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"Patentrechts"
Drucksache 524/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Vierter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Drucksache 407/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Dritter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Drucksache 280/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
...
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 15 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 16 Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 18 Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme
§ 19 Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 20 Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 5
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen
2. Patentgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu § 1
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6a
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
I Zusammenfassung
II Im Einzelnen
Drucksache 485/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Drucksache 316/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Drucksache 310/13
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung von Lokalkammern des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts
... Durch das "Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht" als zweitem Kernbestandteil der EU-Patentrechtsreform wird erstmalig eine eigene europäische Patentgerichtsbarkeit geschaffen. Das Übereinkommen wurde am 19.02.2013 durch 24 Mitgliedsstaaten - u.a. Deutschland - in Brüssel gezeichnet und ist nun noch zu ratifizieren. Mit seinem Inkrafttreten ist für 2015 zu rechnen. Anlässlich der Unterzeichnung haben die Vertragsschließenden Mitgliedsstaaten auch eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Einheitliche Patentgericht nach Inkrafttreten des Übereinkommens ohne unnötige Verzögerung seine Tätigkeit aufnehmen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein Vorbereitungsausschuss einen Fahrplan für die baldige Einrichtung und die Aufnahme der Tätigkeit des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts aufstellen und die praktischen Vorbereitungen hierfür treffen.
Drucksache 307/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
...
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderungen des Patentgesetzes
§ 35a
§ 43
§ 44
Artikel 2 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 4b Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die deutsche Übersetzung nicht innerhalb der Frist eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
§ 7
Artikel 3 Änderungen des Markengesetzes
Artikel 4 Änderungen des Patentkostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderungen des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 7 Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 3 Übermittlung von Informationen
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Patentgesetz
2. Gebrauchsmustergesetz
3. Markengesetz
4. Patentkostengesetz
5. Geschmacksmustergesetz
6. Gesetz über internationale Patentübereinkommen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 3b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2016: Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetzes des gewerblichen Rechtsschutzes
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Durch die Einführung des einheitlichen Patents und den Aufbau eines einheitlichen Streitregelungssystems für Patentfragen in Europa wird der Patentschutz im Binnenmarkt günstiger und kohärenter.42 Damit werden unnötige Prozesskosten vermieden und die Rechtssicherheit steigt. Ferner wird spätestens Ende 2014 ein kostenloser Dienst für die maschinelle Übersetzung in alle europäischen Sprachen43 zur Verfügung stehen. Für Erfinder, die Patentschutz anstreben, gibt es ein Instrumentarium zur Beschleunigung des zur Gewährung eines Patents zu durchlaufenden Verfahrens. Durch Initiativen, die auf der Vorarbeit anderer Ämter und einer internationalen Harmonisierung des materiellen Patentrechts aufbauen (einschließlich einer noch vorzunehmenden weltweiten Harmonisierung der Neuheitsschonfrist mit allen damit zusammenhängenden Aspekten), kann das Patentsystem langfristig noch solider und kostengünstiger werden.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 308/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
... In § 23 Absatz 1 Nummer 1, 5 und 7 sind zwischenzeitliche Rechtsänderungen durch Artikel 7 Nummer 32 Buchstabe c des Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656), durch Artikel 1 des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), durch Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe b, Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) und durch Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderungen der Zivilprozessordnung
§ 232 Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
§ 19a Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 5b Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 9 Änderung der Kostenordnung
§ 1b Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 8a Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 11 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
§ 3a Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 12 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 13 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
§ 4c Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 14 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 12c Rechtsbehelfsbelehrung
Artikel 15 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 16 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens
Artikel 18 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte
V. Erfüllungsaufwand
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1775: Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
Drucksache 234/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen KOM (2011) 216 endg.
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich in den weiteren Verhandlungen für eine Streichung des Artikels 4 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags einzusetzen. Nach dieser durch Erwägungsgrund 8 erläuterten Vorschrift soll das Gericht im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Patentrechtsverletzungen in Betracht zu ziehen haben, dass der mutmaßliche Patentverletzer womöglich mit Blick auf seine sprachliche Unkenntnis schuldlos gehandelt hat. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Bestimmung zum Verschulden, die im Rahmen des die Übersetzungserfordernisse regelnden Verordnungsvorschlags als Fremdkörper erscheint, auf eine gewisse Einschränkung des Patentschutzes hinausläuft.
Drucksache 233/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes KOM (2011) 215 endg.
... (8) Gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Patentrechts und Artikel 64 Absatz 1 EPÜ sollte der einheitliche Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten rückwirkend mit dem Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des Europäischen Patents im Europäischen Patentblatt wirksam werden. Bei Eintritt einer einheitlichen Wirkung sollten die teilnehmenden Mitgliedstaaten sicherstellen, dass am Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt die Wirkung eines Europäischen Patents als nationales Patent auf ihrem Hoheitsgebiet als noch nicht eingetreten gilt, um eine etwaige Überschneidung mit demselben Patentschutz, der mit einem vom Europäischen Patentamt erteilten Europäischen Patent gewährt wurde, in ihren Hoheitsgebieten zu vermeiden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Rückblick
1.2. Rechtlicher Ansatz
2. Konsultationen interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Ausführliche Beschreibung
Artikel 1 - Gegenstand
Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
Artikel 3 – Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
Artikel 4 – Datum der Wirkung
Artikel 5 – Prioritätsrechte
Artikel 6 – Das Recht, die unmittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten
Artikel 7 – Recht, die mittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten
Artikel 8 – Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung
Artikel 9 – Erschöpfung der Rechte aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
Artikel 10 – Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent
Artikel 11 - Lizenzbereitschaft
Artikel 12 – Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten
Artikel 13 – Grundsatz
Artikel 14 - Jahresgebühren
Artikel 15 – Höhe der Jahresgebühren
Artikel 17 - Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 18 – Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt
Artikel 19 – Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 20 - Bericht über die Durchführung der Verordnung
Artikel 21 – Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten
Artikel 22 – Inkrafttreten und Anwendung
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
Artikel 4 Tag des Eintritts der Wirkung
Artikel 5 Prioritätsrechte
Kapitel II Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8 Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung
Artikel 9 Erschöpfung des Rechts aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
Kapitel III Ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung als ein Gegenstand des Vermögens
Artikel 10 Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent
Artikel 11 Lizenzbereitschaft
Kapitel IV Institutionelle Bestimmungen
Artikel 12 Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten
Kapitel V Finanzbestimmungen
Artikel 13 Grundsatz
Artikel 14 Jahresgebühren
Artikel 15 Höhe der Jahresgebühren
Artikel 16 Verteilung
Artikel 17 Ausübung der Delegation
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 18 Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt
Artikel 19 Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 20 Bericht über die Durchführung dieser Verordnung
Artikel 21 Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten
Artikel 22 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 234/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen KOM (2011) 216 endg.
... Der Patentinhaber hat im Falle eines Rechtsstreits bezüglich eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eine vollständige Übersetzung des Patents in einer Amtssprache des teilnehmenden Mitgliedstaats vorzulegen, in dem entweder die mutmaßliche Patentrechtsverletzung stattgefunden hat oder in dem der mutmaßliche Patentrechtsverletzer ansässig ist. Auf Anforderung des in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten für Streitfälle bezüglich des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung zuständigen Gerichts hat der Patentinhaber darüber hinaus eine vollständige Übersetzung des Patents in der Verfahrenssprache dieses Gerichts vorzulegen. Die Kosten für diese Übersetzungen sind vom Patentinhaber zu tragen. Bei einem Rechtsstreit bezüglich der Forderung nach Schadenersatz zieht das angerufene Gericht, bevor ihm eine Übersetzung in seiner eigenen Sprache vorgelegt wurde, in Betracht, dass der mutmaßliche Patentrechtsverletzer in gutem Glauben gehandelt haben könnte und möglicherweise nicht gewusst hat oder berechtigterweise nicht wissen konnte, dass er das Patent verletzt hat.
Drucksache 234/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen KOM (2011) 216 endg.; Ratsdok. 9226/11
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich in den weiteren Verhandlungen für eine Streichung des Artikels 4 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags einzusetzen. Nach dieser durch Erwägungsgrund 8 erläuterten Vorschrift soll das Gericht im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Patentrechtsverletzungen in Betracht zu ziehen haben, dass der mutmaßliche Patentverletzer womöglich mit Blick auf seine sprachliche Unkenntnis schuldlos gehandelt hat. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Bestimmung zum Verschulden, die im Rahmen des die Übersetzungserfordernisse regelnden Verordnungsvorschlags als Fremdkörper erscheint, auf eine gewisse Einschränkung des Patentschutzes hinausläuft.
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Auf internationaler Ebene hat der Patentrechtsvertrag bereits eine Harmonisierung und Straffung der formalen Verfahren für nationale und regionale Patentanmeldungen und -erteilungen bewirkt. Daher wird die EU Gespräche im Rahmen der WIPO über eine Harmonisierung des materiellen Patentrechts weiterhin unterstützen. Dies würde zur Erhöhung der Patentqualität und zur Kostenreduzierung beitragen und damit den Nutzern des Patentsystems weltweit zugutekommen.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 38. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es unerlässlich, dass für Patentverletzungsstreite dezentrale Kammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden, die mit in Patentsachen erfahrenen Richtern besetzt sind, die grundsätzlich in der Amtssprache der jeweiligen Mitgliedstaaten verhandeln, und dass für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von dezentralen Kammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Der Bundesrat hält es weiterhin für unerlässlich, dass Deutschland von Anfang an eine seinem hohen Fallaufkommen entsprechende Zahl von dezentralen Kammern erhält und die etablierten deutschen Patentgerichtsstandorte Sitz einer erstinstanzlichen Lokalkammer werden.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 38. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es unerlässlich, dass für Patentverletzungsstreite dezentrale Kammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden, die mit in Patentsachen erfahrenen Richtern besetzt sind, die grundsätzlich in der Amtssprache der jeweiligen Mitgliedstaaten verhandeln, und dass für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von dezentralen Kammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Der Bundesrat hält es weiterhin für unerlässlich, dass Deutschland von Anfang an eine seinem hohen Fallaufkommen entsprechende Zahl von dezentralen Kammern erhält und die etablierten deutschen Patentgerichtsstandorte Sitz einer erstinstanzlichen Lokalkammer werden.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 414/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung der Übersetzung des Patents der Europäischen Union KOM (2010) 350 endg.
... Dieser Artikel sieht vor, dass im Fall eines Rechtsstreits der Patentinhaber auf Antrag und nach Wahl des mutmaßlichen Patentverletzers eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in einer Amtssprache des Mitgliedstaats vorlegen muss, in dem entweder die mutmaßliche Patentrechtsverletzung stattgefunden hat, oder in dem der mutmaßliche Patentverletzer ansässig ist. Der Patentinhaber muss darüber hinaus eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in der Verfahrenssprache des zuständigen Gerichts in der Europäischen Union auf dessen Antrag vorlegen. Die Kosten hierfür sind vom Patentinhaber zu tragen.
Drucksache 422/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits
... 23. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende WPA aufzunehmen;
Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... 38. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG1 oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende EPA aufzunehmen;
Drucksache 440/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt wird. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht bereits jetzt der europäischen Wirtschaft ein funktionsfähiges Patentrechtsregime durch Gerichte in den Mitgliedstaaten zur Verfügung.
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
Drucksache 440/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt wird. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht bereits jetzt der europäischen Wirtschaft ein funktionsfähiges Patentrechtsregime durch Gerichte in den Mitgliedstaaten zur Verfügung.
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
9. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 588/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Drucksache 103/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (2008/2133(INI))
... 9. fordert die Kommission auf, im Sinne von Artikel 3 Absatz 21 der Richtlinie 2004/48/EG auf internationaler Ebene für eine Gewähr zu sorgen, dass zusätzliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Patentrechts nicht angewendet werden, um den rechtmäßigen Handel zu behindern;
Der multilaterale Rahmen
ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union
Beziehungen EU-China
Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung
Rechtliche und organisatorische Fragen
Abschließende Überlegungen
Drucksache 588/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Drucksache 757/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
1. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 6 Abs. 2 ArbNErfG
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 26/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2010 KOM (2007) 804 endg.; Ratsdok. 16752/07
... 11. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt werden. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses demnächst in Kraft treten und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht damit ein funktionsfähiges europäisches Patentrechtsregime für die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher Änderungen des Status quo um jeden Preis ab und bittet die Bundesregierung, Änderungen nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Patentrechtspraxis in Deutschland bringen.
Drucksache 757/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Patentgesetzes
§ 83
§ 85a
§ 111
§ 112
§ 113
§ 114
§ 115
§ 116
§ 117
§ 118
§ 119
§ 120
§ 125a
Artikel 2 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 3 Änderung des Markengesetzes
§ 95a Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
Artikel 4 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
§ 25 Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
§ 8 Frei gewordene Diensterfindungen
§ 27 Insolvenzverfahren
Artikel 8 Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Zu den einzelnen Regelungsbereichen:
Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter
Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006
Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof
Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006
Verordnung
Abschaffung des § 145 PatG
Änderung markenrechtlicher Verfahren
Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
4 Patentgesetz
4 Patentkostengesetz
4 Markengesetz
Gesetz
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
V. Bürokratiekosten
VI. Gesetzgebungszuständigkeit
VII. Gleichstellung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :
Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :
Zur Neufassung des § 113 Vertretung :
Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :
Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :
Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :
Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :
Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :
Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :
Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Drucksache 788/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)
... für Rückstellungen wegen Verletzung eines Patentrechts gelten. Das Auflösungsgebot in § 5 Abs. 3 EStG bezieht sich auf alle Rückstellungsbeträge, die wegen der Verletzung ein und desselben Schutzrechts passiviert worden sind. Hat der Stpfl. nach der erstmaligen Bildung der Rückstellung das Schutzrecht weiterhin verletzt und deshalb die Rückstellung in den folgenden Wirtschaftsjahren erhöht, beginnt für die Zuführungsbeträge keine neue Frist. Nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist sind weitere Rückstellungen wegen Verletzung desselben Schutzrechts nicht zulässig, solange Ansprüche nicht geltend gemacht worden sind.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008
Anlage (zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Artikel 2 Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Die im letzten Jahr veröffentlichte Mitteilung lieferte den nötigen Anstoß für die Suche nach Lösungen für noch offene Fragen des gemeinschaftlichen Patentrechts. Da diese Arbeiten somit auf gutem Wege sind, befasst sich die vorliegende Mitteilung mit der Entwicklung einer horizontalen integrierten Strategie für gewerbliche Schutzrechte. Dabei werden nicht die Vorteile förmlicher gewerblicher Schutzrechte gegen alternative Geschäftsmodelle wie Open-Source-Software oder die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen abgewogen, sondern wird der Schwerpunkt auf die gewerblichen Schutzrechten selbst gelegt. Bereits laufende Initiativen werden im Hinblick auf Maßnahmen analysiert, die vorgeschlagen werden könnten, um ein optimal funktionierendes System zu schaffen und die Herausforderungen, denen Europa in den kommenden Jahren gegenüberstehen wird, anzugehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 757/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
1. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 6 Abs. 2 ArbNErfG
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Patentrechts
Drucksache 26/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2010 KOM (2007) 804 endg.; Ratsdok. 16752/07
... 11. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt werden. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses demnächst in Kraft treten und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht damit ein funktionsfähiges europäisches Patentrechtsregime für die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher Änderungen des Status quo um jeden Preis ab und bittet die Bundesregierung, Änderungen nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Patentrechtspraxis in Deutschland bringen.
Drucksache 393/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat
... 36. fordert die Kommission auf, zu verlangen, dass der TWR einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums herausgibt in dem auch künftige Schritte angekündigt werden, die zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fälschung und Produktpiraterie ergriffen werden sollen; fordert einen klaren Zeitplan für die Erleichterung der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Patentrechts;
2 Finanzdienstleistungen
Handel zwischen der Europäischen Union und den USA, Zusammenarbeit im Regelungsbereich
2 Agrarfragen
Zusammenarbeit in der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik
WTO, Doha-Entwicklungsagenda
Regionale Entwicklung
Künftige Agenda des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber und strukturelle Verbesserung
Drucksache 7/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente
... es für nationale Patente entsprechend angepasst werden, um die bestehende Parallelität zwischen deutschem und europäischem Patentrecht aufrechtzuerhalten. Der Gesetzentwurf enthält weiterhin Änderungen des Patentkostengesetzes sowie des Zweiten Gesetzes über das Gemeinschaftspatent.
Drucksache 244/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Vertiefung des Patentsystems in Europa KOM (2007) 165 endg.; Ratsdok. 8302/07
... Hinsichtlich Reformen des im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bestehenden Europäischen Patentsystems unterstützen zahlreiche Betroffene eine schnelle Ratifikation des Londoner Übereinkommens10 und eine Verabschiedung des Europäischen Übereinkommens über Patentstreitigkeiten (EPLA). Demgegenüber gibt es derzeit sehr wenig Unterstützung für jegliche (weitere) Harmonisierung des materiellen Patentrechts oder die Einführung von Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung nationaler Patente.
1. Einleitung
2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente
2.1. Das Gemeinschaftspatent
2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt
2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa
2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten
2.2.3. Das künftige Vorgehen
A – Das EPLA
B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente
C – Der Kompromiss der Kommission
3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems
3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems
3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs
3.3. Wissenstransfer
3.4. Durchsetzung von Patentrechten
3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR
3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung
3.4.3. Internationale Aspekte
4. Schlussfolgerung
Anhang I Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003
Anhang II Modelle von Übersetzungskosten
Anhang III Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung
• Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.
Anhang IV Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.