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"Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen"


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Drucksache 325/03 (Beschluss)

... " angelegt sein müsste. Andererseits werden sich die Gebühren und Auslagen im Registerverfahren vor der registerführenden Stelle nach dem Kostendeckungsprinzip richten müssen, was für die Gebührenbelastung von Kapitalgesellschaften durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 1997 (Rechtssache C - 188/95 - a.a.O.) ausdrücklich bestätigt worden ist. Danach kann auch ohne besondere gesetzliche Begrenzung der Kostenhöhe durch den Bundesgesetzgeber davon ausgegangen werden, dass jedenfalls nicht mit finanziellen Mehrbelastungen für die Kostenschuldner des Registerverfahrens gegenüber den für die gleichen Amtshandlungen beim gerichtlich geführten Handels- und Genossenschaftsregister nach den Vorschriften der Kostenordnung anfallenden Kosten verbunden sein werden. Im Interesse der Flexibilität können in dem Landesgesetz Einzelheiten der Regelung der Kosten einer Rechtsverordnung überlassen werden. Die Bestimmung erstreckt sich auch auf die Einführung von Gebühren für Eintragungen in das Genossenschaftsregister. Zwar sieht das geltende Recht insoweit eine Gebührenerhebung nicht vor (§ 83 KostO). Diese Bestimmung wird jedoch demnächst entfallen. Der vom Bundesministerium der Justiz im April 2003 vorgelegte Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen und der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (BR-Drs. 622/03) sehen einen Wegfall der die Genossenschaften begünstigenden Gebührenregelungen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/03 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Kosten der öffentlichen Haushalte

D. Sonstige Kosten

E. Alternativen

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Führung des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters und des Vereinsregisters durch von den Ländern bestimmte Stellen (Register-Führungsgesetz - RFüG)

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Neunzehnter Abschnitt

Artikel 55

Artikel 56

Artikel 57

Artikel 58

Artikel 59

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Anlass und Hintergrund des Gesetzentwurfs

2. Ziel des Gesetzentwurfs

3. Haltung der Länder und der beteiligten Kreise

4. Kosten und Preise

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 58

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 59

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 246

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


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