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0712/1/04
0450/03
0325/03B
0830/03B
0663/03B
Drucksache 195/20 (Beschluss)

... § 96d Absatz 1 IRG enthält eine Durchführungsvorschrift zu Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung Sicherstellung und Einziehung. Hiernach haben betroffene Personen das Recht, gegen den Beschluss über die Anerkennung und Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen im Vollstreckungsstaat wirksame Rechtsbehelfe vor einem Gericht einzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 96a IRG

§ 96a
Grundsatz

2. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 96d Absatz 1 IRG :


 
 
 


Drucksache 44/20

... -Rechtsbehelfsgesetzes ist nicht anzuwenden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/20




‚Artikel 4 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 28
Planfeststellung und vorläufige Anordnung.

§ 28b
Projektmanager

§ 28c
Veröffentlichung im Internet

§ 36a
Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung


 
 
 


Drucksache 47/20

... Die Aufgabe der EUStA besteht nach Artikel 4 EUStA-Verordnung in der Vornahme strafrechtlicher Untersuchungen und Verfolgung sowie der Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, die gemäß der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29) (nachfolgend PIF-Richtlinie) harmonisiert worden sind (sogenannte PIF-Taten; das französische Akronym PIF steht für "Protection des intérêts financiers" (Schutz der finanziellen Interessen [der Union]). Die EUStA soll die Aufgaben als Staatsanwaltschaft wahrnehmen "bis das Verfahren endgültig abgeschlossen ist" (Artikel 4 Satz 2 EUStA-Verordnung). Die Zuständigkeit der EUStA besteht bis zur endgültigen Klärung der Frage "ob der Verdächtige oder Beschuldigte die Straftat begangen hat, gegebenenfalls einschließlich der Festlegung des Strafmaßes und der abschließenden Entscheidung über alle verfügbaren Rechtshandlungen oder Rechtsbehelfe, bis hierüber rechtskräftig entschieden ist" (vergleiche Erwägungsgrund Nummer 31 der EUStA-Verordnung). Aus diesem Grund bleibt die EUStA auch im Wiederaufnahmeverfahren gemäß den §§ 359 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 413/1/20

... in Verbindung mit § 73 Absatz 3 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes" sind durch die Wörter "jeweiligen Rechtsbehelfsfrist gemäß § 70 sowie § 74 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/1/20




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 UVPPortV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 UVPPortV

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5

Zu Artikel 1

§ 5
Dauer der Zugänglichkeit der Daten

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 - neu - UVPPortV *

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 - neu - UVPPortV


 
 
 


Drucksache 195/1/20

... § 96d Absatz 1 IRG enthält eine Durchführungsvorschrift zu Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung Sicherstellung und Einziehung. Hiernach haben betroffene Personen das Recht, gegen den Beschluss über die Anerkennung und Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen im Vollstreckungsstaat wirksame Rechtsbehelfe vor einem Gericht einzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 96a IRG

§ 96a
Grundsatz

2. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 96d Absatz 1 IRG :


 
 
 


Drucksache 344/20

... Der Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger reduziert sich aufgrund des Wegfalls der Sonderregelung nach § 18 Absatz 12 in geringem Ausmaß. Bisher in Zweifelsfällen notwendige Fahrzeugvorführungen sowie die bislang relativ hohe Anzahl an Rechtsbehelfsverfahren entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung und Nutzen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

§ 10b
Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen

Artikel 2
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Klimapolitische Lenkungszwecke

2. Rechtsbereinigungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4 ITZBund:

5. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung

Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 51/20 (Beschluss)

... In Artikel 1 sind in § 58 Absatz 1 die Wörter "Verfahren nach diesem Gesetz und gerichtliche Rechtsbehelfe" durch die Wörter "Rechtsbehelfe, die sich gegen Entscheidungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG

12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

20. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG

36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 196/20

... Bei den Aufsichtsbehörden bestehen teilweise Unsicherheiten, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Beschwerdeführer Informationen über die von ihnen getroffenen Entscheidungen erhalten sollen. Diese Fragen sollen deshalb - inhaltlich in Anlehnung an die Bestimmung in § 73 Absatz 3 Satz 1, 2 und 4 BRAO - durch den neuen Absatz 5 geklärt werden. Damit sollen die Aufsichtsbehörden verpflichtet werden, Bürgerinnen und Bürger, die sich bei ihnen über eine registrierte Person beschwert haben, über die von ihnen getroffene Entscheidung zu informieren. Diese Verfahrensweise dürfte vermutlich auch derzeit schon die absolute Regel sein und entspricht dem berechtigten Interesse an Transparenz, die eine Bürgerin oder ein Bürger, die oder der sich von einer registrierten Person unrechtmäßig behandelt fühlt, erwarten kann. Demgegenüber müssen die Interessen der registrierten Personen an einer Geheimhaltung (insbesondere in den Fällen, in denen ihnen gegenüber Aufsichtsmaßnahmen ergriffen wurden) zurücktreten. Dies ist auch deshalb hinnehmbar, weil das Gesetz nicht verlangt, dass die Entscheidung vollumfänglich, sondern nur in ihren Grundzügen mitgeteilt wird. Details, an denen aus persönlichen oder betrieblichen Gründen ein schützenswertes Geheimhaltungsbedürfnis besteht, sind daher nicht weiterzugeben. Zeitlich hat die Mitteilung zu erfolgen, wenn der Vorgang bei der Aufsichtsbehörde abgeschlossen wurde. Dies kann zum Beispiel durch die Entscheidung, von Maßnahmen abzusehen oder das Verfahren abzugeben, erfolgen. Sofern eine Aufsichtsmaßnahme ergriffen wurde, ist zunächst der Ablauf etwaiger Rechtsbehelfsfristen abzuwarten. Die Mitteilung soll nicht anfechtbar sein, da auch die Entscheidung der Aufsichtsbehörde, ob und gegebenenfalls wie sie tätig wird, nicht anfechtbar ist. Die Aufsicht erfolgt vorliegend im öffentlichen Interesse und nicht im subjektiven Interesse von Beschwerdeführenden. In dieser Folge dient auch die Mitteilungspflicht öffentlichen Interessen an der Transparenz und Akzeptanz des Verfahrens und nicht subjektiven Rechten von Beschwerdeführenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 85/20

... - AO) bzw. unter Vorbehalt der Nachprüfung (zum Beispiel nach § 164 Absatz 1 AO) festgesetzt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn ein Einkommensteuerbescheid angefochten wurde, da durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Einspruch oder Klage) die Vollziehung des Bescheides grundsätzlich nicht gehemmt wird (§ 361 Absatz 1 AO, § 69 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76g
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 97a
Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 117a
Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151b
Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151c
Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 307e
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

§ 307f
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

§ 307g
Evaluierung

Artikel 2
Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 82a
Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 4
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 17a
Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Freibetrag beim Wohngeld

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung

2. Einführung eines Freibetrags im Wohngeldgesetz

3. Einführung eines Freibetrags in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII

4. Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II

5. Einführung eines Freibetrags bei den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung

6. Erhöhung des steuerlichen Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung

7. Zusätzliche Bundesmittel

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Grundrente

Freibeträge in den Fürsorgesystemen

Freibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 10

§ 151c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

§ 307f

§ 307g

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 82a

Zu Artikel 4

§ 25d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 32

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen - Grundrentengesetz (BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Alternativen

II.2 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Bund

Länder und Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates


 
 
 


Drucksache 107/20

... 1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen das Urteil oder den Beschluss nach § 72 Absatz 1 Satz 1 nicht gegeben ist und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 80a
Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 306/1/20

... -Rechtsbehelfsgesetzes. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/1/20




8. Zu Artikel 7: Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen

9. Zu Artikel 10 und Artikel 6 Absatz 5: Katastrophenresilienzplanung vormals Planung der Maßnahmen und Risikomanagement

10. Zu Artikel 12: rescEU


 
 
 


Drucksache 51/1/20

... In Artikel 1 sind in § 58 Absatz 1 die Wörter "Verfahren nach diesem Gesetz und gerichtliche Rechtsbehelfe" durch die Wörter "Rechtsbehelfe, die sich gegen Entscheidungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 107/20 (Beschluss)

... 1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen das Urteil oder den Beschluss nach § 72 Absatz 1 Satz 1 nicht gegeben ist und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 13/1/20

... Die Einführung der dreimonatigen Frist in § 34 Absatz 2 Satz 2 GeolDG beugt einer vorzeitigen Veröffentlichung vor und dient damit einem effektiven Rechtsschutz. Sind die Daten einmal, und sei es auch nur für kurze Zeit, öffentlich zugänglich, können sie beliebig vervielfältigt werden. Eine spätere Entfernung der bereitstellenden Quelle würde dann nicht dazu führen, dass die Daten tatsächlich nicht mehr verfügbar sind. Damit könnte auch ein erfolgreicher Rechtsbehelf gegen die Entscheidung der öffentlichen Bereitstellung den durch die bereits erfolgte Veröffentlichung entstandenen Schaden nicht mehr gänzlich beseitigen. Die Frist ist daher, mit Blick auf die technischen Gegebenheiten unserer Zeit, zum Schutz der nach § 14 Satz 1 GeolDG verpflichteten Personen geboten. Gleichzeitig bewahrt sie auch die nach dem GeolDG zuständige Behörde oder Stelle davor, vorzeitig nicht wieder gänzlich behebbare Maßnahmen zu ergreifen und dient damit einem rechtmäßigen Verwaltungshandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein*

6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG

11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG

24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,

27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG

29. Zu § 27 GeolDG

30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG

32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG

33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG

34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie

36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5

37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 392/20

... Zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Bundesrepublik Deutschland mit den Betreibern oder einem Betreiber von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen, einen öffentlichrechtlichen Vertrag schließen, mit dem die aus den §§ 40 bis 47 folgenden Rechte und Pflichten zusätzlich vertraglich geregelt werden, in dem im Zusammenhang mit der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung Regelungen zu den Planungs- und Genehmigungsverfahren, zur bergrechtlichen Verantwortung der Tagebaubetreiber und zur sozialverträglichen Umsetzung geregelt werden, in dem die Verwendung der Entschädigung geregelt wird, in dem die Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Änderungen der Verhältnisse geregelt werden und in dem Rechtsbehelfsverzichte der Betreiber geregelt werden. Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/20




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG)

3 Inhaltsübersicht

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung

§ 4
Zielniveau und Zieldaten

§ 5
Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung

§ 6
Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung

§ 7
Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur

§ 8
Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen

§ 9
Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige

Teil 3
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 10
Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine

§ 11
Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 12
Teilnahmeberechtigung

§ 13
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen

§ 14
Anforderungen an Gebote

§ 15
Rücknahme von Geboten

§ 16
Ausschluss von Bietern

§ 17
Ausschluss von Geboten

§ 18
Zuschlagsverfahren

§ 19
Höchstpreis

§ 20
Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung

§ 21
Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge

§ 22
Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden

§ 23
Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit

§ 24
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

§ 25
Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve

§ 26
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung

Teil 4
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 27
Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine

§ 28
Gesetzliche Reduktionsmenge

§ 29
Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur

§ 30
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung

§ 31
Investitionen in Steinkohleanlagen

§ 32
Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 33
Anordnungsverfahren

§ 34
Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung

§ 35
Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung

§ 36
Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve

§ 37
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung

§ 38
Steinkohle-Kleinanlagen

§ 39
Härtefälle

Teil 5
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung

§ 40
Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 41
Wahlrechte im Stilllegungspfad

§ 42
Netzreserve

§ 43
Braunkohle-Kleinanlagen

§ 44
Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 45
Auszahlungsmodalitäten

§ 46
Ausschluss Kohleersatzbonus

§ 47
Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung

§ 48
Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II

§ 49
Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrags

§ 50
Sicherheitsbereitschaft

Teil 6
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot

§ 51
Verbot der Kohleverfeuerung

§ 52
Vermarktungsverbot

§ 53
Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen

Teil 7
Überprüfungen

§ 54
Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme

§ 55
Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen

§ 56
Überprüfung des Abschlussdatums

Teil 8
Anpassungsgeld

§ 57
Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 9
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

§ 58
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Teil 10
Sonstige Bestimmungen

§ 59
Bestehende Genehmigungen

§ 60
Verordnungsermächtigungen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 63
Gebühren und Auslagen

§ 64
Rechtsschutz

§ 65
Bußgeldvorschriften

§ 66
Fristen und Termine

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion

Anlage 2
(zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Anlage n

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 24a
Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte, Bundeszuschüsse.

§ 54b
Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/941 , Verordnungsermächtigung

Anlage 2
(zu § 13g) Vergütung Sicherheitsbereitschaft

Artikel 5
Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 7a
Bonus für innovative erneuerbare Wärme

§ 7b
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger

§ 7c
Kohleersatzbonus

§ 7d
Südbonus

§ 7e
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni

§ 8c
Ausschreibungsvolumen

Anlage
(zu den §§ 7b und 7d) Südregion

Artikel 8
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 274a
Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

§ 291
Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld

Artikel 10
Beihilferechtlicher Vorbehalt

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 510/20

... -Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen, können innerhalb der Frist nach Satz 4 Stellungnahmen zu dem Vorhaben gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch abgeben; Satz 5 gilt entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

Zu Nummer 3

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen

Zu Nummer 3

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe a

Doppelbuchstabe aa Doppelbuchstabe bb Doppelbuchstabe cc

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 582/19

... keine Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht besteht. In diesen Fällen sind die Verwaltungsverfahren einschließlich daran anschließender Rechtsbehelfsverfahren nach den bisher geltenden Verfahrensbestimmungen zu Ende zu führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 22b
Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen

Artikel 2
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 3a
Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung

Artikel 3
Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 5

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5046, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 576/19

... bedarf es vor Erhebung einer Anfechtungsklage dann keines Vorverfahrens, wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Bundesbehörde erlassen worden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz die Nachprüfung vorschreibt. Der Gesetzgeber hat zwar in Absatz 3 den Widerspruch erwähnt, aber nur im Zusammenhang mit der nicht vorhandenen aufschiebenden Wirkung dieses Rechtsbehelfs. Es ist daher der Schluss zu ziehen, dass es sich bei der Erwähnung um ein redaktionelles Versehen handelt und - wie bei allen anderen Fällen von Entscheidungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 504/19

... (5) Gleichzeitig mit der Warnmitteilung unterrichtet die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die betroffene Person schriftlich über die Warnmitteilung und deren Inhalt. Der Unterrichtung hat sie eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Wird ein Rechtsbehelf gegen die Warnmitteilung eingelegt, ergänzt die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die Warnmitteilung um einen entsprechenden Hinweis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeines

§ 1
Hebammenberuf

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 3
Berufsbezeichnung

§ 4
Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten

§ 5
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 6
Rücknahme der Erlaubnis

§ 7
Widerruf der Erlaubnis

§ 8
Ruhen der Erlaubnis

Teil 3
Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen

§ 9
Studienziel

§ 10
Zugangsvoraussetzungen

§ 11
Dauer und Struktur des Studiums

§ 12
Akkreditierung von Studiengängen

Unterabschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums

§ 13
Praxiseinsätze

§ 14
Praxisanleitung

§ 15
Die verantwortliche Praxiseinrichtung

§ 16
Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan

§ 17
Praxisbegleitung

§ 18
Nachweis- und Begründungspflicht

Unterabschnitt 3
Der hochschulische Teil des Studiums

§ 19
Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen

§ 20
Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung

Unterabschnitt 4
Durchführung des Studiums

§ 21
Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen

§ 22
Gesamtverantwortung

Unterabschnitt 5
Abschluss des Studiums

§ 23
Abschluss des Studiums

§ 24
Staatliche Prüfung

§ 25
Durchführung der staatlichen Prüfung

§ 26
Vorsitz

Abschnitt 2
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

§ 27
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis

§ 28
Inhalt des Vertrages

§ 29
Wirksamkeit des Vertrages

§ 30
Vertragsschluss bei Minderjährigen

§ 31
Anwendbares Recht

§ 32
Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung

§ 33
Pflichten der Studierenden

§ 34
Vergütung

§ 35
Überstunden

§ 36
Probezeit

§ 37
Ende des Vertragsverhältnisses

§ 38
Beendigung durch Kündigung

§ 39
Wirksamkeit der Kündigung

§ 40
Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis

§ 41
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 42
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Teil 4
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 43
Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung

§ 44
Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation

§ 45
Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Abschnitt 2
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

§ 46
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

§ 47
Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten

§ 48
Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten

§ 49
Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten

§ 50
Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten

§ 51
Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten

§ 52
Bekanntmachung

§ 53
Europäischer Berufsausweis

Abschnitt 3
Weitere Berufsqualifikationen

§ 54
Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit

§ 55
Wesentliche Unterschiede

§ 56
Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen

§ 57
Anpassungsmaßnahmen

§ 58
Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 59
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen

Abschnitt 1
Erbringen von Dienstleistungen i m Geltungsbereich dieses

§ 61
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 62
Meldung wesentlicher Änderungen

Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten

§ 63
Bescheinigung der zuständigen Behörde

Teil 6
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 64
Zuständige Behörde

§ 65
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 66
Warnmitteilung durch die zuständige Behörde

§ 67
Unterrichtung über Änderungen

§ 68
Löschung einer Warnmitteilung

§ 69
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 70
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Teil 7
Verordnungsermächtigung

§ 71
Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung

Teil 8
Bußgeldvorschriften

§ 72
Bußgeldvorschriften

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 73
Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 74
Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger

§ 75
Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen

§ 76
Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben

§ 77
Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen

§ 78
Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben

§ 79
Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen

§ 80
Evaluierung

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 134/1/19

... gegeben. Über die Möglichkeit der Einlegung der Beschwerde wird die betroffene Person mittels der dem amtsgerichtlichen Beschluss beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung informiert (§ 39

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsverzeichnis , Nummer 1a - neu - § 121a StVollzG , Nummer 3 § 130 StVollzG , Nummer 4 § 138 Absatz 3 StVollzG , Artikel 2 § 126 Absatz 5 StPO , *Artikel 7 § 93 JGG

§ 121a
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

‚Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

§ 93
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 StVollzG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 StVollzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 3 Satz 5 StVollzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 4 Satz 1 StVollzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 4 Satz 1 StVollzG

Begründung

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 6 Satz 1 StVollzG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Satz 1, Satz 2 - neu - StVollzG , Artikel 2 § 126 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu - StPO , Artikel 7 § 93 Satz 1, * Satz 1a - neu - JGG

‚Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128a Absatz 1 Satz 2 StVollzG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 156 Absatz 3 StVollzG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 167 StVollzG

12. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 331 FamFG

13. Zu Artikel 4 Einleitungssatz, Nummer 2 - neu - § 23e - neu - GVG

§ 23e
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Entscheidungen über Fixierungen im Justiz- und Maßregelvollzug zuzuweisen, sofern die Zusammenfassung der sachlichen Förderung der Verfahren dient oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten erscheint. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. ‘

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 134/19 (Beschluss)

... gegeben. Über die Möglichkeit der Einlegung der Beschwerde wird die betroffene Person mittels der dem amtsgerichtlichen Beschluss beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung informiert (§ 39

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsverzeichnis , Nummer 1a - neu - § 121a StVollzG , Nummer 3 § 130 StVollzG , Nummer 4 § 138 Absatz 3 StVollzG , Artikel 2 § 126 Absatz 5 StPO , *Artikel 7 § 93 JGG

§ 121a
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

‚Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

§ 93
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 StVollzG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 StVollzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 3 Satz 5 StVollzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 4 Satz 1 StVollzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 4 Satz 1 StVollzG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 6 Satz 1 StVollzG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Satz 1, Satz 2 - neu - StVollzG , Artikel 2 § 126 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu - StPO , Artikel 7 § 93 Satz 1, * Satz 1a - neu - JGG

‚Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128a Absatz 1 Satz 2 StVollzG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 156 Absatz 3 StVollzG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 167 StVollzG

12. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 331 FamFG

13. Zu Artikel 4 Einleitungssatz, Nummer 2 - neu - § 23e - neu - GVG

§ 23e

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 630/19

... (5) Gleichzeitig mit der Warnmitteilung unterrichtet die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die betroffene Person schriftlich über die Warnmitteilung und deren Inhalt. Der Unterrichtung hat sie eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Wird ein Rechtsbehelf gegen die Warnmitteilung eingelegt, so ergänzt die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die Warnmitteilung um einen entsprechenden Hinweis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische Assistentin oder pharmazeutischtechnischer Assistent

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis

§ 4
Widerruf der Erlaubnis

§ 5
Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

§ 6
Berufsbild

§ 7
Befugnisse der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

§ 8
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 9
Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung

§ 10
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 11
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 12
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14
Staatliche Prüfung

§ 15
Schulische Ausbildung

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

§ 17
Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

§ 18
Ausbildungsvertrag

§ 19
Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung

§ 20
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 21
Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung

§ 22
Sachbezüge

§ 23
Probezeit

§ 24
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 25
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 26
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 27
Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung i m Ausland erworbener Berufsqualifikationen

§ 28
Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 29
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 30
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 31
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 32
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 33
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 34
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 35
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 36
Anpassungsmaßnahmen

§ 37
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 38
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 39
Eignungsprüfung

§ 40
Kenntnisprüfung

§ 41
Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

§ 43
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 44
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 45
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 46
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 47
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 48
Pflicht zur erneuten Meldung

§ 49
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 7
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

§ 50
Zuständige Behörden

§ 51
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 52
Warnmitteilung

§ 53
Löschung einer Warnmitteilung

§ 54
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 55
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungsermächtigung

§ 56
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften

§ 57
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 10
Übergangsvorschriften

§ 58
Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 59
Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 60
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 61
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Abschnitt 11
Evaluierung

§ 62
Evaluierung

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten

§ 4a
Nachteilsausgleich

Abschnitt 4
Grundsätze und Systematik der Notenbildung

§ 15a
Benotung

§ 15b
Vornoten

§ 15c
Prüfungsnoten

§ 15d
Gesamtnote

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1)

Teil
A Stundenumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

Teil
B In der schulischen Ausbildung zu vermittelnde Kenntnisse und Handlungskompetenzen

1. Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde

2. Herstellung von Arzneimitteln Galenik, galenische Übungen

3. Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemischpharmazeutische Übungen

4. Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

5. Fachbezogene Mathematik

6. Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde

7. Arzneimittelkunde, Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien; Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien

8. Ernährungskunde und Diätetik

9. Körperpflegekunde

10. Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien

11. Personale und soziale Kompetenzen

Teil
C Lerngebiete der praktischen Ausbildung

Artikel 3a

§ 66a
Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 359/19 (Beschluss)

... Wenn jetzt, wie das die Regelung nahe legt, unter anderem bezüglich des Aufschlags die Durchführung von Widerspruchsverfahren vorgesehen wird, liegt darin nicht nur ein - in seinem Anwendungsbereich beschränktes - Abrücken von einer bewährten Rechtspraxis; vielmehr steht auch zu besorgen, dass das Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens auf andere Fallgestaltungen von Abrechnungsstreitigkeiten erstreckt werden könnte. Ein Vorverfahren mit den Rechtsbehelfsfristen aber würde die Beteiligten - hinsichtlich des Aufschlags und auch sonst - einem unnötigen Zeitdruck aussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 2 Satz 7 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 4 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 5 Satz 1 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 5 Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 5 Satz 3 und Satz 4 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 6 Satz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 280 Absatz 3 Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 283 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 301 Absatz 2 Satz 3a - neu - SGB V

Zu Satz 3:

Zu Satz 3a:

12. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 328 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3, Absatz 5 Satz 2 und Satz 5 SGB V

13. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 17c Absatz 2a Satz 1 KHG

15. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe b - neu - und Buchstabe c - neu - § 6a Absatz 2 Satz 6, Satz 7 und Satz 8 KHEntgG

16. Zu Artikel 4 Nummer 7 - neu - § 10 Absatz 13 - neu - KHEntgG

17. Zu Artikel 4 Nummer 7 - neu - § 15 Absatz 2a Satz 1 KHEntgG

18. Zu Artikel 10 Nummer 15 § 53d Absatz 3 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 10 Nummer 23 Buchstabe d - neu - § 115 Absatz 7 - neu - SGB XI


 
 
 


Drucksache 150/19

... -Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Umweltvereinigungen, die in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 13a
Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich.

§ 43
Erfordernis der Planfeststellung

§ 43f
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 43j
Leerrohre für Hochspannungsleitungen

§ 43k
Zurverfügungstellung von Geodaten

§ 44c
Zulassung des vorzeitigen Baubeginns

Artikel 2
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 5a
Verzicht auf Bundesfachplanung

§ 5b
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung

§ 10
Erörterungstermin

§ 25
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 36
Evaluierung

Artikel 3
Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Artikel 4
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Artikel 5
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 5a
Kostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

Artikel 11
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 12
Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung

Artikel 13
Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 15
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 16
Änderung der SINTE*Verordnung

Artikel 17
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 20
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 21
Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 23
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung

Artikel 25
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 359/1/19

... Wenn jetzt, wie das die Regelung nahe legt, unter anderem bezüglich des Aufschlags die Durchführung von Widerspruchsverfahren vorgesehen wird, liegt darin nicht nur ein - in seinem Anwendungsbereich beschränktes - Abrücken von einer bewährten Rechtspraxis; vielmehr steht auch zu besorgen, dass das Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens auf andere Fallgestaltungen von Abrechnungsstreitigkeiten erstreckt werden könnte. Ein Vorverfahren mit den Rechtsbehelfsfristen aber würde die Beteiligten - hinsichtlich des Aufschlags und auch sonst - einem unnötigen Zeitdruck aussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 105 Absatz 4a - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 2 Satz 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 4 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c Absatz 5 Satz 1 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 5 Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 5 Satz 3 und Satz 4 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 6 Satz 1 und Satz 3 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 279 Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB V

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 25

11. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 280 Absatz 3 Satz 1 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 283 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 301 Absatz 2 Satz 3a - neu - SGB V

Zu Satz 3:

Zu Satz 3a:

14. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 328 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3, Absatz 5 Satz 2 und Satz 5 SGB V

15. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Einleitungssatz , Doppelbuchstabe cc § 17c Absatz 2 Satz 5 KHG , Buchstabe c § 17c Absatz 2a und 2b KHG , Buchstabe e § 17c Absatz 4 KHG , Buchstabe f § 17c Absatz 3 - neu - Satz 1 KHG , Buchstabe g § 17c Absatz 4 und 4b KHG , Buchstabe i § 17c Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 KHG , Nummer 2a - neu - § 17e - neu -, § 17f - neu - und § 17g - neu - KHG ,

§ 17e
Schlichtungsverfahren

§ 17f
Verordnungsermächtigung

§ 17g
Übergangsregelung

‚Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu § 17c

Zu § 17c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu § 17e

Zu § 17e

Zu § 17e

Zu § 17e

Zu § 17e

Zu § 17e

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 17c Absatz 2a Satz 1 KHG

18. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe b - neu - und Buchstabe c - neu - § 6a Absatz 2 Satz 6, Satz 7 und Satz 8 KHEntgG

19. Zu Artikel 4 Nummer 7 - neu - § 10 Absatz 13 - neu - KHEntgG

20. Zu Artikel 4 Nummer 7 - neu - § 15 Absatz 2a Satz 1 KHEntgG

21. Zu Artikel 10 Nummer 15 § 53d Absatz 3 Satz 1 SGB XI

22. Zu Artikel 10 Nummer 23 Buchstabe d - neu - § 115 Absatz 7 - neu - SGB XI


 
 
 


Drucksache 397/19

... (5) Gleichzeitig mit der Warnmitteilung unterrichtet die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die betroffene Person schriftlich über die Warnmitteilung und deren Inhalt. Der Unterrichtung hat sie eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Wird ein Rechtsbehelf gegen die Warnmitteilung eingelegt, so ergänzt die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die Warnmitteilung um einen entsprechenden Hinweis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische Assistentin oder pharmazeutischtechnischer Assistent

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis

§ 4
Widerruf der Erlaubnis

§ 5
Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

§ 6
Berufsbild

§ 7
Befugnisse der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

§ 8
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 9
Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung

§ 10
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 11
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 12
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14
Staatliche Prüfung

§ 15
Schulische Ausbildung

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

§ 17
Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

§ 18
Ausbildungsvertrag

§ 19
Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung

§ 20
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 21
Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung

§ 22
Sachbezüge

§ 23
Probezeit

§ 24
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 25
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 26
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 27
Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung i m Ausland erworbener Berufsqualifikationen

§ 28
Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses

§ 29
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 30
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 31
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 32
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 33
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 34
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 35
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 36
Anpassungsmaßnahmen

§ 37
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 38
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 39
Eignungsprüfung

§ 40
Kenntnisprüfung

§ 41
Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

§ 42
Dienstleistungserbringung

§ 43
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 44
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 45
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 46
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 47
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 48
Pflicht zur erneuten Meldung

§ 49
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen

Abschnitt 7
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

§ 50
Zuständige Behörden

§ 51
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 52
Warnmitteilung

§ 53
Löschung einer Warnmitteilung

§ 54
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 55
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungsermächtigung

§ 56
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften

§ 57
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 10
Übergangsvorschriften

§ 58
Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 59
Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 60
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 61
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten

Abschnitt 4
Grundsätze und Systematik der Notenbildung

§ 15a
Benotung

§ 15b
Vornoten

§ 15c
Prüfungsnoten

§ 15d
Gesamtnote

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1)

Teil
A Studienumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

Teil
B In der schulischen Ausbildung zu vermittelnde Kenntnisse und Handlungskompetenzen

1. Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde

2. Herstellung von Arzneimitteln Galenik, galenische Übungen Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere zu befähigen,

3. Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemischpharmazeutische Übungen

4. Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

5. Fachbezogene Mathematik

6. Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde

7. Arzneimittelkunde, Medizinprodukte, einschließlich Information und Beratung; Übungen zur Abgabe und Beratung

8. Ernährungskunde und Diätetik

9. Körperpflegekunde

10. Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und EDV

11. Personale und soziale Kompetenzen

Teil
C Lerngebiete der praktischen Ausbildung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Berufsbild und Befugnisse

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Ausbildung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Abschnitt 5 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Zu Abschnitt 6 Dienstleistungserbringung

Zu Abschnitt 7 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

Zu Abschnitt 8 Verordnungsermächtigung

Zu Abschnitt 9 Bußgeldvorschriften

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 Übergangsvorschriften

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Teil A

Zu Nummer 1

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Teil B Zu Teil C

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4813, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten - PTA-Reformgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand

4 Wirtschaft

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 532/19

... Die Urkunde ist nach Absatz 2 zurückzugeben, sobald der Dolmetscher seinen Status als beeidigter Dolmetscher aufgrund von Zeitablauf, Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf verliert. Auf diese Weise wird ein nachträglicher Missbrauch der Urkunde verhindert. Sofern die Rücknahme oder der Widerruf der Beeidigung für die Dauer eines Rechtsbehelfsverfahrens für sofort vollziehbar erklärt worden ist, besteht ebenfalls ein Interesse an der Rückgabe der Beeidigungsurkunde. Die Rückgabe im Falle des Sofortvollzugs hat bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens nur vorläufigen Charakter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 631/19

... nach § 36e Absatz 2. Sie wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs mit aufschiebender Wirkung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens gegen die Genehmigung der bezuschlagten Windenergieanlage gehemmt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/19




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E. 3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetz

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 631/19 (Beschluss)

... nach § 36e Absatz 2. Sie wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs mit aufschiebender Wirkung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens gegen die Genehmigung der bezuschlagten Windenergieanlage gehemmt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/19 (Beschluss)




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes (EEG)

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetz

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 505/19

... (4) Gleichzeitig mit der Warnmitteilung unterrichtet die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die betroffene Person schriftlich über die Warnmitteilung und ihren Inhalt. Der Unterrichtung hat sie eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Wird ein Rechtsbehelf gegen die Warnmitteilung eingelegt, so ergänzt die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die Warnmitteilung um einen entsprechenden Hinweis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/19




Gesetz

4 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)k

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Approbation, Erlaubnis zur vorübergehenden oder partiellen Berufsausübung

§ 1
Berufsbezeichnung, Berufsausübung

§ 2
Erteilung der Approbation

§ 3
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 4
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 5
Rücknahme, Widerruf und Ruhen

§ 6
Verzicht

Abschnitt 2
Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, psychotherapeutische Prüfung

§ 7
Ziel des Studiums, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Dauer, Struktur und Durchführung des Studiums

§ 10
Psychotherapeutische Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation

Abschnitt 3
Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen

§ 11
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten

§ 12
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten Staaten

§ 13
Allgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 14
Bescheinigungen, die zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat erforderlich sind

§ 15
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 16
Rechte und Pflichten

§ 17
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 18
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 19
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 5
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation

§ 21
Regelungen über Gebühren

Abschnitt 6
Aufgaben und Zuständigkeiten

§ 22
Zuständigkeit von Behörden

§ 23
Unterrichtungspflichten, Prüfpflichten, Mitteilungspflichten

§ 24
Warnmitteilung durch die zuständige Behörde

§ 25
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

Abschnitt 7
Übergangsvorschriften, Bestandsschutz

§ 26
Weiterführen der alten Berufsbezeichnungen

§ 27
Abschluss begonnener Ausbildungen

§ 28
Weitergelten der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65e
Ambulante Krebsberatungsstellen

§ 95c
Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel lla
Änderung des DRK-Gesetzes

Artikel llb
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 582/1/19

... "(6) Im Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes findet § 7 Absatz 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 18 Absatz 1 Satz 4 AEG , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 17 Absatz 1 Satz 2 , Nummer 3 Buchstabe b § 18f Absatz 7 Satz 2 FStrG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu -, Artikel 2 Nummer 2a - neu - und Nummer 2b - neu -, Artikel 3a - neu - § 18a Nummer 3 - neu -, § 18e Absatz 6 - neu - AEG, § 17a Nummer 3 - neu -, § 17e Absatz 6 - neu - FStrG, § 14a Nummer 3 - neu -, § 14e Absatz 6 - neu -, § 56 Absatz 7 - neu - WaStrG

‚Artikel 3a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 21 Absatz 8 - neu - AEG *

4. Zu Artikel 2 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 § 3a Absatz 1, § 18f Absatz 7, § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3a Absatz 1 FStrG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 EKrG

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 104/19

... (1) Die Vertragsparteien stellen nach den Grundsätzen, die mit ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften übereinstimmen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Strategischen Umweltprüfung des Plan- oder Programmentwurfs nach Artikel 2 Absatz 1 sicher. Die Öffentlichkeit der betroffenen Vertragspartei kann ihre Anmerkungen und Einwände innerhalb einer solchen Frist äußern, die für die Öffentlichkeit der Ursprungspartei vorgesehen ist. Über dieses Verfahren wird die Öffentlichkeit der betroffenen Vertragspartei durch die zuständige Behörde der betroffenen Vertragspartei durch die Bekanntmachung der Information über die Einleitung des Verfahrens und über die Auslegung des Plan- oder Programmentwurfs sowie des Umweltberichts informiert, zusammen mit der Bekanntgabe von Bedingungen über die Abgabe von Anmerkungen und Einwänden sowie über mögliche Rechtsbehelfe. Die zuständige Behörde der Ursprungspartei wird über den Termin der Auslegung der Unterlagen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit der betroffenen Vertragspartei unterrichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Kapitel 1
Anwendungsbereich

Artikel 1
Umweltverträglichkeitsprüfungen geplanter Projekte

Artikel 2
Strategische Umweltprüfungen von Plan- und Programmentwürfen

Kapitel 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Artikel 3
Benachrichtigung

Artikel 4
UVP-Dokumentation; Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 5
Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 6
Stellungnahmen der Behörden

Artikel 7
Austausch von Informationen

Artikel 8
Konsultationen vor dem Erlass der Entscheidung

Artikel 9
Übermittlung der Entscheidung

Artikel 10
Analyse nach Durchführung des Projektes

Kapitel 3
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen

Artikel 11
Benachrichtigung

Artikel 12
Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 13
Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Stellungnahmen der Behörden

Artikel 15
Austausch von Informationen

Artikel 16
Konsultationen vor der Annahme des Plans oder des Programms

Artikel 17
Übermittlung des angenommenen Plans oder Programms

Artikel 18
Überwachung

Kapitel 4
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 19
Einhaltung von Fristen

Artikel 20
Übersetzungen

Artikel 21
Elektronische Kommunikation

Artikel 22
Zuständige Behörde

Artikel 23
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 24
Andere völkerrechtliche Verträge

Artikel 25
Inkrafttreten und Kündigung der Vereinbarung

Artikel 26
Außerkrafttreten der Vereinbarung vom 11. April 2006

Anlage n
zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften der Vereinbarung

Zur Präambel

Zu Kapitel 1 Anwendungsbereich

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Kapitel 3
(Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen)

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Artikel 15
(Austausch von Informationen)

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Kapitel 4
(Gemeinsame Vorschriften)

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8


 
 
 


Drucksache 554/19

... (5) Gleichzeitig mit der Warnmitteilung unterrichtet die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die betroffene Person schriftlich über die Warnmitteilung und deren Inhalt. Der Unterrichtung hat sie eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Wird ein Rechtsbehelf gegen die Warnmitteilung eingelegt, so ergänzt die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die Warnmitteilung um einen entsprechenden Hinweis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/19




Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten(Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz - ATA-OTA-G)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent

§ 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 4
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 5
Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschnitt 2
Ausbildung und Ausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeines § 6

Unterabschnitt 2
Ausbildung

§ 7
Ziel der Ausbildung

§ 8
Gemeinsames Ausbildungsziel

§ 9
Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

§ 10
Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

§ 11
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 12
Dauer

§ 13
Teile der Ausbildung

§ 14
Ausbildungsorte

§ 15
Pflegepraktikum

§ 16
Praxisanleitung

§ 17
Praxisbegleitung

§ 18
Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung

§ 19
Gesamtverantwortung der Schule

§ 20
Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung

§ 21
Staatliche Prüfung

§ 22
Mindestanforderungen an Schulen

§ 23
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 24
Verlängerung der Ausbildungsdauer

§ 25
Anrechnung von Fehlzeiten

Unterabschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 26
Ausbildungsvertrag

§ 27
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 28
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 29
Ausbildungsvergütung

§ 30
Sachbezüge

§ 31
Überstunden und ihre Vergütung

§ 32
Probezeit

§ 33
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 34
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 35
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 36
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 37
Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften

Abschnitt 3
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

§ 38
Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 39
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 40
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 41
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 42
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 43
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 44
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 45
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 46
Anpassungsmaßnahmen

§ 47
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 48
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 49
Eignungsprüfung

§ 50
Kenntnisprüfung

§ 51
Anpassungslehrgang

Abschnitt 4
Dienstleistungserbringung

Unterabschnitt 1
Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen

§ 52
Dienstleistungserbringung

§ 53
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 54
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 55
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 56
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 57
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 58
Pflicht zur erneuten Meldung

Unterabschnitt 2
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland

§ 59
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden

Unterabschnitt 1
Zuständigkeit

§ 60
Zuständige Behörde

Unterabschnitt 2
Weitere Aufgaben

§ 61
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 62
Warnmitteilung

§ 63
Löschung einer Warnmitteilung

§ 64
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 65
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 6
Verordnungsermächtigung

§ 66
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften

§ 67
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Übergangsvorschriften

§ 68
Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 69
Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 70
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 71
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 2c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2d
Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes

§ 7a
Bestandsschutz

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 384/18

... Flankierend zu diesen Neuregelungen sollen die entsprechenden Belehrungspflichten den Vorgaben der Richtlinie angepasst werden. Neben Folgeänderungen in § 35a StPO soll deshalb insbesondere eine Belehrung über die im Fall der Verletzung der Anwesenheitsrechte gegebenen Rechtsbehelfe in § 329 Absatz 7 und § 356a StPO vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 384/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung

a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO

b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung

c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit

2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte

a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich

b Artikel 3 Unschuldsvermutung

c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld

d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen

e Artikel 6 Beweislast

f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen

g Artikel 10 Rechtsbehelfe

h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 374/18

... 21. alle verhängten verwaltungsrechtlichen Sanktionen sowie gegebenenfalls diesbezügliche Rechtsbehelfsverfahren und deren Ausgang, sofern sie auf die Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36
Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

§ 48
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 308c
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

§ 319a
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/2365 , die Verordnung (EU) Nr. 2016/1011 oder die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 .

§ 356
Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 12
Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die Europäischen Aufsichtsbehörden und an den Betreiber des Bundesanzeigers.

Artikel 5
Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 7
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 31
Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft.

§ 37
Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen

Artikel 8
Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 27

Zu Absatz 35

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zur Überschrift

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 265/18

... "(2) Wer der Ansicht ist, in einem Recht nach diesem Gesetz durch öffentliche Stellen des Bundes verletzt worden zu sein, kann bei der Schlichtungsstelle nach Absatz 1 einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Kommt wegen der behaupteten Rechtsverletzung auch die Einlegung eines fristgebundenen Rechtsbehelfs in Betracht, beginnt die Rechtsbehelfsfrist erst mit Beendigung des Schlichtungsverfahrens nach Absatz 7. In den Fällen des Satzes 2 ist der Schlichtungsantrag innerhalb der Rechtsbehelfsfrist zu stellen. Ist wegen der behaupteten Rechtsverletzung bereits ein Rechtsbehelf anhängig, wird dieses Verfahren bis zur Beendigung des Schlichtungsverfahrens nach Absatz 7 unterbrochen.".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/18




‚Artikel 1a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 445/18

... Da das neue Überprüfungsverfahren durch eine Entscheidung einer zuständigen Datenschutzbehörde ausgelöst werden soll, wird vorgeschlagen, durch Einfügung eines neuen Absatzes in Artikel 27 festzulegen, dass im Falle der Aufhebung der Entscheidung der zuständigen Datenschutzbehörde oder eines erfolgreichen Rechtsbehelfs gegen diese Entscheidung die betreffende Sanktion geändert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/18




2 CORRIGENDUM

Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 10a
Überprüfungsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 170/18

... Bezüglich der Daten, der Nichtdiskriminierung und der Meistbegünstigung mahnten Experten weitere Überlegungen an. Hinsichtlich der Bedeutung von Rechtsbehelfen bestand unter den Experten jedoch insgesamt Einigkeit. Zum Teil gibt es Bedenken, dass interne Beschwerdemanagementsysteme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Belastung darstellen könnten. Einige nationale Experten befürworten die Förderung vorhandener bewährter Verfahren (möglicherweise im Rahmen einer Selbstregulierungsmaßnahme). Experten, die nationale Behörden vertreten, erkennen den Nutzen der Überwachung insgesamt an. Sie sprechen sich jedoch im Allgemeinen gegen die Einrichtung eines neuen Gremiums oder einer Europäischen Agentur für diesen Zweck aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 385/18

... Titulierte güterrechtliche Forderungen müssen deshalb ein Zwischenverfahren durchlaufen, bevor sie zwangsweise durchgesetzt werden können. Anträge auf Anerkennung und Vollstreckbarerklärung können aus wichtigen, im Einzelnen benannten Gründen abgelehnt werden. Dazu gehören allerdings nicht die fehlende internationale Zuständigkeit der Gerichte und ein aus der Sicht des Vollstreckungsstaates unzutreffend angewandtes materielles Recht. Auch darf die Entscheidung nicht in der Sache selbst nachgeprüft werden. Gegen Entscheidungen im Zwischenverfahren ist ein Rechtsbehelf zugelassen. Auch die Entscheidung im Rechtsbehelfsverfahren kann angefochten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

Abschnitt 2
Bürgerliche Streitigkeiten

§ 3
Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung

Abschnitt 3
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 4
Zuständigkeit; Rechtsverordnung

§ 5
Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung

§ 6
Verfahren

§ 7
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 8
Entscheidung

§ 9
Vollstreckungsklausel

§ 10
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 11
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde

§ 12
Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 13
Rechtsbeschwerde

§ 14
Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 15
Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung

§ 16
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 17
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 18
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 19
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 20
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21
Verfahren

§ 22
Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5
Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

§ 23
Vollstreckungsabwehrklage

§ 24
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels

§ 25
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung

§ 26
Schadensersatzpflicht des Gläubigers

Unterabschnitt 6
Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

§ 27
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 28
Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland

§ 29
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 30
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4
Authentizität von Urkunden

§ 31
Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

§ 32
Aussetzung des inländischen Verfahrens

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Verweisung.

Artikel 14
Allgemeine Ehewirkungen

Artikel 17
Sonderregelungen zur Scheidung.

Artikel 17a
Ehewohnung

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 7
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zur Überschrift

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.