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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Produktaustritt"


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Drucksache 55/1/13

... Die heute verbindlich vorgeschriebene Ausrüstung der Rohrfernleitungsanlagen mit Einrichtungen zur Erkennung schleichender Leckagen vermindert das Risiko unbemerkten Produktaustritts. Bei den teils über mehrere hundert Kilometer langen Rohrfernleitungen kämen entsprechende Nachrüstungen faktisch einem Neubau gleich. Die Einführung einer generellen Anpassungspflicht auf den Stand der Technik erscheint aus Gründen des Bestandschutzes als unverhältnismäßig.

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Drucksache 55/1/13




1. Zu Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

Artikel 1
Verordnung zur Entlastung der Betriebe der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz (VEBnöW)

2. Zu Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

Artikel 1
Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

3. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

4. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

5. Zu Artikel 2 § 4a Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 10 Absatz 1 Nummer 4b RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

6. Zu Artikel 2 § 5 Absatz 3 - neu - RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

7. Zu Artikel 2 § 5 Absatz 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

8. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 6 RohrFLtgV

9. Zu Artikel 2 § 8a - neu - RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

§ 8a
Überwachung

10. Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 2

12. Zu Artikel 2

13. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 235/1/07

... vorgelegt wurden. Die Sinnhaftigkeit der Anwendung des Abschnitts 1.8.5, auf weitere Beteiligte, wie Verlader und Befüller, bleibt aber anzuzweifeln. Wenn bei der Verladung mit einem Gabelstapler ein Großpackmittel (IBC) so beschädigt wird, dass es zu einem Produktaustritt kommt macht diese Meldung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keinen Sinn. Denn Schlussfolgerungen aus diesem Unfall werden naturgemäß nur in wenigen Ausnahmefällen zu einer Veränderung von Vorschriften führen, wie es als Begründung für den Abschnitt 1.8.5 bei seiner Einführung aufgeführt wurden.

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Drucksache 235/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 6 Abs. 6 GGVBinSch

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d § 6 Abs. 10 Nr. 2 GGVBinSch

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 5 Nr. 2 GGVBinSch

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe f Unterbuchstabe b § 7 Abs. 11 Nr. 66 GGVBinSch

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe f1 - neu - und Nr. 5 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 12a - neu -, § 8 Abs. 12a - neu - GGVBinSch

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 8 Abs. 13a GGVBinSch


 
 
 


Drucksache 235/07 (Beschluss)

... vorgelegt wurden. Die Sinnhaftigkeit der Anwendung des Abschnitts 1.8.5, auf weitere Beteiligte, wie Verlader und Befüller, bleibt aber anzuzweifeln. Wenn bei der Verladung mit einem Gabelstapler ein Großpackmittel (IBC) so beschädigt wird, dass es zu einem Produktaustritt kommt macht diese Meldung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keinen Sinn. Denn Schlussfolgerungen aus diesem Unfall werden naturgemäß nur in wenigen Ausnahmefällen zu einer Veränderung von Vorschriften führen, wie es als Begründung für den Abschnitt 1.8.5 bei seiner Einführung aufgeführt wurden.

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Drucksache 235/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 6 Abs. 6 GGVBinSch

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d § 6 Abs. 10 Nr. 2 GGVBinSch

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 5 Nr. 2 GGVBinSch

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe f Unterbuchstabe b § 7 Abs. 11 Nr. 66 GGVBinSch

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 8 Abs. 13a GGVBinSch


 
 
 


Drucksache 642/1/06

... vorgelegt wurden. Die Sinnhaftigkeit der Anwendung des Abschnitts 1.8.5 z.B. bei dem Verlader und Befüller bleibt anzuzweifeln. Wenn bei der Verladung mit einem Gabelstapler ein IBC so beschädigt wird, dass es zu einem Produktaustritt kommt, macht diese Meldung an das Bundesamt für Güterverkehr keinen Sinn. Schlussfolgerungen aus diesem Unfall werden nicht zu einer Veränderung von Vorschriften führen, die als Begründung für den Abschnitt 1.8.5 bei Einführung aufgeführt wurden. Die Unfallursache muss im Zusammenhang mit einer möglichen Fortentwicklung von Vorschriften stehen. Diese Kausalität ist als Voraussetzung für eine Meldung zu sehen. Nur wenn dies bei den Anwendern deutlich wird, dann werden auch mehr "

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Drucksache 642/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe k und Nummer 6 Buchstabe i1 - neu - § 9 Abs. 12 Nr. 4 Buchstabe a und § 10 Nr. 16 Buchstabe c GGVSE

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe l § 9 Abs. 13 GGVSE

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe o § 9 Abs. 21 GGVSE

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa § 10 Nr. 15 Buchstabe c GGVSE

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe m § 10 Nr. 27 GGVSE


 
 
 


Drucksache 642/06 (Beschluss)

... vorgelegt wurden. Die Sinnhaftigkeit der Anwendung des Abschnitts 1.8.5 z.B. bei dem Verlader und Befüller bleibt anzuzweifeln. Wenn bei der Verladung mit einem Gabelstapler ein IBC so beschädigt wird, dass es zu einem Produktaustritt kommt, macht diese Meldung an das Bundesamt für Güterverkehr keinen Sinn. Schlussfolgerungen aus diesem Unfall werden nicht zu einer Veränderung von Vorschriften führen, die als Begründung für den Abschnitt 1.8.5 bei Einführung aufgeführt wurden. Die Unfallursache muss im Zusammenhang mit einer möglichen Fortentwicklung von Vorschriften stehen. Diese Kausalität ist als Voraussetzung für eine Meldung zu sehen. Nur wenn dies bei den Anwendern deutlich wird, dann werden auch mehr "

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Drucksache 642/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe k und Nummer 6 Buchstabe i1 - neu - § 9 Abs. 12 Nr. 4 Buchstabe a und § 10 Nr. 16 Buchstabe c GGVSE

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe l § 9 Abs. 13 GGVSE

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe o § 9 Abs. 21 GGVSE

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa § 10 Nr. 15 Buchstabe c GGVSE

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe m § 10 Nr. 27 GGVSE


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.