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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Offenbarungspflicht"


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Drucksache 156/19 (Beschluss)

... In § 111c Absatz 3 Satz 3 AktG-E wird die sinngemäße Geltung von Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 ausdrücklich angeordnet. Aufgrund ihrer systematischen Stellung lässt sich diese ausdrückliche Regelung grundsätzlich nur auf Fälle des § 111c Absatz 3 AktG-E beziehen, mithin auf Konstellationen, in denen das - die Offenbarungspflicht nach § 111c Absatz 1 AktG-E zunächst begründende - Geschäft eine Insiderinformation darstellt.

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Drucksache 156/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 67a ff. AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 67a Absatz 1 Satz 1 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 67f AktG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 111c AktG

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 124 Absatz 2 AktG


 
 
 


Drucksache 358/1/19

... Der Gesetzentwurf enthält keine Aussagen darüber, ob und gegebenenfalls wie die Einrichtungsleitung einen Impfnachweis zu dokumentieren hat. Soweit hierzu Kopien zum Beispiel aus dem Impfpass anzufertigen und aufzubewahren wären, stellt sich zudem die datenschutzrechtliche Frage, ob es zulässig ist, dass in der Einrichtung in Folge dessen Informationen gespeichert würden, die über die Offenbarungspflicht der Nachweispflichtigen hinausgehen, was immer dann der Fall ist, wenn sich aus den Kopien eines Impfpasses weitere Informationen ergeben.

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Drucksache 358/1/19




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 7

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 3, Satz 4, Satz 6 und Satz 7 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 12 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

Zu Artikel 1 Nummer 8

20. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

22. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

25. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

26. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

27. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

29. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7c IfSG

Zu Artikel 1

33. Zu Artikel 1 im Allgemeinen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 *

Zu Artikel 4

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 156/1/19

... In § 111c Absatz 3 Satz 3 AktG-E wird die sinngemäße Geltung von Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 ausdrücklich angeordnet. Aufgrund ihrer systematischen Stellung lässt sich diese ausdrückliche Regelung grundsätzlich nur auf Fälle des § 111c Absatz 3 AktG-E beziehen, mithin auf Konstellationen, in denen das - die Offenbarungspflicht nach § 111c Absatz 1 AktG-E zunächst begründende - Geschäft eine Insiderinformation darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 67a ff. AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 67a Absatz 1 Satz 1 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 67f AktG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 111c AktG

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 124 Absatz 2 AktG


 
 
 


Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf enthält keine Aussagen darüber, ob und gegebenenfalls wie die Einrichtungsleitung einen Impfnachweis zu dokumentieren hat. Soweit hierzu Kopien zum Beispiel aus dem Impfpass anzufertigen und aufzubewahren wären, stellt sich zudem die datenschutzrechtliche Frage, ob es zulässig ist, dass in der Einrichtung in Folge dessen Informationen gespeichert würden, die über die Offenbarungspflicht der Nachweispflichtigen hinausgehen, was immer dann der Fall ist, wenn sich aus den Kopien eines Impfpasses weitere Informationen ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 4, Satz 6 und Absatz 10 Satz 1 und Satz 2 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 2 und Satz 5 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

19. Zu Artikel 1

Zu 20. Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

21. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten

22. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Ablehnen kann ein Zahlungsdienstleister die Einrichtung eines Guthabenkontos im Übrigen auch dann, wenn für das Vertragsverhältnis wesentliche Angaben im Rahmen der Anbahnung der Geschäftsbeziehung nicht gemacht werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Verbraucher in der Lage ist, durch bloßes Schweigen trotz bestehender Offenbarungspflichten dem Vorwurf einer Täuschung zu entgehen und sich ein Guthabenkonto ohne entsprechendes Recht zu erschleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten

II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 675f

Zu § 675f

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 320/13

... Ablehnen kann ein Zahlungsdienstleister die Einrichtung eines Guthabenkontos im Übrigen auch dann, wenn für das Vertragsverhältnis wesentliche Angaben im Rahmen der Anbahnung der Geschäftsbeziehung nicht gemacht werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Verbraucher in der Lage ist, durch bloßes Schweigen trotz bestehender Offenbarungspflichten dem Vorwurf einer Täuschung zu entgehen und sich ein Guthabenkonto ohne entsprechendes Recht zu erschleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten

II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. finanzielle Auswirkungen

2. gesellschaftspolitischer Art

3. gleichstellungspolitischer Art

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 86/1/12

... verlangen in ihren jeweiligen für den Vertragsschluss notwendigen Angaben die Angabe des Geburtstags des Kunden. Der Kunde ist darüber hinaus nach den jeweiligen § 2 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung verpflichtet, dem Grundversorger den Geburtstag auf Anforderung mitzuteilen. Die Verpflichtung entspricht nicht mehr dem heutigen Verständnis der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes. Hiernach ist eine Offenbarungspflicht des Kunden auf die für die geregelte Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV , Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GasGVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - StromGVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - GasGVV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Mustertarifblatt Strom

3 Erläuterungen:

Mustertarifblatt Gas

3 Erläuterungen:


 
 
 


Drucksache 86/12 (Beschluss)

... verlangen in ihren jeweiligen für den Vertragsschluss notwendigen Angaben die Angabe des Geburtstags des Kunden. Der Kunde ist darüber hinaus nach den jeweiligen § 2 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung verpflichtet, dem Grundversorger den Geburtstag auf Anforderung mitzuteilen. Die Verpflichtung entspricht nicht mehr dem heutigen Verständnis der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes. Hiernach ist eine Offenbarungspflicht des Kunden auf die für die geregelte Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV , Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GasGVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - StromGVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - GasGVV

Zu Ziffer 1 und 2:

Zu Ziffer 3:


 
 
 


Drucksache 60/11

... § 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 52/11 (Beschluss)

... a) Im Zusammenhang mit den in Artikel 1 Nummer 28 vorgesehenen Offenbarungspflichten sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Verlagerung von Labortätigkeiten ins Ausland unterbinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/11 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 2 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, Absatz 5 - neu - LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe 0aneu - § 42 Absatz 2 Nummer 3 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und Buchstabe e § 44 Absatz 4a, Absatz 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und e § 44 Absatz 4a und 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 44 Absatz 6 Satz 3 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 60 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - LFGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 75 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 LFGB

10. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 52/1/11

... a) Im Zusammenhang mit den in Artikel 1 Nummer 28 vorgesehenen Offenbarungspflichten sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Verlagerung von Labortätigkeiten ins Ausland unterbinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/11




Zur Vorlage allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 2 LFGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - LFGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 5 - neu - LFGB *

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe 0aneu - § 42 Absatz 2 Nummer 3 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und Buchstabe e § 44 Absatz 4a, Absatz 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und e § 44 Absatz 4a und 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 44 Absatz 6 Satz 3 LFGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 60 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - LFGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 75 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 LFGB

14. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 180/09

... Absatz 2 regelt die Folgen bei Verletzung der Offenbarungspflicht in § 7 Absatz 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 166/1/08

... 9. Das Grünbuch zielt im Wesentlichen auf eine Verbesserung der Transparenz des Schuldnervermögens ab, die vornehmlich durch Registerauskünfte oder die Offenbarungspflichten des Schuldners zu gewährleisten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

7. Zu Frage 1:

8. Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

17. Zu Frage 4:

19. Zu Frage 6:

20. Zu den Fragen 7 bis 9:

21. Zu Frage 10:


 
 
 


Drucksache 72/08 (Beschluss)

... , S. 18) wird damit kein Fall der - unzulässigen - echten Rückwirkung geschaffen. Die Gesetzesänderungen greifen nicht nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein, sondern regeln die künftige Aufnahme von Verurteilungen in Führungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte. Auch hinsichtlich der Offenbarungspflicht (§ 53 BZRG) wirken sich die Änderungen nur zukünftig aus. Sofern dabei auch vor der Verkündung eingetragene Verurteilungen erfasst werden, handelt es sich lediglich um einen Fall der unechten Rückwirkung, die regelmäßig - abgesehen von hier nicht einschlägigen Ausnahmen - zulässig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 32

Zu § 34

Zu § 41

Zu § 46

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu § 97

Zu § 100

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 166/08

... Es gibt zwei verschiedene Arten der Vermögensoffenbarung: in dem einen Fall legt der Schuldner in seiner Erklärung sein gesamtes Vermögen offen, im anderen Fall ist die Offenbarungspflicht des Schuldners auf die Vermögenswerte beschränkt, die zur Befriedigung der Forderung ausreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/08




Grünbuch Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens

I. Einführung: Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

II. Lösungsmöglichkeiten

1. Erstellung eines Handbuchs zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten

2. Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs

a Handelsregister

b Melderegister

c Sozialversicherungs- und Steuerregister

3. Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

4. Offenbarungsversicherung des Schuldners

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

c Einführung einer europäischen Vermögenserklärung

5. Sonstige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 166/08 (Beschluss)

... 8. Das Grünbuch zielt im Wesentlichen auf eine Verbesserung der Transparenz des Schuldnervermögens ab, die vornehmlich durch Registerauskünfte oder die Offenbarungspflichten des Schuldners zu gewährleisten ist.

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Drucksache 166/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

6. Zu Frage 1:

7. Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

10. Zu Frage 4:

11. Zu Frage 5:

12. Zu Frage 6:

13. Zu den Fragen 7 bis 9:

14. Zu Frage 10:


 
 
 


Drucksache 72/08

... (Begründung zu Nummer 28, § 69 BZRG-E, S. 18) wird damit kein Fall der - unzulässigen - echten Rückwirkung geschaffen. Die Gesetzesänderungen greifen nicht nachträglich ändernd in abgewickelte der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein, sondern regeln die künftige Aufnahme von Verurteilungen in Führungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte. Auch hinsichtlich der Offenbarungspflicht (§ 53 BZRG) wirken sich die Änderungen nur zukünftig aus. Sofern dabei auch vor der Verkündung eingetragene Verurteilungen erfasst werden, handelt es sich lediglich um einen Fall der unechten Rückwirkung, die regelmäßig - abgesehen von hier nicht einschlägigen Ausnahmen - zulässig ist.

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Drucksache 72/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... zur gerichtlich eröffneten Schadenschätzung könnten die Beweisschwierigkeiten für Privatkläger damit deutlich reduziert werden. Die Einführung einer weit reichenden Offenbarungspflicht von Urkunden, die auch Geschäftsgeheimnisse umfasst, sollte dagegen nicht ins Auge gefasst werden.

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Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 12/1/06

... zur gerichtlich eröffneten Schadenschätzung könnten die Beweisschwierigkeiten für Privatkläger damit deutlich reduziert werden. Die Einführung einer weit reichenden Offenbarungspflicht von Urkunden, die auch Geschäftsgeheimnisse umfasst, sollte dagegen nicht ins Auge gefasst werden.

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Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 227/19 PDF-Dokument



Drucksache 234/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.