[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

258 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ministerial"


⇒ Schnellwahl ⇒

0350/20B
0350/20
0285/20B
0100/20B
0100/1/20
0285/20
0350/1/20
0001/20
0384/1/19
0625/19
0558/19
0384/19B
0446/19
0446/19B
0158/18
0483/18B
0483/18
0038/1/18
0038/18
0501/18B
0157/18
0523/18
0501/1/18
0542/18B
0038/18B
0542/1/18
0091/17B
0699/17B
0094/17B
0699/17
0410/17
0505/17B
0769/17
0091/17
0505/1/17
0699/1/17
0094/1/17
0825/16
0442/16B
0290/16
0539/1/16
0539/16B
0442/16
0506/16
0825/1/16
0246/15
0308/1/15
0392/15B
0004/1/15
0308/15B
0100/15
0392/1/15
0004/15B
0246/15B
0004/15
0100/15B
0386/15
0569/1/14
0580/14B
0500/1/14
0214/14
0376/1/14
0580/1/14
0534/14
0376/14B
0569/14B
0246/14B
0400/14
0246/1/14
0246/14
0500/14B
0802/13B
0694/13
0315/13
0315/13B
0325/13
0527/13
0694/13B
0802/13
0039/1/13
0039/13B
0092/12
0299/1/12
0052/1/12
0676/12
0534/12B
0014/1/12
0219/3/12
0299/12B
0385/12
0534/12
0532/12B
0571/12
0532/12
0019/12
0014/12B
0219/2/12
0570/1/12
0567/12
0248/12
0570/12B
0567/12B
0421/1/11
0504/11B
0314/11
0139/11B
0230/11
0370/11
0139/1/11
0421/11
0769/11
0178/1/11
0178/11B
0230/11B
0408/11
0176/11
0529/11
0101/10
0248/10B
0832/10
0116/10B
0104/10
0101/10B
0846/10
0039/2/10
0101/1/10
0248/10
0262/10
0039/10B
0266/10
0116/10
0230/10
0273/10B
0871/10
0829/10
0707/1/10
0273/10
0712/09
0246/09
0242/09
0874/09
0874/09B
0246/09B
0246/1/09
0885/09
0569/09
0889/09
0754/09
0221/1/08
0221/08B
0623/08
0623/08B
0223/1/08
0643/08
0615/08
0523/08B
0047/1/08
0600/08B
0671/08B
0223/08B
0047/08B
0390/08B
0600/1/08
0523/08
0671/08
0957/08
0390/08
0523/1/08
0787/08
0829/07B
0658/07
0441/1/07
0418/07
0441/07B
0658/07B
0354/07
0237/07
0829/07
0150/07B
0079/07B
0150/07
0063/07
0720/07A
0079/07
0139/07
0751/06
0087/1/06
0618/06B
0254/06
0088/06B
0824/1/06
0088/1/06
0744/06B
0618/1/06
0527/06B
0258/06
0142/06
0527/1/06
0087/06B
0065/2/06
0323/06
0088/06
0528/06B
0744/1/06
0087/06
0693/06
0141/06
0323/06B
0528/1/06
0351/05
0775/05
0775/1/05
0942/1/05
0763/05
0023/05B
0775/05B
0311/1/05
0026/1/05
0473/1/05
0615/05
0098/05
0026/05B
0173/05
0311/05B
0023/1/05
0942/05B
0473/05B
0942/05
0895/04B
0990/1/04
0996/04B
0990/04
0895/1/04
0760/1/04
0996/1/04
0760/04B
0709/04
0961/1/04
0990/04B
0961/04B
Drucksache 350/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) eine Vertreterin des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Ministerialrätin Suzan Bacher).



Drucksache 350/20

... Der vom Bundesrat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 (BR-Drucksache 501/18(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" Sachsen, Staatsministerium für Kultus (Ministerialrat Dr. Nils Geißler) wird seine Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 285/20 (Beschluss)

... b) Frau Ministerialdirigentin Kerstin Ehlers, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein,



Drucksache 100/20 (Beschluss)

... Ministerium für Schule und Bildung (Ministerialrat Dr. Oliver Schoell).



Drucksache 100/1/20

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme als Beauftragten des Bundesrates für die Arbeitsgruppen der Kommission "Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und Europäisches Qualitätssicherungsnetzwerk in der beruflichen Bildung (EQAVET)" einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Bildung (Ministerialrat Dr. Oliver Schoell).



Drucksache 285/20

... b. Frau Ministerialdirigentin Kerstin Ehlers, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Schleswig-Holstein



Drucksache 350/1/20

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) eine Vertreterin des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Ministerialrätin Suzan Bacher).



Drucksache 1/20

... Vor dem Hintergrund eines wachsenden Aufgabenumfangs ist auch im Interesse wirtschaftlichen Verwaltungshandelns eine Verlagerung der Wahrnehmung nicht ministerieller Aufgaben geboten. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind nicht ministerielle Aufgaben in einem nachgeordneten Bereich zu erledigen, wenn es sich nicht um Angelegenheiten von besonderer politischer Bedeutung handelt oder wenn eine andere Zuordnung nicht sachdienlich ist. Im Lichte dieser Regelungsvorgabe gedenkt das Auswärtige Amt, nicht ministerielle Aufgaben, deren Verbleib in ministerieller Zuständigkeit nicht angezeigt ist, zu bündeln und in eine Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz zu verlagern. Durch die Ausgliederung sollen das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen von nicht ministeriellen Aufgaben entlastet und die Konzentration der Ministerialverwaltung auf originär ministerielle Aufgaben gestärkt werden, hierbei insbesondere auf die strategische Koordination von Politikfeldern, die Umsetzung außenpolitischer Zielsetzungen und die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Aufsicht

§ 4
Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 5
Wahl des Personalrats

§ 6
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

§ 7
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin

§ 8
Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte

§ 9
Fortgeltung der Dienstvereinbarungen

§ 10
Aufbauzulage

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 9
Kurierdienst und Auslands-IT

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund:

Länder und Kommunen:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

VIII. Kosten und Personalentwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5024, AA: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes

I. Zusammenfassung

4 Bund

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 384/1/19

... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreterin der zuständigen obersten Landesbehörden Frau Ministerialrätin Dr. Sabine Graap Ministerium für Kultur und Wissenschaft (Nordrhein-Westfalen) sowie als Vertretung der Studierenden N.N. vorzuschlagen.



Drucksache 625/19

... (1) Zuständige Stelle für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Verordnung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Zur Durchführung werden eine oder mehrere Stellen bestimmt und soweit erforderlich beliehen, die Gewähr für eine sachgemäße Aufgabenwahrnehmung bieten (Bescheinigungsstellen). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Bescheinigungsstellen im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) amtlich bekannt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bestimmt im Falle mehrerer Bescheinigungsstellen die Zuständigkeitsverteilung und veröffentlicht diese ebenso im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gegenstand, Anwendungsbereich

§ 2
Zuständige Stelle

§ 3
Antragsverfahren

§ 4
Antragsprüfung

§ 5
Bescheinigung nach § 6 des Gesetzes

§ 6
Geschäftsstatistik

§ 7
Datenübermittlung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5054, BMBF: Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 558/19

... "(3) Die oder der Ständige Bevollmächtigte ist Ministerialdirektorin oder Ministerialdirektor beim Deutschen Bundestag. Das Amtsverhältnis beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Die oder der Ständige Bevollmächtigte leistet einen Amtseid. Das Amtsverhältnis endet mit Ablauf der Amtszeit oder mit der Entbindung von ihren oder seinen Aufgaben jeweils durch Aushändigung der entsprechenden Urkunde durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Die oder der Ständige Bevollmächtigte unterliegt hinsichtlich der Führung ihrer oder seiner Dienstgeschäfte ausschließlich den Weisungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (§ 5a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/19




‚Artikel 3a Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 16
Geschäftsstatistik zur Entwicklungszusammenarbeit

‚Artikel 6a Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

‚Artikel 13a Änderung des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes

Artikel 13b
Änderung des Kontrollgremiumgesetzes

§ 12a
Übergangsregelung


 
 
 


Drucksache 384/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreterin der zuständigen obersten Landesbehörden Frau Ministerialrätin Dr. Sabine Graap Ministerium für Kultur und Wissenschaft (Nordrhein-Westfalen) sowie als Vertretung der Studierenden N.N. vorzuschlagen.



Drucksache 446/19

... Frau Ministerialrätin Karin Melzer, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, als Nachfolgerin für Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria Bückmann als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.



Drucksache 446/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria Bückmann Frau Ministerialrätin Karin Melzer (Brandenburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 158/18

... 9. KI kann öffentliche Dienstleistungen wesentlich verbessern und zur Erreichung der Ziele der Ministererklärung (Erklärung von Tallinn) zum Thema elektronische Behördendienste beitragen (Oktober 2017, https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/ministerial-declaration-egovernment-tallinn-declaration). So wird die Kommission beispielsweise Möglichkeiten prüfen, mithilfe der KI große Datenmengen zu analysieren und die Anwendung der Binnenmarktvorschriften zu bewerten.



Drucksache 483/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung Herrn Ministerialrat Claus Peter Boßmann (Sachsen-Anhalt) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 483/18

... die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt hat in ihrer Sitzung am 25. September 2018 beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" Herrn Ministerialrat Claus Peter Boßmann in Nachfolge von Herrn Ministerialrat Dr. Wolfgang Schneiß als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung zu benennen.



Drucksache 38/1/18

... - als stellvertretende Mitglieder: Herrn Prof. Dr. Hans-Ulrich Baumgarten, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf und Herrn Ministerialrat Klaus Brockhoff, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Erfurt.



Drucksache 38/18

... Mit Bezug auf die Beschlüsse vom 11. Juli 2014 Drucksache. 246/14(B) und 29. Januar 2016 Drucksache. 625/15(B) zur Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wurden auf Vorschlag des Bundesrates für die Amtszeit vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2018 des Stiftungsrates der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge als Mitglieder Herr Claus-Peter Ladner, Präsident des Verwaltungsgerichts a.D. Potsdam und Herr Lutz Rathenow Sächsischer Beauftragter für Stasi-Unterlagen Sächsisches Staatsministerium der Justiz Dresden sowie als stellvertretende Mitglieder Frau Ministerialrätin Sigrid Humpert Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf und Herr Regierungsdirektor Klaus Brockhoff Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Erfurt benannt.



Drucksache 501/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragen des Bundesrates für die Kommissionsarbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" einen Vertreter des Freistaates Sachsen, Staatsministerium für Kultus (Ministerialrat Dr. Nils Geißler).



Drucksache 157/18

... 7. Ministererklärung, Gesundheitsministertagung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, "The next generation of health reforms" (Die nächste Generation von Gesundheitsreformen), 2017, http://www.oecd.org/health/ministerial/ministerial-statement-2017.pdf, und "WHO Global Strategy on people-centred and integrated health services" (Globale Strategie der WHO für menschenorientierte und integrierte Gesundheitsdienste), Weltgesundheitsorganisation, 2015.



Drucksache 523/18

... "Ministerialdirektor - als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung - - als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung -" die Angabe "- als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien -" eingefügt.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/18




‚Artikel 2 Änderung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 501/1/18

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragen des Bundesrates für die Kommissionsarbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" einen Vertreter des Freistaates Sachsen, Staatsministerium für Kultus (Ministerialrat Dr. Nils Geißler).



Drucksache 542/18 (Beschluss)

... Ministerialrat Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und



Drucksache 38/18 (Beschluss)

... Herrn Prof. Dr. Hans-Ulrich Baumgarten, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf und Herrn Ministerialrat Klaus Brockhoff, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Erfurt.



Drucksache 542/1/18

... Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, gemäß § 2 Absatz 3, 5 und 6 der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds Ministerialrat Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und Ministerialrat Markus Langner (Ministerium für Umwelt, Klima und



Drucksache 91/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolger von Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Jan Hoffmann Herrn Staatssekretär Dr. Gunnar Schellenberger, (Sachsen-Anhalt) als Mitglied sowie als Nachfolger von Frau Leitende Ministerialrätin Dr. Christine Blaschczok Herrn Ministerialrat Dr. Wolfgang Schneiß, (Sachsen-Anhalt) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 699/17 (Beschluss)

... als Mitglied Herrn Ministerialrat Albert Wolf (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) und als stellvertretendes Mitglied Herrn Ministerialrat Frank Limberg (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes zu entsenden.



Drucksache 94/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018 einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ministerialrat Philipp Holzheid).



Drucksache 699/17

... Mit Beschluss des Bundesrates vom 28. November 2014 (BR-Drucksache 500/14(B)) wurden als Vertreter Herr Bernd Liepner, jetzt im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein und dessen Stellvertreter, Herr Ministerialrat Albert Wolf, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestellt. Die Amtszeit endet somit im November 2017.



Drucksache 410/17

... (veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe Nr. 33/34 vom 26. August 2016 S. 650 ff.)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

- Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Berufskrankheit Nummer 4104

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4162, BMAS: Entwurf einer Entwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.2 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder, Kommunen

III. Votum


 
 
 


Drucksache 505/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur Teilnahme (Liste B) als Beauftragte des Bundesrates für die Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV" (Ratsarbeitsgruppe "Brexit") einen Vertreter des Freistaates Bayern, Bayerische Staatskanzlei (Ministerialrat Stefan Schumann) und einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union (Richter am Landgericht Christian Fluß).



Drucksache 769/17

... -Verordnung). Frau Katharina Kollenda, Studierende aus Bayern, ist weiterhin Mitglied des Beirats. Als Vertreter der zuständigen Landesbehörden sind außerdem Herr Ministerialrat Jörg Nittscher, Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Niedersachsen, und Herr Dr. Klaus Riedel, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Sachsen, weiterhin Beiratsmitglieder. Wir bitten um einen Vorschlag zur Neubesetzung des freiwerdenden Platzes.



Drucksache 91/17

... Weiterhin hat die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Herrn Ministerialrat Dr. Wolfgang Schneiß in Nachfolge von Frau Leitende Ministerialrätin Dr. Christine Blaschczok als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung zu benennen.



Drucksache 505/1/17

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur Teilnahme (Liste B) als Beauftragte des Bundesrates für die Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV" (Ratsarbeitsgruppe "Brexit") einen Vertreter des Freistaates Bayern, Bayerische Staatskanzlei (Ministerialrat Stefan Schumann) und einen Vertreter des LandesNiedersachsen, Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union (Richter am Landgericht Christian Fluß).



Drucksache 699/1/17

... als Mitglied Herrn Ministerialrat Albert Wolf (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) und als stellvertretendes Mitglied Herrn Ministerialrat Frank Limberg (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung) in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes zu entsenden.



Drucksache 94/1/17

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018 einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ministerialrat Philipp Holzheid).



Drucksache 825/16

... Mit Ablauf der vierjährigen Berufungsperiode endet die Mitgliedschaft von Herrn Ministerialrat Dr. Klaus Riedel, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Sachsen, im März 2017. Herr Ministerialrat Jörg Nittscher, Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Niedersachsen, ist weiterhin als Vertreter der zuständigen Landesbehörden Mitglied des Beirats. Als Studierendenvertreter sind Herr Florian Krause, Studierender aus Rheinland-Pfalz, und Frau Katharina Kollenda, Studierende aus Bayern, weiterhin Mitglieder des Beirats.



Drucksache 442/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, Frau Ministerialrätin Rita Lauck Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, bis zum Ende der laufenden Amtszeit an Stelle von Herrn Ministerialrat Dirk Lesser, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" zu benennen.



Drucksache 290/16

... 18. OECD Ministererklärung von Helsinki 2015: "Wir streben eine systematische Nutzung von neuen digitalen Instrumenten und Massendaten an, um einen datengesteuerten öffentlichen Sektor begründen zu können.", siehe: http://www.oecd.org/governance/ministerial/chairsummary-2015.pdf.



Drucksache 539/1/16

... Herrn Ministerialrat Jörg Nittscher



Drucksache 539/16 (Beschluss)

... Herrn Ministerialrat Jörg Nittscher



Drucksache 442/16

... Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 11.10.2013 gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIVHG) Herrn Ministerialrat Dirk Lesser vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen" benannt (Drs. 694/13(B)).



Drucksache 506/16

... "(2) Bestimmungen in vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemachten Regeln für Arbeitsstätten, die Anforderungen an den Arbeitsplatz enthalten, gelten unter Berücksichtigung der Begriffsbestimmung des Arbeitsplatzes in § 2 Absatz 2 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 825/1/16

... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nummer 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörden Ministerialrat Dr. Klaus Riedel, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen), zur Wiederbenennung vorzuschlagen.



Drucksache 246/15

... ich beabsichtige, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung der Ministerialdirigentin Dr. Heike Neuhaus zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen.



Drucksache 308/1/15

... -Verordnung zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Ministerialrat Jörg Nittscher, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie als Vertreter der Studierenden Herrn Florian Krause, Universität Trier (Rheinland-Pfalz) vorzuschlagen.



Drucksache 392/15 (Beschluss)

... - als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Ministerialrat Dr. Frank Hils) und



Drucksache 4/1/15

... Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen Herrn Ministerialrat Dirk Lesser Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Nordrhein-Westfalen und Herrn Regierungsdirektor Helmut Christian Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland als Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe" für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen für die Amtszeit ab dem 31. Juli 2015 zu benennen.



Drucksache 308/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als als Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörden Herrn Ministerialrat Jörg Nittscher (Niedersachsen) sowie als Vertreter der Studierenden Herrn Florian Krause (Rheinland-Pfalz) vorzuschlagen.



Drucksache 100/15

... Der Ernennung von Frau Ministerialdirektorin Dr. Ute Re tt l e r zur Direktorin des Bundesrates mit Wirkung vom 1. April 2015 wird zugestimmt.



Drucksache 392/1/15

... - als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Ministerialrat Dr. Frank Hils) und



Drucksache 4/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen Herrn Ministerialrat Dirk Lesser Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Nordrhein-Westfalen und Herrn Regierungsdirektor Helmut Christian Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland als Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe" für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen für die Amtszeit ab dem 31. Juli 2015 zu benennen.



Drucksache 246/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, dem Vorschlag für die Ernennung der Ministerialdirigentin Dr. Heike Neuhaus zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof gemäß § 149 GVG zuzustimmen.



Drucksache 4/15

... Herr Ministerialrat



Drucksache 100/15 (Beschluss)

... Der Ernennung von Frau Ministerialdirektorin Dr. Ute R e t t l e r zur Direktorin des Bundesrates mit Wirkung vom 1. April 2015 wird zugestimmt.



Drucksache 386/15

... - Zur Steigerung der Transparenz und der Kohärenz von ET 2020 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (einschließlich des Dreiervorsitzes des Rates) ein fortlaufendes vorläufiges Arbeitsprogramm für ET 2020 aufstellen, das einen klaren Überblick über die Peer-LearningVeranstaltungen und Schlüsselaktivitäten vermittelt, die von den ET-2020 Arbeitsgruppen und den informellen Gruppen hochrangiger Beamter (d.h. Zusammenkünfte der für die Schulbildung, Berufsbildung und Hochschulbildung zuständigen leitenden Ministerialbeamten und der hochrangigen Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung) geplant werden. - Ab 2016 wird sich eine neue Generation von Arbeitsgruppen mit den prioritären Bereichen von ET 2020 befassen. Die Gruppen werden den jeweils zuständigen informellen Gruppen hochrangiger Beamter Bericht erstatten, die die Lenkung übernehmen und relevante Ergebnisse herausfiltern und dem Rat zur Kenntnis bringen. Die Gruppen werden dazu angehalten, innovative Arbeitsmethoden zu verwenden, und die Verbreitung der Ergebnisse wird verbessert, um einen echten Wissensaustausch zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/15




Mitteilung

1. Hintergrund

2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten

2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen

2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung

2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

3. Governance und ARBEITSMETHODEN

Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung

Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen

Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 569/1/14

... Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, gemäß § 2 Absatz 5 und 6 der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds Ministerialrat Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und Ministerialrat Markus Langner (Ministerium für Umwelt, Klima und



Drucksache 580/14 (Beschluss)

... 27. Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung einen Vertreter des Landes Hessen, Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union (Ministerialrat Holger Daum).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 500/1/14

... als Mitglied Herrn Bernd Liepner (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein) und als stellvertretendes Mitglied Herrn Ministerialrat Albert Wolf (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes zu entsenden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.