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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Offenlandprogramme"


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Drucksache 288/06

... Die bestehende Ausnahmeregelung des Absatzes 5 soll um eine spezifische Ausnahmemöglichkeit ergänzt werden. Sie bezieht sich vorrangig auf so genannte Offenlandprogramme, in denen im Interesse des Artenschutzes bereits in der Vergangenheit zwischen Landwirten und Verbänden abweichende Vereinbarungen zu Mähen und Mulchen auf stillgelegten Flächen vereinbart worden waren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren sollen entsprechende Maßnahmen im Rahmen von Plänen und Projekten der Länder oder der anerkannten Naturschutzverbände als genehmigt gelten. Eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung erübrigt sich in diesen Fällen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 288/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten

Zu Artikel 2


Ergänzende Texte:

§ 1
des Pflanzenschutzgesetzes

§ 59
des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 60
des Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 908/1/05

... Die bestehende Ausnahmeregelung des Absatzes 5 soll um eine spezifische Ausnahmemöglichkeit ergänzt werden. Sie bezieht sich vorrangig auf so genannte Offenlandprogramme, in denen im Interesse des Artenschutzes bereits in der Vergangenheit zwischen Landwirten und Verbänden abweichende Vereinbarungen zu Mähen und Mulchen auf stillgelegten Flächen vereinbart worden waren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollen entsprechende Maßnahmen im Rahmen von Plänen und Projekten der Länder oder der anerkannten Naturschutzverbände als genehmigt gelten. Eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung erübrigt sich in diesen Fällen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 908/1/05




1. Zur Verordnung insgesamt*

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 2

Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten

Zu Artikel 2

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 6 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 3


 
 
 


Drucksache 908/05

... Die bestehende Ausnahmeregelung gemäß Absatz 5 Nr. 1 soll um eine spezifische Ausnahmemöglichkeit ergänzt werden. Sie bezieht sich vorrangig auf sogenannte Offenlandprogramme, in denen im Interesse des Artenschutzes bereits in der Vergangenheit zwischen Landwirten und Verbänden abweichende Vereinbarungen zu Mähen und Mulchen auf stillgelegten Flächen vereinbart worden waren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll bereits die vertragliche Einbeziehung solcher Flächen in entsprechende Programme der Bundesländer oder der anerkannten Naturschutzverbände eine Ausnahmegenehmigung erübrigen; damit entfällt eine aufwändige Einzelfallprüfung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 908/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

1. § 2 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. § 4 wird wie folgt geändert:

4. In § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „Anpflanzungen“ durch das Wort „Reihen“ ersetzt.

5. Die Anlage wird wie folgt geändert:

„Tabelle 3: Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukt zu Nebenernteprodukt Korn:Stroh-Verhältnis, bzw. Wurzel:Laub-Verhältnis *

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Tabelle 3 der Anlage

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 908/05 (Beschluss)

... Die bestehende Ausnahmeregelung des Absatzes 5 soll um eine spezifische Ausnahmemöglichkeit ergänzt werden. Sie bezieht sich vorrangig auf so genannte Offenlandprogramme, in denen im Interesse des Artenschutzes bereits in der Vergangenheit zwischen Landwirten und Verbänden abweichende Vereinbarungen zu Mähen und Mulchen auf stillgelegten Flächen vereinbart worden waren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollen entsprechende Maßnahmen im Rahmen von Plänen und Projekten der Länder oder der anerkannten Naturschutzverbände als genehmigt gelten. Eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung erübrigt sich in diesen Fällen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 908/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung

Tabelle

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten

Zu Artikel 2


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.