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168 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nachfolgerin"


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Drucksache 254/20

... gemäß den Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Dr. Bovenschulte schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Dres.h.c. Andreas Voßkuhle im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Zweiten Senat zu wählen und Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth LL.M.* zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu wählen.



Drucksache 305/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Annette Schwandner Frau Corinna Fischer (Niedersachsen) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 276/20

... die Landesregierung Thüringen hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Babette Winter die für Kultur zuständige Staatssekretärin, Tina Beer, in der Thüringer Staatskanzlei als ordentliches Mitglied des Kuratoriums zu benennen.



Drucksache 394/20

... gemäß Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Kretschmann schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Ines Härtel als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Masing im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Ersten Senat zu wählen.



Drucksache 466/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatssekretärin Ines Fröhlich (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Dr. Hartmut Mangold als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.



Drucksache 115/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. März 2020 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekretärin Dr. Ulrike Gutheil



Drucksache 182/20

... der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bunderepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Ruth Jacobs, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Anja Turner zu benennen.



Drucksache 276/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Babette Winter Frau Staatssekretärin Tina Beer (Thüringen) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 253/20

... gemäß den Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Dr. Bovenschulte schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein * als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas Voßkuhle im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Zweiten Senat zu wählen und Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth LL.M. zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu wählen.



Drucksache 182/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Ruth Jacobs, Frau Anja Turner (Hamburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 305/20

... die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Annette Schwandner, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Corinna Fischer zu benennen.



Drucksache 394/20 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Ines H ä r t e l als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Johannes M a s i n g in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 216/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer (Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen) als Nachfolgerin für Herrn Senator a.D. Dr. Joachim Lohse als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.



Drucksache 216/20

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Senator a.D. Dr. Joachim Lohse.



Drucksache 254/20 (Beschluss)

... Frau Prof. Dr. Astrid W a l l r a b e n s t e i n als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas V o ß k u h l e in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 139/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Patrick Burghardt Frau Staatssekretärin Ayse Asar (Hessen) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 96/19

... Angaben zur möglichen Hofnachfolge wurden letztmals in der Erhebung 2010 erfragt und auch davor in etwa 10jährigem Abstand. Informationen zur Hofnachfolge sind ein wichtiger Indikator für den zukünftigen Verlauf des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Die aus der Erhebung 2010 vorliegenden Daten erlauben keine aktuellen Rückschlüsse mehr, weshalb Angaben zur Hofnachfolge nun wieder erhoben werden sollen (Nummer 15). Zur Reduzierung des Aufwands für den Berichtskreis wird im Gegensatz zur Erhebung 2010 auf die Fragen nach der Berufsbildung des Hofnachfolgers/der Hofnachfolgerin und seiner/ihrer Mitarbeit im Betrieb verzichtet.



Drucksache 518/19

... (6) Die Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 4 werden für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode bestellt. Mit Ausscheiden aus dem Bundestag endet gleichzeitig die Mitgliedschaft. Die Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 5 bis 7 und die Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter der Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 5 werden für die Amtszeit von vier Jahren bestellt. Scheidet ein Mitglied oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter vorzeitig aus, wird für den Rest der Amtszeit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger benannt und bestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Errichtung und Sitz

§ 2
Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen

§ 3
Erfüllung des Stiftungszwecks

§ 4
Stiftungsvermögen

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Vorstand

§ 8
Satzung

§ 9
Beschäftigte

§ 10
Haushalt

§ 11
Rechtsaufsicht

§ 12
Auflösung

§ 13
Evaluierung

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt


 
 
 


Drucksache 624/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Ministerin Bettina Martin



Drucksache 446/19

... Frau Ministerialrätin Karin Melzer, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, als Nachfolgerin für Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria Bückmann als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.



Drucksache 446/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria Bückmann Frau Ministerialrätin Karin Melzer (Brandenburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 504/3/18

... Die Dauer von drei Monaten für eine Entscheidung durch den Zulassungsausschuss kann in der Praxis zu einer unverhältnismäßigen Ungewissheit sowohl für den Betreiber des medizinischen Versorgungszentrums wie auch für die anzustellende Ärztin bzw. den anzustellenden Arzt führen. Darüber hinaus ist aus Sicht der Länder die Erhaltung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung gefährdet, wenn im Nachhinein entweder angestellte Ärztinnen und Ärzte das medizinische Versorgungszentrum wieder verlassen müssen oder die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit durch eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für die Dauer von bis zu drei Monaten nicht erfolgt und Patientinnen und Patienten ärztlich nicht versorgt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/3/18




Zu Artikel 1 Nummer 55


 
 
 


Drucksache 40/18

... die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 6. Februar 2018 beschlossen, als Nachfolgerin für Frau Staatssekretärin a. D. Andrea Hoops Frau Staatssekretärin Dr. Sabine Johannsen als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu benennen.



Drucksache 40/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekretärin a. D. Andrea Hoops Frau Staatssekretärin Dr. Sabine Johannsen (Niedersachsen) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 367/18

... 4. stellt für den Fall der Einstellung der Tätigkeit nach Absatz 1 sicher, dass eine Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung bis zur Betriebsaufnahme durch eine Nachfolgerin gewährleistet ist; die Sicherstellung erfolgt insbesondere durch die Entwicklung eines Ausstiegsplanes nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/574.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 7a
Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter

§ 7b
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 151/18

... Die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (Deutsche Dienststelle (WASt)) ist die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene (WASt) und nimmt verschiedene, insbesondere humanitäre Aufgaben wahr. Aus zeitgeschichtlichen Gründen - Viermächtestatus über Berlin - wird die Deutsche Dienststelle (WASt) seit 1951 als Behörde des Landes Berlin geführt, obwohl sie Bundesaufgaben wahrnimmt. Die dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen werden gemäß einer Verwaltungsvereinbarung vom Bund erstattet. Mit der deutschen Wiedervereinigung sind die Gründe, die zu der Sonderstellung der Deutschen Dienststelle (WASt) als einer Bundesaufgaben wahrnehmenden Landesbehörde geführt haben, entfallen. Obwohl die Deutsche Dienststelle (WASt) Bundesaufgaben wahrnimmt und vollständig vom Bund finanziert wird, unterliegt sie rechtlich nicht der Aufsicht einer Bundesbehörde. Durch die mit diesem Gesetz geregelte Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) in die Zuständigkeit des Bundes wird die Organisation bereinigt. Mit Blick darauf, dass die Unterlagen der Deutschen Dienststelle (WASt) perspektivisch zu Archivgut werden, ist die Übernahme dieses Bereichs in das Bundesarchiv sachgerecht.



Drucksache 119/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatsministerin Ilse Aigner (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Gerhard Eck als Mitglied für den Eisen-bahninfrastrukturbeirat zu benennen.



Drucksache 665/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 961. Sitzung am 3. November 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekretärin a. D. Andrea Becker Frau Staatssekretärin Christine Streichert-Clivot (Saarland) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 495/17

... der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Herrn Senator Dr. Carsten Brosda die für Kultur zuständige Staatsrätin, Frau Jana Schiedek, als ordentliches Mitglied des Kuratoriums zu benennen.



Drucksache 503/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Martin Gorholt Frau Staatssekretärin Dr. Ulrike Gutheil, (Brandenburg) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 641/17

... die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Pirko Kristin Zinnow Frau Staatssekretärin Bettina Martin als Mitglied des Kuratoriums zu benennen.



Drucksache 503/17

... die Brandenburgische Landesregierung hat beschlossen, Frau Staatssekretärin Dr. Ulrike Gutheil, Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Nachfolgerin für Herrn Staatssekretär Martin Gorholt als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.



Drucksache 641/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Pirko Kristin Zinnow Frau Staatssekretärin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 495/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Senator Dr. Carsten Brosda Frau Staatsrätin Jana Schiedek, (Hamburg) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 588/16

... Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, Frau Dr. Yvonne Ott als Nachfolgerin des Richters am Bundesverfassungsgericht Herrn Prof. Dr. Reinhard Gaier zur Richterin in den Ersten Senat zu wählen.



Drucksache 367/16 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Christine L a n g e n f e l d als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Herbert L a n d a u in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 483/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Marie-Louise Tolle Frau Ruth Jacobs, (Hamburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 293/16

... gemäß § 4 Absatz 4 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes hat die Brandenburgische Landesregierung in ihrer Sitzung am 24. Mai 2016 beschlossen, Frau Ines Jesse, Staatssekretärin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg als Nachfolgerin für Frau Katrin Lange als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat vorzuschlagen.



Drucksache 328/16

... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat infolge der Regierungsbildung vom 18. Mai 2016 beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Staatssekretärin Daniela Schmitt als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a.D. Uwe Hüser als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der



Drucksache 408/16

... Die Übergangsvorschrift des Absatzes 7 Satz 1 regelt, dass die Bundesanstalt die Umlagebeträge des Aufgabenbereichs Abwicklungsbehörde der FMSA für das Umlagejahr 2017 festsetzt. Diese Regelung ist deshalb erforderlich, weil die Festsetzung erst im Jahr 2018 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem der ehemalige Aufgabenbereich Abwicklung der FMSA bereits in die Bundesanstalt eingegliedert ist. Nach Satz 2 erfolgt die Ermittlung der Umlagebeträge nach Maßgabe der Vorschriften, die vor Eingliederung der FMSA in die Bundesanstalt anzuwenden waren. Denn bei den umzulegenden Kosten handelt es sich um solche, die der FMSA vor der Eingliederung des Aufgabenbereichs Abwicklung in die Bundesanstalt entstanden sind. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass die Umlage der Kosten für den Aufgabenbereich Abwicklung für das Umlagejahr 2017 völlig getrennt von der Umlage der Kosten für die anderen Bereiche der Bundesanstalt erfolgt. Satz 3 bestimmt, dass der Umlageabrechnung 2017 die vom Leitungsausschuss der FMSA für dieses Jahr aufgestellte Haushaltsrechnung zugrunde zu legen ist. Satz 4 regelt die Anrechnung der von der FMSA erhobenen Umlagevorauszahlungsbeträge auf die von der Bundesanstalt festgesetzten Umlagebeträge für das Umlagejahr 2017. Satz 5 verpflichtet die FMSA, der Bundesanstalt die Mittel zur Verfügung zu stellen, die diese zur Erstattung überzahlter Umlagevorauszahlungen benötigt, da die Umlagevorauszahlungen für 2017 von der FMSA erhoben wurden. Für den umgekehrten Fall verpflichtet Satz 6 die Bundesanstalt, nachgeforderte und von den Umlagepflichtigen gezahlte Umlagebeträge an die FMSA weiterzuleiten, da es sich um Beträge handelt, die zur Deckung der Kosten dienen, die der FMSA im Umlagejahr 2017 entstanden sind. Die Sätze 7 und 8 regeln besondere Fallkonstellationen, die nur in der ersten Jahreshälfte 2018 auftreten können. Hebt z.B. die Bundesanstalt als Rechtsnachfolgerin der FMSA im Aufgabenbereich Abwicklung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens einen Umlagebescheid der FMSA für ein früheres Umlagejahr im März 2018 auf, so erstattet sie dem Widerspruchsführer die zu Unrecht gezahlten Kosten aus ihrem Haushalt. Diese Zahlung ist auf die Leistungen nach Satz 6 anzurechnen. Satz 9 stellt klar, welches Recht die Bundesanstalt in Verfahren anzuwenden hat, die Umlagebeträge des Jahres 2016 und früherer Jahre betreffen.



Drucksache 326/16 (Beschluss)

... es Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausscheidenden Staatsministerin a. D. Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.



Drucksache 337/16

... die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, Frau Staatssekretärin Petra Olschowski, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a.D. Jürgen Walter.



Drucksache 246/16 (Beschluss)

... es Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) als Nachfolgerin des ausscheidenden Ministers a.D. Dr. Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) zum Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.



Drucksache 293/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatssekretärin Ines Jesse (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) als Nachfolgerin von Frau Katrin Lange als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.



Drucksache 337/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a. D. Jürgen Walter, Frau Staatssekretärin Petra Olschowski, (Baden-Württemberg) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 588/16 (Beschluss)

... Frau Dr. Yvonne O t t als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard G a i e r in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 681/16

... In § 80 Absatz 4 wird die Abberufung einer oder eines (stellvertretenden) Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen geregelt. Voraussetzung ist, dass das Vertrauen der Mitglieder der Vertreterversammlung zu der Amtsführung der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden aufgrund von objektiv nachprüfbaren, d.h. dem Beweis zugänglichen Tatsachen ausgeschlossen ist. Die das Vertrauen ausschließenden Tatsachen können sich dabei sowohl aus Amtspflichtverletzungen als auch aus erheblichen Mängeln in der Amtsführung ergeben. Gesetzlich genannt werden dabei insbesondere die Fälle, in denen die oder der Vorsitzende der Vertreterversammlung Pflichtverletzungen im Hinblick auf ihre oder seine Funktion als Willensvertreter/in der Vertreterversammlung oder als Informationsvermittler/in zwischen Vorstand und Vertreterversammlung begeht. Die gesetzlich aufgezählten Fallkonstellationen tragen der Funktion der oder des Vorsitzenden der Vertreterversammlung Rechnung. Diese oder dieser hat einerseits den Informationsfluss in das Plenum der Vertreterversammlung sicherzustellen (hinsichtlich der Tätigkeiten der Ausschüsse der Vertreterversammlung als auch hinsichtlich der Überwachung des Vorstandes), andererseits fungiert sie oder er als Willensvertreter/in der Vertreterversammlung als gesetzliche Vertreterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen gegenüber dem Vorstand der Körperschaft. Pflichtverletzungen, die mit diesen Funktionen im unmittelbaren Zusammenhang stehen, können der Abschluss von rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen zwischen der Körperschaft und dem Vorstand ohne Beteiligung der zuständigen Gremien sein oder auch die fehlende Mitteilung einer pflichtwidrigen Handlung des Vorstandes an das Plenum der Vertreterversammlung. Mit dem Beschluss über die Abberufung der oder des Vorsitzenden oder der oder des stellvertretenden Vorsitzenden hat die Vertreterversammlung gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu wählen (konstruktives Misstrauensvotum). Dies dient der Gewährleistung einer kontinuierlichen Vertretung des Selbstverwaltungsorgans. Bei einer Abstimmung in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist eine Stimmgewichtung nach § 79 Absatz 3a vorzunehmen. Kommt die erforderliche Mehrheit für die Abberufung der oder des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden zustande, so endet deren oder dessen Amt als Vorsitzende/r oder stellvertretende/r Vorsitzende/r mit dem Beschluss über die Abberufung und der Neuwahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 77b
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78a
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78b
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 80
Wahl und Abberufung.

§ 91a
Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen

§ 217g
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217h
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217i
Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten

§ 219
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Artikel 2
Änderung des Elften Buches SOzialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Im Einzelnen

III. Alternativen

IV. GesetzgebungskomPetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. NachhaltigkeitsasPekte

3. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere KOsten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 78a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 78b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Absatz 2d

Zu Absatz 2e

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 707/16

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a.D. Peter Hofelich.



Drucksache 246/16

... es Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) als Nachfolgerin des ausscheidenden Herrn Minister a. D. Dr. Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) zum Mitglied zu wählen.



Drucksache 326/16

... es Frau Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausscheidenden Frau Staatsministerin a.D. Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied zu wählen.



Drucksache 329/16

... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat infolge der Regierungsbildung vom 18. Mai 2016 beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Staatssekretärin Daniela Schmitt als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a.D. Uwe Hüser als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der



Drucksache 367/16

... die Regierungschefs der Länder haben sich - koordiniert durch Herrn Kollegen Kretschmann und mich - darauf verständigt, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Prof. Dr. Christine Langenfeld als Nachfolgerin des Richters am Bundesverfassungsgericht Herrn Prof. Dr. Herbert Landau zur Richterin in den Zweiten Senat zu wählen.



Drucksache 192/16

... Die Regierung des Saarlandes hat am 1. März 2016 beschlossen Frau Dr. Heike Otto, Leiterin der Abteilung Kultur im Ministerium für Bildung und Kultur, als seine Nachfolgerin vorzuschlagen.



Drucksache 483/16

... die Freie und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Marie-Louise Tolle, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Ruth Jacobs zu benennen.



Drucksache 329/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, gemäß § 5 BEGTPG Frau Staatssekretärin Daniela Schmitt (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a. D. Uwe Hüser als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der



Drucksache 192/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Peter Arend Frau Dr. Heike Otto (Saarland) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 147/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretärin Frau Dr. Babette Winter (Thüringen) als Mitglied zu benennen.



Drucksache 344/15 (Beschluss)

... Die Hofabgabeklausel - zumal in ihrer gegenwärtigen Form - ist nicht mehr zeitgemäß, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht. Angesichts des demografischen Wandels, weit fortgeschrittenem Strukturwandel in der Landwirtschaft und vielfach fehlenden Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolgern ist es zunehmend weniger berechtigt und gerecht, Landwirte bei Eintritt ins Rentenalter zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit auf dem eigenen Hof zu drängen und die Einkommensbasis und Kaufkraft in den ländlichen Räumen, die ohnehin benachteiligt sind, zu schmälern.



Drucksache 85/15 (Beschluss)

... Frau Ministerin Birgit Keller (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) als Nachfolgerin von Herrn Minister a. D. Christian Carius als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.



Drucksache 18/15

... Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten. Sie ist deren Rechtsnachfolgerin und besitzt Rechtspersönlichkeit (Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 47 des Vertrags über die Europäische Union). Mit Ersetzung des Begriffs "Europäische Gemeinschaft" durch den Begriff "Europäische Union" in § 1 Absatz 1 wird der geänderten Rechtslage auf der Ebene des europäischen Rechts Rechnung getragen.



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