[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Natur- und Technikwissensch"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 265/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat und die in der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zusammengeschlossenen Institutionen halten eine einheitliche Embargofrist von zwölf Monaten in allen Fächern und Wissenschaftsdisziplinen seit der Erstveröffentlichung für zu lang. Sie folgen vielmehr der Empfehlung der Kommission vom 17. Juli 2012 über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung (2012/417/EU, ABl. L 194 vom 21.7.2012, S. 39), die - zumindest für den Bereich der sogenannten MINT-Fächer (Medizin, Ingenieur-, Natur- und Technikwissenschaften) - eine Embargofrist von längstens sechs Monaten vorsieht und diese für ausreichend hält, um den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Verlegerinnen und Verleger angemessen Rechnung zu tragen. Soweit Autorenverträge, insbesondere im Bereich der MINT-Fächer, bereits jetzt in zwar je unterschiedlicher Form eine Zweitveröffentlichung zulassen, ist sie in aller Regel schon nach einem Ablauf von längstens sechs Monaten zulässig. Damit wurde faktisch ein Maßstab gesetzt, hinter den jetzt im Rahmen einer gesetzlichen Regelung nicht zurückgefallen werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20b UrhG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 61 bis 61b UrhG , Artikel 2 §§ 13d und 13e UrhWahrnG

a Verwaiste Werke

Zu § 61b

b Vergriffene Werke

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 61 Absatz 4 UrhG


 
 
 


Drucksache 265/1/13

... Der Bundesrat und die in der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zusammengeschlossenen Institutionen halten eine einheitliche Embargofrist von zwölf Monaten in allen Fächern und Wissenschaftsdisziplinen seit der Erstveröffentlichung für zu lang. Sie folgen vielmehr der Empfehlung der Kommission vom 17. Juli 2012 über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung (2012/417/EU, ABl. L 194 vom 21.7.2012, S. 39), die - zumindest für den Bereich der sogenannten MINT-Fächer (Medizin, Ingenieur-, Natur- und Technikwissenschaften) - eine Embargofrist von längstens sechs Monaten vorsieht und diese für ausreichend hält, um den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Verlegerinnen und Verleger angemessen Rechnung zu tragen. Soweit Autorenverträge, insbesondere im Bereich der MINT-Fächer, bereits jetzt in zwar je unterschiedlicher Form eine Zweitveröffentlichung zulassen, ist sie in aller Regel schon nach einem Ablauf von längstens sechs Monaten zulässig. Damit wurde faktisch ein Maßstab gesetzt, hinter den jetzt im Rahmen einer gesetzlichen Regelung nicht zurückgefallen werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 61 bis 61b UrhG , Artikel 2 §§ 13d und 13e UrhWahrnG

a Verwaiste Werke

b Vergriffene Werke

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 61 Absatz 4 UrhG


 
 
 


Drucksache 350/06

... Math., Natur- und Technikwissensch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/06




Mitteilung

2 Einführung

die VOR UNS liegenden Herausforderungen.

1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen

2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern

3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten

4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten

5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen

6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken

7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren

8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen

9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen

UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte

Schlussfolgerungen

Anhang 1
Statistische Tabellen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Danksagung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.