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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nachhaltigkeitsfaktors"


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Drucksache 85/20 (Beschluss)

... Durch die geplante Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung kann kein ausreichend genauer Ausgleich der entstehenden Kosten erfolgen, zumal diese mittel- und langfristig vorab nicht genau zu bestimmen sind. Durch eine Erstattungslösung könnte vermieden werden, dass die Aufwendungen für die Grundrente als Rentenausgaben Teil des Rentenvolumens für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors werden. Zugleich wird langfristig sichergestellt, dass die Rentnerinnen und Rentner nicht über niedrigere Rentenanpassungen an den Mehrausgaben beteiligt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VI

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 151b SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 307e bis 307g SGB VI

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307f Absatz 5 Satz 1 - neu -, Satz 2 SGB VI

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307g Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB VI

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 17a WoGG

10. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 36 Absatz 2 Nummer 4 - neu - EStG Nummer 1b - neu - § 36b - neu - EStG Nummer 1c - neu - § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG Nummer 3 - neu - §§ 101 bis 107 EStG

§ 36b
Mobilitätsprämie

11. Zu Artikel 7a - neu - § 2 Absatz 4 Satz 1 SvEV Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

12. Zu Artikel 8 Inkrafttreten

13. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 85/1/20

... Durch die geplante Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung kann kein ausreichend genauer Ausgleich der entstehenden Kosten erfolgen, zumal diese mittel- und langfristig vorab nicht genau zu bestimmen sind. Durch eine Erstattungslösung könnte vermieden werden, dass die Aufwendungen für die Grundrente als Rentenausgaben Teil des Rentenvolumens für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors werden. Zugleich wird langfristig sichergestellt, dass die Rentnerinnen und Rentner nicht über niedrigere Rentenanpassungen an den Mehrausgaben beteiligt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 76g SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 4 - neu -, Satz 6 SGB VI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 6 - neu - SGB VI

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 151b SGB VI

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

11. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 307e bis 307g SGB VI

12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307f Absatz 5 Satz 1 - neu -, Satz 2 SGB VI

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307g Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB VI

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 17a WoGG

15. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 36 Absatz 2 Nummer 4 - neu - EStG Nummer 1b - neu - § 36b - neu - EStG Nummer 1c - neu - § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG Nummer 3 - neu - §§ 101 bis 107 EStG

§ 36b
Mobilitätsprämie

16. Zu Artikel 7a - neu - § 2 Absatz 4 Satz 1 SvEV Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

17. Zu Artikel 8 Inkrafttreten

18. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 199/16

... Der aktuelle Rentenwert entspricht dem Monatsbetrag einer Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung mit einem Zugangsfaktor von 1,0, wenn für ein Jahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Seine Festsetzung richtet sich grundsätzlich nach der Lohn- und Gehaltsentwicklung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Darüber hinaus werden die Veränderung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung sowie der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

§ 2
Festsetzung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

§ 3
Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost)

§ 4
Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung

§ 5
Pflegegeld in der Unfallversicherung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Festsetzung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung

1.1. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts

1.2. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts Ost

2. Festsetzung der allgemeinen Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte

2.1. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts

2.2. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts Ost

3. Bestimmung des Ausgleichsbedarfs

4. Anpassung der Renten und sonstigen Geldleistungen der Unfallversicherung

4.1. Anpassung in den alten Ländern

4.2. Anpassung in den neuen Ländern

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2. Alterssicherung der Landwirte

3.3. Gesetzliche Unfallversicherung

3.4. Erstattungen für Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen

3.5. Erstattungen für Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen, gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3692: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2016

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 380/09

... VI) ist die Berücksichtigung der Veränderung des Altersvorsorgeanteils auch bei der Rentenanpassung 2009 ausgesetzt worden. Für die neuen Länder sind für die Lohn- und Gehaltsentwicklung die jeweiligen für dieses Gebiet ermittelten Werte maßgebend. Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt die Veränderung beim Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern und ist ein bundeseinheitlicher Wert. Bei seiner Bestimmung werden jedoch auch die aufgrund der noch unterschiedlichen Einkommensverhältnisse bestehenden Besonderheiten im Beitrittsgebiet berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/09




A. Problem und Ziel

4. Bestimmung des Anpassungsfaktors und der Mindest- und Höchstbeträge des

B. Lösung

1. Rentenversicherung

2. Landwirtschaftliche Alterssicherung

3. Ausgleichsbedarf

4. Unfallversicherung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

§ 2
Festsetzung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

§ 3
Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost) zum 30. Juni 2010

§ 4
Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung

§ 5
Pflegegeld in der Unfallversicherung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Festsetzung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung

1. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts

2. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts Ost

3. Veränderung des Zahlbetrags

II. Festsetzung der allgemeinen Rentenwerte der Alterssicherung der Landwirte

1. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts

2. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts Ost

III. Bestimmung des Ausgleichsbedarfs

IV. Anpassung der Renten und sonstigen Geldleistungen der Unfallversicherung

1. Anpassung in den alten Ländern

2. Anpassung in den neuen Ländern

V. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

1. Gesetzliche Rentenversicherung

2. Alterssicherung der Landwirte

3. Gesetzliche Unfallversicherung

4. Erstattungen für Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen

5. Erstattungen für Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen

D. Sonstige Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 920: Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2009 – Rentenwertbestimmungsverordnung 2009


 
 
 


Drucksache 720/07

... - der Berücksichtigung der zwischenzeitlich gekürzten Versorgung für die Nachzeichnung des Nachhaltigkeitsfaktors der Rentenreform 2004 sowie Einführung einer Revisionsklausel, um weiterhin den Gleichklang bei der allgemeinen Entwicklung der Alterssicherungssysteme sicherzustellen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Begründung

A. Allgemeines

I. Neufassung des Bundesbeamtengesetzes Artikel 1

II. Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel 2

1. Neugestaltung der gemeinsamen einheitlichen Grundgehaltstabelle für Beamtinnen, Beamte, Soldatinnen und Soldaten der Besoldungsordnungen A und B

2. Gemeinsame Grundgehaltstabelle für Beamte und Soldaten

3. Neugestaltung der Grundgehaltstabelle der Richterinnen und Richter

4. Modernisierung der Auslandsbesoldung

5. Beibehaltung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile und Verbesserung der Situation von Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern

6. Neugestaltung der Ausgleichszulagen

7. Aufhebung von ausschließlich die Länder betreffenden Vorschriften

8. Überleitung in die neuen Grundgehaltstabellen Artikel 3

III. Novellierung des Versorgungsrechts des Bundes Artikel 4

1. Wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der Rentenreformen

a Begrenzung der Bewertung von Ausbildungszeiten wie im Rentenrecht

b Zur Übertragung des im Rentenrecht gegenwärtig noch wirkungslosen Nachhaltigkeitsfaktors

c Einführung einer Versorgungsauskunft

d Übertragung der Rentenregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen

2. Nachvollzug der Besoldungsreform

3. Weitere Änderungen

IV. Gesetzgebungskompetenzen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes

b Änderung des Bundesbesoldungsrechts

c Änderung des Versorgungsrechts

2. Vollzugsaufwand

a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes

b Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

c Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

E. Sonstige Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. September 2007: NKR-Nr. 31: Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts


 
 
 


Drucksache 635/1/05

... 4. Auch für den Bereich der Rentenversicherung erschöpft sich der Sozialbericht 2005 weitgehend in einer Aufzählung bereits unternommener Maßnahmen. Insgesamt wird zu Unrecht der Eindruck erweckt, elementare Ziele wie Beitragsstabilität, langfristige Tragfähigkeit und Ausbau der privaten Vorsorge seien bereits sichergestellt. Insbesondere kann die vorbehaltlose Darstellung des Nachhaltigkeitsfaktors als Garant für die Sicherung der finanziellen Tragfähigkeit und Beitragsstabilität nicht aufrecht erhalten werden, denn die Berechnungen dazu basieren auf langfristigen Annahmen - ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent und eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3 Prozent p.a. - die heute klar verfehlt werden. Auch die private Altersvorsorge muss attraktiver werden. Insgesamt wird im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland keine geeignete Strategie aufgezeigt, mit welcher der demografischen Herausforderung begegnet werden kann; es fehlen Maßnahmen des Lastenausgleichs für Familien, die mit der Kindererziehung einen wesentlichen Beitrag zum Systemerhalt leisten.



Drucksache 413/1/05

... Lohnsteigerung von 3 % ist unter den Einflüssen von EU-Osterweiterung und Globalisierung mit erheblichen Risiken verbunden. Der Bericht ignoriert damit, dass die das Renten- und Beitragsniveau dämpfende Wirkung des in die Rentenformel eingefügten Nachhaltigkeitsfaktors auf längere Sicht ausgehebelt werden könnte, wie dies bereits bei der Rentenanpassung 2005 der Fall ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/1/05




1. Der Bundesrat stellt fest,

2. Der Bundesrat stellt außerdem fest,

3. Die Bundesregierung erweckt in ihrem Bericht den Eindruck,

4. Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss


 
 
 


Drucksache 165/05

... Jahren 2004 und 2005 konnte der Beitragssatz trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auf der Grundlage von Ende 2003 beschlossenen kurzfristig wirkenden Maßnahmen konstant bei 19,5 % gehalten werden. Mit dem im Jahr 2004 verabschiedeten Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) werden zudem die Weichen gestellt, um den demographisch bedingten Beitragssatzanstieg weiter zu begrenzen und den Beitragssatz langfristig zu stabilisieren. Durch die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors wird die Rentenanpassung stärker an die Einnahmeentwicklung und die demographische Entwicklung gekoppelt. Zur Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung trägt weiterhin die Öko-Steuer bei (1,7 Prozentpunkte in 2005).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/05




Zu 1. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zu 2. Zeitlich befristete Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Existenzgründungen

Zu 3. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Zu 4. Rechtsanspruch auf Teilzeit wieder aufheben

Zu 5. Befristete Arbeitsverträge

Zu 6. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Zu 7. Betriebsverfassungsgesetz

Zu 8. Überprüfung der Schwellenwerte in der Arbeitsgesetzgebung

Zu 9. Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe:

Zu 10. Senkung der Lohnnebenkosten


 
 
 


Drucksache 390/05

... - Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors des Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes auf die Versorgung. Der durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 bereits verminderte Höchstruhegehaltssatz wird schrittweise weiter abgesenkt und voraussichtlich im Jahre 2010 noch 71,13 v. H. betragen. Die Änderungen erfassen - rentengleich - sämtliche Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Bestand und Neuzugang). Die Unfallversorgung und die Mindestversorgung bleiben davon unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 12 Abs. 1 Satz 1

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird wie folgt geändert:

6. § 20 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

7. § 24 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

9. § 46 wird wie folgt geändert:

10. In § 47a Abs. 1 wird die Zahl 71,75 durch die Zahl 71,13 ersetzt.

11. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter nach Maßgabe dieses Gesetzes gestrichen.

12. § 50c wird wie folgt geändert:

13. § 50e wird wie folgt geändert:

14. § 52 wird wie folgt geändert:

15. § 53 wird wie folgt geändert:

16. In § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 und 5

17. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

18. § 56 wird wie folgt geändert:

19. § 66 wird wie folgt geändert:

20. § 69 wird wie folgt geändert:

21. § 69a wird wie folgt geändert:

22. Dem § 69c Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

23. § 69e wird wie folgt gefasst:

§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes

24. Nach § 69e wird folgender § 69f eingefügt:

§ 69f
Übergangsregelungen aus Anlass der Änderungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung

25. Dem § 85 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

26. In § 91 Abs. 2 Nr. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

27. Dem § 107b wird folgender Absatz angefügt:

Artikel 2
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 11a Abs. 2 wird die Angabe § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Angabe § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 ersetzt.

4. § 12 wird wie folgt geändert:

5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 23 wird wie folgt geändert:

7. § 26 wird wie folgt geändert:

8. § 26a wird wie folgt geändert:

9. § 27 wird wie folgt geändert:

10. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

11. In § 42 Abs. 1 Satz 1

12. In § 44 Abs. 2 Satz 1

13. In § 45 Abs. 1 Nr. 3

14. In § 47 Abs. 1 Satz 1

15. § 49 wird wie folgt geändert:

16. § 53 wird wie folgt geändert:

17. In § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 3 und 5

18. § 55a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

19. § 55b wird wie folgt geändert:

20. In § 59 Abs. 4

21. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

22. In § 63g Satz 1

23. In § 70 Abs. 1 Satz 1

24. § 72 wird wie folgt geändert:

25. § 74 wird wie folgt geändert:

26. § 91a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

27. Die Überschrift nach § 92a wird wie folgt gefasst:

28. § 92b wird wie folgt geändert:

29. § 94 wird wie folgt geändert:

30. § 94a wird wie folgt geändert:

31. Dem § 94b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

32. Dem § 96 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

33. Nach § 96a werden die Überschrift und § 97 wie folgt gefasst:

§ 97

34. Nach § 98 werden folgende Überschrift und folgender § 99 angefügt:

§ 99

Artikel 3
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7a
Änderung des Bundesministergesetzes

Artikel 7b
Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 - Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (EzG 2005) -

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 4
Zahlung

§ 5
Übertragung der Regelungskompetenz

Artikel 8
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 390/05 (Beschluss)

... Die vorgesehenen Maßnahmen zur Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors auf die Beamtenversorgung führen jedoch zu einer überproportionalen Belastung der Versorgungsempfänger:



Drucksache 157/1/05

... 15. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass ohne eine deutliche Steigerung der Erwerbsquote Älterer das Armutsrisiko auch der Bestandsrentner deutlich ansteigen wird, da die Höhe der Rentenanpassungen wegen des Nachhaltigkeitsfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung gebremst wird. Dabei muss ein Anstieg des Rentenbeitragssatzes aus beschäftigungspolitischen Gründen verhindert werden. Denn die Unterlassung wirksamer Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsquote Älterer darf unter keinen Umständen zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen.



Drucksache 413/05 (Beschluss)

... Die Bundesregierung greift bei der Darstellung der Reformmaßnahmen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes 2004 auf ökonomische Grundannahmen der Rürup-Kommission aus dem Jahr 2003 zurück. Diese Basis der langfristigen Berechnungsannahmen - ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von l,7 % und eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3 % jährlich - wird jedoch heute bei weitem verfehlt. Die Annahme einer langfristigen durchschnittlichen Lohnsteigerung von 3 % ist unter den Einflüssen von EU-Osterweiterung und Globalisierung mit erheblichen Risiken verbunden. Der Bericht ignoriert damit, dass die das Renten- und Beitragsniveau dämpfende Wirkung des in die Rentenformel eingefügten Nachhaltigkeitsfaktors auf längere Sicht ausgehebelt werden könnte, wie dies bereits bei der Rentenanpassung 2005 der Fall ist.



Drucksache 635/05 (Beschluss)

... 4. Auch für den Bereich der Rentenversicherung erschöpft sich der Sozialbericht 2005 weitgehend in einer Aufzählung bereits unternommener Maßnahmen. Insgesamt wird zu Unrecht der Eindruck erweckt, elementare Ziele wie Beitragsstabilität, langfristige Tragfähigkeit und Ausbau der privaten Vorsorge seien bereits sichergestellt. Insbesondere kann die vorbehaltlose Darstellung des Nachhaltigkeitsfaktors als Garant für die Sicherung der finanziellen Tragfähigkeit und Beitragsstabilität nicht aufrecht erhalten werden, denn die Berechnungen dazu basieren auf langfristigen Annahmen - ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent und eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3 Prozent p.a. - die heute klar verfehlt werden. Auch die private Altersvorsorge muss attraktiver werden. Insgesamt wird im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland keine geeignete Strategie aufgezeigt, mit welcher der demografischen Herausforderung begegnet werden kann; es fehlen Maßnahmen des Lastenausgleichs für Familien, die mit der Kindererziehung einen wesentlichen Beitrag zum Systemerhalt leisten.



Drucksache 157/05 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass ohne eine deutliche Steigerung der Erwerbsquote Älterer das Armutsrisiko auch der Bestandsrentner deutlich ansteigen wird, da die Höhe der Rentenanpassungen wegen des Nachhaltigkeitsfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung gebremst wird. Dabei muss ein Anstieg des Rentenbeitragssatzes aus beschäftigungspolitischen Gründen verhindert werden. Denn die Unterlassung wirksamer Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsquote Älterer darf unter keinen Umständen zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen.



Drucksache 390/1/05

... Die vorgesehenen Maßnahmen zur Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors auf die Beamtenversorgung führen jedoch zu einer überproportionalen Belastung der Versorgungsempfänger:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/05




2 Folgeänderung:

Begründung


 
 
 


Drucksache 962/04 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat regt - wie auch der Sozialbeirat - im Übrigen an, in künftigen Rentenversicherungsberichten auch den Verlauf der unterjährigen Liquidität aufzunehmen und die Auswirkungen des Nachhaltigkeitsfaktors darzustellen.



Drucksache 962/1/04

... 11. Der Bundesrat regt - wie auch der Sozialbeirat - im Übrigen an, in künftigen Rentenversicherungsberichten auch den Verlauf der unterjährigen Liquidität aufzunehmen und die Auswirkungen des Nachhaltigkeitsfaktors darzustellen.



Drucksache 140/18 PDF-Dokument



Drucksache 155/17 PDF-Dokument



Drucksache 191/20 PDF-Dokument



Drucksache 202/19 PDF-Dokument



Drucksache 206/15 PDF-Dokument



Drucksache 236/10 PDF-Dokument



Drucksache 349/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.