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"Partnerschafts- und Kooperationsabkommen"
Drucksache 477/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Drucksache 88/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;
... - Als Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und den meisten ENPPartnerländern dienen derzeit Assoziierungsabkommen oder Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.
I. Einführung: besondere Beziehungen
II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP
III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit
1. Die Herausforderungen der Differenzierung
2. Fokussierung
3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium
4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit
IV. Nächste Schritte
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... Die EU strebt eine kontinuierliche Vertiefung der Beziehungen zur Ukraine an, die über die bilaterale Zusammenarbeit hinausgehen und auch eine schrittweise politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration umfassen soll. Die Ukraine ist sowohl im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik als auch der Östlichen Partnerschaft ein wichtiges Land. 1998 unterzeichnete die EU ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit der Ukraine, das den Rahmen für die Zusammenarbeit in allen wichtigen Reformbereichen absteckt und die Rechtsgrundlage für die Beziehungen bleibt. Im November 2009 wurden die Beziehungen durch die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Ukraine durch das Ministerkabinett der Ukraine weiter gestärkt. Diese Agenda wurde 2011 aktualisiert (Billigung durch den Kooperationsrat EU-Ukraine im Juni 2013). Am 21. März und 27. Juni 2014 unterzeichneten die EU und die Ukraine ein Assoziierungsabkommmen, mit dem eine vertiefte politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zwischen der EU und der Ukraine ermöglicht werden soll. Das Abkommen erfasst zahlreiche Bereiche wie Justiz, Handel und die Kooperation in einzelnen Wirtschaftszweigen wie Energie, Verkehr und Umwelt und enthält detaillierte Zusagen und Fristvorgaben für beide Seiten.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.
Vorschlag
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation der interessierten Kreise
• Heranziehen von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Finanzbogen
Drucksache 262/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Drucksache 477/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... - in der EU und/oder zusammen mit Drittländern auf der Grundlage der hierzu am besten geeigneten Instrumente wie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) sowie regionaler und/oder internationaler GZA weitere gezielte Aktionen organisieren, - Anstrengungen zur Beseitigung der bei Gemeinsamen Zollaktionen festgestellten Schwachstellen unternehmen,
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Irak, insbesondere seine Entschließungen vom 6. April 2006 zur assyrischen Gemeinschaft1 sowie vom 25. November 2010 zu den Übergriffen auf christliche Gemeinschaften2, - in Kenntnis des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits, sowie unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2013 zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Irak3,
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft getreten ist und solange Gültigkeit hat, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird, - unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen, mit dem ein neuer umfassender Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland geschaffen werden soll, sowie auf die 2010 in Gang gesetzte "Partnerschaft für Modernisierung",
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... • Anwendungsbereich des Instruments: Der Anwendungsbereich des derzeitigen ENPI umfasst die Durchführung von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Assoziierungsabkommen und anderen relevanten Abkommen sowie die Förderung der verantwortungsvollen Staatsführung und einer ausgewogenen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Es erstreckt sich außerdem auf ein breites Spektrum von 29 weiteren Themenbereichen der Zusammenarbeit, die alle ausführlich behandelt und gleich gewichtet werden, so dass die zentralen Ziele und Schwerpunkte der ENP nur schwer zu erkennen sind. Dieser breit angelegte Ansatz schlägt sich auch in der Programmierung nieder und erschwerte in einigen Fällen eine kohärente Umsetzung der Politik im Rahmen der Zusammenarbeit. Der Legislativvorschlag für das künftige ENI wird zur Straffung des Anwendungsbereichs dieses Intruments und zur engeren Verknüpfung mit den einschlägigen internen Politikbereichen beitragen, wobei die derzeitige Flexibilität erhalten bleibt.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
Drucksache 159/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 9. fordert die EU und Russland auf, die Verhandlungen über ein neues verbindliches und umfassendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu intensivieren, und bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für ein breit angelegtes Abkommen, das auch die Bereiche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Menschen- und Grundrechte umfasst; betont, dass unbedingt für ein echtes Funktionieren der Justiz gesorgt und die Bekämpfung der Korruption verstärkt werden muss;
Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... Hält ein Empfängerland die Grundsätze Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenrechte und Grundfreiheiten oder die Verpflichtungen aus den einschlägigen mit der Union geschlossenen Übereinkünften nicht ein oder werden bei der Erfüllung der Beitrittskriterien keine ausreichenden Fortschritte erzielt, so fordert die Kommission unbeschadet der in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit einzelnen Partnerländern und -regionen enthaltenen Bestimmungen über die Aussetzung der Hilfe das Empfängerland außer in besonders dringenden Fällen dazu auf, mit Blick auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung an Konsultationen teilzunehmen. Führen die mit dem Empfängerland aufgenommenen Konsultationen nicht zu einem für beide Seiten annehmbaren Ergebnis oder werden Konsultationen abgelehnt oder liegt ein besonders dringender Fall vor, so kann der Rat im Einklang mit Artikel 215 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geeignete Maßnahmen ergreifen, die unter anderem in der teilweisen oder vollständigen Aussetzung der Hilfe der Union bestehen können. Das Europäische Parlament wird unverzüglich umfassend über sämtliche diesbezüglichen Beschlüsse informiert.
Drucksache 506/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik (2009/2230(IN I))
... 30. vertritt die Ansicht, dass die Zusammenarbeit im Ostseeraum ein wichtiger Bestandteil des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Russland sein sollte; begrüßt die Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten in der Region, in zahlreichen Bereichen wie zum Beispiel Verkehrsverbindungen, Tourismus, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel, Umwelt, Zoll und Grenzkontrollen und besonders Energiefragen mit Russland zusammenzuarbeiten; vertritt die Ansicht, dass die „gemeinsamen Räume“ in den Beziehungen zwischen der EU und Russland dafür einen konstruktiven Rahmen bieten werden, und fordert Russland auf, sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit gleichermaßen zu engagieren;
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Russland ist unser wichtigster Nachbar in Europa. Es ist auch das zweitwichtigste Bestimmungsland für EU-Ausfuhren, die drittgrößte Quelle für EU-Einfuhren weltweit und der größte Energielieferant für viele Mitgliedstaaten. Die Aufnahme Russlands in die WTO ist nach wie vor ein vordringliches Nahziel der EU-Handelspolitik; dieser Punkt wurde auch in vielen Beiträgen zu unserer öffentlichen Konsultation deutlich gemacht. Es wäre die wichtigste Einzelaufgabe, Russland in das globale System einzubinden; dies würde auch der Modernisierung und Diversifizierung seiner Wirtschaft entscheidende Impulse geben. In der Zwischenzeit würde das in Verhandlung befindliche bilaterale Abkommen zwischen der EU und Russland, welches das derzeitige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ablösen soll, dazu beitragen, ein effektiveres, stabileres und berechenbareres Handelsumfeld zu schaffen; außerdem dürfte damit ein besseres Gleichgewicht der gegenseitigen Rechte und Pflichten erreicht werden. Da wir uns inzwischen aus der Krise herausbewegen, sollte Russland z.B. die seit 2007 einseitig verordneten Zollerhöhungen rückgängig machen.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Die EU verfügt bereits über eine Reihe ergänzender und gezielter Rahmenregelungen, von speziellen Bestimmungen zu Energiefragen in bilateralen Abkommen mit Drittländern (Freihandelsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Assoziierungsabkommen usw.) und gemeinsamen Absichtserklärungen zur Zusammenarbeit im Energiebereich bis hin zu multilateralen Verträgen wie dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... 52. fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf zu gewährleisten, dass die EU – auch bei den Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen – eine kohärente Haltung gegenüber Russland einnimmt, die vom Engagement für die Werte der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Völkerrechts, gekennzeichnet sein sollte; betont gleichzeitig die Notwendigkeit einer wiederbelebten Partnerschaft mit Russland bei den Themen Abrüstung, Konfliktverhütung und Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie im Hinblick auf Iran, Afghanistan und den Nahen Osten, um das Ziel einer Verbesserung der globalen Sicherheit und Stabilität zu verfolgen; ist der Auffassung, dass eine Zusammenarbeit bei diesen Themen die Grundlage für das neue Abkommen zwischen der EU und Russland bilden sollte, und erwartet zügige Fortschritte bei den derzeitigen Verhandlungen über ein neues umfassendes Abkommen, das zu einer wesentlichen Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Russland führen sollte; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, Wege zu finden, wie im Hinblick auf bilaterale Fragen mit der Russischen Föderation, die von gemeinsamem Interesse sind, eine Koordinierung der Maßnahmen, eine Erleichterung der Konsultation und eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten erfolgen kann; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihre Beziehungen zur Russischen Föderation auf der Grundlage der allgemeinen Interessen der Union sowie dahingehend koordinieren müssen, dass diese Interessen angemessen und konsequent berücksichtigt und gefördert werden;
Drucksache 59/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zu Belarus
... 4. ersucht die Kommission, einen Vorschlag für einen gemeinsamen Interimsplan zu entwerfen, der Prioritäten für Reformen enthalten soll, die sich an den Aktionsplänen orientieren, welche im Rahmen der ENP entwickelt wurden, um das ausgesetzte Ratifizierungsverfahren des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen Belarus und der Europäischen Union wieder in Gang zu bringen; ist insofern der Ansicht, dass die Blockierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Belarus, das seit 1997 ausgesetzt ist, aufgehoben werden sollte, sobald alle politischen Reformen abgeschlossen und durchgeführt sind;
Drucksache 446/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-Russland (31. Mai - 1. Juni 2010)
... - unter Hinweis auf das derzeit geltende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits1 sowie auf die 2008 eingeleiteten Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland,
Drucksache 213/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus
... – dem Abschluss und der Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Belarus,
Drucksache 784/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Menschenrechtslage im Nordkaukasus (Russische Föderation) und dem Strafverfahren gegen Oleg Orlow
... - unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft trat und solange verlängert wird, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird,
Drucksache 512/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zur Lage in Kirgisistan
... - unter Hinweis auf das 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kirgisistan,
Drucksache 918/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zur Lage in Laos und Vietnam
... – unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam und den Menschenrechtsdialog EU-Vietnam, der zweimal jährlich zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Vietnam stattfindet,
2 Vietnam
2 Laos
2 Vietnam
2 Laos
2 Allgemeines
Drucksache 766/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zum Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zum Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
Drucksache 486/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan
... C. in der Erwägung, dass ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Turkmenistan im Mai 1997 paraphiert und im Jahr 1998 unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass seither 11 Mitgliedstaaten das PKA ratifiziert haben – Frankreich, Irland, das Vereinigte Königreich und Griechenland müssen es noch ratifizieren – und dass es die neuen 12 Mitgliedstaaten mittels eines einzigen Protokolls ratifizieren werden; in der Erwägung, dass Turkmenistan das PKA im Jahr 2004 ratifiziert hat,
Drucksache 767/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (12475/2004 – 11803/2004 – C6-0118/2005 – 2004/0176(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (12475/2004 – 11803/2004 – C6-0118/2005 – 2004/0176(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)
Drucksache 110/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Angriffen gegen Menschenrechtsaktivisten in Russland und dem Mordprozess im Fall Anna Politkowskaja
... – unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft trat und solange verlängert wird, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird,
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... 52. befürwortet die Absicht, ein umfassendes neues Übereinkommen anstelle des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens von 1997 mit Russland auszuhandeln, einschließlich des Kapitels über Energie, wobei die Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta und seiner Transitprotokolle uneingeschränkt eingehalten werden sollten; stellt fest, dass Russland den Vertrag über die Energiecharta unterzeichnet und die Ukraine ihn ratifiziert hat; erinnert daran, dass er unter anderem einen Streitbeilegungsmechanismus enthält, nach dem eine Streitbeilegung beispielsweise im Falle von Transit- oder Handelsstreitigkeiten zwischen den jeweiligen Partnern des Vertrags vorgesehen ist;
Europäische Energiepolitik
2 Versorgungssicherheit
2 Energiebinnenmarkt
Externe Energiepolitik
Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte
2 Energieeffizienz
Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien
Perspektiven für 2050
Drucksache 261/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (2008/2236(INI))
... – unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist, und auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen vom Dezember 2008 bezüglich des Abschlusses eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens,
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 91. Die Entwicklung des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes als Vorläufer des TEN-V ist für die Stabilität und den wirtschaftlichen Wohlstand Südosteuropas von zentraler Bedeutung und wird die Verbindungen zu den Kandidatenländern und potenziellen Beitrittskandidaten dieser Region stärken. Ferner enthalten die Aktionspläne im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) sowie bilaterale Partnerschafts- und Kooperationsabkommen umfangreiche Abschnitte zur Zusammenarbeit in der Verkehrspolitik, wobei die ENP-Staaten die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Verkehrsbereich in unterschiedlichem Maß übernehmen. Die Verkehrsbeziehungen der EU zu östlichen ENP-Staaten wie Belarus umfassen daneben ehrgeizige Pläne für den Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 771/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zur Ermordung von Menschenrechtsaktivisten in Russland
... – unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft trat und dessen Geltung verlängert worden ist, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird,
Drucksache 233/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China (2008/2171(INI))
... 6. vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung der Handelsbeziehungen mit China Hand in Hand mit der Schaffung eines echten, fruchtbaren und wirksamen politischen Dialogs verlaufen muss, der eine Vielzahl verschiedener Themen umfasst; betrachtet die Menschenrechte als einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China; fordert die Kommission auf, in den Verhandlungen mit China über ein erneuertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen auf der Stärkung der Menschenrechtsklausel zu bestehen;
Drucksache 257/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2007, der dem Europäischen Parlament gemäß Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde (2008/2241(INI))
... 25. ist der Auffassung, dass die Partnerschaft der Europäischen Union mit Russland auf einer kohärenten Strategie und der klaren Verpflichtung beider Seiten beruhen muss, in uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der von ihnen abgeschlossenen bilateralen und multilateralen Abkommen zu handeln; betont im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 1. September und vom 15./16. Oktober 2008, dass Russland den Verpflichtungen nachkommen muss, die es in den Vereinbarungen vom 12. August und vom 8. September 2008 eingegangen ist; ist deshalb davon überzeugt, dass die Einwilligung Russlands, internationale Beobachter zuzulassen, die die Lage in Südossetien und Abchasien verfolgen, sowie seine uneingeschränkte Erfüllung der Bedingungen des Sechspunkteplans für die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland notwendig sind; vertritt ferner die Ansicht, dass eine strategische Partnerschaft nur dann möglich ist, wenn die Werte der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit allen gemeinsam sind und in vollem Umfang geachtet werden; fordert den Rat auf, diese Werte in den Mittelpunkt der laufenden Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland zu stellen;
Drucksache 262/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union als Herausforderung für die neuen Mitgliedstaaten (2077/2140(INI))
... – unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ,
Drucksache 815/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Aufrechterhaltung der im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (KOM (2008) 0220 – C6-0202/2008 – 2008/0087(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Aufrechterhaltung der im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (KOM (2008)
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 82. bedauert, dass die Menschenrechtskonsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland keine Ergebnisse gebracht haben, und fordert eine Beteiligung des Europäischen Parlaments an einem solchen Prozess; unterstützt die Bemühungen des Rates und der Kommission, um zu erreichen, dass die Konsultationen abwechselnd in Russland und der Europäischen Union stattfinden, wodurch auch andere russische Ministerien als das Außenministerium an den Konsultationen teilnehmen und die russische Delegation an den Treffen der russischen und europäischen parlamentarischen Gremien oder NRO teilnimmt, die in Verbindung mit den Konsultationen organisiert werden; bedauert, dass es der Europäischen Union nicht gelungen ist, einen politischen Wandel in Russland zu bewirken, vor allem bei so heiklen Themen wie zum Beispiel der Lage in Tschetschenien und anderen kaukasischen Republiken, der Straffreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz, der Behandlung von Menschenrechtsverteidigern und von politischen Gefangenen, darunter Michail Chodorkowskij, der Unabhängigkeit der Medien und der Meinungsfreiheit, der Behandlung ethnischer und religiöser Minderheiten, der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte bei den Streitkräften, der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Ausrichtung sowie weiteren Themen; ist der Ansicht, dass die bereits seit langem geführte Debatte über Tschetschenien auf die beunruhigende Situation in Inguschetien und Dagestan ausgedehnt werden sollte; fordert die russischen Behörden auf, die nationalen Minderheiten in der Republik Mari El zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte und die Minderheitenrechte gemäß der Verfassung von Mari El und gemäß europäischen Standards eingehalten werden; bedauert die fortgesetzte Verfolgung von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, politischen Gefangenen und NRO, zum Beispiel die jüngste Drangsalierung von Novaya Gazeta und der Nizhny-Novgorod-Stiftung zur Förderung von Toleranz; ist besorgt darüber, dass die neuen russischen Gesetze über NRO, die 2006 in Kraft getreten sind, 2007 nachweislich zum Teil willkürlich und selektiv angewendet und herangezogen wurden, um rechtmäßige Aktivitäten von NRO zu verhindern, zu beschränken und zu bestrafen, was dazu führt, dass die Situation für NRO immer unsicherer und prekärer wird; äußert sich ferner besorgt darüber dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor das Recht von Michail Chodorkowskij und seinem Mitarbeiter Platon Lebedev auf ein faires Gerichtsverfahren nach internationalen Standards missachtet, worauf auch Amnesty International in seinem Bericht vom Dezember 2007 hinweist, und äußert sich bestürzt über die Weigerung, Wasilii Aleksanian, dem ehemaligen Vizepräsidenten von Yukos, trotz wiederholter Aufforderungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates lebensrettende medizinische Behandlung zukommen zu lassen; fordert Russland dringend auf, weitere Maßnahmen zum Schutz der Meinungsfreiheit und der Sicherheit von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern zu ergreifen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Zusammenarbeit Russlands mit der OSZE, dem Europarat und den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen sowie die Ratifizierung aller relevanten Menschenrechtsübereinkommen von der Europäischen Union als Priorität angesehen werden sollten, insbesondere die Ratifizierung von Protokoll Nr. 14 zur EMRK, durch welches das Kontrollsystem der Konvention geändert wird; bedauert die fehlende Bereitschaft Russlands, internationale Wahlbeobachter in ausreichender Zahl und früh genug einzuladen, damit sie die Wahlen gemäß den OSZE-Standards ordnungsgemäß überwachen können was es dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE unmöglich macht, seine geplante Wahlbeobachtungsmission gemäß seinem Mandat durchzuführen, und ist deshalb gezwungen, die demokratische Glaubwürdigkeit der Parlamentswahlen 2007 und der Präsidentschaftswahlen 2008 in Frage zu stellen; fordert den Rat und die Kommission dringend auf, Menschenrechtsfragen, auch Einzelfälle, mit den russischen Behörden auf höchster Ebene und im Rahmen des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Russland zur Sprache zu bringen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, neben der Menschenrechtsklausel eindeutigere Verpflichtungen und wirksamere Beobachtungsmechanismen festzulegen, um eine tatsächliche Verbesserung der Menschenrechtslage zu erreichen;
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 196/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien (2007/2102(INI))
... – unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und Usbekistan, Kirgisistan und Kasachstan, die seit 1999 in Kraft sind, auf das am 11. Oktober 2004 unterzeichnete Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits4, auf das noch nicht ratifizierte PKA zwischen der Europäischen Union und Tadschikistan und auf den Vorschlag der Kommission für ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan,
2 Kasachstan
2 Kirgisistan
2 Tadschikistan
2 Turkmenistan
2 Usbekistan
2 Umwelt
2 Energie
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... Hintergrund der Beziehungen zu Russland ist derzeit die Absicht der EU, eine weitreichende neue Übereinkunft auszuhandeln, die das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1997 ersetzt. Für langfristig gedeihliche Beziehungen zwischen EU und Russland im Energiebereich ist es von wesentlicher Bedeutung, dass das Abkommen von 1997 vertieft und auf eine festere und breitere Grundlage gestellt wird. Russland wird bis weit in die Zukunft der wichtigste Energiepartner der EU bleiben; daher muss mehr getan werden, um sicherzustellen dass dieses Verhältnis auf Vertrauen gegründet ist. Es liegt im Interesse sowohl der EU als auch Russlands, die wesentlichen Grundsätze, auf denen diese Partnerschaft beruht, rechtlich zu verankern. Dabei könnten Verhandlungen die Reform und die Liberalisierung des russischen Energiemarktes im Einklang mit eigenen Zielen des Landes erleichtern in Bezug auf die Nachfrage nach russischem Gas eine stabile und berechenbare Grundlage schaffen und für Klarheit in Bezug auf die Bedingungen sorgen, unter denen russische Unternehmen verbrauchsnahe Investitionen in der EU tätigen können. Außerdem könnte ein Übereinkommen mit Russland die Entwicklung von derzeit fehlenden verbindlichen Regeln für den Energietransit über die zahlreichen Grenzen des europäischen Kontinents unterstützen. Jede dieser Verbesserungen würde dazu beitragen, die Versorgungssicherheit Europas und die Nachfragesicherheit Russlands zu diversifizieren und verlässlicher zu machen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 514/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Chanty-Mansijsk am 26. und 27. Juni 2008
... – unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen – PKA)1, das 1997 in Kraft getreten und 2007 ausgelaufen ist,
Drucksache 137/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (2007/2076(INI))
... – in Kenntnis der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien geschlossen wurden,
Drucksache 134/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... • Abschluss der Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit China
Mitteilung
1. Europa voranbringen
2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa
2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.5. Europa als Partner der Welt
2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur
2.7. Europa vermitteln
3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009
3.1. Humanressourcen
3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten
3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene
3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4
3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013
Anhang Für 2009 geplante Leitaktionen
1. Wachstum und Beschäftigung
Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Binnenmarkt und Wettbewerb
4 Steuern
4 Energie
4 Verkehr
4 Kohäsionspolitik
2. Zukunftsfähiges Europa
Strategie für eine nachhaltige Entwicklung
4 Klimawandel
Biologische Vielfalt und Ressourcen
4 Weltraum
Integrierte Meerespolitik
4 Landwirtschaft
3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
Legale Migration
Integrierte Verwaltung der Außengrenzen
Gemeinsame Visapolitik
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Unionsbürgerschaft und Grundrechte
Gemeinsamer Rechtsraum
Bekämpfung des Terrorismus
Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz
Gesundheit und Sicherheit
4 Zivilschutz
5. Europa als Partner in der Welt
4 Erweiterung
Europäische Nachbarschaft und Russland
Übrige Welt
4 Entwicklung
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... 36. spricht sich dafür aus, dass die Kommission im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit China über ein neues Handelskapitel im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen auf verbindlichen Äußerungen zu den grundlegenden Arbeitsnormen der ILO, zur sozialen und umweltpolitischen Verantwortung der Unternehmen, zu Maßnahmen gegen Sozial- und Umweltdumping, den Empfehlungen der ILO für menschenwürdige Arbeit und der Aufrechterhaltung der Anforderungen aus den internationalen Menschenrechtsabkommen besteht;
Drucksache 914/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... 6. Der Bundesrat sieht einen Schwerpunkt einer gemeinsamen EU-Energieaußenpolitik in dem Abschluss eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) mit Russland.
Drucksache 678/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (KOM (2007) 0143 – C6-0254/2008 – 2007/0050(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (KOM (2007)
Drucksache 914/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... 6. Der Bundesrat sieht einen Schwerpunkt einer gemeinsamen EU-Energieaußenpolitik in dem Abschluss eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) mit Russland. (bei Annahme entfällt Ziffer 7)
Drucksache 779/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... Die Europäische Union initiiert und fördert weiterhin auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene Initiativen, mit denen Engagement geweckt und die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels verstärkt werden soll. Die Europäische Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten wirken an vielen dieser Initiativen wie beispielsweise den regionalen FLEGT-Prozessen aktiv mit. Außerdem beteiligt sich die Kommission an bilateralen und multilateralen Beratungen mit Drittländern, sowohl in multilateralen Foren wie dem UN-Waldforum und der Internationalen Tropenholzorganisation als auch im Rahmen bilateraler Gespräche mit wichtigen Holzverbraucherländern wie den USA, China, Russland und Japan, um das Problem zu erörtern. Darüber hinaus nutzt sie die laufenden Verhandlungen über Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und über Freihandelsabkommen, um die Frage der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, einschließlich illegaler Holzeinschlag und damit verbundener Handel, zur Sprache zu bringen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung
Option 1: Ausweitung des bilateralen Ansatzes über freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen
Option 2: Förderung freiwilliger privatwirtschaftlicher Maßnahmen
Option 3: Grenzmaßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz
Option 4: Verbot der Vermarktung von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt
Option 4A: Rechtsvorschriften, die den Handel mit und den Besitz von unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagenem Holz sowie Erzeugnissen aus solchem Holz verbieten
Option 4B: Rechtsvorschriften, nach denen nur legal geschlagenes Holz und Erzeugnisse aus solchem Holz auf den Markt gebracht werden dürfen
Option 5: Rechtsvorschriften, die für alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, eine Sorgfaltspflicht vorschreiben
• Öffentliche Konsultation
• Nationale Studien
• Konsultationen mit Drittländern
• Folgenabschätzung
• Ad-hoc-Konsultationen
3. Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
• Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
6. Vereinfachung
7. Aufhebung
8. Neufassung
9. Entsprechungstabelle
10. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtungen der Marktteilnehmer
Artikel 4 Sorgfaltspflichtregelung
Artikel 5 Anerkennung von Überwachungsorganisationen
Artikel 6 Verzeichnis von Überwachungsorganisationen
Artikel 7 Überwachungsmaßnahmen
Artikel 8 Aufzeichnungen über die Kontrollen
Artikel 9 Zusammenarbeit
Artikel 10 Zuständige Behörden
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Änderungen
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Unter die vorliegende Verordnung fallende(s) Holz und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates16
Finanzbogen
Drucksache 138/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion (2007/2101(INI))
... – unter Hinweis auf die Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine angenommen wurden, sowie auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), die mit diesen Staaten unterzeichnet wurden und die 2008 bzw. 2009 auslaufen,
Wichtigste Prioritäten für die Zusammenarbeit Sicherheitspolitische Herausforderungen
Förderung der politischen Stabilität und einer wirksamen Demokratie
Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt
Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Allgemeine und berufliche Bildung und Forschung
Institutionelle und finanzielle Aspekte
Drucksache 396/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) (2007/2265(INI))
... " genannt) für beide Seiten erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen könnte, jedoch möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, um eine gerechte Aufteilung der dabei erzielten Gewinne zu fördern, H. unter Hinweis darauf, dass ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit durchsetzbaren Menschenrechtsklauseln für die Europäische Union eine Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit einem Land ist, I. in der Erwägung, dass durch einen angemessenen gegenseitigen Zugang zu den EU-ASEAN-Märkten, bei dem der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stärke der ASEAN-Staaten, insbesondere derjenigen der ärmsten der am wenigsten entwickelten Länder, uneingeschränkt Rechnung getragen wird, der Waren- und Dienstleistungsverkehr gesteigert die Innovation gefördert und das Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten angekurbelt werden, J. in der Erwägung, dass der wirksame Schutz der Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen, gebührend berücksichtigt werden sollte und gleichzeitig der Zugang zu Arzneimitteln und der Technologietransfer, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung des Klimawandels, gefördert werden sollten,
Drucksache 923/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2007/2088(INI))
... 26. bekräftigt in diesem Sinne seine Empfehlung vom 12. Juli 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits5, der zufolge die derzeit laufenden Verhandlungen mit der Ukraine zum Abschluss eines Assoziierungsabkommens führen sollten, das effizient und glaubwürdig zur europäischen Perspektive der Ukraine, einschließlich der Möglichkeit einer EU-Mitgliedschaft, beiträgt und den entsprechenden Prozess einleitet; vertritt die Auffassung, dass ein entsprechender Ansatz auch in den Beziehungen zur Republik Moldau gepflegt werden sollte, zumal die zehnjährige Anfangsphase des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit diesem Land im Juni 2008 auslaufen wird
Drucksache 918/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zum Gipfeltreffen EU/Russland
... – unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits1, das 1997 in Kraft getreten ist und 2007 ausläuft,
Drucksache 165/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Siebenten und Achten Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren (2006/2068(INI))
... 59. fordert den Rat und die Kommission auf, die Frage der Einhaltung aller EU-Embargos für den Waffenhandel in ihre weiteren Verhandlungen über die Entwicklungen bei der Europäischen Nachbarschaftspolitik und den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einzubeziehen;
Drucksache 170/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki
... – unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits1 (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen), das 1997 in Kraft getreten ist und 2007 auslaufen wird,
Drucksache 694/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zu der Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen (2007/2001(INI))
... – in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 2796. Tagung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2007 in Luxemburg zum Thema Zentralasien, der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kirgisistan, Kasachstan und Usbekistan, die bereits in Kraft getreten sind, der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Tadschikistan und Turkmenistan, die unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert sind, sowie des Strategiepapiers der Kommission zu Zentralasien 2002-2006,
A. Verstärkung der Kohärenz der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organen
Empfehlungen an den Rat
Empfehlungen an die Kommission
Verstärkte Koordinierung mit anderen Staaten und internationalen Organisationen
B. Verstärkung der Transparenz und Öffentlichkeitswirkung von Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
C. Stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments
D. Funktionsweise der einzelnen Formen der Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
1. Strukturierte Dialoge
– Der strukturierte Dialog mit China:
– Der strukturierte Dialog mit dem Iran:
2. Konsultationen mit Russland:
3. Dialoge im Rahmen eines Abkommens
– Dialoge im Rahmen des Abkommens von Cotonou
– Dialoge mit Zentralasien
– Dialoge auf der Grundlage eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Rahmen der Nachbarschaftspolitik
– Dialoge mit Lateinamerika
– Dialoge auf der Grundlage von Handels- und Kooperationsabkommen
4. Ad-hoc-Dialoge
5. Dialoge mit gleich gesinnten Ländern Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Neuseeland
6. Politische Dialoge mit Drittländern, in die der Aspekt der Menschenrechte aufgenommen werden soll
Rechte der Frau in Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
Drucksache 461/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft "Europa gelingt gemeinsam "
... An den Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen für ein modernes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen muss allerdings weiter gearbeitet werden.
Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
3 Vertragsreform
Integrierte Klima- und Energiepolitik
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension
Justiz - und Innenpolitik
Im Einzelnen
I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln
II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik
III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas
Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas
IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration
Stärkung der Freiheit und des Rechts
V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... D. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Eröffnung von Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen die Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union gemeinsam eine einheitliche und kohärente Position im Zusammenhang mit den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland entwickeln müssen,
Drucksache 776/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zum Thema "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik " (2007/2000(INI))
... " in Handels-, Assoziierungs- sowie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern aufgenommen wird, wodurch ein Verhaltenskodex festgelegt und ausdrücklich Maßnahmen erwähnt würden, die im Falle einer Versorgungsunterbrechung oder einer einseitigen Änderung der Vertrags- oder Lieferbedingungen durch einen der Partner zu treffen wären;
Grundsätze und Empfehlungen für Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik
A. Diversifizierung
B. Einigkeit im Hinblick auf den Schutz der Interessen der EU
C. Solidarität in Krisensituationen
D. Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern
Drucksache 618/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (2007/2015(INI))
... 4. erkennt an, dass die Ukraine und die Europäische Union die im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) vorgesehenen Aufgaben erfolgreich durchgeführt und die durch diesen Rahmen geschaffenen Möglichkeiten genutzt haben; ist davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Europäischen Union und die Rolle, die die Ukraine in den gegenwärtigen europäischen Angelegenheiten spielt, einen neuen Rahmen für die Beziehungen erfordern, der weit über die im PKA eingegangenen Verpflichtungen hinausreicht;
Drucksache 169/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007 (KOM (2006) 0629 )
... 54. weist die Kommission darauf hin, dass das derzeitige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland im Jahr 2007 ausläuft; fordert die Kommission auf, Leitgrundsätze für die strategischen Aspekte der Beziehungen der Europäischen Union zu Russland vorzuschlagen und dabei hervorzuheben, wie wichtig es ist, Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit in den Mittelpunkt der künftigen Beziehungen zu stellen, und dazu ein klares Verfahren festzulegen, um die Umsetzung aller Klauseln eines derartigen Abkommens zu überwachen;
Drucksache 500/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms (2006/2111(INI))
... F. in der Erwägung, dass die Europäische Union über eine Reihe politischer Instrumente zur Umsetzung der Strategie für die Außendimension des RFSR verfügt, wie bilaterale Abkommen (Assoziationsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen), den Erweiterungs- und Heranführungsprozess der Europäischen Union. die Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die regionale Zusammenarbeit, individuelle Abkommen (mit den Vereinigten Staaten, Japan, China usw.), die operationelle Zusammenarbeit, die Politik der Entwicklungszusammenarbeit sowie externe Hilfe,
Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden
Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht in der Außendimension des RFSR
Zu den Hauptzielen der Strategie
Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten
Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für Unionsbürger
Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen
Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik
Drucksache 619/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zur Republik Moldau
... – unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union, das am 1. Juli 1998 in Kraft trat,
Drucksache 408/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2020(INI))
... 38. begrüßt die Tatsache, dass in mehreren Aktionsplänen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (mit Ägypten, Jordanien, der Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan, dem Libanon und der Ukraine) der IStGH erwähnt wird und dass solche Erwähnungen im Zusammenhang mit anderen neuen Aktionsplänen sowie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit verschiedenen Staaten ausgehandelt werden; unterstützt uneingeschränkt die Tatsache, dass die Kommission über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) die Arbeit u. a. der Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof, von "
Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt
Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften
Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR
Hilfsprogramme allgemein
Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen
Drucksache 435/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 zum Gipfel EU/Russland in Samara am 18. Mai 2007
... – unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits1, das am 1. Dezember 1997 in Kraft trat und 2007 ausläuft,
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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