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"Psittakose-Ausbruches"


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Drucksache 425/12

... Unterstellt, dass die Ringzulassung sowie die Überwachungstätigkeit im Rahmen eines Psittakose-Ausbruches einen Zeitaufwand von etwa zwei Stunden beansprucht, würden bei einer angenommenen durchschnittlichen Vergütung im höheren Dienst von 52,40 Euro pro Stunde und den unterstellten durchschnittlich 115 Psittakose-Fällen pro Jahr Kosten in Höhe von 12.052 Euro gespart (Artikel 1). Im Hinblick auf Artikel 2 und 3 ergibt sich kein Erfüllungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Aufhebung der Psittakose-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2058: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Psittakose-Verordnung


 
 
 


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