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"Publikations- und Registrierungsanforderungen"


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Drucksache 479/08 (Beschluss)

... Es ist in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die in Artikel 7 des Verordnungsvorschlags vorgesehene Möglichkeit des Auseinanderfallens von Satzungs- und Verwaltungssitz nicht zu einem Transparenzverlust führt. Die in diesem Bereich erforderliche Transparenz wird üblicherweise durch das öffentliche Handels- bzw. Unternehmensregister oder vergleichbare Einrichtungen gewährleistet. Sie dient als notwendiger Gegenpol für die Haftungsbeschränkung des Unternehmers und die Inanspruchnahme dieser Haftungsbeschränkung im Rechtsverkehr. Es ist daher sicherzustellen, dass eine effektiv durchsetzbare Information der Gläubiger über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft dort stattfindet, wo die Gesellschaft geschäftlich aktiv ist. Hierzu ist insbesondere eine verpflichtende Anmeldung - auch - am Verwaltungssitz vorzusehen, was in Artikel 13 des Verordnungsvorschlags nicht deutlich wird, weil dort nur Zweigniederlassungen angesprochen sind. Wenn eine Hauptniederlassung einer SPE sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet als der Satzungssitz, müssen mindestens die Publikations- und Registrierungsanforderungen wie an eine Zweigniederlassung gelten. Dies sollte die Verordnung klar regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

- Grenzüberschreitender Sachverhalt

- Gründungsmöglichkeiten

- Name

- Nennung des Unternehmensgegenstands

- Zur Satzung

10. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

11. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

13. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

- Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification

- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane

16. Zur Haftung der Unternehmensleitung

17. Zur Vertretung gegenüber Dritten

18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen

19. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 479/1/08

... Es ist in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die in Artikel 7 des Verordnungsvorschlags vorgesehene Möglichkeit des Auseinanderfallens von Satzungs- und Verwaltungssitz nicht zu einem Transparenzverlust führt. Die in diesem Bereich erforderliche Transparenz wird üblicherweise durch das öffentliche Handels- bzw. Unternehmensregister oder vergleichbare Einrichtungen gewährleistet. Sie dient als notwendiger Gegenpol für die Haftungsbeschränkung des Unternehmers und die Inanspruchnahme dieser Haftungsbeschränkung im Rechtsverkehr. Es ist daher sicherzustellen, dass eine effektiv durchsetzbare Information der Gläubiger über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft dort stattfindet, wo die Gesellschaft geschäftlich aktiv ist. Hierzu ist insbesondere eine verpflichtende Anmeldung - auch - am Verwaltungssitz vorzusehen, was in Artikel 13 des Verordnungsvorschlags nicht deutlich wird, weil dort nur Zweigniederlassungen angesprochen sind. Wenn eine Hauptniederlassung einer SPE sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet als der Satzungssitz, müssen mindestens die Publikations- und Registrierungsanforderungen wie an eine Zweigniederlassung gelten. Dies sollte die Verordnung klar regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/08




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

Nennung des Unternehmensgegenstands

16. Zur Satzung

17. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

18. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

28. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

Zur Haftung der Unternehmensleitung

Zur Vertretung gegenüber Dritten


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.