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90 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Patentrechts"


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Drucksache 524/20

Vierter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 407/18

Dritter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 280/16

... Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 15
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16
Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17
Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18
Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme

§ 19
Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20
Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 5

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

2. Patentgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6a

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

I Zusammenfassung

II Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 485/16

Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 316/14

Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 310/13

... Durch das "Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht" als zweitem Kernbestandteil der EU-Patentrechtsreform wird erstmalig eine eigene europäische Patentgerichtsbarkeit geschaffen. Das Übereinkommen wurde am 19.02.2013 durch 24 Mitgliedsstaaten - u.a. Deutschland - in Brüssel gezeichnet und ist nun noch zu ratifizieren. Mit seinem Inkrafttreten ist für 2015 zu rechnen. Anlässlich der Unterzeichnung haben die Vertragsschließenden Mitgliedsstaaten auch eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Einheitliche Patentgericht nach Inkrafttreten des Übereinkommens ohne unnötige Verzögerung seine Tätigkeit aufnehmen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein Vorbereitungsausschuss einen Fahrplan für die baldige Einrichtung und die Aufnahme der Tätigkeit des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts aufstellen und die praktischen Vorbereitungen hierfür treffen.



Drucksache 307/12

... Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Patentgesetzes

§ 35a

§ 43

§ 44

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 4b
Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die deutsche Übersetzung nicht innerhalb der Frist eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

§ 7

Artikel 3
Änderungen des Markengesetzes

Artikel 4
Änderungen des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderungen des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 7
Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 3
Übermittlung von Informationen

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Patentgesetz

2. Gebrauchsmustergesetz

3. Markengesetz

4. Patentkostengesetz

5. Geschmacksmustergesetz

6. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2016: Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetzes des gewerblichen Rechtsschutzes


 
 
 


Drucksache 610/12

... Durch die Einführung des einheitlichen Patents und den Aufbau eines einheitlichen Streitregelungssystems für Patentfragen in Europa wird der Patentschutz im Binnenmarkt günstiger und kohärenter.42 Damit werden unnötige Prozesskosten vermieden und die Rechtssicherheit steigt. Ferner wird spätestens Ende 2014 ein kostenloser Dienst für die maschinelle Übersetzung in alle europäischen Sprachen43 zur Verfügung stehen. Für Erfinder, die Patentschutz anstreben, gibt es ein Instrumentarium zur Beschleunigung des zur Gewährung eines Patents zu durchlaufenden Verfahrens. Durch Initiativen, die auf der Vorarbeit anderer Ämter und einer internationalen Harmonisierung des materiellen Patentrechts aufbauen (einschließlich einer noch vorzunehmenden weltweiten Harmonisierung der Neuheitsschonfrist mit allen damit zusammenhängenden Aspekten), kann das Patentsystem langfristig noch solider und kostengünstiger werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 308/12

... In § 23 Absatz 1 Nummer 1, 5 und 7 sind zwischenzeitliche Rechtsänderungen durch Artikel 7 Nummer 32 Buchstabe c des Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656), durch Artikel 1 des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), durch Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe b, Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) und durch Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen der Zivilprozessordnung

§ 232
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 19a
Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 5b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 1b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 8a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 11
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 3a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 12
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 13
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

§ 4c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 15
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 16
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 18
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

V. Erfüllungsaufwand

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1775: Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess


 
 
 


Drucksache 234/1/11

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich in den weiteren Verhandlungen für eine Streichung des Artikels 4 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags einzusetzen. Nach dieser durch Erwägungsgrund 8 erläuterten Vorschrift soll das Gericht im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Patentrechtsverletzungen in Betracht zu ziehen haben, dass der mutmaßliche Patentverletzer womöglich mit Blick auf seine sprachliche Unkenntnis schuldlos gehandelt hat. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Bestimmung zum Verschulden, die im Rahmen des die Übersetzungserfordernisse regelnden Verordnungsvorschlags als Fremdkörper erscheint, auf eine gewisse Einschränkung des Patentschutzes hinausläuft.



Drucksache 233/11

... (8) Gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Patentrechts und Artikel 64 Absatz 1 EPÜ sollte der einheitliche Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten rückwirkend mit dem Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des Europäischen Patents im Europäischen Patentblatt wirksam werden. Bei Eintritt einer einheitlichen Wirkung sollten die teilnehmenden Mitgliedstaaten sicherstellen, dass am Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt die Wirkung eines Europäischen Patents als nationales Patent auf ihrem Hoheitsgebiet als noch nicht eingetreten gilt, um eine etwaige Überschneidung mit demselben Patentschutz, der mit einem vom Europäischen Patentamt erteilten Europäischen Patent gewährt wurde, in ihren Hoheitsgebieten zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Rückblick

1.2. Rechtlicher Ansatz

2. Konsultationen interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Ausführliche Beschreibung

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen

Artikel 3
– Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
– Datum der Wirkung

Artikel 5
– Prioritätsrechte

Artikel 6
– Das Recht, die unmittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten

Artikel 7
– Recht, die mittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten

Artikel 8
– Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 9
– Erschöpfung der Rechte aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 10
– Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent

Artikel 11
- Lizenzbereitschaft

Artikel 12
– Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 13
– Grundsatz

Artikel 14
- Jahresgebühren

Artikel 15
– Höhe der Jahresgebühren

Artikel 17
- Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
– Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt

Artikel 19
– Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 20
- Bericht über die Durchführung der Verordnung

Artikel 21
– Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 22
– Inkrafttreten und Anwendung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
Tag des Eintritts der Wirkung

Artikel 5
Prioritätsrechte

Kapitel II
Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8
Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 9
Erschöpfung des Rechts aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Kapitel III
Ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung als ein Gegenstand des Vermögens

Artikel 10
Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent

Artikel 11
Lizenzbereitschaft

Kapitel IV
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 12
Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Grundsatz

Artikel 14
Jahresgebühren

Artikel 15
Höhe der Jahresgebühren

Artikel 16
Verteilung

Artikel 17
Ausübung der Delegation

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt

Artikel 19
Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 20
Bericht über die Durchführung dieser Verordnung

Artikel 21
Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 22
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 234/11

... Der Patentinhaber hat im Falle eines Rechtsstreits bezüglich eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eine vollständige Übersetzung des Patents in einer Amtssprache des teilnehmenden Mitgliedstaats vorzulegen, in dem entweder die mutmaßliche Patentrechtsverletzung stattgefunden hat oder in dem der mutmaßliche Patentrechtsverletzer ansässig ist. Auf Anforderung des in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten für Streitfälle bezüglich des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung zuständigen Gerichts hat der Patentinhaber darüber hinaus eine vollständige Übersetzung des Patents in der Verfahrenssprache dieses Gerichts vorzulegen. Die Kosten für diese Übersetzungen sind vom Patentinhaber zu tragen. Bei einem Rechtsstreit bezüglich der Forderung nach Schadenersatz zieht das angerufene Gericht, bevor ihm eine Übersetzung in seiner eigenen Sprache vorgelegt wurde, in Betracht, dass der mutmaßliche Patentrechtsverletzer in gutem Glauben gehandelt haben könnte und möglicherweise nicht gewusst hat oder berechtigterweise nicht wissen konnte, dass er das Patent verletzt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Rückblick

1.2. Rechtlicher Ansatz

2. Konsultationen interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Ausführliche Beschreibung

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen

Artikel 3
– Übersetzungsregelungen für das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
– Übersetzung im Falle eines Rechtsstreits

Artikel 5
– Verwaltung des Kompensationssystems

Artikel 6
- Übergangsmaßnahmen

Artikel 7
- Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Übersetzungsregelungen für das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
Übersetzung im Falle eines Rechtsstreits

Artikel 5
Verwaltung des Kompensationssystems

Artikel 6
Übergangsmaßnahmen

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 234/11 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich in den weiteren Verhandlungen für eine Streichung des Artikels 4 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags einzusetzen. Nach dieser durch Erwägungsgrund 8 erläuterten Vorschrift soll das Gericht im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Patentrechtsverletzungen in Betracht zu ziehen haben, dass der mutmaßliche Patentverletzer womöglich mit Blick auf seine sprachliche Unkenntnis schuldlos gehandelt hat. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Bestimmung zum Verschulden, die im Rahmen des die Übersetzungserfordernisse regelnden Verordnungsvorschlags als Fremdkörper erscheint, auf eine gewisse Einschränkung des Patentschutzes hinausläuft.



Drucksache 305/11

... Auf internationaler Ebene hat der Patentrechtsvertrag bereits eine Harmonisierung und Straffung der formalen Verfahren für nationale und regionale Patentanmeldungen und -erteilungen bewirkt. Daher wird die EU Gespräche im Rahmen der WIPO über eine Harmonisierung des materiellen Patentrechts weiterhin unterstützen. Dies würde zur Erhöhung der Patentqualität und zur Kostenreduzierung beitragen und damit den Nutzern des Patentsystems weltweit zugutekommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... 38. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es unerlässlich, dass für Patentverletzungsstreite dezentrale Kammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden, die mit in Patentsachen erfahrenen Richtern besetzt sind, die grundsätzlich in der Amtssprache der jeweiligen Mitgliedstaaten verhandeln, und dass für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von dezentralen Kammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Der Bundesrat hält es weiterhin für unerlässlich, dass Deutschland von Anfang an eine seinem hohen Fallaufkommen entsprechende Zahl von dezentralen Kammern erhält und die etablierten deutschen Patentgerichtsstandorte Sitz einer erstinstanzlichen Lokalkammer werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 38. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es unerlässlich, dass für Patentverletzungsstreite dezentrale Kammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden, die mit in Patentsachen erfahrenen Richtern besetzt sind, die grundsätzlich in der Amtssprache der jeweiligen Mitgliedstaaten verhandeln, und dass für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von dezentralen Kammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Der Bundesrat hält es weiterhin für unerlässlich, dass Deutschland von Anfang an eine seinem hohen Fallaufkommen entsprechende Zahl von dezentralen Kammern erhält und die etablierten deutschen Patentgerichtsstandorte Sitz einer erstinstanzlichen Lokalkammer werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 414/10

... Dieser Artikel sieht vor, dass im Fall eines Rechtsstreits der Patentinhaber auf Antrag und nach Wahl des mutmaßlichen Patentverletzers eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in einer Amtssprache des Mitgliedstaats vorlegen muss, in dem entweder die mutmaßliche Patentrechtsverletzung stattgefunden hat, oder in dem der mutmaßliche Patentverletzer ansässig ist. Der Patentinhaber muss darüber hinaus eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in der Verfahrenssprache des zuständigen Gerichts in der Europäischen Union auf dessen Antrag vorlegen. Die Kosten hierfür sind vom Patentinhaber zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Ausführliche Beschreibung

6.1. Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen

Artikel 3
– Veröffentlichung der EU-Patentschrift

Artikel 4
– Übersetzung im Falle eines Rechtsstreits

Artikel 5
- Bericht über die Durchführung der Verordnung

Artikel 6
- Inkrafttreten

6.2. Flankierende Maßnahmen zum EU-Patent

Übersetzung von Patentinformationen

5 Kostenerstattung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Veröffentlichung der EU-Patentschrift

Artikel 4
Übersetzung im Falle eines Rechtsstreits

Artikel 5
Bericht über die Durchführung dieser Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 422/09

... 23. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende WPA aufzunehmen;



Drucksache 419/09

... 38. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG1 oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende EPA aufzunehmen;



Drucksache 440/1/09

... Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt wird. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht bereits jetzt der europäischen Wirtschaft ein funktionsfähiges Patentrechtsregime durch Gerichte in den Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/1/09




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:


 
 
 


Drucksache 440/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt wird. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht bereits jetzt der europäischen Wirtschaft ein funktionsfähiges Patentrechtsregime durch Gerichte in den Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/09 (Beschluss)




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:

9. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 588/09 (Beschluss)

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts



Drucksache 103/09

... 9. fordert die Kommission auf, im Sinne von Artikel 3 Absatz 21 der Richtlinie 2004/48/EG auf internationaler Ebene für eine Gewähr zu sorgen, dass zusätzliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Patentrechts nicht angewendet werden, um den rechtmäßigen Handel zu behindern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/09




Der multilaterale Rahmen

ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union

Beziehungen EU-China

Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung

Rechtliche und organisatorische Fragen

Abschließende Überlegungen


 
 
 


Drucksache 588/09

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts



Drucksache 757/1/08

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/1/08




1. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 6 Abs. 2 ArbNErfG

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 26/1/08

... 11. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt werden. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses demnächst in Kraft treten und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht damit ein funktionsfähiges europäisches Patentrechtsregime für die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher Änderungen des Status quo um jeden Preis ab und bittet die Bundesregierung, Änderungen nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Patentrechtspraxis in Deutschland bringen.



Drucksache 757/08

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Patentgesetzes

§ 83

§ 85a

§ 111

§ 112

§ 113

§ 114

§ 115

§ 116

§ 117

§ 118

§ 119

§ 120

§ 125a

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 3
Änderung des Markengesetzes

§ 95a
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

§ 8
Frei gewordene Diensterfindungen

§ 27
Insolvenzverfahren

Artikel 8
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Zu den einzelnen Regelungsbereichen:

Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006

Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006

Verordnung

Abschaffung des § 145 PatG

Änderung markenrechtlicher Verfahren

Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

4 Patentgesetz

4 Patentkostengesetz

4 Markengesetz

Gesetz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Bürokratiekosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit

VII. Gleichstellung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :

Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :

Zur Neufassung des § 113 Vertretung :

Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :

Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :

Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :

Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :

Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :

Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :

Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts


 
 
 


Drucksache 788/08

... für Rückstellungen wegen Verletzung eines Patentrechts gelten. Das Auflösungsgebot in § 5 Abs. 3 EStG bezieht sich auf alle Rückstellungsbeträge, die wegen der Verletzung ein und desselben Schutzrechts passiviert worden sind. Hat der Stpfl. nach der erstmaligen Bildung der Rückstellung das Schutzrecht weiterhin verletzt und deshalb die Rückstellung in den folgenden Wirtschaftsjahren erhöht, beginnt für die Zuführungsbeträge keine neue Frist. Nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist sind weitere Rückstellungen wegen Verletzung desselben Schutzrechts nicht zulässig, solange Ansprüche nicht geltend gemacht worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008

Anlage
(zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)


 
 
 


Drucksache 537/08

... Die im letzten Jahr veröffentlichte Mitteilung lieferte den nötigen Anstoß für die Suche nach Lösungen für noch offene Fragen des gemeinschaftlichen Patentrechts. Da diese Arbeiten somit auf gutem Wege sind, befasst sich die vorliegende Mitteilung mit der Entwicklung einer horizontalen integrierten Strategie für gewerbliche Schutzrechte. Dabei werden nicht die Vorteile förmlicher gewerblicher Schutzrechte gegen alternative Geschäftsmodelle wie Open-Source-Software oder die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen abgewogen, sondern wird der Schwerpunkt auf die gewerblichen Schutzrechten selbst gelegt. Bereits laufende Initiativen werden im Hinblick auf Maßnahmen analysiert, die vorgeschlagen werden könnten, um ein optimal funktionierendes System zu schaffen und die Herausforderungen, denen Europa in den kommenden Jahren gegenüberstehen wird, anzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 757/08 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 6 Abs. 2 ArbNErfG

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 605/08 Patentrechts


Drucksache 26/08 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt werden. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses demnächst in Kraft treten und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht damit ein funktionsfähiges europäisches Patentrechtsregime für die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher Änderungen des Status quo um jeden Preis ab und bittet die Bundesregierung, Änderungen nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Patentrechtspraxis in Deutschland bringen.



Drucksache 393/08

... 36. fordert die Kommission auf, zu verlangen, dass der TWR einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums herausgibt in dem auch künftige Schritte angekündigt werden, die zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fälschung und Produktpiraterie ergriffen werden sollen; fordert einen klaren Zeitplan für die Erleichterung der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Patentrechts;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/08




2 Finanzdienstleistungen

Handel zwischen der Europäischen Union und den USA, Zusammenarbeit im Regelungsbereich

2 Agrarfragen

Zusammenarbeit in der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik

WTO, Doha-Entwicklungsagenda

Regionale Entwicklung

Künftige Agenda des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber und strukturelle Verbesserung


 
 
 


Drucksache 7/07

... es für nationale Patente entsprechend angepasst werden, um die bestehende Parallelität zwischen deutschem und europäischem Patentrecht aufrechtzuerhalten. Der Gesetzentwurf enthält weiterhin Änderungen des Patentkostengesetzes sowie des Zweiten Gesetzes über das Gemeinschaftspatent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über das Gemeinschaftspatent

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Buchstabe cc

Buchstabe dd

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Buchstabe cc

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 244/07

... Hinsichtlich Reformen des im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bestehenden Europäischen Patentsystems unterstützen zahlreiche Betroffene eine schnelle Ratifikation des Londoner Übereinkommens10 und eine Verabschiedung des Europäischen Übereinkommens über Patentstreitigkeiten (EPLA). Demgegenüber gibt es derzeit sehr wenig Unterstützung für jegliche (weitere) Harmonisierung des materiellen Patentrechts oder die Einführung von Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung nationaler Patente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/07




1. Einleitung

2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente

2.1. Das Gemeinschaftspatent

2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt

2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa

2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten

2.2.3. Das künftige Vorgehen

A – Das EPLA

B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente

C – Der Kompromiss der Kommission

3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems

3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs

3.3. Wissenstransfer

3.4. Durchsetzung von Patentrechten

3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR

3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung

3.4.3. Internationale Aspekte

4. Schlussfolgerung

Anhang I
Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003

Anhang II
Modelle von Übersetzungskosten

Anhang III
Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung

Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.

Anhang IV
Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.