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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Netzentgelterhöhung"


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Drucksache 419/1/17

... Die Einführung untertägiger Kapazitäten auch an Nichtkopplungspunkten kann zu einem geänderten Buchungsverhalten führen. Sofern wirtschaftlich von Vorteil und technisch möglich, wird der jeweilige Transportkunde von lang-auf kurzfristige Kapazitätsbuchungen umstellen und zunehmend eine strukturierte Beschaffung vornehmen. Daraus können Netzentgelterhöhungen für die Kunden resultieren, die weiterhin auf langfristige Kapazitätsbuchungen angewiesen sind. Damit es nicht zu einer nachhaltigen, nicht verursachungsgerechten Umverteilung der Transportkosten kommt, erfolgt eine Evaluierung durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 11 Absatz 3

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Drucksache 419/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 11 Absatz 3 Satz 1 GasNZV

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 21 Absatz 1, 2 Satz 1, 3 GasNZV


 
 
 


Drucksache 419/17

... Die Einführung untertägiger Kapazitäten auch an Nichtkopplungspunkten kann zu einem geänderten Buchungsverhalten führen. Sofern wirtschaftlich von Vorteil und technisch möglich, wird der jeweilige Transportkunde von lang- auf kurzfristige Kapazitätsbuchungen umstellen und zunehmend eine strukturierte Beschaffung vornehmen. Daraus können Netzentgelterhöhungen für die Kunden resultieren, die weiterhin auf langfristige Kapazitätsbuchungen angewiesen sind. Damit es nicht zu einer nachhaltigen, nicht verursachungsgerechten Umverteilung der Transportkosten kommt, erfolgt eine Evaluierung durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 11 Absatz 3. Sie verfügen über die hinreichenden Informationen für die Evaluierung. Der Bericht ist der Bundesnetzagentur vorzulegen. Daraus könnten sich Hinweise auf eine evtl. Anpassung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für die Bepreisung von Kapazitäten, wie auch auf evtl. Anpassungsbedarf des nationalen Rechtsrahmens, u.a. der GasNZV, ergeben.

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Drucksache 419/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Weitere Kosten

II.2 One in one out‘-Regel

III. Votum


 
 
 


Drucksache 419/17 (Beschluss)

... Die Einführung untertägiger Kapazitäten auch an Nichtkopplungspunkten kann zu einem geänderten Buchungsverhalten führen. Sofern wirtschaftlich von Vorteil und technisch möglich, wird der jeweilige Transportkunde von lang-auf kurzfristige Kapazitätsbuchungen umstellen und zunehmend eine strukturierte Beschaffung vornehmen. Daraus können Netzentgelterhöhungen für die Kunden resultieren, die weiterhin auf langfristige Kapazitätsbuchungen angewiesen sind. Damit es nicht zu einer nachhaltigen, nicht verursachungsgerechten Umverteilung der Transportkosten kommt, erfolgt eine Evaluierung durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 11 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/17 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 543/15 (Beschluss)

... "Soweit sich Aufgaben wie die Zuständigkeit für die Bilanzkreisabrechnung von den Verteilnetzbetreibern zu den Übertragungsnetzbetreibern verlagern, ist der Erfüllungsaufwand für die Übertragungsnetzbetreiber kaum prognostizierbar. Dieser hängt direkt mit der Anzahl der jeweils verbauten intelligenten Messsysteme zusammen, denn nur insoweit geben die Verteilnetzbetreiber diese Aufgabe ab. Sicherlich es aber effizienter, Systemaufwand bei vier Übertragungsnetzbetreibern anstatt bei 888 Verteilernetzbetreibern zu betreiben. Weiter wird bei Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern ein gewisser Erfüllungsaufwand in Form von Umstellungsaufwand anfallen, welcher aber ebenfalls nicht geschätzt werden kann." Dies bedeutet im Übrigen auch, dass bezüglich der künftig durch die ÜNB geltend zu machenden Kosten sowohl der gesetzliche Maßstab als auch die Begrenzung fehlt (Gefahr eines Freibriefs für ÜNB für hohe Kosten für Integration und Aufbau von Bilanzierung und im Ergebnis von Netzentgelterhöhungen). Dies ist angesichts der Mehrkosten, die durch die Maßnahme an sich schon auf die Verbraucher zukommen, nicht angemessen. Denn die offensichtlich nicht abgeschätzten Kosten werden durch die ÜNB durch weitere relevante Erhöhungen der Netzentgelte an alle Netznutzer weitergegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG

11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

25. Zur Übermittlung von Messdaten

26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 543/1/15

... "Soweit sich Aufgaben wie die Zuständigkeit für die Bilanzkreisabrechnung von den Verteilnetzbetreibern zu den Übertragungsnetzbetreibern verlagern, ist der Erfüllungsaufwand für die Übertragungsnetzbetreiber kaum prognostizierbar. Dieser hängt direkt mit der Anzahl der jeweils verbauten intelligenten Messsysteme zusammen, denn nur insoweit geben die Verteilnetzbetreiber diese Aufgabe ab. Sicherlich es aber effizienter, Systemaufwand bei vier Übertragungsnetzbetreibern anstatt bei 888 Verteilernetzbetreibern zu betreiben. Weiter wird bei Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern ein gewisser Erfüllungsaufwand in Form von Umstellungsaufwand anfallen, welcher aber ebenfalls nicht geschätzt werden kann." Dies bedeutet im Übrigen auch, dass bezüglich der künftig durch die ÜNB geltend zu machenden Kosten sowohl der gesetzliche Maßstab als auch die Begrenzung fehlt (Gefahr eines Freibriefs für ÜNB für hohe Kosten für Integration und Aufbau von Bilanzierung und im Ergebnis von Netzentgelterhöhungen). Dies ist angesichts der Mehrkosten, die durch die Maßnahme an sich schon auf die Verbraucher zukommen, nicht angemessen. Denn die offensichtlich nicht abgeschätzten Kosten werden durch die ÜNB durch weitere relevante Erhöhungen der Netzentgelte an alle Netznutzer weitergegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 - neu - und § 36 Absatz 3 sowie Absatz 4 - neu - MsbG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1a - neu -, § 21 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG * **

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

23. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

24. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

25. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG

26. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

28. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 5 und 6, Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3, Absatz 3 Nummern 1, 2, 3 und 4 sowie § 32 Satz 1 MsbG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4 MsbG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

39. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

40. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

41. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

42. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

43. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

44. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

45. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

Zur Übermittlung von Messdaten

49. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

50. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

51. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

52. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

Zu Artikel 1

56. Zu Artikel 1 allgemein

57. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

58. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

59. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 417/07

... es erfolgen, wenn im Rahmen der letzten Genehmigung der Netzentgelte vor Beginn der Anreizregulierung keine Netzentgelterhöhung beantragt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beginn des Verfahrens

Teil 2
Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Regulierungsperioden

§ 3
Beginn und Dauer der Regulierungsperioden

Abschnitt 2
Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

§ 4
Erlösobergrenzen

§ 5
Regulierungskonto

§ 6
Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze

§ 7
Regulierungsformel

§ 8
Allgemeine Geldwertentwicklung

§ 9
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

§ 10
Erweiterungsfaktor

§ 11
Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile

§ 12
Effizienzvergleich

§ 13
Parameter für den Effizienzvergleich

§ 14
Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs

§ 15
Ermittlung der Ineffizienzen

§ 16
Effizienzvorgaben

Abschnitt 3
Ermittlung der Netzentgelte

§ 17
Netzentgelte

Abschnitt 4
Qualitätsvorgaben

§ 18
Qualitätsvorgaben

§ 19
Qualitätselement in der Regulierungsformel

§ 20
Bestimmung des Qualitätselements

§ 21
Bericht zum Investitionsverhalten

Teil 3
Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

§ 22
Sondervorschriften für den Effizienzvergleich

§ 23
Investitionsbudgets

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

§ 24
Vereinfachtes Verfahren

Abschnitt 3
Pauschalierter Investitionszuschlag

§ 25
Pauschalierter Investitionszuschlag

Abschnitt 4
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

§ 26
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Teil 4
Sonstige Bestimmungen

§ 27
Datenerhebung

§ 28
Mitteilungspflichten

§ 29
Übermittlung von Daten

§ 30
Fehlende oder unzureichende Daten

§ 31
Veröffentlichung von Daten

§ 32
Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde

§ 33
Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 7)

Anlage 2
(zu § 10)

Anlage 3
(zu § 12)

Artikel 2
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte

Zu § 17

Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

Zu § 22

Zu § 23

Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

Zu § 24

Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag

Zu § 25

Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 5

Zu § 34

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.