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127 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechnungseinheit"


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Drucksache 230/10

... Bei Artikel 2 des Goldfrankenumrechnungsgesetzes (GoldfrUmrG) handelt es sich um eine Übergangsregelung, die erforderlich war, um für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen Fassung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (1. April 1978) und dem Inkrafttreten der Änderungsprotokolle vom 19. November 1976 zum Haftungsübereinkommen und zum Fondsübereinkommen (8. April 1981) Unsicherheiten bei der Umrechnung des Goldfrankens in Deutsche Mark zu vermeiden. Seit dem Inkrafttreten der neuen Fassung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds fehlte eine allgemein anerkannte Methode zur Umrechnung des Goldfrankens in die Landeswährung. Deswegen wurde durch die Änderungsprotokolle vom 19. November 1976 zum Haftungsübereinkommen und zum Fondsübereinkommen die Rechnungseinheit des Goldfrankens durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds ersetzt. Die für die Zwischenzeit erforderliche Übergangsregelung, die im Gegensatz zur endgültigen Regelung im Änderungsprotokoll den Goldfranken als Rechnungseinheit beibehält und lediglich dessen Umrechnung in Deutsche Mark regelt, hat nunmehr ihre Bedeutung verloren. Das Haftungsübereinkommen und das Fondsübereinkommen wurden mit Wirkung vom 15. Mai 1998 von der Bundesrepublik Deutschland gekündigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-1)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-5)

Artikel 3
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-6)

Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 95 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-1)

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung der §§ 94 und 96 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-2)

Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 80 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-3)

Artikel 7 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 92 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-4)

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (111-3)

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1131-1-1)

Artikel 10
Aufhebung von Vorschriften des Goldfrankenumrechnungsgesetzes (188-25)

Artikel 11
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (188-26)

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (200-2)

§ 5

Artikel 13
Auflösung der Krankenpflegeverordnung (2124-5-1)

Artikel 14
Aufhebung des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes (2177-1)

Artikel 15
Aufhebung des Hochschulbauförderungsgesetzes (2211-1)

Artikel 16 Aufhebung der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit zur Anerkennung von Organen der staatlichen Wohnungspolitik nach § 28 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (2330-8-1)

Artikel 17
Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-5)

Artikel 18
Änderung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (2331-8)

Artikel 19
Aufhebung von Vorschriften aus Gesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen, die nur mit Überschrift, Datum und Fundstelle in die Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetzblatt Teil III) aufgenommen worden sind (27-4, 319-2 bis 6, 404-14 und 453-15)

Artikel 20
Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (302-6)

Artikel 21
Aufhebung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt (310-15)

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (313-4)

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden (315-11-4)

Artikel 24
Aufhebung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 (319-41)

Artikel 25
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (319-73-1, -2)

Artikel 26
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (400-2)

Artikel 27
Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (401-5)

Artikel 28
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4)

Artikel 29
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4-1)

Artikel 30
Änderung des Erbbaurechtsgesetzes (403-6)

§ 38

Artikel 31
Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (403-9)

Artikel 32
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-11)

Artikel 33
Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-12)

Artikel 34
Aufhebung von Vorschriften zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenforderungen an deutsche Schuldner vom 6. Dezember 1920 sowie zum Zusatzabkommen vom 25. März 1923 (403-13 bis 403-14-6)

Artikel 35
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend die Anlegung von Mündelgeld in verbrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft etc. (404-10)

Artikel 36
Änderung der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (404-12)

Artikel 37
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (404-25)

Abschnitt 5
Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

§ 19
Berechtigte

§ 20
Leistungen

§ 21
Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren

§ 22
Kostenerstattung

§ 23
Rechtsweg

§ 24
Anpassung

§ 25
Übergangsvorschriften

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26)

Artikel 39 Aufhebung der Bekanntmachung über die nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ab dem 1. Juli 2009 geltenden Beträge

Artikel 40 Aufhebung der Vierzehnten Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26-14)

Artikel 41
Aufhebung von partiellem Bundesrecht über die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen (405-1b und 405-1c)

Artikel 42
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (4101-1)

Artikel 43
Auflösung des Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (4120-6)

Artikel 44
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (4121-2)

Artikel 45
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (4123-2)

Artikel 46
Aufhebung der Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwertpapieren (4130-2)

Artikel 47
Änderung des Gesetzes betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien (4134-2)

Artikel 48
Änderung des Gesetzes über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen (4134-3)

§ 3

Artikel 49
Aufhebung der Verordnung über Fremdwährungsschulden (4134-3-1)

Artikel 50
Aufhebung von D-Markbilanzrecht (4140-1 bis 4140-2)

Artikel 51
Änderung des Gesetzes über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (442-3)

Artikel 52
Aufhebung von Gesetzen über Straffreiheit (450-12-1, -2)

Artikel 53
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 54
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (451-1)

Artikel 55
Änderung der Jugendarrestvollzugsordnung (451-1-1)

Artikel 56
Änderung des Gesetzes betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels (453-7)

Artikel 57
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (453-11)

Artikel 58
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten (454-1-1-1)

Artikel 59 Aufhebung der Rechtsverordnung zur Durchführung der Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten (§ 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes) (52-4)

Artikel 60
Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (600-2)

Artikel 61
Änderung der Verordnung über die zollfreie Einfuhr von Kontingentswaren aus Frankreich in das Saarland (600-2-4)

Artikel 62
Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (602-1)

Artikel 63
Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (610-6-2)

Artikel 64
Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (610-10-3)

Artikel 65
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (611-1-1)

Artikel 66
Änderung des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz (611-1-14)

Artikel 67
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes (612-7)

Artikel 68
Änderung der Branntweinmonopolverordnung (612-7-12)

Artikel 69
Aufhebung von Vorschriften zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (613-5-12)

Artikel 70
Aufhebung von Vorschriften zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschifffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (613-5-13)

Artikel 71
Aufhebung der Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens (640-6-1)

Artikel 72
Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (722-2-1)

Artikel 73
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (7400-1)

Artikel 74
Änderung des Gesetzes betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (7401-1)

Artikel 75
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (7411-1)

Artikel 76
Änderung des Meeresbodenbergbaugesetzes (750-18)

Artikel 77
Änderung der Meeresbodenbergbau-Kostenverordnung (750-18-1)

Artikel 78
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Artikels 55 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (7600-3)

Artikel 79
Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (7601-1-1)

Artikel 80
Aufhebung von Vorschriften aus den Jahren 1931 bis 1942 zur Regelung von Zinsermäßigungen oder -senkungen (7611-1-1 bis 7611-5-2)

Artikel 81
Aufhebung der Verordnung über die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – (7621-2-1)

Artikel 82
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute (7621-3)

Artikel 83
Aufhebung von Vorschriften über die Preußische Landesrentenbank sowie die Errichtung und Liquidation der Deutschen Rentenbank (7625-3 und 7627-7 bis 7627-9)

Artikel 84
Aufhebung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten (7625-8)

Artikel 85
Aufhebung des Gesetzes über die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen (7811-5)

Artikel 86
Auflösung des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes (7831-1-43-16-1)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinprodukterechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongiforme Enzephalopathien

Artikel 88
Aufhebung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (790-14)

Artikel 89
Änderung des Bundesjagdgesetzes (792-1)

Artikel 90
Änderung des Tarifvertragsgesetzes (802-1)

Artikel 91
Aufhebung des Gesetzes über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen sowie die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten (8231-3)

Artikel 92
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (8231-22)

Artikel 93
Änderung des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-19)

Artikel 94
Änderung des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-20)

Artikel 95
Änderung des Rentenreformgesetzes (826-26)

Artikel 96
Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (826-30-1)

Artikel 97
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)

Artikel 98
Aufhebung des Gesetzes über Postkleiderkassen (900-6)

Artikel 99
Änderung des Postsozialversicherungsorganisationsgesetzes (900-10-2)

Artikel 100
Änderung der Postunfallkassenverordnung (900-10-2-1)

Artikel 101
Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 (910-7)

Artikel 102
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (9240-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs (932-1)

Artikel 104
Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (940-4)

Artikel 105
Änderung des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser (942-4)

Artikel 106
Aufhebung der Ersten Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen (9513-11)

Artikel 107
Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)

Artikel 108
Änderung der Allgemeinen Lotsverordnung (9515-15)

§ 6
Durchführung von Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen

Artikel 109
Aufhebung der Anordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes (III-15)

Artikel 110
Aufhebung des Gesetzes über die Sozialversicherung (VIII-25, VIII-34, VIII-35, X-33, X-35, X-2, X-5)

Artikel 111
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 112
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 113
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 114
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Schwerpunktsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Bürokratiekosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VIII. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 37

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Nummer 1

Zu Artikel 53

Zu Artikel 54

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 55

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu Artikel 61

Zu Artikel 62

Zu Artikel 63

Zu Artikel 64

Zu Artikel 65

Zu Artikel 66

Zu Artikel 67

Zu Artikel 68

Zu Artikel 69

Zu Artikel 70

Zu Artikel 71

Zu Artikel 72

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zu Artikel 76

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79

Zu Artikel 80

Zu Artikel 81

Zu Artikel 82

Zu Artikel 83

Zu Artikel 84

Zu Artikel 85

Zu Artikel 86

Zu Artikel 87

Zu Artikel 88

Zu Artikel 89

Zu Artikel 90

Zu Artikel 91

Zu Artikel 92

Zu Artikel 93

Zu Artikel 94

Zu Artikel 95

Zu Artikel 96

Zu Artikel 97

Zu Artikel 98

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 102

Zu Artikel 103

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 109

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu 1. Kapitel III

Sachgebiet C: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Zu 2. Kapitel VI

Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Sachgebiet C: Marktordnung für Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet F: Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei

Zu 3. Kapitel VIII

Sachgebiet A: Arbeitsrechtsordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Sachgebiet B: Technischer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Sachgebiet C: Sozialer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Sachgebiet D: Übergreifende Vorschriften des Sozialrechts

Sachgebiet E: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Sachgebiet F: Sozialversicherung Allgemeine Vorschriften

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Sachgebiet G: Krankenversicherung – Gesundheitliche Versorgung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Sachgebiet I: Gesetzliche Unfallversicherung

Sachgebiet K: Soziales Entschädigungsrecht und Rehabilitation

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu 4. Kapitel X

Sachgebiet B: Jugend Nummer 1

Sachgebiet C: Zivildienst

Zu Nummer 1

Sachgebiet D: Gesundheitspolitik

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet E: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht

Sachgebiet F: Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht

Zu Nummer 1

Sachgebiet H: Familie und Soziales

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu 5. Kapitel XI

Sachgebiet A: Eisenbahnverkehr

Zu Nummer 5

Sachgebiet B: Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Sachgebiet C: Luftfahrt

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet D: Seeverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 12

Sachgebiet E: Binnenschifffahrt und Wasserstraßen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet G: Allgemeine verkehrliche Bestimmungen

Zu 6. Kapitel XII

Sachgebiet A: Immissionsschutzrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Sachgebiet C: Wasserwirtschaft

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet E: Chemikalienrecht

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet F: Naturschutz und Landschaftspflege

Zu 7. Kapitel XIV

Zu 8. Kapitel XVI

Sachgebiet C: Berufliche Bildung

Zu Nummer 1

Zu Artikel 112

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 113

Zu Artikel 114

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 947: Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht


 
 
 


Drucksache 395/09

... Der Abschluss einer solchen Baukostenvereinbarung setzt außerdem voraus, dass beide Vertragspartner über den gleichen Informationsstand und das gleiche Fachwissen verfügen. Aus diesem Grunde ist diese Regelung nur als alternative Möglichkeit der Honorarermittlung aufgenommen worden. Da die Honorarermittlung des Teils II auf Verrechnungseinheiten oder Flächengrößen basiert, wurden diese Honorarermittlungsmaße in § 6 ergänzt. Die Verrechnungseinheiten resultieren aus der Anzahl der Einwohner.



Drucksache 31/09

... (1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen von Fachkrankenhäusern und selbständigen, gebietsärztlich geleiteten Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinderund Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (psychiatrische Einrichtungen) sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (psychosomatische Einrichtungen) ist ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen. Dabei ist zu prüfen, ob für bestimmte Leistungsbereiche andere Abrechnungseinheiten eingeführt werden können. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit auch die im Krankenhaus ambulant zu erbringenden Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einbezogen werden können. Das Vergütungssystem hat den unterschiedlichen Aufwand der Behandlung bestimmter, medizinisch unterscheidbarer Patientengruppen abzubilden; sein Differenzierungsgrad soll praktikabel sein. Die Bewertungsrelationen sind als Relativgewichte zu definieren. Die Definition der Entgelte und ihre Bewertungsrelationen sind bundeseinheitlich festzulegen.



Drucksache 570/08

... Eine verursachungsgerechte Kostenverteilung setzt eine ordnungsgemäße Ablesung und Mitteilung der erfassten Verbrauchswerte voraus. Gerade weil die verbrauchsabhängige Abrechnung auf das Nutzerverhalten abzielt, ist es erforderlich, dass sich der Nutzer mit den Ergebnissen der Ablesung zeitnah auseinandersetzen kann und nicht erst sehr viel später bei Vorlage der Gesamtbetriebskostenabrechnung Kenntnis von den abgelesenen Werten erhält. Daher sollen nach Satz 2 die Ergebnisse der Ablesung dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats in geeigneter Weise mitgeteilt werden. Die Praxis zeigt, dass die Erstellung und Übergabe sog. Ableseprotokolle abnimmt. Bei der Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung können zudem Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die zeitnahe Mitteilung des Ergebnisses trägt zur Streitvermeidung und damit zum Rechtsfrieden bei, da die Sachverhalte rechtzeitig aufgeklärt werden können. Eine Überschreitung des vorgesehenen Mitteilungszeitraumes ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn z.B. bei größeren Abrechnungseinheiten Einzelergebnisse nicht früher verfügbar sind. Satz 3 sieht eine Ausnahmeregelung von der Mitteilungspflicht für die Fälle vor, in denen das Ergebnis der Ablesung gespeichert und vom Nutzer selbst abgerufen werden kann. Dies gilt insbesondere für Geräte mit Funkablesung oder anderen Techniken, die dem Nutzer ein einfaches auch für den technischen Laien anwenderfreundliches Abrufen der Werte ermöglichen.



Drucksache 248/1/08

... Anrechenbar sind danach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung zu einer Rechnungseinheit verbunden sind. Der einzelne Vorteil muss, sofern er angerechnet werden soll, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d. h. ihm seiner Art nach entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/ 02 - NJW-RR 2004, 79, 80 m. w. N.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/1/08




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2 Schadensabwälzung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 176/08

... Das Sonderziehungsrecht als Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds ist als Währungskorb konstruiert. Sein Wert errechnet sich aus den repräsentativen Wechselkursen für die einzelnen im Korb enthaltenen Währungen und unterliegt damit täglichen Schwankungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

Protokoll zur
Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Artikel 1 Absatz a i und ii wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 1 Absatz a werden vier neue Ziffern vii , viii , ix und x angefügt, und zwar wie folgt:

C. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

D. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

E. In Artikel 4 werden die Absätze c und d als Absätze d und e neu nummeriert und ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut eingefügt:

F. Artikel 5 Absätze b und d wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

G. Artikel 6 Absätze c , e und g wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

H. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

I. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

J. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

K. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

M. Artikel 13 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

N. Artikel 14 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

O. Artikel 15 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

P. Nach Artikel 16 wird ein neuer Artikel 16bis eingefügt:

Artikel 16bis

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

S. Artikel 19 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

T. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

U. Artikel 21 wird ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut angefügt:

V. In Artikel 22 wird Absatz c zu Absatz d , und ein neuer Absatz c wird in Artikel 22 eingefügt; er lautet wie folgt:

W. Artikel 23 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

X. Artikel 24 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Y. Der in den folgenden Artikeln gebrauchte Ausdruck Schaden wird durch den Ausdruck nuklearer Schaden ersetzt:

2 II.

Protokoll zur
Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Absatz 2 der Präambel wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 2

C. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 3

D. Artikel 4 wird gestrichen.

E. Artikel 5 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 5

F. Artikel 6 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 6

G. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 7

H. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 8

I. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 9

J. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 10

K. Artikel 11 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 11

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 12

M. Nach Artikel 12 wird folgender neuer Artikel 12bis eingefügt:

Artikel 12bis

N. Artikel 13 Absätze a , b , f und i wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 13

O. Artikel 14 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 14

P. Artikel 15 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 15

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 17

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 18

S. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 20

T. Artikel 21 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 21

U. Artikel 25 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 25

V. Der Anhang wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Anhang zum
Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964, des Protokolls vom 16. November 1982 und des Protokolls vom 12. Februar 2004

2 II.

Denkschrift

Protokoll 2004
zum Pariser Übereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Zu Abschnitt I Buchstabe A

Zu Abschnitt I Buchstabe B

Zu Abschnitt I Buchstabe C

Protokoll 2004
zum Brüsseler Zusatzübereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 717/08

... (15) Es sollten daher gemeinsame Regeln für die Festlegung der Abrechnungseinheiten des Eurotarifs auf der Endkundenebene eingeführt werden, um den Binnenmarkt weiter zu stärken und bei den gemeinschaftsweiten Roamingdiensten überall in der Gemeinschaft einen einheitlichen Verbraucherschutz sicherzustellen.



Drucksache 827/08

... ", alternativen, auf der Basis von privatrechtlichen Vereinbarungen geschaffenen Rechnungseinheiten, mit denen Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren in Tauschringen (hier in der Regel mit dem Ziel, ein zinsfreies oder sogar kontinuierlichen Wertabschlägen ["

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung sonstiger Gesetze

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten


 
 
 


Drucksache 248/08 (Beschluss)

... Anrechenbar sind danach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung zu einer Rechnungseinheit verbunden sind. Der einzelne Vorteil muss, sofern er angerechnet werden soll, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d. h. ihm seiner Art nach entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/ 02 - NJW-RR 2004, 79, 80 m. w. N.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 696/08

... (1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen von Krankenhäusern und selbständigen gebietsärztlich geleiteten Abteilungen an somatischen Krankenhäusern (psychiatrische Einrichtungen) und für selbständige, gebietsärztlich geleitete Einrichtungen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (psychosomatische Einrichtungen) ist ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen. Dabei ist zu prüfen, ob für bestimmte Leistungsbereiche andere Abrechnungseinheiten eingeführt werden können. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit auch die im Krankenhaus ambulant zu erbringenden Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einbezogen werden können. Das Vergütungssystem hat den unterschiedlichen Aufwand der Behandlung bestimmter, medizinisch unterscheidbarer Patientengruppen abzubilden; sein Differenzierungsgrad soll praktikabel sein. Die Bewertungsrelationen sind als Relativgewichte zu definieren. Die Definition der Entgelte und ihre Bewertungsrelationen sind bundeseinheitlich festzulegen.



Drucksache 247/07

... b) Devisen oder Rechnungseinheiten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Börsengesetz (BörsG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Börsen

§ 3
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde

§ 4
Erlaubnis

§ 5
Pflichten des Börsenträgers

§ 6
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 7
Handelsüberwachungsstelle

§ 8
Zusammenarbeit

§ 9
Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften

§ 10
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen

§ 12
Börsenrat

§ 13
Wahl des Börsenrates

§ 14
Börsenrat an Warenbörsen

§ 15
Leitung der Börse

§ 16
Börsenordnung

§ 17
Gebühren und Entgelte

§ 18
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen

§ 19
Zulassung zur Börse

§ 20
Sicherheitsleistungen

§ 21
Externe Abwicklungssysteme

§ 22
Sanktionsausschuss

Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung

§ 23
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten

§ 24
Börsenpreis

§ 25
Aussetzung und Einstellung des Handels

§ 26
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften

Abschnitt 3
Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen

§ 27
Zulassung zum Skontoführer

§ 28
Pflichten des Skontoführers

§ 29
Verteilung der Skontren

§ 30
Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

§ 31
Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

Abschnitt 4
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel

§ 32
Zulassungspflicht

§ 33
Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt

§ 34
Ermächtigungen

§ 35
Verweigerung der Zulassung

§ 36
Zusammenarbeit in der Europäischen Union

§ 37
Staatliche Schuldverschreibungen

§ 38
Einführung

§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

§ 40
Pflichten des Emittenten

§ 41
Auskunftserteilung

§ 42
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten

§ 43
Verpflichtung des Insolvenzverwalters

§ 44
Unrichtiger Wertpapierprospekt

§ 45
Haftungsausschluss

§ 46
Verjährung

§ 47
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Abschnitt 5
Freiverkehr

§ 48
Freiverkehr

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften

§ 49
Strafvorschriften

§ 50
Bußgeldvorschriften

§ 51
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel

§ 52
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 9
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 10
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 11
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 13a
Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen

Artikel 13b
Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen

Artikel 13c
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 57/07

... Artikel 1 enthält die für Vertragsgesetze nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 GG erforderliche Zustimmung. Artikel 2 des Gesetzes ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, durch Rechtsverordnung die nach Maßgabe des Artikels 37 des Übereinkommens beschlossenen Änderungen der Haftungshöchstbeträge und der Rechnungseinheit in Kraft zu setzen. Artikel 3 bestimmt, dass das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt.



Drucksache 390/06

... Für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans gelten nach Maßgabe dieser Verordnung die Grundsätze der Einheit, der Haushaltswahrheit, der Jährlichkeit, des Haushaltsausgleichs, der Rechnungseinheit, der Gesamtdeckung, der Spezialität, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Transparenz sowie der Effizienz und Wirksamkeit der internen Kontrolle.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 174/06

... 1 Für den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Reisenden aufgrund eines Schifffahrtsereignisses entstanden ist, haftet der Beförderer bis zu 250 000 Rechnungseinheiten je Reisenden und Vorfall, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis a) infolge einer Kriegshandlung, von Feindseligkeiten, eines Bürgerkriegs, eines Aufstands oder eines außergewöhnlichen, unvermeidlichen und unabwendbaren Naturereignisses eingetreten ist oder b) ausschließlich durch eine Handlung oder Unterlassung verursacht wurde, die von einem Dritten in der Absicht, das Ereignis zu verursachen, begangen wurde. Soweit der Schaden den oben genannten Höchstbetrag übersteigt, haftet der Beförderer darüber hinaus, sofern er nicht nachweist, dass das den Schaden verursachende Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die

Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.

Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Haftungshöchstsummen

Artikel 5
Vorschusszahlung

Artikel 6
Information der Reisenden

Artikel 7
Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002

Artikel 8
Inkrafttreten

Anlage
Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 1a
Anhang

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Ausführender Beförderer

Artikel 4a
Pflichtversicherung

Artikel 5
Wertsachen

Artikel 6
Verschulden des Reisenden

Artikel 7
Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung

Artikel 8
Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen

Artikel 9
Rechnungseinheit und Umrechnung

Artikel 10
Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge

Artikel 11
Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers

Artikel 12
Mehrere Ansprüche

Artikel 13
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Artikel 14
Grundlage für Ansprüche

Artikel 15
Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck

Artikel 16
Verjährung von Schadenersatzklagen

Artikel 17
Zuständiges Gericht

Artikel 18
Nichtige Vereinbarungen

Artikel 19
Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung

Artikel 20
Nukleare Schäden

Artikel 21
Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Artikel 22
Erklärung der Nichtanwendung

Artikel 22a
Schlussbestimmungen des Übereinkommens

Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 19
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Kündigung

Artikel 22
Revision und Änderung

Artikel 23
Änderung der Höchstbeträge

Artikel 24
Verwahrer

Artikel 25
Sprachen

Anhang zum
Athener Übereinkommen

Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 412/05

... (3) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beläuft sich für den Luftfrachtführer, der ein Luftfahrzeug betreibt oder führt, auf 17 Rechnungseinheiten je Kilogramm des beförderten Gutes. Für einen Luftfrachtführer, der ein Luftfahrzeug weder betreibt noch führt, beläuft sich die Mindesthöhe der Versicherungssumme auf 600 000 Euro je Schadensereignis. Dieser Luftfrachtführer kann eine Begrenzung der Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden vereinbaren; die Jahreshöchstleistung muss jedoch mindestens das Zweifache der Mindestversicherungssumme betragen. "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 8 Abs. 2 Nr.3

3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:

§ 63d
Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen

4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts

5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts

6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich

§ 101
Anwendungsbereich

7. Die bisherige Überschrift

8. § 102 wird wie folgt geändert:

9. § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a
Anzeigepflicht

10. § 102b wird aufgehoben.

11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers

12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.

13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:

14. § 104 wird wie folgt gefasst:

§ 104
Versicherung für Güterschäden

15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften

17. § 106 wird wie folgt geändert:

18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:

§ 106a
Selbstbehalt

19. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verordnung EG Nr.261/2004

2. Die Verordnung EG Nr.261/2004

3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004

3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen

3.2. Verstöße gegen die Verordnung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 876/04

... a) bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750 000 Rechnungseinheiten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 140/04

... Das Protokoll von 2003 sieht in Artikel 24, 25 vor, dass der in Artikel 4 Abs. 2 des Zusatzfondsübereinkommens von 2003 genannte Entschädigungshöchstbetrag von 750 Mio. Rechnungseinheiten innerhalb im Einzelnen festgelegter Grenzen durch Beschluss einer qualifizierten Mehrheit der Vertragsstaaten geändert werden kann. Diese Änderungen sind grundsätzlich nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Protokoll von
2003 zum Internationalen Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
Übergangsvorschriften

Artikel 19
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 20
Mitteilung über beitragspflichtiges Öl

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Erste Tagung der Versammlung

Artikel 23
Revision und Änderung

Artikel 24
Änderung der Entschädigungshöchstbeträge

Artikel 25
Protokolle zum Fondsübereinkommen von 1992

Artikel 26
Kündigung

Artikel 27
Außerordentliche Tagungen der Versammlung

Artikel 28
Außerkrafttreten

Artikel 29
Liquidation des Zusatzfonds

Artikel 30
Verwahrer

Artikel 31
Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeine Bemerkungen

1. H i n t e r g r u n d

2. Zum Zusatzfondsübereinkommen von 2003

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 5

6. Zu Artikel 6

7. Zu Artikel 7

8. Zu Artikel 8

9. Zu Artikel 9

10. Zu Artikel 10

11. Zu Artikel 11

12. Zu Artikel 12

13. Zu Artikel 13 bis 15

14. Zu Artikel 16 und 17

15. Zu Artikel 18

16. Zu Artikel 19

17. Zu Artikel 20

18. Zu Artikel 21

19. Zu Artikel 22 und 2 3

20. Zu Artikel 24

21. Zu Artikel 25

22. Zu Artikel 26

23. Zu Artikel 27

24. Zu Artikel 28 und 29

25. Zu Artikel 30

26. Zu Artikel 31


 
 
 


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