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89 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestniveau"


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Drucksache 88/20

... Die Pflicht zur getrennten Erfassung von Sperrmüll ergibt sich bereits aus § 20 Absatz 1 KrWG, da die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger zur hochwertigen Verwertung auch derjenigen Abfälle verpflichtet sind, die ihnen von den privaten Haushaltungen als Abfall zur Beseitigung überlassen worden sind. Diese Pflicht kann nur dadurch erfüllt werden, dass die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger die Abfallfraktionen getrennt sammeln. Dies erfordert auch § 9 Absatz 1, der explizit auch für die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger gilt (s. den Verweis des § 20 Absatz 1 auf die §§ 7 - 11). Dies ist gerade für Sperrmüll der Fall, da der Abfall nicht "tonnengängig" ist. Es bleibt mithin nur die Sperrsammlung vor Ort (Holsystem) und/ oder der Wertstoffhof (Bringsystem). Da davon auszugehen ist, dass alle öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger entsprechend der Pflichtenlage die Sperrmüllsammlung auch eingeführt haben, kann der jährliche Erfüllungsaufwand allenfalls sehr geringfügig sein. Welche Änderungen die Novellierung hinsichtlich der Art und Weise dieser Sammlung mit sich bringen wird, lässt sich nur schwerlich abschätzen. Dies liegt vor allem daran, dass die praktizierte Getrenntsammlung in den Bundesländern und von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern sich im Einzelnen sehr unterschiedlich darstellt. Gerade für eine schonende Erfassung von Sperrmüll lässt sich ein sehr unterschiedliches Niveau feststellen. So wird in einigen Kommunen bereits heute eine "fortschrittliche" und schonende Sperrmüllsammlung, etwa durch hintereinander geschaltete Sammelfahrzeuge oder in einem Sammelfahrzeug mit verschiedenen Abteilungen, durchgeführt, während sich andere Akteure noch auf dem Mindestniveau bewegen. Insbesondere da sich die geltende Praxis in den einzelnen Bundesländern teilweise stark voneinander unterscheidet, kann lediglich die grobe Angabe gemacht werden, dass die getrennte Sammlung von Sperrmüll zu schätzungsweise einem Mehraufwand von 250.000 Euro pro Bundesland führen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 158/19 (Beschluss)

... e) Der Bundesrat stellt fest, dass die 2018 veröffentlichte Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Elektrokleinstfahrzeugen die Empfehlung enthält, nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Haltegriff bzw. Lenker für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, um ein Mindestniveau für die Sicherheit herzustellen. Die Überlegungen der Bundesregierung, Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange über eine Ausnahmeverordnung im öffentlichen Straßenraum für mindestens zwei bis drei Jahre zu testen, werden vom Bundesrat daher abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV

§ 3
Berechtigung zum Führen

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV

4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV

7. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV

8. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV

9. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 und 2 - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a und § 10 Absatz 3 Satz 2 FeV

11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV

12. Zu Artikel 4a - neu - § 5 Absatz 4 Satz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO

‚Artikel 4a Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:


 
 
 


Drucksache 158/1/19

... 14. [e) Der Bundesrat stellt fest, dass die 2018 veröffentlichte Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Elektrokleinstfahrzeugen die Empfehlung enthält, nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Haltegriff bzw. Lenker für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, um ein Mindestniveau für die Sicherheit herzustellen. Die Überlegungen der Bundesregierung, Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange über eine Ausnahmeverordnung im öffentlichen Straßenraum für mindestens zwei bis drei Jahre zu testen, werden vom Bundesrat daher abgelehnt.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/19




1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV

§ 3
Berechtigung zum Führen

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV

4. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 6 - neu -, § 14 Nummer 8, 9 und 10 - neu - eKFV und Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV

8. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV

9. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV*

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV

11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *


 
 
 


Drucksache 214/18

... Hinsichtlich der Mindestdeckungssummen bestand neben dem Basisszenario eine zweite Option darin, die Deckungssummen auf dem höchsten in den Mitgliedstaaten derzeit geltenden obligatorischen Mindestniveau anzugleichen. Als dritte Option wurde die Möglichkeit geprüft, höhere obligatorische Deckungssummen für größere Fahrzeuge wie Lastkraftwagen und Busse vorzuschreiben. Bei der Folgenabschätzung wurde die zweite Option als bevorzugte Option ermittelt, da sie den gleichen Mindestschutz der Opfer in der gesamten EU gewährleistet und es keine ausreichenden Belege gibt, die für die dritte Option sprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 74/1/17

... b) Der Bundesrat betont, dass die zu Grunde liegende EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) lediglich eine Mindestharmonisierung vorsieht und ein national höheres Niveau erlaubt. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Transparenz- und Zulässigkeitsregelungen für Provisionen stärker an die Vertriebsvorgaben für Finanzanlagen angepasst werden sollten. So verbleibt zum einen die Frage der Zulässigkeit einer Provision auf dem Mindestniveau, indem es sie für zulässig erklärt, wenn "sie sich nicht nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirkt" (§ 48a Absatz 6 VAG-E). Im Vergleich hierzu müssen nach Artikel 24 Absatz 9 der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 2 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 § 66 Satz 1 VVG

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c § 48 Absatz 2 Satz 5 VAG

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48a Absatz 4, 6 VAG

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48c VAG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 6 Absatz 6 VVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG

11. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 2 VVG

12. Zu Artikel 3 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 74/17 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat betont, dass die zu Grunde liegende EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) lediglich eine Mindestharmonisierung vorsieht und ein national höheres Niveau erlaubt. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Transparenz- und Zulässigkeitsregelungen für Provisionen stärker an die Vertriebsvorgaben für Finanzanlagen angepasst werden sollten. So verbleibt zum einen die Frage der Zulässigkeit einer Provision auf dem Mindestniveau, indem es sie für zulässig erklärt, wenn "sie sich nicht nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirkt" (§ 48a Absatz 6 VAG-E). Im Vergleich hierzu müssen nach Artikel 24 Absatz 9 der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 2 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 § 66 Satz 1 VVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO-E

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c § 48 Absatz 2 Satz 5 VAG

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48a Absatz 4, 6 VAG

9. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48c VAG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 6 Absatz 6 VVG

11. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG

12. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 2 VVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 169/17

... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Daten und Verfahren für die möglichst unentgeltliche Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen für die Nutzer (ABl. L 247 vom 18.09.2013, S. 6),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 5
Aufgabenübertragung

§ 6
Aufgaben der Nationalen Stelle

§ 7
Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand des Bundes

4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG

Zu Nummer 1

§ 2
Nummer 10 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 11 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 12 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 13 IVSG(neu)

Zu Nummer 2

§ 5
IVSG(neu)

§ 6
IVSG(neu)

§ 7
IVSG(neu)

Zu Nummer 3

§§ 8 und 9

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 144/17

... Für nicht personenbezogene Daten besteht derzeit jedoch noch keine Pflicht, wenigstens ein Mindestniveau an Datenübertragbarkeit zu gewährleisten, auch nicht für weit verbreitete Online-Dienste wie die der Cloud-Hosting-Anbieter. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Anforderungen an die Datenübertragbarkeit technisch anspruchsvoll und kostenaufwendig sein können, da Daten von verschiedenen Anbietern derselben Dienste möglicherweise auf unterschiedliche Art und Weise gespeichert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 316/16

... - ein Mindestniveau an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen und/oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 12/16

... Nach der bisherigen Rechtslage war die Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen nur möglich, wenn das Qualifikationsniveau der Antragsteller und -stellerinnen mindestens unmittelbar unterhalb des vom Aufnahmemitgliedstaat geforderten Qualifikationsniveaus nach Artikel 11 der Berufsanerkennungsrichtlinie lag. Nunmehr ist es den Mitgliedstaaten verwehrt, Anträge auf der Grundlage von Mindestqualifikationsniveaus abzulehnen. Damit haben auch Personen, deren Berufsqualifikation der niedrigsten Niveaustufe des Artikel 11 entspricht, grundsätzlich einen Anerkennungsanspruch. Die in Artikel 11 definierten Qualifikationsniveaus werden mithin in ihrer Bedeutung für die Anerkennungspraxis relativiert und die bisherige Festlegung des für die Anerkennung erforderlichen Mindestniveaus (§ 3 Absatz 2 der EU/EWR HwV vom 20. Dezember 2007) wird obsolet. Zum Ausgleich von Unterschieden zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der im Inland erforderlichen Berufsqualifikation bleibt den Mitgliedstaaten nach dem novellierten Artikel 14 der Berufsanerkennungsrichtlinie zukünftig nur die Möglichkeit, in bestimmten Fällen von den Antragstellern und Antragstellerinnen zu verlangen, vor der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) zu absolvieren. Alle Meisterabschlüsse sind zwar nach wie vor der Niveaustufe des Artikel 11 Buchstabe c zuzuordnen, sie kommen aber zukünftig vornehmlich als Referenz zum Tragen, um berufliche Qualifikationen vergleichen und die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen

§ 7
Eignungsprüfung

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 8
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 9
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 10
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsinhalt

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 116/16

... Die im Folgenden dargelegten Grundsätze sind in 20 Politikfelder untergliedert, die als unverzichtbar für gut funktionierende und faire Arbeitsmärkte sowie Wohlfahrtssysteme gelten. Sie tragen wirtschaftlichen und sozialen Überlegungen, den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Europa und den sich ändernden Realitäten vor Ort Rechnung. Sie behandeln Aspekte, die für eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion wichtig sind, wie die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, angemessene Mindestniveaus für den Sozialschutz auszuarbeiten, das Potenzial der Menschen optimal zu nutzen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und die Anpassungsfähigkeit sowie die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaftsstrukturen zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 316/1/16

... - Auch wenn in der Begründung des Vorschlags ausgeführt wird, dass die Kompetenzgarantie "auf Freiwilligkeit beruht und auf das Engagement und Interesse der betreffenden Personen setzt", wird im restlichen Text der Eindruck erweckt, dass die "Kompetenzgarantie" realisierbar ist, wenn sich die Staaten nur ausreichend darum bemühen. Dem tritt der Bundesrat entschieden entgegen. Der Kompetenzerwerb Einzelner kann nicht von der öffentlichen Hand garantiert werden, da der Erfolg der Aus- und Weiterbildung auch von den betroffenen Personen selbst abhängig ist. Die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsangeboten kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen und setzt Motivation, Eigeninitiative sowie entsprechende kognitive Fähigkeiten voraus. 5. Die Konzeption der "Kompetenzgarantie" sieht als Ziel das Erreichen eines Mindestniveaus an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen und/oder den Erwerb einer Qualifikation auf dem Niveau 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) oder einer gleichwertigen Qualifikation sowie eines breiteren Kompetenzspektrums auf der Grundlage der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen vor. Obschon der Bundesrat eine Förderung von Kompetenzen grundsätzlich befürwortet, steht er der oben formulierten Zielsetzung kritisch gegenüber:



Drucksache 316/16 (Beschluss)

... 5. Die Konzeption der "Kompetenzgarantie" sieht als Ziel das Erreichen eines Mindestniveaus an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen und/oder den Erwerb einer Qualifikation auf dem Niveau 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) oder einer gleichwertigen Qualifikation sowie eines breiteren Kompetenzspektrums auf der Grundlage der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen vor. Obschon der Bundesrat eine Förderung von Kompetenzen grundsätzlich befürwortet, steht er der oben formulierten Zielsetzung kritisch gegenüber:



Drucksache 317/16

... - die Empfehlung des Rates, in der die Mitgliedstaaten ersucht werden, eine Kompetenzgarantie einzurichten.3 Die Garantie richtet sich an Erwachsene, die die allgemeine Bildung oder die berufliche Erstausbildung ohne Abschluss der Sekundarstufe II oder gleichwertige Qualifikation (EQR-Niveau 4) verlassen haben. Die Garantie gewährt den Betroffenen Zugang zu Weiterbildungspfaden, die es ihnen ermöglichen, ein Mindestniveau an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen und/oder ein breiteres Fertigkeitsspektrum sowie letztlich eine Qualifikation auf dem EQR-Niveau 4 zu erwerben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/16




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte

Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit

Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung

Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen

Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen

Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus

Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern

Steuerung des EQR

Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

EMPFIEHLT der Kommission,

ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Anhang III
Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen

Anhang IV
Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2

Anhang V
Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme

Anhang VI
Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... 42. Der Bundesrat sieht unter Bezug auf die Artikel 288, 153 Absätze 2b und 4 AEUV keinen Bedarf dafür, die Mitgliedstaaten darin zu beschränken, ob und wie sie über das in einer Richtlinie gesetzte Mindestniveau hinausgehen ("Gold plating"). Schutzstandards sind in der EU-Rechtsetzung häufig geringer, als sie den politischen Auffassungen und gegebenenfalls verfassungsrechtlichen Vorgaben in einigen Mitgliedstaaten entsprechen. Die Mitgliedstaaten müssen in der Festsetzung dieser Schutzniveaus über dem Mindestniveau frei sein.



Drucksache 639/14

... Mit der Einführung einer Vignette für schwere Lastfahrzeuge begann 1995 in Deutschland der schrittweise Systemwechsel von der steuer- zur nutzerfinanzierten Infrastruktur. Er wurde 2005 mit der Umstellung auf eine streckenbezogene Maut für diese Fahrzeuge fortgeführt. Zugleich erfolgten jeweils auch Entlastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, zuletzt bis auf das europarechtlich vorgeschriebene Mindestniveau nach der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 92/13

... Erstens sieht der Vorschlag für alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung vor, ein Mindestniveau nationaler Kapazitäten zu schaffen, indem sie für die NIS zuständige Behörden einrichten, IT-Notfallteams (Computer Emergency Response Teams, CERTs) bilden und nationale NIS-Strategien und nationale NIS-Kooperationspläne aufstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/13




Vorschlag

Begründung

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Mindestharmonisierung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Artikel 4
Grundsatz

Artikel 5
Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan

Artikel 6
Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde

Artikel 7
IT-Notfallteam

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 8
Kooperationsnetz

Artikel 9
Sicheres System für den Informationsaustausch

Artikel 10
Frühwarnungen

Artikel 11
Koordinierte Reaktion

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer

Artikel 14
Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Artikel 15
Umsetzung und Durchsetzung

Artikel 16
Normung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]

Anhang I
IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben

Anhang II
Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 746/12

... Die derzeitigen postalischen Universaldienstleistungen bieten nur ein "Sicherheitsnetz" für gelegentliche Paketversender. Einige Interessengruppen haben argumentiert, das Wachstum des elektronischen Handels im B2C-Segment und die Bedeutung einer komfortablen Zustellung auf der letzten Meile erfordere möglicherweise eine neue Definition (der Universaldienstleistung), die besser an die Erwartungen der Verbraucher angepasst sein müsste. Eine solche "neue" Universaldienstleistung sollte dem Bedarf der Verbraucher im Hinblick auf ein Mindestniveau an Komfort - vor allem in Bezug auf Informationen über das Zustellverfahren und Optionen für die Rücksendung - entsprechen und dem Bedarf der Online-Einzelhändler in Bezug auf die Sendungsverfolgung und die Erschwinglichkeit des Angebots gerecht werden. Wenn die Verbraucher über diese Mindestqualitätsnormen hinausgehende Leistungsmerkmale wünschen, so wird argumentiert, dann sollten die Märkte alternative Optionen und Dienstleistungen anbieten, um diese erweiterte Nachfrage zu befriedigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/12




Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR

1. Einleitung

2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau

2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung

2.2 Der europäische Zustellungsmarkt

2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes

3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure

3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher

3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden

3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber

4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens

5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt

5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort

5.1.1 Erhöhung der Transparenz

5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher

5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen

5.2.1 Kostendämpfung

5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife

5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette

5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz

5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern

5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen

6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts

7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:


 
 
 


Drucksache 458/2/12

... ein flexibler Steuertarif in Abhängigkeit der Steigerungsraten bei der EEG-Umlage eingeführt werden, um so die Strompreisbelastung der privaten Verbraucher und der Wirtschaft zu begrenzen. Steigt die EEG-Umlage über den für das Jahr 2012 von den Übertragungsnetzbetreibern angesetzten Wert von 3,592 ct/kWh verringert sich der Steuertarif von 20,50 Euro für eine Megawattstunde um die Differenz, die die EEG-Umlage für das jeweilige Jahr die EEG-Umlage des Jahres 2012 übersteigt. Die Grenze von 1,00 Euro bzw. 0,50 Euro für eine Megawattstunde entspricht dem europarechtlich vorgeschriebenen Mindestniveau des Steuertarifs für Strom.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/2/12




'Zu Artikel 2 Nummer 01 bis 03 - neu - § 3 Satz 2 und 3 - neu -, § 9 Absatz 2, § 9b Absatz 2 Satz 1 StromStG


 
 
 


Drucksache 730/12

... Die EU-Rechtsvorschriften über Werbung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) sollen sicherstellen, dass Unternehmen wahrheitsgetreue Werbe- oder Vermarktungsaussagen machen. Durch diese Vorschriften wird bei der Vermarktung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, wo Unternehmen in hohem Maße Vertragsfreiheit genießen, ein notwendiger Rechtsrahmen geschaffen. Insbesondere bietet die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung3 ein einheitliches EU-weites Mindestniveau für den Schutz von Gewerbetreibenden vor irreführender Werbung und regelt zudem die vergleichende Werbung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Richtlinie und IHRE Anwendung in den Mitgliedstaaten

2.1. Entwicklung und Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Werbung im Geschäftsverkehr

2.2. Überblick über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten

3. öffentliche Konsultation und ermittelte Probleme

3.1. Die gängigsten irreführenden Vermarktungspraktiken

3.2. Betrügerische Adressbuchfirmen

3.2.1. Hintergrund

3.2.2. Daten zum Ausmaß des Problems

3.2.3. Gesetzgebungs- und Durchsetzungsmaßnahmen gegen betrügerische Adressbuchfirmen

3.3. Allgemeines Echo der Konsultation

4. Bewertung der Kommission

4.1. Vermarktungspraktiken, die legislativer Maßnahmen auf EU-Ebene bedürfen

4.2. Vergleichende Werbung

5. weitere Schritte

5.1. Verstärkte Durchsetzung der bestehenden Vorschriften als unmittelbare Maßnahme

5.2. Vorlage eines Legislativvorschlags

5.2.1. Neue materiellrechtliche Vorschriften über irreführende Vermarktungspraktiken

5.2.2. Neues Verfahren der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 398/12 (Beschluss)

... - Die Kommission begründet den Vorschlag für eine Verordnung damit, dass die bisherige Regelung über eine Richtlinie zu einer Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften in der EU geführt habe, die sich nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirken. Diese Aussage ist nicht schlüssig, da auch der Verordnungsvorschlag nur ein Mindestniveau vorschreibt und es den Mitgliedstaaten weiterhin überlässt, national Verschärfungen einzuführen. Die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ist eine hoheitliche Tätigkeit und soll deshalb von den Mitgliedstaaten oder entsprechend ermächtigten Stellen unter staatlicher Aufsicht durchgeführt werden. Hiervon geht auch die Verordnung in Erwägungsgrund 10 aus. Damit liegt kein grenzüberschreitender Lebenssachverhalt vor. Vielmehr stellt die technische Überwachung eine jedem Mitgliedstaat obliegende Tätigkeit dar. Dies kann sich nicht nur auf Vollzugsaufgaben beschränken, sondern muss konsequenterweise auch für die Gesetzgebungskompetenz gelten.



Drucksache 398/1/12

... 1. Die Kommission begründet den Vorschlag für eine Verordnung damit, dass die bisherige Regelung über eine Richtlinie zu einer Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften in der EU geführt habe, die sich nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirken. Diese Aussage ist nicht schlüssig, da auch der Verordnungsvorschlag nur ein Mindestniveau vorschreibt und es den Mitgliedstaaten weiterhin - zumindest teilweise - überlässt, national Verschärfungen einzuführen.



Drucksache 129/11

... 3. das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität und gegebenenfalls anderer nach § 45o festgelegter Parameter für die Dienstqualität,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 190/11

... In Fortsetzung ihrer Aktivitäten zur Reduzierung der Schulabbrecherquote hat die Kultusministerkonferenz im März 2010 eine gemeinsame Förderstrategie vereinbart. Diese verfolgt das Ziel, die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler so zu verbessern, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihres Bildungsganges ein Mindestniveau der Kompetenzentwicklung nicht erreichen, wesentlich reduziert wird. Die Länder haben dazu teils umfangreiche Förderprogramme – auch mit Mitteln der Europäischen Union – aufgelegt. Sie zielen sowohl auf Prävention als auch auf Intervention, wobei ein zielgerichtetes Zusammenwirken der Träger der schulischen und der außerschulischen Bildung mit den verschiedensten kommunalen Akteuren angestrebt wird. Zur Hebung des Bildungsniveaus werden die Potenziale des Sports für die Heranwachsenden einbezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 848/11 (Beschluss)

... /EG geforderten Mindestniveau vereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 § 41a BeschV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI


 
 
 


Drucksache 848/1/11

... /EG geforderten Mindestniveau vereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG

§ 18c
Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV

§ 41a
Berufe mit besonderem Bedarf

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI

25. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 3

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 26 bis 28:

Zu Ziffer 29

Zu Ziffer 30

Zu Ziffer 31


 
 
 


Drucksache 732/10

... Dass das Recht der Unionsbürger auf konsularischen Schutz auch wirksam ist, gilt noch zu beweisen. Obwohl noch immer keine ausreichenden systematischen Daten vorliegen, ist – wie aus eingegangenen Beschwerden und Meldungen deutlich wird - den Unionsbürgern und zuweilen den Konsularbeamten noch nicht ausreichend klar, dass Unionsbürger das Recht haben, sich an andere Botschaften bzw. Konsulate zu wenden, und dass sie nicht sicher sind, welche Art von Hilfe geleistet werden darf. Die Unionsbürger haben hohe Ansprüche: in einer aktuellen Umfrage29 haben sie mehrheitlich (62 %) geäußert, sie erwarteten dieselbe Art von Hilfe unabhängig davon, welchen Mitgliedstaat sie darum bitten, während fast ein Drittel von ihnen (28 %) zumindest ein Mindestniveau an Unterstützung von jedem Mitgliedstaat erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 857/10

... mit der Aufteilung des Länderanteils am Mautaufkommen wegen Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau im Zuge der Umsetzung der Harmonisierungszusage durch das Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften vom 17. August 2007 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)

§ 1
Autobahn- und Bundesstraßenmaut

§ 2
Mautschuldner

§ 3
Mautsätze

§ 4
Mautentrichtung und Mauterstattung

§ 5
Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner

§ 6
Einrichtungen zur Erhebung der Maut

§ 7
Kontrolle

§ 8
Nachträgliche Mauterhebung

§ 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

§ 10
Bußgeldvorschriften

§ 11
Mautaufkommen

§ 12
Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen

§ 13
Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen

§ 14
Mauthöhe

§ 15
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb

Anlage 2
(zu § 14) Mautsätze

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 6
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau

5. Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungskompetenz

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 491/09

... 11. ersucht die Kommission – da bereits ein bedeutendes Angebot auf dem europäischen IVS-Markt vorhanden ist –, Spezifikationen für ein Mindestniveau an IVS-Anwendungen und -Diensten festzulegen, das von allen Mitgliedstaaten erreicht werden kann und das für die wirksame Einführung, die wirksame Durchführung und den wirksamen Betrieb von IVS notwendig ist;

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Drucksache 491/09




Horizontale Fragen

Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten Aktionsbereich 1

Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen Aktionsbereich 2

IVS im Dienste der innerstädtischen Mobilität (Aktionsbereich 2a)

Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr Aktionsbereich 3

Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur Aktionsbereich 4

Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen Aktionsbereich 5

Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme Aktionsbereich 6


 
 
 


Drucksache 171/4/09

... Durch die Änderung wird in Bezug auf das in einem KV-Bezirk zur Verfügung stehende Vergütungsvolumen zumindest eine sog. schwarze Null für die kommenden Jahre sichergestellt. Es handelt sich um eine Härtefallregelung bzw. um eine Maßnahme der Besitzstandswahrung, die garantiert, dass zukünftig das verfügbare Honorarvolumen, bezogen auf den jeweiligen KV-Bezirk, auf dem Mindestniveau des Jahres 2008 eingefroren wird. Dies ist sachgerecht da in keinem KV-Bezirk ein Rückgang der Morbidität festzustellen ist und die politisch gewollte Angleichung der ärztlichen Vergütung dadurch nicht in Frage gestellt wird.

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Drucksache 171/4/09




Zu Artikel 15 Nummer 5a

Begründung

3 Allgemein:

Im Einzelnen:

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 87c

Zu § 87c


 
 
 


Drucksache 910/09

... 103. ist der festen Überzeugung, dass zur Gewährleistung eines Mindestniveaus an unabhängiger Überprüfung bei der Formulierung von Folgenabschätzungen eine unabhängige Sachverständigengruppe gebildet werden sollte, die anhand von Stichproben die Qualität der vom Ausschuss für Folgenabschätzung abgegebenen Stellungnahmen überwacht, und dass daran auch Vertreter der Betroffenen mitwirken können sollten;

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Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 794/09

... 19. ist der Ansicht, dass eine internationale Koordinierung weltweit zu einer progressiven Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften führen muss, um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden; betont, dass der im weiteren Kontext erzielte Fortschritt der G20 in einem Ansatz zur Harmonisierung auf einem Mindestniveau gesehen werden kann, der die Europäische Union jedoch nicht von der Anwendung höherer Standards abhalten darf; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Union einen ehrgeizigeren Ansatz vertritt, was den Umfang von und die Anforderungen an Regulierung und Aufsicht betrifft, was vor kurzem verabschiedete oder gegenwärtig diskutierte Rechtsvorschriften zeigen;

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Drucksache 794/09




Allgemeines: Wiederherstellung von Wachstum

Beschäftigung, Beschäftigung und noch mehr Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung der globalen Finanzinstitutionen


 
 
 


Drucksache 823/09

... Der Vorschlag zielt darauf ab, auf europäischer Ebene eine möglichst sichere Arbeitsumgebung zu erreichen, und zwar durch die Prävention von Verletzungen von Arbeitnehmern durch scharfe/spitze medizinische Instrumente (einschließlich Nadelstichverletzungen) und den Schutz gefährdeter Arbeitnehmer im Krankenhaus- und Gesundheitsbereich. Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein reichen daher nicht aus, um ein EU-weites Mindestniveau an Schutz vor Verletzungen durch scharfe/spitze medizinische Instrumente zu gewährleisten. Dies lässt sich somit besser auf Gemeinschaftsebene erreichen. Sowohl die europäischen Sozialpartner als auch die Kommission sind davon überzeugt, dass ein Tätigwerden der Gemeinschaft in diesem Bereich notwendig ist.

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Drucksache 823/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende einschlägige Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche

3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anhang
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3 Präambel:

Allgemeine Erwägungen

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 791/09

... Für die erste Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hatte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Tampere das Ziel vorgegeben, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Mindestnormen zu harmonisieren. So wurde die Anerkennungsrichtlinie angenommen, um gemeinsame Kriterien zur Bestimmung der Personen, die internationalen Schutz benötigen, festzulegen und sicherzustellen, dass diesen Personen in allen Mitgliedstaaten ein Mindestniveau von Leistungen geboten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 355/08

... Am 1. September 2007 sind folgende Harmonisierungsmaßnahmen gestartet: Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau (jährliches Volumen ca. 150 Mio. €) sowie ein Innovationsprogramm zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge (100 Mio. €/Jahr). Im Gegenzug wurde zur Finanzierung dieser beiden Maßnahmen der abgesenkte durchschnittliche Mautsatz von 12,4 Cent/km um 1,1 Cent/km (entspricht einem Einnahmevolumen von ca. 250 Mio. Euro) auf 13,5 Cent/km angehoben. Durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften vom 17. August 2007 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft

5. Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 537: Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung


 
 
 


Drucksache 556/08

... Im Jahre 2003 wurde dem Straßengüterverkehrsgewerbe zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in Europa ein jährliches Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro zugesagt. Bisher wurden 150 Mio. Euro p. a. durch Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau und 100 Mio. Euro p. a. durch das Förderprogramm zur Anschaffung umweltfreundlicher Lkw (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Um das verbleibende Harmonisierungsvolumen in Höhe von 350 Mio. Euro p. a. umsetzen zu können, ist eine Änderung von § 11 Abs. 6 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 538: Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge


 
 
 


Drucksache 915/08

... 6. Kommen die Absätze 3, 4 und 5 zur Anwendung, können die Mitgliedstaaten vorübergehend geringere Vorratsmengen halten, als sie in dieser Richtlinie vorgeschrieben sind. In diesen Fällen bestimmt die Kommission, insbesondere unter Berücksichtigung der Lage auf den Weltmärkten für Erdöl und Erdölerzeugnisse, die Frist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten ihre Vorräte wieder auf das vorgeschriebene Mindestniveau bringen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsgrundsatz

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Zusätzliche Informationen

5 Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Sicherheitsvorräte – Berechnung der Bevorratungsverpflichtungen

Artikel 4
Bestimmung der gehaltenen Vorratsmengen

Artikel 5
Verfügbarkeit der Vorräte

Artikel 6
Verzeichnis der Sicherheitsvorräte - Jahresbericht

Artikel 7
Einrichtung zentraler Bevorratungsstellen

Artikel 8
Aufgabenübertragung durch Unternehmen

Artikel 9
Anlage spezifischer Vorräte

Artikel 10
Verwaltung der spezifischen Vorräte

Artikel 11
Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und zentralen Bevorratungsstellen über spezifische

Artikel 12
Wirkung der Übertragungen und Vereinbarungen

Artikel 13
Statistische Erfassung der Vorräte gemäß Artikel 3

Artikel 14
Statistische Erfassung der spezifischen Vorräte

Artikel 15
Statistiken über kommerzielle Vorräte

Artikel 16
Datenverarbeitung

Artikel 17
Biokraftstoffe und Zusatzstoffe

Artikel 18
Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse

Artikel 19
Kontrollen durch die Kommission

Artikel 20
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 21
Notfallverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Ausschuss

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Adressaten

Anhang I
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents der Einfuhren von Erdölerzeugnissen

Anhang II
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents des Inlandsverbrauchs:

Anhang III
Methoden zur Berechnung der gehaltenen Vorräte:

Anhang IV
Modalitäten der Erstellung von Statistiken über die Höhe der gemäß Artikel 3 zu haltenden Bestände und deren Übermittlung an die Kommission:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 567/08

... • Absenkung der KFZ-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau, Harmonisierungsvolumen 150 Millionen Euro pro Jahr, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Mauthöheverordnung

§ 1
Mautsätze

Artikel 3
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ziele

zu a.: stärkere Spreizung der Mautsätze

zu b.: Förderung von Partikelminderungssystemen

2. Weitere Änderungen

3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

b. Vollzugsaufwand

5. Auswirkungen auf die Wirtschaft

a. Finanzielle Auswirkungen

b. Bürokratiekosten

6. Auswirkungen auf das Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 367/08

... (31) Bei Mutterkühen sowie Schafen und Ziegen scheint jedoch noch die Beibehaltung eines Mindestniveaus der landwirtschaftlichen Erzeugung für die Agrarwirtschaften in bestimmten Regionen erforderlich zu sein, insbesondere, wenn den Betriebsinhabern keine anderen wirtschaftlichen Alternativen offenstehen. Angesichts dieser Tatsache sollten die Mitgliedstaaten über die Möglichkeit verfügen, die gekoppelte Stützung auf dem derzeitigen Niveau oder bei Mutterkühen auf einem niedrigeren Niveau beizubehalten. In diesem Fall ist die Einhaltung der Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates13 und der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates14 insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Herkunftssicherung der Tiere vorzusehen.

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Drucksache 367/08




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Betriebsprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.1. Vereinfachung

2.2. Schrittweise Einführung eines Pauschalsatzes für die entkoppelte Stützung

2.3. Ausdehnung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.4. Neu gefasster Artikel 69 der Verordnung EG Nr. 1782/2003

2.5. Modulation

2.6. Zahlungsbegrenzungen

3. Einheitliche gemeinsame Marktorganisation

3.1. Marktmechanismen in Form von Interventionen

3.2. Abschaffung der Flächenstilllegung

3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

3.4. Spezifische Beihilfen im Milchsektor

3.5. Sonstige Stützungsregelungen

4. Neue Herausforderungen und Politik zur entwicklung des ländlichen Raums

5. Finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
(ex-32) Finanzierung der Direktzahlungen

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Direktzahlungen

Kapitel 1
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 4
Grundlegende Anforderungen

Artikel 5
Grundanforderungen an die Betriebsführung

Artikel 6
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Kapitel 2
Modulation und Haushaltsdisziplin

Artikel 7
Modulation

Artikel 8
Nettoobergrenzen

Artikel 9
Beträge aus der Modulation

Artikel 10
Sondervorschriften für die Modulation in den neuen Mitgliedstaaten

Artikel 11
Haushaltsdisziplin

Kapitel 3
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 13
Bedingungen

Artikel 14
Aufgaben zugelassener privater Beratungsstellen und benannter Beratungsbehörden

Artikel 15
Revision

Kapitel 4
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 16
Anwendungsbereich

Artikel 17
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 18
Elektronische Datenbank

Artikel 19
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 20
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 21
Beihilfeanträge

Artikel 22
Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen

Artikel 23
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Beihilfekriterien

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 25
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen zu den Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 27
Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 28
Vereinbarkeit mit dem integrierten System

Artikel 29
Information und Kontrolle

Kapitel 5
Sonstige Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Artikel 31
Zahlung

Artikel 33
Revision

Titel III
Regelung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämienregelung)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Zahlungsvoraussetzungen

Artikel 35
Aktivierung von Zahlungsansprüchen je beihilfefähige Hektarfläche

Artikel 36
Meldung der beihilfefähigen Hektarflächen

Artikel 37
Änderung von Zahlungsansprüchen

Artikel 38
Mehrfachanträge

Artikel 39
Nutzung der Flächen im Falle der aufgeschobenen Einbeziehung von Obst und Gemüse

Artikel 40
Nutzung von Flächen für die Hanferzeugung

Artikel 41
Obergrenze

Artikel 42
Nationale Reserve

Artikel 43
Nicht genutzte Zahlungsansprüche

Artikel 44
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Artikel 45
Bedingungen für besondere Ansprüche

Artikel 46
Überprüfung der Zahlungsansprüche

Kapitel 2
Regionale und partielle Durchführung

Abschnitt 1
Regionale Durchführung

Artikel 47
Regionale Aufteilung der Obergrenze gemäß Artikel 41

Artikel 48
Regionale Anwendung der Betriebsprämienregelung

Artikel 49
Nutzung der Zahlungsansprüche

Artikel 50
Flächennutzung

Artikel 51
Grünland

Artikel 52
Bedingungen für die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche

Abschnitt 2
Partielle Durchführung

Artikel 53
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54
Zahlungen für Schafe und Ziegen

Artikel 55
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 56
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Kapitel 3
Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 57
Einführung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 58
Beihilfeantrag

Artikel 59
Nationale Reserve

Artikel 60
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Artikel 61
Zuweisung der Zahlungsansprüche

Artikel 62
Grünland

Artikel 63
Voraussetzungen für die Zahlungsansprüche

Kapitel 4
Einbeziehung gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämienregelung

Artikel 64
Einbeziehung der gekoppelten Stützung in die Betriebsprämienregelung

Artikel 65
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 66
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 67
Fakultative Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der

Kapitel 5
Besondere Stützung

Artikel 68
Allgemeine Regeln

Artikel 69
Ernteversicherung

Artikel 70
Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten

Titel IV
Andere Beihilferegelungen

Kapitel 1
Gemeinschaftliche Beihilferegelungen

Abschnitt 1
Kulturspezifische Zahlung für Reis

Artikel 71
Anwendungsbereich

Artikel 72
Beihilfevoraussetzungen und -betrag

Artikel 73
Beihilfeflächen

Artikel 74
Überschreitung der Grundfläche

Abschnitt 2
Beihilfe für Stärkekartoffeln

Artikel 75
Beihilfebetrag

Artikel 76
Bedingungen

Abschnitt 3
Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Artikel 77
Anwendungsbereich

Artikel 78
Bedingungen

Artikel 79
Grundflächen und Beträge

Artikel 80
Anerkannte Branchenverbände

Artikel 81
Zahlung der Beihilfe

Abschnitt 4
Beihilfe für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger

Artikel 82
Anwendungsbereich

Artikel 83
Bedingungen

Artikel 84
Beihilfebetrag

Abschnitt 5
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Artikel 85
Flächenbezogene Übergangsbeihilfe

Artikel 86
Höhe der Beihilfe und Beihilfefähigkeit

Abschnitt 6
Übergangszahlung für Beerenfrüchte

Artikel 87
Zahlung für Beerenfrüchte

Abschnitt 7
Schaf- und Ziegenprämien

Artikel 88
Geltungsbereich

Artikel 89
Begriffsbestimmungen

Artikel 90
Mutterschaf- und Ziegenprämie

Artikel 91
Zusatzprämie

Artikel 92
Gemeinsame Bestimmungen über die Prämien

Artikel 93
Individuelle Obergrenzen

Artikel 94
Übertragung von Prämienansprüchen

Artikel 95
Nationale Reserve

Artikel 96
Obergrenzen

Abschnitt 8
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 97
Anwendungsbereich

Artikel 98
Begriffsbestimmungen

Artikel 99
Sonderprämie

Artikel 100
Mutterkuhprämie

Artikel 101
Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

Artikel 102
Übertragung von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 103
Nationale Reserve von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 104
Färsen

Artikel 105
Schlachtprämie

Artikel 106
Gemeinsame Bestimmungen für Prämien

Artikel 107
Obergrenzen

Artikel 108
Nach der Richtlinie 96/22/EG verbotene Stoffe

Kapitel 2
Nationale Beihilfen

Artikel 109
Nationale Beihilfe für Schalenfrüchte

Titel V
Anwendung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 110
Einführung der Direktzahlungen

Kapitel 2
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 111
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 112
Jährlicher Finanzrahmen

Artikel 113
Fläche im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 114
Unterrichtung

Kapitel 3
Gesonderte Zahlungen und besondere Stützung

Artikel 115
Gesonderte Zahlung für Zucker

Artikel 116
Gesonderte Zahlung für Obst und Gemüse

Artikel 117
Gesonderte Übergangszahlung für Obst und Gemüse

Artikel 118
Gemeinsame Bestimmungen für die gesonderten Zahlungen

Artikel 119
Besondere Stützung

Kapitel 4
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 120
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 121
Staatliche Beihilfe in Zypern

Titel VI
Mittelumschichtungen

Artikel 122
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Baumwollregionen

Artikel 123
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen

Titel VII
Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Durchführungsbestimmungen

Artikel 124
Bestätigung von Zahlungsansprüchen

Artikel 125
Anwendung auf die Regionen in äußerster Randlage

Artikel 126
Staatliche Beihilfe

Artikel 127
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 128
Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen

Artikel 129
Durchführungsbestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 130
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 131
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 24b

Artikel 132
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007

Artikel 133
Aufhebungen

Artikel 134
Übergangsbestimmungen

Artikel 135
Übergangsregelung für neue Mitgliedstaaten

Artikel 136
Inkrafttreten und Anwendung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 32/08

... wahrzunehmen, müssen damit nicht erneut geprüft werden. Gleichwertig sind die Prüfungen, die für den Einsatz als Luftsicherheitsassistent bestanden werden müssen. Die Voraussetzung, dass eine möglichst ununterbrochene Tätigkeit vorgelegen haben muss (Nr. 2), entspricht der auch in § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 formulierten Voraussetzung. Da ohne dauernde Fortbildung die Kenntnisse von Luftsicherheitskontrollkräften schnell veralten, muss auch eine solche gewährleistet sein. Da die genauen Vorgaben vor Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht feststanden, genügt es, wenn zeitlich nur die Hälfte der eigentlich fachlich notwendigen und in § 3 Abs. 5 Satz 4 bezeichneten Fortbildung erfolgte. Die notwendigen Inhalte, die in § 3 Abs. 5 Satz 1 bis 3 beschrieben sind müssen jedoch auch dabei vermittelt worden sein. Hiermit sollen Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen privilegiert werden, die trotz fehlender konkreter Vorgaben, die Notwendigkeit für Fortbildung erkannt haben. Bei den in Nummer 3 beschriebenen Stundenzahlen handelt es sich um ein Mindestniveau, das den Erhalt von Fähigkeiten sichert, jedoch keine Verbesserung ermöglicht. Eine Verbesserung von Fähigkeiten wird durch die reguläre Fortbildung mit dem vollen Stundenansatz bezweckt. Die Luftsicherheitsbehörde stellt Befähigungszeugnisse aus, wenn die notwendigen Nachweise erbracht wurden, um die Qualifikation des Personals auch formell zu dokumentieren. Je nach Antrag können umfassend ausgebildete Luftsicherheitskontrollkräfte auch nur ein Befähigungszeugnis erhalten, entweder als Luftsicherheitskontrollkraft für Personalkontrollen oder als Luftsicherheitskontrollkraft für Waren- und Frachtkontrollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausbildungspersonal

§ 3
Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte

§ 4
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen

§ 5
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen

§ 6
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen

§ 7
Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten

§ 8
Schulungen für sonstiges Personal

§ 9
Lernerfolgskontrollen, Prüfungen

§ 10
Prüfungszweck

§ 11
Prüfungsausschuss

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen, Fristen

§ 13
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen

§ 14
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen

§ 15
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen

§ 16
Zulassung zur praktischen Prüfung

§ 17
Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 18
Täuschung, sonstige Verstöße

§ 19
Wiederholung der Prüfung

§ 20
Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen

§ 21
Musterlehrpläne und Formulare

§ 22
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

§ 4
Prüfungsgebühren

Artikel 3
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen


 
 
 


Drucksache 993/08

... (6) Es ist angezeigt, ein einheitliches Mindestniveau für die Benzindampf-Rückgewinnung festzusetzen, um einen hohen Umweltvorteil zu erwirtschaften und den Handel mit Ausrüstungen für die Benzindampf-Rückgewinnung zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 993/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.2.1. Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

2.2.2. Methodik

2.2.3. Konsultierte Organisationen

2.2.4. Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

2.2.5. Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Tankstellen

Artikel 4
Zulässiges Mindestniveau der Benzindampf-Rückgewinnung

Artikel 5
Regelmäßige Inspektionen und Konformität

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9


 
 
 


Drucksache 562/1/08

... 2007 hatte der Bundesgesetzgeber das Ziel verfolgt, ein einheitliches Mindestniveau der energetischen Standards festzuschreiben (BR-Drs. 282/07). Hiermit wurde - in Übereinstimmung mit dem EnEG - bekräftigt, dass die Länder weitergehende Regelungen treffen dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/1/08




1. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

§ 3b
Abweichende Landesregelungen

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 7 Abs. 2, 3 und 4 Satz 1a - neu - EnEG , Nr. 4 § 7a EnEG und Nr. 5 Buchstabe c § 8 Abs. 1 Nr. 3 EnEG

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b, Buchstabe c - neu - , Nr. 2 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 11 und 12, Nr. 13 - neu - , § 24 Abs. 1 Satz 1 SchfG

Artikel 2
Änderung des Schornsteinfegergesetzes


 
 
 


Drucksache 748/08

... Das Gesamtziel des Vorschlags lässt sich nur durch eine gemeinschaftsweite Maßnahme erreichen da die notwendigen gleichen Voraussetzungen in allen Mitgliedstaaten, was den Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen betrifft, nur durch ein gemeinsames Mindestniveau sichergestellt werden können. Der vorgeschlagene Rechtsakt wird nicht nur zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen beitragen, sondern sich auch positiv auf die Fähigkeit dieser Frauen auswirken, ihren privaten, familiären und beruflichen Pflichten nachzukommen. Die Wichtigkeit von Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben wurde auch von den anderen europäischen Institutionen und den maßgeblichen Interessenträgern bestätigt und betont.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Begründung

Allgemeiner Kontext

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4 Anhörung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Mutterschaftsurlaub

Artikel 10
Kündigungsverbot

Artikel 12a
Beweislast

Artikel 12b
Viktimisierung

Artikel 12c
Strafen

Artikel 12d
Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 248/08

... Die Kommission schlägt daher vor, dass für Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts EU-weit ein Mindestniveau der Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Streitparteien festgelegt wird. In Fortführung des der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zugrunde liegenden Ansatzes sollte der Zugang zu Beweismitteln auf der Grundlage eines Tatsachenvortrags ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08




Weissbuch
Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1. Zweck und Gegenstand des Weissbuchs

1.1. Gründe für die Vorlage eines Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1.2. Ziele, Leitprinzipien und Gegenstand des Weißbuchs

2. Vorgeschlagene Massnahmen und rechtspolitische Optionen

2.1. Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

2.2. Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2.3. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2.4. Verschuldenserfordernis

2.5. Schadenersatz

2.6. Schadensabwälzung

2.7. Verjährung

2.8. Kosten einer Schadenersatzklage

2.9. Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen


 
 
 


Drucksache 762/07

... 2) Das im Arbeitsvertrag genannte Gehalt muss mindestens dem auf einzelstaatlicher Ebene festgelegten Niveau entsprechen. Es steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, dessen Höhe so festzulegen, wie es ihrem Arbeitsmarkt und ihrer Zuwanderungspolitik entspricht. Allerdings wurde die Festlegung eines Mindestniveaus, das sich an den in den Mitgliedstaaten gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn anlehnt, als notwendig erachtet, um zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten einen Satz festlegen, der so niedrig wäre, dass einheimische oder andere hoch qualifizierte Fachkräfte aus der EU diese Stelle nicht annehmen würden, obwohl sie ihren Qualifikationen entspricht. Des weiteren zielt der Vorschlag auf eine verstärkte Mobilität derjenigen Drittstaats-Hochqualifizierten innerhalb der EU, denen eine langfristige Aufenthaltsberechtigung für die EG erteilt wurde. Durch das gemeinsame Mindestniveau soll ausgeschlossen werden dass die Entscheidungen eines Mitgliedstaats in Bezug auf die Zulassung von Hochqualifizierten sich mittelfristig negativ auf die anderen auswirken. Außerdem soll auf diese Weise gewährleistet werden, dass der Antragsteller für sich sorgen und gegebenenfalls die Ausgaben für die Rückreise decken kann, ohne die Leistungen des Sozialsystems des betreffenden Mitgliedstaats in Anspruch zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgründe

Artikel 10
Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsanträge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangehörige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 378/07

... Das Mindestniveau an Kenntnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes darf nicht unter Stufe 3 der Struktur der Ausbildungsstufen im Anhang zu der Entscheidung 85/368/EWG des Rates18 liegen, d. h. dem Niveau, das durch eine Ausbildung erreicht wird, die nach der Pflichtschule entweder durch eine Berufsausbildung und zusätzliche Fachausbildung oder durch eine sonstige Fachschule oder ähnliche Ausbildung auf Sekundarstufe erworben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/07




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Behandeltes Problem

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

3.7. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Vorgeschlagene Bestimmungen

4.1. Übernahme geltender Bestimmungen

4.2. Neue Bestimmungen

4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs

4.2.2. Niederlassungsbedingung

4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters

4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit

4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens

4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung

4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung

4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

4.2.9. Verschiedenes

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers

Artikel 4
Verkehrsleiter

Kapitel II
Voraussetzungen

Artikel 5
Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung

Artikel 6
Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit

Artikel 7
Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 8
Voraussetzung der fachlichen Eignung

Kapitel III
Zulassung und Überwachung

Artikel 9
Zuständige Behörden

Artikel 10
Einreichung und Registrierung der Anträge

Artikel 11
Kontrollen

Artikel 12
Verwarnung und Entzug von Zulassungen

Artikel 13
Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters

Artikel 14
Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel

Kapitel IV
Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

Artikel 15
Einzelstaatliche elektronische Register

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 17
Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten

Kapitel V
Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten

Artikel 18
Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit

Artikel 19
Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 20
Bescheinigung der fachlichen Eignung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Sanktionen

Artikel 22
Bestandsschutz

Artikel 23
Übergangsbestimmungen

Artikel 24
Amtshilfe

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Berichte über die Ausübung des Berufs

Artikel 27
Liste der zuständigen Behörden

Artikel 28
Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete

A. Bürgerliches Recht

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

B. Handelsrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

C. Sozialrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

D. Steuerrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

F. Marktzugang

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

G. Normen und technische Vorschriften

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

H. Sicherheit im Straßenverkehr

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

II. Ablauf der Prüfung

Anhang II
Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)


 
 
 


Drucksache 789/07

... – einen Rahmen für die Vergabe von Unteraufträgen zu schaffen, indem für die Dienstleister ein Mindestniveau der Sicherheit/Qualität und die vorherige Nennung etwaiger Unterauftragnehmer vorgeschrieben wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/07




Aufbau neuer Kapazitäten

Förderung umweltfreundlichen Wachstums

Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anpassung des rechtlichen Rahmens

Verbesserung der Zusammenarbeit in Kapazitätsfragen zwischen Flughafenregionen

2 Bodenabfertigungsdienste


 
 
 


Drucksache 196/07

... Der Mechanismus kann anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Für einen Mitgliedstaat, der das im Jahre 2010 gültige Mindestniveau bereits anwendet und Gasöl zu gewerblichen Zwecken mit 340 Euro je 1000 l, Gasöl zu nichtgewerblichen Zwecken mit 350 Euro je 1000 l und unverbleites Benzin mit 370 Euro je 1000 l, hat der Vorschlag die folgende Auswirkung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/07




Begründung

3 Hintergrund

Gründe und Zielsetzung

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Kohärenz mit anderen Strategien und Zielen der EU

Optionen und unter Berücksichtigung aller Kosten im Zusammenhang mit Umwelt, Lärm,

KONSULTIERUNG DER Beteiligten UND Folgenabschätzung

Konsultierung der Beteiligten

Methode, wichtigste Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Überblick über die Antworten und die Form ihrer Berücksichtigung

Inanspruchnahme von externen Fachkenntnissen

3 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsakts

Haushaltseffekt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 517/07

... Dieser Mindestlohn soll sowohl für die Fälle gelten, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen, als auch in den Fällen, in denen Tariflöhne dieses Mindestniveau unterschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/07




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes


 
 
 


Drucksache 762/07 (Beschluss)

... " Beschäftigung von hochqualifizierten, vielfach mit Diplomen des Herkunftslandes ausgestatteten Drittstaatsangehörigen begünstigen. Erst recht gilt dies im Fall der weiteren Absenkung der Einkommensvoraussetzung bei unter 30 Jahre alten hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen. Völlig unklar ist zudem, was die weitere Schwellenwertalternative bei Mitgliedstaaten ohne gesetzlichen Mindestlohn beinhaltet, die ein Mindestniveau entsprechend "



Drucksache 686/07

... 6. betont jedoch, dass zur Gewährleistung eines Mindestniveaus an unabhängiger Überprüfung bei der Formulierung von Folgenabschätzungen eine unabhängige Sachverständigengruppe gebildet werden sollte, die anhand von Stichproben die Qualität der vom Ausschuss für Folgenabschätzung abgegebenen Stellungnahmen überwacht, und dass daran auch Vertreter der Betroffenen mitwirken können;



Drucksache 282/07

Neu- und Bestandsgebäude mit sehr unterschiedlichem Nutzungsprofil. Den Mitgliedstaaten ist dabei ein teilweise erheblicher Spielraum belassen, wie sie die europäischen Vorgaben umsetzen. Um innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein einheitliches Mindestniveau der energetischen Anforderungen im Bausektor sicherzustellen, bedarf es einer bundeseinheitlichen Regelung. Hinsichtlich der technischen und rechtlichen Anforderungen schafft sie gleich gestaltete Marktbedingungen für die Wirtschaft innerhalb der gesamten Bundesrepublik und gewährleistet ein Höchstmaß an Transparenz für den Verbraucher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften,

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung

1. Anlass

2. Vorgaben der Richtlinie

3. Umsetzungskonzept

4. Umsetzungsbedarf

5. Wesentliche Änderungen im Überblick

a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen

b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr

c Übergangsregelungen für Energieausweise

d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen

e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden

f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden

6. Überprüfung der Anforderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Folgen der Verordnung, Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Energieausweise

b Klimaanlagen

c Sonstiges

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Kosten für die Wirtschaft

b Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude

Zu § 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude

Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel

Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude

Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen

Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung


 
 
 


Drucksache 818/07

... § 3 Abs. 1 geht von dem Grundsatz aus, dass Voraussetzung für die Anerkennung die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation ist. Ausländische Berufsqualifikationen, die der gleichen Qualifikationsstufe zuzuordnen sind wie die im Inland erforderliche Berufsqualifikation, sind daher nach § 3 Abs. 1 Satz 1 anzuerkennen. Entsprechend der Vorgaben in Artikel 13 Abs. 1 der Richtlinie wird in Absatz 2 näher bestimmt, welche durch einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis bescheinigte Berufsqualifikation als Mindestniveau für die Anerkennung erforderlich ist. Die ausländische Berufsqualifikation muss – vorbehaltlich von Ausgleichsmaßnahmen - mindestens derjenigen Qualifikationsstufe zugeordnet sein, die eine Stufe tiefer ist als die im Inland geforderte Berufsqualifikation, d. h. sie muss mindestens der zweiten Qualifikationsstufe zugeordnet sein. Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der im Inland erforderlichen Berufsqualifikation können durch Ausgleichsmaßnahmen nach § 5 ausgeglichen werden.

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Drucksache 818/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gleichgestellte Ausbildungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren und Fristen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 7
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 8
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 9
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Regelungsinhalt:

3. Ermächtigungsgrundlage:

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung:

5. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft:

a Kosten ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

c Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

d Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen der Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks


 
 
 


Drucksache 634/07

... -Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche auszuweiten, um damit tarifvertragliche Lösungen für Mindestlöhne zu fördern und für die Branchen einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten.



Drucksache 370/07

... umgesetzt werden. Es erfolgt eine Absenkung der Höchststeuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau. Die Absenkung hat ein Gesamtvolumen von ca. 150 Mio. Euro jährlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/07




2 Vorbemerkung

Zu Punkt 1

Zu Punkt 2 - Mautkompromiss

Zu Punkt 3 - Mautermäßigungsverfahren

Zu Punkt 4 - Änderung des Kfz-Steuergesetzes

Zu Punkt 5 - Innovationsprogramm

Zu Punkt 6

Zu Punkt 7


 
 
 


Drucksache 175/07

... b) zu einem besseren Funktionieren der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz beizutragen und das gegenseitige Vertrauen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander durch die Sicherstellung eines harmonisierten Mindestniveaus des Datenschutzes zu stärken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/07




Allgemeine Grundsätze

Mindestnormen des Datenschutzes im besonderen Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

Spätere Verarbeitung und Weitergabe von Daten

Spezifische Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 762/1/07

... " Beschäftigung von hochqualifizierten, vielfach mit Diplomen des Herkunftslandes ausgestatteten Drittstaatsangehörigen begünstigen. Erst recht gilt dies im Fall der weiteren Absenkung der Einkommensvoraussetzung bei unter 30 Jahre alten hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen. {Völlig} unklar ist {zudem}, was die weitere Schwellenwertalternative bei Mitgliedstaaten ohne gesetzlichen Mindestlohn beinhaltet, die ein Mindestniveau entsprechend "



Drucksache 358/06

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ist es, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und hierdurch die einwandfreie Entwicklung der Informationsgesellschaft in der Gemeinschaft sicherzustellen (Erwägungsgründe 1 und 6). Zu diesem Zweck sollen die nationalen Bestimmungen für die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen auf ein Mindestniveau angeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Gleichbehandlungsanspruch

§ 4
Bearbeitung von Anfragen; Transparenz

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

1. Ziel und wesentlicher Inhalt der Richtlinie

2. Zum Inhalt der Richtlinie im Einzelnen

3. Umsetzungsbedarf im nationalen Recht

a Rechtslage in Deutschland

b Umsetzungsbedarf im Einzelnen:

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Informationsweiterverwendungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise

V. Gender-Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 455/06

... 35. ist der Auffassung, dass ein Einsatz des EUSF weiterhin möglich sein muss, auch wenn Katastrophen trotz ihrer Schwere nicht das erforderliche Mindestniveau erreichen und dass bei außergewöhnlichen Umständen auch Hilfe gewährt werden kann wenn der größte Teil der Bevölkerung einer spezifischen Region von einer Katastrophe mit schweren und dauerhaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen betroffen ist;



Drucksache 553/06

... durch Absenkung der Höchststeuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau. Es wird erwartet, dass die Absenkung ein Gesamtvolumen von bis zu jährlich 150 Mio. Euro haben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

Artikel 4
Änderung der Mauthöheverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Artikel 5
(Neubekanntmachnung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.