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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Pauschalbeiträge"


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Drucksache 673/1/16

... 27. Die Stärkung der Ergebnisorientierung durch die Einführung von Leistungsindikatoren, Pauschalbeträgen und -finanzierungen in der Mittelverwaltung ist im Grundsatz zu begrüßen. Eine verpflichtende Einführung von Pauschalen wird abgelehnt. Diese neuen Kostenerstattungsarten als zusätzliche Alternative zur bisherigen Kostenerstattung für bestimmte Bereiche einzuführen wird als der richtige Weg angesehen. Dabei muss aber gewährleistet werden, dass gerade in Verbindung mit der Leistung von Pauschalbeiträgen und im Lichte der geplanten Abschaffung des Gewinnverbotes keine Überkompensation der tatsächlichen Kosten erfolgt. Außerdem muss die Darstellung und Überprüfung der Ergebniserreichung mit angemessenem Aufwand möglich sein. Ansonsten dürfte das Instrument wegen zu hoher Verwaltungskosten potentielle Empfänger abschrecken, EU-Programme und -Gelder in Anspruch zu nehmen, und den Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden unangemessen erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 20. Die Stärkung der Ergebnisorientierung durch die Einführung von Leistungsindikatoren, Pauschalbeträgen und -finanzierungen in der Mittelverwaltung ist im Grundsatz zu begrüßen. Eine verpflichtende Einführung von Pauschalen wird abgelehnt. Diese neuen Kostenerstattungsarten als zusätzliche Alternative zur bisherigen Kostenerstattung für bestimmte Bereiche einzuführen wird als der richtige Weg angesehen. Dabei muss aber gewährleistet werden, dass gerade in Verbindung mit der Leistung von Pauschalbeiträgen und im Lichte der geplanten Abschaffung des Gewinnverbotes keine Überkompensation der tatsächlichen Kosten erfolgt. Außerdem muss die Darstellung und Überprüfung der Ergebniserreichung mit angemessenem Aufwand möglich sein. Ansonsten dürfte das Instrument wegen zu hoher Verwaltungskosten potentielle Empfänger abschrecken, EU-Programme und -Gelder in Anspruch zu nehmen, und den Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden unangemessen erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

2 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 207/1/15

... b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zumindest erreicht werden konnte, dass für kleine Banken niedrige Pauschalbeiträge erhoben werden und dass Förderkredite ebenso wie unter die Einlagensicherungssysteme fallende Einlagen aus der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/15




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

Zur Verordnung allgemein


 
 
 


Drucksache 207/15

... fallen. Diese Regelung ist dem System der Pauschalbeiträge für kleine Institute gemäß Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Jahresbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen

§ 2
Jahresbeiträge kleiner Institute

§ 3
Jährliche Grundbeiträge nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63

§ 4
Risikofelder und Risikoindikatoren nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63

§ 5
Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren

§ 6
Mitteilungspflichten

§ 7
Sonderbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten Keine. 6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3229: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Inhalt des Regelungsvorhabens

b Erfüllungsaufwand

i. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

ii. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

iii. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 207/15 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zumindest erreicht werden konnte, dass für kleine Banken niedrige Pauschalbeiträge erhoben werden und dass Förderkredite ebenso wie unter die Einlagensicherungssysteme fallende Einlagen aus der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/15 (Beschluss)




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 und § 6 Absatz 1 Satz 4 RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

5. Zur Verordnung allgemein


 
 
 


Drucksache 346/1/15

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass sich infolge geringer Pauschalbeiträge für kleine Banken bis zu einer Bilanzsumme von 1 Milliarde Euro auch die Zusatzbelastung infolge des steuerlichen Abzugsverbotes reduziert. Größere Banken und Sparkassen, denen ebenfalls lediglich eine regionale Bedeutung zukommt, können hiervon jedoch bereits nicht mehr profitieren, so dass sie auch die Sondersteuer auf die Bankenabgabe in vollem Umfang trifft. Der Bundesrat hält es für nicht sachgerecht, dass diese Banken insoweit mit Großbanken gleichgestellt werden. Er fordert die Bundesregierung daher auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine Regelung hinzuwirken, durch die Banken mit einer Bilanzsumme von bis zu 10 Milliarden Euro von der Sondersteuer auf die Bankenabgabe entlastet werden.



Drucksache 768/11

... Eine Sozialversicherungspflicht besteht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht. Der Arbeitgeber hat jedoch pauschale Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zu entrichten. Für den Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig aufzustocken. Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten gelten reduzierte Pauschalbeiträge; zusätzlich ist für sie eine vereinfachte Meldung, das sogenannte Haushaltscheckverfahren, eingeführt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Steuermehreinnahmen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 23d
Beiträge bei illegaler Beschäftigung und bei Ausschluss einer geringfügigen Beschäftigung

Artikel 2
Änderung des Nachweisgesetzes

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 401/09 (Beschluss)

... Artikel 1 Nummer 6 (§ 6 KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung) soll für den Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2008 klarstellen, dass bei der Berechnung der Pauschalbeiträge der zusätzliche Beitragssatz nach § 241a SGBV zu berücksichtigen ist. Diese Wirkung kann jedoch nicht eintreten, wenn die Vorschrift erst zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt und der neue Artikel 1 Nummer 7 in § 7 KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung gleichzeitig bestimmt dass für Abrechnungszeiträume bis einschließlich 2008 die Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden ist. Artikel 1 Nummer 6 (§ 6 KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung) muss daher von der Regelung des Artikels 1 Nummer 7 (§ 7 KV-/ PV-Pauschalbeitragsverordnung) ausgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/09 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 401/1/09

... Artikel 1 Nummer 6 soll für den Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2008 klarstellen, dass bei der Berechnung der Pauschalbeiträge der zusätzliche Beitragssatz nach § 241a SGB V zu berücksichtigen ist. Diese Wirkung kann jedoch nicht eintreten, wenn die Vorschrift erst zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt und der neue Artikel 1 Nummer 7 in § 7 KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung gleichzeitig bestimmt, dass für Abrechnungszeiträume bis einschließlich 2008 die Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden ist. Artikel 1 Nummer 6 (§ 6 KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung) muss daher von der Regelung des Artikels 1 Nummer 7 (§ 7 KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung) ausgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/1/09




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 597/08

... Die Neuregelung stellt sicher, dass bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern nach den Nummern 1 und 2 weder volle Sozialversicherungsbeiträge noch (bei Minijobs eigentlich fällig werdende) Pauschalbeiträge entrichtet werden müssen. Auf das Steuerrecht ergeben sich keine Auswirkungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 564/07

... Diese Fälle sind auf Grund der besonderen Beitragsabführung als Untergruppe der versicherungspflichtig Beschäftigten gesondert enthalten und statistisch ausweisbar. Auf Grund der unterschiedlichen Höhe der Pauschalbeiträge ist eine Unterteilung der geringfügig Beschäftigten außerhalb von Privathaushalten bzw. im Privathaushalt ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Statistik geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

2 I.

2 II.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu I.

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 17

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 24

Zu Nr. 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)


 
 
 


Drucksache 542/07

... Die Abrechnung erfolgt über das Bundesversicherungsamt. Für die Kosten je Feststellung sind aufwandsgerechte Pauschalbeiträge zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Finanzen und der Deutschen Rentenversicherung Bund zu vereinbaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/07




A. Problem und Ziel

Grundsicherungsbedingte Mehrkosten

Höhe und Überprüfung des Erstattungsbetrages

Handlungsbedarf

B. Lösung

Einführung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb des Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII .

Einführung einer Erstattungsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI , durch die der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund die Kosten für Gutachten erstattet.

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 3
Änderung des Wohngeldgesetzes (8601-1)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund – geltendes Recht

1. Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

2. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes

3. Definition grundsicherungsbedingter Mehrkosten

Mehrausgaben für arbeitsmedizinische Gutachten Gutachtenkosten

Mehrausgaben für einmalige Leistungen

Mehrausgaben wegen des Verzichts auf Unterhaltsrückgriff

4. Höhe des Erstattungsbetrages

5. Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder

6. Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages

II. Ergebnis der Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages zum 31. Dezember 2004

1. Auswirkungen der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Durchführung der Überprüfung

2.1. Kosten wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff im engeren Sinn

Tabelle

Schlussfolgerungen

2.2. Kosten der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung § 36 SGB XII

Minimumschätzung:

Maximumschätzung:

3. Ergebnis der Überprüfung zum 31. Dezember 2004

Tabelle

III. Notwendigkeit einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Neufestsetzung der Höhe der Bundesmittel

2. Verzicht auf Überprüfungen der Höhe des Erstattungsbetrages

3. Änderung des Verteilerschlüssels für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder

4. Ersetzung des Regelungsstandorts im Wohngeldgesetz

IV. Konzeption und Zielsetzung einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Konzeption der Neuregelung

2. Einführung einer Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

3. Einführung einer Erstattung des Bundes an die Träger der Rentenversicherung für Gutachtenkosten

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Preiswirkungsklausel

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besondere Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 46a

Tabelle

Zu § 46a

Zu § 46a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Finanzieller Teil

Tabelle

D. Bürokratiekosten

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 142/06

... Die zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung der Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte sollen den Bundeshaushalt entlasten. Daher wird bei der Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld II der Anteil an der monatlichen Bezugsgröße entsprechend vermindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Deutsche

Artikel 6
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzpolitische Ausgangslage

2. Konzeption der Bundesregierung

3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden

7. Finanzielle Auswirkungen

8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

3 Allgemeines

1. Ziel und Wirkung des Gesetzes

1.1 Ausgangslage

1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010

1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung

1.4 Klarstellende Regelungen

1.5 Sonstiges

2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 2

3 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 894/04

... - Seit 1999 sind die Kindererziehungszeiten durch das Korrekturgesetz vom Dezember 1998 auch in sachgerechter Weise in die Finanzierungssystematik der Rentenversicherung integriert worden, indem der Bund für die in Höhe eines versicherten Durchschnittsverdienstes rentensteigernd wirkenden Kindererziehungszeiten äquivalente Pauschalbeiträge zahlt (z.B. für das Jahr 2003: rd. 12 Mrd. Euro)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.