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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Produktanforderungen"


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Drucksache 88/20

... Die erweiterte Herstellerverantwortung ist auch ein zentraler Anknüpfungspunkt für die Pflichten der Einwegkunststoff-Richtlinie. Es geht dabei nicht nur um Verbote (Artikel 5), Produktanforderungen (Artikel 6), Kennzeichnungsvorschriften (Artikel 7) und auf die Öffentlichkeit bezogene Sensibilisierungskampagnen (Artikel 10), sondern nunmehr auch um nachsorgende Maßnahmen, die sich auf die Beseitigung der Vermüllung der Umwelt beziehen, wie die Übernahme von Reinigungskosten (Artikel 9).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 75/18

... begeben werden dürfen. In dieser Richtlinie soll insbesondere festgelegt werden, unter welchen Bedingungen diese Kreditinstitute gedeckte Schuldverschreibungen als Finanzierungsinstrument begeben dürfen; dieses Ziel soll erreicht werden, indem im Interesse eines hohen Maßes an Anlegerschutz spezifische Produktanforderungen und eine besondere Produktaufsicht formuliert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 224/18

... In einigen Fällen können das Problem der Vermüllung (z.B. durch Deckel und Verschlüsse für Kunststoffgetränkebehälter) und sonstige Umweltauswirkungen am wirksamsten durch ein anderes Produktdesign und durch Umstellung auf nachhaltigere Ersatzstoffe (z.B. Ersetzung von Kunststoffanteilen) angegangen werden. Besteht in solchen Fällen eine klare Verbindung zu Produktanforderungen und zum Marktzugang im Binnenmarkt, sind gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen besonders wichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 638/16

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10 - sog. Ökodesign-Richtlinie) um. Die einzelnen produktspezifischen Anforderungen an das Ökodesign von Produkten werden mittels Durchführungsrechtsvorschriften durch die Europäische Kommission verabschiedet. Bislang hat die Europäische Kommission 27 Durchführungsrechtsvorschriften zu verschiedenen Produktgruppen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie in Form unmittelbar wirksamer EU-Verordnungen erlassen. Die Mitgliedstaaten überprüfen die in den EU-Verordnungen festgelegten Produktanforderungen im Rahmen der Marktüberwachung. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Marktüberwachung bei den Ländern. Das EVPG schafft die erforderlichen Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden. Diese haben insbesondere die Befugnis, das Inverkehrbringen von Produkten, die den Anforderungen nicht entsprechen, zu verbieten oder die Rücknahme bzw. den Rückruf solcher Produkte anzuordnen. Eine wirksame Marktüberwachung erfordert darüber hinaus, dass Verstöße gegen die EU-Durchführungsverordnungen und das EVPG mit Bußgeldern sanktioniert werden können. Seit Erlass der nationalen Durchführungsverordnung (EVPG-Verordnung) sind elf neue EU-Durchführungsverordnungen ergangen, so dass die EVPG-Verordnung einer entsprechenden Änderung bedarf. Diese Änderungsverordnung hat zum Ziel, das Sanktionsregime des EVPG zur Ahndung von Verstößen gegen die EU-Durchführungsverordnungen zu aktualisieren. Hierzu werden anhand von Handlungsverboten Voraussetzungen des Inverkehrbringens und der Inbetriebnahme von Produkten bestimmt. Zuwiderhandlungen können bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeitstatbestände nach § 13 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a EVPG erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der EVPG-Verordnung

§ 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 500/15

... Dieselben Asymmetrien bestehen beim Zugang zu Informationen über Marktzugangschancen. Große Unternehmen können sich rechtliche und wirtschaftliche Beratung zu rechtlichen Anforderungen leisten; für KMU ist dies schwieriger. FHA können hier Hilfe bieten, indem sie die Regierungen zur Einrichtung von Websites verpflichten, die als einzige Anlaufstelle für einschlägige Produktanforderungen fungieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 116/14 (Beschluss)

... 5. Er weist weiterhin darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Verordnung ausschließlich die Produktanforderungen festgelegt werden sollen und nicht die Maßnahmen zur Marktüberwachung. Anforderungen aus der Marktüberwachung ergeben sich derzeit aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Daher sollten in Artikel 4 die Anforderungen an das Produkt beschrieben werden und nicht die Maßnahmen zur Sicherstellung der Anforderung durch die Mitgliedstaaten.



Drucksache 116/1/14

... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Verordnung ausschließlich die Produktanforderungen festgelegt werden sollen und nicht die Maßnahmen zur Marktüberwachung. Anforderungen aus der Marktüberwachung ergeben sich derzeit aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Daher sollten in Artikel 4 die Anforderungen an das Produkt beschrieben werden und nicht die Maßnahmen zur Sicherstellung der Anforderung durch die Mitgliedstaaten.



Drucksache 438/13

... Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, im Rahmen der Marktaufsicht zu überprüfen, ob die Produkte die Produktanforderungen der EU-Verordnungen erfüllen. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Marktaufsicht bei den Ländern. Das EVPG setzt hierfür den Rahmen und schafft die erforderlichen Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden. Sie umfassen unter anderem die Befugnis, das Inverkehrbringen von Produkten, die den Anforderungen nicht entsprechen, zu verbieten oder die Rücknahme bzw. den Rückruf solcher Produkte anzuordnen. Eine wirksame Marktüberwachung erfordert darüber hinaus, dass Verstöße gegen die Durchführungsverordnungen und das EVPG mit Bußgeldern sanktioniert werden können. Dieser Verordnungsentwurf hat zum Ziel, das Sanktionsregime des EVPG zur Ahndung von Verstößen gegen die Durchführungsmaßnahmen oder gegen die Pflichten aus dem EVPG zu ergänzen und zu konkretisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten, Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2438: Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 126/13 (Beschluss)

... - Ermächtigung der Kommission für Durchführungsmaßnahmen sollte auf Produktanforderungen beschränkt bleiben und nicht in die Organisation/Durchführung der Marktüberwachung der Mitgliedstaaten eingreifen (zu Artikel 6 und 12) Die Eingriffsmöglichkeiten der Kommission werden in dem Kommissionsvorschlag ausgeweitet, so können nach Artikel 6 Absatz 1 z.B. in Durchführungsakten der Kommission Vorschriften über den Umfang und die Häufigkeit von durchzuführenden Kontrollen und über die Angemessenheit der zu kontrollierenden Stichproben festgelegt werden. Dies kann für den Vollzug in den Ländern beträchtliche Auswirkungen auf den Haushalt und die Durchführung der Marktüberwachungsprogramme und damit der Organisation der Marktüberwachung haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/13 (Beschluss)




Zur Vorlage

- Klarstellung des Anwendungsbereichs zu Kapitel I Artikel 2

- Beibehaltung des Prüfgrundsatzes der Rechtskonformität neben dem risikoorientierten Ansatz bei der Marktüberwachung zu Kapitel II und III

- Überarbeitung der Regelungen zur Risikobewertung zu Kapitel III Artikel 9 bis 13

- Keine Ausweitung des Schnellwarnsystems RAPEX zu Kapitel V

- Keine Ausweitung der Berichterstattung zu Kapitel II Artikel 4

- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung um die Begriffe des Ausstellens/Anbietens sowie der Inbetriebnahme zu Kapitel I Artikel 2 und 3

- Streichung der Gebührenregelung zu Kapitel III Artikel 10 Absatz 8

- Erweiterung des Begriffs Produkt auf Stoffe und Gemische Kapitel I Artikel 3

- Klare Aufgabenbeschreibung des Europäischen Marktüberwachungsforums EMSF Kapitel VI Artikel 27 :

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 323/11

... Maßnahmeninduzierte Einzelpreisänderungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Durchführungsmaßnahmen der EU-Kommission orientieren sich am Grundsatz der niedrigsten Lebenszykluskosten, d.h., durch Produktanforderungen verursachte höhere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem und Ziel

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten- und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

2.3 Preiswirkungen

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1 Nr. 1

Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a

Zu Art. 1 Nr. 3a

Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f

Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b

Zu Art. 1 Nr. 3h

Zu Art. 1 Nr. 5b

Zu Art. 1 Nr. 5h

Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c

Zu Art. 1 Nr. 8b dd

Zu Art. 1 Nr. 8d cc

Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f

Zu Art. 1 Nr. 8g

Zu Art. 1 Nr. 11b

Zu Art. 1 Nr. 12

Zu Art. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 314/11

... Absatz 1 regelt den Grundsatz, dass harmonisierte Normen ein geeignetes Instrument sind, die allgemeinen Produktanforderungen des § 3 zu konkretisieren. Gleichzeitig wird durch das Wort "können" klargestellt, dass ihre Anwendung freiwillig bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

§ 4
Harmonisierte Normen

§ 5
Normen und andere technische Spezifikationen

§ 6
Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt

§ 7
CE-Kennzeichnung

§ 8
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 3
Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde

§ 9
Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde

§ 10
Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde

§ 11
Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde

Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 12
Anträge auf Notifizierung

§ 13
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 14
Konform itätsve rm utu ng

§ 15
Notifizierungsverfahren, Erteilung der Befugnis

§ 16
Verpflichtungen der notifizierten Stelle

§ 17
Meldepflichten der notifizierten Stelle

§ 18
Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 19
Widerruf der erteilten Befugnis

Abschnitt 5
GS-Zeichen

§ 20
Zuerkennung des GS-Zeichens

§ 21
Pflichten der GS-Stelle

§ 22
Pflichten des Herstellers und des Einführers

§ 23
GS-Stellen

Abschnitt 6
Marktüberwachung

§ 24
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit

§ 25
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden

§ 26
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 27
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 28
Betretensrechte und Befugnisse

Abschnitt 7
Informations- und Meldepflichten

§ 29
Unterstützungsverpflichtung, Meldeverfahren

§ 30
Schnellinformationssystem RAPEX

§ 31
Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 8
Besondere Vorschriften

§ 32
Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

§ 33
Ausschuss für Produktsicherheit

Abschnitt 9
Überwachungsbedürftige Anlagen

§ 34
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 35
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 36
Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle

§ 37
Durchführung der Prüfung und Überwachung, Verordnungsermächtigung

§ 38
Aufsichtsbehörden

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 39
Bußgeldvorschriften

§ 40
Strafvorschriften

Anlage
Gestaltung des GS-Zeichens

Artikel 2
Änderung des Bauproduktengesetzes

§ 13
Mitteilungspflichten

§ 16
Benennung von notifizierten Stellen

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz

Artikel 4
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 5
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 6
Änderung des BfR-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 10
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11
Änderung des Batteriegesetzes

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Gashochdruckleitungen

Artikel 13
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 14
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

§ 4

Artikel 16
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 17
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

§ 5
Betriebsanleitung

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 18
Änderung der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung

§ 5
Schriftliche Informationen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Maschinenverordnung

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 20
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten

Artikel 21
Änderung der Explosionsschutzverordnung

Artikel 22
Änderung der Aufzugsverordnung

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 23
Änderung der Aerosolpackungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Druckgeräteverordnung

Artikel 25
Änderung der Feuerzeugverordnung

Artikel 26
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts

Artikel 27
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 28
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 29
Änderung des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 30
Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 31
Änderung der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung

Artikel 32
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 33
Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Artikel 34
Änderung der See-Sportbootverordnung

Artikel 35
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 36
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 37
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 19

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

Zu Artikel 1

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 2

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 19

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften :

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde :

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen :

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 GS-Zeichen :

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 6 Marktüberwachung :

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Informations- und Meldepflichten :

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 8 Besondere Vorschriften :

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 9 Überwachungsbedürftige Anlagen :

Zu Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften :

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 20

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1534: Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts


 
 
 


Drucksache 314/1/11

... Maßgeblich ist das Gesamtgefüge in Europa. Andere Mitgliedstaaten haben zum Teil einen noch wesentlich höheren Bußgeldrahmen im Produktverantwortungsbereich. Unter Berücksichtigung der europäischen Verordnung (EG) Nummer 765/2008 ist in Deutschland eine Erhöhung des Bußgeldrahmens notwendig, will man nicht Gefahr laufen, im europäischen Binnenmarkt zu einem Einfallstor für nicht rechtskonforme Produkte zu werden. Dies gilt für alle Rechtsbereiche, in denen Produktanforderungen gestellt werden. Eine womöglich alleinige statische Betrachtung des nationalen Rechts ist im europäischen Binnenmarkt nicht mehr zielführend und würde in Wirtschaftskreisen keine Akzeptanz finden. So wird auch eine drastische Erhöhung des Bußgeldrahmens in Wirtschaftskreisen befürwortet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/11




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Nummer 4a - neu -, Nummer 8 bis 11 - neu - ProdSG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1, § 24 Absatz 2 Satz 1 ProdSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG

5. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG

6. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG

9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG

10. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG

12. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG

13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG

§ 13
Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten

16. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

17. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV

19. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV

20. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV

21. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

22. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG


 
 
 


Drucksache 314/11 (Beschluss)

... Maßgeblich ist das Gesamtgefüge in Europa. Andere Mitgliedstaaten haben zum Teil einen noch wesentlich höheren Bußgeldrahmen im Produktverantwortungsbereich. Unter Berücksichtigung der europäischen Verordnung (EG) Nummer 765/2008 ist in Deutschland eine Erhöhung des Bußgeldrahmens notwendig, will man nicht Gefahr laufen, im europäischen Binnenmarkt zu einem Einfallstor für nicht rechtskonforme Produkte zu werden. Dies gilt für alle Rechtsbereiche, in denen Produktanforderungen gestellt werden. Eine womöglich alleinige statische Betrachtung des nationalen Rechts ist im europäischen Binnenmarkt nicht mehr zielführend und würde in Wirtschaftskreisen keine Akzeptanz finden. So wird auch eine drastische Erhöhung des Bußgeldrahmens in Wirtschaftskreisen befürwortet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG

3. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG

8. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG

10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG

§ 13
Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten

14. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

15. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV

17. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV

18. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV

19. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf

21. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG


 
 
 


Drucksache 142/11

... Bei ihren künftigen Arbeiten in den Bereichen Ökodesign und Energiekennzeichnung wird die Kommission die Option prüfen, ggf. neben einzelnen Produkten auch Systeme einzubeziehen. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sicherzustellen, wird die Kommission die energetischen Auswirkungen von Produkten über deren Lebenszyklus hin weiter analysieren. Sie wird die Marktaufsicht stärken, um sicherzustellen, dass die Produktanforderungen ordnungsgemäß erfüllt werden, und wird Maßnahmen unterstützen, die Verbrauchern, Installateuren und Einzelhändlern helfen, Energieetikette bestmöglich zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 675/10

... /EG. Die eingefügten Anforderungen an das Inverkehrbringen sind Produktanforderungen an das schwere Heizöl mit einem höheren Schwefelgehalt als nach Satz 1 und ergeben sich aus der oben genannten Richtlinie. Die Überwachung der Einhaltung der maximalen Schwefeldioxidemissionen erfolgt wie bislang durch die für die Anlage zuständige Behörde der Länder. Unbeschadet dessen sind für die Überwachung des maximalen Schwefelgehalts von Heizöl wie bislang die Regelungen des § 18 Absatz 2 bis 5 dieser Verordnung einschlägig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Chlor- und Bromverbindungen

§ 3
Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung

§ 4
Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt

§ 5
Anforderungen an Biodiesel

§ 6
Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85)

§ 7
Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff

§ 8
Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe

§ 9
Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff

§ 10
Schwefelgehalt von Heizöl

§ 11
Gleichwertigkeitsklausel

§ 12
Einschränkungen

§ 13
Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen

§ 14
Nachweisführung

§ 15
Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen

§ 16
Ausnahmen

§ 17
Zugänglichkeit der Normen

§ 18
Überwachung

§ 19
Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 1b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 1c
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 2a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2c
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 3
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 3)

Anlage 4
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 4)

Anlage 5
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 5)

Anlage 6
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 6)

Anlage 7a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)

Anlage 7b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)

Anlage 8
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 8)

Anlage 9
(zu § 18 Absatz 2 Satz 4)

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung/Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1462 - Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen- 10. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 400/1/08

... Die Absicht, Erleichterungen für Kleinstunternehmen einzuführen, wird ausdrücklich unterstützt. Die gegenwärtige Fassung des Artikels 27 lässt jedoch befürchten, dass sie sich auf die Bauwerksicherheit sowie auch auf die betroffenen Unternehmen nachteilig auswirkt. Nachteilig auf die Bauwerk-sicherheit, weil das Sicherheitsniveau von Bauwerken (z.B. von Straßen und Brücken, Hochhäusern oder Kindergärten) nicht von der Größe und dem Umsatz von Herstellern vor allem von sicherheitsrelevanten Bauprodukten abhängen darf. Nachteilig auch auf die Unternehmen, wenn in der Praxis bei der Vergabe von Bauaufträgen solcherlei bewertete Produkte ausdrücklich nicht erwünscht sind, weil das Vertrauen in die angegebenen Produktleistungen fehlt. Außerdem könnte der Wortlaut des Artikels 27 dahingehend verstanden wer-den, dass Zertifizierungsstellen andere als die in harmonisierten technischen Spezifikationen vorgesehenen Produktanforderungen festlegen können, was den Harmonisierungsbestrebungen zuwiderlaufen würde. Zudem besteht auch Präzisierungsbedarf zu dieser Zertifizierungsstelle (wann ist eine Stelle "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/08




Zur Vorlage insgesamt

3 Vorbemerkung:

Zur Vorlage:

Zu Kapitel I

Zu Kapitel II

Zu Kapitel III

Zu Kapitel IV

Zu Kapitel V

Zu Kapitel VI

Zu Kapitel VII und VIII gemeinsam

Zu Kapitel VII

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 38

Zu Artikel 42

Zu Kapitel VIII


 
 
 


Drucksache 400/08 (Beschluss)

... Die Absicht, Erleichterungen für Kleinstunternehmen einzuführen, wird ausdrücklich unterstützt. Die gegenwärtige Fassung des Artikels 27 lässt jedoch befürchten, dass sie sich auf die Bauwerkssicherheit sowie auch auf die betroffenen Unternehmen nachteilig auswirkt. Nachteilig auf die Bauwerkssicherheit, weil das Sicherheitsniveau von Bauwerken (z.B. von Straßen und Brücken, Hochhäusern oder Kindergärten) nicht von der Größe und dem Umsatz von Herstellern vor allem von sicherheitsrelevanten Bauprodukten abhängen darf. Nachteilig auch auf die Unternehmen, wenn in der Praxis bei der Vergabe von Bauaufträgen solcherlei bewertete Produkte ausdrücklich nicht erwünscht sind, weil das Vertrauen in die angegebenen Produktleistungen fehlt. Außerdem könnte der Wortlaut des Artikels 27 dahingehend verstanden werden, dass Zertifizierungsstellen andere als die in harmonisierten technischen Spezifikationen vorgesehenen Produktanforderungen festlegen können, was den Harmonisierungsbestrebungen zuwiderlaufen würde. Zudem besteht auch Präzisierungsbedarf zu dieser Zertifizierungsstelle (wann ist eine Stelle "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/08 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Vorlage:

Zu Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

Zu Kapitel II - Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Zu Kapitel III - Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Zu Kapitel IV - Harmonisierte Technische Spezifikationen

Zu Kapitel V - Technische Bewertungsstellen

Zu Kapitel VI - Vereinfachte Verfahren

Zu Kapitel VII Notifizierende Behörden und Notifizierte Stellen und VIII Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren gemeinsam

Zu Kapitel VII - Notifizierende Behörden und Notifizierte Stellen

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 38

Zu Artikel 42

Zu Kapitel VIII - Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren

Benennung eines Bundesratsbeauftragten für die RAG zur Bauprodukteverordnung


 
 
 


Drucksache 558/07

... -Kennzeichnung versehen werden (§ 4 Absatz 1 Nr. 2 und § 6), die allerdings schon aufgrund anderweitiger Produktanforderungen veranlasst sein kann, und es muss eine Konformitätserklärung für das Produkt ausgestellt werden (§ 4 Absatz 1 Nr. 3). Außerdem haben Hersteller, Bevollmächtigter oder ggf. Importeur zu ihrer Identifikation das Produkt pflichtgemäß zu kennzeichnen (§ 5 Absatz 1). Konformitätserklärungen und Unterlagen zur Konformitätsbewertung müssen zehn Jahre lang zur Einsicht bereitgehalten werden (§ 4 Absatz 6). Beim Ausstellen nicht konformer energiebetriebener Produkte müssen Hinweispflichten beachtet werden (§ 4 Absatz 9). Weiterhin können Kennzeichnungspflichten zur Verbraucherinformation über Ökodesign-Kriterien vorgesehen werden (§ 3 Satz 3). Schließlich sind im Rahmen der Marktüberwachung den zuständigen Landesbehörden auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und diese Behörden sind auch in sonstiger Weise, d. h. ggf. auch durch Bereitstellung von Daten, zu unterstützen (§ 7 Absatz 6).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 4
Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen

§ 5
Informationspflichten

§ 6
CE-Kennzeichnung

§ 7
Überwachung

§ 8
Meldeverfahren

§ 9
Veröffentlichung von Informationen

§ 10
Beauftragte Stelle

§ 11
Zugelassene Stellen

§ 12
Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 13
Bußgeldvorschriften

§ 14
Anpassung von Rechtsverordnungen

§ 15
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gesetzesziel

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten- und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

2.3 Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 13/18 PDF-Dokument



Drucksache 143/16 PDF-Dokument



Drucksache 199/18 PDF-Dokument



Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 279/18 PDF-Dokument



Drucksache 588/17 PDF-Dokument



Drucksache 647/16 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Drucksache 771/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.