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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Qualifizierungsoffensive"


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Drucksache 349/1/17

... Das vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege hat seit seinem Inkrafttreten im März 2013 einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden geleistet. Die Bundesregierung hat bereits am 13. Dezember 2012 eine bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Bereich der Altenpflege gemeinsam mit den Ländern, Sozial- und Wirtschaftsverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit gestartet. In dieser Offensive wurde nochmals hervorgehoben, dass es erforderlich ist, das Engagement sowohl im Bereich der Erstausbildung als auch der Umschulung weiter zu verstärken. Für die kommenden Jahre geht es angesichts des Ersatz- und des Expansionsbedarfs an Fachkräften im Dienstleistungsbereich Altenpflege darum, das hohe Niveau der Anzahl Auszubildender nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen. Aufgrund des fortbestehenden Fachkräftemangels in der Altenpflege ist es erforderlich, weiterhin verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen für eine Altenpflegeumschulung zu gewinnen. Die Regelung soll daher über die derzeitige Befristung 31. Dezember 2017 hinaus bis Ende 2020 Eintritte in Altenpflegumschulungen ermöglichen, die unverkürzt dreijährig von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Die Verlängerung der Sonderregelung gilt auch für die Förderung durch die Jobcenter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (



Drucksache 349/17 (Beschluss)

... Das vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege hat seit seinem Inkrafttreten im März 2013 einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden geleistet. Die Bundesregierung hat bereits am 13. Dezember 2012 eine bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Bereich der Altenpflege gemeinsam mit den Ländern,



Drucksache 65/1/16

... § 180 Absatz 4 Satz 1 SGB III erklärt die Dauer einer Maßnahme jedoch nur dann für angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Die Regelung in § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III, dass für das dritte, von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht finanzierte, Ausbildungsjahr bereits vor Beginn der Maßnahme eine Finanzierungszusage - in der Regel des Landes - gegeben werden muss, ist ein bürokratisches Erfordernis, das die berufliche Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in Gesundheits- und Pflegeberufen stark bremst. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzierung im übernächsten Jahr stehen in den Haushalten der Länder in der Regel nicht zur Verfügung. Angesichts der Finanzsituation der Länder und des Fachkräftemangels in der Altenpflege wurde diese Regelung des § 180 SGB III deshalb mehrfach befristet außer Kraft gesetzt, auch im Rahmen der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" (durch § 131b SGB III, dessen Befristung zuletzt bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wurde).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 65/16 (Beschluss)

... § 180 Absatz 4 Satz 1 SGB III erklärt die Dauer einer Maßnahme jedoch nur dann für angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Die Regelung in § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III, dass für das dritte, von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht finanzierte, Ausbildungsjahr bereits vor Beginn der Maßnahme eine Finanzierungszusage - in der Regel des Landes - gegeben werden muss, ist ein bürokratisches Erfordernis, das die berufliche Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in Gesundheits- und Pflegeberufen stark bremst. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzierung im übernächsten Jahr stehen in den Haushalten der Länder in der Regel nicht zur Verfügung. Angesichts der Finanzsituation der Länder und des Fachkräftemangels in der Altenpflege wurde diese Regelung des § 180 SGB III deshalb mehrfach befristet außer Kraft gesetzt, auch im Rahmen der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" (durch § 131b SGB III, dessen Befristung zuletzt bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wurde).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 20/2/16

... Die in § 33 PflBG enthaltenen bundeseinheitlich festgelegten Prozentsätze zur Aufbringung des Finanzierungsbedarfs genügen dem Gebot der Belastungsgleichheit nicht, weil das dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Forschungsgutachten des Bundesministeriums für Gesundheit unter verschiedenen Gesichtspunkten angreifbar ist. Das zugrundeliegende Datenmaterial ist veraltet und lückenhaft. Die Daten stammen aus einem Zeitraum, als die bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege ihre Wirkung noch nicht entfaltet hat. Zudem berücksichtigt das Gutachten gerade nicht die Auswirkungen des künftig einheitlichen Berufsabschlusses auf den späteren Fachkräfteeinsatz. Die Bundesregierung hätte, um dem Grundsatz der Belastungsgleichheit Rechnung zu tragen, zunächst die Eckpfeiler für die zukünftige praktische und theoretische Ausbildung festgelegen müssen, um anschließend, darauf aufbauend, die finanziellen Aufwendungen und die Kostenaufteilung für diese neue Ausbildung zu ermitteln. Der Verzicht auf ein solches gestuftes Vorgehen ist nicht mehr mit einem Gestaltungs- und Prognosespielraum sowie der Möglichkeit einer Typisierung im Sinne einer Verwaltungspraktikabilität zu rechtfertigen. Vielmehr erweist sich diese Vorgehensweise der Bundesregierung als ungeeignet, eine an Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ausgerichtete sachgerechte Verteilung des Kostenaufwandes auf die einzelnen Kostenträger festzulegen. Die Kostenaufteilung ist damit zwangsläufig gleichheitswidrig und verstößt gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/2/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 65/16

... Die Bundesregierung sieht in diesen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Qualifizierungsoffensive. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Wirtschaft und Unternehmen die erweiterten und flexibilisierten Fördermöglichkeiten nutzen und verstärkt Nachqualifizierungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eröffnen. Sie erwartet von den Maßnahmen auch einen zusätzlichen Impuls, um die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung weiter zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 111a
Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

§ 131a
Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung

§ 444a
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Förderung von Grundkompetenzen

4 Weiterbildungsprämie

Umschulungsbegleitende Hilfen

Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen

Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber

Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende

Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden

Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung

Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte

Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Anfügung von Nummer 4

Zu Anfügung von Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/13

... (26) Investitionen in Bildung und Forschung haben für Bund und Länder hohe Priorität. Das Ziel der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode zusätzlich 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zu investieren, wird mit voraussichtlich rund 13,3 Milliarden Euro übertroffen. 2009 und 2010 lag der Anteil der Bildungs- und Forschungsausgaben jeweils bei 9,5 Prozent des BIP. Auch die Effizienz der Investitionen in Bildung und Forschung wird verbessert, zum Beispiel im Rahmen der Qualifizierungsoffensive für Deutschland, der Hightech-Strategie oder in der Wissenschaft (vgl. Tz (50) und (86) ff., Kasten 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 27/13

... Die Altenpflege in Deutschland ist eine wichtige Säule des Gesundheitswesens. Sie braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Der Fachkräftebedarf in der Altenpflege wächst infolge des demographischen Wandels kontinuierlich. Es sind verstärkte Anstrengungen in der Aus- und Weiterbildung erforderlich, um einem Mangel an Pflegefachkräften entgegenzuwirken. Mit der "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" haben sich Bund, Länder und Verbände am 13. Dezember 2012 erstmals auf eine gemeinsame, bundesweite Initiative zur Fachkräftesicherung im Bereich der Altenpflege in insgesamt zehn Handlungsfeldern verständigt. Sie zielt insbesondere darauf, die Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu stärken. Neben Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen auch lebens- und berufserfahrene Menschen mehr noch als bisher für eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft nach dem Altenpflegegesetz gewonnen werden. Der Gesetzentwurf verfolgt daher das Ziel, die Umsetzung der Qualifizierungsoffensive durch die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131b
Weiterbildungsförderung in der Altenpflege

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2447: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 330/13

... XI Gebrauch gemacht wird. Die Erhebung der Daten wird ab dem Jahr 2013 um die Merkmale Geburtsjahr, Ausbildungsjahr und Art der Ausbildung der in der ambulanten und stationären Pflege tätigen Personen sowie um die Postleitzahl des Wohnortes der Leistungsempfänger und das Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz erweitert. Die Änderungen setzen damit auch eine Zusage der Bundesregierung im Rahmen der Vereinbarungen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

II. Gleichstellungspolitische Relevanz

III. Nachhaltigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2497: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 50/09

... Ein Schwerpunkt liegt auf Steuer- und Abgabenentlastungen. Diese stärken - wie auch die als Kinderbonus bezeichnete Einmalzahlung - zum einen die private Kaufkraft und verbessern zum anderen gleichzeitig die Anreize für Beschäftigung und private Investitionen. Die Senkung von Steuern und Abgaben wird ergänzt um zusätzliche öffentliche Investitionen für Infrastruktur und eine Bildungs- und Qualifizierungsoffensive, die durch das Sondervermögen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/09




Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

3 Vorbemerkung:

1. Artikel 115 Grundgesetz

2. Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Kosten für die Wirtschaft

4. Gleichstellung von Frauen und Männern

5. Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Entwurf


 
 
 


Drucksache 167/08 (Beschluss)

... Denn die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in, Altenpflegehelfer/in findet inzwischen in ambulanten Diensten und Heimen in weit überwiegend privaten Rechtsformen mit betrieblichen Ausbildungsverträgen und Ausbildungsvergütungen statt. Es ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eine nicht vertretbare Benachteiligung dieser Betriebe, dass ihnen die vorgesehenen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für zusätzliche Ausbildungsplätze zu Gunsten von Altbewerbern versperrt bleiben. Angesichts des demographischen Wandels sollte die unbestritten zukunftsträchtige Branche Altenpflege nicht systematisch aus der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung ausgeschlossen bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 4 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 - neu - SGB III

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 3 SGB III

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 7 Satz 1a - neu - SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 8 Satz 1 SGB III

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 6 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB III

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 8 Satz 2 SGB III

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 8 Satz 2a - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 167/1/08

... Denn die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in, Altenpflegehelfer/in findet inzwischen in ambulanten Diensten und Heimen in weit überwiegend privaten Rechtsformen mit betrieblichen Ausbildungsverträgen und Ausbildungsvergütungen statt. Es ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eine nicht vertretbare Benachteiligung dieser Betriebe, dass ihnen die vorgesehenen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für zusätzliche Ausbildungsplätze zu Gunsten von Altbewerbern versperrt bleiben. Angesichts des demographischen Wandels sollte die unbestritten zukunftsträchtige Branche Altenpflege nicht systematisch aus der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung ausgeschlossen bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 und 4 SGB III , Nr. 4 § 421r Abs. 10 SGB III , Artikel 1a - neu - § 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1b Satz 1 SGB II

Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Satz 4 SGB III

5. [AS]

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 3 SGB III *

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 3 SGB III *

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 7 Satz 1a - neu - SGB III

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 8 Satz 1 SGB III

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 6 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB III

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 8 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 8 Satz 2a - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 686/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.