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90 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Patentrecht"


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Drucksache 524/20

Vierter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 407/18

Dritter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 222/18

... - Uneinheitlichkeit in der Anwendung der patentrechtlichen Ausnahmeregelung gemäß der Bolar-Klausel3 (im Folgenden "Bolar-Ausnahmeregelung").



Drucksache 203/17 (Beschluss)

Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform



Drucksache 203/17

Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform



Drucksache 280/16

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 15
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16
Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17
Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18
Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme

§ 19
Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20
Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 5

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

2. Patentgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6a

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

I Zusammenfassung

II Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 485/16

Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 15/16

... Diese komplexe Problematik darf aber kein Grund sein, dieses Konzept als langfristiges Ziel aufzugeben. Trotz aller Besonderheiten des Urheberrechts und seiner Verknüpfung mit nationalen Kulturen sei daran erinnert, dass Schwierigkeiten und lange Anlaufzeiten auch ständige Begleiter einheitlicher Rechtstitel und Regelwerke in anderen Bereichen des geistigen Eigentums wie dem Marken- und des Patentrecht waren und letztere doch inzwischen Wirklichkeit geworden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 280/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform



Drucksache 297/15

... Demgegenüber hat der Bundesgesetzgeber auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl I S. 3830) in § 2a Absatz 1 Nummer 1



Drucksache 509/15

... Um die Warenherstellung in der EU und die Wettbewerbsfähigkeit in den Industriezweigen zu fördern, deren Produkte regulierten Zulassungsverfahren unterliegen, wird die Kommission eine Neujustierung bestimmter Aspekte des Patent- und SPC-Schutzes prüfen. Durch eine SPC-Ausnahmeregelung für die Herstellung könnten in der europäischen Generika- und Biosimilarbranche Tausende Hochtechnologie-Arbeitsplätze in der EU sowie zahlreiche neue Unternehmen geschaffen werden.47 Eine Anpassung des Anwendungsbereichs des patentrechtlichen Forschungsprivilegs in der EU würde unter anderem zu einer anhaltenden Versorgung mit pharmazeutischen Wirkstoffen auf dem gesamten Binnenmarkt führen.



Drucksache 540/15

... Das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (BGBl. 2013 I S. 3830) hat die Übersetzungserfordernisse bei fremdsprachigen Anmeldungen mit dem eingefügten § 35a neu geregelt. Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb der in § 35a Absatz 1 oder 2 genannten Fristen nachzureichen. Stellt der Anmelder einer fremdsprachigen Patentanmeldung vor dem Einreichen einer deutschen Übersetzung einen Antrag auf vorzeitige Offenlegung nach § 31 Absatz 2 Nummer 1, müssen die Anmeldeunterlagen seit dem 1. April 2014 in der fremdsprachigen Fassung veröffentlicht werden. Der neue Absatz 4 gewährleistet, dass deutsche Patentanmeldungen - wie nach dem bis zum 1. April 2014 geltenden Recht - nur in deutscher Sprache offengelegt werden. Die vorgeschlagene Regelung stellt zudem sicher, dass Entschädigungsansprüche (§ 33) erst dann entstehen können, wenn die Patentanmeldung in deutscher Sprache veröffentlicht worden ist. Damit werden künftig deutsche und europäische Patentanmeldungen wieder gleichbehandelt. Dem Anmelder einer europäischen Patentanmeldung mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland steht nach Artikel II § 1 Absatz 2 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen eine Entschädigung erst von dem Tag an zu, an dem eine von ihm eingereichte deutsche Übersetzung der Patentansprüche vom DPMA veröffentlicht worden ist oder an dem der Anmelder dem Benutzer der Erfindung eine solche Übersetzung übermittelt hat.



Drucksache 316/14

Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 534/13

Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes



Drucksache 310/13

... Durch das "Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht" als zweitem Kernbestandteil der EU-Patentrechtsreform wird erstmalig eine eigene europäische Patentgerichtsbarkeit geschaffen. Das Übereinkommen wurde am 19.02.2013 durch 24 Mitgliedsstaaten - u.a. Deutschland - in Brüssel gezeichnet und ist nun noch zu ratifizieren. Mit seinem Inkrafttreten ist für 2015 zu rechnen. Anlässlich der Unterzeichnung haben die Vertragsschließenden Mitgliedsstaaten auch eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Einheitliche Patentgericht nach Inkrafttreten des Übereinkommens ohne unnötige Verzögerung seine Tätigkeit aufnehmen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein Vorbereitungsausschuss einen Fahrplan für die baldige Einrichtung und die Aufnahme der Tätigkeit des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts aufstellen und die praktischen Vorbereitungen hierfür treffen.



Drucksache 534/13 (Beschluss)

Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes



Drucksache 464/13

... 5. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, darauf zu dringen, dass als Ergebnis der Verhandlungen nicht die bestehenden Freiheiten im Internet, insbesondere durch eine Verschärfung von Rechten an geistigem Eigentum, eingeschränkt werden. Ebenfalls wird die Bundesregierung aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet wird und wegen des bereits erreichten hohen Niveaus des Rechtsschutzes in Deutschland der Einführung von so genannten InvestortostateKlagen entgegengewirkt wird, zumal dieses parallele Rechtswege bedeuten würde. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich hinsichtlich der Patentrechte bei Pflanzen und Tieren auf ein Verhandlungsmandat im Sinne des interfraktionellen Antrages der Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages hinzuwirken sowie auch im Verlauf der Verhandlungen einzusetzen.



Drucksache 464/1/13

... 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird. Bei den Verhandlungen muss weiter sichergestellt werden, dass rechtlich gesicherte Freiheiten im Internet nicht eingeschränkt werden. Hinsichtlich der Patentrechte bei Pflanzen und Tieren muss sich die Bundesregierung für die im interfraktionellen Beschluss der Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages genannten Forderungen (BT-Drucksachen



Drucksache 464/13 (Beschluss)

... 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird. Bei den Verhandlungen muss weiter sichergestellt werden, dass rechtlich gesicherte Freiheiten im Internet nicht eingeschränkt werden. Hinsichtlich der Patentrechte bei Pflanzen und Tieren muss sich die Bundesregierung für die im interfraktionellen Beschluss der Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages genannten Forderungen (BT-Drucksachen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)


 
 
 


Drucksache 307/12

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Patentgesetzes

§ 35a

§ 43

§ 44

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 4b
Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die deutsche Übersetzung nicht innerhalb der Frist eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

§ 7

Artikel 3
Änderungen des Markengesetzes

Artikel 4
Änderungen des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderungen des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 7
Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 3
Übermittlung von Informationen

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Patentgesetz

2. Gebrauchsmustergesetz

3. Markengesetz

4. Patentkostengesetz

5. Geschmacksmustergesetz

6. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2016: Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetzes des gewerblichen Rechtsschutzes


 
 
 


Drucksache 307/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes



Drucksache 610/12

... Durch die Einführung des einheitlichen Patents und den Aufbau eines einheitlichen Streitregelungssystems für Patentfragen in Europa wird der Patentschutz im Binnenmarkt günstiger und kohärenter.42 Damit werden unnötige Prozesskosten vermieden und die Rechtssicherheit steigt. Ferner wird spätestens Ende 2014 ein kostenloser Dienst für die maschinelle Übersetzung in alle europäischen Sprachen43 zur Verfügung stehen. Für Erfinder, die Patentschutz anstreben, gibt es ein Instrumentarium zur Beschleunigung des zur Gewährung eines Patents zu durchlaufenden Verfahrens. Durch Initiativen, die auf der Vorarbeit anderer Ämter und einer internationalen Harmonisierung des materiellen Patentrechts aufbauen (einschließlich einer noch vorzunehmenden weltweiten Harmonisierung der Neuheitsschonfrist mit allen damit zusammenhängenden Aspekten), kann das Patentsystem langfristig noch solider und kostengünstiger werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 308/12

... In § 23 Absatz 1 Nummer 1, 5 und 7 sind zwischenzeitliche Rechtsänderungen durch Artikel 7 Nummer 32 Buchstabe c des Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656), durch Artikel 1 des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), durch Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe b, Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) und durch Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen der Zivilprozessordnung

§ 232
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 19a
Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 5b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 1b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 8a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 11
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 3a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 12
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 13
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

§ 4c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 15
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 16
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 18
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

V. Erfüllungsaufwand

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1775: Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess


 
 
 


Drucksache 234/1/11

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich in den weiteren Verhandlungen für eine Streichung des Artikels 4 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags einzusetzen. Nach dieser durch Erwägungsgrund 8 erläuterten Vorschrift soll das Gericht im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Patentrechtsverletzungen in Betracht zu ziehen haben, dass der mutmaßliche Patentverletzer womöglich mit Blick auf seine sprachliche Unkenntnis schuldlos gehandelt hat. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Bestimmung zum Verschulden, die im Rahmen des die Übersetzungserfordernisse regelnden Verordnungsvorschlags als Fremdkörper erscheint, auf eine gewisse Einschränkung des Patentschutzes hinausläuft.



Drucksache 233/11

... (8) Gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Patentrechts und Artikel 64 Absatz 1 EPÜ sollte der einheitliche Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten rückwirkend mit dem Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des Europäischen Patents im Europäischen Patentblatt wirksam werden. Bei Eintritt einer einheitlichen Wirkung sollten die teilnehmenden Mitgliedstaaten sicherstellen, dass am Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt die Wirkung eines Europäischen Patents als nationales Patent auf ihrem Hoheitsgebiet als noch nicht eingetreten gilt, um eine etwaige Überschneidung mit demselben Patentschutz, der mit einem vom Europäischen Patentamt erteilten Europäischen Patent gewährt wurde, in ihren Hoheitsgebieten zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Rückblick

1.2. Rechtlicher Ansatz

2. Konsultationen interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Ausführliche Beschreibung

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen

Artikel 3
– Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
– Datum der Wirkung

Artikel 5
– Prioritätsrechte

Artikel 6
– Das Recht, die unmittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten

Artikel 7
– Recht, die mittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten

Artikel 8
– Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 9
– Erschöpfung der Rechte aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 10
– Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent

Artikel 11
- Lizenzbereitschaft

Artikel 12
– Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 13
– Grundsatz

Artikel 14
- Jahresgebühren

Artikel 15
– Höhe der Jahresgebühren

Artikel 17
- Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
– Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt

Artikel 19
– Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 20
- Bericht über die Durchführung der Verordnung

Artikel 21
– Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 22
– Inkrafttreten und Anwendung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
Tag des Eintritts der Wirkung

Artikel 5
Prioritätsrechte

Kapitel II
Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8
Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 9
Erschöpfung des Rechts aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Kapitel III
Ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung als ein Gegenstand des Vermögens

Artikel 10
Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent

Artikel 11
Lizenzbereitschaft

Kapitel IV
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 12
Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Grundsatz

Artikel 14
Jahresgebühren

Artikel 15
Höhe der Jahresgebühren

Artikel 16
Verteilung

Artikel 17
Ausübung der Delegation

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt

Artikel 19
Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 20
Bericht über die Durchführung dieser Verordnung

Artikel 21
Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 22
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 233/1/11

... 4. Bereits der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das EU-Patent, welcher dem Wettbewerbsfähigkeitsrat am 4. Dezember 2009 vorlag, sah vor, nur einen Teil der materiellen Regelungen zum einheitlichen Patentschutz in der Verordnung zu regeln und im Übrigen primär auf das nationale Recht des Staates zu verweisen, in dessen Hoheitsgebiet der Anmelder des Patents am Tag der Hinterlegung der Anmeldung des EU-Patents seinen Wohnsitz oder Sitz hatte (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des damaligen Verordnungsvorschlags, Addendum 1 zum Ratsdokument 16113/09). Dieser Ansatz wird in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Vorschlags beibehalten, aber insofern erweitert, als der Umfang der im Verordnungstext selbst enthaltenen Regelungen (Artikel 6 bis 9 des Vorschlags) deutlich geringer ist. Dadurch erhält das gemäß Artikel 10 des Verordnungsvorschlags berufene nationale Patentrecht (einheitlich für das gesamte Gebiet der EU) in größerem Umfang Bedeutung. Das bedeutet, dass auch eine künftige europäische Patentgerichtsbarkeit in größerem Umfang das gemäß Artikel 10 des Verordnungsvorschlags jeweils berufene nationale Patentrecht der einzelnen Mitgliedstaaten anwenden müsste. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Lauf der weiteren Verhandlungen die Praktikabilität dieser Konstruktion zu prüfen.



Drucksache 234/11

... Der Patentinhaber hat im Falle eines Rechtsstreits bezüglich eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eine vollständige Übersetzung des Patents in einer Amtssprache des teilnehmenden Mitgliedstaats vorzulegen, in dem entweder die mutmaßliche Patentrechtsverletzung stattgefunden hat oder in dem der mutmaßliche Patentrechtsverletzer ansässig ist. Auf Anforderung des in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten für Streitfälle bezüglich des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung zuständigen Gerichts hat der Patentinhaber darüber hinaus eine vollständige Übersetzung des Patents in der Verfahrenssprache dieses Gerichts vorzulegen. Die Kosten für diese Übersetzungen sind vom Patentinhaber zu tragen. Bei einem Rechtsstreit bezüglich der Forderung nach Schadenersatz zieht das angerufene Gericht, bevor ihm eine Übersetzung in seiner eigenen Sprache vorgelegt wurde, in Betracht, dass der mutmaßliche Patentrechtsverletzer in gutem Glauben gehandelt haben könnte und möglicherweise nicht gewusst hat oder berechtigterweise nicht wissen konnte, dass er das Patent verletzt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Rückblick

1.2. Rechtlicher Ansatz

2. Konsultationen interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Ausführliche Beschreibung

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen

Artikel 3
– Übersetzungsregelungen für das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
– Übersetzung im Falle eines Rechtsstreits

Artikel 5
– Verwaltung des Kompensationssystems

Artikel 6
- Übergangsmaßnahmen

Artikel 7
- Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Übersetzungsregelungen für das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
Übersetzung im Falle eines Rechtsstreits

Artikel 5
Verwaltung des Kompensationssystems

Artikel 6
Übergangsmaßnahmen

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 234/11 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich in den weiteren Verhandlungen für eine Streichung des Artikels 4 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags einzusetzen. Nach dieser durch Erwägungsgrund 8 erläuterten Vorschrift soll das Gericht im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Patentrechtsverletzungen in Betracht zu ziehen haben, dass der mutmaßliche Patentverletzer womöglich mit Blick auf seine sprachliche Unkenntnis schuldlos gehandelt hat. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Bestimmung zum Verschulden, die im Rahmen des die Übersetzungserfordernisse regelnden Verordnungsvorschlags als Fremdkörper erscheint, auf eine gewisse Einschränkung des Patentschutzes hinausläuft.



Drucksache 233/11 (Beschluss)

... 3. Bereits der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das EU-Patent, welcher dem Wettbewerbsfähigkeitsrat am 4. Dezember 2009 vorlag, sah vor, nur einen Teil der materiellen Regelungen zum einheitlichen Patentschutz in der Verordnung zu regeln und im Übrigen primär auf das nationale Recht des Staates zu verweisen, in dessen Hoheitsgebiet der Anmelder des Patents am Tag der Hinterlegung der Anmeldung des EU-Patents seinen Wohnsitz oder Sitz hatte (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des damaligen Verordnungsvorschlags, Addendum 1 zum Ratsdokument 16113/09). Dieser Ansatz wird in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Vorschlags beibehalten, aber insofern erweitert, als der Umfang der im Verordnungstext selbst enthaltenen Regelungen (Artikel 6 bis 9 des Vorschlags) deutlich geringer ist. Dadurch erhält das gemäß Artikel 10 des Verordnungsvorschlags berufene nationale Patentrecht (einheitlich für das gesamte Gebiet der EU) in größerem Umfang Bedeutung. Das bedeutet, dass auch eine künftige europäische Patentgerichtsbarkeit in größerem Umfang das gemäß Artikel 10 des Verordnungsvorschlags jeweils berufene nationale Patentrecht der einzelnen Mitgliedstaaten anwenden müsste. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Lauf der weiteren Verhandlungen die Praktikabilität dieser Konstruktion zu prüfen.



Drucksache 308/11

... Diese Richtlinie lässt andere Rechtsvorschriften insbesondere in folgenden Bereichen unberührt: Patentrechte, Marken, Musterrechte, Gebrauchsmuster, Topographien von Halbleitererzeugnissen, typographische Schriftzeichen, Zugangskontrolle, Zugang zum Kabel von Rundfunkdiensten, Schutz nationalen Kulturguts, Anforderungen im Bereich gesetzlicher Hinterlegungspflichten, Rechtsvorschriften über

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Verwaiste Werke

Artikel 3
Sorgfältige Suche

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk

Artikel 5
Ende des Status als verwaistes Werk

Artikel 6
Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 7
Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 8
Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 9
Stichtag für die Anwendbarkeit

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfungsklausel

Artikel 12
Entry into Force

Artikel 13

Anhang


 
 
 


Drucksache 305/11

... Auf internationaler Ebene hat der Patentrechtsvertrag bereits eine Harmonisierung und Straffung der formalen Verfahren für nationale und regionale Patentanmeldungen und -erteilungen bewirkt. Daher wird die EU Gespräche im Rahmen der WIPO über eine Harmonisierung des materiellen Patentrechts weiterhin unterstützen. Dies würde zur Erhöhung der Patentqualität und zur Kostenreduzierung beitragen und damit den Nutzern des Patentsystems weltweit zugutekommen.

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Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 140/11

... (4) „neue Kenntnisse und Schutzrechte“: die Ergebnisse der einschlägigen indirekten Maßnahme, einschließlich Informationen, gleichgültig, ob sie schutzfähig sind oder nicht, darunter Urheberrechte, Rechte an Gebrauchs- oder Geschmacksmustern, Patentrechte, Sortenschutzrechte oder ähnliche Formen des Schutzes;

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Drucksache 140/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. Inhalt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Weitere Voraussetzungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Bestellung unabhängiger Experten

Unterabschnitt 3
Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeine Bemerkungen

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Kündigungsbestimmungen

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen innerhalb des Konsortiums

Unterabschnitt 5
überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen

Artikel 26
Überwachung und Bewertung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
Kostenerstattung Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Förderformen

Artikel 30
Erstattung erstattungsfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten

Artikel 32
Förderungshöchstgrenzen

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen

Artikel 35
Auszahlung und Aufteilung

Artikel 36
Wiedereinziehung

Artikel 37
Risikoabdeckungsmechanismus

Kapitel III
Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte

Abschnitt 1
neue Kenntnisse Schutzrechte

Artikel 38
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Unterabschnitt 1
Eigentum

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 53

Anhang
Teilnehmer-Garantiefonds


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... 38. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es unerlässlich, dass für Patentverletzungsstreite dezentrale Kammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden, die mit in Patentsachen erfahrenen Richtern besetzt sind, die grundsätzlich in der Amtssprache der jeweiligen Mitgliedstaaten verhandeln, und dass für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von dezentralen Kammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Der Bundesrat hält es weiterhin für unerlässlich, dass Deutschland von Anfang an eine seinem hohen Fallaufkommen entsprechende Zahl von dezentralen Kammern erhält und die etablierten deutschen Patentgerichtsstandorte Sitz einer erstinstanzlichen Lokalkammer werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 38. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es unerlässlich, dass für Patentverletzungsstreite dezentrale Kammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden, die mit in Patentsachen erfahrenen Richtern besetzt sind, die grundsätzlich in der Amtssprache der jeweiligen Mitgliedstaaten verhandeln, und dass für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von dezentralen Kammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Der Bundesrat hält es weiterhin für unerlässlich, dass Deutschland von Anfang an eine seinem hohen Fallaufkommen entsprechende Zahl von dezentralen Kammern erhält und die etablierten deutschen Patentgerichtsstandorte Sitz einer erstinstanzlichen Lokalkammer werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 414/10

... Dieser Artikel sieht vor, dass im Fall eines Rechtsstreits der Patentinhaber auf Antrag und nach Wahl des mutmaßlichen Patentverletzers eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in einer Amtssprache des Mitgliedstaats vorlegen muss, in dem entweder die mutmaßliche Patentrechtsverletzung stattgefunden hat, oder in dem der mutmaßliche Patentverletzer ansässig ist. Der Patentinhaber muss darüber hinaus eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in der Verfahrenssprache des zuständigen Gerichts in der Europäischen Union auf dessen Antrag vorlegen. Die Kosten hierfür sind vom Patentinhaber zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Ausführliche Beschreibung

6.1. Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen

Artikel 3
– Veröffentlichung der EU-Patentschrift

Artikel 4
– Übersetzung im Falle eines Rechtsstreits

Artikel 5
- Bericht über die Durchführung der Verordnung

Artikel 6
- Inkrafttreten

6.2. Flankierende Maßnahmen zum EU-Patent

Übersetzung von Patentinformationen

5 Kostenerstattung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Veröffentlichung der EU-Patentschrift

Artikel 4
Übersetzung im Falle eines Rechtsstreits

Artikel 5
Bericht über die Durchführung dieser Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 422/09

... 23. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende WPA aufzunehmen;



Drucksache 231/09

... 20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sich mit neuem Elan dafür einzusetzen, dass Produktfälschungen unterbunden und bekämpft werden, und zwar sowohl mittels einer angemessenen internen Politik als auch durch multilaterale internationale Initiativen (z.B. das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA)) und bilaterale internationale Initiativen (neue Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten), die die negativen Auswirkungen der Produktfälschungen auf KMU gebührend berücksichtigen; betont, dass für KMU der Schutz geografischer Angaben und der Patentrechte mindestens gleich wichtig ist wie der Schutz von Handelsmarken und Urheberrechten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die hohen Datenschutzstandards in der Europäischen Union durch diese Maßnahmen nicht verletzt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/09




Der multilaterale Rahmen und die WTO

Die Mitteilung Das globale Europa

Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente

Rechte an geistigem Eigentum und Angabe des Ursprungslandes

Strategie für den Zugang zu Märkten von Drittstaaten

Europäischer Small Business Act, Wettbewerbsfähigkeit und internationaler Handel

2 Freihandelsabkommen

Öffentliches Auftragswesen

Landwirtschaftliche Erzeugnisse und geografische Angaben

Unterstützung für die Internationalisierung von KMU

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 419/09

... 38. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG1 oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende EPA aufzunehmen;



Drucksache 499/09

... 24. sieht es als wesentlich an, die insbesondere für Kleinstunternehmen und KMU bestehenden Hindernisse beim Zugang zu Patenten zu beseitigen, und fordert gleichzeitig dazu auf, Patentrechte auf spezifische Anwendungsbereiche oder Methoden zur Produktion von Nanomaterialien zu beschränken und sie nur in Ausnahmefällen auf Nanomaterialien selbst auszuweiten, damit Innovationen nicht gehemmt werden;



Drucksache 440/1/09

... Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt wird. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht bereits jetzt der europäischen Wirtschaft ein funktionsfähiges Patentrechtsregime durch Gerichte in den Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/1/09




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:


 
 
 


Drucksache 440/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt wird. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht bereits jetzt der europäischen Wirtschaft ein funktionsfähiges Patentrechtsregime durch Gerichte in den Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/09 (Beschluss)




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:

9. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 588/09 (Beschluss)

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts



Drucksache 625/09

... Verhandlungen zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in bilateralen FHA mit Drittstaaten werden von der Europäischen Union auf der Grundlage des Acquis geführt. Hierzu zählt im Patentrecht die Möglichkeit, durch ergänzende Schutzzertifikate die Laufzeit von Patenten für zulassungspflichtige Produkte zu verlängern. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine patentgeschützte Erfindung so lange nicht wirtschaftlich genutzt werden kann, wie es keine Zulassung für diese Produkte gibt. Ergänzende Schutzzertifikate gleichen diese Verkürzung der effektiven Patentnutzungsmöglichkeit (teilweise) aus. Entsprechende EG-Verordnungen gibt es für Arzneimittel (Nr. 1768/62 vom 18. Juni 1992) und für Pflanzenschutzmittel (Nr. 1610/96 vom 23. Juli 1996). Zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums bilden die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EGB vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom 30. April 2004, S. 45 ff.) regelmäßig die Grundlage der Verhandlungen. Effektive zivilrechtliche Schadensersatz- und Beseitigungsansprüche, Beweisführungs- und Beweissicherungsregeln, Auskunftsansprüche sowie Regelungen über einstweilige Maßnahmen sind daher regelmäßig Gegenstand der Verhandlungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/09




Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:

1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten

1.1. Maßnahmen des Zolls:

1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten

2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten

3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums


 
 
 


Drucksache 103/09

... 9. fordert die Kommission auf, im Sinne von Artikel 3 Absatz 21 der Richtlinie 2004/48/EG auf internationaler Ebene für eine Gewähr zu sorgen, dass zusätzliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Patentrechts nicht angewendet werden, um den rechtmäßigen Handel zu behindern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/09




Der multilaterale Rahmen

ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union

Beziehungen EU-China

Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung

Rechtliche und organisatorische Fragen

Abschließende Überlegungen


 
 
 


Drucksache 588/09

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts



Drucksache 757/1/08

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/1/08




1. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 6 Abs. 2 ArbNErfG

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 26/1/08

... 11. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt werden. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses demnächst in Kraft treten und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht damit ein funktionsfähiges europäisches Patentrechtsregime für die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher Änderungen des Status quo um jeden Preis ab und bittet die Bundesregierung, Änderungen nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Patentrechtspraxis in Deutschland bringen.



Drucksache 486/08 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Rechte am geistigen Eigentum (IPR) für KMU äußerst wichtig sind und dass es eines effizienten, kostengünstigen, hochwertigen und rechtssicheren Patentsystems in Europa bedarf. Daraus ergibt sich aber noch keine Notwendigkeit, ein Gemeinschaftspatent in EU-Zuständigkeit zu entwickeln. Das bewährte, auf zwischenstaatlichen Verträgen beruhende Patentrecht sollte nur dann durch Einrichtung eines Gemeinschaftspatents zur Disposition gestellt werden, wenn die Vorschläge der Kommission einen deutlichen Mehrwert aufweisen.



Drucksache 757/08

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Patentgesetzes

§ 83

§ 85a

§ 111

§ 112

§ 113

§ 114

§ 115

§ 116

§ 117

§ 118

§ 119

§ 120

§ 125a

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 3
Änderung des Markengesetzes

§ 95a
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

§ 8
Frei gewordene Diensterfindungen

§ 27
Insolvenzverfahren

Artikel 8
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Zu den einzelnen Regelungsbereichen:

Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006

Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006

Verordnung

Abschaffung des § 145 PatG

Änderung markenrechtlicher Verfahren

Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

4 Patentgesetz

4 Patentkostengesetz

4 Markengesetz

Gesetz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Bürokratiekosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit

VII. Gleichstellung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :

Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :

Zur Neufassung des § 113 Vertretung :

Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :

Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :

Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :

Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :

Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :

Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :

Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts


 
 
 


Drucksache 788/08

... für Rückstellungen wegen Verletzung eines Patentrechts gelten. Das Auflösungsgebot in § 5 Abs. 3 EStG bezieht sich auf alle Rückstellungsbeträge, die wegen der Verletzung ein und desselben Schutzrechts passiviert worden sind. Hat der Stpfl. nach der erstmaligen Bildung der Rückstellung das Schutzrecht weiterhin verletzt und deshalb die Rückstellung in den folgenden Wirtschaftsjahren erhöht, beginnt für die Zuführungsbeträge keine neue Frist. Nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist sind weitere Rückstellungen wegen Verletzung desselben Schutzrechts nicht zulässig, solange Ansprüche nicht geltend gemacht worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008

Anlage
(zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)


 
 
 


Drucksache 316/08

... Dies betrifft einerseits den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Wie im deutschen Recht die Patentanwaltschaft seit jeher der Spezialberuf für alle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes ist, so besteht auch für die Beratung im ausländischen Patentrecht ein erheblicher Bedarf, der durch ausländische Patentspezialisten (etwa US-amerikanische patent attorneys) gedeckt werden kann. Diese müssen aber – wie auch die deutschen Patentanwälte – nicht im gesamten Recht ihres Heimatlandes besonders sachkundig sein. Die Beratung im ausländischen Patentrecht und in den sonstigen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes im Sinne der §§ 2 und 4 der Patentanwaltsordnung soll deshalb bereits zulässig sein, wenn die besondere Sachkunde in diesen Bereichen des jeweiligen ausländischen Rechts nachgewiesen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Bestimmung von Teilbereichen

§ 2
Nachweis der theoretischen Sachkunde

§ 3
Nachweis der praktischen Sachkunde

§ 4
Sachkundelehrgang

§ 5
Berufshaftpflichtversicherung

§ 6
Registrierungsverfahren

§ 7
Aufbewahrungsfristen

§ 8
Öffentliche Bekanntmachungen im Rechtsdienstleistungsregister

§ 9
Löschung von Veröffentlichungen

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

- Registrierungsverfahren § 6 RDV

- Mitteilungspflicht der Versicherung § 5 Abs. 6 Satz 1 RDV

b Bürokratiekosten der Verwaltung

- Aufbewahrung der Registrierungsakten § 7 RDV

- Öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister § 8 RDV

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 435: Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz


 
 
 


Drucksache 537/08

... Die im letzten Jahr veröffentlichte Mitteilung lieferte den nötigen Anstoß für die Suche nach Lösungen für noch offene Fragen des gemeinschaftlichen Patentrechts. Da diese Arbeiten somit auf gutem Wege sind, befasst sich die vorliegende Mitteilung mit der Entwicklung einer horizontalen integrierten Strategie für gewerbliche Schutzrechte. Dabei werden nicht die Vorteile förmlicher gewerblicher Schutzrechte gegen alternative Geschäftsmodelle wie Open-Source-Software oder die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen abgewogen, sondern wird der Schwerpunkt auf die gewerblichen Schutzrechten selbst gelegt. Bereits laufende Initiativen werden im Hinblick auf Maßnahmen analysiert, die vorgeschlagen werden könnten, um ein optimal funktionierendes System zu schaffen und die Herausforderungen, denen Europa in den kommenden Jahren gegenüberstehen wird, anzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 757/08 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 6 Abs. 2 ArbNErfG

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 486/1/08

... 23. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Rechte am geistigen Eigentum (IPR) für KMU äußerst wichtig sind und dass es eines effizienten, kostengünstigen, hochwertigen und rechtssicheren Patentsystems in Europa bedarf. Daraus ergibt sich aber noch keine Notwendigkeit, ein Gemeinschaftspatent in EU-Zuständigkeit zu entwickeln. Das bewährte, auf zwischenstaatlichen Verträgen beruhende Patentrecht sollte nur dann durch Einrichtung eines Gemeinschaftspatents zur Disposition gestellt werden, wenn die Vorschläge der Kommission einen deutlichen Mehrwert aufweisen.



Drucksache 605/08 Patentrecht


Drucksache 26/08 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt werden. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses demnächst in Kraft treten und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht damit ein funktionsfähiges europäisches Patentrechtsregime für die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher Änderungen des Status quo um jeden Preis ab und bittet die Bundesregierung, Änderungen nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Patentrechtspraxis in Deutschland bringen.



Drucksache 393/08

... 36. fordert die Kommission auf, zu verlangen, dass der TWR einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums herausgibt in dem auch künftige Schritte angekündigt werden, die zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fälschung und Produktpiraterie ergriffen werden sollen; fordert einen klaren Zeitplan für die Erleichterung der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Patentrechts;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/08




2 Finanzdienstleistungen

Handel zwischen der Europäischen Union und den USA, Zusammenarbeit im Regelungsbereich

2 Agrarfragen

Zusammenarbeit in der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik

WTO, Doha-Entwicklungsagenda

Regionale Entwicklung

Künftige Agenda des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber und strukturelle Verbesserung


 
 
 


Drucksache 7/07

... es für nationale Patente entsprechend angepasst werden, um die bestehende Parallelität zwischen deutschem und europäischem Patentrecht aufrechtzuerhalten. Der Gesetzentwurf enthält weiterhin Änderungen des Patentkostengesetzes sowie des Zweiten Gesetzes über das Gemeinschaftspatent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über das Gemeinschaftspatent

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Buchstabe cc

Buchstabe dd

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Buchstabe cc

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 461/07

... Im Anschluss an die Vorlage der Mitteilung der Kommission am 4. April 2007 hat die deutsche Ratspräsidentschaft die zentralen Fragen zur Vertiefung des Patentsystems in Europa auf Expertenebene diskutiert, so dass nunmehr ein Sachstandsbericht vorliegt, der die Ergebnisse der bisherigen Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe Patentrecht zusammenfasst und Grundlage für deren weitere Arbeit ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 244/07

... Hinsichtlich Reformen des im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bestehenden Europäischen Patentsystems unterstützen zahlreiche Betroffene eine schnelle Ratifikation des Londoner Übereinkommens10 und eine Verabschiedung des Europäischen Übereinkommens über Patentstreitigkeiten (EPLA). Demgegenüber gibt es derzeit sehr wenig Unterstützung für jegliche (weitere) Harmonisierung des materiellen Patentrechts oder die Einführung von Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung nationaler Patente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/07




1. Einleitung

2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente

2.1. Das Gemeinschaftspatent

2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt

2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa

2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten

2.2.3. Das künftige Vorgehen

A – Das EPLA

B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente

C – Der Kompromiss der Kommission

3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems

3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs

3.3. Wissenstransfer

3.4. Durchsetzung von Patentrechten

3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR

3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung

3.4.3. Internationale Aspekte

4. Schlussfolgerung

Anhang I
Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003

Anhang II
Modelle von Übersetzungskosten

Anhang III
Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung

Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.

Anhang IV
Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.