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"Nachfolgearbeiten"


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Drucksache 52/06

... Der Ausschuss der Regionen habe die Kommission im Rahmen der sich an den Legislativprozess anschließenden politischen Nachfolgearbeiten zweimal aufgefordert, die Wahl ihrer Rechtsinstrumente aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu überdenken. Daraufhin sei eine Vorgehensweise gewählt worden, die bei der Durchführung der Rechtsvorschriften die lokalen und regionalen Körperschaften besser einbezieht. Sowohl der Ausschuss der Regionen als auch die COSAC16 und bestimmte nationale Parlamente haben laut Kommission neue Modelle zur verbesserten Überwachung der Subsidiarität ausgearbeitet oder geplant.

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Drucksache 52/06




Subsidiaritätsbericht der Bundesregierung 2004

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

III. Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2004 der Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichts

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Rechtliche und organisatorische Neuerungen zur Subsidiaritätskontrolle

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 218/05

... Was nun die dem Legislativprozess der Union sich anschließenden politischen Nachfolgearbeiten betrifft, so hat der Ausschuss der Regionen in der überwiegenden Mehrheit seiner Stellungnahmen die Legitimität des Vorgehens der Union anerkannt. Zweimal jedoch hat er die Europäische Kommission aufgefordert, die Wahl ihrer Rechtsinstrumente zu überdenken, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser gerecht zu werden. Diese Empfehlungen haben dazu geführt, dass eine Vorgehensweise gewählt wurde, die eine engere Einbeziehung der lokalen und regionalen Körperschaften bei der Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ermöglichte. Im Übrigen hat der Ausschuss der Regionen seine Absicht bekannt gegeben, seine Bewertung der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität im Laufe des Jahres 2005 systematisch durchzuführen, wobei zum einen ein Bewertungsmuster für die Subsidiarität als Anhang zu seinen Stellungnahmen ausgearbeitet werden und zum anderen schrittweise ein Netz lokaler und regionaler Behörden eingerichtet werden soll, das die Überwachung der Subsidiarität gewährleisten soll. Ihrerseits haben die

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Drucksache 218/05




1. BESSERE Rechtsetzung

1.1. Maßnahmen der Kommission

1.2. Maßnahmen auf der Ebene der sonstigen Gemeinschaftsorgane

1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit


 
 
 


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