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"Nachhaltigkeitskriterien"
Drucksache 126/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Sustainable Finance Initiativen - Finanz- und Realwirtschaft bei den Weichenstellungen umfassend einbeziehen und auf mittelstandsgerechte Ausgestaltung achten"
... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die in der politischen Einigung beschlossene Unterteilung von nachhaltigen Aktivitäten in die drei Kategorien ökologisch nachhaltige Investitionen", "förderliche Tätigkeiten" und "Übergangstätigkeiten" grundsätzlich konzeptionell eine weitgehend technologieoffene Ausgestaltung der Nachhaltigkeitskriterien ermöglicht. Konkrete Regelungen im Detail wird die EU-Kommission indes erst für jedes einzelne Umweltziel und jeden einzelnen Sektor in delegierten Rechtsakten festlegen.
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 9. Für den Ernährungsbereich fehlen nach Auffassung des Bundesrates konkrete Zielsetzungen in der vorgelegten Strategie. Die Erhöhung des Anteils pflanzlicher Proteine in der Ernährung ist dabei aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ein wichtiger Baustein, um auf der Erzeugungsseite die Ziele für mehr Tierwohl, weniger Nährstoffüberschüsse und ein Mehr an Biodiversität realisieren zu können. Weitere ernährungspolitische Aktionsfelder sollten aus Sicht des Bundesrates ein gesundes Ernährungsumfeld (inklusive der Möglichkeit, bei der öffentlichen Beschaffung für Kantinen weitere Nachhaltigkeitskriterien festlegen zu können), mögliche Anreize bei Steuern und Abgaben für nachhaltig, regional oder besonders tiergerecht erzeugte Produkte sowie Vorgaben für Fertigprodukte (zum Beispiel Höchstgehalte an Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz in bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln) sein.
Drucksache 452/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa - COM(2020) 301 final
... Über eine internationale "Road Map" für Wasserstoff können vorhandene und künftige Lieferketten analysiert und abgestimmt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich auf europäischer Ebene für eine solche "Road Map" einzusetzen. Dabei sollten bereits heute Nachhaltigkeitskriterien für die gesamte Lieferkette festgelegt werden. Insbesondere bei allen Produktions- und Transportaktivitäten müssen internationale Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Denkbar ist auch, dass mit Wasserstoff in Partnerländern Vorprodukte erzeugt werden, die über vorhandene Distributionswege zu Raffinerien in Deutschland gelangen und dort zum marktfähigen Kraftstoff verarbeitet werden. So entstehen auch in den Partnerländern Wertschöpfungspotenziale.
Drucksache 266/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... e und Bioheizstoffe sollten daher von der Bepreisung durch das BEHG pauschal ausgenommen werden und ebenso wie die anderen erneuerbaren Energien keine Nachhaltigkeitskriterien erfüllen müssen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 6 - neu - BEHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 10 Absatz 5 - neu - BEHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 3a - neu - BEHG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 11 Absatz 3 BEHG *
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Satz 1 Nummer 2 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 BEHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Satz 3 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 BEHG
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 452/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 26. Dabei sollten bereits heute Nachhaltigkeitskriterien für die gesamte Lieferkette festgelegt werden.
Drucksache 45/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020
Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
... − Angaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und
Drucksache 63/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 22. Hinsichtlich der Einführung eines "green supporting factor" nimmt der Bundesrat die Antwort der Kommission vom 1. Oktober 2018 zu seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 (vergleiche BR-Drucksache 67/18(B)) zur Kenntnis (vergleiche zu BR-Drucksache 67/18(B)). Die Kommission teilt darin mit, sie teile die Ansicht des Bundesrates, wonach jegliche Änderung der Eigenkapitalanforderungen zur Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsfaktoren auf messbaren und nachweisbaren Investitionsrisiken beruhen muss. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass bei der Überprüfung angemessener Eigenkapitalanforderungen die bestehende Aufgabe der Regulierung, einen funktionsfähigen Kapitalmarkt aufrechtzuerhalten und Finanzstabilität im Binnenmarkt zu gewährleisten, die allein ausschlaggebende Erwägung bleiben muss. Die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien darf nicht pauschal zu Eigenkapitalerleichterungen führen, da Nachhaltigkeit nicht mit (wirtschaftlicher) Risikofreiheit gleichzusetzen ist. Eigenkapitalanforderungen müssen sich weiterhin allein am messbaren Risikogehalt orientieren.
Drucksache 583/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
... In der Merkmalsgruppe "Angaben zum Verfahren" sind beim Merkmal "Nachhaltigkeitskriterien" im ersten Punkt "Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen" die Wörter "bei der Leistungsbeschreibung," zu streichen.
1. Zu Artikel 5 Nummer 3 Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 VergStatVO
2. Zu Artikel 5 Nummer 4 Anlage 8 zu § 3 Absatz 2 Abschnitt 1 VergStatVO
Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... die Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Jährliche Emissionsmengen
§ 5 Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung
Abschnitt 3 Grundpflichten der Verantwortlichen
§ 6 Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan
§ 7 Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen
§ 8 Abgabe von Emissionszertifikaten
Abschnitt 4 Emissionszertifikate, Veräußerung und Register
§ 9 Emissionszertifikate
§ 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten
§ 11 Ausgleich indirekter Belastungen
§ 12 Nationales Emissionshandelsregister
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Überwachung, Datenübermittlung
§ 15 Prüfstellen
§ 16 Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
§ 17 Elektronische Kommunikation
§ 18 Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
§ 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Abschnitt 6 Sanktionen
§ 20 Durchsetzung der Berichtspflicht
§ 21 Durchsetzung der Abgabepflicht
§ 22 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Evaluierung
§ 23 Erfahrungsbericht
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG
bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen
cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt
Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Initialisierung der Geschäftsprozesse
bb Laufende Geschäftsprozesse
cc Weiterer Erfüllungsaufwand
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten
II.4. ‚One in one out‘-Regel
II.5. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 26. Hinsichtlich der Einführung eines "green supporting factor" nimmt der Bundesrat die Antwort der Kommission vom 1. Oktober 2018 zu seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 (vergleiche BR-Drucksache 67/18(B)) zur Kenntnis (vergleiche zu BR-Drucksache 67/18(B)). Die Kommission teilt darin mit, sie teile die Ansicht des Bundesrates, wonach jegliche Änderung der Eigenkapitalanforderungen zur Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsfaktoren auf messbaren und nachweisbaren Investitionsrisiken beruhen muss. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass bei der Überprüfung angemessener Eigenkapitalanforderungen die bestehende Aufgabe der Regulierung, einen funktionsfähigen Kapitalmarkt aufrechtzuerhalten und Finanzstabilität im Binnenmarkt zu gewährleisten, die allein ausschlaggebende Erwägung bleiben muss. Die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien darf nicht pauschal zu Eigenkapitalerleichterungen führen, da Nachhaltigkeit nicht mit (wirtschaftlicher) Risikofreiheit gleichzusetzen ist. Eigenkapitalanforderungen müssen sich weiterhin allein am messbaren Risikogehalt orientieren.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 289/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
... 13. Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Taxonomie ein Rahmen für die Schaffung eines EU-Labels vorgegeben wurde, der zu mehr Transparenz und Kundenvertrauen im Markt führen soll. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass ein solches Label so bald wie möglich entwickelt wird, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, eine fundierte Investitionsentscheidung zu treffen. Sie sollen zuverlässig erkennen können, welche Investitionen tatsächlich den Nachhaltigkeitskriterien genügen und welche nicht.
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... Es gibt Anzeichen dafür, dass institutionelle Anleger und Vermögensverwalter bei ihren Investitionen Nachhaltigkeitskriterien und -risiken immer noch nicht systematisch Rechnung tragen. Darüber hinaus informieren institutionelle Anleger und Vermögensverwalter ihre Kunden nicht ausreichend darüber, ob und wie sie diese Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen. Die Endanleger verfügen somit möglicherweise nicht über alle Informationen, die sie benötigen, wenn sie bei ihren Anlageentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen wollen. Folglich tragen die Anleger den Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken nicht hinreichend Rechnung, wenn sie die Rendite ihrer Investitionen über einen bestimmten Zeitraum hinweg bewerten.
2 Hintergrund
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten
2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks
Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen
3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
4.1 Offenlegung und Rechnungslegung
Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten
5. Umsetzung des Aktionsplans
6. Nächste Schritte
Anhang I - Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan
Anhang II - Zeitplan für die Umsetzung
Anhang III - Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen
Anhang IV - Visualisierung der Maßnahmen
Drucksache 290/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2341
... 7. Der Bundesrat sieht es als wichtig an, Finanzflüsse in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu lenken. Das Finanzwesen kann dadurch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Nachhaltigkeitsagenda der EU leisten. Durch die über Nachhaltigkeitskriterien verbesserte Risikoabschätzung ergeben sich neue Möglichkeiten der Kapitalanlage und Mittelbeschaffung.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 33. Der Bundesrat sieht die EFRE-Mittel als ein wichtiges Instrument, um einen ambitionierten Beitrag der EU zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele ("Sustainable Development Goals", (SDGs)) zu erreichen. Sowohl bei der Aufstellung der Programme in den Mitgliedstaaten als auch bei der Programmumsetzung müssen daher Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden. Daher sollte eine modifizierte Nachhaltigkeitsklausel entsprechend dem bisherigen Artikel 8 der allgemeinen Verordnung sowohl in die neue allgemeine Verordnung als auch in die Verordnungen zu den einzelnen Fonds wie EFRE aufgenommen werden. Dabei sollten sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, um das gesamte Themenspektrum der SDGs abzudecken.
Drucksache 67/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... - Normative Vorgaben im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Anlage- und Versicherungsberatung, die höhere bürokratische Belastungen nach sich ziehen, sollten gleichfalls vermieden werden.
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 202. Der Bundesrat sieht die Mittel der ESI-Fonds als ein wichtiges Instrument, um einen ambitionierten Beitrag der EU zur Erreichung der SDGs zu erreichen. Sowohl bei der Aufstellung der Programme in den Mitgliedstaaten als auch bei der Programmumsetzung müssen daher Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden. Daher sollte eine modifizierte Nachhaltigkeitsklausel entsprechend dem bisherigen Artikel 8 allgemeine Verordnung sowohl in die neue allgemeine Verordnung als auch in die Verordnungen zu den einzelnen Fonds aufgenommen werden. Dabei sollten sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, um das gesamte Themenspektrum der SDGs abzudecken. Artikel 67 des Verordnungsentwurfs erscheint nicht ausreichend, da von diesem zum Beispiel die Frage der Programmerstellung nicht umfasst ist.
Drucksache 67/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... 5. Er unterstützt den Einstieg in eine einheitliche Definition von Nachhaltigkeitskriterien, so dass in Zukunft Finanzprodukte und Berichtssysteme transparenter und dadurch besser vergleichbar werden. Dies ermöglicht interessierten Investoren, Finanzmittel zielgerichteter in besonders nachhaltige Unternehmen und Projekte zu investieren.
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 131. Der Bundesrat sieht die Mittel der ESI-Fonds als ein wichtiges Instrument, um einen ambitionierten Beitrag der EU zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu erreichen. Sowohl bei der Aufstellung der Programme in den Mitgliedstaaten als auch bei der Programmumsetzung müssen daher Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden. Daher sollte eine modifizierte Nachhaltigkeitsklausel entsprechend dem bisherigen Artikel 8 allgemeine Verordnung sowohl in die neue allgemeine Verordnung als auch in die Verordnungen zu den einzelnen Fonds aufgenommen werden. Dabei sollten sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, um das gesamte Themenspektrum der SDGs abzudecken.
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 23. Der Bundesrat sieht die EFRE-Mittel als ein wichtiges Instrument, um einen ambitionierten Beitrag der EU zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele ("Sustainable Development Goals", (SDGs)) zu erreichen. Sowohl bei der Aufstellung der Programme in den Mitgliedstaaten als auch bei der Programmumsetzung müssen daher Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden. Daher sollte eine modifizierte Nachhaltigkeitsklausel entsprechend dem bisherigen Artikel 8 der allgemeinen Verordnung sowohl in die neue allgemeine Verordnung als auch in die Verordnungen zu den einzelnen Fonds wie EFRE aufgenommen werden. Dabei sollten sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, um das gesamte Themenspektrum der SDGs abzudecken.
Drucksache 290/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2341
... 4. Der Bundesrat befürwortet eine verstärkte Transparenz bei der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien, wodurch auch eine größere Vergleichbarkeit der verschiedenen Anlageprodukte gewährleistet werden kann.
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... Die Haltung der Kommission, mit den vorgeschlagenen Richtlinien den Bürokratieaufwand zu reduzieren, wird begrüßt. Eine Ausweitung des bürokratischen Aufwands für Wirtschaftsteilnehmer über die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien für
Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... /EG ergänzt die horizontalen Rechtsvorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe in der Union durch Nachhaltigkeitskriterien, um den Markt für saubere und energieeffiziente Straßenfahrzeuge zu stimulieren. Die Kommission hat 2015 eine Ex-post-Bewertung der Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge durchgeführt und gelangte dabei zu der Schlussfolgerung, dass die Richtlinie - insbesondere aufgrund von Schwächen ihrer Bestimmungen zum Anwendungsbereich und zum Erwerb von Fahrzeugen - die Verbreitung sauberer Fahrzeuge auf dem Markt in der gesamten Union nicht beschleunigen konnte. Zudem trug sie der Bewertung zufolge nur in sehr geringem Maß zur Verringerung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sowie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit bei.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften
- Folgenabschätzung
4 Politikoptionen
Option 1: Aufhebung der Richtlinie
Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung
Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.
Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.
Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs
Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Definitionen
Artikel 4a Befugnisübertragung
Artikel 5 Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe
Artikel 8a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
Anhang Informationen für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 629/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 10. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die europäische Industrie konfrontiert ist, nur gelöst werden können, wenn den Unternehmen dauerhaft ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zu den unterschiedlichen Finanzierungsanlässen zur Verfügung stehen. Dies setzt eine Regulierung mit Augenmaß voraus, die immer auch die Bedeutung der gesamten Finanzbranche für die Wachstums- und Innovationsfähigkeit der Industrie im Blick behält. Insbesondere sollte der Versuchung widerstanden werden, den Unternehmen Vorgaben für die Art der jeweils individuellen Finanzierungsform zu machen. Insofern begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Kommission, die die vorhandenen Finanzierungangebote für die KMU spürbar verbreitern und deutlich verbessern. Zugleich werden aber Überlegungen abgelehnt, die einzelne Finanzierungsformen benachteiligen oder erschweren. Insbesondere für KMU wird der Bankkredit auch künftig ein zentraler Finanzierungsbaustein bleiben müssen. Die Erschwerung der Kreditvergabemöglichkeiten, etwa durch komplexe Nachhaltigkeitskriterien, wird negative Auswirkungen auf Wachstumspotentiale und die Innovations-fähigkeit der Unternehmen haben.
Drucksache 629/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die europäische Industrie konfrontiert ist, nur gelöst werden können, wenn den Unternehmen dauerhaft ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zu den unterschiedlichen Finanzierungsanlässen zur Verfügung stehen. Dies setzt eine Regulierung mit Augenmaß voraus, die immer auch die Bedeutung der gesamten Finanzbranche für die Wachstums- und Innovationsfähigkeit der Industrie im Blick behält. Insbesondere sollte der Versuchung widerstanden werden, den Unternehmen Vorgaben für die Art der jeweils individuellen Finanzierungsform zu machen. Insofern begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Kommission, die die vorhandenen Finanzierungangebote für die KMU spürbar verbreitern und deutlich verbessern. Zugleich werden aber Überlegungen abgelehnt, die einzelne Finanzierungsformen benachteiligen oder erschweren. Insbesondere für KMU wird der Bankkredit auch künftig ein zentraler Finanzierungsbaustein bleiben müssen. Die Erschwerung der Kreditvergabemöglichkeiten, etwa durch komplexe Nachhaltigkeitskriterien, wird negative Auswirkungen auf Wachstumspotentiale und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen haben.
Drucksache 624/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g des Bundes -Immissionsschutzgesetzes über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung für den Berichtszeitraum 2013 bis 2014
... Ich werde mich nachdrücklich dafür einsetzen, auch im Rahmen der Ende des Jahres anstehenden Novellierung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie und den darin enthaltenen Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe diese Risiken so weit wie möglich zu begrenzen.
Drucksache 373/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g BImSchG über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung
... Eine von der EU Kommission in Auftrag gegebene Analyse der Umsetzung der EE-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten der EU beurteilte die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien in Deutschland im Vergleich mit den anderen Mitgliedsstaaten als überdurchschnittlich effektiv. Die Studie kommt weiterhin zu dem Schluss, dass Deutschland auch der einzige Mitgliedstaat ist, der die Nachhaltigkeitsanforderungen der EE-Richtlinie rechtzeitig, umfänglich und korrekt umgesetzt hat (Ecofys, IEEP 2012).
Bericht
3 Vorbemerkung
Bericht
Kapitel 13 Bericht nach Biomassestrom-und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen)
13.1. Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen
13.2. Auswirkungen der Herstellung der in Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe und der in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit
13.2.1. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen adressieren
13.2.2. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen nicht adressieren
13.3. Bewertung, ob der Einsatz flüssiger Biobrennstoffe für die Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial vertretbar ist
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Ein verantwortungsvolles Management globaler Lieferketten ist ein entscheidender Faktor für die Ausrichtung der Handelspolitik an europäischen Werten. Die EU hat bereits Schritte mit bestimmten Partnern (etwa den Nachhaltigkeitspakt für Bangladesch und die Arbeitnehmerrechteinitiative mit Myanmar/Birma) und zu bestimmten Themen (Konfliktmineralieninitiative ( 27 ), Verordnungen gegen den illegalen Holzeinschlag (28), Nachhaltigkeitskriterien für Biotreibstoffe (29), Berichterstattung von Unternehmen über Themen im Zusammenhang mit der Lieferkette (30), Transparenz bei Zahlungen von Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie oder der Industrie des Holzeinschlags an staatliche Stellen (31)) unternommen. Die Kommission wird diese politischen Ansätze in den nächsten Jahren weiterentwickeln. Sie sind komplex und müssen eine Vielzahl öffentlicher, privater und zivilgesellschaftlicher Akteure einbinden, damit sinnvolle Veränderungen für die Menschen vor Ort erreicht werden. In ihnen kommt eine Mischung aus sanften, innovativen Instrumenten und aus Änderungen von Rechtsvorschriften zum Einsatz.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 63/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Zu Nachhaltigkeitskriterien und "grünen Anleihen"
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 63/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Zu Nachhaltigkeitskriterien und "grünen Anleihen"
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 589/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... 9. Um diesem Ansatz gerecht zu werden, fehlen jedoch in dem Vorschlag zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens BBI, das mit 1 Milliarde Euro öffentlicher Mittel gefördert werden soll, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien dafür, dass das Arbeitsprogramm des Gemeinsamen Unternehmens BBI der Bedeutung der
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... auch im Jahr 2020 noch die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie sein. Die Kommission untersucht derzeit, ob zusätzliche Maßnahmen (darunter harmonisierte Nachhaltigkeitskriterien) vorgeschlagen werden sollten, um Probleme im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit anzugehen, die aus der Verwendung fester und gasförmiger
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 589/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... 10. Um diesem Ansatz gerecht zu werden, fehlen jedoch in dem Vorschlag zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens BBI, das mit 1 Milliarde Euro öffentlicher Mittel gefördert werden soll, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien dafür, dass das Arbeitsprogramm des Gemeinsamen Unternehmens BBI der Bedeutung der
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... sind jedoch zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Nachhaltigkeit zu erwägen. Aus diesem Grund wird die Kommission bis 2014 die Effektivität der derzeitigen Nachhaltigkeitskriterien bewerten, wie in der Richtlinie über erneuerbare Energien vorgesehen. Außerdem wird die Kommission in Kürze Berichte und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsvorschriften der EU vorlegen. Sie wird ferner prüfen, wie die Bioenergie nach 2020 am sinnvollsten und im Einklang mit den Energie- und Klimazielen der EU für 2030 einzusetzen ist, wobei ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Erwägungen umfassend Berücksichtigung finden werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt
Marktentwicklungen und Kosten
Bessere Förderregelungen
3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien
4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen
5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher
6. Förderung der Technologischen Innovation
7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien
8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020
9. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 75. Die Ausarbeitung und Vereinbarung einer Reihe von Nachhaltigkeitskriterien für Städte würde eine gemeinsame Bezugsgrundlage für solche Initiativen liefern und einen kohärenten, integrierten Ansatz für eine nachhaltige Stadtentwicklung fördern.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 618/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen COM(2012) 595 final
... Biokraftstoffe werden voraussichtlich ganz erheblich zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Während in beiden Richtlinien Nachhaltigkeitskriterien, einschließlich zu erzielender Mindesteinsparungen an Treibhausgasemissionen, festgelegt sind, sehen die derzeitigen Rechtsvorschriften für Treibhausgasemissionen, die durch Änderungen des Kohlenstoffbestands von Flächen infolge indirekter Landnutzungsänderungen bedingt sind, keine Berichterstattungspflichten vor.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
2. Ziel des Vorschlags
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Bemerkungen
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 98/70/EG
Artikel 10a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2009/28/EG
Artikel 25b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 3 Überprüfung
Artikel 4 Umsetzung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6
Anhang V :
Teil A Geschätzte Emissionen infolge der mit Biokraftstoffen verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen
Teil B Biokraftstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden
Anhang II
Anhang VIII
Teil A Geschätzte Emissionen infolge der mit Rohstoffen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen
Teil B Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden
Anhang IX
Teil A Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts angesetzt wird
Teil B Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Zweifachen ihres Energiegehalts angesetzt wird
Drucksache 109/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" COM(2012) 79 final
... und durch Bioraffination; außerdem müssen Nachernteverluste verringert werden. Die Herausforderung gilt für die gesamte Versorgungskette, vom Primärerzeuger bis hin zum Verbraucher. Die Verbraucher können den durch die steigende Nachfrage entstehenden Druck zu weiterer Primärproduktion durch eine Änderung ihres Konsumverhaltens verringern. Die allgemeine und berufliche Bildung bieten ein enormes Potenzial für eine Verbesserung der Ernährung, gesunde Lebensweisen und weniger Lebensmittelverschwendung. Durch die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien an kritischen Punkten in der Versorgungskette könnten Transparenz, Vertrauen und Wissen verbessert werden.
1. Einleitung
2. Die gesellschaftlichen Herausforderungen
3. Förderung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen EU-Landwirtschaft
4. Vorteile Chancen
5. Ausschöpfung des Potenzials
6. Umsetzung von Innovationen in die landwirtschaftliche Praxis
7. Organisationsstruktur
8. Bereiche für Innovative Massnahmen
Höhere landwirtschaftliche Produktivität, höhere Erträge und mehr Ressourceneffizienz
Innovation zur Unterstützung einer biobasierten Wirtschaft
Biodiversität, Ökosystemleistungen und Bodenfunktionalität
Innovative Produkte und Dienstleistungen für eine integrierte Versorgungskette
Lebensmittelqualität, -sicherheit und gesunde Lebensweisen
9. die nächsten Schritte
Drucksache 618/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - COM(2012) 595 final
... 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die iLUC-Faktoren solange nicht anzuwenden, bis es Rechenmodelle ermöglichen, die zum Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas in Form der Nachhaltigkeitskriterien festgelegten Vorgaben zu berücksichtigen und zwischen direkter und indirekter Landnutzungsänderung zu unterscheiden. Gemäß den Ausführungen der Kommission in ihrer Folgenabschätzung ist dazu derzeit kein makroökonomisches Modell in der Lage.
Drucksache 618/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - COM(2012) 595 final
... 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die iLUC-Faktoren solange nicht anzuwenden, bis es Rechenmodelle ermöglichen, die zum Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas in Form der Nachhaltigkeitskriterien festgelegten Vorgaben zu berücksichtigen und zwischen direkter und indirekter Landnutzungsänderung zu unterscheiden. Gemäß den Ausführungen der Kommission in ihrer Folgenabschätzung ist dazu derzeit kein makroökonomisches Modell in der Lage.
Drucksache 136/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
... , besser Rechnung getragen würde. Dies würde die Anreizwirkung von Nachhaltigkeitskriterien im Kontext der Ziele für erneuerbare Energien verstärken.
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
Unmittelbarer Handlungsbedarf
Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel
Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Anhörungen von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
Zusammenfassung des Vorschlags
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten
Artikel 4 Allgemeine Anrechnungsvorschriften
Artikel 5 Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung
Artikel 6 Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung
Artikel 7 Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte
Artikel 8 Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen
Artikel 9 Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen
Artikel 10 LULUCF-Aktionspläne
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 13
Artikel 14
Anhang I Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1
Anhang II Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten
Anhang III Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7
Anhang IV Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen
Drucksache 228/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom KOM (2011) 169 endg.
... /EG Nachhaltigkeitskriterien enthält (flüssige Biobrennstoffe und
Drucksache 344/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
... In § 171a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 soll hinsichtlich des Ziels der Erhaltung innerstädtischer Altbaubestände das Erfordernis der Nachhaltigkeit ausdrücklich benannt werden. Es wird damit hervorgehoben, dass eine dauerhafte Erhaltung der Altbaubestände eine wirksame Kombination des Bewahrens erhaltenswerter Architektur einerseits und des Gestaltens nach zukunftsgerichteten, u.a. am Maßstab der klimagerechten Stadtentwicklung gebildeter Nachhaltigkeitskriterien andererseits erfordert. Ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Erhaltung der Altbaubestände können gebäudeübergreifende Lösungen der Energieversorgung sein, die das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen; in Betracht kommen aber auch qualitätsvolle Aufwertungen der Gebäudehülle zur Verbesserung des Wärmeschutzes (vgl. auch die Begründung zu Nummer 11 Buchstabe b und c).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
§ 249 Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung
Artikel 2 Änderung der Planzeichenverordnung 1990
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Klimaschutzklausel
2. Repowering von Windenergieanlagen
3. Solaranlagen an oder auf Gebäuden im Außenbereich
4. Darstellung von städtebaulichen Konzepten für eine klimagerechte Stadtentwicklung im Flächennutzungsplan
5. Präzisierung des Festsetzungskatalogs
6. Städtebaulicher Vertrag
7. Besonderes Städtebaurecht und klimagerechte Stadtentwicklung, quartiersbezogene Lösungen
B. Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Wärmedämmung
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
4. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preis- und Kostenwirkungen
5. Nachhaltigkeit
6. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 12
Zu § 248
Zu § 249
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP:
Drucksache 341/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... Zu den Nachhaltigkeitskriterien für feste und gasförmige
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG
16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG
33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG
36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG
41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG
45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG
46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG
47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG
48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG
49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG
51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG
52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG
53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG
54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG
55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG
56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g
57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG
58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG
59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG
60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG
61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG
62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.
63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung
66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung
67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung
68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG
Drucksache 45/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 KOM (2011) 31 endg.
... Eine Bewertung des Funktionierens der Methode zur Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien (Massenbilanzsystem) ist in dem entsprechenden beigefügten Bericht enthalten 13 .
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erreichen des 20 %-Ziels
....mehr Strom....
Wärme - und Kältesektor.
....sowie Verkehr....
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
4 Wärmesektor.
4. Schlussfolgerung
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... - eine Methodik für Nachhaltigkeitskriterien für wichtige Lebensmittel entwickeln (spätestens 2014);
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... Diese Unterstützung muss auf die wichtigsten Vorhaben zugeschnitten werden – Beseitigung von Engpässen strategischer transnationaler Achsen, Unterstützung ihres Ausbaus und Schaffung grenzüberschreitender intermodaler Verbindungen. Für die Projektauswahl sollten strenge Qualitätsmaßstäbe gelten: Nachweis der erforderlichen Managementkapazitäten, vernünftig terminierter Projektbeginn und Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien. Während einige Infrastrukturvorhaben wie der Schienenverkehr oder die Vernetzung dünn besiedelter Gebiete voraussichtlich immer auf öffentliche Mittel angewiesen sein werden, könnte die Attraktivität von Projekten für privates Kapital in anderen Bereichen durchaus auch als ein wichtiges Kriterium fungieren. Für die richtige Prioritätensetzung und Anschubfinanzierung bedarf es eines gemeinsamen Konzepts für den EU-Haushalt, die nationalen Haushalte, die Europäische Investitionsbank und private Geldgeber. Ferner müssen auf EU-Ebene geeignete Rahmenbedingungen herrschen, damit private und öffentliche Ressourcen gebündelt werden können. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten geprüft werden, wie Projekte gefördert werden können, die über die EU-Außengrenzen hinausreichen und sowohl unseren Nachbarn als auch uns selbst Vorteile bringen.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 487/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... 4. Der Bundesrat stellt jedoch in diesem Zusammenhang fest, dass die nationale Umsetzung der Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien nach Artikel 18 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 34 Absatz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 34 Absatz 4
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 260/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine europäisches Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge KOM (2010) 186 endg.
... • Sie wird gewährleisten, dass die Nachhaltigkeitskriterien der Gemeinschaft für
Mitteilung
1. Ziele der Strategie
2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge
2.1. Regulierungsrahmen
2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien
2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation
2.4. Globale Aspekte
2.5. Beschäftigung
2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen
2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge
1. Inverkehrbringen
2. Normung
3. Infrastruktur
4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung
5. Wiederverwertung und Transport von Batterien
3. Governance
Drucksache 487/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... b) Der Bundesrat stellt jedoch in diesem Zusammenhang fest, dass die nationale Umsetzung der Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien nach Artikel 18 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 34 Absatz 4
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 569/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Verwendung von Biokraftstoff en - Antrag des Freistaates Bayern -
... e oder Pflanzenöle) zu erreichen, wurden mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien im Dezember 2008 zum ersten Mal Nachhaltigkeitskriterien für die Produktion und Verwendung von flüssiger
2. Zu Ziffer 2 und Ziffer 4a - neu -
3. Zu Ziffer 3 Satz 3
4. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... AI. in der Erwägung, dass das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen mit einer zugelassenen Lebensmittelkennzeichnung vom Fang über die Mast- oder Verarbeitungsvorgänge (je nach Wirtschaftszweig) bis zur Vermarktung auf Nachhaltigkeitskriterien beruhen und zu einer besseren Sensibilisierung von Erzeugern und Verbrauchern für eine nachhaltige Fischerei beitragen muss,
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... politik darauf ausgerichtet sein sollte, sowohl Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von Biokraftstoffen festzulegen, als auch die möglichst zügige Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten Generation zu fördern,
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... – Anreize für Erzeugerzusammenschlüsse zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in ihre Produktspezifikationen.
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 54. ermutigt den TWR, die Zusammenarbeit zur Entwicklung einer gemeinsamen Energiestrategie auszubauen, mit der die Diversifizierung unterstützt und eine ökologisch effiziente Wirtschaft gefördert wird, um die Versorgungssicherheit zu verbessern, und ermutigt den TWR, zur Suche nach konvergierenden Nachhaltigkeitskriterien für
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Diese Methoden würden anschließend in die TEN-V-30 und TEN-E-31Leitlinien sowie in die Kohäsionspolitik der EU einbezogen. Die Konsequenzen einer Klimafolgenabschätzung als Vorbedingung für öffentliche und private Investitionen werden geprüft, ebenso wie die Realisierbarkeit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien - einschließlich Klimawandel - in harmonisierte Baunormen, beispielsweise durch Erweiterung von Inhalt und Geltungsbereich der existierenden Eurocodes. Darüber hinaus wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und mit Interessenträgern Leitlinien festlegen und bewährte Praktiken austauschen, um sicherzustellen, dass den Auswirkungen des Klimawandels bei der Durchführung der Richtlinien über die
1. Einleitung
2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?
2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas
2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept
2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?
3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion
3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage
3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU
3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken
3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft
3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten
3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen
4. Instrumente - Finanzierung
5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten
6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC
7. Schlussfolgerungen - Perspektiven
Drucksache 289/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung vom 26. Januar 2009 der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien
... Mit der Gründung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (International Renewable Energy Agency, IRENA) soll der weltweite Ausbau aller Formen erneuerbarer Energien, die jeweils Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen, unterstützt und gefördert werden. IRENA wird als Knowhow-Zentrum Kompetenzen in allen Bereichen erneuerbarer Energien bündeln. Zentrale Aufgabe von IRENA wird es sein, Industrie- und Entwicklungsländer beim Aufbau erneuerbarer Energien praxisnah zu unterstützen, insbesondere durch die Beratung der Regierungen zu politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, durch die Unterstützung beim Technologie- und Wissenstransfer sowie beim Kompetenzaufbau in den Mitgliedstaaten der Organisation. Darüber hinaus soll IRENA nicht selbst Projekte finanzieren oder als Forschungseinrichtung agieren, sondern zum Beispiel die Entwicklung von Finanzierungsmodellen vorantreiben und diese besonders im sozioökonomischen Bereich anregen. Zudem wird IRENA als internationales Sprachrohr der erneuerbaren Energien die Öffentlichkeit über die Potenziale der erneuerbaren Energien informieren sowie dafür Sorge tragen, dass erneuerbare Energien in den internationalen politischen Prozessen eine adäquate Rolle spielen.
Drucksache 525/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen KOM (2008) 400 endg.; Ratsdok. 12041/08
... Auf europäischer Ebene gibt es bereits Umweltkriterien – beispielsweise im Rahmen des europäischen Umweltzeichens6, der Energy-Star-Verordnung7 und der umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte8. Kriterien, die der umweltorientierten Beschaffung dienen werden auch in einigen Vorschlägen aus jüngster Zeit aufgestellt, wie dem Vorschlag für eine Revision der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte, der die Festsetzung von Mindestanforderungen und von Referenzwerten für erhöhte Leistungen vorsieht, dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge9 mit harmonisierten Methoden zur Berechnung der Lebenszeitkosten von Schadstoffemissionen und Kraftstoffverbrauch und dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen10 mit Nachhaltigkeitskriterien für
1. Einleitung
1.1. Potenzieller Nutzen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens
1.2. Politischer Hintergrund
1.3. Maßnahmen auf europäischer Ebene
1.4. Hindernisse bei der Durchsetzung der umweltorientierten Beschaffung
2. Ziele
3. Gemeinsamer Ansatz für ein umweltorientiertes Beschaffungswesen
3.1. Beschaffungsprozess
3.2. Umweltleistung
4. Gemeinsame GPP-Kriterien
4.1. Aufstellung gemeinsamer GPP-Kriterien
4.2. Schwerpunktbereiche
5. GPP-Ziele
5.1. GPP-Ziel in der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung
5.2. Spezifische GPP-Ziele bei der Durchführung der Finanzierungsmechanismen der EU
5.2.1. Beschaffung unter Verwendung von EU-Mitteln durch Behörden der Mitgliedstaaten
5.2.2. Beschaffung in der Europäischen Kommission
6. Verbindlich vorgeschriebene Massnahmen
7. Leitlinien
8. Umweltorientierte Beschaffung und Innovation
9. Verankerung von GPP-Kriterien in der privaten Beschaffung
10. GPP-Indikatoren – Überwachung und Referenzwerte - Zeitplan
11. Schluss und künftiges Vorgehen
Drucksache 105/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... 35. Der Bundesrat unterstützt die Einführung einheitlicher, EU-weiter Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... Bei vielen Produkten beruhen die Qualität und das Ansehen nicht ausschließlich auf Faktoren, die mit der Herkunft und/oder dem Know-how der örtlichen Erzeuger zusammenhängen. Für die Produktqualität und die Erfüllung der Verbrauchererwartungen können auch Nachhaltigkeitskriterien von Belang sein, wie
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 7/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes Der federführende Ausschuss für Umwelt,
... quote, die unabhängig von den ökonomischen Gegebenheiten erreicht werden muss, wird auch die Kosten für den Bioenergieeinsatz in klimapolitisch ertragreicheren Verwendungsbereichen erhöhen. Ferner ist zu befürchten, dass die Umsetzung der verbindlichen Treibhausgasminderungsquoten große Teile der international verfügbaren und den Nachhaltigkeitskriterien entsprechenden Rohstoffe für Biokraftstoffe abziehen und somit in den Drittländern einen
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 37a Abs. 3a Satz 1 BImSchG
6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG
8. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 105/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... 22. Der Bundesrat unterstützt die Einführung einheitlicher, EU-weiter Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.