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"Patientenmobilität"
Drucksache 233/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Durch die Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung wird das bereits nach geltender Rechtslage erlaubte Mitführen von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr auf ärztlich verschriebenen Cannabis der Anlage III BtMG erstreckt. Dies ist aus Gründen der Patientenmobilität gerechtfertigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder und Gemeinden
c Gesetzliche Krankenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder
c Gesetzliche Krankenversicherung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
Artikel 3 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.
Artikel 5 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder
c GKV
4. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
a Bund
b Länder
c GKV
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 487/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung KOM (2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08
... Das Europäische Parlament erstellte als Beitrag zu den Diskussionen über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung verschiedene Berichte. Es verabschiedete im April 2005 einen Bericht über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union3, im März 2007 eine Entschließung zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung4 und im Mai 2007 einen Bericht über Auswirkungen und Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt5.
Begründung
1. Hintergrund und Vorbereitungsarbeiten
2. Elemente des Gemeinschaftsrahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
3. Kohärenz mit anderen politischen Massnahmen der Gemeinschaft
4. Allgemeine Rechtliche Aspekte
a Rechtsgrundlage
b Subsidiarität
c Verhältnismäßigkeit
5. Kapitel I
5.1. Ziel der Richtlinie
5.2. Geltungsbereich der Richtlinie
6. Kapitel II – Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständig sind
6.1. Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats
7. Kapitel III – Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
7.1. Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
7.2. Ambulante Behandlung
7.3. Krankenhausbehandlung
7.4. Verfahrensgarantien
7.5. Informationen für Patienten und nationale Kontaktstellen
7.6. Regeln für Gesundheitsdienstleistungen
8. Kapitel IV – Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
8.1. Zusammenarbeitspflicht
8.2. Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen
8.3. Europäische Referenznetze und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen
8.4. Gesundheitstelematik
8.5. Datenerhebung
8.6. Umsetzungsausschuss
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständige Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 5 Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats
Kapitel III Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 6 Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 7 Ambulante Behandlung
Artikel 9 Verfahrensgarantien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 10 Informationen für Patienten bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 11 Bestimmungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 12 Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Kapitel IV Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
Artikel 13 Zusammenarbeitspflicht
Artikel 14 Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen
Artikel 15 Europäische Referenznetze
Artikel 16 Gesundheitstelematik
Artikel 17 Zusammenarbeit im Hinblick auf neue Gesundheitstechnologien
Artikel 18 Datensammlung für Statistik und Überwachung
Kapitel V Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 19 Ausschuss
Artikel 20 Berichte
Artikel 21 Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 487/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung KOM (2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Gesundheitsversorgung mit dem Vorschlag einer eigenen Richtlinie Rechtssicherheit für Patientinnen und Patienten, Ärzte und Krankenversicherungen schaffen und die Entwicklung in diesem Bereich nicht länger dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überlassen will. Er unterstützt das Anliegen, die Umsetzung der EuGH-Urteile zur Patientenmobilität in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Deutschland hat diese Rechtsprechung bereits in nationales Recht umgesetzt (vgl. § 13 SGB V). Der Bundesrat stimmt auch der Festlegung zu, dass grundsätzlich die Leistungsvoraussetzungen desjenigen Mitgliedstaates zur Anwendung kommen sollen, in dem die Patientin oder der Patient versichert ist.
Drucksache 881/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08
... 4. Die Einrichtung von Referenzzentren hat sich an die im EGV gezogenen Grenzen, einschließlich des Artikels 152 EGV, zu halten. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 24. November 2006 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in der EU hin (vgl. BR-Drucksache 820/06 (Beschluss)).
Drucksache 881/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08
... (3) Wege der Patientenversorgung zu organisieren durch die Zusammenarbeit einschlägiger Experten innerhalb des Landes oder erforderlichenfalls aus dem Ausland; grenzübergreifende Gesundheitsversorgung, einschließlich der Patientenmobilität und Freizügigkeit von Beschäftigten und Leistungserbringern des Gesundheitswesens und Erbringung von Leistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologien sollten unterstützt werden wenn es für die flächendeckende spezifische Gesundheitsversorgung erforderlich ist;
Vorschlag
1. Nationale Pläne zur Bekämpfung seltener Krankheiten
2. Angemessene Definition, Kodierung und Bestandsaufnahme seltener Krankheiten
3. Erforschung seltener Krankheiten
4. Fachzentren und europäische Referenznetze für seltene Krankheiten
5. Zusammenführung des Fachwissens über seltene Krankheiten auf europäischer Ebene
6. Mitbestimmung von Patientenverbänden
7. Nachhaltigkeit
Drucksache 487/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung KOM (2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Gesundheitsversorgung mit dem Vorschlag einer eigenen Richtlinie Rechtssicherheit für Patientinnen und Patienten, Ärzte und Krankenversicherungen schaffen und die Entwicklung in diesem Bereich nicht länger dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überlassen will. Er unterstützt das Anliegen, die Umsetzung der EuGH-Urteile zur Patientenmobilität in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Deutschland hat diese Rechtsprechung bereits in nationales Recht (vgl. § 13 SGB V) umgesetzt. Der Bundesrat stimmt auch der Festlegung zu, dass grundsätzlich die Leistungsvoraussetzungen desjenigen Mitgliedstaates zur Anwendung kommen sollen, in dem die Patientin oder der Patient versichert ist.
Drucksache 881/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08
... 4. Die Einrichtung von Referenzzentren hat sich an die im EGV gezogenen Grenzen, einschließlich des Artikels 152 EGV, zu halten. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 24. November 2006 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in der EU hin (vgl. BR-Drucksache 820/06 (Beschluss)).
Drucksache 364/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... Die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme in Zukunft ist eine Herausforderung, bei der die EU in grenzübergreifenden Fragen wie der Patientenmobilität und der Freizügigkeit der Beschäftigten im Gesundheitswesen einen Mehrwert erbringen kann, ebenso wie durch den Know-how-Transfer und den Erfahrungsaustausch in Fragen wie dem demografischen Wandel und dem geeigneten Einsatz neuer Technologien. Die neue Strategie kann durch den geplanten Gemeinschaftsrahmen für sichere und effiziente Gesundheitsdienstleistungen einen Mehrwert erbringen.
Drucksache 803/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... Neue Technologien haben das Potenzial, die Gesundheitsversorgung und die Gesundheitssysteme zu revolutionieren und deren künftige Nachhaltigkeit mit zu unterstützen. Gesundheitstelematik, Genomik und Biotechnologien28 können die Prävention von Krankheiten und die Behandlung verbessern sowie den Schwerpunkt von der stationären Versorgung auf die Prävention und Primärversorgung verlagern helfen. Die Gesundheitstelematik kann dazu beitragen, dass eine bessere bürgerzentrierte Versorgung erbracht die Kosten gesenkt und die grenzübergreifende Interoperabilität unterstützt werden, um die Patientenmobilität und -sicherheit zu erleichtern29. Neue Technologien müssen hingegen auch angemessen bewertet werden, auch hinsichtlich ihrer Kosteneffizienz und Verteilungsgerechtigkeit. Ebenso sind die Auswirkungen auf die Ausbildung der Beschäftigten im Gesundheitswesen und dessen Kapazitäten zu berücksichtigen. Neue und unbekannte Technologien können ethische Bedenken aufwerfen, daher sind auch Fragen des Vertrauens und der Zuversicht der Bürger anzusprechen.
Weissbuch Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013
1. Wozu eine neue Gesundheitsstrategie?
2. Grundlegende Prinzipien für EG-Massnahmen im Gesundheitswesen
3. Strategische Ziele
4. Gemeinsam für die Gesundheit: Durchführung der Strategie
4.1. Durchführungsmechanismen
4.2. Finanzierungsinstrumente
Drucksache 803/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... 5. Der Bundesrat weiß um die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre nationale Gesundheitspolitik und ihre entsprechenden Programme im Benehmen mit der Kommission zu koordinieren; diese Verpflichtung wird im vorgesehenen Vertrag über die Arbeitsweise der EU noch deutlicher betont. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten kann in gesundheitsrelevanten Gebieten vermehrt erforderlich werden, so zum Beispiel bei der Prävention größerer Gesundheitsgefahren wie Pandemien oder Bioterrorismus, der Patientenmobilität (Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im Ausland) und der Freizügigkeit der Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Drucksache 803/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... 6. Der Bundesrat weiß um die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre nationale Gesundheitspolitik und ihre entsprechenden Programme im Benehmen mit der Kommission zu koordinieren; diese Verpflichtung wird im vorgesehenen Vertrag über die Arbeitsweise der EU noch deutlicher betont. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten kann in gesundheitsrelevanten Gebieten vermehrt erforderlich werden, so zum Beispiel bei der Prävention größerer Gesundheitsgefahren wie Pandemien oder Bioterrorismus, der Patientenmobilität (Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im Ausland) und der Freizügigkeit der Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Drucksache 257/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu der Patientenmobilität und zu den Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union1,
Drucksache 419/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Organspende und Organtransplantation - Maßnahmen auf EU-Ebene KOM (2007) 275 endg.; Ratsdok. 9834/07
... Die zunehmende Mobilität der EU-Bürger erfordert es, die Hauptprobleme bei der Patientenmobilität zu ermitteln. Auch wird es wichtig sein, EU-weite Vereinbarungen über alle Fragen zu treffen, die die Transplantationsmedizin für Nicht-EU-Bürger betreffen.
1. Einleitung
2. Organspende und Transplantation: Die aktuelle Problematik
2.1. Transplantationsrisiken
2.2. Organmangel
2.3. Illegaler Organhandel
3. Der Mehrwert der EU-Massnahmen
3.1. Qualitäts- und Sicherheitsrahmen für Organspende und -transplantation
3.2. Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
3.2.1. Organangebot
3.2.2. Das Bewusstsein der Öffentlichkeit
3.2.3. Organisatorische Aspekte
3.3. Bekämpfung des Organhandels
4. Schlussfolgerungen und Folgemassnahmen
• Verbesserung von Qualität und Sicherheit
• Erhöhung der Organverfügbarkeit
• Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme
• Aktionsplan zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
• EU-Rechtsinstrument über Qualität und Sicherheit von Organspende und -transplantation
Drucksache 820/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004)
Drucksache 820/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004)
Drucksache 128/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 - 200456 - vom 3. Februar 2006.
... 43. fordert die Kommission auf, ihr Engagement zum Aufbau einer kohärenten Politik in den Bereichen Notfall, Behinderung, Patientenmobilität und Patienteninformation weiter zu verstärken;
Drucksache 582/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Patientenmobilität und den Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Patientenmobilität und den Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... Im Jahre 2003 wurde auf einer Sitzung auf Ministerebene ein Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen in der gesundheitlichen Versorgung eingeleitet. Die Arbeitsgruppen, die sich aus den Gesundheitsministern der Mitgliedstaaten, hochrangigen Vertretern und Stakeholdern zusammensetzten, kamen im Laufe des Jahres mehrmals zusammen. Im Dezember 2003 wurde auf einer Konferenz auf Ministerebene, an der auch Minister der Beitrittsländer teilnahmen, ein Bericht verabschiedet, der 19 Empfehlungen für Maßnahmen auf EU-Ebene enthielt. Die Kommission reagierte hierauf mit der Vorlage von drei Mitteilungen36 im April 2004. Um diese Empfehlungen umzusetzen, wurde eine hochrangige Gruppe für das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung eingesetzt, und es wurden Arbeitsgruppen für folgende Bereiche gebildet: Bereitstellung und Inanspruchnahme grenzübergreifender Gesundheitsleistungen, Angehörige der Gesundheitsberufe, Ausbau der Referenzzentren, Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen, Information und Gesundheitstelematik,
1. Einleitung
1.1. Was möchten unsere Bürger?
1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?
2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas
2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz
2.2. Gemeinsame Maßnahmen
3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas
3.1. Unser Ausgangspunkt
3.2. Unsere nächsten Schritte
3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren
3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich
3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren
3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich
3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich
3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger
4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher
4.1. Unser Ausgangspunkt
4.2. Unsere nächsten Schritte
4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:
4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:
4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz
4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Zielvorgaben
Artikel 3 Durchführungsmethoden
Artikel 4 Durchführung des Programms
Artikel 5 Finanzierung
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Beteiligung von Drittländern
Artikel 9 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 10 Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Übergangsmaßnahmen
Artikel 13 Schlussbestimmungen
Anhang 1 - Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente
Anhang 2 - Gesundheit
Anhang 3 : Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen
Drucksache 525/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste KOM (2004) 356 endg.; Ratsdok. 9185/04 (Text von Bedeutung für den EWR)
... Werkzeuge und Anwendungen der elektronischen Gesundheitsdienste können schnellen und leichten Zugang zu elektronischen Gesundheitsdatensätzen dort verschaffen, wo diese benötigt werden. Sie können die Diagnose durch nicht invasive bildgestützte Systeme unterstützen. Sie helfen Chirurgen bei der Planung klinischer Eingriffe mit digitalen patientenspezifischen Daten, bieten Zugang zu speziellen Ressourcen für den Unterricht und die Ausbildung und lassen Radiologen Aufnahmen an einem beliebigen Ort betrachten. Der Arbeitsplatz wird so neu definiert und erweitert. Die digitale Datenübertragung ermöglicht eine wirkungsvolle Vernetzung klinischer Einrichtungen in ganz Europa und die Schaffung eines europäischen Netzes von Referenzzentren – wie sie in der Mitteilung über die Patientenmobilität, auf die sich diese Initiative stützt, geplant ist. Elektronische Gesundheitsdatensätze ermöglichen auch den Auszug von Informationen für Zwecke der Forschung, der Verwaltung oder der öffentlichen Gesundheit oder andere einschlägige Statistiken, die Angehörigen der Heilberufe nutzen können.
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf das europäische Gesundheitswesen und die Rolle der elektronischen Gesundheitsdienste
2.1. Elektronische Gesundheitsdienste: Systeme und Dienste für das Gesundheitswesen
2.2. Stärkung der Gesundheitskunden - Patienten und gesunde Bürger
2.3. Unterstützung von Angehörigen der Heilberufe
2.4. Unterstützung von Gesundheitsbehörden und Gesundheitsmanagern
2.5. Elektronische Gesundheitsdienste: die drittgrößte europäische Gesundheitsbranche
3. Aktueller Stand
3.1. Beispiele für elektronische Gesundheitsdienste und ihre Vorteile
3.2. Wesentliche Herausforderungen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung
4. Hin zu einem europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste: Themen und Massnahmen
4.1. Aktionsplan
4.2. Aktionsbereich 1: Gemeinsame Probleme angehen
4.2.1. Führung der Gesundheitsbehörden
4.2.2. Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen
4.2.2.1. Patientenidentifikation
4.2.2.2. Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdatensätze
4.2.3. Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe
4.2.4. Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien
4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste
4.2.6. Unterstützende Investitionen
4.2.7. Rechts- und Regelungsfragen
4.3. Aktionsbereich 2: Pilotaktionen um eine förderliche Einführung zu beschleunigen
4.3.1. Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und
4.3.2. Hin zu integrierten Gesundheitsinformationsnetzwerken
4.3.3. Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung
4.4. Aktionsbereich 3: Zusammenarbeit und Überwachung der Praxis
4.4.1. Verbreitung vorbildlicher Verfahren
4.4.2. Leistungsbewertung
4.4.3. Internationale Zusammenarbeit
5. Schlussfolgerungen
Anhang Überblick über die Maßnahmen
Drucksache 365/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege - Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die offene Koordinierungsmethode - KOM (2004) 304 endg.; Ratsdok. 8131/04
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission außer der Mitteilung zur Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zeitgleich die Mitteilung zur Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in der EU (BR-Drucksache 336/04 ) vorgelegt hat. Eine Mitteilung über elektronische Gesundheitsdienste ist verabschiedet. Diese Mitteilungen und die darin zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen der Kommission stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang miteinander und müssen daher im weiteren Verlauf so behandelt werden.
Drucksache 336/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004)
Drucksache 336/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004)
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen
2.1. Rechte und Pflichten von Patienten
2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung
2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen
2.4. Europäische Referenzzentren
2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie
3. Information
3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme
3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang
3.3. Datenschutz
3.4. Gesundheitstelematik
4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen
4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen
4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung
5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur
6. Fazit
Anhang 1 Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission
Drucksache 466/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse KOM (2004) 374 endg.; Ratsdok. 9643/04
... "Im Übrigen arbeitet die Kommission derzeit an Folgemaßnahmen im Zuge des auf hoher Ebene geführten Reflexionsprozesses über Patientenmobilität und Entwicklungen in der gesundheitlichen Versorgung in der EU und hat im April 2004 eine entsprechende Mitteilung angenommen3, in der an die Grundsätze der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erinnert wird und verschiedene Initiativen zu Arbeitsthemen vorgestellt werden wie die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten und Zusammenarbeit bei grenzübergreifender Versorgung, die Bestimmung Europäischer Referenzzentren und ihre Vernetzung und die Koordinierung der Bewertung neuer Gesundheitstechnologien. Der zu dieser Mitteilung gehörende Beschluss sieht die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe zum Zwecke der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet vor.
Anhang
1. Einleitung
2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union
2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells
2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand
2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten
3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes
3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen
3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen
3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen
3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten
3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern
3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung
3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen
3.8. Mehr Transparenz schaffen
3.9. Rechtssicherheit gewährleisten
4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik
4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen
4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für
4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird
4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren
4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen
4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen
4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern
Anhang 1 Begriffsbestimmungen1
Anhang 2 Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1
1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
2. Die Rolle der Europäischen Union
3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen
4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen
5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen
6. Sektorspezifische Verpflichtungen
7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung
8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
10. Die internationale Dimension
Anhang 3 Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften
Elektronische Kommunikation
3 Postdienste
3 Elektrizität
3 Gas
3 Wasser
3 Verkehr
3 Rundfunk
Drucksache 525/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts-und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste KOM (2004) 356 endg.; Ratsdok. 9185/04
... 2. Die Kommission selbst hat auf den Zusammenhang mit ihren bereits vorliegenden Mitteilungen zur Entwicklung im Bereich der Gesundheitsversorgung (Modernisierung des Sozialschutzes, BR-Drucksache 365/04; Patientenmobilität, BR-Drucksache 336/04) hingewiesen. Der Bundesrat nimmt insoweit auf seine Stellungnahmen hierzu Bezug (vgl. BR-Drucksache 365/04 (Beschluss) vom 11. Juni 2004 und BR-Drucksache 336/04 (Beschluss) vom 9. Juli 2004).
Drucksache 525/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste KOM (2004) 356 endg.; Ratsdok. 9185/04
... 2. Die Kommission selbst hat auf den Zusammenhang mit ihren bereits vorliegenden Mitteilungen zur Entwicklung im Bereich der Gesundheitsversorgung (Modernisierung des Sozialschutzes, BR-Drucksache 365/04; Patientenmobilität, BR-Drucksache 336/04) hingewiesen. Der Bundesrat nimmt insoweit auf seine Stellungnahmen hierzu Bezug (vgl. BR-Drucksache 365/04 (Beschluss) vom 11. Juni 2004 und BR-Drucksache 336/04 (Beschluss) vom 9. Juli 2004).
Drucksache 365/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Reflexionsprozesses auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union
1. Einleitung
2. Zugänglichkeit, Qualität, Finanzierbarkeit: Herausforderung für die Gesundheitssysteme, Schlüssel zum Erfolg der Lissabonner Strategie
3. Gemeinsame Ziele für die Entwicklung der Gesundheitssysteme
3.1. Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung: Universalität, Angemessenheit, Solidarität
3.2. Förderung der Versorgungsqualität
3.3. Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit einer zugänglichen und hochwertigen Gesundheitsversorgung
4. Die nächsten Schritte
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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