drucksache 52/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... a) Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist geeignet, der Gefahr einer sich abwärts bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambulanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbindung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vorliegen, entgegen zu wirken.
Drucksache 52/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... a) Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist geeignet, der Gefahr einer sich abwärts bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambulanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbindung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vorliegen, entgegen zu wirken.
Drucksache 549/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/2335(INI))
... 10. schlägt vor, dass sich die Mitgliedstaaten aktiv mit der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Festsetzung von Mindestlöhnen befassen, um damit das Problem der wachsenden Zahl der erwerbstätigen Armen anzugehen und Arbeit zu einer lohnenswerten Perspektive für arbeitsmarktferne Menschen zu machen;
Drucksache 266/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Thema "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit " (2007/2182(INI))
... 14. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, als Arbeitgeber in Entwicklungsländern durch eine Erhöhung der Löhne gemäß der Empfehlung 135 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1970 betreffend die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer, dem Prinzip der menschenwürdigen Arbeit Rechnung zu tragen;
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... " garantiert wird; in der Erwägung, dass sich das Parlament und die Kommission im Jahre 1993 mit der Notwendigkeit von koordinierten Politikmaßnahmen für Mindestlöhne befasst haben, um dieses Recht der Arbeitnehmer auf ein "
Drucksache 517/07
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
... In Anerkennung der grundrechtlich geschützten Tarifautonomie soll den Tarifparteien mit der Ausdehnung des Geltungsbereiches des Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftszweige die Möglichkeit gegeben werden, branchenspezifische Mindestlöhne festzulegen. Im Übrigen sei die gesetzliche Regelung eines verbindlichen Mindestlohnes in 20 von 27 Mitgliedstaaten gesetzlich eingeführt, ohne dass dies zu einem signifikanten Abbau von Arbeitsplätzen geführt habe. Ziel sei es, das Armutsrisiko zu senken, da festzustellen sei, dass rund 500 000 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich auf ergänzende Grundsicherungsleistungen aus Steuermitteln angewiesen seien.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.