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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Qualifikationsmerkmale"


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Drucksache 502/20 (Beschluss)

... Die in § 235 Absatz 4 StGB hinzugefügten Qualifikationsmerkmale sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass zusätzliche Belastungen des geschädigten Kindes die Tatschuld erheblich erhöhen. Dabei ist eine Kombination von objektiven (Nummer 1 und 3) und subjektiven (Nummer 2 und 4) Qualifikationsmerkmalen vorgesehen. Auf Grund der erheblichen Folgen für das Tatopfer ist Absatz 4 - wie bisher - als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Hierdurch wird insbesondere gewährleistet, dass bei Begehung einer Tat nach § 235 Absatz 4 StGB die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB nach nur einer Vorverurteilung ermöglicht wird. Durch die Hinzufügung von insgesamt zwei Qualifikationsmerkmalen zu den bereits bestehenden Tatbeständen des § 235 Absatz 4 Nummer 1 und 2 StGB und der Einfügung der Kindesentführung in § 235 Absatz 2 Nummer 2 StGB wird unterstrichen, dass sich die Schutzrichtung des gesamten § 235 StGB nicht allein im elterlichen oder sonstigen familienrechtlichen Sorgerecht erschöpft, sondern die Vorschrift auch einen klaren Schwerpunkt im unmittelbaren Schutz von Minderjährigen selbst hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 84/20

... Durch die Erweiterung der von § 5 AEntG erfassten allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Entlohnungsbedingungen in bundesweiten Tarifverträgen können Arbeitgebern mit Sitz im Ausland zusätzliche Kosten entstehen. In welcher Höhe zusätzliche Kosten anfallen, wird davon abhängen, ob und in welchem Umfang bundesweite Lohntarifverträge über die bisherigen Mindestlohntarifverträge hinaus für allgemeinverbindlich erklärt werden. Gleiches gilt für die bei Langzeitentsendungen zusätzlich anwendbaren regionalen allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die Entlohnungsbedingungen enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen betroffenen Arbeitgebern mit Sitz im Ausland in Höhe der Differenz zwischen den bereits jetzt für sie geltenden Entlohnungsbedingungen und den dann geltenden tarifvertraglichen Entlohnungsbedingungen. Bei Arbeitgebern, die aufgrund gesetzlicher, arbeitsvertraglicher oder tarifvertraglicher Vorgaben im Herkunftsstaat bereits ein über dem deutschen gesetzlichen Mindestlohn liegendes Lohnniveau beachten müssen, könnten zusätzliche Kosten in Höhe der Differenz zwischen dem in einem in Deutschland für allgemeinverbindlich erklärten bundesweiten Tarifvertrag und dem Lohnniveau im Herkunftsstaat bestehenden Lohnniveau bestehen. Bei Arbeitgebern mit Sitz in einem Staat mit einem Lohnniveau unter dem deutschen gesetzlichen Mindestlohn bestünden die zusätzlichen Kosten in der Differenz zwischen dem bereits jetzt für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und dem im allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vorgeschriebenen Lohn. In Branchen, in denen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland bereits heute aufgrund einer Rechtsverordnung nach dem AEntG über dem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland liegende Tariflöhne beachten müssen, bestehen die Zusatzkosten in der Differenz zwischen dem Lohn nach einem künftig zu beachtenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag und dem Lohn nach dem durch die Rechtsverordnung zu beachtenden Tariflohn. Tarifvertragliche Mindestentgeltsätze aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem AEntG sind bereits heute vor allem im besonders entsenderelevanten Bauhaupt- und - nebengewerbe zu beachten. Die sich für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ergebenden Kosten lassen sich exemplarisch wie folgt beziffern: Würde künftig der Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin vom 1. Juni 2018 (TV Lohn/West) für allgemeinverbindlich erklärt, wäre dieser auch von Arbeitgebern des Baugewerbes mit Sitz im Ausland zu beachten, wenn sie eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer länger als zwölf bzw. 18 Monate im Inland beschäftigen. Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die eine in Lohngruppe 3 (Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer) TV Lohn West eingruppierte Arbeitnehmerin oder einen solchen Arbeitnehmer im Inland beschäftigten, der bisher nach der Mindestlohnverordnung im Baugewerbe entlohnt wurde (nach der Zehnten Mindestlohnverordnung im Baugewerbe 15,20 Euro pro Stunde), würde sich durch die Anwendung des TV Lohn/West eine Erhöhung des Stundenlohns um 3,68 Euro auf 18,88 Euro ergeben. Nach dem BRTV-Bau beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Unter Zugrundelegung einer darauf resultierenden monatlichen Arbeitszeit von 173 Stunden, würde sich der Lohnanspruch einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers der Lohngruppe 3 pro Monat damit um rund 640 Euro erhöhen. Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele der in das Baugewerbe entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Qualifikationsmerkmale der Lohngruppe 3 erfüllen und, ob diese nicht bereits heute aufgrund ihrer Qualifikation über dem Mindestlohnniveau entlohnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 518/18

... Die in § 235 Absatz 4 StGB-neu- hinzugefügten Qualifikationsmerkmale sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass zusätzliche Belastungen des geschädigten Kindes die Tatschuld erheblich erhöhen. Dabei ist eine Kombination von objektiven (Nummern 1 und 3) und subjektiven (Nummern 2 und 4) Qualifikationsmerkmalen vorgesehen. Auf Grund der erheblichen Folgen für das Tatopfer ist Absatz 4 - wie bisher - als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Hierdurch wird insbesondere gewährleistet, dass bei Begehung einer Tat nach § 235 Absatz 4 StGB-neu- die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB nach nur einer Vorverurteilung ermöglicht wird. Durch die Hinzufügung von insgesamt zwei Qualifikationsmerkmalen zu den bereits bestehenden Tatbeständen des § 235 Absatz 4 Nummern 1 und 2 StGB und der Einfügung der Kindesentführung in § 235 Absatz 2 Nummer 2 StGB wird unterstrichen, dass sich die Schutzrichtung des gesamten § 235 StGB nicht allein im elterlichen oder sonstigen familienrechtlichen Sorgerecht erschöpft, sondern die Vorschrift auch einen klaren Schwerpunkt im unmittelbaren Schutz von Minderjährigen selbst hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 347/11

... (14) Europäische Normen sind von grundlegender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von KMU, deren Interessen jedoch bei Normungstätigkeiten im Allgemeinen nicht ausreichend vertreten sind; dies trifft vor allem auf die europäische Ebene zu. Daher sollte diese Verordnung eine angemessene Vertretung von KMU im europäischen Normungsverfahren durch eine Organisation mit geeigneten Qualifikationsmerkmalen gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen

Artikel 3
Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien

Artikel 4
Transparenz von Normen

Artikel 5
Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten

Kapitel III
Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union

Artikel 6
Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten

Artikel 7
Normungsaufträge für europäische Normungsgremien

Artikel 8
Einwände gegen harmonisierte Normen

Kapitel IV
Normen im IKT-Bereich

Artikel 9
Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich

Artikel 10
Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Kapitel V
Finanzierung der europäischen Normung

Artikel 11
Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union

Artikel 12
Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union

Artikel 13
Finanzierungsmodalitäten

Artikel 14
Verwaltungsmaßnahmen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel VI
Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung

Artikel 16
Delegierte Rechtsakte

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Berichte

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Nationale Normungsgremien

Artikel 22
Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Aufhebungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Normungsgremien:

Anhang II
Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT

Anhang III
Organisationen Europäischer Interessengruppen


 
 
 


Drucksache 734/09 (Beschluss)

... , der einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Nur bei gewerbsmäßiger Tatbegehung wird die benannte Strafzumessungsregel des § 29 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 BtMG erfüllt und ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe eröffnet. Eine gewerbsmäßige Begehungsweise wird bei dem einmaligen Einschmuggeln von Rauschgift in eine Justizvollzugsanstalt oder eine Einrichtung des Maßregelvollzugs in der Regel jedoch nicht – ebenso wenig wie die Qualifikationsmerkmale der §§ 29a, 30, 30a BtMG – vorliegen oder jedenfalls nicht sicher nachweisbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte.

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 718/07

... Damit die komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung auf hohem Qualitätsniveau erfolgen kann, sieht die Vorschrift den Einsatz qualifizierten Personals vor. Zur Konkretisierung der Qualifikationsmerkmale hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ebenfalls eine Richtlinie zu erarbeiten deren Inhalt vom Bundesministerium für Gesundheit bestimmt wird, wenn sie nicht bis zum 31. August 2008 zustande kommt. Obwohl im Kassenbereich bereits jetzt vielfach geschultes Beratungspersonal vorhanden ist, das sowohl über sozialrechtliche Kenntnisse als auch etwa über pflegefachliche Kenntnisse verfügt, ist zu beachten, dass weiteres Personal erforderlich sein dürfte. Vor diesem Hintergrund wird dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Möglichkeit eingeräumt, in den Richtlinien über die Qualifikation eine Frist bis längstens zum 30. Juni 2011 vorzusehen, in der noch nicht alle formalen Qualifikationsmerkmale, die in der Richtlinie verlangt werden, erfüllt sein müssen. Nach Ende der Frist dürfen die Pflegekassen nur noch entsprechend der Richtlinie ausgebildetes oder fortgebildetes Personal zur Pflegeberatung einsetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


Drucksache 252/11 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.