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"Nachfolgerin"
Drucksache 254/20
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... gemäß den Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Dr. Bovenschulte schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Dres.h.c. Andreas Voßkuhle im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Zweiten Senat zu wählen und Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth LL.M.* zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu wählen.
Drucksache 305/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Annette Schwandner Frau Corinna Fischer (Niedersachsen) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 276/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Landesregierung Thüringen hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Babette Winter die für Kultur zuständige Staatssekretärin, Tina Beer, in der Thüringer Staatskanzlei als ordentliches Mitglied des Kuratoriums zu benennen.
Drucksache 394/20
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... gemäß Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Kretschmann schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Ines Härtel als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Masing im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Ersten Senat zu wählen.
Drucksache 466/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatssekretärin Ines Fröhlich (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Dr. Hartmut Mangold als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 115/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. März 2020 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekretärin Dr. Ulrike Gutheil
Drucksache 182/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bunderepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Ruth Jacobs, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Anja Turner zu benennen.
Drucksache 276/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Babette Winter Frau Staatssekretärin Tina Beer (Thüringen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 253/20
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
... gemäß den Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Dr. Bovenschulte schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein * als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas Voßkuhle im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Zweiten Senat zu wählen und Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth LL.M. zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu wählen.
Drucksache 182/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Ruth Jacobs, Frau Anja Turner (Hamburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 305/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Annette Schwandner, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Corinna Fischer zu benennen.
Drucksache 394/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Ines H ä r t e l als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Johannes M a s i n g in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Drucksache 216/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer (Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen) als Nachfolgerin für Herrn Senator a.D. Dr. Joachim Lohse als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 216/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Senator a.D. Dr. Joachim Lohse.
Drucksache 254/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... Frau Prof. Dr. Astrid W a l l r a b e n s t e i n als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas V o ß k u h l e in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Drucksache 139/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Patrick Burghardt Frau Staatssekretärin Ayse Asar (Hessen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Angaben zur möglichen Hofnachfolge wurden letztmals in der Erhebung 2010 erfragt und auch davor in etwa 10jährigem Abstand. Informationen zur Hofnachfolge sind ein wichtiger Indikator für den zukünftigen Verlauf des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Die aus der Erhebung 2010 vorliegenden Daten erlauben keine aktuellen Rückschlüsse mehr, weshalb Angaben zur Hofnachfolge nun wieder erhoben werden sollen (Nummer 15). Zur Reduzierung des Aufwands für den Berichtskreis wird im Gegensatz zur Erhebung 2010 auf die Fragen nach der Berufsbildung des Hofnachfolgers/der Hofnachfolgerin und seiner/ihrer Mitarbeit im Betrieb verzichtet.
Drucksache 518/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... (6) Die Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 4 werden für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode bestellt. Mit Ausscheiden aus dem Bundestag endet gleichzeitig die Mitgliedschaft. Die Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 5 bis 7 und die Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter der Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 5 werden für die Amtszeit von vier Jahren bestellt. Scheidet ein Mitglied oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter vorzeitig aus, wird für den Rest der Amtszeit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger benannt und bestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Errichtung und Sitz
§ 2 Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen
§ 3 Erfüllung des Stiftungszwecks
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Vorstand
§ 8 Satzung
§ 9 Beschäftigte
§ 10 Haushalt
§ 11 Rechtsaufsicht
§ 12 Auflösung
§ 13 Evaluierung
§ 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Drucksache 624/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Ministerin Bettina Martin
Drucksache 446/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Frau Ministerialrätin Karin Melzer, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, als Nachfolgerin für Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria Bückmann als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.
Drucksache 446/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria Bückmann Frau Ministerialrätin Karin Melzer (Brandenburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 504/3/18
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Die Dauer von drei Monaten für eine Entscheidung durch den Zulassungsausschuss kann in der Praxis zu einer unverhältnismäßigen Ungewissheit sowohl für den Betreiber des medizinischen Versorgungszentrums wie auch für die anzustellende Ärztin bzw. den anzustellenden Arzt führen. Darüber hinaus ist aus Sicht der Länder die Erhaltung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung gefährdet, wenn im Nachhinein entweder angestellte Ärztinnen und Ärzte das medizinische Versorgungszentrum wieder verlassen müssen oder die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit durch eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für die Dauer von bis zu drei Monaten nicht erfolgt und Patientinnen und Patienten ärztlich nicht versorgt werden können.
Drucksache 40/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 6. Februar 2018 beschlossen, als Nachfolgerin für Frau Staatssekretärin a. D. Andrea Hoops Frau Staatssekretärin Dr. Sabine Johannsen als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu benennen.
Drucksache 40/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekretärin a. D. Andrea Hoops Frau Staatssekretärin Dr. Sabine Johannsen (Niedersachsen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... 4. stellt für den Fall der Einstellung der Tätigkeit nach Absatz 1 sicher, dass eine Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung bis zur Betriebsaufnahme durch eine Nachfolgerin gewährleistet ist; die Sicherstellung erfolgt insbesondere durch die Entwicklung eines Ausstiegsplanes nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/574.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 7a Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter
§ 7b Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 151/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
... Die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (Deutsche Dienststelle (WASt)) ist die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene (WASt) und nimmt verschiedene, insbesondere humanitäre Aufgaben wahr. Aus zeitgeschichtlichen Gründen - Viermächtestatus über Berlin - wird die Deutsche Dienststelle (WASt) seit 1951 als Behörde des Landes Berlin geführt, obwohl sie Bundesaufgaben wahrnimmt. Die dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen werden gemäß einer Verwaltungsvereinbarung vom Bund erstattet. Mit der deutschen Wiedervereinigung sind die Gründe, die zu der Sonderstellung der Deutschen Dienststelle (WASt) als einer Bundesaufgaben wahrnehmenden Landesbehörde geführt haben, entfallen. Obwohl die Deutsche Dienststelle (WASt) Bundesaufgaben wahrnimmt und vollständig vom Bund finanziert wird, unterliegt sie rechtlich nicht der Aufsicht einer Bundesbehörde. Durch die mit diesem Gesetz geregelte Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) in die Zuständigkeit des Bundes wird die Organisation bereinigt. Mit Blick darauf, dass die Unterlagen der Deutschen Dienststelle (WASt) perspektivisch zu Archivgut werden, ist die Übernahme dieses Bereichs in das Bundesarchiv sachgerecht.
Drucksache 119/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatsministerin Ilse Aigner (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Gerhard Eck als Mitglied für den Eisen-bahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 665/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 961. Sitzung am 3. November 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekretärin a. D. Andrea Becker Frau Staatssekretärin Christine Streichert-Clivot (Saarland) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 495/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Herrn Senator Dr. Carsten Brosda die für Kultur zuständige Staatsrätin, Frau Jana Schiedek, als ordentliches Mitglied des Kuratoriums zu benennen.
Drucksache 503/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Martin Gorholt Frau Staatssekretärin Dr. Ulrike Gutheil, (Brandenburg) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 641/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Pirko Kristin Zinnow Frau Staatssekretärin Bettina Martin als Mitglied des Kuratoriums zu benennen.
Drucksache 503/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Brandenburgische Landesregierung hat beschlossen, Frau Staatssekretärin Dr. Ulrike Gutheil, Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Nachfolgerin für Herrn Staatssekretär Martin Gorholt als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.
Drucksache 641/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Pirko Kristin Zinnow Frau Staatssekretärin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 495/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Senator Dr. Carsten Brosda Frau Staatsrätin Jana Schiedek, (Hamburg) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 588/16
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, Frau Dr. Yvonne Ott als Nachfolgerin des Richters am Bundesverfassungsgericht Herrn Prof. Dr. Reinhard Gaier zur Richterin in den Ersten Senat zu wählen.
Drucksache 367/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Christine L a n g e n f e l d als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Herbert L a n d a u in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Drucksache 483/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Marie-Louise Tolle Frau Ruth Jacobs, (Hamburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 293/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... gemäß § 4 Absatz 4 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes hat die Brandenburgische Landesregierung in ihrer Sitzung am 24. Mai 2016 beschlossen, Frau Ines Jesse, Staatssekretärin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg als Nachfolgerin für Frau Katrin Lange als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat vorzuschlagen.
Drucksache 328/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat infolge der Regierungsbildung vom 18. Mai 2016 beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Staatssekretärin Daniela Schmitt als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a.D. Uwe Hüser als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Die Übergangsvorschrift des Absatzes 7 Satz 1 regelt, dass die Bundesanstalt die Umlagebeträge des Aufgabenbereichs Abwicklungsbehörde der FMSA für das Umlagejahr 2017 festsetzt. Diese Regelung ist deshalb erforderlich, weil die Festsetzung erst im Jahr 2018 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem der ehemalige Aufgabenbereich Abwicklung der FMSA bereits in die Bundesanstalt eingegliedert ist. Nach Satz 2 erfolgt die Ermittlung der Umlagebeträge nach Maßgabe der Vorschriften, die vor Eingliederung der FMSA in die Bundesanstalt anzuwenden waren. Denn bei den umzulegenden Kosten handelt es sich um solche, die der FMSA vor der Eingliederung des Aufgabenbereichs Abwicklung in die Bundesanstalt entstanden sind. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass die Umlage der Kosten für den Aufgabenbereich Abwicklung für das Umlagejahr 2017 völlig getrennt von der Umlage der Kosten für die anderen Bereiche der Bundesanstalt erfolgt. Satz 3 bestimmt, dass der Umlageabrechnung 2017 die vom Leitungsausschuss der FMSA für dieses Jahr aufgestellte Haushaltsrechnung zugrunde zu legen ist. Satz 4 regelt die Anrechnung der von der FMSA erhobenen Umlagevorauszahlungsbeträge auf die von der Bundesanstalt festgesetzten Umlagebeträge für das Umlagejahr 2017. Satz 5 verpflichtet die FMSA, der Bundesanstalt die Mittel zur Verfügung zu stellen, die diese zur Erstattung überzahlter Umlagevorauszahlungen benötigt, da die Umlagevorauszahlungen für 2017 von der FMSA erhoben wurden. Für den umgekehrten Fall verpflichtet Satz 6 die Bundesanstalt, nachgeforderte und von den Umlagepflichtigen gezahlte Umlagebeträge an die FMSA weiterzuleiten, da es sich um Beträge handelt, die zur Deckung der Kosten dienen, die der FMSA im Umlagejahr 2017 entstanden sind. Die Sätze 7 und 8 regeln besondere Fallkonstellationen, die nur in der ersten Jahreshälfte 2018 auftreten können. Hebt z.B. die Bundesanstalt als Rechtsnachfolgerin der FMSA im Aufgabenbereich Abwicklung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens einen Umlagebescheid der FMSA für ein früheres Umlagejahr im März 2018 auf, so erstattet sie dem Widerspruchsführer die zu Unrecht gezahlten Kosten aus ihrem Haushalt. Diese Zahlung ist auf die Leistungen nach Satz 6 anzurechnen. Satz 9 stellt klar, welches Recht die Bundesanstalt in Verfahren anzuwenden hat, die Umlagebeträge des Jahres 2016 und früherer Jahre betreffen.
Drucksache 326/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetz es
... es Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausscheidenden Staatsministerin a. D. Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.
Drucksache 337/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, Frau Staatssekretärin Petra Olschowski, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a.D. Jürgen Walter.
Drucksache 246/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl eines Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des Standortauswahlgesetz es
... es Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) als Nachfolgerin des ausscheidenden Ministers a.D. Dr. Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) zum Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.
Drucksache 293/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatssekretärin Ines Jesse (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) als Nachfolgerin von Frau Katrin Lange als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 337/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a. D. Jürgen Walter, Frau Staatssekretärin Petra Olschowski, (Baden-Württemberg) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 588/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... Frau Dr. Yvonne O t t als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard G a i e r in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Drucksache 681/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)
... In § 80 Absatz 4 wird die Abberufung einer oder eines (stellvertretenden) Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen geregelt. Voraussetzung ist, dass das Vertrauen der Mitglieder der Vertreterversammlung zu der Amtsführung der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden aufgrund von objektiv nachprüfbaren, d.h. dem Beweis zugänglichen Tatsachen ausgeschlossen ist. Die das Vertrauen ausschließenden Tatsachen können sich dabei sowohl aus Amtspflichtverletzungen als auch aus erheblichen Mängeln in der Amtsführung ergeben. Gesetzlich genannt werden dabei insbesondere die Fälle, in denen die oder der Vorsitzende der Vertreterversammlung Pflichtverletzungen im Hinblick auf ihre oder seine Funktion als Willensvertreter/in der Vertreterversammlung oder als Informationsvermittler/in zwischen Vorstand und Vertreterversammlung begeht. Die gesetzlich aufgezählten Fallkonstellationen tragen der Funktion der oder des Vorsitzenden der Vertreterversammlung Rechnung. Diese oder dieser hat einerseits den Informationsfluss in das Plenum der Vertreterversammlung sicherzustellen (hinsichtlich der Tätigkeiten der Ausschüsse der Vertreterversammlung als auch hinsichtlich der Überwachung des Vorstandes), andererseits fungiert sie oder er als Willensvertreter/in der Vertreterversammlung als gesetzliche Vertreterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen gegenüber dem Vorstand der Körperschaft. Pflichtverletzungen, die mit diesen Funktionen im unmittelbaren Zusammenhang stehen, können der Abschluss von rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen zwischen der Körperschaft und dem Vorstand ohne Beteiligung der zuständigen Gremien sein oder auch die fehlende Mitteilung einer pflichtwidrigen Handlung des Vorstandes an das Plenum der Vertreterversammlung. Mit dem Beschluss über die Abberufung der oder des Vorsitzenden oder der oder des stellvertretenden Vorsitzenden hat die Vertreterversammlung gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu wählen (konstruktives Misstrauensvotum). Dies dient der Gewährleistung einer kontinuierlichen Vertretung des Selbstverwaltungsorgans. Bei einer Abstimmung in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist eine Stimmgewichtung nach § 79 Absatz 3a vorzunehmen. Kommt die erforderliche Mehrheit für die Abberufung der oder des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden zustande, so endet deren oder dessen Amt als Vorsitzende/r oder stellvertretende/r Vorsitzende/r mit dem Beschluss über die Abberufung und der Neuwahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 77b Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 78a Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 78b Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 80 Wahl und Abberufung.
§ 91a Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen
§ 217g Aufsichtsmittel in besonderen Fällen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen
§ 217h Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen
§ 217i Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten
§ 219 Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Artikel 2 Änderung des Elften Buches SOzialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Im Einzelnen
III. Alternativen
IV. GesetzgebungskomPetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. NachhaltigkeitsasPekte
3. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere KOsten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu § 78a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 78b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Absatz 2d
Zu Absatz 2e
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 707/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a.D. Peter Hofelich.
Drucksache 246/16
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Wahl eines Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des Standortauswahlgesetz es
... es Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) als Nachfolgerin des ausscheidenden Herrn Minister a. D. Dr. Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) zum Mitglied zu wählen.
Drucksache 326/16
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetz es
... es Frau Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausscheidenden Frau Staatsministerin a.D. Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied zu wählen.
Drucksache 329/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat infolge der Regierungsbildung vom 18. Mai 2016 beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Staatssekretärin Daniela Schmitt als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a.D. Uwe Hüser als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der
Drucksache 367/16
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... die Regierungschefs der Länder haben sich - koordiniert durch Herrn Kollegen Kretschmann und mich - darauf verständigt, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Prof. Dr. Christine Langenfeld als Nachfolgerin des Richters am Bundesverfassungsgericht Herrn Prof. Dr. Herbert Landau zur Richterin in den Zweiten Senat zu wählen.
Drucksache 192/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Die Regierung des Saarlandes hat am 1. März 2016 beschlossen Frau Dr. Heike Otto, Leiterin der Abteilung Kultur im Ministerium für Bildung und Kultur, als seine Nachfolgerin vorzuschlagen.
Drucksache 483/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Freie und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Marie-Louise Tolle, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Ruth Jacobs zu benennen.
Drucksache 329/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, gemäß § 5 BEGTPG Frau Staatssekretärin Daniela Schmitt (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a. D. Uwe Hüser als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der
Drucksache 192/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Peter Arend Frau Dr. Heike Otto (Saarland) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 147/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretärin Frau Dr. Babette Winter (Thüringen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 344/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... Die Hofabgabeklausel - zumal in ihrer gegenwärtigen Form - ist nicht mehr zeitgemäß, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht. Angesichts des demografischen Wandels, weit fortgeschrittenem Strukturwandel in der Landwirtschaft und vielfach fehlenden Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolgern ist es zunehmend weniger berechtigt und gerecht, Landwirte bei Eintritt ins Rentenalter zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit auf dem eigenen Hof zu drängen und die Einkommensbasis und Kaufkraft in den ländlichen Räumen, die ohnehin benachteiligt sind, zu schmälern.
Drucksache 85/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Frau Ministerin Birgit Keller (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) als Nachfolgerin von Herrn Minister a. D. Christian Carius als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 18/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit
Vierte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische -Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
... Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten. Sie ist deren Rechtsnachfolgerin und besitzt Rechtspersönlichkeit (Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 47 des Vertrags über die Europäische Union). Mit Ersetzung des Begriffs "Europäische Gemeinschaft" durch den Begriff "Europäische Union" in § 1 Absatz 1 wird der geänderten Rechtslage auf der Ebene des europäischen Rechts Rechnung getragen.
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