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128 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nachhaltigkeitsziele"


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Drucksache 102/1/20

... 2. Der Bundesrat misst der wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Koordinierung und Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters große Bedeutung bei. Aus Sicht des Bundesrates dürften sich verschiedene makroökonomisch relevante Aspekte der VN-Agenda 2030 gut in das Europäische Semester einbinden lassen. Um jedoch tatsächlich die Verwirklichung sämtlicher Ziele für nachhaltige Entwicklung und ihrer Unterziele wirkungsvoll zu unterstützen, bedarf es darüber hinaus weiterhin eines europäischen Nachhaltigkeitsrahmens, in dem ambitionierte strategische Ziele zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030, ein Indikatorensystem und ein wirksamer Umsetzungsmechanismus festgelegt werden, siehe Stellungnahme des Bundesrates vom 13. März 2020 (BR-Drucksache 655/19(B)).



Drucksache 21/1/20

... 28. Der Bundesrat betont nochmals, dass es weiterhin eines europäischen Nachhaltigkeitsrahmens bedarf, in dem ambitionierte strategische Ziele zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030, ein Indikatorensystem und ein wirksamer Umsetzungsmechanismus festgelegt werden (vergleiche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. März 2020 (BR-Drucksache 655/19(B)).



Drucksache 13/20

... Der Gesetzentwurf steht mit den einschlägigen Nachhaltigkeitszielen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung von 2016 im Einklang. Insbesondere der bessere Schutz des Wassers (SDG 6), der Energieressourcen (SDG 7), der Rohstoffressourcen (SDG 8) und des Klimas (SDG 13) werden durch den Gesetzentwurf angestrebt. Die Verfügbarkeit von Untergrunddaten ist unter anderem wesentlich für den Schutz und die Gewinnung des Trinkwassers, aber auch für Nutzung des Untergrunds zum Zweck der Energieversorgung, des Klimaschutzes und der effizienten Rohstoffgewinnung. Bei alledem trägt die Bündelung aller geologischen Daten dazu bei, dass bereits vorhandene Erkenntnisse über den Untergrund nicht erneut erhoben werden müssen. Eine breite Datenbasis erlaubt darüber hinaus die Wahl der ressourcenschonendsten Alternative, wenn verschiedenen Nutzungen oder aber verschiedene Varianten einer Nutzung zur Verfügung stehen. Auf der Grundlage öffentlich bereitgestellter Untergrunddaten können die Wissenschaft sowie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit spezifischem technischem Know-How innovative Konzepte für einen möglichst nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen und Nutzungspotentialen des geologischen Untergrunds entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 280/1/20

... 12. Der Bundesrat sieht in der Mitteilung die Lasten innerhalb der Lebensmittelkette auch ungleich verteilt. Während für den Bereich der Agrarwirtschaft sehr detaillierte und ambitionierte Ziele vorgesehen sind, bleiben die Nachhaltigkeitsziele in den weiteren Gliedern der Kette eher vage. Nicht nur die Urproduktion, sondern auch Lebensmittelproduktion, -handel, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Gastronomie sind aufgerufen, auf mehr Nachhaltigkeit umzustellen, damit die angestrebten Ziele erreicht werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Strategie in der gesamten Wertschöpfungskette konkret umgesetzt wird.



Drucksache 28/20

... Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa trägt zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bei. Dies steht im Einklang mit der Zusage in der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal, die Nachhaltigkeitsziele zum Hauptthema der Politikgestaltung und des politischen Handelns in der EU zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 295/1/20

... 44. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission den Aufforderungen des Bundesrates (vergleiche bereits Stellungnahmen des Bundesrates vom 10. Februar 2017 (BR-Drucksache 701/16(B)), vom 12. Mai 2017 (BR-Drucksache 15/17(B)) und vom 12. April 2019 (BR-Drucksache 63/19(B))) bisher nicht gefolgt ist, einen europäischen Nachhaltigkeitsrahmen zu erstellen, in dem ambitionierte strategische Ziele zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030, ein Indikatorensystem und ein wirksamer Umsetzungsmechanismus festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 535/20

... verankert und verpflichtet Bund und Länder dazu, die öffentlichen Haushalte unter Vermeidung struktureller Neuverschuldung aufzustellen. Um die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu schützen, soziale Bedürfnisse dauerhaft zu befriedigen und wirtschaftliche Ressourcen langfristig zu erhalten, ist eine stärkere Verankerung von Nachhaltigkeitszielen, nicht nur bei der Aufstellung der Haushalte in Bezug auf zulässige Nettokreditaufnahmen, sondern auch bei haushalterischen Entscheidungen in Gänze erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 141/20

... Die Verordnung trägt zur Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus bei und unterstützt hierdurch die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Regelung unterstützt die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele Nr. 2 (Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern) sowie Nr. 3 (Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern). Ferner wird besonders den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung 3b) (Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Natur sind zu vermeiden.) und 4c) (Eine nachhaltige Land- und Fischereiwirtschaft muss produktiv, wettbewerbsfähig sowie sozial- und umweltverträglich sein; sie muss insbesondere Biodiversität, Böden und Gewässer schützen und erhalten sowie die Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten.) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 4
Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 9
Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

§ 12
Übergangsregelung für Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Begriffsbestimmungen § 7

Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder § 9

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 268/20

... Der nachhaltige Charakter des Regelungsvorhabens ergibt sich zum einen dadurch, dass es das geänderte CDNI auszuführen hilft und damit dazu beiträgt, dass schädliche Dämpfe aus dem Ladungsbereich nicht in die Atmosphäre gelangen. Das Regelungsvorhaben unterstützt das geänderte CDNI damit in seinem Ziel, die Luftreinhaltung zu verbessern. Mit Einführung der Änderungen den CDNI - Verbot der Freisetzung von Dämpfen aus dem Ladungsbereich - wird erwartet, dass voraussichtlich 95 % der schädlichen Entgasungen von Schiffen in die Atmosphäre im Geltungsbereich des CDNI vermieden werden können (3.2a). Das dient dem Schutz der benachbarten Siedlungen (11.2). Das Ausführungsgesetz trägt hierzu konkret bei, indem es den Aufbau einer Infrastruktur für die Annahme von Dämpfen vorschreibt (SDG 9) Damit wird mittelbar verhindert, dass Dämpfe in das Wasser gelangen, was dem Trinkwasserschutz (6.1) und der Tier- und Pflanzenwelt in den Binnengewässern (SDB 15) zugutekommt. Zum anderen trägt der Entwurf zu den Nachhaltigkeitszielen bei, da es Regelungen einführt, um das verbotene Einleiten von Schmutzwasser effektiver zu vollziehen (15.2a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 97/20

... Die digitale Komponente wird auch für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals14 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung15 von entscheidender Bedeutung sein. Als maßgebliche Wegbereiter für die Nachhaltigkeitswende können digitale Lösungen die Kreislaufwirtschaft voranbringen, die Dekarbonisierung aller Sektoren unterstützen sowie den ökologischen und sozialen Fußabdruck von in der EU in Verkehr gebrachten Produkten verringern. So können beispielsweise Schlüsselsektoren wie Präzisionslandwirtschaft, Verkehr und Energie enorm von digitalen Lösungen profitieren, wenn es darum geht, die ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 188/20

... Die nach Maßgabe der Verordnung erhobenen Daten dienen der Überwachung des Bodenzustandes im Wald. Die Erhaltung gesunder Böden ist ein Eckpfeiler der nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung der Böden in einem guten Zustand, in dem sie verschiedene Ökosystemdienstleistungen dauerhaft erfüllen können, ist Voraussetzung für die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der darauf aufbauenden Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, insbesondere der Nachhaltigkeitsziele 6 (Zugang zu sauberem Trinkwasser: Speicher- und Filterleistungen der Böden für Wasser), 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen: Böden als Produktionsgrundlage), 13 (Klimaschutz: Böden als Kohlenstoffspeicher und als Produktionsgrundlage für nachwachsende Energieträger und Rohstoffe) und 15 (Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung terrestrischer Ökosysteme: Böden sind integraler Bestandteil terrestrischer Ökosysteme). Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 nennt den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden als Ziel der Bundesregierung und sieht die Entwicklung eines Bodenindikators vor. "Durch eine verstärkte Betrachtung des Bodenzustands soll dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung auch im Bereich Boden stärker Rechnung getragen werden". Die Bodenzustandserhebung trägt mittelbar zum Erreichen der Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei; denn sie liefert Beurteilungsgrundlagen für die Zielerreichung und Hinweise, wo ggf. nachzusteuern ist. So kann die Stickstoff- und Schadstoffbelastung der Waldböden Hinweise auf eine potentielle Beeinträchtigung der Wasserqualität (Nachhaltigkeitsziel 6) geben. Die Nährstoffgehalte von Boden und Blättern gehen in Bewertungen der Nährstoffnachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung ein (Nachhaltigkeitsziel 12). Daten über für Änderungen der Kohlenstoffvorräte im Waldboden fließen in die Treibhausgasbilanz ein (Nachhaltigkeitsziel 13.1 a). Stickstoffgehalte, die Zusammensetzung der Bodenvegetation und Critical Load-Berechnungen können für die Bewertung des Nachhaltigkeitsziel 15.2.a (keine Eutrophierung) herangezogen werden. Weiterhin fördert die Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens das Prinzip einer Nachhaltigen Entwicklung 3 "Natürliche Lebensgrundlagen erhalten" Buchstabe a. "Zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Einhaltung der planetaren Grenzen müssen Stoffkreisläufe so schnell wie möglich geschlossen bzw. in Einklang mit ökosystemischen Prozessen und Funktionen gebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 98/20

... "Emissionen von Luftschadstoffen") sowie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung und zur Verbesserung der Gewässerqualität (vgl. SDG 6. "Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten"; Nachhaltigkeitsindikator Nummer 6.1. b "Nitrat im Grundwasser"). Die Regelung unterstützt die Erreichung der zitierten Nachhaltigkeitsziele und -indikatoren und entspricht den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere Ziel Nummer 3: Natürliche Lebensgrundlagen erhalten und Ziel Nummer 4 c: Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Düngeverordnung1

§ 8
Nährstoffvergleich (aufgehoben)

§ 9
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).

§ 13a
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen

§ 15
Übergangsvorschrift

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung

Bundesweite Maßnahmen:

Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe ad

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten

Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs

Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht

Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025

Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags

Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5 KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat sieht in der Mitteilung die Lasten innerhalb der Lebensmittelkette auch ungleich verteilt. Während für den Bereich der Agrarwirtschaft sehr detaillierte und ambitionierte Ziele vorgesehen sind, bleiben die Nachhaltigkeitsziele in den weiteren Gliedern der Kette eher vage. Nicht nur die Urproduktion, sondern auch Lebensmittelproduktion, -handel, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Gastronomie sind aufgerufen, auf mehr Nachhaltigkeit umzustellen, damit die angestrebten Ziele erreicht werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Strategie in der gesamten Wertschöpfungskette konkret umgesetzt wird.



Drucksache 21/20

... Im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik werden die Fortschritte der europäischen Säule sozialer Rechte weiterhin überwacht. Ab diesem Jahr werden die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in das Europäische Semester integriert, damit Nachhaltigkeit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik und der wirtschaftspolitischen Steuerung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Strategie der EU im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Grünen Deals dargelegt. Sie verbindet makroökonomische Stabilität, Produktivität, Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit. Die Steuerstruktur sollte Beschäftigung und Wachstum fördern und gleichzeitig mit den klima-, umwelt- und sozialpolitischen Zielen in Einklang stehen. Eine ungerechte Besteuerung - auch auf globaler Ebene - untergräbt die Fähigkeit der Länder, den Bedürfnissen ihrer Wirtschaft und ihrer Bevölkerung gerecht zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 393/20

... cc In Absatz 3 werden nach dem Wort "sein" die Wörter "und im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/20




§ 15
Bundesförderprogramm.

§ 24
Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten

‚Artikel 4 Änderung des Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetzes

§ 2a
Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung


 
 
 


Drucksache 63/19 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt insbesondere die von der Kommission mit dem Reflexionspapier angestoßene Debatte darüber, wie die EU und die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen können, die aus Artikel 3 Absatz 3 EUV und aus der Agenda 2030 erwachsen. Er unterstützt dabei insbesondere die Entwicklung einer auf die Nachhaltigkeitsziele der VN (Sustainable Development Goals (SDGs)) ausgerichteten Gesamtstrategie der EU und ihrer Mitgliedstaaten, um eine gerechte Nachhaltigkeitswende zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/19 (Beschluss)




2 Allgemeines

Nachhaltiges Finanzwesen


 
 
 


Drucksache 521/19

... Basis für jedes Klimaschutzprogramm ist der Klimaschutz-Projektionsbericht nach § 10 Absatz 2 und die darin angenommenen Schätzungen der Treibhausgasemissionsentwicklung. Mit den Klimaschutzprogrammen beschließt die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Erreichung der Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren ergreifen wird. Die beschlossenen Klimaschutzprogramme müssen dabei auch die Einhaltung der Jahresemissionsmengen nach § 4 sicherstellen. Die Klimaschutzprogramme dienen auch der Erhaltung und dem Ausbau der Senkenfunktion des Bereichs Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Die Bundesregierung beschließt daher mit jedem Klimaschutzprogramm auch Maßnahmen, die hierzu beitragen. Die Erstellung und Fortschreibung des Klimaschutzprogramms erfolgt unter Beachtung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung und unter Abwägung gegen die sonstigen ökologischen Belange. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und des § 13 Absatz 3 zu beachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 655/2/19

... 52. Er erkennt an, dass die Kommission den europäischen Grünen Deal als integralen Bestandteil zur Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 bzw. der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) ansieht und dass die Nachhaltigkeitsziele zum Leitprinzip der Politikgestaltung und des politischen Handelns in der EU werden sollen.



Drucksache 73/19

... -armen, ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft und damit zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele für 2030 wie auch der Ziele des Übereinkommens von Paris beizutragen.



Drucksache 339/19

... Die BOStrab allgemein ist Voraussetzung für Bau und Betrieb leistungsfähiger städtischer Schienenbahnen mit zeitgemäßen grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Der Bau und Betrieb von BOStrab-Bahnen ist eine Maßnahme, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, insbesondere Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten. Ihr Bau und Betrieb sichert Mobilität, schont die Umwelt, trägt zu einer verbesserten Erreichbarkeit im öffentlichen Verkehr bei und verbessert im Bereich des städtischen Verkehrs die Energieeffizienz und den Endenergieverbrauch im Personenverkehr, hilft Treibhausgasemissionen zu vermeiden, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, die Emission von Luftschadstoffen zu verringern, sowie den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu begrenzen. Die Fokussierung der BOStrab auf grundlegende Sicherheitsanforderungen für BOStrab-Bahnen ist im Einklang mit der Öffnung der Produktmärkte durch internationale technische Normung und ermöglicht sowohl einen angemessenen Anteil von Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern an der Wertschöpfung, wie auch die Beschaffung städtischer Bahnsysteme für die nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme in Ballungsräumen sich entwickelnder Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 52. Er erkennt an, dass die Kommission den europäischen Grünen Deal als integralen Bestandteil zur Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 bzw. der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) ansieht und dass die Nachhaltigkeitsziele zum Hauptthema der Politikgestaltung und des politischen Handelns in der EU werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... 3. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die von der Kommission mit dem Reflexionspapier angestoßene Debatte darüber, wie die EU und die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen können, die aus Artikel 3 Absatz 3 EUV und aus der Agenda 2030 erwachsen. Er unterstützt dabei insbesondere die Entwicklung einer auf die Nachhaltigkeitsziele der VN (Sustainable Development Goals (SDGs)) ausgerichteten Gesamtstrategie der EU und ihrer Mitgliedstaaten, um eine gerechte Nachhaltigkeitswende zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/19




COM 2019 22 final

2 Allgemeines

2 Verkehrssektor

Nachhaltiges Finanzwesen

SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 463/19

... Dieses Gesetz hat Bezüge zu den Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals der Agenda 2030 der Vereinten Nationen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG)

§ 1
Zweck der Erhebung; Durchführung

§ 2
Periodizität und Berichtszeitpunkt

§ 3
Begriffsbestimmung; Umfang der Erhebung

§ 4
Erhebungsmerkmale

§ 5
Hilfsmerkmale

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Datenübermittlung; Veröffentlichung

§ 8
Ergänzende Berichterstattung

Artikel 2
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 439/19

... Die Bundesregierung unterstützt die wertebasierte Handelspolitik der Europäischen Kommission (Kommunikation "Handel für alle" aus 2015). Seit 2011 enthalten bilaterale Handelsabkommen der EU umfassende Nachhaltigkeitskapitel, in denen hohe Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards festgeschrieben werden. So werden beispielsweise die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus ihrer Mitgliedschaft in der Internationalen Arbeitsorganisation und den multilateralen Umweltabkommen (seit 2017 auch des Pariser Klimaschutzabkommens) bekräftigt. Regelmäßig wird auch das Regulierungsrecht der Vertragsparteien mit Blick auf ihre Nachhaltigkeitsziele und -politiken dargestellt. Dabei ist ein hohes Schutzniveau beizubehalten und dieses möglichst weiter und fortlaufend zu verbessern. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission auch darin, innerhalb der WTO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates

Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb

Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium

EU -Handelsschutzinstrumente

EU -Schutzmaßnahmen

G20 Global Forum on Steel Excess Capacity


 
 
 


Drucksache 518/19

... Nach den Zahlen des Vierten Deutschen Freiwilligensurveys 2014 engagieren sich deutschlandweit rund 30 Millionen Menschen. Dieses beeindruckende Engagement ist der Garant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine wesentliche Bedingung für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement bedeuten gemeinsame Gestaltung im erlebbaren Umfeld und fördern das gegenseitige Vertrauen und die Identifikation mit der Gesellschaft. Sie sind damit wesentliche Bestandteile eines offenen und partizipativen gemeinschaftlichen Lebens, wirken in hohem Maß zugehörigkeitsstiftend und integrativ und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens und der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Allerdings zeigt sich, dass dieses Engagement bundesweit betrachtet nicht in allen Regionen gleich stark ausgeprägt und besonders in einigen Regionen zunehmend fragil ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Errichtung und Sitz

§ 2
Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen

§ 3
Erfüllung des Stiftungszwecks

§ 4
Stiftungsvermögen

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Vorstand

§ 8
Satzung

§ 9
Beschäftigte

§ 10
Haushalt

§ 11
Rechtsaufsicht

§ 12
Auflösung

§ 13
Evaluierung

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt


 
 
 


Drucksache 398/19

... Nachhaltigkeitsaspekte sind mit der Änderung des Umweltauditgesetzes betroffen. Das Umweltmanagementsystem EMAS ist als Indikator für eine nachhaltige Produktion in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgeführt. Mit der stärkeren Sichtbarmachung und Verankerung des Wissens über eine nachhaltige Unternehmensführung bei den Umweltgutachtern dient diese Änderung des Umweltauditgesetzes auch allgemein der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen aus der Agenda 2030. EMAS-Organisationen können seit der Änderung der europäischen EMAS-Verordnung von 2017 und 2018 Nachhaltigkeitsaspekte stärker in ihr Umweltmanagementsystem integrieren und unterliegen auch insoweit der Prüfung durch die Umweltgutachter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/19




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 2
Änderung des Atomgesetzes

§ 21c
Öffentlichrechtlicher Vertrag

Artikel 3
Änderung des Standortauswahlgesetzes

Artikel 4
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Artikel 6
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 7
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 8
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz

Artikel 9
Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Transparenzgesetzes

Artikel 11
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Artikel 14
Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 15
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 16
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. KMU-Test

Vl. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 115/19

... /EU /EU6 geänderten Fassung) wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert, einen strategischen Ansatz gegen die Verschmutzung von Gewässern durch pharmazeutische Stoffe vorzuschlagen. Mit der vorliegenden Mitteilung erfüllt die Kommission diese rechtliche Verpflichtung und kommt der in den Pharmakovigilanz-Vorschriften genannten Aufforderung nach, das Ausmaß des Problems der Verunreinigung von Gewässern und Böden mit Arzneimittelrückständen zu untersuchen7. Der Ansatz unterstützt das Ziel der Kommission eines Europas, das schützt8, und entspricht ihrem Bestreben, im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen bis 2030 ein nachhaltiges Europa zu erreichen9. Mit dem Ansatz wird eine von der Kommission auf der dritten Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen eingegangene Verpflichtung eingelöst. Insbesondere wird der Ansatz dazu beitragen, das Nachhaltigkeitsziel 6 (sauberes Wasser und saubere Sanitärversorgung) zu erreichen. Darüber hinaus kann er, indem er einen Beitrag zum Aktionsplan der Union zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts "Eine Gesundheit"10 leistet, als partielle Umsetzung der im Rahmen der G7/G20 und der Weltgesundheitsorganisation eingegangenen Verpflichtung im Bereich antimikrobielle Resistenz angesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 251/18

... Die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2016 "Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft" bindet die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung dargelegten Nachhaltigkeitsziele1 in den politischen Rahmen der EU ein, um sicherzustellen, dass diese Ziele von Beginn an bei allen innen- und außenpolitischen Maßnahmen und Initiativen der EU mitberücksichtigt werden. Darüber hinaus hat sich die EU zur Erreichung ihrer für 2030 gesteckten Klima- und Energieziele sowie zur Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in alle Politikbereiche der EU verpflichtet, wie es 2014 in den Politischen Leitlinien für die Europäische Kommission2 von Jean-Claude Juncker angekündigt wurde. Deshalb stehen viele politischen Prioritäten der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2014-2020 mit den Klimazielen der EU im Einklang und setzen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung um. Hierzu zählen die Investitionsoffensive für Europa3, das Paket zur Kreislaufwirtschaft4, das Paket zur Energieunion5, die Aktualisierung der Bioökonomie-Strategie der EU6, die Kapitalmarktunion7 sowie der EU-Haushalt 20142020, einschließlich des Kohäsionsfonds und der Forschungsprojekte. Ferner hat die Kommission eine Multi-Stakeholder-Plattform ins Leben gerufen, die die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung verfolgt und diesbezüglich bewährte Verfahren austauscht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 13/18 (Beschluss)

... -armen, ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft und damit zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele für 2030 wie auch der Ziele des Übereinkommens von Paris beizutragen. Er begrüßt ferner, dass mit der Strategie die Grundlage für eine neue Kunststoffwirtschaft geschaffen werden soll, in der bei der Gestaltung und Herstellung von Kunststoffen und Kunststoffprodukten den Erfordernissen in Bezug auf Wiederverwendung, Reparatur und Recycling verstärkt Rechnung getragen und nachhaltigere Materialien entwickelt und gefördert werden sollen.



Drucksache 13/1/18

... -armen, ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft und damit zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele für 2030 wie auch der Ziele des Übereinkommens von Paris beizutragen.



Drucksache 216/18

... Die Managementregeln und Indikatoren der "Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie" der Bundesregierung - Neuauflage 2016 wurden geprüft. Die Verordnung steht im Einklang mit folgenden Nachhaltigkeitszielen und nationalen Nachhaltigkeitspostulaten und trägt ausdrücklich zu deren Zielerreichung bei:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 67/18

... Herkömmliche Benchmarks spiegeln den Ist-Zustand wider, d.h. in den Methoden zu ihrer Ermittlung spielen Nachhaltigkeitsziele nur eine begrenzte Rolle. Sie sind daher für die Messung der Leistung nachhaltiger Investitionen ungeeignet. Als Reaktion darauf entwickelten die Indexanbieter sogenannte ESG-Benchmarks zur Erfassung von Nachhaltigkeitszielen, deren Zuverlässigkeit jedoch wegen der mangelnden Transparenz ihrer Methoden beeinträchtigt ist. Um die Risiken der "Grünfärberei" ("Greenwashing"26) zu verringern, sind transparentere und solidere Methoden für die Ermittlung von Nachhaltigkeitsindizes erforderlich. Eine solide Methode für die Ermittlung sogenannter Low-Carbon-Indizes sollte beispielsweise die Vereinbarkeit mit den Zielen des Pariser Übereinkommens widerspiegeln, um die Leistungsbewertung von Fonds mit niedriger CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 386/18

... Da schädigende Effekte auf die Meeresumwelt durch Vorhaben des marinen Geo-Engineerings einschließlich der Meeresdüngung nicht ausgeschlossen werden können und weil die tatsächliche Eignung als Klimaschutzmaßnahme nicht belegt ist, soll in diesem Gesetzentwurf eine Regelung im Sinne des Vorsorgeansatzes und im Geiste der im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitszielen geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes

§ 5a
Pflichten des Vorhabenträgers bei Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings

Anlage
(zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungen des HSEG

2. Änderung des WHG

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Gesamtergebnis

b Vorgaben/Prozesse des Gesetzentwurfs

aa Vorgaben

bb Prozesse

cc Fallzahlen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

d Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

e Erfüllungsaufwand der Verwaltung aa Gesamtergebnis

bb Vorhabenträger

cc Behörde

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 498/18

... bzw. darauf basierender Durchführungsrechtsakte dient, um eine nachhaltige Regelung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016. Die Regelung unterstützt die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele Nr. 2 (Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern) sowie Nr. 3 (Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern). Ferner wird besonders den Managementregeln 5 (Vermeidung von Gefahren und unvertretbaren Risiken für die menschliche Gesundheit) und 9 (nachhaltige Landwirtschaft muss Anforderungen an vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung

§ 1
Aufgaben und Befugnisse

§ 1a
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 228/1/18

... 33. Der Bundesrat sieht die EFRE-Mittel als ein wichtiges Instrument, um einen ambitionierten Beitrag der EU zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele ("Sustainable Development Goals", (SDGs)) zu erreichen. Sowohl bei der Aufstellung der Programme in den Mitgliedstaaten als auch bei der Programmumsetzung müssen daher Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden. Daher sollte eine modifizierte Nachhaltigkeitsklausel entsprechend dem bisherigen Artikel 8 der allgemeinen Verordnung sowohl in die neue allgemeine Verordnung als auch in die Verordnungen zu den einzelnen Fonds wie EFRE aufgenommen werden. Dabei sollten sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, um das gesamte Themenspektrum der SDGs abzudecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/18




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 67/1/18

... 2. Die Vorschläge des Aktionsplans sollen der Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals-SDGs) dienen. Die Realisierung dieser Vorschläge kann einen substantiellen Beitrag zur Schaffung klimagerechter und nachhaltiger Strukturen in Europa und darüber hinaus leisten.



Drucksache 67/18 (Beschluss)

... 2. Die Vorschläge des Aktionsplans sollen der Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals-SDGs) dienen. Die Realisierung dieser Vorschläge kann einen substantiellen Beitrag zur Schaffung klimagerechter und nachhaltiger Strukturen in Europa und darüber hinaus leisten. Zum Erreichen der langfristigen EU-Klima- und Energieziele sowie zum Erfüllen des Pariser Klimaschutzabkommens kann auch ein nachhaltigeres Finanzwesen beitragen.



Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat sieht die EFRE-Mittel als ein wichtiges Instrument, um einen ambitionierten Beitrag der EU zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele ("Sustainable Development Goals", (SDGs)) zu erreichen. Sowohl bei der Aufstellung der Programme in den Mitgliedstaaten als auch bei der Programmumsetzung müssen daher Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden. Daher sollte eine modifizierte Nachhaltigkeitsklausel entsprechend dem bisherigen Artikel 8 der allgemeinen Verordnung sowohl in die neue allgemeine Verordnung als auch in die Verordnungen zu den einzelnen Fonds wie EFRE aufgenommen werden. Dabei sollten sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, um das gesamte Themenspektrum der SDGs abzudecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/18 (Beschluss)




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 15/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 - einen substanziellen deutschen Beitrag zur Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der darin enthaltenen 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) skizziert hat. Ebenfalls wird begrüßt, dass in der neuen Strategie die Berücksichtigung der ökologischen, der wirtschaftlichen und nunmehr verstärkt auch der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit zum Ausdruck kommt und im Einklang mit der 2030-Agenda die Einhaltung der planetaren Grenzen als absolute Beschränkung staatlichen Handelns anerkannt wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.