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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahrens"


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Drucksache 18/16

... Einmaliger Erfüllungsaufwand entsteht Behörden des Bundes anlassbezogen, soweit sie Beteiligte an einem Schlichtungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden sind. Der Erfüllungsaufwand der Behörden soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Es ist mit rund 350 Schlichtungsverfahren je Jahr, davon in 20 Fällen mit Verbänden und in 330 Fällen mit Bürgerinnen und Bürgern, zu rechnen. Der Aufwand der Behörden beträgt durchschnittlich rund 16 Stunden (entsprechend 924,80 Euro) je Schlichtungsverfahren mit Verbänden und rund vier Stunden (entsprechend 231,20 Euro) je Schlichtungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern. Diese Schätzungen stellen bereits auf komplexe Fallgestaltungen ab; im Regelfall dürfte der Aufwand geringer sein. Die Behörden des Bundes sind mit den infrage kommenden Fallgestaltungen durch den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern bereits grundsätzlich vertraut. Sie haben die Belange von Menschen mit Behinderungen nach den Regelungen des BGG, insbesondere das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen und den Aspekt der Barrierefreiheit, bereits seit 2002 zu beachten. Ohne das Schlichtungsverfahren müssten sie im Fall eines Widerspruches bzw. einer Klage Stellung beziehen. Über die Schlichtung haben sie die Möglichkeit, das Anliegen mit Unterstützung der Schlichterin bzw. des Schlichters und gegebenenfalls einer Mediatorin bzw. eines Mediators außerhalb eines formalen Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahrens klären zu können. Für den Fall, dass im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine gütliche Einigung herbeigeführt werden kann, erübrigen sich ein Widerspruchs- und Klageverfahren und ein damit zusammenhängender nicht unerheblicher Aufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 554/07

... § 85a Abs. 2 betrifft Fälle schwerer gesundheitlicher Schädigungen - insbesondere bei Unglücken oder Attentaten während der Auslandsverwendungen im Sinne von § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes -, in denen Art und Umfang der multiplen Schädigungsfolgen und somit der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit häufig kurzfristig nicht konkret festgestellt werden können. In solchen Fällen wird Versorgung lediglich unter dem Vorbehalt der späteren endgültigen Festsetzung gewährt. Um den oben genannten Regelungszweck auch in diesen Fällen zu erreichen, sollen die Geldleistungen der Wohnungshilfe bereits gewährt werden können, wenn mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent im Rahmen der endgültigen Festsetzung zu rechnen ist. Gleiches soll für Fälle gelten, in denen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in der zuvor genannten Höhe bereits festgestellt worden wegen eines Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahrens jedoch noch streitig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmung

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Berufliche Qualifizierung

§ 4
Schutzzeit

§ 5
Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen

Abschnitt 2
Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten

§ 6
Wehrdienstverhältnis besonderer Art

§ 7
Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat

§ 8
Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

§ 9
Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

Abschnitt 3
Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

§ 10
Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung

§ 11
Weiterverwendung nach der Schutzzeit

Abschnitt 4
Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer

§ 12
Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung

§ 13
Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit

§ 14
Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit

§ 15
Befristete Arbeitsverhältnisse

Abschnitt 5
Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

§ 16
Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

§ 17
Erstattungsanspruch

§ 18
Entschädigung

Abschnitt 6
Besondere Personengruppen

§ 19
Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes

§ 20
Zum Bund abgeordnete Beschäftigte

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 21
Umzüge aus gesundheitlichen Gründen

§ 22
Folgeänderungen anderer Gesetze

§ 23
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Befristung, Verwaltungsvereinfachung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Abschnitt 6 Besondere Personengruppen

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 23

C. Kostendarstellung

D. Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

F. Verbändebeteiligung

Zu den Stellungnahmen im Einzelnen:


 
 
 


Suchbeispiele: