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"Qualifizierungsmaßnahmen"


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Drucksache 28/20

... Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wird auch eine spezielle Regelung im Rahmen von "InvestEU" umfassen, um zusätzliche Investitionen zugunsten der am stärksten betroffenen Regionen zu generieren. Auf diese Weise soll der Ersatz von Wirtschaftstätigkeiten, die aufgrund ihrer Auswirkungen auf Klima und Umwelt auslaufen müssen, durch neue Branchen erleichtert werden. Im Vergleich zum Fonds für einen gerechten Übergang sind im Rahmen dieser Regelung auch Investitionen in ein breiteres Spektrum von Projekten möglich, solange sie im Einklang mit den umfassenderen Investitionsförderungskriterien von InvestEU stehen. InvestEU unterstützt unter anderem die Finanzierung von Energie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten, einschließlich Gasinfrastruktur und Fernwärme, aber auch die Finanzierung von Dekarbonisierungsprojekten, der wirtschaftlichen Diversifizierung von Regionen, der sozialen Infrastruktur sowie von Qualifizierungsmaßnahmen. Außerdem wird sie den betroffenen Sektoren eine schnellere Anpassung an klimafreundliche Produktionsmethoden ermöglichen. Mit den Mitteln aus InvestEU können wirtschaftlich tragfähige Investitionen in diesen Bereichen unterstützt werden, so dass Komplementarität und Synergien mit dem Fonds für einen gerechten Übergang geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... b) Um die Ziele des Gesetzentwurfs besser erreichen zu können, empfiehlt der Bundesrat, eine durch den Bund zu übernehmende kostendeckende Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen in Anerkennungsverfahren für alle Gesundheitsfachberufe zu implementieren, um den Antragstellerinnen und Antragstellern ein zügiges Anerkennungsverfahren gewährleisten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG

§ 81a
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

§ 6
Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 397/19 (Beschluss)

... Pädagogische Qualifizierungsmaßnahmen von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen obliegen nicht originär den Heilberufekammern. Deshalb ist das Einvernehmen zum Weiterbildungskonzept für lehrende Apotheker und Apothekerinnen vorab bei der zuständigen Behörde herzustellen. Die Kompetenz der Länder ist dahin gehend zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 PTAG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 3 PTAG

4. Zu Artikel 1 § 10 Nummer 1 Buchstabe b PTAG

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 PTAG

6. Zu Artikel 1 § 11a - neu - PTAG

§ 11a
Gesamtverantwortung

7. Zu Artikel 1 § 13 PTAG

§ 13
Anrechnung von Fehlzeiten

8. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 PTAG und Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 7 Absatz 4 PTA-APrV

9. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 PTAG

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 PTAG

11. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 PTAG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - PTAG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 PTAG

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - PTAG

15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 PTAG

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 - neu - PTAG

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 2 PTAG

18. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und Absatz 2 PTAG

§ 24
Ende des Ausbildungsverhältnisses

19. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 01 - neu - PTAG

20. Zu Artikel 1 § 31 PTAG

21. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, § 52 Absatz 1 und Absatz 4 und § 54 Absatz 1 PTAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 - neu - PTAG und Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe a § 18c Absatz 1 Satz 2 - neu - PTA-AprV

23. Zu Artikel 1 § 60 Satz 3 - neu - PTAG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 5b und Absatz 5c ApBetrO

25. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 5b ApBetrO

26. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 23 Absatz 4 - neu - ApBetrO

27. Zu Artikel 2 Nummer 9 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a - neu - ApBetrO

28. Zu Artikel 2 ApBetrO

29. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 4 PTA-APrV

30. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Absatz 2a Satz 2 - neu - PTA-APrV

31. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PTA-APrV

32. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 - neu - PTA-APrV

33. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 - neu - bis 7 - neu - PTA-AprV

34. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 2 PTA-APrV , Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV , Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 13 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV , Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV und Nummer 13 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 3 PTA-APrV

35. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

36. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15a PTA-APrV

§ 15a
Bewertung

37. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15b Absatz 1 PTA-APrV

38. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15c Absatz 1 Satz 1 PTA-APrV

39. Zu Artikel 3 Nummer 23 Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 Teil A Überschrift, Nummer 11, Teil B Nummer 7 und Nummer 26 Anlage 5 zu § 7 Absatz 2 Satz 1 PTA-APrV

40. Zu Artikel 4 Satz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 630/1/19

... Ob pädagogische Qualifizierungsmaßnahmen die hauptberuflich tätigen Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen von Heilberufekammern in Ergänzung zu einem staatlichen Weiterbildungsprogramm für diese Lehrkräfte in einzelnen Ländern zur Anwendung kommen können, obliegt der Regelungsbefugnis der Länder, die in Absatz 2 normiert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/19




1. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 PTAG und Artikel 3 Nummer 23 Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 Teil A PTA-APrV

Teil
A Stundenumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

2. Zu Artikel 1 § 16 PTAG

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

3. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 PTAG

4. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 1 PTAG


 
 
 


Drucksache 352/17 (Beschluss)

... 14. Des Weiteren begrüßt er alle Maßnahmen zur Beschäftigung junger Menschen (Kapitel I Nummer 4 der Säule), die zu einer schnellstmöglichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen oder dieses Ziel im Sinne von entsprechenden Angeboten unterstützen. Passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen und der Zeitfaktor spielen dabei eine maßgebliche Rolle. Der Bundesrat stellt fest, dass das Recht auf Übertragung von Ansprüchen auf Fortbildung bei beruflichen Übergängen unklar bleibt, zumal die englische Fassung "transfer of training entitlements during professional transitions" weiter zu gehen scheint als die deutsche Übersetzung. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass eine Modularisierung mit dem in Deutschland etablierten System in der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht vereinbar ist (siehe auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016, BR-Drucksache 315/16(B), Ziffer 15).



Drucksache 573/17

... Weniger entwickelte Regionen stehen immer noch vor Hindernissen im Zusammenhang mit der Fragmentierung und Nachhaltigkeit von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen und stehen oft vor Schwierigkeiten bei der Einrichtung einer institutionellen und rechtlichen Umgebung, die die Innovation begünstigt.24 Die intelligente Spezialisierung ist für alle Regionen relevant, doch in weniger entwickelten Regionen sollten das Humankapital, Qualifizierungsmaßnahmen und ein stärker inklusiver Innovationsprozess im Vordergrund stehen. Die Innovationsakteure sind in weniger entwickelten Regionen oft nicht gut mit der weitergehenden Forschungs- und Innovationsgemeinschaft und den globalen Wertschöpfungsketten verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 387/17

... Ein Schlüssel zur Teilhabe ist lebenslanges Lernen. Ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung ist ein bedeutender Faktor für die Umverteilung des Wohlstands in einer Gesellschaft. Dafür sollte eine hochwertige Grundbildung und Zugang zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Altersgruppen bereitgestellt werden. Außerdem müssen wir neue Wege des Lernens für eine Gesellschaft finden, die zunehmend von Mobilität und Digitalisierung geprägt ist, und für die richtige Mischung von sozialen Kompetenzen (z.B. Unternehmergeist) und soliden digitalen Kompetenzen sorgen. Bereits 90 % aller Arbeitsplätze setzen zumindest gewisse digitale Kompetenzen voraus.24 In Europa bemüht man sich schon um Verbesserung der digitalen Kompetenzen, doch bedarf es noch weiterer Fortschritte.25 In Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitsuchende wird dies den Bürgerinnen und Bürgern die Anpassung an eine sich ständig wandelnde Berufswelt und an flexiblere berufliche Laufbahnen erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 352/1/17

... 18. Des Weiteren begrüßt der Bundesrat alle Maßnahmen zur Beschäftigung junger Menschen (Kapitel I Nummer 4 der Säule), die zu einer schnellstmöglichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen oder dieses Ziel im Sinne von entsprechenden Angeboten unterstützen. Passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen und der Zeitfaktor spielen dabei eine maßgebliche Rolle.



Drucksache 142/16

... Die EU ist ferner bereit, die breiter angelegten Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu unterstützen, die darauf abzielt, Arbeitslosen die Kompetenzen und Qualifikationen zu vermitteln, die sie für eine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt benötigen. 2015 hat die Kommission einen Vorschlag für die Verbesserung der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen und für einen wirksameren Einsatz der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorgelegt. Der Europäische Sozialfonds (ESF) hat 27 Mrd. EUR für Maßnahmen im Bereich Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen bereitgestellt. Bis 2023 werden diese ESFMittel voraussichtlich mehr als 10 Millionen Arbeitslosen zugutekommen, rund 2,9 Millionen Menschen werden dank einer ESF-Maßnahme eine Qualifizierung erlangen. Die von Umstrukturierungen betroffenen Arbeitnehmer dürften für eine Teilnahme an Berufsbildungs, Umschulungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der regionalen und nationalen operationellen Programme des ESF Frage kommen. Darüber hinaus können Investitionen in Kompetenzen aus dem EFSI gefördert werden.



Drucksache 470/16 (Beschluss)

... Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien können mit erheblichen Gesundheitsgefahren für die betroffenen Beschäftigten und andere, unbeteiligte Menschen verbunden sein. Dies zeigen auch die kontinuierlich hohen Fallzahlen asbestbedingter Erkrankungen und Todesfälle. Deshalb ist Aufmerksamkeit für Asbest notwendig - auch bei Arbeiten in Bestandsgebäuden - und eine breite Verankerung der Kompetenz, in entsprechenden Situationen das Richtige zu tun. In diesem Sinne hat etwa das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 14. März 2013 zu asbestbedingten Gefährdungen der Gesundheit am Arbeitsplatz und Aussichten auf Beseitigung von sämtlichem noch vorhandenem Asbest (2012/2065 (INI)) Qualifizierungsmaßnahmen gefordert. Auch die vom Ausschuss hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) bereits 2006 in einem Leitfaden beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung der europäischen Asbestrichtlinie weisen den Weg zu einer grundlegenden Fachkunde für alle an asbesthaltigen Materialien tätigen Personen.



Drucksache 470/1/16

... Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien können mit erheblichen Gesundheitsgefahren für die betroffenen Beschäftigten und andere, unbeteiligte Menschen verbunden sein. Dies zeigen auch die kontinuierlich hohen Fallzahlen asbestbedingter Erkrankungen und Todesfälle. Deshalb ist Aufmerksamkeit für Asbest notwendig - auch bei Arbeiten in Bestandsgebäuden - und eine breite Verankerung der Kompetenz, in entsprechenden Situationen das Richtige zu tun. In diesem Sinne hat etwa das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 14. März 2013 zu asbestbedingten Gefährdungen der Gesundheit am Arbeitsplatz und Aussichten auf Beseitigung von sämtlichem noch vorhandenem Asbest (2012/2065 (INI)) Qualifizierungsmaßnahmen gefordert. Auch die vom Ausschuss hoher



Drucksache 532/14

... Im Förderprogramm IQ plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Bundesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds während des Förderzeitraums 2015 bis 2018 einen neuen Programmschwerpunkt "Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes" aufzunehmen. Für Migrantinnen und Migranten, die keine Gleichwertigkeit im Anerkennungsverfahren erreicht haben bzw. noch fachliche und sprachliche Brückenmaßnahmen in den Arbeitsmarkt benötigen, werden umfassende Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes angeboten. Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Heilberufe werden hiervon profitieren, da ein Programmbaustein Anpassungsqualifizierungen/-lehrgänge sowie die Vorbereitung auf die Kenntnis- und Eignungsprüfung als Qualifizierungsmaßnahmen in reglementierten Berufen umfassen wird.



Drucksache 207/13

... Die Programme fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen sowie die Integration von Frauen in das Erwerbsleben nach der Familienphase durch Information, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 186/1/13

... - Angebot von zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen.



Drucksache 526/13

... Beschäftigung ein unter der Bezeichnung „Momentum" bekannter „Labour Market Education & Training Fund" eingerichtet, der Qualifizierungsmaßnahmen für bis zu 6 500 Langzeitarbeitslose anbietet. Der ESF wird 10 Mio. EUR zu diesem Fonds beisteuern, der über eine

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 173/13

... Eine integrierte Herangehensweise wird notwendig sein, damit die Lösung von Ressourcenengpässen an einer Stelle nicht an anderer Stelle ebensolche entstehen lässt. Die künftige Agenda sollte alle Länder darauf verpflichten, in den kommenden Jahrzehnten ihre natürlichen Ressourcen in nachhaltiger Weise zu bewirtschaften und zu nutzen. Dies betrifft Fragen wie Transparenz, Einnahmenmaximierung, Schutz von Besitzrechten, Resilienz5, u.a. gegenüber Naturkatastrophen, und Umweltschutz. Die globale Gemeinschaft muss dabei an einem Strang ziehen. Private und öffentliche Unternehmen müssen rechenschaftspflichtig sein und hohe Standards in Bezug auf Transparenz und verantwortungsvolles Handeln einhalten. Der Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten Wirtschaft erfordert auch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 186/13 (Beschluss)

... - Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, - Angebot von zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen.



Drucksache 92/12

... § 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 223/12

... Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird die Diversifizierung und Umstellung von Arbeitsplätzen auf nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten und der Aufbau kleiner ländlicher Unternehmen gefördert, u.a. durch Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen, Wissenstransfer und Unternehmensgründungsbeihilfen für jungen Landwirtinnen und Landwirte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 297/12 (Beschluss)

... a) die Sicherstellung einer kontinuierlichen Betreuung und Qualifizierung durch Bildungs- und Weiterbildungsangebote der jeweiligen Träger. Freiwillige haben einen Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 60 Stunden pro Jahr und fünf Stunden pro Monat. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen der Freiwilligen und an den jeweiligen Einsatzfeldern orientieren. Die Freiwilligen sollen Möglichkeiten zur Neuorientierung und zu individueller Erprobung erhalten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst

Abschnitt 1
Bundesfreiwilligendienst.

Abschnitt 2
Freiwilligendienst aller Generationen

§ 18
Ziel des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 19
Freiwillige des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 20
Träger des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 21
Beirat

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 297/12

... a) die Sicherstellung einer kontinuierlichen Betreuung und Qualifizierung durch Bildungs- und Weiterbildungsangebote der jeweiligen Träger. Freiwillige haben einen Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 60 Stunden pro Jahr und 5 Stunden pro Monat. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen der Freiwilligen und an den jeweiligen Einsatzfeldern orientieren. Die Freiwilligen sollen Möglichkeiten zur Neuorientierung und zu individueller Erprobung erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

Abschnitt 2
Freiwilligendienst aller Generationen

§ 18
Ziel des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 19
Freiwillige des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 20
Träger des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 21
Beirat

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 692/1/12

... 3. Die Programmierung des Einsatzes der ESF-Mittel im Rahmen der geltenden Verordnungen liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Die Operationellen Programme berücksichtigen die spezifischen Entwicklungserfordernisse in der jeweiligen Region. Eine Festschreibung von Mitteln für eine einzelne Branche lehnt der Bundesrat daher ab. Von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des ESF sind allerdings Beschäftigte der Automobilindustrie nicht ausgeschlossen.



Drucksache 652/12

... Das Ziel: Dank ihrer Fähigkeit, Wachstum mit Integration zu verbinden, ist die soziale Marktwirtschaft eine der größten Trumpfkarten Europas. Wirtschaft und Gesellschaft in Europa haben jedoch heute damit zu kämpfen, dass hohe Arbeitslosigkeit sowie zunehmende Armut und soziale Ausgrenzung zu strukturellen Problemen zu werden drohen. Die EU-Dimension muss gestärkt werden, um die Mitgliedstaaten in ihrem Bemühen zu unterstützen, Arbeitssuchenden jedwede Hilfe zukommen zu lassen und das Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt anzugehen. Ausgangspunkt ist hierbei eine aktive Beschäftigungspolitik, die durch Qualifizierungsmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit erhöht und das Mobilitätspotenzial voll ausschöpft. Es müssen innovative Wege gefunden werden, um mehr Menschen zu Bildungsabschlüssen zu verhelfen und ins Erwerbsleben zu führen. Um die Einbindung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu fördern, werden eine angemessene und nachhaltige Sozialpolitik und leichter zugängliche soziale Dienstleistungen benötigt. Das Beschäftigungspotenzial wichtiger Wachstumssektoren wie der Ökowirtschaft, der IKT-Branche oder der Gesundheits- und Sozialfürsorge muss voll ausgeschöpft werden. Um in einer alternden Gesellschaft längerfristig über genügend Beschäftigte zu verfügen, müssen die europäischen Arbeitsmärkte ein hohes Maß an Integrationsfähigkeit entwickeln und Erwerbsfähige aller Altersgruppen und Qualifikationsstufen mobilisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 608/12

... In einer Übergangsphase von höchstens sieben Jahren können einmalig Kosten für die Teilnahme an der Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung entstehen, wenn Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mit einer geringeren als einer fünfjährigen Berufserfahrung die Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter erwerben wollen. Diese betragen abhängig von der jeweiligen Vorqualifikation geschätzt 2712 Euro (§ 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) oder geschätzt 5425 Euro (§ 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2). Eine Schätzung, wie viele Personen mit welchen beruflichen Voraussetzungen an den Nachqualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, ist nicht möglich.



Drucksache 692/12 (Beschluss)

... 3. Die Programmierung des Einsatzes der ESF-Mittel im Rahmen der geltenden Verordnungen liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Die Operationellen Programme berücksichtigen die spezifischen Entwicklungserfordernisse in der jeweiligen Region. Eine Festschreibung von Mitteln für eine einzelne Branche lehnt der Bundesrat daher ab. Von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des ESF sind allerdings Beschäftigte der Automobilindustrie nicht ausgeschlossen.



Drucksache 191/11

... 22 In diesem Zusammenhang sollten die Möglichkeiten innovativer Ansätze, z.B. IKT-gestützter Lern- und Qualifizierungsmaßnahmen, untersucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 313/2/11

... "Die Erziehung eines Kindes, das das erste Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet und steht der Verpflichtung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, an einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme oder an einem Sprachkurs teilzunehmen, nicht entgegen, wenn die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/2/11




Zu Artikel 5 Nummer 3a


 
 
 


Drucksache 190/11

... Erhöhung des beruflichen Qualifikationsniveaus der Arbeitnehmer durch allgemeine und spezifische Qualifizierungsmaßnahmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 379/11

... (33) Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten dazu ermutigt werden, die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen, um Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auszulösen. Investitionen in Energieeffizienz können zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Innovation und Verringerung der Brennstoffarmut in Haushalten und somit positiv zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen. Potenzielle Finanzierungsbereiche sind u.a. Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Wohnungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung der Beschäftigung im Energieeffizienzsektor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 576/1/10

... Im Zentrum der Fördermaßnahmen des Erwachsenenengagements steht die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und Organisationskosten. Ein vergleichbares Engagement der Erwachsenen über längere Zeiträume hinweg soll wie ein ganzjährig geleisteter freiwilliger Zivildienst unterstützt werden. Der Nachweis der geleisteten Stunden wird jährlich durch den Träger und die Einsatzstelle erbracht. Eine Stückelung in sinnvolle Unterrichtseinheiten, zum Beispiel drei Tage, soll ermöglicht werden.



Drucksache 576/3/10

... Im Zentrum der Fördermaßnahmen des Erwachsenenengagements steht die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und Organisationskosten. Ein vergleichbares Engagement der Erwachsenen über längere Zeiträume hinweg soll wie ein ganzjährig geleisteter freiwilliger Zivildienst unterstützt werden. Der Nachweis der geleisteten Stunden wird jährlich durch den Träger und die Einsatzstelle erbracht. Eine Stückelung in sinnvolle Unterrichtseinheiten, zum Beispiel drei Tage, soll ermöglicht werden.



Drucksache 576/10 (Beschluss)

... Im Zentrum der Fördermaßnahmen des Erwachsenenengagements steht die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und Organisationskosten. Ein vergleichbares Engagement der Erwachsenen über längere Zeiträume hinweg soll wie ein ganzjährig geleisteter freiwilliger Zivildienst unterstützt werden. Der Nachweis der geleisteten Stunden wird jährlich durch den Träger und die Einsatzstelle erbracht. Eine Stückelung in sinnvolle Unterrichtseinheiten, zum Beispiel drei Tage, soll ermöglicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ in Verbindung mit der Stärkung eines freiwilligen Erwachsenenengagements


 
 
 


Drucksache 225/10

... 1. Maßnahmen, bei denen für die Qualifizierungsmaßnahme und den Bildungsträger die erforderlichen Zulassungen nach den §§ 84 und 85 in Verbindung mit der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung durch eine fachkundige Stelle vorliegen, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 28a
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

§ 434u
Beschäftigungschancengesetz

Artikel 2
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung

b Transfermaßnahmen

c Transferkurzarbeitergeld

d Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

e Regelungen zum Kurzarbeitergeld

f Eingliederungszuschuss für Ältere

g Erweiterte Berufsorientierung

h Ausbildungsbonus bei Insolvenz

i Regelungen zur Weiterbildungsförderung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in KMU

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 23

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1286: Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz


 
 
 


Drucksache 113/10

... – die Umstrukturierung gefährdeter Branchen auf zukunftsträchtige Tätigkeiten u.a. durch eine rasche Verlagerung von Qualifizierungsmaßnahmen auf neue Wirtschaftszweige und Märkte mit großem Wachstumspotenzial und die Unterstützung mittels des Beihilferechts und/oder des Fonds zur Anpassung an die Globalisierung zu erleichtern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/10




Mitteilung

Strategie Europa 2020 Zusammenfassung

1. Ein Moment des Wandels

2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Leitinitiative: Innovationsunion

Leitinitiative Jugend in Bewegung

Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa

Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa

Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung

Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse

3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert

3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals

3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente

4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020

4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie

4.2. Die Reform des Finanzsystems

4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums

4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion

5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur

5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020

Integrierte Leitlinien

Politische Empfehlungen

5.2. Aufgabenverteilung

Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates

5 Ministerrat

Europäische Kommission

Europäisches Parlament

Nationale, regionale und lokale Verwaltungen

Beteiligte und Zivilgesellschaft

6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat

Anhang 1
Europa 2020: Ein Überblick

Anhang 2
Eine Architektur für Europa 2020

Anhang 3
Zeitleiste für 2010 – 2012


 
 
 


Drucksache 56/09 (Beschluss)

... und die beiden Konjunkturpakete sind wichtige Schritte, um die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft zu begrenzen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat Deutschland seinen Beitrag zur Verhinderung einer systemischen Krise der Finanzinstitutionen geleistet. Das Rettungspaket schafft die Grundlage für neues Vertrauen unter den Finanzmarktakteuren und in die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors. Der Bundesrat begrüßt die laufenden Prüfungen, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete setzen Impulse für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energieeinsparung, entlasten Verbraucher und Unternehmen, tragen zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft bei und ermöglichen Unternehmen, ihre Mitarbeiter in der Rezession zu halten und Phasen der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.



Drucksache 56/1/09

... und die beiden Konjunkturpakete sind wichtige Schritte, um die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft zu begrenzen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat Deutschland seinen Beitrag zur Verhinderung einer systemischen Krise der Finanzinstitutionen geleistet. Das Rettungspaket schafft die Grundlage für neues Vertrauen unter den Finanzmarktakteuren und in die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors. Der Bundesrat begrüßt die laufenden Prüfungen, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete setzen Impulse für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energieeinsparung, entlasten Verbraucher und Unternehmen, tragen zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft bei und ermöglichen Unternehmen, ihre Mitarbeiter in der Rezession zu halten und Phasen der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.



Drucksache 120/09

... 2. für Zeiten der Teilnahme eines vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmers an einer berücksichtigungsfähigen beruflichen Qualifizierungsmaßnahme, bei der die Teilnahme nicht der Rückkehr zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit oder der Erhöhung der Arbeitszeit entgegensteht, werden dem Arbeitgeber die von ihm allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für den jeweiligen Kalendermonat auf Antrag in voller Höhe in pauschalierter Form erstattet, wenn der zeitliche Umfang der Qualifizierungsmaßnahme mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit beträgt. Berücksichtigungsfähig sind alle beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Nicht öffentlich geförderte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus

Artikel 6
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG)

§ 1
Errichtung des Sondervermögens

§ 2
Zweck des Sondervermögens

§ 3
Förderfähige Maßnahmen

§ 4
Stellung im Rechtsverkehr

§ 5
Kreditermächtigung

§ 6
Tilgung

§ 7
Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht

§ 8
Rechnungslegung

§ 9
Zuständigkeit

§ 10
Verwaltungskosten

§ 11
Auflösung

Anlage zu
§ 3 Absatz 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds

Artikel 7
Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG)

§ 1
Förderziel und Fördervolumen

§ 2
Verteilung

§ 3
Förderbereiche

§ 3a
Zusätzlichkeit

§ 4
Doppelförderung

§ 5
Förderzeitraum

§ 6
Förderquote und Bewirtschaftung

§ 6a
Prüfung durch den Bundesrechnungshof

§ 7
Rückforderung

§ 8
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 8
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 74
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Artikel 9
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 365
Stundung von Darlehen

§ 421t
Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Arbeitslosengeld

Artikel 11
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009

§ 421n
Außerbetriebliche Berufsausbildung ohne vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme

Artikel 12
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2011

Artikel 13
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung der GKV-Beitragssatzverordnung

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Maßnahmen zur Senkung des Beitrages in den Jahren 2009 und 2010

Artikel 16
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 17
Änderung der Regelsatzverordnung

Artikel 18
Aufhebung der Beitragssatzverordnung 2009

Artikel 19
Inkrafttreten/Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 497/08

... 3.15 Verstärkte politische Anstrengungen und Ressourcen, die über die Europäischen Strukturfonds bereitgestellt werden, tragen inzwischen zu einer Verbesserung der Lage bei, jedoch geht die Entwicklung zu langsam voran. Die EU-Benchmark für 2010 sieht vor, dass durchschnittlich höchstens 10 % der jungen Menschen vorzeitig von der Schule abgehen sollten. Im Jahr 2007 betrug die EU-Quote für die 18- bis 24-Jährigen im Durchschnitt noch 14,8 %, d. h. sie lag um 2,8 Prozentpunkte niedriger als 2000. Die Minister haben 2008 Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs erörtert, unter anderem: Verbesserung der Kompetenzen von Neuzuwanderern in der Unterrichtssprache und andere Qualifizierungsmaßnahmen, um so das Niveau Gleichaltriger zu erreichen; frühzeitige Ermittlung der gefährdeten Schüler und Förderung der Zusammenarbeit zwischen deren Eltern und Lehrkräften; Bereitstellung von außerschulischen Lernangeboten; mehr Kontinuität bei der Unterstützung während des Übergangs von einer Schulstufe zur nächsten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/08




1 Einleitung

Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten

Zweck dieser Mitteilung

2 Kompetenzen als Schwerpunkt

Schlüsselkompetenzen vermitteln

Lesen, Schreiben und Rechnen

Personalisierte Lernansätze

Lernergebnisse beurteilen

3 Hochwertiges Lernangebot für alle Schülerinnen und Schüler

Bessere Lernangebote für Vorschulkinder

Die Gerechtigkeit der Systeme fördern

4 Schulabbruch

Sonderpädagogischer Förderbedarf

4 Schulentwicklung

4 Lehrkräfte und Schulpersonal

Kompetenzen und Qualifikationen von Lehrkräften

4 Schulleitung

5 Fazit


 
 
 


Drucksache 629/08

... b) in denen der Beschäftigte an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 543/1/08

... Die Unterstützte Beschäftigung wird unterteilt in eine Qualifizierungsmaßnahme und in eine Berufsbegleitungsphase. Während die Maßnahmen innerhalb des Berufsbildungsbereichs der Werkstatt für behinderte Menschen institutionalisiert und standardisiert sind, müssen bei der Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Unterstützen Beschäftigung individuelle Lösungen durch den Integrationsberater vor Ort – im Unternehmen, mit den Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen – gefunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 16 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 2 Satz 5 - neu - SGB IX

4. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 5 Satz 1 SGB IX

5. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 6 Satz 1 und 2 SGB IX

6. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 40 Abs. 4 SGB IX

7. Zu Artikel 4 Nr. 5a - neu - § 77 Abs. 6 Satz 1 SGB IX

Artikel 5
Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

8. Zu Artikel 4 Nr. 7 § 102 Abs. 3a SGB IX

9. Zu Artikel 4 Nr. 7a – neu – § 111 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

10. Zu Artikel 4 Nr. 10 - neu - § 160 SGB IX

§ 160
Überprüfungsregelung

11. Zu Artikel 6a - neu - § 26 Abs. 1 BVG

Artikel 6a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

12. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 3 Abs. 5 - neu - AufwErstV


 
 
 


Drucksache 691/08 (Beschluss)

... 4. Daher sieht der Bundesrat für den Bereich der Erwachsenenbildung zwar die Notwendigkeit bedarfsabhängiger Nachqualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmern, die für ihre Berufstätigkeit bzw. zur Schaffung besserer Perspektiven in ihrem Berufsfeld zusätzlich verbesserte oder weitere Fremdsprachenkenntnisse benötigen, kann aber der impliziten Kommissionsforderung, alle Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten zu einer fremdsprachlichen Nachqualifizierung zu veranlassen, nicht nähertreten.



Drucksache 755/08 (Beschluss)

... Da Bildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen zudem auch zunehmend mit hohen Kosten verbunden sind (insbesondere Fahrtkosten, Kosten für Berufsbekleidung und Kosten für weitergehende Lernmittel), bleibt den betroffenen Personen daher in der Regel nur die Alternative, die Ausbildung abzubrechen um so wieder in den Leistungsbezug nach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III

6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III

10. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III

12. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III

13. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III

14. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III

§ 217
Eingliederungszuschuss

15. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II

17. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II

18. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II

19. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II

20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II

21. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II

22. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II

23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II

24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 691/1/08

... 4. Daher sieht der Bundesrat für den Bereich der Erwachsenenbildung zwar die Notwendigkeit bedarfsabhängiger Nachqualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmern, die für ihre Berufstätigkeit bzw. zur Schaffung besserer Perspektiven in ihrem Berufsfeld zusätzlich verbesserte oder weitere Fremdsprachenkenntnisse benötigen, kann aber der impliziten Kommissionsforderung, alle Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten zu einer fremdsprachlichen Nachqualifizierung zu veranlassen, nicht nähertreten.



Drucksache 922/08

... ueber.htmtechnologien, Technologien für Rohstoffproduktivität und -effizienz, Klimaschutztechnologien). In diesen drei Bereichen umfasst der Masterplan eine Reihe von ineinander greifenden Maßnahmen der Forschungsförderung, Unterstützung beim Technologietransfer und Diffusion, Internationalisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie auch gezielte Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Ergänzend wird eine Reihe von übergreifenden Maßnahmen angeführt, wie die Optimierung der innovationsorientierten Rahmenbedingungen und Potenzial- und Trendanalysen von Umwelttechnologien insgesamt.



Drucksache 605/08 Qualifizierungsmaßnahmen


Drucksache 498/08

... Deshalb investiert die EU massiv in Qualifizierungsmaßnahmen, unterstützt die Entwicklung effizienterer und nachhaltigerer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme, in denen Flexibilität und Sicherheit miteinander vereint sind, und fördert die Mobilität in der allgemeinen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie im Bereich Wissen und Innovation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/08




1. Einleitung

2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung

3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen

4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue

4.3. Mobilität

4.4. Länger und gesünder leben

4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung

4.6. Diskriminierungsbekämpfung

4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene

5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

5.1. Gemeinschaftsrecht

5.2. Sozialer Dialog

5.3. Offene Methode der Koordinierung

5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln

5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation

5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 755/1/08

... Da Bildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen zudem auch zunehmend mit hohen Kosten verbunden sind (insbesondere Fahrtkosten, Kosten für Berufsbekleidung und Kosten für weitergehende Lernmittel), bleibt den betroffenen Personen daher in der Regel nur die Alternative, die Ausbildung abzubrechen um so wieder in den Leistungsbezug nach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III

6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III

13. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III , Nr. 49 § 240 Abs. 2 SGB III

14. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III

§ 61a
Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

16. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III

18. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III

§ 217
Eingliederungszuschuss

19. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III

20. Zu Artikel 1 Nr. 59a - neu - § 367 Abs. 3 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II

23. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II

24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II

25. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II

26. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II

27. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II

28. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II

29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.